Blaue Zukunft – die vier Grundsätze

Maude Barlow stellte gestern ihr neues Buch „Blaue Zukunft“ in der Berliner Urania vor

Urania Veranstaltung mit Maude Barlow(Berlin, 25.09.2014) In einer spannenden Veranstaltung zeigte die Autorin und weltweit bekannte Aktivistin auf, dass sich das Verhältnis der Menschen zum Wasser als Grundlage alles Lebens auf diesem Planeten grundlegend ändern muss. Dabei geht es nach Maude Barlow nicht nur um einen Abwehrkampf gegen die Begehrlichkeiten derjenigen, die Wasser als Profitquelle missbrauchen wollen. Dazu gehört z. B. der Kampf gegen die Freihandelsabkommen CETA , TTIP und TISA. Es geht auch um die Chance, dass der Zwang, das Wasser als Gemeingut gerecht zu verwalten, die Menschen dazu bringen kann, ihre Zwistigkeiten zurückzustellen und zu einem besseren Zusammenleben zu kommen.

Maude BarlowIn Ihrem Buch „Blaue Zukunft“ benennt die Autorin vier Grundsätze:

  • Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht
  • Wasser ist ein Menschheitserbe
  • Auch Wasser hat Rechte
  • Wasser lehrt uns das Zusammenleben

Die lebhafte Diskussion, etwa um die Frage, ob Wasser nicht einen (hohen?) Preis haben müsse, damit sorgsam damit umgegangen wird, zeigte, dass noch viel Aufklärung beim Wasser notwendig ist – nicht nur unter dem Gesichtspunkt der immer dramatischer schwindenden weltweiten Wasser-Ressourcen.

Bundesregierung gibt sich ahnungslos

Süddeutsche Zeitung
26.06.2014

Dienstleistungsabkommen Tisa
Bundesregierung gibt sich ahnungslos
Von Alexander Hagelüken

Werden Bildung oder Wasser mit dem Dienstleistungsabkommen Tisa privatisiert? Die Bundesregierung antwortet auf diese Frage desinteressiert und widersprüchlich. Die Linke warnt vor einem „Zwang permanenter Liberalisierung“.

Ein neuer Schauplatz: Während Europas Bürger gegen das EU-Handelsabkommen mit den USA protestierten, rückt der Dienstleistungsvertrag Tisa in den Blick. Seit die Süddeutsche Zeitung erstmals Details aus den geheim gehaltenen Verhandlungen veröffentlichte, fragen Skeptiker: Was ist in diesem globalen Vertrag geplant, den 50 Nationen schon seit März 2013 bereden? Die Bundesregierung nimmt jetzt Stellung – und wirft ein paar Nebelkerzen, wie aus der Antwort auf einer Anfrage der Linken hervorgeht, die SZ, NDR und WDR vorliegt.

zum Artikel…

 

Regeln für Fracking aufgeweicht

Frankfurter Rundschau
24.09.2014

FRACKING
Regeln für Fracking aufgeweicht
Von Kathrin Hartmann

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie der Bundesregierung berät erneut über Details des geplanten Fracking-Gesetzes und weicht dabei offenbar einige der vorgesehenen Vorschriften wieder auf. Fracking wird nun in Natura 2000 Gebieten nicht mehr vollständig ausgeschlossen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie der Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch erneut über Details des geplanten Fracking-Gesetzes beraten und dabei offenbar einige der vorgesehenen Vorschriften wieder aufgeweicht. Das geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundeswirtschaftsminsteriums und des Umweltministeriums hervor, das der Frankfurter Rundschau vorliegt. Dieses enthält erweiterte Auflagen, unter denen die umstrittene Technologie zur Gewinnung von Gas und Öl aus Gesteinsschichten in Deutschland erlaubt werden könnte.

zum Artikel…

 

Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards

Nachdenkseiten
18.09.2014

Strategien der Meinungsmache
Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards
Von Patrick Schreiner

Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA sollen Arbeit und Wohlstand bringen, so heißt es. Dazu sollen die Vertragspartner zwar gleichwertige Normen und Standards gegenseitig anerkennen – senken aber wolle man soziale und ökologische Standards nicht. So versprechen es jedenfalls die BefürworterInnen von Freihandelsabkommen. Schlüssig und überzeugend sind solche Beschwichtigungen nicht. Denn gerade die indirekte Senkung von Standards ist eine reale Gefahr. Dies sei nachfolgend an einem kleinen Beispiel aufgezeigt: dem deutschen Arbeitszeitgesetz.

Es gibt kaum einen Befürworter und kaum eine Befürworterin von TTIP, CETA und Co., der/die Ängste vor einer Senkung von Schutz- und Regulierungsstandards nicht regelmäßig herunterspielt. So sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Mai in seiner Eröffnungsrede beim „Dialogforum zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“:

Durch ein Handelsabkommen könnten wir gleichwertige Standards gegenseitig anerkennen sowie doppelte Zulassungsverfahren abschaffen. Es geht also nicht darum, die Standards in einem der beiden Länder zu senken, sondern sie gegenseitig anzuerkennen […]

zum Artikel…

 

Mikroplastik in Mineralwasser und Bier

NDR – Sendung vom 02.06.2014 20.15 Uhr

 
Mineralwasser und Bier werden untersucht

Mineralwasser und Biere sind teilweise mit mikroskopisch kleinen Fasern aus Plastik verunreinigt. Nach Recherchen von Markt besteht der Verdacht, dass diese Fasern von Textilien aus sogenanntem Fleece-Material stammen können. Die Plastikfasern können beim Waschen über das Abwasser in die Umwelt gelangen. Dort verteilen sie sich und können vermutlich im Zusammenhang mit der Produktion in die Getränke gelangen. Bei den analysierten Mineralwassern und Bieren handelt es sich um die in Deutschland meistverkauften Marken. Alle enthielten Mikroplastik.

Diese Sendung von Heike Dittmers
können Sie sich hier nachträglich ansehen

 

TTIP: Bürgerinitia­tive zieht vor Gericht

Kurier.at
19.09.2014

TTIP: Bürgerinitia­tive zieht vor Gericht

Streit um Freihandelsabkommen spitzt sich zu. Organisation „Stopp TTIP“ will vor EuGH klagen.

Mehr als 200 Organisationen in ganz Europa haben sich zusammengeschlossen, um eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zu starten. Zwar kann der Verhandlungsstopp nicht erzwungen werden, doch wäre eine erfolgreiche Initiative ein weiterer Rückschlag für TTIP. Angesichts des wachsenden öffentlichen Unmuts über das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA – Stichwort: Chlorhühner, Investorenschutz – wäre es wohl auch kein Problem, die erforderliche Million Unterschriften zu sammeln, um in Brüssel Gehör zu finden.

zum Artikel…

 

Bündnis gegen TTIP und CETA zieht vor den Europäischen Gerichtshof

Europäische Bürgerinitiative startet selbstorganisiert

Pressemitteilung des Bündnisses vom 19.09.2014

stop-ttip-Logo
Das aus über 240 Organisationen bestehende Bündnis „Stop TTIP“ hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative zu TTIP und CETA durch die Europäische Kommission einzulegen. Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

ver.di macht sich für eine Rekommunalisierung der Bremer Abfallentsorgung stark

Bildschirmfoto 2014-09-18 um 08.23.56

2018 laufen die Leistungsverträge der Stadt Bremen mit dem privaten Entsorger des Bremer Hausmülls, der Firma Nehlsen, ab. ver.di und die Beschäftigten, die in Bremen den Hausmüll einsammeln, hätten nichts dagegen, wenn danach die Entsorgung wieder kommunal organisiert würde. Und sie haben inzwischen Rückendeckung bekommen.

Zum Beitrag

Vorsicht, Tisa!

le monde diplomatique
12.09.2014

Vorsicht, Tisa!
von Raoul Marc Jennar – aus dem Französischen von Nicola Liebert

Während die Kritik an dem monströsen Projekt TTIP immer mehr Gehör findet, basteln die Vertreter von 50 Staaten an einem Abkommen, das alle öffentlichen Dienstleistungen, von Bildung über Gesundheit bis zur Energieversorgung, dem Privatsektor ausliefern würde.

Stellen wir uns eine Welt vor, in der Schulkantinen von Unternehmen wie Coca-Cola oder McDonald’s betrieben werden. Eine Welt, in der sich pakistanische und paraguayische Unternehmer absprechen, welchen Stundenlohn und wie viele Urlaubstage sie ihren Arbeitern gewähren.
Eine solche Welt erträumen sich die Vertreter von 50 Ländern, die sich von Zeit zu Zeit in der australischen Vertretung in Genf treffen. Sie kommen zum Beispiel aus der EU, den USA, Norwegen, Kanada, Japan, Mexiko, Kolumbien und Pakistan, demnächst auch aus Brasilien und China. Diese Länder repräsentieren mehr als 70 Prozent des Welthandels mit Dienstleistungen. Seit Februar 2012 befassen sie sich mit einem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, Tisa), das sie bis zum Jahr 2015 zu beschließen hoffen.

zum Artikel…

 

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
[/expand]

 

AöW: Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
5.9.2014
AöW e.V.
Fracking ist gefährlich für die Trinkwasserversorgung!

Im Zuge der Diskussion um eine Regelung über Fracking werden die bisherigen Bedenken im Hinblick auf die Fracking-Technologie und der Gefahr für die Trinkwasserversorgung von Fracking-Befürwortern öffentlich in Zweifel gezogen. Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Christa Hecht, erklärte heute: „Die genauen Risiken sind immer noch nicht bekannt, die Bedenken gegen die Fracking-Technologie sind berechtigt.“

Berlin. AöW-Geschäftsführerin Hecht erklärte weiter „Das Risiko von Fracking in Deutschland lässt sich immer noch nicht abschätzen, auch ist deren Beherrschung ungeklärt. Dies wird durch das zweite UBA-Gutachten deutlich aufgezeigt. Wenn wir das Vorsorgeprinzip in der Wasserwirtschaft ernst nehmen wollen, dann darf in Trinkwassereinzugsgebieten die Fracking-Technologie nicht eingesetzt werden.“ Nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist. Weiter erklärte Hecht: „Es fehlt außerdem bei solchen Vorhaben an notwendiger Transparenz und Beteiligung. Auch der Umgang mit den zurückgeförderten oder im Boden teilweise verbleibenden Flüssigkeiten ist nicht geklärt. Wir sind gespannt auf den Gesetzentwurf zu Fracking. Deshalb unterstützt die AöW die Bundesumweltministerin und die Präsidentin des Umweltbundesamtes in ihrer Haltung, die Risiken von Fracking nicht herunterzuspielen“, betonte Hecht.

Hintergrund: Anfang Juli 2014 haben sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) auf ein Eckpunktepapier zum Thema Fracking geeinigt. Parallel hierzu hat das Umweltbundesamt ein zweites Gutachten mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Erwartet wird, dass in Kürze ein Gesetzesentwurf vorgestellt wird.
Kontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse(at)aoew(dot)de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Zur Pressemitteilung

Kommunaler Reibach

Neues Deutschland
11.09.2014

Kommunaler Reibach
Meinung von Martin Kröger

Wenn es darum geht, wie viel Geld aus den Gewinnen der rekommunalisierten Wasserbetriebe in den Landeshaushalt fließt, wird der ansonsten gerne polternde Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) ungewohnt schmallippig. […]

Zum Artikel

EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen

GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
11.09.2014
Grüne Liga
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
Michael Bender

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wasserfreunde,

der europäische Gerichtshof hat heute über das gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von
Wasserdienstleistungen (im Wesentlichen Artikel 9 WRRL) in der Sache
entschieden und die Klage der Kommission abgewiesen.
Demnach sind die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt,
die Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie und die Verwirklichung ihrer
Ziele nicht in Frage gestellt werden.

Die wesentlichen Punkte:
(54) …
die in Art. 9 der Richtlinie 2000/60 vorgesehenen Maßnahmen zur Deckung der
Kosten der Wasserdienstleistungen gehört zu den Mindestanforderungen, die
ein Maßnahmenprogramn enthalten muss.

(55)
Die Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen gehören
demnach zu den Instrumenten, die den Mitgliedstaaten für die qualitative
Wasserbewirtschaftung zwecks rationeller Verwendung der Ressource zur
Verfügung stehen.

(56)
Zwar können, wie die Kommission zu Recht vorträgt, die verschiedenen in Art.
2 Nr. 38 der Richtlinie 2000/60 aufgezählten Tätigkeiten, wie die Entnahme
oder die Aufstauung, Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers haben
und aus diesem Grund die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten
Ziele gefährden, doch kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass das
Fehlen einer Bepreisung solcher Tätigkeiten in jedem Fall der Verwirklichung
dieser Ziele zwangsläufig abträglich ist.

(57)
In diesem Zusammenhang sieht Art. 9 Abs. 4 der Richtlinie 2000/60 vor, dass
die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, die
Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele
nicht in Frage gestellt werden.
(58) Daraus folgt, dass die mit der Richtlinie 2000/60 verfolgten Ziele
nicht zwangsläufig eine Auslegung der Bestimmungen in Art. 2 Nr. 38 Buchst.
a in dem Sinne implizieren, dass sie alle dort genannten Tätigkeiten dem
Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, wie dies die Kommission im
Wesentlichen geltend macht.

(59) Daher lässt der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland einige
der genannten Tätigkeiten nicht diesem Grundsatz unterwirft, für sich
genommen und in Ermangelung jeder weiteren Rüge nicht die Feststellung zu,
dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 38 und Art. 9 der
Richtlinie 2000/60 verstoßen hat.

(60) Nach alledem ist die Klage der Kommission abzuweisen.

Das EUGH – Urteil in deutsch

und in englisch

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de