Unbekannte Kläger, geheime Dokumente

Süddeutsche.de
12.08.2014

TTIP-Faktencheck: Investorenschutz
Unbekannte Kläger, geheime Dokumente
von Jannis Brühl

Der Investorenschutz wurde geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten weniger politisch zu machen. Unternehmen sollten Staaten nicht vor nationalen Gerichten verklagen müssen, die den verklagten Regierungen nahestehen. Ironischerweise steht ISDS jetzt selbst im Zentrum eines politischen Streits.

Einige wichtige Fakten:
Geraten Staaten unter Druck?
Gegner sprechen vom „regulatory chill“ durch Investorenschutz – einer „Abkühlung“ der Politik: Staaten verzichten demnach auf wichtige Gesetze, weil sie Klagen fürchten. Ob das stimmt, ist unklar. Es gebe keine Statistiken, nur „anekdotische Beweise“, sagt Juraprofessor Christian Tietje von der Uni Halle, der ISDS untersucht hat (PDF der Studie hier).

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Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen

taz.de
11.08.2014

UNIVERSITÄT
Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen
von Sebastian Heiser

Nachdem einer seiner Professoren nebenbei für die Atomlobby gearbeitet hatte, kündigte HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz Sanktionen und Stichproben an. Die tatsächlichen Konsequenzen sind überschaubar

An der Humboldt-Universität können Professoren weiter nach Lust und Laune nebenbei Geld verdienen. Die Möglichkeit, bezahlte Gutachtertätigkeiten für die Wirtschaft zu untersagen, hat die Universität als Dienstherrin in den vergangenen Jahren in keinem einzigen Fall genutzt. Es wurde auch keine einzige Sanktion gegen einen Professor verhängt, weil der einen Nebenjob später als vorgeschrieben oder überhaupt nicht gemeldet hatte, teilte die Universität auf taz-Anfrage mit.

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Anmerkung Wassertisch: Der im Artikel genannte HU-Professor Schwalbach erstellte nicht nur mit der Studie „Gesellschaftsrendite der Kernenergienutzung in Deutschland“ ein Gefälligkeitsgutachten für die Atomindustrie. Unmittelbar nach dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011 kam die Industrie und Handelskammer Berlin (IHK) schon am 28. März 2011 mit einem Kurzgutachten heraus, unter dem ebenfalls der Name Schwalbach stand.

Dieses Gutachten hatte den Titel „Bewertung der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB)“. Es kam zum erwartbaren Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung für den Bürger nicht lohnen würde.
Zur Kritik dieses Gutachtens richtete der Berliner Wassertisch ein Wiki ein („SCHWALBIswag„), das auf fast jeder Seite sachliche Fehler und den Charakter eines Gefälligkeitsgutachtens belegt.

An einer Diskussionsveranstaltung des Wassertischs mit dem Titel „Gekaufte Gutachten“ ca. ein Jahr später, auf der nicht nur dieses Gefälligkeitsgutachten, sondern auch der mangelhafte Zugang der Zivilgesellschaft zur Ressource Wissen thematisiert wurde, mochte HU-Präsident Olbertz übrigens nicht teilnehmen.

Hier noch: „Einige kritische Anmerkungen zum IHK/Schwalbach Gutachten“

 

TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

telepolis
DOSSIER-ÜBERSICHT

TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.

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Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie

Telepolis
10.8.2014

„Das [TTIP] ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Interview mit Heribert Prantl

Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie.

Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.

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Christa Hecht (AöW): EEG-Reform: Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Abwassergebühren

energiezukunft

EEG-Reform: Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Abwassergebühren

Christa Hecht ist Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in Berlin. (Foto: Privat)Christa Hecht ist Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in Berlin. (Foto: Privat)

Nach heftiger Kritik ist die EEG-Novelle in Kraft getreten. Haupt­streit­punkt war die Belastung der Eigen­strom­nutzung mit der EEG-Umlage. Auch die Eigen­strom­nutzung in Kläranlagen ist davon betroffen, obwohl Eigen­strom in einem der Abwasser­reinigung immanenten Prozess produziert wird und eine höchst effiziente Arbeits­weise ist.

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Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA

KanadischesRecht.de
7.8.2014

Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU

Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union

Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.

Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.

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Handelsabkommen mit Kanada:
Regierung will Bundestag abstimmen lassen

spiegel.de
06.08.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
sun/dpa/AFP

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA

Berlin – Die Bundesregierung pocht darauf, dass das Handelsabkommen Ceta zwischen Europa und Kanada die Zustimmung des Bundestags braucht. „Wir gehen davon aus, dass die Parlamente zustimmen müssen“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zuvor hatten die EU-Kommission und die kanadische Regierung mitgeteilt, dass nach monatelangen Verhandlungen ein abschließender Entwurf für Ceta vorliege. Ceta gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA. Bis der Ratifizierungsprozess losgehen könne, müsse diese Fassung aber noch in 23 Sprachen übersetzt und von Juristen überprüft werden. Dies könne bis zu zwei Jahre dauern.

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ARD Mediathek: „Der große Deal“ (TTIP)

Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen
04.08.2014 | 29:54 min | UT | Verfügbar bis 04.08.2015 | Das Erste

Januar 2014. Wir sind mit dem EU-Handelskommissar Karel de Gucht verabredet. Wir wollen mit ihm über TTIP reden, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Wir haben eine Studie über die Auswirkungen von TTIP auf die Wirtschaft dabei – von de Gucht selbst in Auftrag gegeben. Er ist der Chefunterhändler für das Freihandelsabkommen und behauptet öffentlich, dass das Abkommen 120 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum bringen wird. Eine stolze Zahl? Als wir ihn im Interview darauf hinweisen, dass seine Studie gerade mal 0.05% Steigerung der Wirtschaftsleistung pro Jahr durch TTIP errechnet hat, bricht er das Interview erstmal ab. Der Kommissar rechnet nach, dann wird er unwirsch: „Let’s not argue with numbers. Ich sage ihnen, wir werden die meisten Handelshemmnisse abschaffen.“

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Freihandelsabkommen CETA: „Die Mängelliste ist lang“

Frankfurter Rundschau
4.8.2014

Freihandelsabkommen: „Die Mängelliste ist lang“
Von Jörg Michel

Für die EU ist der CETA-Vertrag mit Kanada eine Art Testfall für ein ähnliches Abkommen mit den USA. Doch CETA ist auch in Kanada umstritten: Zwei Drittel der Bürger befürworten grundsätzlich mehr Handel mit der EU, beklagen jedoch die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.

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Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen

Spiegel Online
6.8.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]

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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS

Neue Richtervereinigung
5.8.2014

Pressemitteilung

Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz

In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus  (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.

Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.

Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.

Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar.  Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.

Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.

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Fairer Handel gegen freien Handel

Tagesspiegel
06.08.2014

Geht TTIP zu Lasten der Dritten Welt?
Fairer Handel gegen freien Handel
von Vinzenz Greiner

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA könnte Entwicklungsländern schaden, warnt die Fair-Trade-Bewegung. Gegen US-Waren hätten viele Produkte keine Chance.

Berlin – Die EU und die USA befinden sich weiterhin in Verhandlungen zum „Generalangriff auf den Multilateralismus“ – so nennt Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Sie soll nach dem Willen der Verhandler Handelshemmnisse wie Unterschiede bei technischen Standards und vor allem Zölle beseitigen.

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Kommentar Wassertisch: Dies ist ein weiterer Grund, die im Aufbau befindliche Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org zu unterstützen. Das ist auch in der Vorbereitungsphase der Bürgerinitiative wichtig. Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.

 

Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen

Süddeutsche Zeitung
1.8.2014

Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen
Kommentar von Alexandra Endres

Die indische Regierung lässt das WTO-Abkommen zum Freihandel platzen, um weiter staatlich subventionierte Nahrungsmittel an die Armen verteilen zu können. Richtig so. [das sehen wir auch so!]

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