Und was macht Klaus Wowereit?

NRhZ
14.03.2012

LOKALES
Die Wasserkonzerne und Berlins Senat haben längst nicht alles offen gelegt
Und was macht Klaus Wowereit?
Von Peter Kleinert

„Heut‘ ist ein wunderschöner Tag“, denn: „Am heutigen Dienstag werden
gemäß dem vor einem Jahr verkündeten Gesetz zur Offenlegung der Verträge
über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe alle
diesbezüglichen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden ungültig – falls
sie bis jetzt noch nicht veröffentlicht sind. Wir sind überzeugt, dass noch vieles im Dunkeln liegt, was das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss“, erklärt Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau in einer Pressemitteilung vom 13. März.

Für diese Regelung der Offenlegung aller Verträge hatten sich, wie berichtet, im Volksentscheid am 13. Februar 2011 über 666.000 Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen. Allerdings trübt nun eine Aktion der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, des Atomkonzerns RWE und des Pariser Wasser- und Abfallwirtschaftskonzerns Veolia, die optimistische Stimmung der Berliner WasserverbraucherInnen. Die Konzerne wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das durch den Volksentscheid durchgesetzte Gesetz klagen.

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Konzerne klagen gegen Volksentscheid

junge Welt
14.03.2012

KRIEGSERKLÄRUNG
Konzerne klagen gegen Volksentscheid
von Jörn Boewe

Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind, sind (…) vorbehaltlos offenzulegen.« 666000 Berliner stimmten am 13. Februar 2011 für diesen Text und machten ihn damit zum Gesetz. Dagegen klagen nun die Konzerne RWE und Veolia vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein gutes Jahrzehnt nachdem CDU und SPD 49,9 Prozent der kommunalen Wasserwerke an ein privates Konsortium verkauft hatten, zogen die Hauptstädter mit ihrem Volksentscheid die Konsequenz aus ihren Erfahrungen mit der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge.

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BWB: RWE und Veolia legen mit Freshfields Verfassungsbeschwerde ein

juve.de
13.03.2012

BWB: RWE und Veolia legen mit Freshfields Verfassungsbeschwerde ein

RWE und Veolia haben als private Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie richtet sich gegen das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge.

Per Volksentscheid wurde das Gesetz zur Vertragsoffenlegung im Februar 2011 beschlossen. RWE und Veolia sehen das Gesetz als zu ungenau formuliert an und wollen Rechtssicherheit über die Frage, ob über die Verträge hinaus Dokumente veröffentlicht werden müssen. Hintergrund ist die regional umstrittene Teilprivatisierung der BWB, des größten Wasserversorgers Deutschlands.

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Klage nährt Verdacht auf Existenz unveröffentlichter Dokumente

Berliner Zeitung
13.03.2012

WASSERBETRIEBE
Klage nährt Verdacht auf Existenz unveröffentlichter Dokumente

Berlin – Die Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nährt bei Kritikern den Verdacht auf die Existenz weiterer unveröffentlichter Dokumente.

„Wer so handelt, hat offensichtlich etwas zu verbergen“, sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, am Dienstag zu der Klage der privaten Anteilseigner RWE und Veolia. Auch die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch vermutet, dass noch nicht alles restlos offengelegt wurde.

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Gesellschafter der Wasserbetriebe klagen erneut

Tagesspiegel
13.03.2012

BERLIN
Gesellschafter der Wasserbetriebe klagen erneut

Erst stimmten sie der Offenlegung der Wasserverträge mit dem Land Berlin zu, jetzt fechten sie das entsprechende Gesetz plötzlich an: RWE Aqua und Veolia Wasser sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die beiden Eigentümer von zusammen etwa der Hälfte der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben haben eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie richtet sich gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“.

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Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Berliner Morgenpost
12.03.2012

RWE UND VEOLIA KLAGEN
Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Das per Volksentscheid beschlossene Gesetz zur Wasserverträge-Offenlegung kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Die privaten Mitbesitzer der Berliner Wasserbetriebe BWB, Veolia und RWE, halten das Gesetz für verfassungswidrig. Jetzt wollen sie eine höchstrichterliche Entscheidung.

RWE Aqua und Veolia Wasser, die privaten Miteigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Das Gesetz war im Februar 2011 mit dem ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins angenommen worden.

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RWE und Veolia klagen

berlin.business-on.de
12.03.2012

JUSTIZ
RWE und Veolia klagen
(dapd)

Berlin. RWE und Veolia legen eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Klage richtet sich nicht gegen die Offenlegung der Wasserverträge. Die Unternehmen streben Rechtssicherheit an.

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), RWE und Veolia, haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung von Geheimverträgen des Unternehmens eingelegt. Nach ihrer Auffassung schafft die „nicht eindeutige und missverständliche Fassung dieses Gesetzes eine erhebliche Rechtsunsicherheit“.

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Zeit für einen neuen Umgang

taz.de
12.03.2012

WELTWASSERFORUM IN MARSEILLE
Zeit für einen neuen Umgang
von Rudolf Balmer

In Marseille debattieren Staatsvertreter, Manager und Experten über das Geschäft mit dem Wasser. Die Nähe zu großen Konzernen ruft Kritik hervor.

PARIS taz | „Time for Solutions“ – „Es ist an der Zeit, Lösungen zu finden“: Unter diesem Motto versammeln sich seit Sonntag in Marseille Besucher aus 140 Ländern zum diesjährigen „Weltwasserforum“. Rund 20.000 Teilnehmer – Staatsvertreter, Firmenangehörige, Experten und Interessierte – wollen nach Angaben der Organisatoren in der französischen Mittelmeermetropole bis zum kommenden Freitag über einen besseren Umgang mit dem Wasser debattieren.

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Große Mehrheit für Rekommunalisierung

Unsere Zeit
09.03.2012

Große Mehrheit für Rekommunalisierung
von Hilmar Franz

Zweite Berliner Expertenanhörung im parlamentarischen Sonderausschuss Wasserverträge

Gleich in zwei Punkten seiner unternehmerischen Führung im Feld staatlicher Daseinsvorsorge fehlt dem Vorstand der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) die notwendige demokratische Legitimation. Die in Teilen seiner laufenden Geschäftstätigkeit nachgewiesenen Verstöße gegen demokratische Mindeststandards der Berliner Landesverfassung machen die Verträge nichtig und können vor Gericht für eine Rückabwicklung geltend gemacht werden. Dieses Fazit einer Untersuchung zog der Experte Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Berliner Wassertischs und Gewerkschafter, in einer Anhörung vor dem parlamentarischen Sonderausschuss Wasserverträge des Abgeordnetenhauses.

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Viel sauberes Wasser, aber nicht für alle

taz.de
06.03.2012

BERICHT DER VEREINTEN NATIONEN
Viel sauberes Wasser, aber nicht für alle

Die Anzahl der Menschen, die Zugang zu sauberem Wasser haben, hat sich in den letzten 20 Jahren um zwei Milliarden erhöht. In Afrika ist die Lage allerdings nach wie vor desolat.

NEW YORK dpa | Immer mehr Menschen haben sauberes Wasser, doch jeder neunte hat noch immer keinen Zugang. Nach dem am Dienstag in New York veröffentlichten Weltwasserbericht der Vereinten Nationen ist die Zahl der Menschen, die über eine sichere Quelle verfügen, in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen.

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Verwässerte Verhältnisse

taz.de
02.03.2012

SONDERAUSSCHUSS IM PARLAMENT
Verwässerte Verhältnisse
von Johannes Kulms

Bürgerinitiative Berliner Wassertisch nennt bei einer Anhörung die vertraglich garantierte Gewinngarantie für die beiden Unternehmen verfassungswidrig.

Laut der Initiative Wassertisch sind die Wasserverträge nichtig. Am Freitag stellte die Bürgerinitiative im Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses ihre Auswertung der Konsortialverträge vor. Demnach agiert der Vorstand der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) ohne demokratische Legitimation.

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Volksbegehren – Deutsche wollten vergangenes Jahr 18 mal Politik mitentscheiden

Berliner Umschau
02.03.2012

Volksbegehren – Deutsche wollten vergangenes Jahr 18 mal Politik mitentscheiden
von Martin Müller-Mertens

Immer mehr Deutschen wollen politischen Entscheidungen offenbar nicht dem Fraktionszwang der Parlamente überlassen. Genau 18 mal wurden im vergangenen Jahr Volksbegehren und Initiativen auf Landesebene eingeleitet, teilte der Verein Mehr Demokratie am Donnerstag mit. Die dritthöchste Anzahl seit 1946. Allerdings ist der Erfolg direkter Demokratie in den Bundesländern höchst unterschiedlich.

2011 standen die Themenbereiche Bildung und Kultur mit 7 Begehren klar auf Rang 1. Jeweils 3 mal motivierten Verkehrspolitik und Innenpolitik die Initiatoren, den Themenfeldern Soziales und Umwelt waren je 2 Initiativen zuzuordnen. Immerhin drei mal konnten Bürger auch tatsächlich zu den Wahlurnen schreiten. In Berlin gelang der Volksentscheid zur Offenlegung der Wasserverträge bei 27,5 Prozent Beteiligung dank 98,2 Prozent Ja-Stimmen.
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RWE blockiert Preisstopp beim Wasser

Berliner Zeitung
29.02.2012

WASSERPREISE
RWE blockiert Preisstopp beim Wasser
von Jam Thomsen

Berlin – Die bereits verabredete Nullrunde bei den Berliner Wasserpreisen ist vorerst gescheitert. Wie Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos) am Donnerstagabend bestätigte, stellt sich einer der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, RWE, gegen den Verzicht auf eine Preiserhöhung. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Der geplante Preisstopp bei den Berliner Wassertarifen kommt vorerst nicht zustande. Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos, für CDU), Aufsichtsratschefin der knapp zur Hälfte privatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB), bestätigte am Donnerstagabend, dass sich der private Anteilseigner RWE Aqua gegen den vorbereiteten Beschluss sträube, auf die zunächst geplante Preiserhöhung von 2,9 Prozent zu verzichten. Die endgültige Entscheidung über die aktuelle Kalkulation wurde vertagt.

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