Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Berliner Morgenpost
12.03.2012

RWE UND VEOLIA KLAGEN
Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Das per Volksentscheid beschlossene Gesetz zur Wasserverträge-Offenlegung kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Die privaten Mitbesitzer der Berliner Wasserbetriebe BWB, Veolia und RWE, halten das Gesetz für verfassungswidrig. Jetzt wollen sie eine höchstrichterliche Entscheidung.

RWE Aqua und Veolia Wasser, die privaten Miteigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Das Gesetz war im Februar 2011 mit dem ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins angenommen worden.

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