Tweet des Tages 9. Februar 2017

Notwendige Reformen bei CETA versäumt. Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“

Brot für die Welt

Sven Hilbig: (7.2.2017) Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi herausgegeben wurde, weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen  Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU tritt mit dem Versprechen an, die Liberalisierung des Handels erzeuge Wohlstandsgewinne. Dieses Versprechen soll aber nicht nur für die EU gelten, sondern auch für die Vertragspartnerstaaten und deren Bevölkerungen. Ein solches Versprechen kann nur dann eingelöst werden, wenn in den Handelsabkommen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dass Freihandel per se nicht zum Wohlstand aller beiträgt, wissen wir seit langem. Vielmehr kann sich Freihandel mitunter sogar sehr negativ auf Kleinbauern und andere Bevölkerungsgruppen auswirken. So kann die Reduzierung von Importzöllen in Entwicklungsländern, jene Sektoren schwer treffen, die international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Das ist auch der Grund, warum sich Brot für die Welt mit seinen Partnerorganisationen im globalen Süden seit Jahrzenten mit Handelsfragen und speziell mit den Abkommen der EU beschäftigt.

EU-Vertrag verpflichtet Brüssel zu menschenrechtsgeleiteter Handelspolitik

Um die negativen Folgen von Handelspolitik zu verhindern oder zumindest zu minimieren, hat die EU in der Vergangenheit verschiedene Instrumentarien entwickelt. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass aus einem freien ein fairer Handel wird.  Eines der wichtigsten Instrumente für die Integration sozialer und ökologischer Aspekte in die europäische Handelspolitik ist die Verwendung einer sog. Menschenrechtsklausel in ihren Handelsabkommen. Darüber hinaus hat die EU sich 2009 explizit, im Lissabon-Vertrag, dazu verpflichtet ihre gesamte Außenwirtschaftspolitik und damit auch die Handelspolitik menschenrechtsgeleitet auszurichten. Für die EU ist die Achtung der Menschenrechte in Handelsabkommen also keine Frage des Goodwill, sondern Bestandteil des EU-Vertrages, und damit bindendes Recht.

Konkret bedeutet dies zweierlei: Zum einen darf der Abbau von Handelshemmnissen nicht zur Konsequenz haben, dass bei den Vertragspartnern soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, verletzt werden. Zum anderen dürfen Handelsabkommen nicht die politischen Spielräume einschränken, welche die Staaten benötigen, um ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Territorium wahrnehmen zu können.  Soweit die Theorie.

Kohärente Menschenrechtspolitik? Fehlanzeige!

In unserer Studie haben wir die europäische Handelspolitik einem Praxis-Check unterzogen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Sie zeigen sehr deutlich, dass die EU weit davon entfernt ist, in ihren Handelsabkommen Goldene Standards zu setzen, wie sie es gerne behauptet. Zwar verfolgt die EU schon seit über 20 Jahren einen menschenrechtlichen Ansatz in ihrer Handelspolitik, indem sie die Menschenrechtsklausel zu einem „wesentlichen“ Bestandteil ihrer Verträge erklärt. Diese Menschenrechtsklauseln sind jedoch, wie unsere Studie aufzeigt, in mehrfacher Hinsicht mangelhaft, und in einem Punkt sogar ungenügend:

Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Erstens: Die Klausel ist uneinheitlich ausgestaltet. Sie wird nicht in allen Abkommen verwendet und ihre Inhalte variieren ebenfalls von Vertrag zu Vertrag. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist beispielsweise in einigen Abkommen aufgenommen, in anderen hingegen nicht. Und teilweise fehlt die Klausel sogar.
  • Zweitens erfolgt ihre Anwendung sehr selektiv. In der Vergangenheit ist sie (fast) ausschließlich nur gegen Staaten angewandt worden, die für die EU ökonomisch nicht so bedeutende waren, und dass auch nur bei Ereignisse wie Staatsstreich oder Wahlmanipulationen; Kein Anwendung fand sie hingegen auf Staaten in denen landesweit und systematische die Menschenrecht schwer verletzt wurden, wie zum Beispiel im Falle von Mexiko, einem sehr wichtigen Wirtschaftspartner Deutschlands, mit dem die EU 1997 ein Abkommen unterzeichnet hat, über dass gegenwärtig neu verhandelt wird. Die EU muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen doppelte Standards anzuwenden.
  • Drittens wird ihre selektive Anwendung dadurch noch weiter unterstützt, dass es keine oder nur ungenügende Monitoring- und Beschwerdeinstanzen gibt. Es stellt sich die Frage: Wie kann eine solche Klausel wirksam sein, wenn die Menschenrechtslage gar nicht systematisch und kontinuierlich beobachtet wird?
  • Und Viertens – und das ist vielleicht ihr größter Mangel – findet sie überhaupt keine Anwendung auf jene Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund der in den Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen auftreten. Also dem bereits zu Beginn genannten Fall, dass ein forcierter Marktzugang von Milchpulver oder Geflügelfleisch aus der EU nach Bangladesch oder nach Ghana, einen so starken Druck auf die Erzeugerpreise der lokalen Märkten in den Entwicklungsländern ausüben, dass die Kleinbauernfamilien nicht nur Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, sondern vom Markt gedrängt werden.

Vielmehr kann die Klausel überhaupt nur dann angewandt werden, wenn die Vertragsstaaten selbst für die Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten verantwortlich gemacht werden können. Damit ist aber das eigentliche Ziel des EU-Vertrages – nämlich die Handelspolitik und deren Auswirkungen und Menschenfrage miteinander zu verbinden, wie es in den Artikel 3 und 21 des EU-Vertrages gefordert wird,– verfehlt! In diesem Punkt müssen wir der EU die Schulnote 6 erteilen!

Notwendige Reformen bei CETA versäumt

Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass im CETA-Abkommen – welches EU und Kanada als ein Strategisches Partnerschaftsabkommen betrachten, dass die Blaupause für zukünftige Abkommen bilden soll – die Aktivierung der Suspensionsklausel sogar explizit auf außergewöhnliche Ereignisse wie Staatsstreiche oder Verbrechen, die die internationale Sicherheit beeinträchtigen, beschränkt wird. Damit werden an die Anwendung der Klausel noch höhere Anforderungen gestellt als in der Vergangenheit.

Welche Reformen sind notwendig?

Die EU müsste dringend die Menschenrechtsklausel  grundlegend reformieren und stärken.

Folgende Reformen sollten im Mittelpunkt stehen:

•          Zunächst muss es zukünftig möglichen sein, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder zu ändern, die nachweislich die Menschenrechte gefährden.

•          Außerdem muss in solchen Abkommen ein unabhängiger transparenter Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der das Handeln der Vertragsparteien auf Menschenrechtskonformität überprüft.

•          Und diese Beschwerdeinstanz sollte von Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen oder staatlichen Akteuren angerufen werden können.

Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher (07.02.2017) Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich … weiterlesen

Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

Jetzt kommt es darauf an: CETA im Europäischen Parlament stoppen! Wir besuchen Berliner Europaabgeordnete

(8.2.2017) In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden. Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zu. Die Berliner Europaabgeordnete der SPD, Sylvia-Yvonne Kaufmann und der CDU, Joachim Zeller, haben nächste Woche die Möglichkeit, mit ihrem Nein zu … weiterlesen

13. Februar 2017 – Aktion zur CETA-Abstimmung im Europaparlament

(8.2.2017) In der nächsten Sitzungswoche des Europäischen Parlaments wird die abschließende Abstimmung zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) stattfinden (voraussichtlich am 15. Februar) Eine entscheidende Rolle kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament zukommen. Deshalb werden wir am Montag, 13. Februar 2017 eine Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments … weiterlesen

Pia Eberhardt: Ceta ist Klassenkampf von oben

Frankfurter Rundschau
05.02.2017

Freihandelsabkommen. Ceta ist Klassenkampf von oben
Gastbeitrag von Pia Eberhardt

Ein Freihandelsabkommen wie CETA ist nicht die richtige Antwort auf Trump. Es verhindert sogar echte Alternativen und einen Paradigmenwechsel. Der Gastbeitrag.

Abstimmung im Europaparlament am 15.2.2017 – Europäische Gewerkschaftsverbände fordern #StopCETA

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Gemeinsames Briefing der europäischen Gewerkschaftsverbände für die Abstimmung im EP-Plenum über CETA am 15. Februar.
Gemeinsame Kritikpunkte der europäischen Gewerkschaftsverbände (EGV)
Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben eine Reihe gemeinsamer Kritikpunkte an dem Freihandelsabkommen CETA, wie es jetzt dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Das Gemeinsame Auslegungsinstrument (JII = Joint Interpretative Instrument) trägt nicht in ausreichender Weise zur Klärung oder adäquaten Thematisierung dieser Kritik bei. Aus diesen Gründen bitten wir euch, der CETA-Ratifizierung in der Abstimmung im Plenum am 15. Februar nicht zuzustimmen. weiterlesen

Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): Oben und Unten

Gastbeitrag von Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung »Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.« – Bertolt Brecht (8.2.2016) Die Deutschen reden gerne über die Moral. Von links bis rechts, quer durch das politische Spektrum. Man beruft sich auf die Moral, auf Werte, gar auf Wertegemeinschaften. Nur wer die Moral auf seiner … weiterlesen

„Wasser findet jedes Mal seinen Weg! Ressourcen schützen, Gemeingut bewahren!“

aoew
Zum 10jährigen Jubiläum der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. findet im Rahmen der Wasser Messe Berlin am 30. März 2017 im Marshallhaus unsere Festtagsveranstaltung: „Wasser findet jedes Mal seinen Weg! Ressourcen schützen, Gemeingut bewahren!“
mit geladenen Gästen, Experten und Rahmenprogramm statt.
Hier finden nähere Informationen:
► zum Programm
► Hier finden Sie das online-Anmeldeformular

Programm der öffentlichen Veranstaltung

11:00 Wasser findet jedes Mal seinen Weg!
Musikalischer Beginn. Begrüßung und Eröffnungsvortrag.
10 Jahre Einstehen für Wasser in öffentlicher Hand
Dr. Jochen Stemplewski, Präsident der AöW

Festrede
Das Gemeingut Wasser und die Wasser-Menschenrechte.
Maude Barlow, Trägerin des Right Livelihood Award (Alternativer Nobelpreis), Kanada

12:00 Diskussionsrunde I:
Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand – und alles paletti?
Isolde Kunkel-Weber, Präsidentin EGÖD, Dr. Johann Wackerbauer, ifo Institut, Heide Rühle, Mitglied Europaparlament 1999-2014, Prof. Dr. Erik Gawel, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Professor für Volkswirtschaftslehre, Universität Leipzig. Moderation: Thomas Böhm

13:30 Der Wasserschatz – Herausforderungen aus Sicht der Länder
Peter Fuhrmann, Ministerialdirigent und Vorsitzender der LAWA

14:00 Diskussionsrunde II
Hüter des Wasserschatzes – treten wir auf der Stelle?
Klaus Lanz, International Water Affairs, Evilard, Franz Jansen-Minßen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sebastian Schönauer, Sprecher AK Wasser BUND; Dr. Helge Wendenburg, Ministerialdirektor BMUB (angefragt). Moderation: Thomas Böhm

15:10 Schlussrede.
Musikalischer Abschluss

15:20 Festtagsbuffet

16:30 Ende der Veranstaltung

Umweltrechtsexpertin empfiehlt die Ablehnung von CETA

Laskowski„Ein ,wirtschaftsliberaler‘ Gewässerschutz aber dient nicht dem vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz, sondern Investoreninteressen.“ Das Fazit der Untersuchung von CETA in Bezug auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: „Der Sozialausschuss des EP [Europaparlaments] hat bereits am 8.12.2016 die Ablehnung des CETA empfohlen. Dieser Empfehlung sollte das EP folgen.“ (Silke Laskowski, Februar 2017)

Silke Laskowski: „Nachhaltige Wasserwirtschaft zwischen UN-Agenda 2030 und CETA“. In: Zeitschrift für Umweltrecht, 2/2017, S. 65-66. (pdf) (Stand: 5.2.2017)

Professor Dr. Silke Laskowski
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht. Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht

Jürgen Maier: Make Europe Great Again?

forum

Make Europe Great Again? – Keynote von Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung) auf dem 13. Zivilgesellschaftlichen Aussenwirtschaftsforum, Januar 2017

Alle reden über Globalisierung, wir heute abend auch. Aber wir reden anders darüber als vor drei, vier Jahren, als wir unser erstes AWF gemacht haben. Wenn man heute manchen Journalisten, manchen Politikern oder Wirtschaftsvertretern zuhört, könnte man fast glauben, die Globalisierung liege auf dem Sterbebett. Natürlich ist das masslos übertrieben. Nur weil ein paar geplante Freihandelsabkommen platzen oder platzen könnten, sind wir noch lange nicht in einem Zeitalter des Protektionismus, zumal es bei diesen Abkommen eigentlich gar nicht mehr in erster Linie um Handel sondern um Regulierung oder Deregulierung geht. Auch wenn alle geplanten neuen Abkommen platzen sollten, ändert das nichts daran, dass wir heute so offene Märkte wie noch nie in der Geschichte haben – Protektionismus sieht echt anders aus.

Sicher, der massive Protest gegen geplante FHAs wie TTIP, die Wahlen und Abstimmungen in Britannien, USA, Italien, die Angst vor den nächsten Wahlen in Frankreich und anderen Ländern, all das hat Schockwellen durch das politische Brüssel, Berlin, durch das sogenannte Establishment geschickt, und man fragt sich: warum sind die eigentlich so überrascht? Die Kritik an dieser neoliberal geprägten Art der Globalisierung ist ja nicht neu, man denke an die Massenproteste gegen die WTO in Seattle 1999, an Abkommen die wegen öffentlicher Proteste nie zustandekamen wie das MAI, das ACTA, die Gesamtamerikanische Freihandelszone. […]

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CETA-Volksbegehren – eines der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte der österreichischen Demokratie

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Global 2000: „Wie gerade vom Innenministerium bekannt gegeben wurde, ist das CETA-Volksbegehren mit 562.552 UnterstützerInnen eines der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte der österreichischen Demokratie. Es belegt somit Rang 11 in der Liste der erfolgreichsten Volksbegehren in Österreich seit 1945 und ist das erfolgreichste seit 2004.“ (30.1.2017)

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Der Berliner Wassertisch gratuliert den Organisatoren zu diesem großartigen Erfolg!