Deutscher Bundestag lehnt am 28.02.2013 Entschließung „Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern“ ab

Schaubild namentliche Abstimmung Bundestag  vom 28.03.2013
Sehenswert ist in diesem Zusammenhang auch dieser Ausschnitt aus der MONITOR Sendung vom 14.03.2012 zum nachträglichen Ansehen. (Dieser bezieht sich auf einen Antrag von Bü90/GRÜNE vom 20.02.2013 zum gleichen Thema, der ebenfalls abgelehnt wurde.)

Die Bundestagsfraktion Die LINKE stellte am 28. Februar 2013 untenstehenden Entschließungsantrag zur Abstimmung. Dieser Antrag wurde von CDU/CSU und FDP mit einer Ausnahme abgelehnt, die SPD enthielt sich komplett, bis auf einen SPD’ler auch dagegen stimmte.
Das Abstimmungsverhalten der CDU zeigt, dass diese Abgeordneten sich einen Dreck um einen Parteitags-Beschluss vom Dezember 2012 scherten, der sich gegen Wasserprivatisierung richtete. Fast noch schlimmer das Abstimmungsverhalten der SPD: Nicht einer stimmte für das Wasser als Menschenrecht.
Mit einem Klick auf obenstehende Abstimmungsgrafik können Sie mit weiteren Klicks auf die farbigen Punkte in Erfahrung bringen, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.

Entschließungsantrag:
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges, öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge; darum haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware, und damit der Profitlogik unterworfen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. Der EU-Konzessionsrichtlinienentwurf bezieht auch in seiner Fassung nach der Tagung des Rates im Dezember 2012 (Ratsdok. 16731/12) die Wasserversorgung in den Geltungsbereich der Richtlinie ein. Mit den Ausschreibungsregeln der Richtlinie wird zwar kein absoluter Privatisierungszwang festgeschrieben, allerdings wird der Druck auf die Stadtwerke, europaweit auszuschreiben, erheblich erhöht. Ferner führen private Beteiligungen an kommunalen Eigengesellschaften, wie sie die Politik bislang befördert hat, automatisch zur Ausschreibungspflicht im Falle einer Neuvergabe der Konzession. Darüber hinaus räumt der Richtlinienentwurf bei einer Ausschreibung den finanziellen Aspekten Vorrang ein. Ökologische und soziale Aspekte werden weniger stark gewichtet, eine „Tariftreue-Klausel“ fehlt. Eine EU-weite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen auch im öffentlichen Auftragswesen würde den Gestaltungsspielraum der Kommunen erheblich einschränken, gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen und ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität nach Art. 5 EUV nicht vereinbar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und der Rates über die Konzessionsvergabe im Rat der Europäischen Union abzulehnen;
  2. sollte eine Verhinderung der Richtlinie keinen Erfolg haben, zumindest darauf hinzuwirken, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird und stattdessen den Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ Geltung verschafft wird;
  3. jetzt, wie in der Zukunft, alle Versuche abzuwehren, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können.
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