„Eine böse Schlappe“

Berliner Morgenpost
12.07.2012

VERBRAUCHER
„Eine böse Schlappe“
von Joachim Fahrun

Aus Sicht der Kritiker bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berliner Wasserbetriebe eben nicht unbehelligt von den Kartellbehörden ihre Preise allein nach Landesrecht festlegen dürfen, eine „böse Schlappe“ für das zu 51 Prozent landeseigene Unternehmen. „Es wird immer deutlicher, dass wir zehn Jahre lang überhöhte Wasserpreise bezahlt haben“, sagte Heidi Kosche (Grüne). In den Rechtsstreitigkeiten gewännen „immer die, die das von Anfang an angeprangert haben“.

Die Richter aus Nordrhein-Westfalen, die wegen des Sitzes des Bundeskartellamtes in Bonn für die Verfahren zuständig sind, hatten festgestellt, dass der Streit über die Berliner Wasserpreise wie andere Verfahren um möglicherweise missbräuchlich festgelegte Preise vor dem Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen werden müssen. Damit ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Überwachung der Berliner Wasserpreise bestätigt worden.

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