Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Veranstaltung
          „Wasser, Gas, Strom…  Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist
          – oder sogar die Demokratie gefährden kann“ vom 30. Jan. 2013

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Guten Abend!

Ich begrüße Sie alle herzlich als Sprecher des Wassertisch-Plenums an der Muskauer Straße, das in gemeinsamer Arbeit die Idee zu diesem Informationsabend entwickelt hat. Zunächst möchte ich der Urania und danken und besonders Dr. Karl und Dr. Ebel, die uns so unkompliziert und freundlich diese Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen uns sehr, heute Abend an einer Stätte sein zu können, die in bester demokratischer Tradition über aktuelle Ergebnisse aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft aufklärt und einen Raum für Auseinandersetzungen und Diskussionen schafft. Der Wassertisch könnte in diesem Sinne vielleicht selbst als eine Art monothematische kleine Outdoor-Version der Urania betrachtet werden. Der erfolgreiche Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011 war nicht zuletzt das Ergebnis umfänglicher Recherchearbeiten, Aufklärungsarbeit und intensiver Diskussionen an allen erdenklichen Orten dieser Stadt.

Ich begrüße sehr herzlich die Referenten, Herrn Professor Dr. Siegfried Broß, Bundesverfassungsrichter a.D., Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe sowie Honorarprofessor an der Universität Freiburg. Herr Professor Broß wird uns in einem ausführlichen Referat über die Zusammenhänge von Privatisierungen und der Verletzung grundsätzlicher Verfassungsprinzipien wie Demokratiegebot, Sozialstaatsprinzip und Rechtsstaatsprinzip informieren. Er hat sich schon wiederholt zu diesem Thema geäußert, zuletzt in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“, und wir bedanken uns sehr, dass er sich die Zeit genommen hat, hier zu uns zu sprechen. Ich begrüße ferner den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes und ehemaligen Vorsitzenden des OECD-Ausschusses für Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht, Dr. Kurt Stockmann, der aus wettbewerbswirtschaftlicher Sicht über die Rolle und Auswirkungen privater regionaler Monopole im Bereich der Daseinsvorsorge sprechen wird. Auch ihm danke ich sehr, dass er an dieser Veranstaltung mitwirkt. Schon jetzt möchte ich ein herzliches Dankeschön an Heidi Kosche von den Grünen, an Dr. Klaus Lederer von der Linken und an Gerwald Claus-Brunner von den Piraten richten, und natürlich auch an unseren Moderator Professor Dr. Martin Kutscha. Herzlich begrüßen möchte ich auch die Mitglieder des Energietisches, die vor dem Saal einen Informationstisch für ihr demnächst startendes Volksbegehren aufgebaut haben.

„Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist … oder sogar die Demokratie gefährden kann“ lautet der Titel dieser Veranstaltung. Privatisierung wurde in der Tat einmal als Allheilmittel gepriesen. Jedoch scheint dieser Hype indessen vorbei zu sein. Die Umstände und Folgen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe haben offengelegt, dass an diesem „Heilmittel“ vor allem die daran beteiligten Konzerne und ihre Lobbyisten gesunden. Die CSU bemerkt zu den aktuellen Bemühungen der EU-Kommission, die Wasserprivatisierung in Europa zwangsweise zu verordnen: „Die Privatisierungspläne der Kommission haben nur einen Gewinner, nämlich internationale Großkonzerne.“

Bis sich diese Einsicht in den Regierungsparteien durchsetzen wird, wird es allerdings noch lange dauern. Vorreiter des Richtungswechsels war die Zivilgesellschaft. Der Volksentscheid UNSER WASSER für die Offenlegung der geheimen Wasser-Privatisierungsverträge hätte niemals gewonnen werden können, wenn sich nicht zahlreiche Unterstützer sein Anliegen zu eigen gemacht hätten. Hierzu zählen die Grüne Liga Berlin, unter deren Dach der Wassertisch nun schon seit mehreren Jahren firmiert, das Theater der Berliner Compagnie, das uns unentgeltlich seine Räumlichkeiten für Treffen zur Verfügung stellt, Attac, die Kirchen, die Kleingärtner, die Verbraucherzentrale, der VDGN – und viele andere. Dieses überparteiliche Bündnis spiegelte sich im Ergebnis von 98,2% der abgegebenen Stimmen für das Volksgesetz. In absoluten Zahlen waren das rund 666.000 Bürger und damit mehr Menschen, als die Wähler der seinerzeit regierenden Rot-Roten Koalition.

Diese hohe Zustimmung in der Zivilgesellschaft steht in einem beängstigenden Kontrast zur parlamentarischen Unterstützung. Es gab zwar einzelne Abgeordnete, die das Volksbegehren befürworteten, wie die Mitgründerin des Wassertischs Heidi Kosche, aber keine der Abgeordnetenhaus- Fraktionen bekannte sich vor dem Volksentscheid zum Offenlegungsgesetz. Dieses Missverhältnis verlangt dringend nach einer intensiven Aufarbeitung und Diskussion darüber, wie eine solche Schieflage zwischen Wählerwillen und politischer Repräsentation entstehen konnte.

Zudem muss geklärt werden, warum sich die alte Allheilmittel-Ideologie der Privatisierungs-Befürworter in der Praxis immer noch fortsetzt. Zwar sind die Fraktionen von Grünen, Linken und Piraten mittlerweile auf die Seite der Zivilgesellschaft gerückt, es fehlen jedoch noch die Regierungsparteien SPD und CDU. Trotz anders lautender Bekenntnisse hat die Große Koalition die volksgesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Wasser-Verträge im eigens eingerichteten „Sonderausschuss“ effektiv verhindert. Weder der 98,2 Prozent-Erfolg des Volksentscheids noch der vom Bundeskartellamt festgestellte Preismissbrauch haben den SPD-CDU-Senat dazu bewegen können, gegen die Verträge vorzugehen. Stattdessen sorgte auch der als „Rekommunalisierung“ bezeichnete Kauf der RWE-Anteile im letzten Jahr mit Geheimverträgen und Gewinngarantie für den Verbleib der alleinigen privaten Geschäftsführung beim privaten Anteilseigner Veolia. Wo bleiben da Transparenz, demokratische Kontrolle und Selbstbestimmung, fragen wir?

Der meistzitierte deutsche Philosoph der Gegenwart, Jürgen Habermas, weist darauf hin, dass die demokratische Selbstbestimmung dann in Schwierigkeiten gerät, wenn die Systeme von Wirtschaft und Bürokratie nicht mehr ausreichend demokratisch eingehegt sind. Gefahr drohe, wenn das staatliche Handeln nicht mehr demokratischen Prinzipien folgt, sondern sich – wie er es ausdrückt – selbst „programmiert“. Wenn also der Bereich der Daseinsvorsorge gegen den Willen der Bürger eigenmächtig Kriterien der Gewinnmaximierung unterworfen wird. Gefahr droht ebenso, wenn Unternehmen den Staat gleichsam kolonisieren. Wenn sie sich beispielsweise ihre Profite nicht mehr durch geregelten Wettbewerb, sondern durch Missbrauch staatlicher Macht erschleichen. In Berlin haben sich die Konzerne RWE und Veolia mit dem Senat zusammengetan, um missbräuchlich überhöhte Wasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent quasi per Verfügung zu erzielen. Das Problem der Privatisierung besteht jedoch nicht nur im öffentlich-privaten Preismissbrauch. Zwar beherrschen die enttäuschten finanziellen Hoffnungen früherer Privatisierungsverheißungen die Berichterstattung über das Privatisierungsgeschehen. Sie sind jedoch nur ein Symptom für ein veritables Demokratiedefizit, das durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge entsteht.

Wir möchten heute Abend dazu beitragen, dieses Defizit bewusst zu machen, seine Ursachen und Folgen mit Fachleuten und Politikern zu diskutieren und nach Mitteln zu seiner Verringerung zu suchen. Die beiden Teile des Abends sollen den Bogen von der grundsätzlichen Ebene hin zur praktischen Politik schlagen. Im ersten Teil werden Professor Broß und Dr. Stockmann zu den grundsätzlich wichtigen Fragen referieren. Nach einer Fragerunde und einer anschließenden Pause transportieren wir das Thema mit einer Podiumsdiskussion in den praktisch politischen Bereich. Hier möchten wir mit unseren Gästen aus der Politik am konkreten Beispiel erstens die Frage diskutieren, ob – und wenn ja, wie – die Privatisierung das Demokratie- und Sozialstaatsprinzip gefährdet. Und zweitens möchten wir in einer Art zivilgesellschaftlichen Wasser-Sonderausschuss die politischen und vor allem juristischen Möglichkeiten gegen die Teilprivatisierung diskutieren. Denn eine gerichtliche Überprüfung ist nach Ansicht des Wassertisches nach wie vor notwendig. Ein Vertragswerk, das schon mehrere Verfassungsrechtler als „Verfassungs-Umgehungskonstruktion“ bezeichnet haben, darf nicht weiter fortbestehen.

Damit möchte ich Ihnen auch für Ihre Aufmerksamkeit danken und Herrn Professor Kutscha die Moderation übergeben. Professor Kutscha lehrt an der Fachhochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er ist Träger der Theodor Heuss-Medaille von 2008. Er hat verschiedene Gastprofessuren in Großbritannien, Schweden und den Beneluxstaaten innegehabt. Schon 1999 war er Mitherausgeber des Sammelbandes „Herrschaft des Marktes – Abschied vom Staat?“, der sich mit den Gefahren der Privatisierung auseinandersetzt. Als Verwaltungs- und Verfassungsjurist wird er uns sicher sachkundig durch die schwierige Thematik leiten.
Dankeschön!

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