(19. März 2014) Die Stadtwerke Heiligenhafen möchten ihr Stromversorgungsnetz rekommunalisieren. Die Eigentümerin und Betreiberin des Stromversorgungsnetzes – die Schleswig-Holstein Netz AG (eine E.ON-Tochter) – will sie jedoch nicht hergeben. Die Stadtwerke klagten dagegen durch mehrere Instanzen. Zuletzt hat jedoch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Stadt Heiligenhafen die Stromkonzession nicht ohne Ausschreibung an ihren Eigenbetrieb vergeben darf. Am 19.3.2014 hat die Stadtvertretung Heiligenhafen den Beschluss gefasst, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Bis zum 7. April 2014 muss sie ihre Beschwerde einreichen. Der Berliner Wassertisch begrüßt diesen Schritt.
Zeitleiste Heiligenhafen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- 01.01.2009 Stadt Heiligenhafen führt die Stadtwerke Heiligenhafen im Rahmen der Eigenbetriebsverordnung des Landes Schleswig-Holstein nach kaufmännischen Regeln. (Nachweis: http://www.ratsinfo.heiligenhafen.de/risodokument_dokument_offen_7_22279_ansehen.html)
- Der Stromversorger Schleswig-Holstein Netz AG will die örtlichen Stromnetze nicht an die neu gegründeten Stadtwerke Heiligenhafen herausgeben
- 04.01.2012 Kartellsenat Landgericht Kiel. Mündliche Verhaltung im Klageverfahren gegen die Schleswig-Holstein AG, Netztochter der E.ON Hanse AG
- 03.02.2012 Klage der Stadtwerke Heiligenhafen wird zurückgewiesen
- 29.03.2012 Stadtvertretung Heiligenhafen beschließt, gegen das Urteil Berufung vor dem OLG Schleswig einzulegen
(Nachweis: http://www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/politik/gremien_risodokument_dokument_offen_7_53857_ansehen.html (Anlage II, S. 2) - 22.11.2012 OLG Schleswig Klage der Stadtwerke Heiligenhafen wird zurückgewiesen (Urteil vom 22.11.2012 – 16 U (Kart) 21/12.)
Stromversorger Schleswig-Holstein Netz AG muss die örtlichen Stromnetze nicht an die neu gegründeten Stadtwerke Heiligenhafen herausgeben – Kommunalisierung sei kartellrechtswidrig (Nachweis: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201220stromversorger.html) - 17.12.2013 BGH. Klage der Stadtwerke Heiligenhafen wird zurückgewiesen. (Urteil v. 17.12.2013 – KZR 65/12.) (Nachweis: URL http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67072&pos=0&anz=1)
dazu Pressemitteilung des BGH Nr. 207 v. 18. 12. 2013. URL: http://l.hh.de/BGH_KZR_65_12.) - 18.12.2013 Artikel: NDR: Karlsruhe stärkt private Stromanbieter. In: NDR, 18.12.2013
http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/stromnetze109.html - 18.12.2013 DPA: Betroffene Gemeinden enttäuscht über Netz-Urteil des BGH. In: Boyens Zeitungen, http://zeitungen.boyens-medien.de/aktuelle-nachrichten/zeitung/artikel/betroffene-gemeinden-enttaeuscht-ueber-netz-urteil-des-bgh.html
- 28.12.2013 Offener Brief Wassertisch/Wasserforum nach Heiligenhafen:
http://berliner-wassertisch.info/offener-brief-nach-heiligenhafen-28-dez-2013/
Das Bündnis ist der Auffassung, dass das Urteil das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (GG Art. 28, Abs. 2) außer Acht lässt (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html; GG 28 Abs. 2.) und ermuntert Heiligenhafen, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. - 19.3.2014 Stadtvertretung Heiligenhafen fasst per Eilantrag einstimmig den Beschluss, dass die Werkleitung der Stadtwerke Heiligenhafen beauftragt wird, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Die Stadtwerke Heiligenhafen werden vertreten durch Prof. Dr. Joachim Wieland und die Berliner Kanzlei Becker-Büttner-Held. Sie müssen bis zum 7. April die Beschwerde eingereicht haben.
- 21.03.2014 Artikel: Peter Mantik: Stromurteil: Heiligenhafen zieht vors Bundesverfassungsgericht. In: LNonline, 21.03.2014,
http://www.ln-online.de/Lokales/Ostholstein/Stromurteil-Heiligenhafen-zieht-vors-Bundesverfassungsgericht - 24.03.2014 Artikel: Kommunaler Eigenbetrieb statt der Vergabe einer Stromnetzkonzession – der Fall “Stromnetz Heiligenhafen”. In: Energielupe
http://www.energielupe.de/strom/kommunaler-eigenbetrieb-statt-der-vergabe-einer-stromnetzkonzession-der-fall-stromnetz-heiligenhafen-63405
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„Zum Sachverhalt: Die Schleswig-Holstein Netz AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Stromversorgungsnetzes in der Stadt Heiligenhafen. Sie hatte einen zwanzigjährigen Wegenutzungsvertrag mit der Stadt Heiligenhafen, der ihr gestattete Stromversorgungsanlagen auf und unter den öffentlichen Wegen im Stadtgebiet zu betreiben. Als der Vertrag nach zwanzig Jahren auslief, schrieb die Stadt Heiligenhafen die Vergabe der Wegerechte neu aus. Die Schleswig-Holstein Netz AG und ein weiteres Unternehmen gaben Vertragsangebote ab. Die Stadt Heiligenhafen teilte im Anschluss mit, keinen der Bewerber nehmen zu wollen, sie beabsichtige vielmehr, eigene Stadtwerke zu gründen und diese das Stromverteilungsnetz betreiben zu lassen. Unter Berufung auf die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den alten Wegenutzungsvertrag verlangte die Stadt als neues Energieversorgungsunternehmen die Übertragung des Eigentums am örtlichen Stromversorgungsnetz gegen Erstattung des Ertragswerts. Die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass sie völlig frei darüber habe entscheiden dürfen, welcher Partner fortan für die Energieversorgung zuständig sein solle.“ (http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201220stromversorger.html)