Fracking in Niedersachsen

Soeben erreichte uns folgender Hinweis von der Bürgerinitiative Kein Co2-Endlager, den wir unseren LeserInnen zur Kenntnis geben möchten.

Bürgerinitiative Stoppt Co2-Endlager

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes vom 2. Juli 2014 (Drucksache 285/14)

 
Bildschirmfoto 2014-07-06 um 19.55.20
 

Hier findet sich folgende Passage:

Übergangsbestimmung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck...

Die BI Kein Co2-Endlager schreibt hierzu:

 
Besonders schlimm ist der neue § 106a WHG: NACH der Gesetzesnovelle ist sogar die wasserwirtschaftliche Katastrophe einer Verpressung von Lagerstättenwasser ausdrücklich wasserrechtlich unangreifbar geworden, wenn sie bergrechtlich genehmigt worden ist.
Das heißt für mich als erfahrene Wasserfachfrau im Vollzug außerdem noch, dass dieser ausdrücklich gesetzliche Passus jede vom Gesetz grundsätzliche nachträgliche Auflage oder Verschärfungen durch rechtliche Anpassungen der bestehenden Einzelgenehmigung faktisch unmöglich macht.

FAZIT 1 : Das bestehende Wasserrecht bietet dem Vollzug erheblich mehr Möglichkeiten, Schlimmes zu verhindern als nach Einführung eines neuen § 106a WHG.

FAZIT 2: Die geplante Novelle gibt den Konzernen den wasserrechtlichen ungeprüften und absolut sicheren Halt, den sie im  bestehenden Wasserrecht zugunsten des Wohls der Allgemeinheit schmerzlich vermissen, weil nachträglich verschärfende  wasserrechtliche Auflagen und sogar ein sofortiges uneingeschränkte Verbot im Sinne des Allgemeinwohls möglich wären.

Nach Verabschiedung dieser geplanten Novelle haben die Wasserbehörden keinen wasserrechtlichen Einfluss mehr auf alles, was derzeit bereits praktiziert wird; egal, wie technisch katastrophal das ganze Ausmass der naturgegebenen Wirkungszusammenhänge auch sein wird.

FAZIT 3: Die Novelle ist eine Bankrotterklärung der Juristen an die wasserwirtschaftlichen Ingenieure und sonstigen vergleichbaren Fachleute.

So ähnlich ließe sich sogar juristisch sauber ein Supergau als ausdrücklich erwünscht beschreiben.

 

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