Gefälligkeitsgutachten von Schwalbach auch für die IHK? – PRESSEMITTEILUNG vom 31.10.2011

(Berlin, 31. Oktober 2011)

Die TAZ hat in einem Artikel vom 29.10.11 aufgedeckt, dass der an der HU-Berlin lehrende Wirtschaftsprofessor Joachim Schwalbach für ein Gefälligkeitsgutachten Geldzahlungen von der Atomlobby in Höhe von 135.000 € erhalten sollte. Mit dem Gutachten sollte der Wissenschaftler (Spitzname „Professor Dankeschön“) die Nützlichkeit der Atomkraft hochjubeln. Der Deal kam nicht zustande: „Schwalbachs Zwischenergebnisse seien selbst so unbelastbar und gefällig gewesen, dass eine Fortführung des Projekts sinnlos und peinlich geworden wäre“ – zitiert die TAZ seine Auftraggeber vom Atomforum.

Auch für die privaten Wasserkonzerne in Berlin hat sich Schwalbach nützlich gemacht. Im Auftrag der IHK fertigte er ebenfalls ein Gefälligkeitsgutachten an, das eine Übernahme der Berliner Wasserbetriebe durch die Stadt als unrentabel erscheinen lässt. Mitautor war Daniel Smuda, Mitarbeiter einer Unternehmensberatung, deren Kunde RWE ist – der Wasserkonzern ist derzeitiger Noch-Miteigentümer der BWB. Die IHK war leider weniger vorsichtig als das Atomforum, obwohl Prof. Schwalbach auch hier maßlos übertrieb. Seine Berechnungsgrundlagen wurden schon kurze Zeit nach der Veröffentlichung von der Wirklichkeit eingeholt. Sogar der von ihm angenommene niedrigste Kaufpreis war unseriös. Er wurde von RWE in einem Angebot an den Senat erheblich unterschritten. Anstatt zwischen 1,125 Mrd. € und 960 Mio. € – wie von Schwalbach angegeben – lag schon das Eröffnungsgebot des Wasserkonzerns um rund 110 Mio. € niedriger bei 850 Mio. €.

Aber dies ist nicht der einzige „Schönheitsfehler“ in dem Gutachten. Der Wirtschaftswissenschaftler Rainer Heinrich hat die methodischen und sachlichen Fehler in einem Dokument für den Wassertisch aufgelistet. Dazu Heinrich: „Eine solche Auftragsarbeit als Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen, ist noch freundlich ausgedrückt. Die IHK als Auftraggeber hätte besser, wie es das Atomforum gemacht hat, die Reißleine gezogen und im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit auf eine Veröffentlichung verzichtet.“

Überhaupt nicht berücksichtigt hat Schwalbach in seinem Gutachten die Prüfung der ehemaligen Geheimverträge der misslungenen Teilprivatisierung. Wie die von Transparency International, der Verbraucherzentrale, dem Bund der Steuerzahler und der Grünen Liga unterstützte Prüfung des Vertragswerks durch den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen nun ergeben hat, verstößt es mehrfach gegen geltendes Recht. Es enthält eine verfassungswidrige Gewinngarantie, die das Haushaltsrecht des Abgeordnetenhauses verletzt und EU-Beihilfebestimmungen unterläuft. Zudem entsprach das Privatisierungs-Verfahren nicht dem EU-Recht. Dazu Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch: „Die Bedingungen der Teilprivatisierung waren von Anfang an rechtswidrig und lassen nur eine Rückabwicklung der Verträge zu. Ein realistisches ,Rückkauf-Gutachten‘ mit einem realistischen Rückkaufpreis muss daher mindestens die Milliarden-Einnahmen berücksichtigen, die die Konzerne bis jetzt auf Kosten der Berliner erzielt haben.“

Weitere Informationen unter
Dokumente: “ Einige kritische Anmerkungen zum IHK-Gutachten von Schwalbach/Schwerk/Smuda 2011″

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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