Mieter dürfen Wassergebühren zurückfordern

Berliner Morgenpost
18.02.2013

BERLINER SENAT
Mieter dürfen Wassergebühren zurückfordern
von Joachim Fahrun

Justizsenator Heilmann warnt Hauseigentümer davor, die Gutschrift in Millionenhöhe einzubehalten – und damit rechtswidrig zu handeln.

Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) hat die Berliner Hauseigentümer davor gewarnt, ihren Mietern die zu viel gezahlten Wassergebühren nicht auszuzahlen. „Die Rückzahlung ist mit der Jahresabrechnung zu verrechnen, jede andere Regelung ist rechtswidrig“, sagte Heilmann (CDU). Im Streit über die Gebühren geht der Senat damit auf Konfrontationskurs zum Eigentümerverband Haus und Grund.

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