Missachtung des Volkswillens – Pressemitteilung des Vereins Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 27.06.2013

Vor Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben sollte der Ausgang der Organklage der Piraten-Fraktion abgewartet werden

Zum geplanten Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Die Berlinerinnen und Berliner haben im ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins dafür gestimmt, die Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) offenzulegen. Klares Ziel des Volksentscheids ist es gewesen, die Preise für Wasser und Abwasser zu senken, indem die die Privatisierungsverträge mit ihrer Gewinngarantie für die privaten Anteilseigner juristisch angefochten und als nichtig von Anfang an erklärt werden können. Darauf zielt auch die Organklage der Piratenfraktion. Wenn Finanzsenator Ulrich Nußbaum den Ausgang des Organklageverfahrens nicht abwarten und auch Veolia mit goldenem Handschlag verabschieden will, dann sind für die Rekommunalisierung höhere Kosten als nötig zu befürchten. Das aber stellt ein Mißachtung des Volkswillens dar.

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