Nach RWE-Rückkauf: wirklich mehr Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben? – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.11.2012

(Berlin, 3. November 2012) In der gestrigen 14. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge bestätigte die Senatsseite, dass mit Veolia Verhandlungen um mehr Einfluss bei den Wasserbetrieben geführt werden. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die Verhandlungsposition des Senates trotz Rückkaufs der RWE-Anteile äußerst schwach sein dürfte.

Das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB), so legen es die Wasserverträge fest, hatten bislang die Konzerne RWE und Veolia. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile soll sich nun laut SPD und CDU der Einfluss des Landes vergrößern. Der Senat ist jetzt anstelle von RWE „Partner“ von Veolia in der RVB-Beteiligungsgesellschaft und damit rechtlich ein „privater Investor“. Aber will er wirklich mehr Einfluss? Staatssekrekretärin Margaretha Sudhof machte gestern vielmehr deutlich, dass sich der Senat mit Veolia lieber ins beste Einvernehmen setzen möchte. Der Konzern wird aber weiterhin allein seine Rendite-Interessen im Auge behalten. Deshalb wird es zwangsläufig dazu kommen, dass der Senat Veolia ganz die betriebliche Führung überlässt, wie es im geleakten Heilmann-Moratorium bereits vorgeschlagen wird. (siehe auch Pressemitteilung vom 21. Sept.) Der Senat wird sich als machtloser Juniorpartner über die Brosamen freuen, die ihm der Konzern hinwirft. Die BWB müssen weiterhin den Profitinteressen der „Partner“ dienen. Von einer Umstellung von Gewinnorientierung auf Gemeinwohlorientierung, wie dies der Wassertisch fordert, kann keine Rede sein.

Außerdem will sich der Senat mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Veolia ersparen: In der gestrigen Sitzung erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass die 50 %ige Beteiligung des Landes in der RVB nicht einmal dazu ausreicht, denkbare von Veolia angestrengte Schiedsgerichtsverfahren zu blockieren. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Erfahrungen mit dem klagefreudigen Konzern (Klage gegen Volksgesetz, Klage gegen den Bundeskartellamtsbeschluss, Klage gegen angeblich entgangene Gewinne) lassen vermuten, dass Veolia das Land Berlin mit vielen millionenschweren Schiedsgerichtsverfahren überziehen wird, um seine Interessen durchzusetzen. Diese Kosten müssen dann wieder die Berlinerinnen und Berliner tragen.“

Auch die versprochenen 60 Mio. EUR Entlastung für die Wasserkunden sind nicht etwa schon beschlossene Sache. Der Senat soll sich lediglich bei den Wasserbetrieben für diese finanzielle Entlastung der Wasserkunden einsetzen. Der Aufsichtsrat kann das immer noch ablehnen. Rebel: „Selbst wenn die Frischwasserpreise vorübergehend um 15 % gesenkt werden sollten, hätten die BerlinerInnen nichts gespart. Wegen der an Veolia gegebenen Gewinngarantie wird der Senat die Preissenkung aus seinem Gewinnanteil allein finanzieren müssen. Das bedeutet, dass die am Frischwasserpreis gesparten 12 EUR pro BerlinerIn dem Senat im Landeshaushalt fehlen werden. Da Geld immer nur einmal ausgegeben werden kann, wird der Senat das Geld an anderer Stelle von den BerlinerInnen wieder einfordern – sei es durch Kürzungen im Sozial- bzw. Bildungsbereich oder per Anhebung von Gebühren.“

Es zeigt sich erneut: Eine juristische Anfechtung der Wasserverträge ist nötig, um die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren.

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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