Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Spiegel-online
06.05.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

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Foto: Uwe Hiksch

Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.

Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.

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Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.

Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

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Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
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Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
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Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

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Der Kampf ums Schiedsgericht

taz.de
07.05.2015

Neue Vorschläge fürs TTIP
Der Kampf ums Schiedsgericht
von Julia Maria Amberger

Die EU-Kommission will Mitgliedsstaaten auf Linie bringen. Doch selbst der SPD gehen die neuen Vorschläge nicht weit genug.

Stoppt TTIP, CETA und TISA-Puppe


Foto: Uwe Hiksch

BERLIN taz | Sigmar Gabriel hat seinen vertrauten Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) nach Brüssel geschickt. An diesem Donnerstag will dort Handelskommissarin Cecilia Malmström die Außenhandelsminister der EU-Länder für ihre neuen Vorschläge zu den umstrittenen TTIP-Schiedsgerichten gewinnen. Denn nur so kann die Handelskommissarin das geplante Freihandelsabkommen mit den USA durchbringen.

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siehe auch: Prof. Fischer-Lescano „Irrealpolitik à la Gabriel“

 

Italien kündigt Energiecharta-Vertrag

Zeit-online
06.05.2015

FREIHANDELSABKOMMEN
Investorenschutz? Nein danke!
von Petra Pinzler

Italien will nicht vor Schiedsgerichten verklagt werden und hat als erstes EU-Land die Energiecharta gekündigt. Mögliche Folgen als Investitionsstandort sieht man nicht.

Geld_und_Energie


Foto: Wassertisch

Bisher haben es nur ferne Länder gewagt. Doch mit Italien kündigt nun erstmals auch ein EU-Mitgliedsland einen Investitionsschutzvertrag. Ab 2016 wird Italien nicht mehr Mitglied der Europäischen Energiecharta sein. Diese Charta nutzt unter anderem der schwedische Konzern Vattenfall, um von Deutschland vor einem privaten Schiedsgericht Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen des Atomausstieges zu bekommen.

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Rechtsgutachten bestätigt: In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

BUND NaturschutzBUND Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten.* Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.

Pressekontakt: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, Tel. 0941-29720-12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

Nachlesen: Gutachten zu TTIP-Schiedsgerichten (PDF)

Stoppen Sie die Freihandelsabkommen und unterschreiben Sie hier gegen TTIP und CETA

Hintergrundinfos: Risiken von TTIP, CETA & Co

Das EU-Parlament stimmt im Mai über eine Resolution zu TTIP ab. Wie stehen die Abgeordneten dazu? Mach den TTIP-Check!

*Nach Ansicht des Berliner Wassertischs geht der Reformvorschlag Gabriels am Kern der Kritik über die Schiedsgerichte vorbei. Auch bei Installation eines internationalen Schiedsgerichtshofes würden in CETA und TTIP Sonderklagerechte für Konzerne wirksam, denen die Staaten nichts entgegenzusetzen hätten. Das würde die Risiken für notwendige Regulierungen durch die Staaten etwa im Umwelt- oder Klimaschutzbereich stark erhöhen. Gabriels Vorschlag hat in erster Linie das Ziel, den Widerstand gegen ISDS in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen. Dass seine Vorschläge noch für CETA und TTIP berücksichtigt werden könnten, ist praktisch ausgeschlossen. Dazu hat sich die EU-Handelskommissarin Malmström bereits klar geäußert. Damit entlarvt sie Gabriels Vorschlag, die offensichtlichsten Auswüchse der gegenwärtigen Schiedsgerichtspraxis zu reformieren als Versuch, dem Widerstand gegen die Abkommen den Boden zu entziehen, um diese unverändert durchsetzen zu können.

 

Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit

taz
06.05.2015

HANDELSABKOMMEN
Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit

Demo gegen TiSA und TTIP

Foto: kritisches-netzwerk.de

Die Pläne der EU-Kommission sehen als „mittelfristiges Ziel“ ständigen Gerichtshof vor

Im Streit über das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA hat die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström neue Vorschläge zu den besonders umstrittenen Schiedsgerichten unterbreitet. Ziel der Kommission sei es, „die Schiedstribunale mehr wie traditionelle Gerichte arbeiten zu lassen“, erklärte Malmström am Dienstag.

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Kommentar Wassertisch: „mittelfristiges Ziel“ bedeutet, dass es zumindest im CETA Abkommen nicht mehr berücksichtigt werden wird. Außerdem sind auch „reformierte“ Schiedsgerichte schlimm genug. Es ist immer noch eine Sondergerichtsbarkeit, die nur Konzerne anrufen können. Das Genze birgt weiterhin hohe Risiken für demokratische Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten im Hinblick auf Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Klimaschutz. Zudem könnten — egal was später im TTIP steht — US-amerikanische Konzerne über ihre kanadischen Niederlassungen mithilfe von CETA ganz „unreformiert“ gegen europäische Staaten klagen.

 

„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“

euractiv.de
04.05.2015

„Widerstand gegen TTIP erfasst ganz Europa“

TTIP2Die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommens TTIP geraten immer mehr ins Stocken – ein Erfolg für die TTIP-Kritiker. Die sitzen jedoch nicht mehr nur in Deutschland, Österreich und Frankreich – es ist mittlerweile eine pan-europäische Öffentlichkeit, eine EU-weite Protestbewegung, die das Abkommen ablehnt, meint Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung.

Die Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP gingen Mitte April in die neunte Runde, aber ein Ende scheint in weite Ferne gerückt. Den ursprünglich angesetzten Zeitplan, das Abkommen im Jahre 2015 zu verabschieden, halten Expertenkreise für unrealistisch. Die Stimmen der Kritiker finden hingegen allmählich in ganz Europa Gehör. Denn der Widerstand gegen TTIP ist längst kein österreichisch-deutsches Phänomen mehr, das vom Rest Europas nur ungläubig beäugt wird.

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TTIP: Welchen Einfluss wird das Abkommen auf staatliches Handeln haben?

Anhörung in der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages vom 16. März 2015

Das Wortprotokoll der Anhörung macht deutlich, dass TTIP große Auswirkungen auf das Handeln der EU-Mitgliedsstaaten haben würde. So antwortet der Sachverständige Prof. Krajewski auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Nina Scheer (SPD) [Seite 10 des Wortprotokolls]:

Ich denke, auf die Frage sollte man erst einmal grundsätzlich antworten und sich klar machen, warum man solche Handelsabkommen abschließt. Man schließt solche Handelsabkommen ja ab, weil man staatliches Handeln in gewissen Grenzen halten möchte. Wenn man das staatliche Handeln grundsätzlich unbegrenzt lassen möchte, dann braucht man Freihandelsabkommen nicht, dann braucht man völkerrechtliche Abkommen nicht. Die Funktion von solchen Abkommen ist ja immer, bestimmtes staatliches Handeln auszuschließen oder in bestimmten Grenzen zu halten. Ich glaube, das muss man sich erst einmal grundsätzlich klar machen. Insofern ist jedes völkerrechtliche Abkommen natürlich auch darauf gerichtet, das Handeln von Gesetzgebung und von Verwaltung zu beeinflussen, sonst wäre es sinnlos aus meiner Sicht. […]

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Maude Barlow: „Merkel unterschätzt die Brisanz“ von TTIP und CETA

ZEIT ONLINE
30.04.2015

CETA und TTIP „Merkel unterschätzt die Brisanz“
Interview: Marlies Ukenbarlow

Maude Barlow ist eine der prominentesten Kritikerinnen des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada. Die Aktivistin warnt: Konzerne werden Staaten auf Milliarden verklagen.

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Vgl. auch: Green Lecture: Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

 

Green Lecture:
Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

Böll Stiftung
Green Lectures
28.04.2015
Von Lene Goldt

Die Kanadierin Maude Barlow ist Trägerin des Alternativen Nobelpreises und eine der bekanntesten Streiterinnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. In der Heinrich-Böll-Stiftung sprach sie über folgenschwere Vertragsklauseln und Möglichkeiten des gemeinsamem Widerstandes.
barlow

[…] Auch in den USA und Canada wehren sich Aktivist/innen gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Die wohl bekannteste von ihnen ist die Kanadierin Maude Barlow, Vorsitzende der größten Bürgerrechtsorganisation Kanadas – „The Council of Canadians“. Am 22. April 2015 war Barlow für die Veranstaltung „Gegen TTIP und CETA: Möglichkeiten und Grenzen der Einmischung auf beiden Seiten des Atlantik“ zu Gast in der Heinrich-Böll-Stiftung, um über den Kampf gegen TTIP und CETA zu sprechen – und über den Zugang zu Wasser. „Wer glaubt, der mangelnde Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Problem des globalen Südens, liegt falsch“, sagt Barlow, die sich als Mitbegründerin des Blue Planet Projekts für die Verteidigung des Wassers als öffentliches Gut einsetzt, in ihrer Keynote. […]

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Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA

TAZ
29.04.2015

Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner

Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.

„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“

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21. Mai – Tag gegen TTIP – Tagung und Diskussion

Deutscher KulturratTag gegen TTIPKulturrat

Einladung: Kultur braucht kein TTIP! Oder doch? (Fachtagung und Podiumsdiskussion)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Kommission verhandelt mit der US-amerikanischen Regierung über die größte Freihandelszone der Welt (TTIP). Ziel ist es, alle vermeintlichen Handelshemmnisse zwischen beiden Wirtschaftsräumen abzubauen. Da Kultur bei den TTIP-Verhandlungen nur als Ware und Bildung nur als Dienstleistung unter Marktgesichtspunkten betrachtet wird, steht die kulturelle Vielfalt auf dem Spiel.
Aus diesem Grund hat der Deutsche Kulturrat den 21. Mai 2015, den Internationalen Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA & Co. erklärt.
Anlässlich des Aktionstages gegen TTIP lädt der Deutsche Kulturrat am 21. Mai 2015 zu einer Fachtagung »TTIP – Ein Buch mit sieben Siegeln?« (14.00-18.00 Uhr) und zu einer Podiumsdiskussion (19.30 Uhr) »Kultur braucht kein TTIP! Oder doch?« nach Berlin (Mohrenstr. 63, 10117 Berlin (Haus der Kulturverbände)) ein.
Neben aktuellen Informationen zum Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens werden die spezifischen Folgen von TTIP für die Kultur in den Blick genommen.
Themen:

  • Zum aktuellen Sachstand der TTIP-Verhandlungen
    Referent: Dr. Heinz Hetmeier, Leiter des Referats AllgemeineHandelspolitik (EU/WTO), Dienstleistungen, Geistiges Eigentum imBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Über die Wirkung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt für den Kultur- und Medienbereich bei TTIP
    Referent: Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Inhaber des Lehrstuhls fürStaats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches undInternationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau
  • Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen TTIP in den EU-Mitgliedstaaten
    Referent: Dr. Michael Efler, Europäische Bürgerinitiative (EBI)
  • Über die Auswirkungen des TTIP auf Kultureinrichtungen und Förderinstrumente
    Referent: Andreas Masopust, Stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung
  • Über die Auswirkungen des TTIP auf Buchpreisbindung und E-Commerce
    Referent: Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
  • Über die Auswirkungen des TTIP auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
    Referent: Jürgen Burggraf, Leiter des ARD-Verbindungsbüros Brüssel

Zum ausführlichen Programm der Fachtagung!
Redner und Diskutanten der Abendveranstaltung sind:

  • Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates
  • Birgit Kolkmann, Deutschlandradio Kultur
  • Bernd Lange MdEP (Progressive Allianz der Sozialdemokraten), Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments (INTA)
  • Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
  • Arnulf Rating, Kabarettist
  • Ulle Schauws, MdB Kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
  • Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)
  • Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich gesondert für Fachtagung und Podiumsdiskussion anmelden müssen.
Um Anmeldung bis 12. Mai 2015 wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Zimmermann

Geschäftsführer Deutscher Kulturrat

  • Kultur braucht kein TTIP! Oder doch?: Hier geht es zum ausführlichen Programm der Fachtagung und der Podiumsdiskussion!
  • Das Buch zum Aktionstag „TTIP, CETA & CO: Zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien“ kann hier vorbestellt werden.

Ein „Mobi“-Video ist hier zu finden: ARTE: TTIP – Freier Handel oder freie Bürger?

TTIP könnte Hindernisse für die Gesetzgebung mit sich bringen

EUobserver
20.04.2015

How TTIP could create a red tape labyrinth
Wie TTIP ein Labyrinth aus Bürokratie entstehen lassen könnte
Von Paul de Clerck, Lora Verheecke, Max Bank

Transparent

Foto: Uwe Hiksch

(Brüssel, 20. April 2015) Man würde erwarten, dass wir nach zweijährigen Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten Klarheit über die Widersprüche hätten, die es enthält.
Aber das Schlimmste kommt erst jetzt zutage.
Im selben Augenblick, in dem die Unterhändler heute (Mo, 20.04.2015) in New York wieder zu Gesprächen zusammenkommen, zeigt eine frisch geleakte Version eines Vorschlags der EU-Kommission über ein Kapitel, das sich „regulatorische Kooperation“ nennt, dass der Vertrag Hindernisse für jede Art von Gesetzgebung aufrichten könnte.
Die bestehende und die zukünftige Gesetzgebung der Kommission und der US-Regierung, sowie der 28 EU Mitgliedsstaaten und der 50 US-Staaten, könnte zu unbegrenzten Herausforderungen und ungehemmter Bürokratie führen.

die vollständige Originalfassung des Beitrags finden Sie hier