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Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

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im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

Rückblick: 7. Wir haben es satt!-Demo

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Am 21. Januar  2017 fand anlässlich der Grünen Woche die siebte von der Kampagne „Meine Landwirtschaft“ initiiert Demo „Wir haben es satt!“ statt. Ein großes Bündnis hatte dazu aufgerufen und der Berliner Wassertisch gehörte neben anderen Organisationen erneut zu den Unterstützern.

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Der Aufruf zur diesjährigen Demo lautete: „Agrarkonzerne: Finger weg von unserem Essen! Gemeinsam für gesundes Essen, bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft und fairen Handel.“ Rund 18.000 Menschen folgten dem Aufruf. Die gemeinsame Presseerklärung zur Demo:

„Wir haben Agrarindustrie satt!“: 18.000 Bauern und Bürger fordern Wende in der Agrar- und Ernährungspolitik

130 Traktoren aus ganz Deutschland führen Demonstration an / Bündnis fordert in 9-Punkte-Plan tier-, umwelt- und klimagerechten Umbau der Landwirtschaft weiterlesen

Sulfat im Trinkwasser: Wie geht die Politik mit dem Thema um?

Pressemitteilung von Heide Schinowsky (MdL Brandenburg)

15.12.2016

Umdenken bei der Landesregierung: Frankfurter Wasserbetriebe dürfen nun doch zu Sulfatgesprächen

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Die Spree – Foto: C. Nöhren | pixelio.de

Der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) ist es nun doch gestattet, an den sogenannten „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ teilzunehmen, wenn sie ein „entsprechendes Ansinnen“ äußern, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Noch im November diesen Jahres lehnte die Landesregierung eine Teilnahme der FWA ab. In einem Schreiben an das Mitglied im Braunkohlenausschuss und Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter Grünen Jörg Gleisenstein, wurde die Ausladung der FWA damit begründet, dass die Landesregierung die Interessen des Landes ausreichend vertritt und es zu einem späteren Zeitpunkt ein Fachgespräch geben soll. Daher gebe es keine „Notwendigkeit“ für eine Teilnahme an den Gesprächen durch die Frankfurter Wasserbetriebe, teilte ein Abteilungsleiter aus dem Wirtschaftsministerium noch Ende November dem Braunkohlenausschuss mit.

„So sehr ich das jetzige Umdenken der Landesregierung begrüße, so kommt es dennoch reichlich spät. Schließlich haben die Gesprächsrunden seit 2015 bereits dreimal stattgefunden. Es ist kein Wunder, dass in der Region Unmut herrscht, wenn die Brandenburger Wasserbetriebe ausgeschlossen werden, aber von Seiten Berlins deren Wasserbetriebe ohne Probleme teilnehmen können“, sagt Heide Schinowsky.

Jörg Gleisenstein wies darauf hin, dass die Wasserwerke Briesen, die die Stadt Frankfurt (Oder) und Teile des Landkreises Oder-Spree mit Trinkwasser versorgen, geplante Investitionen in die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose (Oder-Spree) zur Eindämmung der Sulfatbelastung nicht tätigen können, weil der Bergbausanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) eine anteilige Kostenübernahme verweigert. Zusagen für die Kostenübernahme gibt es vom Land Brandenburg und vom damaligen Bergbaubetreiber Vattenfall. Die Frankfurter Wasserbetriebe stellen für mehr als 65.0000 Menschen in der Region Trinkwasser bereit. Aufgrund des massiven Braunkohleabbaus sind in den letzten Jahren die Sulfatwerte kontinuierlich angestiegen, so dass sich die Trinkwasserpreise für die Wasserkunden erheblich verteuern würden, wenn die FWA die notwendigen Maßnahmen alleine finanzieren müsste. Derzeit gilt bei Trinkwasser ein Grenzwert von 250 mg/l.

……………

Antwort Minister Albrecht Gerber auf mündliche Anfrage:
http://heide-schinowsky.de/wp-content/uploads/2016/12/ma712_2016_12_14_16_04_47.pdf

Der Berliner Wassertisch sieht in der Belastung des Trinkwassers in Berlin und Brandenburg ein gravierendes Problem, für das es bisher nur provisorische Lösungen gibt, die jedoch auf Dauer nicht tragfähig sind. So kann die Zumischung von sulfatfreiem Grundwasser, wie jetzt für die Frankfurter Wasserversorgung geplant, in einem regenarmen Land wie Brandenburg keine langfristige Lösung sein. Dies wird aus den Erläuterungen deutlich, die die Frankfurter Wasserwerke (FWA) auf ihrer Webseite zum Thema veröffentlicht haben. Ob der in der Vergangenheit praktizierte Ausschluss der FWA von den „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ nur ein bedauerliches Versäumnis oder eher Teil einer Strategie war, die Sulfatproblematik als gewichtiges Argument der Gegner neuer Braunkohletagebaue aus der Diskussion herauszuhalten, soll dahingestellt bleiben.

 

Bürgerinitiative Saubere Umwelt & Energie Altmark: „Engie (ehemals GDF SUEZ) vertuscht Austritt giftiger Stoffe“

Bürgerinitiative Saubere Umwelt und Energie Altmark Pressemitteilung vom 18.11.2016 Nach Berichten von Anwohnern soll vor ca. zweieinhalb Monaten direkt nördlich von Pretzier, ca. 20 m hinter dem Bahnübergang direkt neben der Strasse nach Riebau „etwas aus der Erde heraus geblubbert sein“. „Danach sind Bagger und LKW gekommen, Spüllanzen kamen zum Einsatz und haben Wasser abgepumpt, … weiterlesen

„Damit die Macht der Konzerne wächst und die Demokratie schrumpft“

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Rede von Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) zu den Auswirkungen von CETA auf die Demokratie auf dem Bundesparteitag der Piratenpartei

(28. August 2016, update: 30. August) Der Berliner Wassertisch wurde von der Piratenpartei gebeten, auf ihrem Bundesparteitag in Wolfenbüttel (27./28. August) etwas über CETA zu sagen. Dieser Bitte ist der Berliner Wassertisch sehr gerne nachgekommen. Weitere Gäste waren Tim Weber von Mehr Demokratie e.V. und „Padeluun“ von Digitalcourage.

Hier die Rede von Sigrun Franzen im Wortlaut:

„Als Mitglied der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch begrüße ich Euch alle ganz herzlich. Herzlichen Dank auch für die Einladung, der ich gerne gefolgt bin.

Ich bin gebeten worden, hier etwas zu CETA und den Protesten dagegen zu sagen, was ich auch gerne machen werde.

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Vorher möchte ich aber gerne die Gelegenheit nutzen und etwas sagen, was mir sehr am Herzen liegt. Wir vom Berliner Wassertisch finden das Piraten-Projekt wichtig, weil es eine unübersehbare Lücke in der Politik geschlossen hat. Die Alt-Parteien sind leider in einem so hohen Maße mit sich selbst und dem parlamentarischen Betrieb beschäftigt, dass sie viel zu oft aus dem Blick verlieren, was die Zivilgesellschaft gerade bewegt. weiterlesen

Reaktionen auf die Brexit-Entscheidung

Peter Bofinger

„Die Brexit-Entscheidung und die Trump-Wahl sind eine Revolte gegen die Globalisierung.“ Aus: Peter Bofinger: Entschädigt die Verlierer der Globalisierung! Die Brexit-Befürworter und die Trump-Wähler sind zu Recht unzufrieden. Viele Länder tun zu wenig für den sozialen Ausgleich. In: DIE ZEIT Nr. 51/2016, 8. Dezember 2016.

Splitter: „Brexit, TTIP, Ceta – das Unbehagen vieler Menschen angesichts der Folgen der Globalisierung findet zunehmend Ausdruck in realer Politik von unten. Bei der Volksabstimmung in Großbritannien ging es nicht nur um die EU als Institution, sondern auch um einen Protest gegen zunehmende Ungleichheit. […]“ Aus: Daniel Stelter: Der Verlust der Mitte. Wie die Gesellschaft in Schieflage geraten ist. In: Frankfurter Rundschau, 21.07.2016.

Splitter: „die neue britische Premierministerin Theresa May [hat] die Bekämpfung gesellschaftlicher Ungleichgewichte als eines ihrer Ziele ausgegeben [..]. In ihrer Bewerbungsrede für die Führung der Konservativen vergangene Woche erwähnte sie dabei nicht nur den Abstand zwischen London und dem Rest des Landes sowie den zwischen Topmanagern und gewöhnlichen Angestellten. […]“ Aus: Julia Löhr: Die britischen Millennials sind abgehängt. In: Faz.net, 18.07.2016

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CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip

Berliner Zeitung
21.06.2016

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CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip
Von Stefan Sauer
„Man muss bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zwischen der EU und den USA sowie mit Kanada mittlerweile den Eindruck gewinnen, Befürworter und Gegner sprächen von vollkommen unterschiedlichen Verträgen. Auf der einen Seite schwören EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Befürworter Stein und Bein, europäische Verbraucher-, Umwelt-, und Arbeitsschutzstandards blieben durch die Abkommen unangetastet. […] Der zentrale Befund der Studie [pdf] allerdings ist unzweifelhaft und überprüfbar: Auf keiner der 1600 Seiten, die das CETA-Abkommen umfasst, ist das Vorsorgeprinzip auch nur erwähnt.[…]“

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Vgl. auch die Pressemitteilung von Foodwatch: „Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln

 

Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht

UPDATE vom 22. Juli 2016

Hintergrundbeitrag von Gegen Gasbohren

Fracking
Fracking: Campact ruft Irritationen hervor
21.07.2016

„[…] Das Gesetzespaket hat zudem die Rechte der Wasserbehörden beschnitten: So wurde der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes für Fracking ausgehebelt […]“
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UPDATE vom 12. Juli 2016

BBU

Zu dem ärgerlichen Artikel der TAZ von Malte Kreuzfeldt und Ingo Arzt „Bundestag beschließt Fracking-Gesetz. Freut euch doch. Jahrelang haben Umweltverbände gegen Fracking gekämpft. Jetzt ist das Gesetz da, aber sie nörgeln weiter.“ hat Oliver Kalusch (Geschäftsführenden Vorstand des BBU) am 26. Juni 2016 zwei passende Kommentare geschrieben: http://www.taz.de/!ku34958/

 

UPDATE vom 13. Juni 2016
Keine Stimme den Frackern! Hier kann man nachgucken, wer für das Pro-Fracking-Gesetz gestimmt hat und wer dagegen!

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Mitteilung Deutscher Bundestag:

 

Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung (Wasserrecht: 18/4713, 18/4949, 18/8916; Bergrecht: 18/4714, 18/4952, 18/8907) in geänderter Fassung nach zweiter und dritter Beratung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten bei den wasserrechtlichen Regelungen 435 Abgeordnete für und 109 gegen den Entwurf, neun enthielten sich. Bei den bergrechtlichen Regelungen enthielten sich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen die Grünen, Die Linke stimmte dagegen. Entschließungs- und Änderungsanträge der Grünen (18/8925, 18/8926, 18/8927) und Linken (18/8931) scheiterten an der Koalitionsmehrheit. […]

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UPDATE vom 24. Juni 2016
Anlässlich der Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets

BBU: Entscheidung des Deutschen Bundestages für Fracking verlagert die Auseinandersetzung in die betroffenen Regionen

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(Bonn, Berlin, 24.06.2016) Als fatalen Schritt in die falsche Richtung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Verabschiedung eines Fracking-Erlaubnis-Rechts durch den Deutschen Bundestag bezeichnet. Danach kann Fracking zur Aufmachung und Gewinnung von Gas, das in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, vorliegt, in jeder Tiefe stattfinden. Die betroffenen Regionen werden damit den Frackinn-Gefahren wie Grundwasserkontamina-tionen, Erdbeben oder einer Zerstörung von Natur und Landschaft ausgesetzt. Der BBU betont, dass die Auseinandersetzung um Fracking damit jedoch nicht beendet ist, sondern in eine neue Phase eintritt. Die Auseinandersetzung wird jetzt bei jedem konkreten Fracking-Vorhaben vor Ort erfolgen.

Oliver Kalusch, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: “Die Fracking-Debatte im Deutschen Bundestag war eine erschreckende Darstellung der Selbstgerechtigkeit der Großen Koalition. Statt Fracking ausnahmslos zu verbieten, klopften sich die Rednerinnen und Redner von SPD und CDU/CSU selbst auf die Schulter. Doch dafür gibt es keinen Grund. Da die Große Koalition Tight-Gas-Fracking nun auf eine rechtssichere Basis gestellt hat, wird eine gigantische Fracking-Welle über Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teile weiterer Bundesländer hereinbrechen. Statt Umwelt- und Gesundheitsschäden durch ein ausnahmsloses Fracking-Verbot auszuschließen, haben sich die Parlamentarier der Großen Koalition zu Erfüllungsgehilfen der Gasindustrie gemacht. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung jetzt in die Regionen und Kommunen, in denen konkrete Fracking-Projekte realisiert werden sollen. Der Kampf gegen Tight-Gas-Fracking wird nun in Genehmigungsverfahren, Erörterungsterminen sowie bei Bürgerversammlungen und Demonstrationen stattfinden. Und die Bürger vor Ort werden sich gut überlegen, ob sie Parteien wählen, die Fracking zugelassen haben.“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz wird sich weiter gegen Fracking engagieren und die Änderung des Bundesberggesetzes verlangen, in das ein Paragraf mit einem ausnahmslosen Fracking-Verbot aufgenommen werden muss. Den Widerstand gegen Fracking vor Ort wird der BBU aktiv unterstützen.

 

NABU zur heutigen Entscheidung zum Fracking-Gesetz im Bundestag

Miller: Verschärfte Regeln, aber kein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie

Berlin – Zum heute im Bundestag verabschiedeten Fracking-Gesetz erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Frackings geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ So wird Fracking in dichtem Sandstein im Gesetzespaket nicht ausgeschlossen und soll selbst in Natura-2000-Gebieten möglich sein. Durch die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde immerhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein.

Die große Koalition ist sich einig und will den Bundesländern zukünftig die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Umfang Probebohrungen erfolgen können. An Orten, an denen Probebohrungen durchgeführt werden, soll anschließend eine Expertenkommission ein Erfahrungsbericht erstellen. Mit diesem Bericht will sich dann der Bundestag erneut beschäftigen. Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorgaben mittels Probebohrungen sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, da die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten nicht auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.

Den Einsatz von Fracking-Technologien, mit denen aus tiefliegenden Gesteinsschichten unter erhöhtem Druck und unter Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen wird, lehnt der NABU aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab. „Wir brauchen die Risiko-Technologie Fracking nicht für unseren Energiemix. Der Schutz von Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit muss höchste Priorität haben und darf nicht durch die wirtschaftlichen Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie untergraben werden“, so Miller. Weitere Öl- und Gasvorkommen durch Fracking zu erschließen, widerspräche dem Pariser Klimaschutzabkommen und führe zu einem kontraproduktiven globalen Emissionsanstieg.

Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. +49 (0)30.284984-1510, -1952, -1958,
E-Mail: presse@NABU.de

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Klimaretter: Bundestag gibt Fracking eine Zukunft

Nachdem das Thema Fracking ein Jahr auf Eis gelegen hat, brachten Union und SPD in dieser Woche kurzfristig ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg und setzten es am Freitag mit ihrer Mehrheit in Kraft. Künftig können Gasunternehmen auf neuer Grundlage so genannte Tight-Gas-Vorkommen mit Hilfe der umstrittenen Technologie ausbeuten. Beim Schiefergas-Fracking werden vier Probebohrungen erlaubt, sofern das betroffene Bundesland zustimmt. Diese sollen durch eine Expertenkommission ausgewertet und die Ergebniss dem Bundestag berichtet werden. 2021 soll das Parlament dann erneut über die Zukunft des so genannten unkonventionellen Frackings entscheiden. […]

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Umweltinstitut München: Einschränkungen für Fracking, aber kein Verbot

(24. Juni 2016) Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt. Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen. […]

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Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BUND, Campact, DUH, Robin Wood, Umweltinstitut München, Power Shift, Food & Water Europe, Bürgerinitiative lebenswertes Korbach

Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket
Umweltverbände erwarten lokalen Widerstand bei Wiederaufnahme von Sandstein-Fracking

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BUND Deutschland: Fragen und Antworten zu Fracking in Deutschland

UPDATE vom 22. Juni 2016:

Pressemitteilung vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

BBU
BBU zur Fracking-Einigung der Großen Koalition: Mogelpackung statt konsequentes Fracking-Verbot

(Bonn, Berlin, 22.06.2016) Als Mogelpackung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Fracking bezeichnet. Fracking werde keineswegs vollständig verboten. Fracking in bestimmten geologischen Formationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, wird in jeder Tiefe erlaubt. Davor können auch Länderklauseln nicht schützen. Und eine endgültige Entscheidung über Fracking im Schiefergestein wird nicht getroffen, sondern auf das Jahr 2021 verschoben. Der BBU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, das Regelungspaket der Bundesregierung am Freitag abzulehnen und sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen. weiterlesen

Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Energiewende

Pressemitteilung

Fracking
26 Organisationen und Initiativen appellieren gemeinsam an die SPD-Bundestagsfraktion: EEG-Novelle darf nicht überstürzt verabschiedet werden!

(20.06.2016) Heute früh haben 26 Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich gegen Fracking und für Umwelt- und Gesundheitsschutz engagieren, alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion angemailt. Sie fordern die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass die EEG-Novelle nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause und im Schatten der Fußball EM durchs Parlament gewunken wird, sondern Gegenstand einer intensiven Diskussion wird.

Hintergrund:

Durch die EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gedrosselt werden. Nachdem durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen seit 2012 in der Photovoltaik-Branche bereits ca. 70.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden, soll es durch Einführung des umstrittenen Ausschreibungsverfahrens ab 2017 auch bei der Windkraft empfindliche Einschnitte geben. Damit würde die zwingend erforderliche Abbremsung der Klimaerwärmung und die Umsetzung der Pariser Beschlüsse verfehlt. Zudem verstößt der EEG-Regierungsentwurf gegen den Koalitionsvertrag, da hierin eine eventuelle Einführung von Ausschreibungsverfahren erst ab 2018 vorgesehen ist.

Die Initiativen wenden sich insbesondere an die SPD-Abgeordneten, weil diese auf kritische Anfragen oft auf den Koalitionsvertrag verweisen. Nun aber bietet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, im Interesse der Energiewende die nötige intensive Diskussion nicht abzuwürgen, sondern zu führen. Wenn die SPD diese Möglichkeit nicht nutzt, missachtet sie gleichzeitig das eigene Mitgliedervotum, von dem die Zustimmung zum Koalitionsvertrag abhängig gemacht wurde. „Das damals als ‚Fest der innerparteilichen Demokratie‘ gefeierte Mitgliedervotum könnte nun im Katzenjammer enden, wenn die Partei nicht umdenkt,“ mahnt Ansprechpartner Christfried Lenz die SPD-Abgeordneten.

Energiewende

Der Brief an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion:

Sehr geehrte Damen und Herren in der SPD-Bundestagsfraktion!

Vor Bildung der schwarz-roten Bundesregierung wurde erstmals ein Koalitionsvertrag sämtlichen SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde mit großer Mehrheit befürwortet.

Beim Thema “Ausschreibung erneuerbarer Energien” waren es folgende Aussagen, die Zustimmung erhielten:

“Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.” (S. 39)

Der aktuelle Regierungsentwurf setzt sich über das Mitgliedervotum hinweg, indem Ausschreibungen bereits 2017 eingeführt werden sollen. Auch ist fraglich, ob das Ergebnis des “Pilotprojekt” als positiv gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Einführung von Ausschreibungsverfahren sein soll. Die Photovoltaik befindet sich jedenfalls weiterhin im Niedergang.

Entgegen früheren Absichtserklärungen wurde der Schutz der Akteursvielfalt auf eine – bei Erfüllung eng gefasster Kriterien mögliche – Befreiung von der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Windenergie-Projekten reduziert. Diese angebliche “Erleichterung” ist angesichts der massiven Erschwernisse durch Bürokratie, Pönale und erhebliche weitere Kosten, mit denen Ausschreibungsverfahren verbunden sind, völlig unbedeutend. – Die EU ermöglicht Bürger-Windprojekte bis 18 MW ohne Ausschreibung.

Energiewende

Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein EEG 2016 auf keinen Fall vor der Sommerpause und bei durch die Fußball-EM reduzierter Aufmerksamkeit zu verabschieden.

Dadurch würde nicht nur das Votum Ihrer Mitglieder, wodurch einer eventuellen Einführung von Ausschreibungsverfahren ab 2018, nicht aber einer überstürzten Einführung ab 2017 zugestimmt wurde, missachtet, es würde auch die Umfragewerte Ihrer Partei weiter senken, denn die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und nicht, dass sie gestoppt wird – und schon gar nicht durch die SPD!

Dass die Politik Ihres Parteivorsitzenden jedoch hierhin treibt, haben wir in der angehängten Kommentierung seines Schreibens vom 3. Juni an Sie etwas näher erläutert.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der Absender:

Christfried Lenz

Absender:

  • BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
  • „helionat“ Energiegenossenschaft (Magdeburg)
  • BI gegen Gasbohren Kleve
  • BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
  • BI lebenswertes Korbach e.V.
  • Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.
  • IG Rees gegen Gasbohren e.V.
  • „wir gegen fracking“ Lüneburg
  • Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
  • BI gegen atomare Anlagen Weiden/Neustadt/WN
  • BI Frackingfreies Auenland
  • BiG (Bürgerinitiative Gesundheit) Hemslingen/Söhlingen
  • Berliner Wassertisch
  • Interessengemeinschaft gegen Fracking in Schleswig-Holstein
  • Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. Schleswig-Holstein
  • BIGG Hamm
  • IG Fracking freies Bad Rothenfelde
  • Vorstand des Kreisverbandes der GRÜNEN Osnabrück Land
  • Interessengemeinschaft Gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein
  • IG Fracking-freies Artland e.V.
  • Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
  • GEmeinnütziges Netzwerk für UmweltKranke (GENUK), Hamburg
  • BI “kein-frack-in-wf”
  • Initiative gegen Gasbohren Tecklenburger Land
  • IG “Bürger in Bewegung” Märkisch Buchholz
  • Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Kontaktadresse:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
kein-co2-endlager-altmark.lenz@gmx.de

Pünktlich zur EM2016: Konzerne beenden Fracking-Moratorium

NDR: Jetzt ist Schluss mit dem Fracking-Verzicht. 15.06.2016.

„Seit fünf Jahren wird in Deutschland nicht mehr gefrackt. Gesetzlich verboten ist die Erdgas-Fördermethode Fracking zwar nicht. Doch die Förderer verzichten seit 2011 freiwillig darauf. Hintergründe sind der heftige Widerstand der Bevölkerung gegen das Verfahren und die Ankündigung eines neuen Gesetzes zum Fracking. Auf dieses Gesetz haben die Erdgasförderer jetzt aber lange genug gewartet, wie sie finden. Sie haben das Moratorium deshalb mit sofortiger Wirkung aufgekündigt.“
Zum Artikel

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Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

Zahltag bei den Freibeutern.

BdSt

(März 2016) Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor dem Landgericht zwei führende Köpfe des (einen) Berliner Wassertischs verklagt. Die beiden Wasseraktivisten Sigrun Franzen und Wolfgang Rebel sollen 25.000 Euro zahlen. Sie hatten sich im April 2013 privat mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, anteilige Kosten für eine Organklage bis zu dieser Höhe zu übernehmen. Ursprünglich als Garantie für eine Spendenkampagne des Wassertischs gedacht, könnte Franzen und Rebel ihr Idealismus jetzt auf die Füße fallen. Wurden die beiden von den parlamentarischen Freibeutern ausgetrickst?

Hintergrund ist eine Organklage der Piratenfraktion vor dem Berliner Verfassungsgericht aus dem Jahr 2013 wegen der vermuteten Verletzung des Budgetrechts im Zuge des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Auch der Bund der Steuerzahler Berlin hatte die Aktion damals bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unterstützt. An ersten Gesprächen zu einer Organklage durch Parlamentsfraktionen hatten damals auf Betreiben des Wassertischs neben der Piratenfraktion auch die Fraktionen der Linken und der Grünen teilgenommen.

Nachdem die Grünenfraktion abgesprungen war und bei der Piratenfraktion die Finanzierung angeblich ungeklärt gewesen sei, hatten sich Franzen und Rebel im April 2013 gegenüber der Berliner Piratenfraktion auf einem – laut Rebel – von dieser vorformulierten Schreiben verpflichtet, Prozesskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen, sofern die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder sonst von dritter Seite getragen werden. Geplant war damals vom Wassertisch, Spenden unter den zahlreichen Unterstützern für die Organklage einzusammeln. Die beiden Wassertischler hätten sich trotz des Risikos, später zur Kasse gebeten zu werden, in einer Zwangslage befunden, um die Beauftragung der Organklage nicht zu gefährden, erklärte Rebel dem Bund der Steuerzahler. Dass sie die Erklärung im eigenen Namen abgegeben haben, begründeten sie damit, dass der Wassertisch selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine eigene schriftliche Erklärung, bei der die Zahlungspflicht davon abhängig gewesen sei, ob die Fraktion sonst nicht Ihre Fraktionsarbeit hätte aufrechterhalten können, sei laut Rebel von den Piraten damals zurückgewiesen worden.

Heute wirft Rebel der Piratenfraktion vor, dass diese sofort nach Erhalt der Kostenübernahmegarantie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, ohne sich vorher noch einmal mit der Linksfraktion abzustimmen, weshalb sich diese – so Rebel – ebenfalls von der Organklage und damit von einer Kostenbeteiligung zurückgezogen habe.

Rund zweieinhalb Jahre später flatterte Franzen und Rebel eine Zahlungsaufforderung der Piratenfraktion über 25.134,59 Euro ins Haus, unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Martin Delius. Mittlerweile hat die Piratenfraktion sogar Klage vor dem Landgericht eingereicht.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, findet die Vorgehensweise der Piratenfraktion bedenklich: „Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus werden für ihre Arbeit sehr großzügig mit Steuergeldern ausgestattet, so dass diese ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten. Jetzt lässt die Piratenfraktion zwei Bürger, die damals eine spendengetragene Aktion absichern wollten, nach mittlerweile fast drei Jahren voll gegen die Wand laufen. Eine Spendenaktion ist jetzt natürlich nicht mehr sinnvoll machbar.“

Artikel: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (pdf)

Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Bund der Steuerzahler Berlin e.V.

Vgl. dazu: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhaus zurückzieht

Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken

Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

 

Wer klagt gegen wen?

Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum geht es bei der Klage?

Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang bislang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Wie geht es weiter im Fall Calw?

Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.

Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?

Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

Reaktionen auf das BGH-Urteil:

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

 

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

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