Suchergebnisse für: RWE Pressemitteilung

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

BBUBBU-Pressemitteilung
15.07.2015

Wichtiger Etappensieg für Fracking-Gegner in den Niederlanden! Jetzt muss auch die deutsche Bundesregierung Konsequenzen ziehen

(Bonn, Den Haag, 15.07.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) begrüßt das fünfjährige Moratorium für kommerzielles Fracking in den Niederlanden. Damit zeigt sich, dass der Widerstand der Bevölkerung und der Umweltverbände in den Niederlanden und der deutsch-niederländischen Grenzregion Wirkung erzielt hat. Zu diesem Widerstand hatte auch der BBU beigetragen. Mit befreundeten Bürgerinitiativen hatte er im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Schiefergasgewinnung in den Niederlanden mehrere Tausend Unterschriften gesammelt. Diese wurden im Juli 2014 den Niederlanden übergeben. Die deutsche Bundesregierung fordert der BBU auf, Konsequenzen aus der Entscheidung der niederländischen Regierung zu ziehen, und auf die Pläne zur Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts zu verzichten.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Es zeigt sich, dass der Widerstand gegen Fracking erfolgreich ist. Das ist ein gutes Signal für die weltweite Anti-Fracking-Bewegung. Aber nun muss die niederländische Regierung Nägel mit Köpfen machen und Fracking endgültig stoppen. Die für Ende des Jahres angekündigte Kabinettsentscheidung kann nur einen Inhalt haben: Fracking ist keine Option für die Niederlande.“

Die Bundesregierung fordert der BBU auf, ihr ins Stocken geratene Pro-Fracking-Recht endgültig in der Schublade verschwinden zu lassen. Oliver Kalusch führt aus: „Fracking hat europaweit keine Akzeptanz. Frankreich verbietet die Erdgasförderung mit dieser Methode. Flandern erlässt ein 10-Jahres-Moratorium. In Spanien kämpfen Regionalregierungen gegen das gefährliche Gasbohren. Jetzt verhängen die Niederlande einen Fünf-Jahres-Stopp für kommerzielles Fracking. Und in Deutschland sind über 60% der Bevölkerung für ein Fracking-Verbot. Die Bundesregierung darf sich nicht weiter gegen den Willen der Bevölkerung stellen und eine europaweit bekämpfte Technik etablieren. Sie ist vielmehr gefordert, einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen.“

Weitere Hintergrundinformationen:
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202014/09.07.14.pdf

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

 

Linksfraktion

 

Fünfjähriges Moratorium: Großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking-Bewegung

„Das fünfjährige Fracking-Moratorium in den Niederlanden ist ein großer Erfolg der niederländischen Anti-Fracking Bewegung“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE zur Entscheidung der niederländischen Regierung, die kommerzielle Aufsuchung und Förderung von Schiefergas mittels Fracking in den kommenden fünf Jahren nicht zu erlauben. „Die Regierungsentscheidung wird neben der Sozialistischen Partei (SP) auch von den Niederländischen Christdemokraten (CDA) und Sozialdemokraten (PvdA) unterstützt. Davon können sich CDU und SPD, die hier in Deutschland ein Fracking-Erlaubnisgesetz im Bundestag verabschieden wollen, eine Scheibe abschneiden.“

Zdebel weiter:

„Mit der Kabinettsentscheidung sind die geplanten Probebohrungen in Boxtel, Haaren und im Noordoostpolder vom Tisch. Die bereits erteilten, aber auslaufenden kommerziellen Aufsuchungsgenehmigungen werden nicht verlängert und neue Anfragen werden abgewiesen. Das ist ein großartiger Teilerfolg der BürgerInneninitiativen, die gemeinsam mit fast drei Viertel der Städte und Gemeinden sowie neun von zwölf Provinzen in den Niederlanden Druck gegen Fracking machen.

Gleichzeitig ist es enttäuschend, dass die Förderung von Gas mittels Fracking mit dem Moratorium noch nicht vom Tisch ist, sondern immer noch von der niederländischen Regierung als eine ernsthafte Option angesehen wird. Denn Fracking ist und bleibt eine Gefahr für Mensch und Natur. Frankreich macht es vor: Aus dem Moratorium muss ein definitives Fracking-Verbot ohne Ausnahmen werden. Dafür streitet auch DIE LINKE in Deutschland.“

Zum Beitrag

Fracking Freies Artland - STOP

Artikel zum Thema:

WDR: Grenzstreit um Schiefergas-Förderung: NRW begrüßt niederländische Fracking-Pause. 14.07.2015.

WDR: Niederlande stoppen vorerst Fracking-Projekt an der deutschen Grenze. 14.07.2015.

NRZ: Niederlande stoppen das Fracking. 12.07.2015.

 

CCS ist nicht vom Tisch!

ccs
Aus dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) geht hervor, dass die Bundesregierung langfristig auf Kohlekraftwerke mit CCS setzt.

CCS ist nicht vom Tisch!*

Pressemitteilung von:
Kein CO2-Endlager Altmark
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (Schleswig-Holstein)

(9. Juli 2015) Bundesregierung finanziert weitere Forschung

Laut Weißbuch Ein Strommarkt für die Energiewende fördert das BMWi eine Forschungs- und Entwicklungs-Initiative namens „COORETEC“ (Abkürzung für „CO2-Reduktions-Technologien“). Diese soll konventionelle Kraftwerke zukunftsfähig machen. Die hierfür u. a. erforderliche „Minimierung der Emissionen“ soll durch „Abscheidung und Transport von CO2 mit dem Ziel einer langfristigen und sicheren Speicherung in geologischen Formationen“ erreicht werden. (https://www.cooretec.de/)

In den nächsten zehn Jahren sei nicht mit neuen Kohlekraftwerken zu rechnen, heißt es im Weißbuch. Danach soll der Zubau aber offenbar wieder einsetzen. Moderne konventionelle Kraftwerke seien auch in Zukunft nötig, um die fluktuierenden erneuerbaren Energien auszugleichen. Ein Kohle-Anteil von 20% im Mix sei hierfür erforderlich. Dieser soll über das Jahr 2050 hinaus erhalten bleiben. Einen Zeitpunkt für das Ende der Kohleverstromung nennt das Weißbuch nicht.

Christfried Lenz von der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“ kommentiert: „Das Weißbuch müsste eigentlich Schwarzbuch heißen, denn es ist mit Kohlestift geschrieben. Solange Kohlekraftwerke laufen, wird CO2 emittiert. Daran ändert sich nichts, wenn man es anschließend in den Untergrund verdrängt. Das weiß auch das BMWi und hat sich deswegen nicht getraut, die Buchstaben >CCS< (=Carbon Capture and Storage) offen in sein Buch zu schreiben. Doch alles kommt an den Tag – wie das weggepresste CO2, das aus seinen >geologischen Formationen< ausgast oder sich sogar explosionsartig befreit. Dass der Bundesregierung nichts Besseres einfällt, als diese längst durchschaute Grünbemäntelung aus der Mottenkiste zu holen, macht den ganzen Wahnsinn eines Kohle-Comebacks nur umso deutlicher.“

Die Alternative sieht Lenz in der Speicherung:
„Die Partner zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren sind nicht fossile Kraftwerke, sondern Speichertechnologien. Durch „Power to Gas“ können beliebig große Energiemengen beliebig lange gespeichert werden. Damit diese Technik optimiert und wirtschaftlich zur Verfügung steht, wenn sie im großen Umfang benötigt wird, muss jetzt mit ihrem Aufbau begonnen werden. Dann wird sie eine „Lernkurve“ hinlegen, wie es die Photovoltaik vorgemacht hat.“

Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (Schleswig-Holstein)
http://www.kein-co2-endlager.de/
Kein CO2-Endlager Altmark
http://www.kein-co2-endlager-altmark.de/

Kontakt:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
Tel.: 039001/90754

Pressemitteilung als pdf
Zum Weißbuch des BMWI

Der Berliner Wassertisch spricht sich in seiner Berliner Wassercharta gegen CCS aus:

„Bergrechtlich relevante Maßnahmen, die die Trinkwasservorräte auch auf lange Sicht gefährden könnten, sind verboten. Insbesondere gilt dies für Hydraulic Fracturing (Fracking), CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS).“

 

* So stand fälschlicherweise am 8.7. im Neuen Deutschland: „Erinnern Sie sich noch an CCS? Die geplante Verpressung von Millionen Tonnen Kohlendioxids im Untergrund sollte das Klima retten. Der heftige Widerstand der Bürgerinitiativen hat die CCS-Projekte in kurzer Zeit lahmgelegt. Dazu kamen technische Probleme und hohe Kosten. Heute redet niemand mehr von CCS.“

 

Die Energiewende ist alternativlos. Ausstieg aus der Kohle!

BUND: „TTIP-Resolution des EU-Parlaments ist Kotau vor Großkonzernen“

Petition Stop TTIP - denn TTIP ist unfairhandelbarBündnis Stop TTIP
Bündnis TTIP
unfairHandelbar
Pressemitteilung

 

08.07.2015

 

NGOs enttäuscht von „Großer Koalition für TTIP“ im Europaparlament

Großdemonstration am 10. Oktober und weitere Proteste angekündigt

Die zivilgesellschaftlichen Bündnisse „TTIPunfairHandelbar“ und „Stop TTIP“ zeigen sich enttäuscht von der TTIP-Resolution des Europäischen Parlamentes. Sie kündigen weitere Proteste und eine Großdemonstration gegen TTIP und CETA im Rahmen eines europäischen Aktionstages am 10. Oktober in Berlin an.


TTIP-Demo


weiterlesen

Erfolg für Menschenrecht auf Wasser (#right2water)!

UPDATE 25.06.2015
Vorhin hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den #right2water-Entwurf mit 38:22 angenommen. Darüber freuen wir uns sehr und bedanken uns bei allen, die dem Menschenrecht Wasser zum Erfolg verhelfen!
Im September (zwischen 7-10.) findet die endgültige Abstimmung im Europaparlament statt.

EBI

Hier das Statement von Right2water:

European Parliament Environment Committee formally supports Human Right to Water
Donnerstag, Juni 25, 2015 – 15:46

(25 June 2015) This morning the Environment and Public Health Committee together with the Development one voted by an absolute majority to send a strong message to the European Commission to act on the Human Right to water.

The Report by the Irish MEP Lynn Boylan (GUE/NGL) was voted and it will be discussed and voted in the Plenary. The report demands the EC to act on the first successful European Citizens Initiative implementing the Human Right to Water in the EU legislation as defined by the United Nations in 2010. It also calls not to push for privatization of water through austerity measures and to promote more actively Public Public Partnerships (PuPs). It also reinforces the exclusion of water and sanitation of the internal market rules (as the Communication of the EC stated) and from any trade agreement.

We want to thank all the MEPs that listen to the voice of over 1.8 million citizens that signed the ECI

Zum Beitrag

weiterlesen

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

 Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

Pressemitteilung vom Bündnis „TTIP unfairhandelbar“

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

Strasbourg/Berlin, 10.06.2015: TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf.

Monatelang vorbereitet, wurde die für heute angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments über die TTIP-Resolution in letzter Minute vertagt. Zankapfel waren die umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS). So konnten sich Sozialdemokraten und Konservative auf keinen Kompromiss einigen, der Konzernklagerechte in TTIP zumindest einschränkt. Zuletzt konnten die Sozialdemokraten sich keiner Mehrheit für den weichgeklopften Kompromissvorschlag mehr sicher sein, da in den eigenen Reihen immer mehr Abgeordnete für eine grundsätzlichere Ablehnung von ISDS plädieren.

Alessa Hartmann, Handelsexpertin von PowerShift sagt dazu: „Die TTIP-Resolution ist vorläufig gescheitert, weil Sozialdemokraten und Konservative sich angesichts unseres starken öffentlichen Drucks nicht auf eine Wischiwaschi-Formulierung zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten einigen konnten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Europaparlament muss das gefährliche Projekt TTIP und die darin vorgesehene Paralleljustiz für Konzerne klar ablehnen. Die Konservativen im Parlament beharren jedoch stur auf den Sonderklagerechten für Investoren und unterlaufen so Rechtstaat und Demokratie. Falls sich Sozialdemokraten hier in den nächsten Wochen auf einen Deal einlassen, verlieren sie jeden Rest an politischer Glaubwürdigkeit.“

Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar meint weiter: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“
Kontakt und weitere Informationen:
Alessa Hartmann, PowerShift
Email: alessa.hartmann@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 3013 153

Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung / TTIPunfairHandelbar
Email: grotefendt@forumue.de
Mobil:+49 (0) 176 800 35462

Peter Fuchs, PowerShift
Email: peter.fuchs@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 6339 400

Zur Pressemitteilung
 

weitere Details zu den Vorgängen im EU-Parlament:
Sven Giegold: Demokratischer Skandal: Martin Schulz unterdrückt Debatte zu TTIP
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Details zu den Vorgängen im Europa-Parlament“]Überraschend hat das Europaparlament die Abstimmung und Debatte über TTIP verschoben. Die angereiste Handelskommissarin Malmström musst nach einer aufgeregten Debatte über die Tagesordnung wieder abreisen. Das Plenum des Europaparlaments stellt zur „key debate“ die Arbeit ein. Auf Vorschlag von Parlamentspräsident Martin Schulz stimmte das Parlament mit den Stimmen von Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen mit 183:181 Stimmen für die Verschiebung der Debatte. Damit nimmt die Mehrheit des Europaparlaments erneut allen Abgeordneten die Chance, ein Kernthema der EU auch nur im Plenum zu diskutieren. Vor einigen Wochen war eine Debatte zur aktuellen Griechenlandkrise an Konservativen und Linken gescheitert.

Dies kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
Der Tumult um TTIP im EU-Parlament ist ein Etappensieg für die Bürger.
Sie haben in den letzten Monaten die größte Europäische Bürgerbewegung des Jahrzehnts auf die Straße gebracht. Das Verhalten von Martin Schulz ist höchst fragwürdig: Es war allein seine Entscheidung, die Abstimmung abzusagen. Ebenso war es allein seine Entscheidung, selbst über das Stattfinden der Debatte zu TTIP abzustimmen zu lassen.

Aus Sicht eines neutralen Parlamentspräsidenten ist für mich nachvollziehbar, dass er die Abstimmung selbst verschoben hat. So hat der Handelsauschuss die Chance, eine Mehrheit für TTIP zu finden, obwohl ich das politisch ablehne. Es ist aber ein demokratischer Skandal, die gesellschaftlich wichtige Parlamentsdebatte über TTIP zu unterdrücken. Diese Debatte interessiert die Bürger in Europa. Der einzige Grund für die Absage der Debatte ist, dass die Große Koalition ihre Zerrissenheit nicht vor laufenden Kameras zur Schau stellen wollte.
Weder mit noch ohne private Schiedsgerichte gibt es eine stabile Mehrheit für TTIP, mal sind die Sozialdemokraten dagegen, mal die Konservativen. Die Sozialdemokraten müssen sich jetzt zwischen dem Bruch mit den Konservativen oder dem Bruch mit den Bürgern bei TTIP entscheiden. Der faule Kompromiss für private Schiedsgerichte aus der Abstimmung im Handelsausschuss bleibt unakzeptabel.

So ging die Abstimmung über die Verschiebung der Debatte aus: Viele waren um 8 Uhr morgens abwesend. Grüne, Linke, EFDD gegen die Verschiebung. Konservative, Liberale und Rechtskonservative dagegen.
Sozialdemokraten gegen die Verschiebung bei vielen Enthaltungen. Hätten alle anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Absage gestimmt, statt sich zu enthalten, wäre sie nicht abgesagt worden.

Wer wie abgestimmt hat, finden Sie hier:
http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2015/06/P8_PV201506-10RCV_XC.pdf

[http://www.votewatch.eu/en/term8-postponement-of-the-debate-on-ttip-proposal-for-a-decision-vote-decision.html]

Hintergründe zur Abstimmung im Handelsausschuss:
http://www.sven-giegold.de/2015/bernd-lange-spd-stimmen-fuer-private-schiedsgerichte-in-ttip/

Link, um diese Information auf twitter/facebook zu verbreiten:
http://www.sven-giegold.de/2015/demokratischer-skandal-martin-schulz-unterdrueckt-debatte-zu-ttip/
_________________
Sven Giegold MdEP
Ich freue mich über Unterstützung auf facebook & twitter:
facebook: https://www.facebook.com/sven.giegold
twitter: https://twitter.com/sven_giegold
Homepage: http://www.sven-giegold.de

_________________

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Facebookeintrag des EU-Abgeordneten Michel Reimon:
„Heute morgen hat das Europaparlament darüber abgestimmt, ob es heute überhaupt eine TTIP-Debatte gibt. Mit 183:181 Stimmen wurde die Debatte verschoben. Ich habe die Abstimmung verweigert. Das möchte ich hier transparent machen.“
Mehr unter: https://www.facebook.com/michel.reimon/posts/10206712257915709?pnref=story

_________________

Das Bündnis TTIP Unfairhandelbar hat ein paar Hintergrundinfos zusammengestellt:

  • Schulz hat sich auf Regelung 175 berufen und die Resolution an den INTA (Handelsausschuss) zurückgegeben. Die Resolution soll dort aber nicht wieder komplett aufgemacht werden. Es geht wohl nur darum die Anzahl der Amendments zu bestätigen. Lange (INTA-Ausschussvorsitzender) hat gestern nachmittag wohl auch gesagt, dass dies nicht im INTA nächsten Montag besprochen werden soll. Wahrscheinlich will er damit Zeit schinden, denn es nimmt eigentlich nicht viel Zeit/Aufwand in Anspruch die Zahl der Amendments zu bestätigen.
  • Offizieller Grund der Verschiebung der Abstimmung ist die angeblich hohe Anzahl der Amendments. Das ist aber Quatsch, es gibt 116 Amendments und das ist wohl absolut machbar, technisch war dafür alles bereit und in den vergangenen Tagen hatte sich auch keine der Gruppen über die Anzahl beschwert oder dies als Problem gesehen.
  • Der eigentliche Grund für die Verschiebung ist Zeit zu schinden. Die TTIP-Befürworter (Malmström, EPP, ECR, ALDE und Teile der S&D) hatten befürchtet, dass tatsächlich einige der roten Linien (z.B. kein ISDS) durchgesetzt worden wären. Eventuell hätten dann mehrere Fraktionen gegen die Annahme der Resolution als Ganzes gestimmt. Das wollte die S&D wiederum unbedingt verhindern, da dies eine herbe Niederlage (auch persönlich für Lange) bedeutet hätte, wenn es am Ende gar keine Resolution gegeben hätte.
  • In der nun verbliebenen Zeit wollen die Akteure neue Kompromisse schmieden und auch eine Spaltung ihrer Gruppe verhindern. Dies betrifft die S&D, die in der Frage ISDS extrem gespalten ist. Viele S&Dler hätten das Amendment 27 unterstützt, das ISDS komplett ablehnt und nicht die von Lange et al vorgegebene Kompromiss/Reformlinie 115 (115 war den Konservativen übrigens wohl nicht ISDS-freundlich genug, deshalb war nicht mal dieser Kompromiss klar)
  • Einen neuen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht, diese könnte im Juli oder im September stattfinden.

[/expand]

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Zur Pressemitteilung

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
 

[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

 

TTIP-Leak vom 20. April belegt: Demokratische Gesetzgebungsprozesse sind in Gefahr!

LobbyControl, PowerShift, Corporate Europe Observatory, Center for
International Environmental Law, Friends of the Earth Europe
20.04. 2015
Pressemitteilung

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren
EU-Kommissionsvorschlag zu regulatorischer Zusammenarbeit

Köln/Berlin, 20.04.2015: Heute wurde ein neues Verhandlungsdokument der
EU-Kommission geleakt. Aus diesem geht hervor, dass mit TTIP künftig
jede Gesetzesiniative von EU-Mitgliedstaaten auf mögliche
Handelshemmnisse für transnationale Unternehmen überprüft werden soll.

Der Vorschlag ist Teil der EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer
Zusammenarbeit. Bereits seit längerem kritisieren zivilgesellschaftliche
Organisationen die potentielle Gefährdung von demokratischen
Gesetzgebungsprozessen und Regulierungs- und Verbraucherstandards durch
das Kapitel. Die nun aufgetauchten Vorschläge bestärken diese Befürchtungen.

„Die im TTIP-Abkommen vorgesehenen Regulierungsmechanismen verändern
unsere Gesetzgebungsprozesse grundlegend und stärken den Einfluss der
Unternehmenslobbys. Dies soll nun auch die nationalen Parlamente der
EU-Mitgliedstaaten und der US-Bundesstaaten betreffen. „Das ist ein
Eingriff in die demokratischen Rechte von Bürger/innen und den von ihn
gewählten Parlamenten“, so Max Bank von LobbyControl.

Regulatorische Zusammenarbeit könnte dazu führen, dass demokratisch
gewählte Politiker in der Zukunft ihre Gesetzesvorschläge einem
umfassenden Überprüfungsprozess unterwerfen müssten. Dieser
Überprüfungsprozess beträfe nicht nur Gesetzesentwürfe aus Brüssel und
Washington, sondern auch die der EU-Mitgliedstaaten und amerikanischen
Bundesstaaten. Gesetzesentwürfe würden dahingehend geprüft, ob sie mit
den Interessen transnationaler Unternehmen vereinbar sind oder nicht.
Zuständig für die Prüfung wäre ein „Gremium für regulatorische
Zusammenarbeit“. Dieses wäre mit europäischen und amerikanischen
Technokraten besetzt, die keinerlei demokratischer Kontrolle unterworfen
sind.

Alessa Hartmann von PowerShift meint dazu: „Sowohl die EU-Kommission als
auch die zuständigen US-Stellen hätten mit den neuen
Regulierungsmmechanismen unverhältnismäßig viel Macht, Regierungen und
Politiker unter Druck zu setzen und in Gesetzgebungsprozesse
einzugreifen. Es kommt hinzu, dass beide Akteure aller Erfahrung nach
die Interessen transnationaler Unternehmen zuallererst im Blick haben.
Umwelt und Verbraucherinteressen bleiben dabei oft auf der Strecke.“

Der Überprüfungsprozess von Gesetzesvorschlägen beginnt, sobald sie
entstehen und dauert an, bis sie offiziell verabschiedet sind. Er könnte
auch derzeitig existerende Gesetze betreffen. Das bietet jede Menge
Möglichkeiten, Gesetze und Regulierungen zu schwächen oder deren
Einführung zu verzögern. Artikel 9 und 11 des geleakten Textes zeigen
dies im Detail.

„Die größte Gefahr ist, dass die neuen Vorschläge in der
EU-Verhandlungsposition auch bereits existierende Regulierungen und
Standards betreffen könnten. Das bedeutet, dass nicht nur künftige
Regulierungsvorhaben zur Disposition stehen, sondern auch aktuellen
Standards eine Abwärtsspirale bevorstehen könnte,“ so David Azoulay vom
Center for International Environmental Law (CIEL).

Link zu dem geleakten Verhandlungspapier

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie:

**Max Bank, LobbyControl: E-Mail: m.bank@lobbycontrol.de;
Tel. 0221- 99 57 150; Mobil: 0163-4568 741

**Alessa Hartmann, PowerShift: E-Mail: alessa.hartmann@power-shift.de;
Tel. 030-4208 5295; Mobil: 0177 3013 153

** David Azoulay, CIEL: E-Mail: dazoulay@ciel.org;
Tel. +41 7875 787 56

NOlympia Lexikon

NOlympia Lexikon Vorab: Ein wertvolles kritisches Olympisches Lexikon stellt Dr. Wolfgang Zängl vom Bündnis NOlympia München 2022 bereit unter: http://www.nolympia.de/kritisches-olympisches-lexikon/ Gliederung: 1) Personen 2) Institutionen 3) Glossar 4) Abkürzungen Personen Bach, Thomas Sportfunktionär, seit 2013 Präsident des ►Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Mitglied der FDP Vgl. Eintrag im Lexikon NOlympia-München Artikel zu Bachs Demokratieverständnis: Thomas Kistner: … weiterlesen

TTIP: Neue Studie von CIEL zur ToxicPartnership

CIEL
The Center for International Environmental Law (CIEL)
07.01.2015

CIEL hat eine neue Studie zu regulatorischer Kooperation in TTIP und Auswirkungen auf die Regulierung von Pestiziden herausgegeben:

Kleinster gemeinsamer Nenner: Mit dem EU-US Handelsabkommen (TTIP) drohen niedrigere Schutzstandards für giftige Pestizide

Lowest Common Denominator: EU-US trade deal threatens to lower standards of protection from toxic pesticides (pdf)

Studie
„TTIP would:

1. Permit the use of carcinogens and other substances of high concern as pesticides;
2. Increase the amount of toxic pesticides allowed on food sold to consumers;
3. Weaken, slow, or stop efforts to regulate endocrine (hormone) disrupting chemicals (EDCs);
4. Obstruct efforts to save bee populations and protect food supplies for future generations;
5. Block public access to information crucial to developing non-toxic alternatives;
6. Interfere with the democratic process by usurping the regulatory authority of US States and EU Member States; and
7. Install a „regulatory ceiling“ hampering global pesticide regulation.“

Vgl. dazu auch die Pressemitteilung von CIEL vom 7.1.2015.


EDC-freies Europa ist Initiator der Aktion „NEIN ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN“
No2

„Wir möchten Sie um Unterstützung bitten. Werden Sie aktiv und senden Sie eine klare Botschaft an die Europäische Kommission. Nehmen Sie teil an dieser öffentlichen Konsultation – Ihre Meinung zählt. Stärken Sie den Umwelt- und Verbraucherschutz gegenüber den wirtschaftlichen Einzelinteressen der Industrie. Die Kosten einer weiteren Verwendung von EDCs zahlen unsere Umwelt, die Wildtiere und letztlich Sie mit Ihrer Gesundheit!

Dies ist Ihre Chance, um Ihre Stimme zu erheben und direkt Einfluss in Brüssel zu nehmen.“

Zum Beitrag        Mitmachen


Ältere Beiträge zum Thema:

ClientEarth

 

 

Client Earth – Press release
EU-US trade talks cross the line on toxic chemicals

Brussels and Washington DC, 11 July 2014

Eine Untersuchung von 2014 zeigt, dass die Regierungsvorschläge für den Chemie-Sektor in einem möglichen Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) mit den Vorschlägen der chemischen Industrie praktisch identisch sind, die eine toxische Partnerschaft auf beiden Seiten des Atlantiks ermöglichen würden. Diese Untersuchung stimmt mit einem Brief an die Verhandlungsführer des Abkommens überein, mit dem heute 111 Organisationen Einwände gegen die Einbeziehung des Chemiesektors in eines der TTIP Kapitel vorgebracht haben, einschließlich des Kapitels zur Regulatorischen Kooperation und Investitionen. (Übersetzung: Wassertisch)
die vollständige Pressemitteilung in englischer Sprache …

 

Brief der 111 Organisationen, die den Ausschluss des Chemiesektors verlangen
Brief der 111 Organisationen

*ClientEarth are activist lawyers committed to securing a healthy planet.

Verdi kritisiert: Der Ausverkauf an der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) geht weiter

Verdi
18.12.2014Ver.di

Bildung, Wissenschaft und Forschung. Der Ausverkauf an der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) geht weiter
An der Berliner Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) droht jetzt eine weitere Privatisierung. Nach dem Einstelldienst werden jetzt auch Teile des Lektorats in der Bibliothek an einen privaten Dienstleister ausgelagert.

Am 08. Dezember 2014 hat der Stiftungsrat der ZLB entschieden, dem privaten Unternehmen ekz-bibliotheksservice GmbH (ekz) in Reutlingen einen Großteil der Medienerwerbung zu übertragen. Die ekz ist ein Einrichter und Dienstleister von Bibliotheken. Sie liefert Medienpakete in unterschiedlichem Umfang regalfertig an kleinere öffentliche Bibliotheken. Damit droht nicht nur eine große Veränderung der Arbeitsbereiche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZLB. Die Auslagerung bedeutet auch einen massiven Einschnitt und Qualitätsverlust für die Berliner Kulturlandschaft.

Bisher sind für die Medienauswahl die Fachlektorinnen und Fachlektoren in der ZLB zuständig. Die ausgebildeten Bibliothekarinnen und Bibliothekare kennen die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sehr gut, nicht zuletzt, weil sie i.d.R. 30 Prozent ihrer Arbeitszeit im Auskunftsdienst tätig sind. So kann sehr gezielt und angepasst an die lokale Nachfrage bestellt werden.

Das Medienpaket der ekz hingegen ist standardisiert und richtet sich vornehmlich an kleine und mittelgroße Bibliotheken. Es umfasst lediglich eine Auswahl von 14.000 Titeln von ca. 90.000 Neuerscheinungen jährlich. Es droht eine inhaltliche Verflachung und drastisch sinkende Vielfalt des Titelangebots. Die Auswirkungen beschränken sich jedoch nicht auf die ZLB: Der lokalen Buchhandel in Berlin muss mit hohen Umsatzeinbußen und das Land mit weniger Steuereinnahmen rechnen.

Mit ihrer Sonderrolle zwischen den Stadtteilbibliotheken einerseits und den rein wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten andererseits vereint die ZLB bisher breite Medienbestände, und macht sie einem großen Publikum zugänglich. Es ist nicht hinnehmbar, dass die meistgenutzte Kultur- und Bildungseinrichtung Berlins eine solch elementare Profiländerung vornimmt, ohne dass dies mit den Beschäftigten und in der Öffentlichkeit diskutiert wird und Alternativen geprüft wurden.

ver.di fordert die Rücknahme der angekündigten Privatisierungsmaßnahme und die Partizipation der Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in zukünftige Entscheidungsprozesse.

Für Rückfragen:

Susanne Feldkötter, für die Bibliotheken zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin, mobil: 0175 / 430 72 66.
Zum Beitrag


Dazu gibt es eine Petition

Petition

Schriftliche Anfragen zum Thema:

Bibliothek auf dem Weg zum Bildungsdiscounter? S17-15075
Zentral-und Landesbibliothek vor der Abwicklung? S17-14497


TAZ: Intellektuelle Verarmung nach Plan. 13.12.2014.

Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht

Tagesspiegel
Tagesspiegel
29.12.2014

Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht
Von Christoph Stollowsky

Für zu teure Trinkwasserrechnungen im Jahr 2011 kann man noch Geld zurückfordern. Dazu ruft die Initiative „Berliner Wassertisch“ Haus- und Wohnungsbesitzer auf. Anlass sind die überhöhten Trinkwasserpreise, die in Berlin in den vergangenen Jahren kassiert wurden.

Zum Artikel

VDGN WT

Mehr:

Musterschreiben BWB (doc)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags.


Zeitleiste
Bundeskartellamtsverfahren

Pressemitteilung Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. 4.12.2014

Kommentar Berliner Wassertisch: Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011. Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern.

 

Presseecho:

Christoph Stollowsky: Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht. In: Tagesspiegel, 29.12.2014.

Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs. In Klärwerke und Kanalnetz sollen künftig pro Jahr 300 Millionen Euro fließen. In: Neues Deutschland, 27.12.2014.

Berliner Abendblatt: Wassergeld einfordern. 20.12.2014.

Ben Mendelson: Weihnachtsgrüße vom Kartellamt. Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern. In: jungewelt, 8.12.2014.