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Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011

Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern

Berliner Wassertisch

Am 7. Mai 2014 hat das Bundeskartellamt in einer Presseerklärung über einen Vergleich mit den Berliner Wasserbetrieben berichtet. Danach verzichtet die Behörde darauf „eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 anzuordnen“. Im Gegenzug verpflichten sich die BWB dazu, die für die Jahre 2012 bis 2015 vom Bundeskartellamt verfügte Senkung der Wasserpreise um weitere drei Jahre bis 2018 zu verlängern.

Es ist deutlich festzuhalten: Der Deal, den das Bundeskartellamt mit den BWB vereinbart hat, macht den Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 nicht ungeschehen. Die Wasserkunden werden für den von 2009 – 2011 festgestellten Preismissbrauch nicht entschädigt. Deshalb hätte dieser Deal nicht abgeschlossen werden dürfen.

Kartellamt und Wasserbetriebe behaupten zwar, dass die Vereinbarung vorteilhaft für die Wasserkunden sei. Das ist aber nicht der Fall. Von Vorteil wäre es gewesen, sie hätten für 2009 – 2011 Rückzahlungen bekommen und die Wasserpreise wären auch ohne diese Vereinbarung ab 2016 stabil geblieben. Es sind nach Aussage des BKartA schließlich mehr als 170 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt wurden.

Wenn Kartellamt und Wasserbetriebe so etwas vereinbaren und als vorteilhaft für die Wasserkunden propagieren, gehen sie im Grunde davon aus, dass ohne diesen Deal schon 2016 ein erneuter Preismissbrauch wie ein unvermeidbares Naturereignis stattgefunden hätte.

Unerträglich ist auch die Art und Weise, wie dieser Deal der Öffentlichkeit nach Gutsherrenart präsentiert wird. Dass die Preismissbrauchs-Summe von 170 Mio. für 2009-2011 entschädigungslos kassiert wird, ist keiner Erwähnung wert. Dass aber ab 2016 zunächst auf einen neuen Preismissbrauch verzichtet wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wird als besonderes Geschenk an die BerlinerInnen hervorgehoben.

Nicht nur der Preismissbrauch beim Trinkwasser ist ein Skandal, gegen den die BerlinerInnen spätestens ab 2019 wieder werden aufstehen müssen. Die Kalkulation der Wasserpreise insgesamt – also auch der Abwasserpreise – muss auf den Prüfstand. So stellt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.02.2014 (Rn 186) fest: „Letztlich beruhen die von der Betroffenen [damit sind die BWB gemeint] erzielten Gewinne fast ausschließlich auf den hohen kalkulatorischen Kosten.“ Die damals für die privaten Anteilseigner geschaffenen Kalkulationsmöglichkeiten, bei denen fiktive sogenannte kalkulatorische Kosten die Preise in die Höhe treiben, gelten immer noch und zwar – wie von Senatsseite bestätigt – für Trinkwasser und für Abwasser: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.“ (Quelle: Drucksache 17/14491)

Wenn jetzt Bürger versuchen, privatrechtlich gegen die Wasserpreisüberhöhung von 2010-2011* vorzugehen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zu tun bleibt allerdings wesentlich mehr.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch

*) wegen eintretender Verjährung kann jetzt Wassergeld nur noch für das Jahr 2011 zurückgefordert werden

Mehr unter:

Pressemitteilung: VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. (04.12.2014)

Musterschreiben (doc) aktualis. Version

Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags — sollten die BWB ablehnend reagieren — findet sich hier (PDF)

Zeitleiste Bundeskartellamtsverfahren

 

Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

NOlympia Zeitleiste

2014 FEBRUAR 16. Februar Olympia – Kosten Sotschi Simon Pausch: Sotschi 2014. Teurer als alle bisherigen Winterspiele zusammen. In: Welt. Teaser: „Die Rechnung erscheint unglaublich. Die Winterspiele von Sotschi kosten mit 50,8 Milliarden Dollar mehr als alle 21 bisherigen zusammen. Überall wird geklotzt. Die Nachhaltigkeit steht in Frage.“ JULI Demokratie-Simulation: Senat startet eine „Umfrage“ zur … weiterlesen

Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014

Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

© Uschi Dreiucker pixelio.de

(c) Uschi Dreiucker pixelio

Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutsch­land werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbe­lastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktu­ellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.

Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.

Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de

Dokumente zu TTIP, CETA und TISA

Dokumente zu TTIP, CETA und TISA Hier haben wir begonnen, eine Link-Liste zu den umfangreicheren Dokumenten zusammenzustellen Originaldokumente (zum Teil geleakt) CETA: CETA Abkommen (nach Rechtsförmlichkeitsprüfung) Quelle: EU (29.02.2016) Inhaltsverzeichnis des CETA-Abkommens erstellt vom Wassertisch, da im veröffentlichten Dokument des Abkommens nicht enthalten (07.03.2016) Inhaltsverzeichnis in dt. Sprache, erstellt von Wilfried Pürsten (August 2016) gemeinsames … weiterlesen

Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS

Neue Richtervereinigung
5.8.2014

Pressemitteilung

Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz

In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus  (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.

Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.

Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.

Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.

Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar.  Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.

Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.

Zum Artikel

Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
Bildschirmfoto 2015-02-21 um 00.20.49
Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?

Das würde der Berliner Wassertisch sehr befürworten! 🙂

Augsburgs Wasserwirtschaft auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe:
„Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“ von der Kultusministerkonferenz nominiert

Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?Augsburgs historische Wasserwirtschaft hat einen Riesenschritt auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe getan. Die Kultusministerkonferenz hat jetzt die künftigen Nominierungen zum Welterbe in Deutschland ausgewählt. Unter den nominierten Bewerbern ist auch „Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“. Augsburgs historische Wasserwirtschaft gehört zur Reihe jener Kulturgüter, die nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz und des von ihr beauftragten Fachbeirats das entscheidende Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes erfüllen. Zudem fallen sie nicht in die Kategorie jener Kulturstätten, die auf der Welterbeliste bereits überrepräsentiert sind und damit geringere Aussichten auf Aufnahme haben. Unter den rund 1000 Welterbestätten der UNESCO-Liste sind derzeit nur drei mit der Bewirtschaftung von Süßwasser in Verbindung zu bringen.

In Augsburg sind seit dem Mittelalter entstandene Kanäle und Wassertürme, Monumentalbrunnen der späten Renaissance, das historische Wasserwerk am Hochablass von 1879 – ein Industriedenkmal von internationalem Rang – sowie mehrere Wasserkraftwerke des frühen 20. Jahrhunderts als authentische Denkmäler erhalten. In Augsburg stehen die drei ältesten Wassertürme Deutschlands und wohl auch Mitteleuropas, die seit den Römern betriebene Wasserkraftnutzung hat die Stadt mitgeprägt. Hydrotechnische Modelle in der weltweit einzigartigen Modellkammer des Maximilianmuseums Augsburg sowie die Bestände des Stadtarchivs Augsburg, der Kunstsammlungen der Stadt Augsburg und der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg haben das Wissen über ein halbes Jahrtausend historischer Wasserkunst bewahrt. Augsburg ist somit – im Zeitfenster zwischen 1412 und 1922 – ein weltweit wohl einzigartiges „Archiv der Wasserwirtschaft“.

Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz: hier

[…]

Zum Artikel

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen

Deutscher Kulturrat
18.06.2014

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befasst sich seit April 2013 intensiv mit dem angestrebten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Er hat in seiner Stellungnahme „Kulturelle Ausnahme ist bei geplantem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA unverzichtbar“ vom 06.05.2013 dargelegt, dass Kultur und Medien aufgrund der hohen wirtschaftlichen, ideellen und gesellschaftlichen Bedeutung für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten von den Verhandlungen ausgenommen werden sollen und die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) handlungsleitend für Gespräche in Kultur und Medien sein muss. Die Konvention Kulturelle Vielfalt wurde sowohl von der EU als auch den Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die Bruttowertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft, die auf Gütern und Dienstleistungen aus Kultur und Medien basiert, lag in den Jahren 2008 bis 2011 über der der Chemischen Wirtschaft sowie der der Energiewirtschaft. Im Jahr 2009 übertraf sie die Bruttowertschöpfung der Automobilindustrie. Die rund 247.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschafteten im Jahr 2012 einen Umsatz von 143 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 zählte die Kultur- und Kreativwirtschaft 1,6 Millionen Erwerbstätige. Es handelt sich also um einen sowohl wirtschaftlich als auch mit Blick auf Beschäftigung wichtigen Wirtschaftszweig. Zusätzlich sind in Kultur und Medien Erwerbstätige im gemeinwohlorientierten Sektor tätig, deren Zahl bislang von den Statistiken nicht hinreichend erfasst und abgebildet wird. Der Deutsche Kulturrat sieht im derzeitigen Verhandlungsmandat und speziell in den Verhandlungen, die Ausnahme Kultur und Medien nicht ausreichend berücksichtigt und daher Kultur und Medien nicht hinreichend geschützt.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher als vordringlich erste Maßnahme:

  • den Stopp der bisherigen Verhandlungen,
  • die Formulierung eines neuen Verhandlungsmandats, in dessen Formulierung das neu gewählte Europäische Parlament, der Rat und die Parlamente der Mitgliedstaaten einbezogen werden,
  • die konsequente Ausnahme von Kultur und Medien aus diesem Verhandlungsmandat,
  • die Beauftragung der neuen EU-Kommission mit einem neuen Mandat die Verhandlungen mit den USA zu einem Freihandelsabkommen aufzunehmen,
  • die regelmäßige umfassende Information von Parlamenten und Zivilgesellschaft über das neue Verhandlungsmandat und die darauf aufbauenden neuen Verhandlungen. […]

Zur Pressemitteilung

Download der Pressemitteilung als pdf


Darüber hinaus kann die aktuelle Zeitung vom Kulturrat als pdf heruntergeladen werden

Dank EBI: EU-Kommission startet Umfrage zum Trinkwasser

Seit dem 23.6.2014 läuft die Umfrage der EU-Kommission zur Trinkwasserqualität in der EU. Die EU-Kommission schreibt hier:

In ihrer Mitteilung zur europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“, COM(2014) 177 final, kündigte die Kommission eine EU-weite öffentliche Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie an, um insbesondere den Zugang zu hochwertigem Trinkwasser in der EU zu verbessern. Gleichzeitig rief sie die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sauberes, sicheres und unbedenkliches Trinkwasser für den menschlichen Verbrauch zu garantieren. […]

Anlässlich dessen hat Right2water am 26.06. eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir als Mitglied dieses breiten Bündnisses bekannt geben möchten.

Right2water lädt ein, bei der Umfrage der EU-Kommission mitzumachen und gibt dabei ein paar Handlungsempfehlungen.

Unter anderem bittet Right2water, die EU-Kommission über  die negativen Folgen der Privatisierungen aus den einzelnen Ländern zu unterrichten [über positive Folgen wird wenig zu berichten sein..] und gegebenenfalls über Beispiele von Rekommunalisierungen [naja, wir könnten da von einer „Schein“-Rekommunalisierung erzählen…]

Was die Trinkwasserqualität betrifft, wünscht sich right2water, dass man auf die Problematik der Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft und Chemie in der Industrie eingeht. Hier könnte man an Verbote von bestimmten Stoffen denken oder zumindest an niedrigere Grenzwerte.

Ein wichtiges Thema sind Sozialtarife. Auch dazu könnte man Forderungen an die EU-Kommission stellen.

Nicht vergessen werden darf unsere zentrale Forderung!

Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dürfen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen!

Die Umfrage endet am 23.9.2014.

Pressemitteilung Right2water

European Commission starts to implement its response to ECI

25.06.2014
The European Commission has launched a consultation on the quality of drinking water supply in response to the ECI right2water, the only successful ECI so far.

We invite the civil society and European citizens to participate in this consultation and to address the human rights aspect of water, the responsibility of governments to provide the service, the fact that it is a “natural monopoly” (there is no market!) and to address that outsourcing or delegation of services do NOT lead to better quality. We would appreciate if you can give examples from your country (failed privatisation or concessions and good examples of remunicipalisation).

For higher quality services governments have to set higher standards, e.g. by putting a ban or maximum on the use of pesticides and chemicals in agriculture and industries. Furthermore we would like to promote progressive and social tariffs (to improve affordability).

The consultation will close on the 23 September and it can be done in all 23 official languages of the European Commission.

The Citizens committee encourages all the partners organisations to contribute to the consultation.

The link of the consultation.

[Die Fragebögen in deutscher Sprache, in englischer Sprache]

In case you want send the European Commission your views, you can submit your position papers on the issues addressed in this questionnaire to the Commission services to: ENV-DRINKING-WATER@ec.europa.eu

Zur Pressemitteilung

 

Senator Heilmann (CDU) und die Gasnetz-Vergabe. Déjà-vu-Erlebnis bei der SPD?

Morgenpost
24.06.2014

Gasnetz-Vergabe. Nußbaum stellt Unabhängigkeit Heilmanns infrage
Der Senat hat die Vergabe des Gasnetzes zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die CDU-Senatoren widersprachen überraschend nicht der Vorlage des Finanzsenators. Justizsenator Heilmann enthielt sich. […]

Hintergrund dieser Fragen ist der Eindruck bei der SPD, wonach Heilmann schon länger gute Beziehungen zur Energie- und Entsorgungswirtschaft pflege. So hatte der Christdemokrat während der laufenden Verhandlungen über den Rückkauf [der BWB-Anteile!!!] Parallelgespräche ohne Senatsmandat mit Veolia geführt.

zum Artikel…

Daran erinnern wir uns nur zu gut!

Berliner Wassertisch: Verbraucherschutz-Senator Heilmann führt Geheimverhandlungen mit Preistreiber Veolia

PRESSEMITTEILUNG VOM 21.09.2012

Ein geheimes Eckpunktepapier wurde heute veröffentlicht, das auf Gespräche zwischen Justizsenator Heilmann und Lobbyisten von Veolia zurückgeht. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof im Sonderausschuss Wasserverträge war ihre Behörde – die offiziell die Rückkaufs-Verhandlungen der BWB-Anteile mit den Wasserkonzernen führt – nicht informiert.

Während seine Parteifreunde im Wasserausschuss noch mit den Verträgen der misslungenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 beschäftigt sind, befindet sich der Justizsenator schon wieder in Geheimverhandlungen mit Veolia-Lobbyisten, als hätte es das Wasser-Volksbegehren nie gegeben. Auch jetzt sieht das CDU-Papier unverständlich günstige Konditionen für den Konzern Veolia vor, der zusammen mit RWE für die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in Höhe von 20–30 Prozent (siehe Beschluss des Bundeskartellamtes) verantwortlich ist. Entgegen der Position des Landes, das eine 100%ige Rekommunalisierung der BWB anstrebt, sieht das Moratorium einen langfristigen Verbleib des Preistreibers Veolia bei den BWB vor. […]

Hier ist das Eckpunkte Moratorium Berlin Veolia, um das es ging!

Weitere Artikel zum Thema:
Tagesspiegel
25.06.2014

Vergabe der Gasnetzkonzession. Senator Heilmann gegen Senator Nußbaum
Von Ulrich-Zawatka Gerlach

[…] Dem Vernehmen nach fragte Nußbaum den Kollegen, was er mit der Firma Ampere AG, an der Heilmann beteiligt ist, für das Unternehmen Eon getan habe. Zum Hintergrund: Der Konzern Eon ist Miteigentümer der Gasag, die sich auch für die Gaskonzession beworben hatte, aber unterlegen ist. […]

[…] Der Justizsenator nannte die öffentlich gewordenen Vorwürfe „absurd“. Zum Verlauf der Beratung im Senat wollte er nichts sagen, aber er wies den Verdacht, Senatsunterlagen zur Gasnetzvergabe an den Mitbewerber Gasag vermittelt zu haben, strikt zurück. „Ich habe nichts weitergegeben und auch keinen Kontakt zur Gasag gehabt.“ An der Ampere AG, die Heilmann 1998 mitgegründet hatte, sei er nur als Minderheitsgesellschafter beteiligt und sitze dort, seitdem er Justizsenator sei, auch nicht mehr im Aufsichtsrat. Zweck der Firma sei die Bündelung des Energieeinkaufs für mittelständische Unternehmen. „Von den Gasnetzen ist die Ampere AG weit weg“, sagte Heilmann. Es gebe auch keine besonderen Verbindungen zu großen Energiekonzernen, auch nicht zum Gasag-Gesellschafter Eon. […]

Zum Artikel…
 
DIE WELT
24.06.2014

Eklat im Senat – Nußbaum wirft Heilmann Befangenheit vor.
Von Joachim Fahrun

[…] der Finanzsenator schlug am Dienstag zurück. Er präsentierte überraschend einen Fragenkatalog an Heilmann. Darin waren implizit der Argwohn enthalten, der Christdemokrat könnte Argumente mit der klagenden Gasag ausgetauscht haben. Und außerdem habe er verschwiegen, dass er möglicherweise befangen sein könnte, wenn es um Fragen der Energiewirtschaft geht, weil er selber in dieser Branche geschäftliche Interessen verfolge.

[…] Heilmann war bis zu seinem Wechsel in den Senat Anfang 2012 Aufsichtsratsvorsitzender der Ampere AG. Die Berliner Firma vermittelt als Energie-Broker Gas und Stromlieferungen von Versorgern an Gewerbekunden. Nach Meinung Nußbaums hätte Heilmann dieses Engagement auf jeden Fall beim Regierenden Bürgermeister anzeigen und sich gegebenenfalls sogar bei Beschlüssen zur Energiewirtschaftsthemen enthalten müssen. […]

Zum Artikel

 

Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014

Glossar

Glossar Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Verwaltungsträger zur Erfüllung einer besonderen Verwaltungsaufgabe errichtet wurde.“ Rechtslexikon Online Wassertisch: Wird vom Berliner Wassertisch als Modell für die BWB abgelehnt, da eine AöR eine erste Stufe hin zur Intransparenz und zum Kontrollverlust darstellt. Sie gilt als Vorstufe zur Privatisierung. In … weiterlesen