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Trotz Verbotsversuch der Regierung: 98 % der Abstimmenden in Thessaloniki sprechen sich gegen Privatisierung der Wasserversorgung aus

Erneut ist ein Referendum gegen die Privatisierung der Wasserversorgung mit überwältigender Mehrheit angenommen worden. 98 % der Abstimmenden sprechen sich gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung in Thessaloniki aus!

Überwältigende Mehrheit gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung

Trotz Repressionen durch die Regierung, die in letzter Minute das Referendum verhindern wollte,[1] stimmten 213.508 gegen die Privatisierung!
Wir werten dies – nach der erfolgreichen Bürgerinitiative „right2water“ – als ein weiteres deutliches Signal, dass die Mehrheit der Europäer ihre Wasserversorgung nicht internationalen Konzernen wie Veolia, RWE, Remondis, Bechtel und wie sie alle heißen, überlassen möchte.

Wir erwarten, dass sowohl die Regierung als auch der Konzern Suez das Ergebnis dieses Referendums akzeptieren und die Wasserversorgung in Thessaloniki in kommunaler Hand bleibt.

Der Berliner Wassertisch dankt allen, die sich an dem Zustandekommen dieses Referendums beteiligt haben und gratuliert dem Bündnis von ganzem Herzen!
Solidarische Grüße nach Thessaloniki

[1] Viele, darunter Verdi, äußerten scharfe Kritik an dem Vorgehen der Regierung. Auch der Berliner Wassertisch unterzeichnete am Tag vor der Abstimmung ein Schreiben der griechischen Wasseraktivisten.

Hintergrundinformationen:
„Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen ist Teil der Vereinbarung zwischen der Troika aus Europäischer Zentralbank (EZB), EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds (IWF) sowie der griechischen Regierung. Eine breite Koalition von Gruppen, darunter die Dienstleistungsgewerkschaften und die lokale griechisch-orthodoxe Kirche, lehnen dieses ab.“ Pressemitteilung Ver.di, vom 18. Mai 2014.

Water Justice: Suez Eyes Taking Over the Water Services of Athens and Thessaloniki, vom 1. April 2014.

Außerdem:
Ver.di: ver.di gratuliert Thessaloniki zum erfolgreichen Referendum: Große Ablehnung zur Privatisierung der Wasserversorgung, Pressemitteilung vom 19. Mai 2014.

European Federation of Public Service Unions (EPSU): Victory for democracy, Suez must listen to the people of Thessaloniki!, Pressemitteilung vom 19. Mai 2014.

ver.di unterstützt vor Ort Referendum gegen Wasserprivatisierung in Thessaloniki

Ver.di
16.05.2014

ver.di unterstützt vor Ort Referendum gegen Wasserprivatisierung in Thessaloniki


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) ein Referendum gegen Wasserprivatisierung, das am Sonntag, dem 18. Mai, in Thessaloniki durchgeführt wird.

Hintergrund ist, dass die griechische Regierung die Privatisierung der Wasserwirtschaftsunternehmen in Athen und Thessaloniki vorantreibt, um Geld zu akquirieren und damit zur Senkung des Staatsdefizits beizutragen. Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen ist Teil der Vereinbarung zwischen der Troika und der griechischen Regierung. Eine breite Koalition von Gruppen, darunter die Dienstleistungsgewerkschaften und die lokale griechisch-orthodoxe Kirche, lehnen dieses ab. Meinungsumfragen unter den Bürgern Thessalonikis haben zudem gezeigt, dass sich eine hohe Ablehnung des Verkaufs abzeichnet. Danach sind rund 70 Prozent der Befragten gegen die Privatisierung des Wassers. Eine international zusammengesetzte Delegation des EGÖD wird daher vor Ort die Abstimmung beobachten, Teil der Delegation sind neun ver.di-Mitglieder aus Bayern, darunter Beschäftigte aus der Wasserwirtschaft in München, Augsburg und Kempten, die am heutigen Freitag nach Thessaloniki gereist sind.

„Die öffentliche Daseinsvorsorge – und dazu gehört auch die Bereitstellung von Trinkwasser durch öffentliche Unternehmen – ist die beste Garantie dafür, dass Qualität und Bezahlbarkeit gewährleistet sind und unter einer demokratischen Kontrolle stehen“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott, der gleichzeitig Mitinitiator der [erfolgreichen :-)] Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ ist.

Schuldenabbau durch Privatisierung habe zudem noch nie nachhaltig funktioniert. „Bei einem Verkauf an private Investoren werden die Bürgerinnen und Bürger mit steigenden Preisen, schlechter Qualität und verfallender Infrastruktur doppelt und dreifach zahlen müssen.“* Das zeige die Erfahrung. Es sei falsch, die lebensnotwendige Wasserversorgung Gewinnstreben zu unterwerfen, so der Gewerkschafter. „Ich bin froh, dass die Menschen in Thessaloniki sich wehren. Und ich hoffe, dass unsere Unterstützung dazu beiträgt, das Referendum zum Erfolg für die kommunale Versorgung zu machen.“

Das lokale Referendum in Thessaloniki konnte durch ein Netzwerk aus Gewerkschaft, Kirche und Bürgern als Initiative „Rettet unser Wasser“ durchgesetzt werden.

Der EGÖD als Initiator der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ und ver.di als Koordinatorin der EBI in Deutschland stehen für die öffentliche Wasserwirtschaft. Sie machen deutlich, dass Wasser keine Ware, sondern Allgemeingut ist und die Wasserversorgung in öffentliche Hand gehört.

zum Artikel…

* Vgl. auch Zitat Prof. Laskowski

Gemeinwohlorientierte Infrastruktur statt reinem Wettbewerbsdenken

Stadtwerke Köln April 2014 „Gemeinwohlorientierte Infrastruktur statt reinem Wettbewerbsdenken“ Von Rainer Plaßmann Pressemitteilung des Kölner Netzwerks der Daseinsvorsorge Gemeinwohlorientierte Infrastruktur statt reinem Wettbewerbsdenken Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge formuliert Forderungen an Europa Gesetzliche Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene schränken die Möglichkeiten der Erbringung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen zunehmend ein. Dagegen wendet sich das Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge und verlangt … weiterlesen

Zeitleiste

Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren zur Zeitleiste des Kartellamtsverfahrens Hintergrund Die Berliner Wasserbetriebe sind der größte Wasserversorger Deutschlands. Ihnen obliegt die Trink- und Abwasserversorgung im Großraum Berlin. Die BWB erhebt privatrechtliche Wasserpreise, so dass das Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Die Wasserversorger haben in Deutschland ein Monopol, da die Wasserkunden nicht zu anderen Anbietern wechseln können. In Berlin ist … weiterlesen

Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, … weiterlesen

Schriftliche Anfragen mit Bezug auf die Berliner Wasserbetriebe

Die Bezeichnung hat sich geändert:
früher: „Kleine Anfrage“ | jetzt: „Schriftliche Anfrage“

2015-07-03 Alexander J. Herrmann (CDU)
DRS 17/16 552
Sichere, bezahlbare Trinkwasserversorgung und trockene Keller in Berlin – Wasserversorgungskonzept 2040 und Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang? Das Wasserversorgungskonzept (WVK) wird nur bei Bedarf angepasst, sagt der Senat. Das scheint aber gegenwärtig aus Sicht der Verantwortlichen noch nicht der Fall zu sein. Dabei muss der Senat zugeben, dass bei Havarien – also z.B. dem Ausfall eines Wasserwerks – Einschränkungen in der Versorgung entstehen würden, die nicht kompensierbar sind. Eine Antwort auf die Frage, wie sich die Wasser und Abwassertarife bis 2040 entwickeln werden, gibt der Senat nicht. Lediglich die durch den Vergleich der BWB mit dem Bundeskartellamt vereinbarte Nicht-Erhöhung der Frischwassertarife bis 2018 wird angegeben, dabei aber verschwiegen, dass sich das nur auf die Frischwasserpreise bezieht. (siehe auch DRS 17/15 749)
2015-04-29 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/16 159
Sinkende Wasserqualität im Land Berlin? Neben Angaben zu Calcium, Magnesium und anderen Härtebildnern im Berliner Trinkwasser (Tabelle für die Jahre 2010 bis 2014) enthält die Antwort des Senats zum Umgang mit den steigenden Sulfatwerten neben dem Hinweis auf die Anfrage 17/16020 nur eine pauschale Antwort: Es seien in Zusammenarbeit mit den Ländern Sachsen, Brandenburg und Berlin Vorsorgewerte für die Oberflächengewässer definiert worden, deren Einhaltung eine sichere Trinkwassergewinnung ermöglichen werde.
2015-04-28 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/16 096
Wann kommt die vierte Reinigungsstufe bei Berlins Kläranlagen? Die vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen wird schon seit einiger Zeit gefordert. Klare Antworten auf klare Fragen scheinen aber von seiten des Senats nicht gewollt zu sein. Die Frage, bis wann vierte Reinigungsstufen in den Kläranlagen eingesetzt werden sollen, wird schlicht nicht beantwortet. Es wird lediglich mitgeteilt, dass die Großklärwerke bis 2027 mit einer Nährstoffelimination, hauptsächlich zur Rückgewinnung von Phosphor, ausgestattet werden sollen. Zur Rückhaltung von Spurenstoffen wie z.B. Medikamentenrückständen soll lediglich in der Kläranlage Schönerlinde etwas geschehen. Wann diesbezüglich mit konkreten Maßnahmen zu rechnen ist wird nicht gesagt. Dazu bedürfe es noch umfangreicher Untersuchungen hinsichtlich der Machbarkeit und der Umweltentlastungseffekte. In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass es „keine rechtsverbindlichen Umweltqualitätsnormen für berlinrelevante Arzneimittelreste“ gibt. Wir Berlinerinnen und Berliner können also froh sein, wenn in dieser Richtung überhaupt etwas passiert? Dann ist es auch nur konsequent, dass es als Antwort auf die Frage nach Messwerten für Arzneimittelreste heißt: „Eine Auflistung aller Werte im Rahmen dieser Anfrage ist nicht möglich …“
2015-04-29 Alexander J. Herrmann (CDU)
DRS 17/16 020
Sulfatbelastungen von Spree und Dahme – Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Berlin-Brandenburg In der Antwort auf die Anfrage verweist der Senat darauf, dass von einem Anstieg der Sulfatkonzentrationen „lediglich“ die Wasserwerke Friedrichshagen und Wuhlheide betroffen wären. (Anm.: Diese versorgen immerhin Treptow-Köpenick, Oberschöneweide, Karlshorst und Friedrichsfelde) Die Frage nach konkreten(!) Maßnahmen hinsichtlich der Steigerung der Sulfatwerte beantwortet der Senat mit dem Hinweis auf ein Strategiepapier von 2009 und auf eine „Arbeitsgruppe Flussgebiets­bewirt­schaf­tung“. Das Wasserversorgungskonzept 2040 für Berlin (Anm.: das aus dem Jahr 2008 stammt) muss angeblich nicht überarbeitet werden. Handlungsoptionen könne es erst in den nächsten Monaten geben, wenn zuvor Simulationsrechnungen zur Entwicklung der Sulfatkonzentrationen durchgeführt worden seien.
2015-03-04 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/15 749
Vergleich zwischen BWB und Bundeskartellamt zum Nachteil der Wasserkunden? Der Vergleich zwischen den BWB und dem Bundeskartellamt vom Mai 2014, um den es in dieser Anfrage geht, lautete vereinfacht gesprochen so: Wir, die Wasserbetriebe, werden den Wasserpreis nicht sofort wieder erhöhen, sobald die Kartellamtsverfügung Ende 2015 ausgelaufen ist, sondern werden das erst drei Jahre später tun und ihr, das Bundeskartellamt, lasst uns im Gegenzug für die drei Jahre Preismissbrauch von 2009 bis 2011 ungeschoren, obwohl dieser mindestens 30ig-prozentige Preismissbrauch auch vom OLG Düsseldorf (PDF S.35) bestätigt worden ist. Soweit der Hintergrund.
Dieser ganze Vergleich machte natürlich nur Sinn, weil die BWB ohne den Vergleich bereits 2016 zu den alten Preisen hatten zurückkehren wollen. Die vom Kartellamt als missbräuchlich überhöht eingestuften Trinkwasserpreise waren – das zeigt die Analyse des Kartellamts (z.B. S. 109 der Verfügung) – vor allem wegen der zu hohen fiktiven kalkulatorischen Kosten überhöht. Die Antwort des Senats auf diese Anfrage zeigt, dass die Wasserpreiskalkulation ohne den Vergleich tatsächlich nicht angepasst worden wäre, dass die BWB also ohne den Vergleich schon ab 2016 wieder zu den alten missbräuchlich überhöhten Preisen zurückgekehrt wären. Es sieht auch nicht so aus, als ob an den Kalkulationsgrundlagen 2019 etwas im Sinne niedrigerer Wasserpreise geändert werden wird. Spätestens dann wird es mit den Trinkwasserpreisen wieder nach oben gehen.
[Die „Belehrung“ des Fragestellers in der Senatsantwort, dass das Bundeskartellamt das Wasserpreis-Kalkulationsschema nicht überprüft habe, tut hier nichts zur Sache und soll offensichtlich nur die Uneinsichtigkeit hinsichtlich des Weiterverfolgens überhöhter Preise bemänteln.]
2015-03-04 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/15 671
Entwicklung des Grundstücksbestands der Berliner Wasserbetriebe Mit Grundstücksverkäufen erzielten die BWB von 1999 bis 2014 einen Gewinn von 49,9 Mio. EUR. Die Anzahl der Flurstücke im Besitz der BWB ging um 11 Flurstücke zurück. Die Gesamtfläche der Grundstücke reduzierte sich um 638.963 m².
2015-02-06 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/15 476
Investieren die BWB genug für den Substanzerhalt des Abwassernetzes? Da die komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur der Wasserbetriebe noch weiterbesteht – es wurde ja nur die Berlinwasser-Holding rekommunalisiert und die alten Privatisierungsverträge sind ja immer noch in Kraft – wird hier die Frage nach einer Auflösung des Konsortialvertragskonstruktes gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass dies wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen soll.
Die Antwort enthält außerdem Angaben zum Sanierungsvolumen des Abwassernetzes in den Jahren 2012 bis 2014. Hier fällt auf, dass die Investitionen für das Abwassernetz ab 2013, also nach dem Ausscheiden von RWE als Privatinvestor, stark erhöht wurden. (von 45,5 Mio. auf 60,8 Mio. €) Ende 2014 war noch die Beseitigung von etwa 11.500 Schäden im Kanalnetz notwendig. Davon sollen 2015 2.700 Schäden beseitigt werden.
2014-12-03 Dr. Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/15 106
Welche Investitionen planen die Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren? Tabelle Neben der Angabe der Investitionssummen in einer Tabelle für die Jahre 2015 bis 2020 werden in der Antwort auf die Anfrage Aussagen zu den Investitionsschwerpunkten gemacht. So soll es erst 2017 zu einer Beseitigung der dringend sanierungsbedürftigen Schäden im Abwassernetz kommen.
2014-10-14 Philipp Magalski u. Fabio Reinhardt (PIRATEN)
DRS 17/14 784
Struktur der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nach der Rekommunalisierung Zwei Jahre soll es ca. dauern bis die alte durch die Teil-Privatisierung von 1999 geschaffene komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur verschwindet. Der Rückbau der Struktur sei äußerst kompliziert, da einzigartig. Bisher hat sich ja wenig geändert. Wo vorher die Privaten kassierten sitzt jetzt lediglich die BWB Rekom Berlin GmbH Co. KG und stottert mit dem erhaltenen Geld den Kredit für den Rückkauf ab.
Im Hinblick auf die Gewinnabführung – früher an die RVB, jetzt an die BBG – ist die Antwort des Senats jedoch äußerst aufschlussreich. Die BBG ist die lediglich umbenannte bisherige Beteiligungsgesellschaft der privaten Anteilseigner RWE und Veolia („RVB“). Diese Beteiligungsgesellschaft muss, da sie nach wie vor privatrechtliche Gewinne erwirtschaftet, jährlich etwa 12 Mio. EUR an Steuern zahlen (von unseren Wassergebühren). Die Gewinnabführung an die Beteiligungsgesellschaft BBG und damit an die BWB Rekom, setzt sich dabei interessanterweise aus zwei Bestandteilen zusammen: zum einen aus dem Gewinn-Anteil, den die Berliner Wasserbetriebe AöR beisteuern, und zum anderen aus Zinsen, die sich aus dem von der BBG bzw. BWB Rekom gestellten Gesellschafterdarlehen ableiten.
Ein besonders interessantes Detail ist, dass es zur Zeit der Teilprivatisierung eine Praxis der Vorab-Gewinnausschüttungen gab, die jetzt aufgegeben wurde.
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 493
Wie geht es weiter mit der Wasser-Rekommunalisierung? Die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags und der Verträge über die Stillen Gesellschaften bestehen also tatsächlich zunächst unbeschränkt weiter. Es wird darauf ankommen, dass die Bürger*innen Berlins genau darauf achten, dass es tatsächlich einen dritten Rekommunalisierungsschritt geben wird und die bestehende Struktur nicht etwa für eine in Zukunft beabsichtigte erneute Privatisierung vorgehalten wird.
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 492
Verkauf von Wettbewerbsgesellschaften der Berlinwasser-Holding Die Antwort des Senats ist nicht vollständig. Die Frage 1b) nämlich für welches Tochterunternehmen von privater Seite ein Kaufinteresse besteht, wird nicht beantwortet. Der Hinweis — entfällt — ist falsch, denn die Frage 1a) wurde ja mit „nein“ beantwortet.
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 491
Spielräume für die Kalkulation der Wasserpreise Der Antragsteller bezieht sich auf das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Dieses Urteil bestätigte voll und ganz die Position des Bundeskartellamtes, dass die Frischwasserpreise in Berlin missbräuchlich überhöht sind. Das Urteil bestätigte aber auch die Analyse des Bundeskartellamtes, dass nämlich die sogenannten kalkulatorischen Kosten (das sind Kosten, die nicht wirklich entstehen, die aber bei der Preiskalkulation einbezogen werden) die Hauptursache für die hohen Wasserpreise sind.
Auch wenn das Bundeskartellamt nur die Frischwasserpreise prüfen durfte, sind die Kalkulationsvorschriften für den Abwasserbereich identisch, einschließlich der Berechnung kalkulatorischer, also fiktiver Kosten. Die Senatsverwaltung übergeht in ihrer Antwort diese Hinweise vollständig und konstatiert lapidar: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulations­grund­lagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.
2014-07-09 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 200
Unternehmenswert beim Rückkauf der BWB Der Antragsteller fragt noch einmal nach den dem Rückkauf der privaten Anteile zugrundeliegenden Wertgutachten. (auch „indikative Bewertungen“ genannt) Er möchte wissen, ob in diesen Wertgutachten die Tatsache berücksichtigt wurde, dass zu diesem Zeitpunkt noch drei Verfahren bei Gerichten anhängig waren. Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil es in diesen Verfahren um Fragestellungen ging, die den Wert des Unternehmens „Wasserbetriebe“ stark negativ hätten beeinflussen können. Der Wert eines Unternehmens orientiert sich an den Gewinnerwartungen. Im Fall von solchen Risiken tritt auch schon vor dem Beschluss oder Urteil eines Gerichts eine „Vorwirkung“ auf den Unternehmenswert ein. Sollte diese Vorwirkung in den Wertgutachten – die ja den Rückkaufsverhandlungen von seiten des Senats zugrundeliegen müssen – nicht berücksichtigt worden sein, dann wäre der Rückkaufspreis schuldhaft zu hoch ausgehandelt worden.

Die Antwort auf diese Anfrage drückt sich um eine klare Beantwortung dieser Frage herum – beantwortet sie aber nicht. Es wird lediglich gesagt, dass das mögliche Obsiegen des Bundeskartellamts im Falle des RWE Rückkaufs berücksichtigt wurde. Um wieviel höher der Rückkaufpreis anderenfalls gewesen wäre, wird nicht gesagt. Zum Rückkauf der Veolia-Anteile wird in diesem Zusammenhang gar keine Aussage gemacht. Die Frage der Vorwirkung der beiden anderen anhängigen Verfahren auf die Höhe des in den Wertgutachten festgestellten Wertes der Wasserbetriebe wird nicht beantwortet.

2014-06-04 Heidi Kosche (Grüne)
DRS 17/13 932
BWB zu 100% ein Berliner – wie stehen unsere Wasserbetriebe finanziell da? Hintergrund für diese schriftliche Anfrage ist vor allem der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf. Da dieses nun nicht mehr einem Immobilien-Leasing-Fonds gehört und deshalb die teuren Leasing-Raten nicht mehr anfallen, sind die Kosten, die bei den BWB für den Betriebsteil Abwasser anfallen, gesunken. Diese Kostensenkung wird ab 2015 mit einer Senkung der Abwassergebühren um 6,1 % teilweise an die Wasserkunden weitergegeben.
Tabelle Interessant ist die im Zusammenhang mit dem Rückkauf des Klärwerks vom Senat gelieferte Tabelle für die Jahre 2014 bis 2019. Hier wird die Tatsache betrachtet, dass das Klärwerk nach dem Rückkauf wieder ein Teil des Betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) ist. In der Tabelle werden die sogenannten kalkulatorischen Zinsen, die sich aus dem Wert des Klärwerks als Teil des Betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) ergeben, ins Verhältnis zum Zinsaufwand gesetzt, der zur Finanzierung der Rückkaufkosten erforderlich ist.
Welche positiven Folgen der Rückkauf von Waßmannsdorf für die Gewinne der BWB hat, zeigt sich, wenn man für die Spalten „kalk. Zinsen“, „Zinsaufwand“ und „Differenz“ die Euro-Beträge aufsummiert. 66,8 Mio. € aus kalkulatorischen Zinsen stehen Zinsaufwendungen von 20,8 Mio. € gegenüber. Es bleiben also für die Jahre 2014 bis 2019 noch 46 Mio. Euro übrig, welche die Wasserbetriebe aufgrund dieses Rückkaufs als zusätzliche fiktive Kosten zum Nachteil der Wasserkunden in die Abwassergebühren-Kalkulation einfließen lassen können. Diese Beträge, rund 7,5 Mio. € pro Jahr, sind in der groß angekündigten Abwassergebührensenkung von 6,1 % eben nicht enthalten! Diese 7,5 Mio. € pro Jahr müssen die Bürger*innen Berlins zahlen, obwohl es sich dabei um rein fiktive Kosten handelt. Das Bundeskartellamt hatte diesen Mechanismus – nämlich kalkulatorische Zinsen auf das BNK als Kosten in die Preiskalkulation eingehen zu lassen – in seiner Preissenkungsverfügung für das Frischwasser bereits als Grund für missbräuchlich überhöhte Preise gebrandmarkt. Wie man hier sieht, gibt es diesen Mechanismus aber für das Abwasser ganz genauso. Die Methoden, mit denen zuvor die privaten Wasserkonzerne ihre exorbitanten Gewinne realisiert haben, sind weiterhin in Kraft.
Weitere Informationen hierzu in unserem Kommentar unter „Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?“
2014-05-14 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 811
Wertgutachten des Senats im Zusammenhang mit den Rückkäufen der privaten Unternehmensanteile bei den Berliner Wasserbetrieben Der Antragsteller fragt nach den dem Rückkauf der privaten Anteile zugrundeliegenden Wertgutachten. Die Antwort ist nichtssagend. [Nebenbemerkung: Ein Teil der Fragen wurden ohne Begründung nicht beantwortet. Fragt ein Bürger nach diesen Daten, erhält er für ein solches Verhalten der Regierung zumindest eine Begründung z.B. Berufung auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder sollte der Hinweis auf die Behandlung im Vermögensausschuss und die darauf folgende Zustimmung eine Begründung sein? Das reicht u.E. nicht aus, die anderen Fragen ohne Hinweis, warum sie nicht beantwortet werden, ins Leere laufen zulassen. Ein normaler Abgeordneter hat anscheinend noch geringere Rechte als ein Bürger: Er erhält bei Verweigerung der Auskunft dafür überhaupt keine Begründung. Das zeigt uns, welche „Wertschätzung“ der Senat Abgeordneten der Opposition entgegenbringt. U.E. sind die Rechte der Abgeordneten und zwar jedes Einzelnen als Kontrollorgan der Regierung umfassender als die der Bürger nach dem IFG. Wir empfehlen dem Abgeordneten Claus-Brunner, sein eigenes Einsichtsrecht in die Akten einzufordern und die schnöde, nicht achtende Behandlung seiner Person als Abgeordneter anzuprangern, denn er ist bekanntlich nicht im Vermögensausschuss, hat aber ein eigenes Kontroll- und Akteneinsichtsrechtrecht, das ihm auch der Vermögensausschuss nicht nehmen kann. (siehe die Klage von Heidi Kosche (GRÜNE) vor dem Landesverfassungsgerichtshof Berlin auf Einsichtsrecht in die Akten zu den BWB).]
2014-05-08 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 789
Gewinnabführung bei den BWB Der Antragsteller fragt nach Details zur Gewinnabführung bei den Berliner Wasserbetrieben.
2014-04-04 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/13 573
Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf II Die Antragstellerin möchte wissen, welche Kosten zusätzlich zu den Kosten der BWB AöR für die Klage der BWB gegen die Kartellamtsverfügung sonst noch entstanden sind. Die Antwort: Die Kosten des Landes sind nicht isoliert bezifferbar.
2014-03-18 Dr. Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/13 436
Wie weiter mit den Wasserpreisen? Werden nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile nun die Kalkulationsgrundlagen verändert? Für die bei Wasser- und Abwasser identischen Kalkulationsgrundlagen ist das erstmal nicht geplant. Preissenkungen gelten erstmal nur bis zum 31.12.2015. Das Optimierungsprogramm NEO, das gegen die Interessen der Wasserwerker aufgelegt wurde, soll moderate Wassertarife ermöglichen. So versucht man zu verhindern, dass Wasserkunden und Wasserwerker für ihre gemeinsamen Interessen kämpfen: für gute Arbeitsbedingungen UND für niedrige Wasserpreise bei guter Qualität!
2014-03-17 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/13 430
Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf? Die Antwort kann der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten, daher ergibt sich die Antwort aus einer Stellungnahme der BWB AöR. Die Aufwendungen für die Klage der BWB gegen die Kartellamtsverfügung gehen als Gerichtskosten, Anwaltskosten, Beratungskosten und Reisekosten gehen bis 28.2.2014 mit 3,67 Mio. Euro in die Tarifkalkulation ein. Außerdem werden Angaben zu den Teilkosten für die Anhörung beim OLG Düsseldorf im Herbst 2013 gemacht.
2014-01-15 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/13 059
Privatisierung von Wasser ist falsch – Rekommunalisierung kein Selbstzweck II Fragen der Antragstellerin zur Senkung des Gesamtabwassertarifs können noch nicht beantwortet werden, da der Aufsichtsrat der BWB erst bei einer Sitzung voraussichtlich im März 2014 dazu Beschlüsse fassen wird.
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 040
Folgen des Programms „Nachhaltige Effiziente Optimierung“ (NEO) bei den Berliner Wasserbetrieben Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurde auf der Basis von Auskünften der BWB erstellt. Der Senat selbst kann „… die o.g. Fragen […] nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten.“ Eine solche Einleitung der Beantwortung durch den Senat zeigt, dass die Wasserbetriebe eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist, an die der Senat in weiten Teilen seine Verant­wor­tung abgetreten hat. Wären die Wasserbetriebe ein Eigenbetrieb, müsste der Senat selbst die volle Verantwortung, volle Zuständigkeit und volle Kenntnis über den Betrieb haben.Tabelle In der Antwort zur Anfrage werden Zahlen zur Investi­ti­ons­planung in einer Form ange­ge­ben, die wenig an­schau­lich ist. Die ne­benstehende Tabelle zeigt: Fragen bleiben.

Außerdem werden endlich einmal genauere Angaben über die Mitarbeiterzahlen der Wasserbetriebe veröffentlicht. Dabei wird unterschieden zwischen der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Vollzeitstellen (PJ = Personen­jahre). Danach wurden seit 1999 bereits 35,5 % der Vollzeitstellen abgebaut. Jetzt soll der Personalabbau noch fortgesetzt werden.

2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 039
Neue Kalkulationsgrundlage für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) In der öffentlichen Darstellung ist für den Sachverhalt Senkung der Frischwasserpreise um 14 % bzw. 15 % unklar, inwieweit dies ein freiwilliges Zugeständnis des Senats ist oder eben nur ein Resultat der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese Unklarheit wird in der Antwort auf die kleine Anfrage nicht wirklich beseitigt, da eine dauerhafte Preissenkung erst auf der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der BWB besprochen werden soll.
Die Frage, warum nicht auch die Abwassertarife um den gleichen Prozentsatz gesenkt werden, wird nicht beantwortet. Überhaupt macht die Antwort der Senatorin auf diese kleine Anfrage überaus deutlich, wie wenig die Exekutive gewillt ist, dem Parlament gegenüber ihr Handeln bzw. ihr Nichthandeln zu begründen.
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 038
Stand des EU-Beschwerdeverfahrens Es geht um den Verdacht, dass bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Dazu wurde am 15.06.2011 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Der Senat antwortet, dass dem HA des Abgeordnetenhauses am 16.02.2012 ein geheimer Sachstand zum Verfahren mitgeteilt wurde, der nach wie vor aktuell ist, d.h. dass in dieser Angelegenheit nichts mehr passiert ist.
2013-11-20 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/12 874
Privatisierung von Wasser ist falsch – Rekommunalisierung kein Selbstzweck Die Antragstellerin fragt nach den Plänen des Senats, die Trinkwasser- und die Abwasserpreise zu senken und ob es Pläne gibt, die von der Privatisierung herrührenden Wasserpreis-Kalkulationsvorschriften in Zukunft zu ändern. Außerdem wird nach Kostensenkungspotentialen durch das Programm NEO gefragt. Hierzu antwortet der Senat, dass Einsparungen bei den Investitionen geplant sind, die aber angeblich den geplanten Investitionsumfang nicht verringern sollen.
2013-11-19 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 873
Wann trinkt Berlin bleifrei? Hier geht es um die Transparenz hinsichtlich der gesundheitlichen Gefahren, die von immer noch vorhandenen Bleirohren ausgehen. Die Trinkwasserverordnung macht bei Grenzwert­überschreitungen keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden. In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, dass ab dem 01.12.2013 der Inhaber einer Trinkwasser-Installation, also der Hausbesitzer, betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher informieren muss, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind. Ob dies tatsächlich geschieht, wird nicht überprüft. Im Jahr 2013 wurden von KundInnen 1833 Wasserproben genommen und im Labor der Wasserbetriebe untersucht. Dabei wurde der Grenzwert von 25µg/l in 4,8 % der Fälle überschritten.
2013-11-07 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 812
Stand der Sanierungsarbeiten am Berliner Kanalsystem Die Aussagen des Senats auf diese kleine Anfrage werden in diesem Artikel behandelt:
Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne
2013-10-29 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/12 774
Disproportionale Gewinnverteilung bei den BWB (Frage nach einer Äuße­rung der Senatorin Yzer: „Rückkauf soll BWB von vertraglichen Garantien unabhängig machen“) Die Frage nach den Gewinnabführungen wird mit einer Tabelle für den Zeitraum 2000 bis 2012 beant­wortet. Ausgleichszahlungen resultieren aus der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003 zum Konsortialvertrag vom 18.06.1999, die auf der Grundlage von § 23.7 KV abgeschlossen wurde.Mit den von Fr. Yzer benannten Garantien sind die §§ 21.2 und 23.7 KV gemeint.
2013-09-09 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/12 669
Verkleinerung des Vorstandes bei den Wasserbetrieben Der Fragesteller möchte wissen, warum die private Seite mit zwei Vorständen gegenüber nur einem Vorstand der Öffentlichen Seite gestärkt wurde und ob es Nebenabreden zur neuen Vorstandsregelung gegeben hat. Vorstandsvorsitzender Simon hat einen neuen Vertrag ab 1.7.2013 bekommen.Sonst Verweis auf DRS 17/12 119 (Lederer)
2013-08-12 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/12 535
Voll-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe und die geheimen Schiedsverfahren zur Kompensation der vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärten Effizienzgewinne In dieser Kleinen Anfrage geht es um ein Schiedsverfahren zwischen Senat und den privaten Anteilseignern, das zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch anhängig war und einen Streitwert von 340 Mio. EUR hatte. Der prognostizierte Ausgang dieses Schiedsverfahren ging übrigens später nach Angaben des Finanzsenators sowohl in den RWE- als auch in den VEOLIA-Rückkaufpreis ein.
2013-05-23
Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/12 119
Vorstandsbesetzung und „Optimierungsprogramm“ bei den Berliner Wasserbetrieben BWB Laut Senat geht es bei NEO um folgendes: die spezifischen Investitionskosten sind zu hoch, die Unternehmensorganisation muss gestrafft werden und der Altersdurchschnitt der Beschäftigten ist zu hoch. Durch die Zusammenführung derVorstandsbereiche Betrieb und Technik sollen hindernde Doppelzuständigkeiten beseitigt und spezifische Investitionskosten, insbesondere der Aufwand für Planung und Projektierung, gesenkt werden.Zeitliche Daten der Vorstandswiederbestellung werden angegeben.
2013-05-14
Anja Kofbinger (GRÜNE)
DRS 17/12 097
Neubesetzung Vorstand Wasserbetriebe und Berlinwasser Holding AG – wieder ohne LGG? (Frage auch nach Fristen für vorzeitige Neubestellung der Vorstände) Die Fragestellerin möchte wissen, welche Sachgründe zur Verkleinerung des Vorstandes der Wasserbetriebe bestanden. Der Senat antwortet, nur aufgrund des Konsortialvertrages habe es vier Vorstände gegeben. Nach Ausscheiden von RWE gehe man nur wieder auf den Stand vor der Teilprivatisierung zurück.
Die vorzeitige Wiederbestellung der beiden Vorstände Simon und Bruckmann war notwendig, damit das Rationalisierungsprogramm NEO unterbrechungsfrei durchgeführt werden kann.
2012-11-09
Alexander J. Herrmann
(CDU)
DRS 17/11 187
„Runder Tisch Grundwasser“ mit Ergebnissen? Der Senat verspricht einen Bericht über Maßnahmen zum Grundwassermanagement. Als Problem sieht er nicht den hohen Grundwasserstand, sondern nur die nicht ausreichend abgedichteten Gebäude.
Die Antwort enthält eine Grafik über die Entwicklung der Rohwasserförderung von 1960 bis 2012 und eine Karte mit den Problemgebieten.
2012-10-31
Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/11 154
Verhalten des Senats und der GroKo gegenüber dem SondAWV beim Rückkauf der RWE-Anteile (warum wurde Wasseraus­schuss-Überprüfung nicht abgewartet) Der Fragesteller bezweifelt, dass die parlamentarischen Prozesse im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile korrekt abliefen, da drei Dokumente als Bestandteil des Rückkauf­vertrags geheim blieben bzw. nur für Parlamentarier im Datenraum einsehbar waren.
Für den Senat zählt dagegen: Der sofortige Rückkauf war (angeblich) wirtschaftlicher.
2012-09-05
Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/10 923
Verfahren und Rechtsberatungs- bzw. -verfolgungskosten im Streit Bundeskartellamt vs. Berliner Wasserbetriebe (BWB) Aus der Antwort dieser Kleinen Anfrage wird deutlich, dass der Vorstand der BWB mit voller Unterstützung des Senats die treibende Kraft für die juristische Abwehr des Kartellamts-Einflusses auf die Wasserpreise ist. Der Vorstand agiert aber im Sinne der privaten Anteilseigner. Eine Niederlage beim Kartellamt hätte nämlich für diese die Konsequenz, dass die Gewinne deutlich zurückgehen würden. Der Senat unterstützt diese Strategie der Privaten, denn auch für den Landeshaushalt gäbe es dann geringere Einnahmen. Dass die erheblichen Kosten des Rechtsstreits für die Tarifkalkulation ansatzfähig sind bedeutet, dass diese Kosten von über 2 Mio. EUR auch noch von den Wasserkunden bezahlt werden müssen.
2012-06-28
Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/10 696
Schiedsverfahren bei den Wasserbetrieben beendet?(außerdem Frage nach Patenten der BWB) Die Antwort des Senats lautet „Nein“. Zu sonstigen Fragen, das Schiedsverfahren betreffend, wird auf die DRS 17/10 046 von Daniel Buchholz verwiesen. Als Anlage liefert der Senat eine umfangreiche Liste mit Patenten, von denen für einige Patente der Berlinwasser Holding (BWH) ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wurde. Dies bedeutet höchstwahr­schein­lich ein Mitbenutzungsrecht der Privaten Anteilseigner.
2012-05-18
Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/10 516
Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe Der Abgeordnete fragt den Senat hier, wie er zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Konsortial­vertrages – speziell auch der Gewinngarantie des § 23.7 KV – steht und welche Konsequenzen er daraus zu ziehen gedenkt.
Die Antwort ist: „Das Land Berlin hält die sich aus dem Konsor-tialvertrag ergebenden Verpflich­tungen für wirksam und es verhält sich vertrags­treu. Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortial­vertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun.“
2012-03-22
Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/10 362
Beratungs- und Gutachtenleistungen im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der BWB und ihrer Begleitung Zu den Kanzleien und Unternehmen, die den Senat damals beraten haben gehören u.a.
die Kanzlei Hengeler Mueller Weitzel Wirtz
die Investmentbank Merrill Lynch International
die BDO Deutsche Warentreuhand AG
2012-02-27
Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/10 252
Erhöhen spezielle Rücklagen für die Berliner Wasserbetriebe die Wasserpreise in Berlin? Hier geht es um die Auswirkungen, die durch die Änderung der Abschreibungsmethode bei den BWB zustande kamen. Die Abschreibungen erhöhten sich durch diese Änderung um bis zu 60 Mio. € pro Jahr. Diese erhöhten Abschreibungen gingen in die Kalkulation der Wasserpreise ein.
Die Antwort enthält außerdem eine Tabelle über die voraussichtliche Höhe des sog. betriebsnot­wendigen Kapitals der BWB bis 2016
2011-12-13 Daniel Buchholz (SPD)
DRS 17/10 046
Streit ums Wasser: Immer wieder Schiedsverfahren bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben – und wer zahlt am Ende? Die Privaten erheben in einem Schiedsverfahren einen Anspruch von 340 Mio. EUR gegenüber dem Land Berlin. Dies geschieht auf der Grundlage des § 23.7 im Konsortialvertrag. Anstatt des dreiköpfigen Schiedsgerichts kann kein reguläres Gericht angerufen werden.

 

Offener Brief an alle Abgeordneten zur Weigerung Veolias, dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement zu gestatten

Berlin, 14. Februar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, OFFENER BRIEF Veolia verweigert dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement in der RVB –  Antwort von SenFin auf einen IFG-Antrag des Berliner Wassertisches/Muskauer Straße Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die folgende für uns überraschende Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es geht … weiterlesen

Wasserpresseblog: Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón

Wasserpresseblog

Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón

11. November 2012

Eigentlich will der WASSERPRESSEblog darüber aufklären, wie die Berliner Tagespresse ihre Leser informiert. Wir haben uns für diesen Zweck auf die großen vier Tageszeitungen der Stadt konzentriert. Aber auch anderswo wird über den Wasser-Volksentscheid berichtet. Positiv zu erwähnen ist Jörn Boewe, der in der jungen welt sehr gut recherchierte Artikel veröffentlicht.

Negativ aufgefallen sind uns wiederum die Veröffentlichungen von Benedict Ugarte Chacón, der gelegentlich für die junge welt, für das Mieterecho und die Motz geschrieben hat. Bei diesen Artikeln erschien uns einiges fragwürdig, weshalb wir es nun nachrecherchiert haben. Zwei der Berichte sollen hier vorgestellt werden.
Zarter Gegenwind, Benedict Ugarte Chacón, MieterEcho online, 05.11.2011

Der Artikel erscheint einen Monat nach der Spaltung des Berliner Wassertischs im Oktober 2011, aus der zwei eigenständige Wassertisch-Gruppen hervorgehen. Sie agieren bis heute unabhängig voneinander und besitzen eigene Webseiten, die sich durch die Endung unterscheiden. Eine Wassertisch-Gruppe residiert nach wie vor in der Muskauer Straße und hat die Netadresse berliner-wassertisch.info, die andere ist zum Büchertisch am Mehringdamm umgezogen und hat die alte website berliner-wassertisch.net mitgenommen.

Der Autor Benedict Ugarte Chacón bezieht eine eindeutige Position für eine der beiden Gruppierungen: Es gibt für ihn nur den einen Berliner Wassertisch, der sich gegen „Störmanöver ehemaliger Mitglieder“ behaupten muss – den net.wassertisch am Mehringdamm. Der Kurztext wiederholt diese Einschätzung, wobei zwischen „Gegnern, unzufriedenen oder ehemaligen Mitgliedern“ des Wassertischs kein Unterschied gemacht wird – sie fallen gleichermaßen unter die Rubrik „Störungen“.

Der Haupttext hat drei Abschnitte. Zunächst stellt Ugarte Chacón verschiedene Akteure vor. 1. der „mittlerweile medial bekannte“ Thomas Rudek, der Sprecher des Volksentscheids von Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss war. 2. das zwei Monate nach dem Volksentscheid entstandene Sprecherteam des Wassertischs, das zum Zeitpunkt der Spaltung sechs Monate existierte und 3. „ein ,Arbeitskreis unabhängiger Juristen‘“, der sich auf „Betreiben von Rudek und der Juristin Sabine Finkenthei“ gebildet hat.

Im zweiten Kapitel wird die Palette erweitert. Es treten noch hinzu: 4. Rudeks „Wasserbürger“, eine Gruppierung zur „Initiierung eines neuen Volksbegehrens, mit dem angeblich die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe gelingen soll“ und 5. ein „Wassertisch-Fake“ genannter „kleiner Kreis ehemaliger Wassertischler/innen“, der noch „etwas bizarrer agiert“ als die Wasserbürger und behaupte, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein. Auffällig ist in diesem Kapitel, dass die Trennung zwischen Tatsache und Meinung völlig aufgegeben wird.

An diese Darstellung schließt sich im dritten Kapitel noch eine Prognose an: „Der Wassertisch wird sich ob seiner Größe und seiner eingespielten Arbeitsprozesse sicherlich gegen solche Manöver behaupten können.“ Er endet mit einem abschließenden Resümee, das noch einmal die Boshaftigkeit der „Störer“ unterstreicht: „Jede Initiative kann Opfer von ,Markendiebstahl‘ und Verleumdung werden – es muss sich eben nur jemand finden, der die notwendige Kaltschnäuzigkeit besitzt.

Für den Mieterecho-Leser muss dies wie ein Bericht eines engagierten Journalisten klingen, der sich schützend vor die eherenamtlichen Akteure der Gesellschaft stellt. Leider ist dies mitnichten so. Der Autor verletzt in gravierender Weise die Grundsätze sorgfältiger journalistischer Arbeit.

Zur Information der Leser: Die Betreiber des WASSERPRESSEblogs waren an den Vorgängen beteiligt, sind aber nicht mit zum Mehringdamm umgezogen, sondern bei dem Plenum an der Muskauer Str. geblieben – womit wir auch schon beim ersten Verstoß von Herrn Ugarte Chacón gegen die journalistischen Regeln sind. Ein seriöser Journalist informiert seine Leser über mögliche Interessenkonflikte, die daraus entstehen könnten, dass er Beteiligter des Geschehens ist, über das er berichtet. Benedict Ugarte Chacón hat selbst an den Plenen teilgenommen – zuerst nur sporadisch, als sich abzeichnete, dass der Volksentscheid gewonnen werden könnte, erschien er regelmäßig. Leider hat er seinen Lesern verschwiegen, dass er auch maßgeblich an der Spaltung des Wassertischs auf Seiten des net-Wassertischs beteiligt war. Die Leser des Mieterechos, die annehmen, eine unabhängige Darstellung der Vorgänge zu erhalten, lesen einen Artikel, in dem ein Autor über seine eigenen Taten schreibt.

Der zweite Verstoß des Journalistencodexes besteht darin, dass Ugarte Chacón unsauber recherchiert. Der Medienkodex des Netzwerks Recherche verlangt die handwerklich saubere und ausführliche Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen. Obwohl Herr Ugarte Chacón über beide Wassertischguppen berichtet, bemüht er sich weder telefonisch noch persönlich um eine offizielle Darstellung des info.wassertischs zur Spaltung. Die Informationsbeschaffung wäre in diesem Fall kein Problem. Die ungefähr 15 info.wassertisch-Mitglieder, die teilweise schon seit der Gründung des Wassertischs dabei sind, kennt Ugarte Chacón persönlich, von allen hat er die Email-Adressen. Von der eigentlich erforderlichen Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen zur objektiven Darstellung der Vorgänge kann hier also kaum gesprochen werden. Aber mit dem Artikel beabsichtigt er offensichtlich auch keine objektive Darstellung, sondern eine Rechtfertigung seines Handelns – was allerdings mit einer erhbelichen Diskreditierung seiner ehemaligen Mitstreiter verbunden ist.

Die mangelnde Recherche wird – dritter Verstoß – ergänzt durch die Behauptung falscher Tatsachen. Beispielsweise ist die Aussage zum info.wassertisch: „Einzig wahrnehmbarer Akteur ist ein Pressesprecher“ sachlich falsch. Zwar ist es in der Tat die Aufgabe des Pressesprechers, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten, aber das info.wassertisch-Plenum tagt öffentlich. Insofern kann jede Person, die sich zur gewohnten Zeit am gewohnten Ort einfindet, das gesamte Plenum „wahrnehmen“.

Stattdessen – vierter Verstoß –, verschweigt er wichtige Informationen, die zur Beurteilung des Vorgangs nötig wären. Es seien hier nur drei von vielen erwähnt:

1. Herr Ugarte Chacón unterschlägt seinen Lesern im Zarten Gegenwind die Darstellung der eigentlichen Trennung völlig. Dabei handelt es sich hier um eine entscheidende Situation zur Beurteilung der Frage, wer nun legitimerweise beanspruchen kann, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Herr Ugarte Chacón schreibt nur etwas unpräzise, dass „eine Reißleine“ gezogen worden sei. In einer Pressemitteilung des info.wassertischs ist der Vorgang ausführlicher geschildert: „In einer polit-krimireifen Aktion kündigte das Presseteam […] zwei Tage vor dem regulären Tagungstermin an, das monatliche Plenum von den angestammten Räumen der Berliner Compagnie an den Mehringdamm zu verlegen – ohne Rücksprache und ohne Angabe von Gründen. Die Tagesordnungspunkte wurden nur eingeweihten Mitgliedern mitgeteilt. Diesem intransparenten und undemokratischen Vorgehen fehlt jedoch jegliche Legitimation. Nur das Wassertisch-Plenum kann den Tagungsort des Plenums bestimmen – nicht aber das Presseteam. Ziel der Aktion: Der Ausschluss von Mitgliedern, die schon lange den Kurs des Presseteams kritisieren, der den Wassertisch ins mediale Abseits manövriert hat.“ Für die überraschende Aktion mobilisierte das Presseteam Kind und Kegel, so dass die Gesamtteilnehmerzahl beider Gruppen mehr doppelt so hoch war wie im Vormonat. Aus dieser Darstellung lässt sich auch die Legitimation für die Behauptung des info.wassertischs entnehmen, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein: Bei der Aktion des net.wassertisch-Presseteams handelt es sich seiner Ansicht nach um einen klassischen Putsch. Bei der Spaltung wurde klar gegen die bis dahin geltenden demokratischen Gepflogenheiten und Transparenzregeln des Wassertisch-Plenums verstoßen. Verständlich, dass Benedict Ugarte Chacón den Vorgang nicht gerne erwähnt – schließlich ist seine Beteiligung daran keine Empfehlung für einen promovierten Politologen.

2. Ugarte Chacón verschweigt seinen Lesern jedoch nicht nur die Abläufe der Spaltung, sondern auch ihre Hintergründe. Es fällt auf, dass er zwar ausführlich zur basisdemokratischen Konstituierung des Presseteams schreibt: Es „konnte sich jede/r Ambitionierte zum Teammitglied erklären, das Plenum stimmte per Akklamation zu“ etc. – aber nichts zu dessen Tätigkeit. Tatsächlich gibt es dort auch nicht viel zu berichten. Den sieben „ambitionierten“ Mitgliedern des Presseteams ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, den Wassertisch aus den Zeitungen, die der WASSERPRESSEblog auswertet, verschwinden zu lassen und „ins mediale Abseits“ zu manövrieren. Möglichkeiten, die Berichterstattung zu forcieren, gab es genug. Sie wurden jedoch nicht wahrgenommen. Auch diese Information ist nur der PM des info.wassertischs zu entnehmen. Auffällig ist, dass sich die Pressearbeit mit der Spaltung verbessert hat. Als die ersten Pressemitteilungen des info.wassertischs in der Presse zitiert wurden, konnte auch das Presseteam des net.wassertischs plötzlich Pressemitteilungen schreiben.

3. Die wichtigste Information, die Ugarte Chacón vorenthält, betrifft jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge, die ein erklärtes Ziel des Wasser-Volksentscheids ist. Zwar bemängelt der Autor nicht ohne Berechtigung die Informationspolitik des ehemaligen Volksentscheid-Sprechers Rudek, der zusammen mit der Juristin Finkenthei den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) koordiniert (womit sie sich allerdings nicht sonderlich vom Presseteam unterscheiden), aber seine Darstellung des AKJ ist tendenziös. Da einige der zehn Mitglieder des AKJ aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht an einer Nennung ihrer Namen in der Öffentlichkeit interessiert waren, vertrat zunächst lediglich Frau Finkenthei den AKJ vor den Medien (mittlerweile sind mehrere Mitglieder bekannt, der AKJ wurde unter anderem im Wasser-Sonderausschuss angehört). Frau Finkenthei war bereits an einer erfolgreichen Klage für den Wassertisch vor dem Verfassungsgericht Berlin beteiligt, sie hat also beste Empfehlungen. In der Darstellung von Herrn Ugarte Chacón erscheint der AKJ jedoch als eine Art sinistrer Geheimbund: „Unklar ist jedoch, wer hinter dem Arbeitskreis steckt. Dem Plenum des Wassertischs wurden keine Namen genannt, die Zusammenkünfte fanden hinter verschlossenen Türen statt. Auch der „Leitfaden“ enthält keine Autorenangaben.“ Der implizite Vorwurf entbehrt jedoch jeder Grundlage. Tatsächlich sind die Ergebnisse des Leitfadens des AKJ von der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler, die über juristischen Sachverstand verfügen, der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt worden. In einer gedruckten Fassung wurde das Schriftstück mit einem Vorwort des bekannten Privatisierungsgegners und Publizisten Werner Rügemer veröffentlicht.

Gänzlich unerwähnt lässt Herr Ugarte Chacón, dass der AKJ in Zusammenarbeit mit Transparency International und der Verbraucherzentrale bereits eine EU-Beschwerde wegen eines Verstosses gegen das europäische Wettbewerbsrecht in Brüssel eingereicht hatte. Die Beschwerde hat die erste Stufe genommen und läuft noch. Obwohl alle Berliner und sogar die überregionalen Medien von den Ergebnissen der beiden Pressekonferenzen berichtet haben, hat das siebenköpfige Presseteam des Wassertischs keine PM dazu veröffentlicht. Noch nicht einmal auf der website wurde über den Leitfaden, der nicht nur einen Klageweg enthält, sondern auch detailliert die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge erläutert, informiert. Der AKJ wurde systematisch ausgeblendet, obwohl er die einzige juristische Gruppierung war, die Resultate auf diesem Gebiet geliefert hat. Das Presseteam hat es aber nicht bei der passiven Blockade durch Nichttätigkeit belassen. Es hat auch aktiv versucht, den AKJ zu behindern. Der WASSERPRESSEblog war Zeuge, wie drei Mitglieder des Presseteams versucht haben, den AKJ noch auf der Pressekonferenz zur EU-Beschwerde bei seinen Partner-Organisationen zu diskreditieren. Selbst konnte das Presseteam angeblich keine Juristen begeistern, sich für den Wassertisch zu engagieren (der info.wassertisch hat hier mittlerweile andere Erfahrungen gemacht und ist selbst bei renommierten Juristen auf großes Interesse gestoßen). Die Mehrzahl der Mitglieder des info.wassertischs, aber auch einige des jetzigen net-Wassertischs haben dieses Verhalten kritisiert, leider erfolglos. In der systematischen Behinderung der juristischen Anfechtung der verfassungswidrigen Verträge liegt der Hauptgrund für das Zerwürfnis zwischen den Wassertisch-Gruppen. Die PM des info.wassertischs berichtet auch über diese Vorgeschichte der Spaltung sehr deutlich: „Das Presseteam versucht, die juristische Kompetenz aus dem Wassertisch hinauszudrängen, ohne eine eigene zu haben – das schadet den Interessen des Wassertischs und der Berliner Bürger.“ Bei Herrn Ugarte Chacón ist hiervon nichts zu lesen.

Auch wenn weder Herr Rudek noch Frau Finkenthei Mitglieder des info.wassertischs sind, ist der juristische Leitfaden des AKJ selbstverständlich auf der info.wassertisch-Website zu finden und herunterladbar. Wäre die Klage erfolgreich, könnte dies direkt oder indirekt zur Nichtigkeit der Verträge führen, und dies ist schließlich das erklärte Ziel des Wassertischs.

Fazit: Die angeführten Beispiele sind nicht vollzählig, es lässt sich noch einiges hinzufügen. Aber es dürfte wohl deutlich geworden sein, dass Herr Ugarte Chacón eherne Regeln des Journalismus grob verletzt. Der Autor missbraucht seine journalistische Tätigkeit, um eigene Ziele zu verfolgen. Gleich in mehreren Fällen verstößt er gegen den Mediencodex. Er täuscht seine Leser über seine Unabhängigkeit, er verschweigt seinen Interessenkonflikt, recherchiert bewusst unsauber, stellt Tatsachen falsch dar, verschweigt wichtige Informationen und verleumdet Personen, die sich für die Anfechtung der Wasserverträge einsetzen. Aber wozu das alles?

Ausgang ungewiß, Benedict Ugarte Chacón, junge welt, 09.11.2011

Nachdem die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche durchgesetzt hatte, dass der Leitfaden auch im net-Wassertisch mit Juristen der Grünen diskutiert wird, berichtet Herr Ugarte Chacón darüber in dem Artikel „Ausgang ungewiß“ vom 09.11.2011. Der Artikel besteht aus fünf Abschnitten. Die ersten zwei bieten eine Einführung in das Thema. Danach folgen zwei Abschnitte, die sich mit dem juristischen Leitfaden für eine mögliche Organklage von Abgeordneten gegen den Senat beschäftigen; der Bericht endet mit einem kleinen Fazit der Veranstaltung.

Zu Beginn des Artikels stellt Herr Ugarte Chacón zu Recht fest, dass es für den Wassertisch das „erklärte Ziel bleibt, die Teilprivatisierung aufzuheben, also auch nach Möglichkeiten zu suchen, die Verträge rechtlich anzufechten.“ Im ersten der zwei Absätze, die sich mit der fachlichen Diskussion beschäftigen, bewegt sich der Nicht-Jurist offensichtlich auf unsicherem Terrain. Die Begriffe geraten ihm hier durcheinander. So verletzt nicht die „Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses“ wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Auch sonst werden die juristischen Probleme nicht ganz sauber dargestellt. Es ist augenscheinlich, dass er in der Materie nicht bewandert ist und im Leitfaden nicht ausreichend nachrecherchiert hat. Angesichts der Unbedarftheit in juristischen Dingen stellt sich allerdings vermehrt die Frage nach dem Motiv Herrn Ugarte Chacóns, den Leitfaden in dem gezeigten Maße zu bekämpfen. In dem Abschnitt führt er noch zwei, drei Argumente gegen den Leitfaden an, die natürlich nicht unberechtigt sind – nur, positive Stimmen zu der juristischen Argumentationshilfe unterschlägt er auch hier. Eine Gastprofessorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat die Arbeit des AKJ auf der Veranstaltung beispielsweise als solide Arbeit bezeichnet.

Den gesamten zweiten Sachabschnitt widmet Herr Ugarte Chacón den unbekannten Mitgliedern des AKJ. Er versucht erneut, die Mitglieder des AKJ über ihre Anonymität zu diskreditieren und streut wie im Mieterecho-Artikel mehr oder weniger diskret Falschinformationen in die Berichterstattung ein. So berichtet er, dass es – „Hauptkritik der Dikussionsteilnehmer [sic] war, daß nicht klar sei, wer die tatsächlichen Autoren des Leitfadens sind.“ Dies ist eine klare Falschdarstellung. Die Autorenschaft war zu keiner Zeit ein Thema. Heidi Kosche, die das Gespräch moderiert hat, wird ebenfalls mit einer Aussage zu der Autorenschaft des Leitfadens zitiert. Tatsächlich hat sie sie einige Wochen zuvor geäußert, aber nicht in dieser Veranstaltung. Warum nicht? Weil die Autorenschaft des Leitfadens an diesem Abend schlichtweg kein Thema war. Das Zitat des Grünen-Abgeordneten und Juristen Benedikt Lux, dass er „sich mit einem Vorgehen nach dem Leitfaden zwar anfreunden könne, sich als Parlamentarier aber nicht anonym beraten lassen wolle“ – ist auch entweder frei erfunden oder – anders als suggeriert – außerhalb der Veranstaltung gefallen. Gezielt versucht Herr Ugarte Chacón verschiedene, fingierte Aussagen zu dem Argument zu verdichten, dass man mit dem Arbeitskreis nicht zusammenarbeiten könne, da dieser ein dubioser Geheimbund sei. Das Unbekannte-Autoren-Argument ist jedoch bei einer Angelegenheit, bei der nachprüfbare Fakten und Argumente zur Diskussion gestellt werden – wie bei dem Leitfaden –, schlicht und ergreifend albern. Auch die sachlich richtigen Ergebnisse von guttenplag und vroniplag haben schon zur Aberkennung verschiedener Dissertationen geführt, obwohl auch diese Aktivisten es bekanntlich vorziehen, im Hintergrund zu bleiben. Und während Herr Ugarte Chacón noch versucht, dem AKJ aus seiner Bescheidenheit einen Strick zu drehen, wird um ihn herum munter über genau diesen Leitfaden mit den gar nicht mehr so unbekannten Juristen diskutiert. Das Geheimnis um die Mitarbeiter des AKJ hätte Herr Ugarte Chacón an diesem Abend übrigens lüften können, da Mitglieder der „Geheimgruppe“ (Ugarte Chacón) – klar erkennbar – nur zwei Tische von ihm entfernt saßen. Der WASSERPRESSEblog hat jedoch nicht beobachten können, dass Herr Ugarte Chacón sich bemüht hat, die AKJ-Mitglieder zu befragen. Er erwähnt in Ausgang ungewiß noch nicht einmal, dass außer Frau Finkenthei weitere Juristen des AKJ anwesend waren. Vielleicht, weil es leichter ist, Zweifel über Geheimgruppen zu verbreiten?

Das Resümee des Autors fällt negativ aus: „Der Klageweg wäre allerdings ein jahrelanger Prozeß mit offenem Ausgang“ – was in juristischen Dingen mit einem gewissen Komplexitätsgrad allerdings eine Allerweltsweisheit ist. Zum Abschluss zitiert er noch ungenannte Wassertisch-Aktivisten: „Und weil das Thema zwischen parlamentarischer und gerichtlicher Ebene hin und her geschoben würde, stünde der Wassertisch außen vor, so die Befürchtung der Aktivisten.“ Leider verraten weder Herr Ugarte Chacón noch die unbekannten Aktivisten, wie sie die Verträge anders zu Fall bringen möchten.

Fazit: Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an. Natürlich bleibt es jedem Autor auch als Nichtjurist selbst überlassen, eine Klagemöglichkeit positiv oder negativ zu bewerten. Allerdings versucht Herr Ugarte Chacón in diesen Artikeln, seine Absichten nicht durch objektive Berichterstattung und argumentative Auseinandersetzung, sondern durch Missbrauch seiner journalistischen Tätigkeit, mittels Unterdrückung von Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen durchzusetzen. Dabei schreckt Herr Ugarte Chacón offensichtlich auch nicht davor zurück, andere Personen zu beleidigen oder zu verleumden. Wem die tendenziöse Berichterstattung nützt, liegt auf der Hand: den Verantwortlichen für die Verträge, die immer noch hohe Ämter in Politik und Verwaltung bekleiden und den Konzernen, deren Gewinne aus dem Wassergeschäft schon längst die anderthalb Milliarden Euro wieder eingespielt haben, die sie einst für ihre BWB-Anteile vorfinanziert haben.

Benedict Ugarte Chacón ist mittlerweile wissenschaftlicher Referent der Piratenpartei und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des „Sonderausschusses Wasserverträge“ teil.

Warum existieren inzwischen zwei „Berliner Wassertische“?

     Zu Beginn des zweiten Halbjahres 2011 verstärkten sich die grundsätzlichen Differenzen in der Frage, welcher Weg der Erfolgversprechendere sei, den die Bürgerinitiative (BI) zur Erreichung ihres Ziels – der kostengünstigsten Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe – einschlagen sollte. Diese Differenzen eskalierten dann mit der Trennung der BI in der Weise, dass das Presseteam der BI das anstehende Plenum ohne demokratischen Beschluss am 4. 10. 2011 an einen anderen Versammlungsort – Mehringdamm – (Mehringdammer) einberief.

     Der andere Teil der BI, der dieses undemokratische Vorgehen nicht tolerieren wollte, führte am gleichen Tag am angestammten Ort – Muskauer Straße – (Muskauer) das reguläre Plenum durch. Trotz einiger Versuche in den folgenden Wochen, die Trennung nicht dauerhaft werden zu lassen, hatten wir diese schließlich als Faktum anzuerkennen.

     Die Mehringdammer reklamierten in der Folge für sich einen Alleinvertretungsanspruch für die BI „Berliner Wassertisch“, den wir nicht akzeptieren konnten. Da ja das Presseteam an den Mehringdamm ausgezogen war, wählten wir – die Muskauer – einen neuen Pressesprecher und veröffentlichten unsere Pressemitteilungen weiter mit der Bezeichnung „Berliner Wassertisch“ und dem Namen des neuen Pressesprechers. Die Mehringdammer reagierten darauf mit der folgenden öffentlichen Erklärung auf ihrer Webseite:

          Zitat:___________________________________________________________________________
          FÄLSCHER UNTERWEGS
          Wie der Berliner Wassertisch festgestellt hat, werden derzeit in der Stadt Erklärungen in seinem
          Namen verschickt, die ein Herr Rebel unterzeichnet hat oder die als Webadresse
          „berliner wassertisch.info“ angeben, die auf Herrn Rebel registriert ist. Das Sprecherteam des Berliner
          Wassertischs stellt klar: nur vom gewählten Sprecherteam mit der E-Mail-Adresse
          sprecherteam@berliner-wassertisch.net versandte Texte sind authentische Texte des Berliner
          Wassertischs, dessen Webadresse „berliner wassertisch.net“ lautet.
          23.01.2013

          Zitat Ende_______________________________________________________________________
          (eine ähnliche Erklärung gibt es am gleichen Ort schon seit dem 08.11.2011)

Den Vorwurf der Fälschung weisen wir mit Entschiedenheit zurück!

Inzwischen ist dieser angebliche Fälscher-Hinweis von der Webseite des Mehringdammer Wassertischs verschwunden. Es hat sich offensichtlich endlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese Art der Auseinandersetzung nur unseren Gegenern nützt. (November 2013)

Die Existenz zweier Bürgerinitiativen, die den Namen „Berliner Wassertisch“ führen, ist zumindest mittelfristig eine Realität. Beschimpfungen und Verunglimpfungen der BI in der Muskauer Str. tragen nicht dazu bei, das im Jahr 2006 formulierte Gründungsziel der BI „Berliner Wassertisch“ – die kostengünstigste Rückführung der Berliner Wasserbetriebe in kommunale Hand – zu erreichen!

Hier der Link zum Mehringdammer Wassertisch: www.berliner-wassertisch.net

5000 Berliner fordern den sofortigen Stopp der GEMA Tarifreform 2013 – PM von FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten vom 26.06.2012

Eine Initiative Berliner Club- und Kulturveranstalter Pressemitteilung Berlin, den 26.06.2012 Anlässlich der Jahreshauptversammlung 2012 der GEMA rief die Berliner Initiative „FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten“ zur Demonstration für den sofortigen Stopp der GEMA Tarifreform 2013 auf. Am Abend des 25. Juni 2012 fand eine Kundgebung mit knapp 5000 Teilnehmern in der Schönhauser Allee statt, bei … weiterlesen

Und was macht Klaus Wowereit?

NRhZ
14.03.2012

LOKALES
Die Wasserkonzerne und Berlins Senat haben längst nicht alles offen gelegt
Und was macht Klaus Wowereit?
Von Peter Kleinert

„Heut‘ ist ein wunderschöner Tag“, denn: „Am heutigen Dienstag werden
gemäß dem vor einem Jahr verkündeten Gesetz zur Offenlegung der Verträge
über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe alle
diesbezüglichen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden ungültig – falls
sie bis jetzt noch nicht veröffentlicht sind. Wir sind überzeugt, dass noch vieles im Dunkeln liegt, was das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss“, erklärt Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau in einer Pressemitteilung vom 13. März.

Für diese Regelung der Offenlegung aller Verträge hatten sich, wie berichtet, im Volksentscheid am 13. Februar 2011 über 666.000 Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen. Allerdings trübt nun eine Aktion der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, des Atomkonzerns RWE und des Pariser Wasser- und Abfallwirtschaftskonzerns Veolia, die optimistische Stimmung der Berliner WasserverbraucherInnen. Die Konzerne wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das durch den Volksentscheid durchgesetzte Gesetz klagen.

zum Artikel…