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Pressemitteilung zum globalen Anti-Chevron-Tag am 21. Mai 2019

Massive Antwort der internationalen Zivilgesellschaft am globalen Anti-Chevron Day

PRESSEMITTEILUNG

Amsterdam/Genf/Quito 21. Mai 2019

Mehr als 260 Organisationen, Netzwerke, Gewerkschaften und soziale Bewegungen weltweit, die über 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit von Chevron in Ecuador und bitten den Präsidenten von Ecuador in einem offenen Brief, den Fall Chevron zugunsten der indigenen Gemeinschaften zu unterstützen.

Nach 25 Jahren Prozessführung zur Behebung der größten Umweltkatastrophe im ecuadorianischen Amazonasgebiet, gewann eine Koalition mit über 30.000 indigenen Bewohnern ihre Klage gegen den Ölriesen Chevron. Das Unternehmen weigerte sich jedoch stets zu zahlen und nutzte erfolgreich das System des Investor State Dispute Settlement (ISDS, Abkürzung auf Englisch) gegen den Staat. Mehr als 260 Organisationen, soziale Bewegungen und Gewerkschaften weltweit, die mehr als 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit des Unternehmens und fordern die ecuadorianische Regierung auf, sich nicht in den Prozess zwischen den Gemeinschaften der UDAPT (Vereinigung der von Texcao Betroffenen) und des transnationalen Unternehmens einzugreifen und sich für die betroffenen Gemeinschaften einzusetzen.

Der Fall der UDAPT (Vereinigung der von Texaco Betroffenen) gegen Chevron (früher Texaco) stellt den größten Umweltprozess weltweit dar. Infolge einer Klage, die im Namen von 30.000 Indigenen und Bauern aus Ecuador 1993 eingereicht wurde, wurde Chevron (ehemals Texaco) im Jahr 2011 zu einer Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar verurteilt, ein Betrag, der für die Beseitigung der zwischen 1964 und 1992 im ecuadorianischen Amazonasgebiet entstandenen Umwelt-, Kultur- und Sozialschäden verwendet werden soll. Im Jahr 2018 gewann Chevron jedoch vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag mittels ISDS eine Klage gegen Ecuador mit dem Argument, der Staat habe gegen die bilateralen Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten verstoßen. Die Schiedsrichter ordneten den ecuadorianischen Staat an, Chevron eine finanzielle Entschädigung zu zahlen und das Urteil zugunsten der betroffenen Gemeinschaften aufzuheben, was bedeutet, dass der Staat gegen seine eigene Verfassung verstoßen sollte. Dies wäre ein gefährlicher internationaler Präzedenzfall, da es ein Schiedsgericht über nationale Gerichte stellt.

Die «Global Campaign to Reclaim Peoples Sovereignty, Dismantle Corporate Power and Stop Impunity» hat in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Europäischen Kampagne « Menschenrechte schützen, Konzernklagen stoppen- Stopp-ISDS » und anderen internationalen Netzwerken, in enger Abstimmung mit der Vereinigung der von Texaco-Chevron Betroffenen in Ecuador (UDAPT) eine Initiative eingeleitet, durch die mehr als 260 Organisationen, Sozialbewegungen und Gewerkschaften, in einem Brief den ecuadorianischen Präsidenten Lenin Moreno bitten, den Schiedsspruch zugunsten von Chevron abzulehnen und stattdessen bei den betroffenen Gemeinschaften zur Seite zu stehen. Am 21. Mai, dem Globalen Anti-Chevron-Tag, zur Unterstützung der grossen in Ecuador organiserten Mobilisation durch die betroffenen Gemeinschaften, werden lokale Gruppen in Europa, Lateinamerika und den Vereinigten Staaten mobilisiert und den Brief an die ecuadorianischen Regierungsvertreter übergeben. Das Schreiben prangert die Straflosigkeit von Chevron in Ecuador und anderen Ländern (Argentinien, Brasilien, Kazakstan, USA und Indonesien) an und weist auch auf die gravierenden Auswirkungen von Ölgesellschaften wie Chevron auf den globalen Klimawandel hin. Das Ecuadorianische Volk und Organisationen auf der ganzen Welt werden sich gegen ISDS-Fälle wie den Fall Chevron gegen Ecuador steelen und die Ausarbeitung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen unterstützen.

Pablo Fajardo (UDAPTs Hauptanwalt) erklärte: «Nach 15 Jahren Rechtsstreit in Ecuador hat die gesamte ecuadorianische Justiz aufgrund der Rechtsstaatlichkeit das Urteil gegen die Ölgesellschaft vollständig ratifiziert. Doch Chevron beabsichtigt die Betroffenenen, durch das ISDS-System daran zu hindern, Gerechtigkeit zu erlangen. Für uns ist das ISDS-System zum Haupthindernis für den Zugang zur Justiz für alle geworden, deren Menschenrechte durch Konzernen verletzt werden.»

Das ISDS-System ermöglicht es ausländischen Investoren, Länder zu verklagen, wenn ihre Politik ihren erwarteten Gewinnen im Wege steht. Viele dieser Fälle werden von Gas- und Erdölunternehmen gegen Staaten eingereicht, die versuchen, Richtlinien zum Schutz ihrer Bürger und der Umwelt umzusetzen. Für die betroffenen Gemeinschaften in diesen Ländern hat es sich dort als fast unmöglich erwiesen, diese Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. In Europa hat eine laufende zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen ISDS eine halbe Million mehr als Unterschriften erhalten.

 

Für mehr Informationen: http://www.udapt.org/21-mayo-2019/

Brief an die ecuadorianische Regierung: http://www.udapt.org/movilizacion-internacional/

Informationsflyer: https://www.stopcorporateimpunity.org/21st-may-the-global-antichevron-day-of-action-is-coming/

Global campaign: https://www.stopcorporateimpunity.org/binding-treaty-un-process/

Kampagne ISDS: https://stopisds.org/de/

Fotos von Mobilisierungen vom 21. Mai: https://flic.kr/s/aHsmDz3XE3

#AntiChevron #BindingTreaty #StopISDS

Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Auch in Berlin blüht das Geschäft mit dem Wasser


Anders als der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe (BWB) behauptet, streichen die BWB nach wie vor verdeckte Gewinne auf Kosten der Wasserkunden ein.

(Berlin, 13.05.2018) Eine von der grünen Bundestagsfraktion durchgeführte Analyse der Wasserpreisentwicklung belegt eine deutschlandweite Kostensteigerung in den Jahren 2005 bis 2016 von ca. 25 % [Nachtrag: Das statische Bundesamt hat einen Anstieg der Trinkwasserpreise von 17,6 % errechnet].1,2 In Berlin stiegen die Wasserpreise hingegen seit 2010 nicht mehr. Der Pressesprecher der BWB führt als Grund für die ,stabilen Preise‘ den fortschreitenden Abbau von Arbeitsplätzen durch Rationalisierungen und einen Gewinnverzicht an.3 Bei dieser Aussage handelt es sich jedoch um eine dreiste Irreführung. Die Trinkwasserpreise der BWB lagen unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen. Erst durch das Einschreiten des Bundeskartellamts4 und den Wasser-Volksentscheid waren die BWB zu Änderungen in ihrer Preispolitik gezwungen.5

Dazu Sigrun Franzen, Pressesprecherin des Berliner Wassertischs: „Es ist eine unglaubliche Unverfrorenheit, dass die gleiche Geschäftsleitung, die für den jahrelangen Preismissbrauch mitverantwortlich war, sich nun als Hüter maßvoller Preise aufspielt, als hätte es die Preissenkungsverfügung des Kartellamts nie gegeben. Tatsächlich konnten die Preise nur deswegen nicht weiter erhöht werden, weil sie ohnehin schon zu hoch waren und sind.“

Das OLG Düsseldorf hatte im Beschluss vom 24.02.2014 (pdf) deutlich gemacht, dass der Preismissbrauch bei den Trinkwasserpreisen durch überhöhte kalkulatorische Kosten verursacht wurde. Mit diesen verdeckten Gewinnen wurde die vom SPD-CDU-Senat vereinbarte und vom SPD-LINKE-Senat beibehaltene geheime Gewinngarantie für die Wasserkonzerne finanziert. Wenn auch in vermindertem Umfang führt der jetzige Senat die Praxis verdeckter Gewinne bei den BWB fort, u. a. für die Rückzahlung des überhöhten Rückkaufpreises, der aus dem Senatshaushalt hätte bezahlt werden müssen (s. Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch vom 17. Febr. 20156, 1. Okt. 20157, 12. Jan. 20168).

Bislang haben die BWB den Berliner*innen zudem keinen Schadensersatz für den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011 gezahlt. In einem Deal mit dem Kartellamt hatten sie stattdessen lediglich auf weitere Erhöhungen zwischen 2016–2018 „verzichtet“. Wie spätestens durch die beabsichtigte Einfrierung der Preise bis 2021 deutlich wird, haben die BWB beim Kartellamtsdeal jedoch keine wirkliche Gegenleistung erbracht.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher:„Der Berliner Wassertisch fordert von r2g ein Ende der Tricksereien sowie die vollständige Abschaffung der mit der Privatisierung eingeführten Kalkulations- und Gesellschaftsstrukturen durch die Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb.“

Der Berliner Wassertisch weist in diesem Zusammenhang auf den anhängigen Prozess gegen den Kartellamts-Deal hin.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41

E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als PDF

Update (13.5., 15:45):

Das Statistische Bundesamt widersprach der Zahl 25 % und gab am 11.5. an, dass von 2005 bis 2016 die Preise für Trinkwasser um 17,6 % gestiegen und Verbraucherpreise insgesamt um 16,1 % gestiegen seien.

 

Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016

(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungs­verfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht. weiterlesen

Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit? – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Die Delius-Klage wird immer dubioser. Das Spendenangebot des Berliner Wassertischs sei „öffentliches“ Geld und müsse deshalb eingeklagt werden, behauptete bislang Martin Delius, Noch-Vorsitzender der Piratenfraktion und zukünftige Hoffnung der Linkspartei für die Bereiche Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung. Doch in der Verhandlung am Freitag erklärte der Justiziar der Piratenfraktion dies überraschenderweise zur offenen Frage.

(Berlin, 5. Juni 2016) Am Freitag hat am Berliner Landgericht die Verhandlung der Klage um das 2013 gegebene Spendenangebot stattgefunden, das der Berliner Wassertischs der Piratenfraktion für den Fall gemacht hatte, dass die Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion überschritten hätte. Während Martin Delius‘ Vorgänger als Erster Fraktionsvorsitzender, Alexander Spies, dem Berliner Wassertisch 2014 noch auf Nachfrage mitteilte, dass keine Forderung mehr zu erwarten sei, hatte zum Jahresbeginn 2016 völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss der Ex-Pirat und baldige Linke, Delius, den Berliner Wassertisch auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. In der Verhandlung fielen nun beide Gründe, die Delius für die Klage vorgebracht hatte, in sich zusammen.

Der Richter stellte fest, dass die finanziellen Mittel der Piratenfraktion durch die Organklage keineswegs überschritten worden seien. Zuvor hatte bereits der Bund der Steuerzahler* die Delius-Klage für „bedenklich“ erklärt und darauf hingewiesen, dass die Fraktionen im Abgeordnetenhaus finanziell sehr gut ausgestattet sind und „ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten“.

Auch Delius‘ nachgeschobene Klagebegründung, dass er „gezwungen“ gewesen wäre, die Klage durchzuführen, da es sich bei der privaten Spende um „öffentliche“ Gelder handele, ist gekippt. Der Justiziar der Fraktion erklärte, dass diese Frage noch ungeklärt sei – womit Delius der Öffentlichkeit gegenüber die Unwahrheit gesagt hat, als er behauptete, dass es sich um öffentliche Gelder handele. Der Richter hielt diese Spekulation für unwahrscheinlich.

Da sich auch die Berliner Piratenpartei von der Klage distanziert hat und dem Berliner Wassertisch für seine „so wichtige Arbeit“ gedankt hat, werden die Motive für Delius‘ Klage immer rätselhafter. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Über die Gründe von Martin Delius können wir nur spekulieren. Allerdings macht er kein Geheimnis daraus, dass er die Organklage schon immer abgelehnt hat. Mit unserem Spendenangebot haben wir den Gegnern der juristischen Aufarbeitung damals einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Das haben einige wohl bis heute nicht verwunden und nutzen die jetzige Spaltung der Fraktion in Piraten, Ex-Piraten und Linke für politisch fragwürdige Zwecke.“

Für einen persönlichen Racheakt spricht das Datum, an dem Delius die Zahlung der 25.000 EUR einforderte. Zwei Tage zuvor hatte eine der Beklagten, Sigrun Franzen, einen Blog freigeschaltet (www.sigrun-franzen.de), auf dem zweifelhafte Aktivitäten und Methoden des Delius-Vertrauten Benedict Ugarte Chacón und auch von Delius selbst bei der Verhinderung der juristischen Aufklärung der Wasser-Privatisierung offengelegt werden. Gegen einige Äußerungen auf diesen Blog hatte Ugarte Chacón vergeblich versucht, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu erwirken. Vertreten wurde er von der gleichen Kanzlei, die die Delius-Klage eingereicht hat.

„Kumpel wie Sau“
Während sich die Piratenpartei von Martin Delius distanzierte, erhielt der Linken-Wahlkämpfer diskrete Unterstützung von seinen zukünftigen Parteigenossen. Sowohl Parteichef Klaus Lederer als auch die Linken-Parteizentrale ließen sich zwar keinen offiziellen Kommentar entlocken. Doch veröffentlichte das Parteiorgan Neues Deutschland eine sehr einseitige Verteidigung der Delius-Klage; zudem versandte Lederer am Tag der Verhandlung eine persönliche Stellungnahme auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: ein Foto von Martin Delius** vor einem Linken-Schild mit dem Kommentar „Kumpel wie Sau“.


Die Unterstützung, die Lederer damit signalisiert, passt zu seinem bisherigen Kurs bei der Wasser-Privatisierung. Anders als im Artikel des Neuen Deutschlands behauptet, war der Linken-Parteichef noch nie ein Freund dieses Volksentscheids. Als die Linke noch Regierungspartei war, wollte sie mit der SPD das Wasservolksbegehren verbieten, später gegen das erfolgreiche Volksgesetz klagen. Auf der Oppositionsbank angelangt, waren Lederer wie Delius nur unter starkem Druck von Partei und Öffentlichkeit bereit, die Organklage zu unterstützen. Bei der ersten Gelegenheit sprang er wieder ab. Die gegensätzliche Einstellung beider Parteien(!) zur Delius-Klage offenbart das Problem der jetzigen Konstellation: Delius ist seiner eigenen Partei nicht mehr verantwortlich und kann daher ohne Rücksicht auf den Ruf der Partei agieren. Im Gegenteil, der Linken könnte seine Klage sogar politisch nützen.

Zu dem Problem, dass die Piratenfraktion einen Vorsitzenden hat, der der Linkspartei politisch näher steht als der namensgebenden Partei, sagt Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Solange die Linke den Vorsitz der Piratenfraktion gekapert hat, stehen die Piratenwähler ohne parlamentarische Vertretung da. Das ist ein handfester Skandal und schädigt die parlamentarische Demokratie insgesamt. Wer sich nicht mehr an das Piratenprogramm gebunden fühlt und für die Linkspartei Wahlkampf macht, sollte auch die Piratenfraktion verlassen und zur Linken wechseln, das wäre ehrlicher. Wir brauchen keine ,Kumpel wie Sau‘, die Bürgerinitiativen verklagen, sobald sie meinen, die Gelegenheit dazu zu haben – wir brauchen seriöse Politiker, die sich ihren Wählern verpflichtet fühlen.“

Das Urteil ist zu Beginn der nächsten Woche zu erwarten.

*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)
unter: http://bit.ly/1VEWpFJ

** Tweet unter: http://bit.ly/28cFtex

+++ Hintergrund:
10 Gründe warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht: http://berliner-wassertisch.info/10-gruende/

Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH: http://bit.ly/1Zoalmq

+++ Hinweis:
Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise unter http://bit.ly/1VEX3mD
14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++

 

Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.01.2016

Pressemitteilung vom 23. Jan. 2016

Die LINKE hat mehrere Abgeordnete und Mitarbeiter der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus abgeworben. Die parlamentarische „Repräsentanzlücke“ bei Rekommunalisierung und Bürgerbeteiligung, die nach Ansicht von LINKEN-Chef Klaus Lederer durch den Einzug der Piraten im Wahljahr 2011 ausgefüllt wurde, ist durch diesen Akt erneut aufgerissen worden.

(Berlin, 23. Januar 2016) Vorgestern haben der Parteichef der Berliner LINKEN, Klaus Lederer, und der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion, der Ex-Pirat Martin Delius, einen Aufruf von 36 Ex-Piraten zur Unterstützung der LINKEN vorgestellt. Das „lose Netzwerk“ hätte bereits seit einem Jahr in offenen LINKEN-Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Lederer und Delius werten den Seitenwechsel in einem Interview mit dem Tagesspiegel als Beweis dafür, dass die LINKE auf den Gebieten Bürgerbeteiligungen, Volksbefragungen und Rekommunalisierung dazugelernt hätte. Die Demontage der Piratenfraktion ist jedoch nach Ansicht des Berliner Wassertischs ein weiterer Rückschlag für Bürgerdemokratie und die Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge – wie die geplante Änderung des Abstimmungsgesetzes, die Aufweichung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes und die geplante Wiederauflage des bei der Wasserprivatisierung gescheiterten PPP-Modells bei den Gas- und Stromnetzen.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Herr Lederer hat nicht Unrecht, wenn er behauptet, dass die Piraten die parlamentarischen Repräsentanten der neuen demokratischen Bewegungen waren. Die Piratenfraktion war die einzige Fraktion, die das Wasser-Volksgesetz ernst genommen hat. Es ist ein außerordentlich schlechtes Zeichen, wenn die Zivilgesellschaft diese wichtige Stütze im Parlament verlieren sollte.“
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SPD-CDU-Senat setzt neoliberale Preispolitik bei den Wasserbetrieben fort – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.01.2016

Pressemitteilung vom 12. Jan. 2016

Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von mehr als 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.

(Berlin, 12. Januar 2016) Auch für das Jahr 2016 hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % weiterhin auf dem gleichen hohen Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, damit werde dem Umstand Rechnung ge­tragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlen­den. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Der Rückkauf der Anteile an den BWB hat an der Gewinnmaximierungspolitik von Senat und Geschäftsleitung nichts geändert. Kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital sind fiktive Kosten und haben in einem öffentlichen Betrieb der Daseinsvorsorge nichts zu suchen! Das betriebsnotwen­dige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Warum sollen sie auf ihr eigenes Kapital Zinsen zahlen?“

Damit zeigt sich erneut: Der Berliner Senat hat aus dem Wasser-Volksentscheid offensichtlich nichts gelernt. Die überteuerte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Wasserkunden werden genauso zur Kasse gebeten wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die zu geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30%igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Die Preise für das Abwasser sind noch fast gar nicht gesenkt worden.

An der aktuellen Maßnahme des Senats wird wieder einmal deutlich, dass die Beibehaltung der alten Konzernstrukturen und des alten neoliberalen Managements für eine wirkliche Rekommunalisierung im Interesse der Berliner Bevölkerung nicht ausreicht. Hierfür ist eine rigidere öffentliche Kontrolle des Managements und Einengung seiner Entscheidungsspielräume erforderlich, um eine klarere Legitimierung der Wasser- und Abwasserpolitik zu erreichen.

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids betont: „Wir fordern die Abwicklung der alten für die Privatisierung geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Strukturen und stattdessen einen Wasser-Eigenbetrieb unter Aufgabe der immer noch praktizierten neoliberalen Profitwirtschaft.“

Bei der Gelegenheit weist der Berliner Wassertisch auf den Gerichtstermin gegen den Deal des Senats mit dem Bundeskartellamt am 14. Juni 2016 (LG Berlin) und die aktuellen Aktivitäten des VDGN gegen die Wasserpolitik des Senats hin.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter „objektiv“ über Fracking berichten soll?

Berliner Wassertisch
19. Juli 2015

Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe hat die Sommerkirche in der Gemeinde Welt (Husum) für den 20. Juli  als Referenten für einen Fracking-Vortrag den Forschungsleiter beim Öl- und Gasunternehmen RWE-Dea, Professor Christian Bücker, eingeladen. Er soll über die Frage „Fracking – Fluch oder Segen?“ informieren. In einem offenen Brief kritisiert die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager die Wahl des Referenten harsch. Der Veranstalter Henning Röhl weist die Kritik mit der Aussage zurück, dass Bücker ein alter Bekannter in dieser Veranstaltungsreihe sei und außerdem ein ausgewiesener Fachmann. Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager an: Selbstverständlich ist der Mitarbeiter eines Konzerns, der sich von Fracking ein Riesengeschäft verspricht, befangen. Es wird viel von >Segen< und wenig von >Fluch< die Rede sein – der Rest ist Glauben.“

Bildschirmfoto 2015-07-19 um 18.09.30Materialien:

Offener Brief der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (pdf), 29. Juni 2015.
Sommerkirche in Welt. Die weite Welt und Religion. In: Husumer Nachrichten, 6. Juli 2015

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: (Druckvorlage) Flyer „F r a c k i n g –
Weder Fluch noch Segen“ (pdf)
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: Facebook-Eintrag vom 18. Juli 2015.

Zu RWE, dem alten „Partner“ der Berliner Wasserbetriebe:

Klimaretter: RWE: Spitzenreiter im Lobbyismus. 11.09.2014.
Friends of the Earth Europe: Worst EU Lobbying Award. Bekanntgabe der Gewinner: RWE, Goldman Sachs and ISDA. 2010.
Lobbypedia: RWE.
Thomas Leif: Lobbyismus. Rohstoff „Information“. Die CDU-Politiker Arentz und Meyer sind über RWE-Geldtransfers gestürzt. Der Energiekonzern zeigt, wie politisches Lobbying funktionieren kann. In: ZEIT. 12.01.2005.
Diverses Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch hier.

 

Logo_gegen_gasbohrenDie Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

 

Mit Dank an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt für die Materialien!

 

 

Rekommunalisierung paradox – Senatsverordnung sorgt weiterhin für Luxusgewinne aus überhöhten Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2015

Pressemitteilung vom 17. Febr. 2015 Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von ca. 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen. (Berlin, 17. Februar 2015) Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und … weiterlesen

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

            Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab! Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. (Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) … weiterlesen

Pressemitteilung der Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde: Fracking ist gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar

Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde – resolution-korbach.org/ – PRESSEMELDUNG Gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar Initiativen appellieren an Bundesregierung: Fracking-Gesetze nicht zulassen Korbach/Hamburg, 2.12.2014 – Viel zu gefährlich und vollkommen überflüssig: So bezeichnen Deutschlands Fracking-Gegnerinnen und -Gegner die Förderung von unkonventionellen Öl- und Gasreserven aus dem Untergrund mittels Fracking. In einem heute an Bundestag, … weiterlesen

Selbstdemontage der Demokratie – Campact Pressemitteilung

Selbstdemontage der Demokratie: TTIP und CETA beschneiden Gestaltungsspielraum von Ländern und Kommunen

Sonderrechte für internationale Konzerne / „Länder und Kommunen müssen sich klar gegen TTIP und CETA stellen“

Berlin, 04.09.2014. Bundesländer und Kommunen werden in ihren politischen Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt, wenn das Handels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in Kraft tritt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Handelsexperten Thomas Fritz für das Bürgernetzwerk Campact. Diese wurde heute in Berlin in Anwesenheit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer vorgestellt.[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]
„Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge: TTIP schränkt die Möglichkeit von Ländern und Kommunen drastisch ein, Politik im Sinne der Bürger zu gestalten. Deshalb muss Wirtschaftsminister Gabriel jetzt für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen eintreten”, forderte Maritta Strasser von Campact.

Boris Palmer betonte: “Die kommunale Selbstverwaltung ist eine deutsche Besonderheit, Keimzelle unserer Demokratie und Garant des wirtschaftlichen Erfolges des ganzen Landes. Sie darf durch Investitionsschutzabkommen nicht ausgehöhlt oder beschnitten werden, sonst entsteht für Deutschland und seine Bürger immenser Schaden.”

Die Analyse stützt sich auf durchgesickerte TTIP-Dokumente, darunter das Verhandlungsmandat der EU-Kommission sowie Textentwürfe verschiedener Kapitel des Abkommens. Zudem wurde der bereits fertig verhandelte Text des EU-Kanada-Abkommens CETA herangezogen, das als Blaupause für TTIP gilt. Die Ratifizierung von CETA soll schon im November diesen Jahres beginnen.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundesländer und Kommunen sich klar gegen CETA stellen. Es ermöglicht TTIP durch die Hintertür: US-Firmen können über kanadische Niederlassungen EU-Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, sobald sie durch Umwelt- oder Sozialstandards ihre Gewinne geschmälert sehen“, so Maritta Strasser. „Die Länder müssen CETA im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern.“

Durch TTIP und CETA entsteht ein Sonderrecht, das internationalen Konzernen offensteht, nicht aber einfachen Bürgern, lokalen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. In den Schiedsverfahren stellen kommerzielle Anwaltkanzleien Kläger, Verteidiger und Richter. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Solche Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden schon in der Vergangenheit des Öfteren angerufen, um gegen kommunale Entscheidungen vorzugehen. Dies betrifft vor allem Umweltauflagen, Konzessionsbedingungen oder verweigerte Betriebsgenehmigungen. Aufgrund des sehr hohen Bestands an Investitionen mit amerikanischer Beteiligung dürfte die Zahl derartiger Klagen deutlich steigen, sollten TTIP und CETA verabschiedet werden.

Zudem ist mit TTIP eine weitere Privatisierung kommunaler Leistungen zu befürchten. Schlupflöcher in der Ausnahmeklausel können dazu führen, dass internationale Konzerne gegen den Wettbewerb durch kommunale oder private Unternehmen vorgehen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind. Nehmen Kommunen einmal erfolgte Privatisierungen wieder zurück, kann dies als Vertragsverstoß geahndet werden. Für die Steuerzahler würde dies teuer.
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Zur Studie “TTIP vor Ort” (PDF), Zusammenfassung (PDF), und Aussagen der Studie zu CETA (PDF)

Zum Campact-Appell und Hintergrundinformationen: www.campact.de/ttip und www.campact.de/ceta

Pressekontakte:
Maritta Strasser, Campaignerin, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Jörg Haas, Pressesprecher Campact e.V., presse@campact.de, Tel. 04231-957 590