Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016

(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungs­verfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.Vorlage_Hai_300

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt
Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch von 2009 – 2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen. Dieser „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 zu Schadensersatz­forderungen berechtigt.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG unterstützt
Der Preismissbrauch wurde durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht, die der CDU-/SPD-geführte Senat 1999 in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinngarantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Der im Mai 2014 erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009 – 2011, sondern zementiert die derzeit auch beim Abwasser immer noch überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Wasserbetriebe heute be­haupten, sie träfe kein Verschulden an dem festgestellten Preismissbrauch bzw. sie hätten nicht wissen können, dass ein Preismissbrauch stattfindet, so zeigt dies nur, dass trotz Rekommunalisie­rung kein Umdenken stattgefunden hat. Das OLG Düsseldorf hat deutlich gemacht, wodurch die hohen Preise verursacht werden: Es sind die sogenannten kalkulatorischen Kosten. Senat und BWB aber sind nicht bereit, hier etwas zu ändern. Damit zementieren sie trotz der vom Bundeskartellamt vorübergehend erzwungenen leichten Preissenkung die hohen Wasserpreise. Es ist also völlig richtig, dass die WEG versucht, die zuviel gezahlten Beträge auf dem Klagewege zurückzubekommen.“

Verhandlung:
WEG ./. BWB: Dienstag, 14.06.2016, 10:00 Uhr, Landgericht Littenstraße R. II/2709

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