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Offener Brief an BÜNDNIS/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein: „Keine Fracking-LNG-Import-Terminals: Schleswig-Holsteins Stimme im Bundesrat zählt“

13. April 2019

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende von Kalben,
sehr geehrter Herr Umweltminister Albrecht,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Heinold,

das Klimabündnis gegen LNG hat in einer detaillierten Stellungnahme (pdf) sowie in mehreren öffentlichen Veranstaltungen auf die signifikanten klimatischen Gefahren sowie die großen ökonomischen Risiken im Zusammenhang mit dem Bau des LNG Terminals in Brunsbüttel deutlich hingewiesen (pdf & pdf)

Trotz aller anderweitiger Bekundungen, steht es zudem eindeutig fest, dass Deutschland bewußt mit direkten und indirekten Subventionen eine Fracking-Gas-Import-Infrastruktur für den Klimawandelleugner Trump aufbauen möchte. Das können weder Sie, noch der Investor, noch die Bundesregierung negieren. Ganz im Gegenteil. Der geopolitische Zusammenhang mit den USA und der gewollte Import von Fracking-Gas wird offen gelebt und kommuniziert.

Zu den indirekten Subventionen zählt die jetzt durch das BMWI vorgelegte Rechtsänderung. Nach einer gemeinsam anberaumten Konferenz mit dem US Vize-Energieminister sowie den größten US LNG Lobby Verbänden hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Februar 2019 entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“ Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Anschlussleitung für das LNG Terminal in Brunsbüttel aus dem Netzentwicklungsplan zu nehmen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Investor die Anschluss- und Betriebskosten hätte zahlen müssen.

Die angestrebte Rechtsänderung wird buchstäblich durchgepeitscht. Der Öffentlichkeit wurde eine Farce-Beteiligungsfrist von de facto 2 1/2 Tagen eingeräumt. Weil uns das Thema extrem wichtig ist, haben wir dennoch – zusammen mit insgesamt 25 Umweltgruppen – eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben), die jedoch vom BMWI und dem Kabinett völlig mißachtet wurde.

Hauptpunkte sind:

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen;
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden;
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler –insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates soll am 2. Mai über den Verordnungsentwurf abstimmen. Wir erwarten, dass der Bundesrat am 17. Mai 2019 final abstimmen soll.

Am 24. März 2019 hat der Landesparteitag von B90/Die Grünen in SH dem Antrag „Vorfahrt beim Klimaschutz, auch beim LNG Terminal Brunsbüttel“ zugestimmt.

Folgende Punkte wurden u.a. festgestellt:

  • Bei der Beurteilung eines möglichen LNG-Terminals müssen die Einhaltung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Pariser Klimaabkommens und dessen fristgerechte Umsetzung Priorität haben. Dabei sind die die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des LNG-Terminals auf das Klima zu berücksichtigen, auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Eine finanzielle Förderung des LNG-Terminals durch das Land lehnen wir ab. Das finanzielle Risiko muss bei den Investoren liegen.
  • Wir verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil des in Deutschland angelandeten LNG-Gases zukünftig durch Fracking in den USA gewonnen werden könnte. Wir lehnen Fracking ab

Ihrem eigenen Landesparteibeschluss folgend sowie mit Verweis auf

a) unsere detaillierten Stellungnahmen,
b) die aktuell vor der Wahl des EU-Parlamentes publizierte Position der europäischen Grünen, dass fossiles Gas keine Zukunft in Europa hat,
c) die klare, wohl begründete Position der Grünen in Niedersachsen gegen LNG Terminals,

fordern wir Sie auf, im Wirtschaftsausschuss sowie Plenum des Bundesrates gegen die geplante Rechtsänderung zu stimmen.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns vorab mitteilen könnten, wie Ihre Entscheidung diesbezüglich ausfällt.

Mit den besten Grüßen

Andy Gheorghiu
– Policy Advisor –
Food & Water Europe
Stechbahn 9
34497 Korbach
Germany

+49 5631 50 69 507

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?

Stand: 8. April 2019

Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“

4. Mail vom 8. April 2019

Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]

Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration

Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.

Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.

Vermeintliche Diversifizierung:

Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.

Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:

a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.

b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.

c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)

d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).

2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

und

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.

Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

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PM Breites Klimabündnis gegen LNG kritisiert BMWI scharf für „Umwälzung“ der Kosten einer klimafeindlichen Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur auf die Nutzer_innen

Breites Klimabündnis gegen LNG kritisiert BMWI scharf für „Umwälzung“ der Kosten einer klimafeindlichen Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur auf die Nutzer_innen

Obwohl mittlerweile deutlich feststeht, dass die geplanten LNG Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven darauf ausgelegt sind, das klimafeindliche US Fracking-Gas zu importieren, ignoriert die Bundesregierung – allen voran das BMWI – die vorhandenen gewichtigen klima- und wirtschaftspolitischen Argumente und möchte – zusätzlich zu direkten Subventionen – den bestehenden Rechtsrahmen zugunsten der LNG Lobby ändern.

Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass die Anbindungen von LNG Terminals aus den Netzentwicklungsplan Gas 2018 bis 2028 herausgenommen werden sollen. Somit müsste der Investor – nicht die Endverbraucher – die Kosten in Millionenhöhe für Bau und Betrieb der Fernleitungsnetzanschlüsse zahlen. Dies möchte Bundeswirtschaftsminister Altmaier zugunsten der LNG Industrie ändern. Anschluss- und Betriebskosten sollen auf die Nutzer_innen „umgewälzt“ werden.

25 Umweltverbände, NROs und Bürgerinitiativen kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme (pdf) diese Pläne scharf. Darüber hinaus legen sie Widerspruch gegen die viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahme ein.

Letzten Donnerstag hatte das BMWI offiziell die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Nur per Zufall hat ein Teil der interessierten Öffentlichkeit hiervon erfahren. Die breite Öffentlichkeit hat – trotz der gewichtigen klima- und geopolitischen Dimensionen sowie der Absicht, die Anschluss- und Betriebskosten auf die Öffentlichkeit „umzuwälzen“ – hiervon keinerlei Kenntnis. Das BMWI gibt nun lediglich bis heute, 15 Uhr, Zeit um eine Stellungnahme einzureichen.

Dies bezeichnen die Mitglieder des Klimabündnisses gegen LNG als „Farce-Beteiligungsfrist“. Zudem seien nicht alle relevanten Umweltverbände am Verfahren beteiligt, was einen schweren Fehler darstelle.

Die UnterzeichnerInnen verweisen darauf, dass Erdgas ein weiterer fossiler Energieträger ist, auf den wir auf Grund seiner klimaschädigenden Wirkung bereits in den nächsten 30 Jahren verzichten müssen. Bereits geringe Methanemissionen verleihen Erdgas einen enormen Treibhausgas-Fußabdruck. Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei der Förderung und dem Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere Fracking-Gas – teilweise schlechter als Kohle aus.

Alle existierenden LNG Terminals in der EU haben eine extrem geringe Auslastungsquote von unter 25%. Im Hinblick auf die Pflicht zur vollständigen Dekarboniserung bis 2050 sei der Ausbau von zusätzlicher fossiler Infrastruktur mit einer ökonomischen Laufzeit von 35 – 45 Jahren zu verhindern – damit werde das Entstehen von Lock-In Effekten als auch Fehl-Investitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden.

„Die LNG-Debatte wird nicht von der Klimakrise und vom eigentlichen Bedarf, sondern von den geopolitischen Spannungen zwischen den USA und Russland, der anvisierten Finanzialisierung der Gasmärkte sowie der Schaffung von Derivatemärkten für Spekulationsgeschäfte gelenkt“, sagt Andy Gheorghiu, Initiator der Stellungnahme und Policy Advisor für Food & Water Europe. „Trotz bestehender Fracking-Verbote in Deutschland soll mit klarer Absicht gefracktes US Gas importiert werden. Perspektivisch könnte so auch Schiefergas-Fracking in Deutschland durch die >Hintertür LNG< wieder legalisiert werden.“

Stellungnahme
Stellungnahme als pdf
Pressemitteilung als pdf

 

 

Umweltgruppen protestieren und überreichen über 67.000 Unterschriften: Keine Steuermittel für Fracking-Gas-LNG Terminals in Deutschland

Pressemitteilung: Keine Steuermittel für Fracking-Gas-LNG Terminals in Deutschland – Umweltgruppen protestieren und überreichen über 67.000 Unterschriften
Berlin/Brunsbüttel, 31. Januar 2019

Gegen die Pläne der Bundesregierung sowie der Landesregierung Schleswig-Holstein, den Bau von Flüssigerdgasterminal (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) in Norddeutschland zu unterstützen, haben Klimaaktivist_innen am frühen Morgen vor der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin protestiert.

Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks hatten Hafenbetreiber und Vertreter_innen des ChemCoast Parks Brunsbüttel in den Berliner Räumen der Landesvertretung Schleswig-Holsteins um die weitere Unterstützung für den geplanten LNG Terminal geworben.

In diesem Zusammenhang haben Aktivist_innen von der BI gegen CO2 Endlager, dem Berliner Wassertisch, Food & Water Europe, Gastivists Berlin, NaturFreunden, BUND Berlin und AntiAtom Berlin sich klar positioniert und 67.520 Unterschriften gegen das Projekt an Ministerpräsident Günther überreicht.

Die Bundesregierung sowie die Landesregierung hatten verkündet, Fördermittel für den Bau von Flüssiggas-Terminals in Norddeutschland bereitstellen zu wollen. Mit den Terminals soll vor allem verflüssigtes Schiefergas aus den USA importiert werden, das dort durch die besonders klimafeindliche und umweltschädliche Fracking-Methode gewonnen wird. Im Fokus der Debatte stehen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Gegen die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins, das LNG Terminal in Brunsbüttel zu unterstützen, formiert sich jedoch seit einiger Zeit zunehmender Widerstand. Bereits im Oktober 2018 hatten über 20 Umweltgruppen in einer ausführlichen und detaillierten Stellungnahme (pdf)– mit Verweis auf aktuelle Feldstudien, Marktanalysen und wissenschaftliche Erkenntnisse – dargelegt, warum das geplante LNG-Terminal aus ökologischen und ökonomischen Gründen abzulehnen ist.

 

Dennoch sei die Landesregierung Schleswig-weiterhin bereit, das private Vorhaben von Gasunie/German LNG zu unterstützen.

„Millionen an öffentlichen Fördermitteln sollen in LNG-Großprojekte mit einer ökonomischen Lebenszeit von 30 – 50 Jahren fließen, obwohl Deutschland überversorgt ist mit Gas und unser Land bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden muss“ sagt Andy Gheorghiu, Klima- und Umweltschutzcampaigner sowie Initiator der Petition. „Hier werden sehenden Auges Investitionsruinen generiert, die sowohl dem Klima als auch dem Wirtschaftsstandort Brunsbüttel schaden werden“.

Dr. Reinhard Knof von der BI gegen CO2 Endlager e.V. sagt dazu: „Eine Unterstützung des klimafeindlichen LNG ist völlig konträr zu den verbindlich beschlossenen Klimaschutzzielen und widerspricht auch den Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein.“

Die versammelten Aktivist_innen fordern deshalb eine komplette Neubewertung des Projektes, welche die Folgen für den Klimaschutz einbezieht sowie die sofortige Rücknahme von Fördermittelzusagen.

Es wird hier weitergesammelt!

Bilder von Uwe Hiksch (Die NaturFreunde) hier

Zusatzinformationen:

Gemeinsame Stellungnahme vom 04. Oktober 2018 als pdf

Faktenblatt LNG (2018) als pdf

Faktenblatt LNG (2019) als pdf

Medienecho:
Malte Daniljuk: Nord Stream 2 versus LNG: Wie sich die SPD in die Ecke spielen lässt. In: Telepolis, 8.2.2019.

Greenpeace hat aufgedeckt, dass Shell, Total und andere Ölriesen für ihre Fracking-Tätigkeiten illegale Giftmülldeponien in Patagonien benutzen


17.12.2018 Greenpeace investigation reveals Shell, Total, and other oil majors using illegal toxic waste dumps in Patagonia
„Buenos Aires – A Greenpeace Andino investigation has exposed how oil companies operating in Vaca Muerta, one of the world’s largest unconventional reserves of oil and gas, are using illegal dumps operated by local waste treatment company Treater S.A. Oil majors Shell and Total are dumping thousands of tonnes of toxic oil and industrial waste from their fracking operations in open waste ponds in the sensitive Patagonian environment. Treater’s clients in the region also include ExxonMobil, Pan American Energy (a subsidiary of BP), and the state-owned YPF.[…]“
Zum Beitrag (engl.)

Schleswig-Holstein: Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

(13.12.2018, Kiel) Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist.

Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19
BIC: GENODEF1BDS (bei der VR-Bank)
Verwendungszweck: Klage

Zur Pressemitteilung

Schleswig-Holstein: Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking und Ölförderung teilweise zugelassen

(Kiel, 8.11.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking landesweit verboten werden soll, entschied soeben der Schleswig-Holsteinische Landtag. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende gesetzt werden soll. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Die SPD stimmte gegen die nur teilweise Zulassung. Auch vom SSW kam scharfe Kritik daran.[1] Die Grünen verteidigten dagegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots.[2]

“Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”

“Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). “Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.”

Nach Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Flyer der Volksinitiative:
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut:
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

[1] Pressemitteilung des SSW:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-34-58-5ff0/

[2] Pressemitteilung der Grünen:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-44-00-60b5/

Die heute angenommene Beschlussempfehlung im Wortlaut:
<http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01000/drucksache-19-01016.pdf>

Meldung des Landtags:
http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/18_11_fracking_volksinitiative/

Zur Pressemitteilung

 

Fracking zerstört das US-amerikanische Trinkwasser

(21.8.2018) Hydraulic Fracking von Öl und Gas beansprucht immer größere Mengen an Grundwasser in den USA, welches durch den Förderungsprozess stark verunreinigt und krebserregend ist. Doch Donald Trumps Administration will die Produktion noch weiter steigern.

Zum ArtikelFracking Freies Artland - STOP

Dazu auch:

Alexander C. Kaufman: The Amount of Toxic Wastewater Produced by Fracking is Unbelievable. Up to 1,440 percent more was generated in the first year. In: Mother Jones, Aug. 17, 2018 12:21 PM

Fracking companies used 770 percent more water per well in 2016 than in 2011 across all the United States’ major gas- and oil-producing regions, according to a new study. Zum Beitrag

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

3.7.2018 Pressemitteilung

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

„CDU/CSU und SPD halten starr an der Finanzierung der einseitig besetzten Fracking-Kommission fest“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Der Antrag unserer Fraktion auf Streichung der im Haushalt gut versteckten Gelder für Fracking-Forschung, die Fracking-Kommission und den begleitenden Dialogprozess in Höhe von 4,75 Millionen Euro wurde im Haushaltsausschuss abgelehnt.“

Zdebel weiter:

„Es ist bereits ein Skandal, dass öffentliche Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro für die Fracking-Forschung ausgegeben werden sollen. Das ist eine neuerliche Einladung an die Gaskonzerne zum Einstieg ins Schiefergasfracking. Das Verursacherprinzip gebietet es, dass die Konzerne die Erforschung von potentiellen Schäden bei der Anwendung der Fracking-Technik selbst finanzieren.

Doch die Regierungskoalition setzt noch einen drauf. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle einer sechsköpfigen Fracking-Kommission sind 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Aufgrund ihrer einseitigen Besetzung ist vorprogrammiert, dass eine kritische Überprüfung der Folgen der Fracking-Technik nicht erfolgen wird. Vier der sechs Mitglieder haben sich positiv zu Fracking positioniert, sind Mitglieder fracking-freundlicher Stellen oder haben dem Gewässerschutz bei Bergbauvorhaben nur eine untergeordnete Rolle beigemessen.

Hier werden Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.

Der Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE ist als pdf downloadbar.

Vor CETA wird gewarnt! Frackingkonzern INEOS verklagt Schottland wegen Frackingverbot

Die Petrochemie-Giganten Ineos und Aberdeen Reach Coal Seams Gas haben am 9. Mai eine Klage gegen das Fracking-Verbot der schottischen Regierung eingereicht. Die Regierung hatte sich entschieden, ein Fracking-Moratorium in ein unbefristetes Verbot umzuwandeln. Die Klage der Konzerne gegen demokratische Entscheidungen belegt erneut, wie versucht wird, Demokratie und Rechtsstaat auszuhebeln.
Zum Orginalartikel

StopFracking in Schleswig-Holstein. Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers übergibt Unterschriften

Kiel, den 29.05.2018

Pressemitteilung zur Einreichung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Foto: Jan Hagelstein

Das Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat heute 42 185 Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben, um darauf hinzuwirken, dass das Landeswassergesetz und das Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein im Sinne eines verbesserten Wasserschutzes geändert werden. Damit hat diese Volksinitiative die bisher höchste Zustimmung für ein Umweltthema in Schleswig-Holstein erfahren.

Das zentrale Anliegen dieser Volksinitiative ist es, ein vollständiges Frackingverbot in Schleswig-Holstein zu erreichen, zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers, wird von der Bevölkerung, von den Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Verbänden im Norden Deutschlands stark unterstützt.

Darüber hinaus soll das Landesverwaltungsgesetz an die Landesverfassung angepasst werden, so dass auch in diesem Gesetz zu der bisher uneingeschränkten Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen klargestellt werden soll: „Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“

Video hier

Hintergrund:

Foto: Jan Hagelstein

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode, als auch die Landesregierung haben sich eindeutig gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher (Umdruck 18/4945) und deshalb nicht ausreichend.

Schleswig-Holstein soll daher als erstes Bundesland von dem 2016 beschlossenen Fracking-Erlaubnisgesetz des Bundes abweichen und ein vollständiges Frackingverbot im Landeswassergesetz festschreiben.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz 3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als verhaltensbezogene Regelung einzuordnen.

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen können. In Artikel 53 der Landesverfassung und § 10 des Informationszugangsgesetzes findet sich eine vergleichbare Regelung, so dass eine Angleichung der Gesetzesvorschriften angezeigt ist.

Weitere Informationen zur Volksinitiative, den dahinter stehenden Organisationen und den Vertrauenspersonen finden Sie unter: http://vi-wasser.de

Zum Originalbeitrag

Offener Brief: Keine Fracking-Pilotvorhaben in Niedersachsen und keine Gas-/Ölförderung in Wasserschutzgebieten

Niedersächsische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Planckstraße 2
30169 Hannover

17. Mai 2018
Offener Brief
Keine Fracking-Pilotvorhaben in Niedersachsen und keine Gas-/Ölförderung in Wasserschutzgebieten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
mehrfach haben wir Sie in den letzten Jahren auf die negativen Folgen der Gas- und Ölförderung für die Umwelt, die Gesundheit sowie das Klima hingewiesen. Zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigen dies.1
Die Bundesregierung hat mittlerweile rechtlich klargestellt, dass Fracking zur Gewinnung von Gas und Öl aus Schiefergesteinsschichten verboten ist. Lediglich vier Forschungsvorhaben sind in diesen Schichten grundsätzlich vorstellbar.

Investitionen in die weitere Ausbeutung fossiler Brennstoffe machen im Hinblick auf das bindend umzusetzende Pariser Klimaabkommen und die darin festgeschriebene Begrenzung der globalen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius, besser noch auf 1,5°C, keinen Sinn. In dem beigefügten Schreiben des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 15.12.2017 wird konsequenterweise darauf verwiesen, dass die Möglichkeit, Fracking-Pilotvorhaben durchzuführen, in Niedersachsen nicht zum Tragen kommen wird.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister, Herr Althusmann, hat jedoch kürzlich öffentlich geäußert, dass in Niedersachsen Fracking-Pilotvorhaben in Schiefergesteinsschichten nicht ausgeschlossen werden sollen.2
Diese neue Haltung verursacht unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung und ist auch höchst kontraproduktiv, was den weiteren Dialog zwischen Politik und BürgerInnen hinsichtlich der bei Weitem noch nicht abgeschlossenen Debatte zur Gas-/Ölförderung im Allgemeinen in Niedersachsen betrifft.
Schließlich wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat3. Dies muss ausnahmslos auch für den Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz gelten.

Leider stellen wir fest, dass sich Politik und Industrie in Niedersachsen immer wieder komplett diametral zu den bestehenden Aussagen sowie dem bereits geltenden Rechtsrahmen verhalten. DEA plant sogar in einem Wasserschutzgebiet der Rotenburger Rinne nach Gas zu bohren4. Diese bedeutende überregionale Trink- und Grundwasserquelle wird auch durch ein weiteres Vorhaben von ExxonMobil gefährdet5. Die Industrie macht auch kein Geheimnis daraus, dass sie weiterhin auf Fracking in Deutschland setzt.6

Insofern ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung klar zu ihrer Aussage steht, Probebohrungen in Schiefergesteinsschichten nicht zuzulassen.

Wir fordern Sie daher auf, sich klar gegen Fracking-Probebohrungen sowie den Trink- und Grundwasserschutz gefährdenden o.g. Vorhaben von DEA und ExxonMobil zu positionieren und die nötigen rechtlichen Schritte hierfür zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

UnterzeichnerInnen:

  • Fracking freies Hessen n.e.V.
  • BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
  • Bürgerinitiative Hände weg von Schwedeneck
  • BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
  • IG Wiedau
  • Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e. V. Paderborn
  • Wir gegen Fracking Lüneburg
  • Berliner Wassertisch
  • AG Fracking der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V.
  • BI Fracking freies Bad Rothenfelde
  • Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Tecklenburger Land (IGTL)
  • Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
  • Kein Fracking in der Heide
  • Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • IG Fracking-freies Artland e.V.
  • BI gegen CO2-Endlager
  • BI für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
  • AK Fracking Braunschweiger Land
  • BI kein-frack-in-wf
  • AG Post-Fossil
  • BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
  • BI Lintler Geest gegen Gasbohren
  • BI No Fracking im Erdgasfeld Völkersen
  • BI Frackloses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
  • BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
  • BI Walle gegen Gasbohren
  • BI FrackingFreies Hamburg

Offener Brief als pdf

Niedersachsen: Land will Fracking nicht mehr ausschließen

Update: 14.05.2018


NDR

14.05.2018

Wegen Fracking-Vorstoß: BBU kritisiert Althusmann

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) kritisiert die Aussagen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in Bezug auf Fracking. Der Minister hatte vor wenigen Tagen Probebohrungen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten nicht mehr ausgeschlossen. Der BBU hält den Vorstoß von Althusmann für einen „Angriff auf die Umwelt“. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des Dachverbandes zahlreicher Bürgerinitiativen wirft dem Wirtschaftsminister unter Verweis auf den Koalitionsvertrag „Lippenbekenntnisse“ vor. Aus den USA sei bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen könne. Hinzu kämen weitere Gefahren, etwa durch Erdbeben und durch Verpressungen des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Dies stehe in deutlichem Gegensatz zum Koalitionsvertrag, indem sich die Landesregierung bekennt, dass der Schutz des Trinkwassers „absoluten Vorrang“ vor wirtschaftlichen Interessen habe. […] Zum Beitrag

 


NDR

09.05.2018
Niedersachsen schließt das unkonventionelle Fracking bei der Suche nach Erdgas möglicherweise nicht mehr wie bisher aus. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR.de. Zunächst hatte NDR 1 Niedersachsen darüber berichtet. Wie Sprecher Eike Frenzel sagte, will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) Probebohrungen für unkonventionelles Fracking künftig nicht mehr aus politischen Gründen gänzlich ausschließen. Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist laut Bundesrecht bis 2021 verboten. Lediglich insgesamt vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen können laut Bundesregierung erlaubt werden. […]

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Reaktionen:

„IG Schönes Lünne weiterhin gegen Fracking

Laut Medienberichten spricht sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Herr Althusmann für Fracking im Schiefergestein aus und will Probebohrungen in NDS ermöglichen.

Als Interessengemeinschaft Schönes Lünne lehnen wir dieses Vorgehen auf das Schärfste ab. Wir stehen auch weiterhin dafür ein, dass keine giftigen Chemikalien mit hohem Druck in den Untergrund gepresst werden. Unter dem Deckmantel von „Probebohrungen“ soll scheinbar der Einstieg in ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein hergestellt werden. Dabei sind schon heute die Gefahren für das Grundwasser und die Umwelt bekannt; Probebohrungen sind reine Augenwischerei.

Dass gerade Niedersachsen hier als einziges Bundesland vorprescht, verwundert. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben die handelnden Unternehmen in Niedersachsen immer wieder durch Unfälle und Umweltschädigungen deutlich gemacht, dass die aufgezeigten Risiken reale Gefahren sind.“

BBU-Pressemitteilung
14.05.2018

BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt

(Bonn, Hannover, 14.05.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann gestoßen, Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik im Schiefergestein zuzulassen. Der Umweltverband wirft dem CDU-Politiker vor, die gefährliche Gasfördermethode ohne Rücksicht auf die mit dieser Technik verbundenen erheblichen Umweltschäden etablieren zu wollen. Der BBU fordert von der niedersächsischen Landesregierung, Althusmanns Fracking-Plänen umgehend einen Riegel vorzuschieben.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen stand das Bekenntnis ‚Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen‘. Mit seiner Fracking-Offensive zeigt Althusmann, dass dies für ihn nur Lippenbekenntnisse sind. Denn gerade aus den USA ist bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen kann. Hinzu kommen Gefahren durch Erdbeben und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Um den Gaskonzernen den Einstieg in die Fracking-Technik im Schiefergestein in Deutschland zu ermöglichen, wirft Althusmann zudem juristische Nebelkerzen. So ist seine Aussage irreführend, ein pauschaler Ausschluss von Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten sei rechtlich fragwürdig. Denn die von der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzgebung besagt, dass diese Erprobungsmaßnahmen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Legt die Landesregierung fest, dass die öffentlichen Interessen Umwelt- und Gesundheitsschutz absoluten Vorrang haben, können Anträge auf Fracking-Probebohrungen im Schiefergestein problemlos abgelehnt werden. Doch genau dies will Althusmann nicht.“

Für den BBU ist es zudem befremdlich, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, der während seiner Zeit als früherer Wirtschaftsminister Fracking im Sandstein (Tight-Gas-Reservoirs) durchgesetzt hat, nun die Rolle des Althusmann-Kritikers spielt, während Ministerpräsident Stephan Weil schweigt. Denn die Kritik von Lies bleibt folgenlos, wenn sich die niedersächsische Landesregierung nicht klar und öffentlich gegen Althusmanns Fracking-Vorstoß positioniert. Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung und den Ministerpräsidenten Weil auf, ihr Schweigen aufzugeben und Althusmanns Fracking-Plänen eine klare Absage zu erteilen.

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