Was CETA-BefürworterInnen sagen. Und was wirklich stimmt.

Konstanz gegen TTIP

4.6.2018

In Österreich wird der Nationalrat am 14. Juni 2018 über CETA abstimmen. […] Die österreichische Arbeiterkammer (AK), die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten, ist strikt gegen CETA: Es bringe in der jetzigen Form mehr Risiken als Chancen. Deshalb hat sie mit der Gewerkschaft GPA-djp die Argumente der BefürworterInnen durchleuchtet. Es zeigt sich: Ihre Behauptungen sind auf Sand gebaut. Mehr hier

Warnung vor CETA! Kanadische Bergbauunternehmen verklagen Kolumbien wegen eines Bergbauverbots in einem Gebiet, das einen Großteil der Wasserversorgung abdeckt

Bilateral.org
23.4.2018
(Aus dem Englischen frei übersetzt durch den Berliner Wassertisch)

Auf der Basis des Kanada-Kolumbien-Abkommens verklagen drei kanadische Bergbauunternehmen das Land Kolumbien wegen eines Bergbauverbots vor dem internationalen Schiedsgericht.

Die Entscheidung Kolumbiens, Bergbauaktivitäten im Páramos, einem Gebiet von ökologisch sensiblen Feuchtgebieten, die etwa 70% der Wasserversorgung des Landes abdecken, zu verbieten, hat bisher zu drei Schiedsverfahren von drei verschiedenen Bergbauinvestoren geführt. Grundlage dafür ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Kolumbien.

Das kanadische Bergbauunternehmen Eco Oro hat nun seine ISDS-Schadensersatzklage gegen ein kolumbianisches Gericht wegen des Verbots eingereicht. Es fordert 764 Millionen Dollar Entschädigung. Finanziert wird die Klage von dem Hedgefond Amber Capital.

Im Anschluss reichten zwei weitere Bergbauunternehmen Klagen ein: Red Eagle und Galway Gold Inc. Nach der Entscheidung der kolumbianischen Regierung, alle Bergbauaktivitäten in der Region zu verbieten, musste Galway Gold die „Reina de Oro-Operation“ einstellen. Red Eagle betreibt in der gleichen Region Bergbau.

Sowohl Galway Gold als auch Red Eagle haben am 18. April beim internationalen Schiedsgerichtshof in Washington (ICSID) ihre Klagen eingereicht. Beide werden durch die Anwaltskanzlei Clifford Chance in Washington vertreten.

Originalartikel hier

Kommentar Berliner Wassertisch: Solche Klagen werden hierzulande mit CETA wahrscheinlich. CETA muss gestoppt werden! Für den Schutz des Wassers! Pervers ist, dass Hedgefonds mit solchen Prozessen spekulieren. Verlierer bei diesen zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahren ist immer das Land – selbst wenn es gewinnt.

Wir verweisen hier noch einmal auf die wichtige Studie: Profit durch Un-Recht. Wie Kanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem Investitionsschutz befeuern
November 4th 2014 International trade

Ein kleiner Club aus internationalen Anwaltskanzleien, SchiedsrichterInnen und spekulativen Prozessfinanzierern befeuert weltweit Investorenklagen gegen Staaten, die SteuerzahlerInnen Milliarden kosten und Regulierungen zum Wohl der Allgemeinheit verhindern. Das zeigt eine neue Studie vom Transnational Institute und Corporate Europe Observatory.

https://corporateeurope.org/de/international-trade/2014/11/profit-durch-un-recht

Die Studie als pdf

Vor CETA wird gewarnt! Frackingkonzern INEOS verklagt Schottland wegen Frackingverbot

Die Petrochemie-Giganten Ineos und Aberdeen Reach Coal Seams Gas haben am 9. Mai eine Klage gegen das Fracking-Verbot der schottischen Regierung eingereicht. Die Regierung hatte sich entschieden, ein Fracking-Moratorium in ein unbefristetes Verbot umzuwandeln. Die Klage der Konzerne gegen demokratische Entscheidungen belegt erneut, wie versucht wird, Demokratie und Rechtsstaat auszuhebeln.
Zum Orginalartikel

JEFTA = TTIP mit Japan: Alleingang der EU verhindern!

TTIP mit Japan: Alleingang der EU verhindern!
Mit einem Trick will die EU das Handelsabkommen JEFTA mit Japan durchdrücken und im Schnellverfahren beschließen – an den nationalen Parlamenten vorbei. Schon am 26. Juni soll der EU-Ministerrat einen großen Teil des Abkommens beschließen. Doch JEFTA enthält Regelungen, die das Leben von uns allen beeinflussen: So sollen Standards und Normen im Umwelt- und Verbraucherschutz angeglichen und einflussreiche Handelsausschüsse etabliert werden, die der demokratischen Kontrolle entzogen sind. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen! Schreiben Sie jetzt an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und seine Vizepräsidentinnen und -präsidenten und fordern Sie den Bundestag auf, seine Mit­ent­scheidungs­rechte einzufordern!

Zum Beitrag

JEFTA: Ein exklusiver Handel zwischen EU-Unterhändlern und Großkonzernen


29.5.2018

In Kürze stimmen die EU-Mitgliedsstaaten über das von der Europäischen Kommission verhandelte EU-Japan Handelsabkommen ab. Doch viele Interessengruppen aus der Mitte der Gesellschaft sind während den Verhandlungen kaum zu Wort gekommen – Großkonzerne haben den grössten Anteil der Beratungstreffen mit den EU-Verhandler*innen für sich beansprucht, während kleine und mittelständische Unternehmen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen kaum Gehör gefunden haben.

Zum Beitrag

StopFracking in Schleswig-Holstein. Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers übergibt Unterschriften

Kiel, den 29.05.2018

Pressemitteilung zur Einreichung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Foto: Jan Hagelstein

Das Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat heute 42 185 Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben, um darauf hinzuwirken, dass das Landeswassergesetz und das Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein im Sinne eines verbesserten Wasserschutzes geändert werden. Damit hat diese Volksinitiative die bisher höchste Zustimmung für ein Umweltthema in Schleswig-Holstein erfahren.

Das zentrale Anliegen dieser Volksinitiative ist es, ein vollständiges Frackingverbot in Schleswig-Holstein zu erreichen, zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers, wird von der Bevölkerung, von den Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Verbänden im Norden Deutschlands stark unterstützt.

Darüber hinaus soll das Landesverwaltungsgesetz an die Landesverfassung angepasst werden, so dass auch in diesem Gesetz zu der bisher uneingeschränkten Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen klargestellt werden soll: „Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“

Video hier

Hintergrund:

Foto: Jan Hagelstein

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode, als auch die Landesregierung haben sich eindeutig gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher (Umdruck 18/4945) und deshalb nicht ausreichend.

Schleswig-Holstein soll daher als erstes Bundesland von dem 2016 beschlossenen Fracking-Erlaubnisgesetz des Bundes abweichen und ein vollständiges Frackingverbot im Landeswassergesetz festschreiben.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz 3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als verhaltensbezogene Regelung einzuordnen.

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen können. In Artikel 53 der Landesverfassung und § 10 des Informationszugangsgesetzes findet sich eine vergleichbare Regelung, so dass eine Angleichung der Gesetzesvorschriften angezeigt ist.

Weitere Informationen zur Volksinitiative, den dahinter stehenden Organisationen und den Vertrauenspersonen finden Sie unter: http://vi-wasser.de

Zum Originalbeitrag

Offener Brief: Zivilgesellschaft fordert die EU auf, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsziele ins Zentrum von Freihandelsabkommen zu setzen


Brief als pdf

JEFTA – Offener Brief an die EU-Parlamentarier_innen

Seattle to Brussels Network

European letter on the EU-Japan FTA (JEFTA) to members of national parliaments

May 22, 2018

To Honorable Members of Parliament,

We, the undersigned civil society organisations, hereby express our deep concern about the planned fast-tracking of the ratification of the EU-Japan Economic Partnership Agreement.

JEFTA is the biggest trade agreement ever concluded by the European Union, with a country which GDP is three times higher than the one of Canada. It would cover a quarter of the world’s GDP.

Like the controversial CETA – the EU Canada trade agreement – JEFTA, once ratified, would be politically almost impossible to terminate and extremely hard to amend. There will be no fixing problems after ratification.

JEFTA contains rules severely limiting policy space in the EU and in its member states. As the agreement covers all levels of decision-making, it would become a straightjacket for the EU, for member states, and even for regional and local governments.

Ensuring proper scrutiny of JEFTA’s content before its signature is therefore of prime importance. Yet, after negotiating the agreement in almost total secrecy for over 5 years, the EU and member states might soon decide to fast-track its ratification.

JEFTA has been presented to the Council of the EU in April 2018 as an “EU only” agreement. National parliaments will be denied a vote on a treaty which will constrain their powers. Such minimal scrutiny is a new blow to the proper democratic debate on the type of trade policy European citizens need.

We therefore call on representatives of the national electorate to ensure sufficient time for a careful review of the trade agreement. A fast-track procedure with a vote possibly already on June 26, 2018, would make a careful review impossible.

We wish to highlight some of our fundamental concerns about the agreement in its current form:

  • The EU-Japan Economic Partnership Agreement uses a negative list approach for services. This method severely limits governments’ ability to create, expand, and regulate public services and reverse failed liberalisations or privatisations, and makes it extremely hard to protect high-quality services such as water, transport, education, social and health care, as well as attempts to provide public services in line with public interest goals.
  • The financial services chapter of the agreement (Articles 8.58 to 8.67) reduces the instruments available to combat financial speculation and inflation, obstructs banking structure reform and would thus, once implemented, constitute a threat to financial stability and an obstacle to initiatives to stabilise the current financial system.
  • JEFTA would further constrain the ability of the EU and member states to control Japanese food and feed imports (Artile 6.7, especially 6.7.4), even though there are already documented cases of imports of illegal GMO feed from Japan. Worldwide, Japan is the country with most GM crops approved both for food and feed
  • JEFTA creates ten dialogues (Article 22.3) between regulators of the EU and Japan on matters which touch upon national competences: Government Procurement, Agriculture, Food Safety, Services, Investment, Electronic Commerce, etc. There is no guarantee in the text that national parliaments will be involved. It is even possible for this cooperation to open in new areas, without national parliament’s approval.
  • There is no reference to the precautionary principle in the Chapter on SPS measures or in the TBT chapter.
  • JEFTA’s chapter 8 on trade in services, investment liberalisation and electronic commerce contains implicit and explicit cross-border data flow commitments (Sections C and E respectively) which would constrain the ability of governments to regulate data flows, and may undermine the protection of the fundamental right to the protection of personal data. The complete exclusion of this fundamental right from the agreement is also not ensured.
  • The trade agreement’s intellectual property rights chapter would limit possibilities for future copyright and patent reform.
  • The deal will make it almost impossible for European regulators and courts to require Japanese banks or car-makers to submit their software and IT equipments for government audits to check conformity with domestic laws on deceptive practices and environmental requirements.
  • The trade and sustainable development chapter of JEFTA (Chapter 16) is even weaker than the one in CETA. Moreover Japan has not ratified two of the eight core ILO conventions and the provisions on trade in illegal timber are weak and could eventually weaken the EU’s own attempts to tackle the issue.
  • Behind closed doors, the EU and Japan are still negotiating parallel tribunals for foreign investors. Those tribunals have already been used by Japanese investors against the Spanish state. Those cases are ongoing, costing millions to Spanish tax payers. This broken system must not be expanded in JEFTA.

JEFTA contains many more provisions likely to harm people and the environment. The biggest trade agreement of the EU requires much more scrutiny than it is currently receiving.

We need a paradigm shift toward a transparent and inclusive trade policy founded on the needs of people and our planet. JEFTA is not a progressive trade deal. On the contrary: ratifying JEFTA, especially without proper scrutiny, will lead us further away from a much needed change.

Signatories :

Greenpeace, International

European Environmental Bureau, Europe

European Water Movement, Europe

European Trade Union Committee for Education (ETUCE), Europe

European Public Services Union (EPSU), Europe

Friends of the Earth Europe, Europe

TROCA- Plataforma por um Comércio Internacional Justo (national platform), Portugal

Anders Handeln (national platform), Austria

Netzwerk Gerechter Welthandel (national platform), Germany

Stop CETA Alliance Ireland (national platform), Ireland

Attac Austria, Austria

ÖBV-Via Campesina Austria, Austria

11.11.11, Belgium

Food & Water Europe, Belgium

Centrale Nationale des Employés (CNE), Belgium

Corporate Europe Observatory, Belgium

“Europe and we”, Bulgaria

Afrika Kontakt, Denmark

NOAH Friends of the Earth Denmark, Denmark

Occupy Denmark, Denmark

Association CRI-AC !, France

ATTAC France, France

Confederation paysanne, France

foodwatch France, France

Les Amis de la Terre, France

Berliner Wassertisch, Germany

FDCL, Germany

foodwatch Germany, Germany

Kölner Bündnis für gerechten Welthandel, Germany

IATP Europe, Germany

NaturFreunde Deutschlands e.V., Germany

Slow Food Deutschland e. V., Germany

PowerShift e.V., Germany

An Claíomh Glas, Ireland

CONNECT Trade Union, Ireland

Comhlámh, Ireland

FÍS NUA, Ireland

Irish Cattle and Sheep Farmers Association Ireland, Ireland

Keep Ireland Fracking Free, Ireland

Environmental Pillar, Ireland

Fairwatch, Italy

Mouvement Ecologique, Luxembourg

Both ENDS, Netherlands

foodwatch Netherlands, Netherlands

Platform ABC, Netherlands

Transnational Institute, Netherlands

CIDAC, Portugal

Corporations-ZeroTtolerance, Portugal

GAIA-Grupo de Accao e Intervencao Ambiental, Portugal

GEOTA, Portugal

Palombar – Associação de Conservação da Natureza e do Património Rural, Portugal

Plataforma Alagrve livre de Petróleo, Portugal

Sindicato dos Professores da Grande Lisboa, Portugal

SOS Racismo, Portugal

ASMAA ALGARVE SURF & MARINE ACTIVITIES ASSOCIATION, Portugal

ZERO – Association for the Sustainability of the Earth System, Portugal

Umanotera, Slovenia

ATTAC Spain, Spain

Coordinadora Ecologista de Asturias, Spain

Equo, Spain

Confederación Intersindical, Spain

Ecologistas en Acción, Spain

Plataforma Auditoría Ciudadana Deuda Sevilla , Spain

Podem Sanitat Catalunya , Spain

STE SEGOVIA, Spain

Intersindical Valenciana, Spain

1 http://abonnes.lemonde.fr/planete/article/2018/02/21/des-ogm-interdits-decouverts-dans-des-aliments-pour-animaux_5260053_3244.html#xtor=AL-32280539

2 http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/52/executivesummary/default.asp

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: JEFTA so nicht ratifizieren!

Netzwerk Gerechter Welthandel!
22.5.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben drücken wir unsere tiefe Besorgnis über den Inhalt und das beschleunigte Ratifizierungsverfahren des EU-Japan-Handelsabkommens aus, das bereits am 26. Juni 2018 im Rat der EU beschlossen werden soll. Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, JEFTA sorgfältig zu prüfen und von der Bundesregierung die Ablehnung des Abkommens in seiner jetzigen Form zu fordern.

JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU verhandelt hat. Es wurde fünf Jahre lang im Geheimen verhandelt und würde ein Viertel des weltweiten Bruttoinlandsproduktes umfassen.

JEFTA beinhaltet Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU- Mitgliedsstaaten massiv einschränken. Die EU-Kommission stufte JEFTA als ein „EU only“ Abkommen vor; Bundestag und Bundesrat dürfen nach dieser Lesart nicht über das Abkommen abstimmen. Dennoch müssen die nationalen Parlamente in den Ratifizierungsprozess zumindest einbezogen werden.

Dies sind unsere grundlegenden Bedenken:

  • Obwohl die Intransparenz bei den Verhandlungen zu den Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) deutlich kritisiert wurde, führte die EU-Kommission die Verhandlungen mit Japan unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Durch die vorgesehene „Rendezvous-Klausel“ im JEFTA-Artikel 8.81 zum freien Datenverkehr könnten Bestimmungen des Abkommens nach Ratifizierung verändert werden. Ob bei solchen Veränderungen Parlamente mit einbezogen werden, ist unklar. Das ist in Anbetracht des Datenschutzskandals rund um Facebook und Cambridge Analytica besonders besorgniserregend.
  • Das JEFTA-Kapitel 18 zur regulatorischen Kooperation könnte dazu führen, dass künftig Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommt. Diese Vorgehensweise wirkt wie ein Filter, der die Spielräume demokratischer Politik massiv einschränken kann – denn auf diesem Wege können politische Projekte, die die Inhalte von JEFTA berühren, schon gestoppt werden, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt.
  • JEFTA schafft zehn Sonderausschüsse (Artikel 22.3) zwischen Regulierungsbehörden der EU und Japans zu Angelegenheiten, die nationale Kompetenzen berühren: öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Dienstleistungen, Investitionen, E-Commerce etc. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden, nachdem das Abkommen in Kraft getreten ist. Es gibt keine Garantie in dem Text, dass nationale Parlamente involviert sein werden.
  • JEFTA nutzt ein Negativlisten-Konzept für Dienstleistungen: was dort nicht auftaucht, ist automatisch für den freien Markt geöffnet. Diese Methode beschränkt die Möglichkeiten von Regierungen stark, öffentliche Dienstleistungen einzuführen, auszuweiten und zu schützen sowie gescheiterte Privatisierungen umzukehren.
  • JEFTA würde es der EU und ihren Mitgliedsstaaten erschweren, japanische Lebensmittel- und Futtermittelimporte zu kontrollieren, obwohl es bereits dokumentierte Fälle von illegalen Importen gentechnisch veränderter Organismen in Futtermitteln aus Japan gibt. Weltweit ist Japan das Land mit den meisten zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, sowohl in Lebens- als auch in Futtermitteln.
  • Das Kapitel 16 zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ist schwächer als das im CETA-Abkommen mit Kanada. Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA- Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten – obwohl Japan zwei der acht ILO Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Zudem enthält der Artikel über Wälder nur schwache Verpflichtungen – obwohl Japan ein großer Holzexporteur ist und als einziges G7-Land keine Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Einfuhr illegal eingeschlagenes Holzes hat. Bei den Themen Waldschutz und Biologische Vielfalt ist selbst die schwache Verpflichtung zur Kooperation, die in CETA enthalten ist, entfallen.
  • JEFTA enthält keine Vorrangstellung für den Klimaschutz: Klima – und Umweltschutzmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie keine Handelsbeschränkung oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei darstellen.
  • Das in der EU fest verankerte Vorsorgeprinzip ist im Abkommen nicht ausreichend verankert.
  • Hinter verschlossenen Türen verhandeln die EU und Japan parallel zum Handelsabkommen noch ein Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige Konzernklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.

Das bisher größte Handelsabkommen der EU erfordert eine viel umfassendere Überprüfung, als es momentan bekommt. Deshalb fordern wir Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages dazu auf, eine kritische öffentliche Debatte in den Parlamenten und darüber hinaus anzustoßen, bevor es zu spät ist.

Brief auf der Website des Netzwerks Gerechter Welthandel

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks Gerechter Welthandel

Vgl. auch die Stellungnahme der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft e.V. (AöW) zu JEFTA:

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck. Zum Beitrag

Grundwasser. Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt

ZDF

8. Mai 2018

Das Geschäft mit dem Durst

Reinhard Laska

Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen.

Quellen und große Teile des Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare Nass millionenfach in Plastikflachen – auch in Deutschland. Doch weil davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30 Zentimeter pro Jahr.

Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin gutes Geld verdient.

Frontal 21 zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.

aus: Frontal 21 vom 8. Mai 2018

Zum Beitrag

Verfügbarkeit: Video (Länge: 7 min) verfügbar bis 08.05.2019, 21:00

 

STERN
19. Mai 2018

Das gierige Geschäft mit dem Wasser: Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt

Seit Jahren steht Nestlé für sein Geschäft mit dem Wasser in der Kritik. Der aktuelle Fall im französischen Vittel zeigt, wie gnadenlos der Konzern vorgeht. Aus lukrativem Grund.

Zum Beitrag


Eine aktuelle Petition von Rettet den Regenwald fordert Nestle auf, aus dem Wassergeschäft auszusteigen.

 

Aktuell bleibt die Dokumentation aus dem Jahr 2012: „Bottled Life – Die Wahrheit über Nestlés Geschäfte mit dem Wasser.“

Offener Brief: Keine Fracking-Pilotvorhaben in Niedersachsen und keine Gas-/Ölförderung in Wasserschutzgebieten

Niedersächsische Staatskanzlei
Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Planckstraße 2
30169 Hannover

17. Mai 2018
Offener Brief
Keine Fracking-Pilotvorhaben in Niedersachsen und keine Gas-/Ölförderung in Wasserschutzgebieten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
mehrfach haben wir Sie in den letzten Jahren auf die negativen Folgen der Gas- und Ölförderung für die Umwelt, die Gesundheit sowie das Klima hingewiesen. Zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigen dies.1
Die Bundesregierung hat mittlerweile rechtlich klargestellt, dass Fracking zur Gewinnung von Gas und Öl aus Schiefergesteinsschichten verboten ist. Lediglich vier Forschungsvorhaben sind in diesen Schichten grundsätzlich vorstellbar.

Investitionen in die weitere Ausbeutung fossiler Brennstoffe machen im Hinblick auf das bindend umzusetzende Pariser Klimaabkommen und die darin festgeschriebene Begrenzung der globalen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius, besser noch auf 1,5°C, keinen Sinn. In dem beigefügten Schreiben des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 15.12.2017 wird konsequenterweise darauf verwiesen, dass die Möglichkeit, Fracking-Pilotvorhaben durchzuführen, in Niedersachsen nicht zum Tragen kommen wird.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister, Herr Althusmann, hat jedoch kürzlich öffentlich geäußert, dass in Niedersachsen Fracking-Pilotvorhaben in Schiefergesteinsschichten nicht ausgeschlossen werden sollen.2
Diese neue Haltung verursacht unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung und ist auch höchst kontraproduktiv, was den weiteren Dialog zwischen Politik und BürgerInnen hinsichtlich der bei Weitem noch nicht abgeschlossenen Debatte zur Gas-/Ölförderung im Allgemeinen in Niedersachsen betrifft.
Schließlich wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat3. Dies muss ausnahmslos auch für den Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz gelten.

Leider stellen wir fest, dass sich Politik und Industrie in Niedersachsen immer wieder komplett diametral zu den bestehenden Aussagen sowie dem bereits geltenden Rechtsrahmen verhalten. DEA plant sogar in einem Wasserschutzgebiet der Rotenburger Rinne nach Gas zu bohren4. Diese bedeutende überregionale Trink- und Grundwasserquelle wird auch durch ein weiteres Vorhaben von ExxonMobil gefährdet5. Die Industrie macht auch kein Geheimnis daraus, dass sie weiterhin auf Fracking in Deutschland setzt.6

Insofern ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung klar zu ihrer Aussage steht, Probebohrungen in Schiefergesteinsschichten nicht zuzulassen.

Wir fordern Sie daher auf, sich klar gegen Fracking-Probebohrungen sowie den Trink- und Grundwasserschutz gefährdenden o.g. Vorhaben von DEA und ExxonMobil zu positionieren und die nötigen rechtlichen Schritte hierfür zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

UnterzeichnerInnen:

  • Fracking freies Hessen n.e.V.
  • BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
  • Bürgerinitiative Hände weg von Schwedeneck
  • BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
  • IG Wiedau
  • Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e. V. Paderborn
  • Wir gegen Fracking Lüneburg
  • Berliner Wassertisch
  • AG Fracking der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V.
  • BI Fracking freies Bad Rothenfelde
  • Interessengemeinschaft gegen Gasbohren Tecklenburger Land (IGTL)
  • Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
  • Kein Fracking in der Heide
  • Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • IG Fracking-freies Artland e.V.
  • BI gegen CO2-Endlager
  • BI für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
  • AK Fracking Braunschweiger Land
  • BI kein-frack-in-wf
  • AG Post-Fossil
  • BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
  • BI Lintler Geest gegen Gasbohren
  • BI No Fracking im Erdgasfeld Völkersen
  • BI Frackloses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
  • BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
  • BI Walle gegen Gasbohren
  • BI FrackingFreies Hamburg

Offener Brief als pdf

Aktion des BUND: Rette unser Wasser!

Rette unser Wasser!

Unserem Wasser geht es dreckig

Der Zustand der deutschen Gewässer ist beängstigend. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse sind in einem erbärmlichen Zustand. Vor allem unsichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle: zu viel Nitrat und Pestizide aus der Landwirtschaft, Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik aus Shampoo, Peeling oder Seife. Auch bauliche Veränderungen schaden dem Leben im Fluss. Begradigte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter und Frösche. Die Auen mit ihrer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt verschwinden. Der Artenrückgang ist dramatisch. Hier hat das Leben keine Chance.

Der große Skandal: Alle Mitgliedsstaaten der EU hatten sich geeinigt, bis 2015 für alle Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen. Doch passiert ist kaum etwas. Die Frist wurde verlängert – die Länder bekamen Aufschub bis 2027. Unseren Flüssen, Bächen und Seen geht es weiterhin miserabel. Und auch Deutschland hinkt beim Wasserschutz massiv hinterher. Das Ziel sind gesunde Flüsse und Seen voller Leben. Fische, Muscheln, Krebse und Wasserpflanzen brauchen endlich eine neue Hoffnung.

Doch für das Leben in den Flüssen, Seen und Bächen bahnt sich eine Katastrophe an. Die EU stellt die Gesetze zum Schutz unseres Wassers auf den Prüfstand. Das Ziel ist eindeutig: Die Fristen für die Umsetzung der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie sollen noch weiter verschoben und verschleppt werden. Starke Lobby-Verbände setzen alles daran, die Standards beim Wasserschutz sogar zu lockern!

Am 20./21. September hat Deutschland eine entscheidende Stimme. Bleibt der Wasserschutz so stark wie er ist? Oder gewinnen die mächtigen Konzerne und Industrien, die unser Wasser als Kloake benutzen und es seit Jahrzehnten skrupellos verschmutzen?

Schreiben Sie Frau Schulze sofort, denn jede*r Unterstützer*in zählt! Zeigen Sie der Bundesumweltministerin jetzt, dass Sie von Deutschland ein klares JA zum Erhalt des europäischen Wasserschutzes fordern!
Hier gehts zur Aktion des BUND!

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.

Berlin, den 14.05.2018

AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan [JEFTA/JEEPA]

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt hiermit als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum aktuell verhandelten Abkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] Stellung und möchte auf die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland hinweisen.

Die AöW sieht in den Freihandelsabkommen der sog. „neuen Generationen“, wie auch in dem EU-Japan-Handelsabkommen [JEFTA/JEEPA], die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits aufgefordert für zukünftige Handelsabkommen, die „Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge vorwiegend in öffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen […]“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 08.09.2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI), Ziffer 22).

Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gibt, werden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen/regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag.

Nach AöW-Ansicht ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] nach dem EUKanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Die kritischen Inhalte im EU-Japan-Abkommen im Einzelnen:

  • Negativliste: Die Verwendung einer Negativliste im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] lehnen wir ab. Nach unserer Ansicht kann eine Negativliste trotz eines – und aus unserer Sicht lückenhaften und überarbeitungsbedürftigen – horizontalen Vorbehaltes für öffentliche Dienstleistungen (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 1) nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft (vor allem Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) leisten wie eine Positivliste. Es bleibt immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssen, obwohl sie solche Interessen nicht verfolgen.

Die AöW fordert in Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.

  • Marktzugang/Nichtdiskriminierung für den Abwasserbereich: Es besteht kein Vorbehalt für den Bereich Abwasser (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15), der in CETA noch als „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ – zumindest für Deutschland ausdrücklich enthalten war (vgl. Anhang II – „In Deutschland geltende Vorbehalte“, Sektor: Dienstleistungen im Bereich Umwelt). Die Absicherung für den Abwasserbereich hängt somit nur noch von einem rechtlich unsicheren horizontalen Vorbehalt für öffentliche Dienstleistungen ab. Mit einem Schutz der Abwasserwirtschaft lediglich durch einen horizontalen Vorbehalt widerspricht das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] jedoch der besonderen Stellung der Abwasserwirtschaft innerhalb der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland. Während bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch durch Private wahrgenommen werden können, ist Abwasser nur durch „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu beseitigen (§ 56 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und damit einer Privatisierung nicht geöffnet. Somit widerspricht das EU-Japan-Abkommen der in Deutschland bewährten Organisation und Struktur der Abwasserwirtschaft.

Die AöW fordert einen ausdrücklichen Vorbehalt in Annex II, Nr. 15 für den Bereich Abwasser, soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird.

  • Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Wir fordern, dass dies ausdrücklich und wirksam in Handelsabkommen abgesichert ist. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] nicht erkennbar.

Die AöW fordert die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.

  • Das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] bleibt hinter CETA zurück: Das Abkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des BMWi als „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir diese Vorgabe insbesondere im Hinblick auf die zu CETA abgegebenen und angeblich verbindlichen Zusatzerklärungen nicht wiederfinden. Auch findet sich im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] kein Sonderartikel zu Wasser (vgl. Artikel 1.9 CETA). Schließlich findet sich im Abschnitt „Innerstaatliche Regulierung“ (Kapitel 8 Abschnitt E im EU-Japan-Abkommen) auch keine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung, wie im CETA-Abkommen (Artikel 12.2. Abs. 2 Buchst. b (ii) CETA-Abkommen).

Die AöW fordert im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

  • Offene Auswirkungen durch das Vergabekapitel: Aus Kapitel 10 (Öffentliche Beschaffung) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der gemischte Ausschuss nachträglich Änderungen in Anhang 10 in der Weise vornehmen kann, dass sie den Ausnahmen für die öffentlichen Unternehmen innerhalb des EU-Vergaberegimes zuwider laufen können.

Die AöW fordert eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EUVergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

  • Offene Auswirkungen durch „Gemischte Ausschüsse“ und Sonderausschüsse: Im EU-Japan-Abkommen sind der sog. „Gemischte Ausschuss“ und „Sonderausschüsse“ vorgesehen. Nicht abschätzbar ist, ob ihre bindenden Beschlüsse (vgl. Artikel 22.2. EU-Japan-Abkommen) auch negative Auswirkungen auf die kommunale Wasserwirtschaft haben können. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Bereich Wasser aus dem EU-Japan-Abkommen insgesamt auszunehmen.

Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich für die Belange der kommunalen öffentlichen Wasserwirtschaft einzusetzen und bitten die zuvor genannten Punkte zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme als pdf

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83

hecht@aoew.de
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stellungnahmen der AöW hier