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HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Heute im EU-Parlament: Wasser als Ware oder Wasser als Menschenrecht?

 

Heute, 8. September 2015 (irgendwann zwischen 12-14 Uhr) stimmt das EU-Parlament über #right2water ab:

Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser
Bericht:  Lynn Boylan (A8-0228/2015)
Bericht über die Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser [2014/2239(INI)]
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Punkte der Tagesordnung: 12:00 – 14:00 ABSTIMMUNG gefolgt von Erklärungen zur Abstimmung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AGENDA&reference=20150908&secondRef=SIT&language=DE#TF3

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TTIP, CETA und Co: Mögliche Auswirkungen auf Verbot von trinkwasserschädigenden Chemikalien

aoew
Diplom-Geoökologe Wolfgang Deinlein, persönliches Mitglied der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

06. August 2015

Liebe Wasser-Mitstreiter/innen,

im Deutschlandfunk gab es am 02.08.2015 einen recht fundierten TTIP-Beitrag von Peter Kreysler im Deutschlandfunk*

kreysler

Darin wird eindrucksvoll gezeigt, wie eine Verschiebung vom Vorsorgeprinzip zu >wissenschaftlich basierten< Zulassungsverfahren in Kombination mit einem Regulatorischen Rat sowie ISDS ein Verbot von Chemikalien – etwa dem trinkwassergefährdenden Pestizid Atrazin (oder auch gentechnisch verändertem Saatgut) – sehr enorme Hürden in den Weg legen könnte.

Wer die ca. 10 Seiten nicht lesen will, findet hier eine 1-seitige Zusammenfassung davon. Wer mehr lesen will, findet hier eine ausführliche (40 Seiten) Reportage dazu, auch von Peter Kreysler (Stand Juli 2015).

Freundliche Grüße
Wolfgang Deinlein

*P.S. Achtung: Die im DLF-Beitrag erwähnten Klagemöglichkeiten bei der Welthandelsorganisation bei Nichteinhaltung von CETA beziehen sich nicht auf die ISDS-, sondern auf State-to-State-Klagemöglichkeiten und unterliegen wohl noch einigen Extra-Auflagen, deren Einhaltung nicht gesichert ist. („Und er ergänzt, dass dieses Freihandelsabkommen einen absolut völkerrechtlich bindenden Vertrag darstellt, der jederzeit bei der Welthandelsorganisation eingeklagt werden kann. Wird der
Vertragstext nicht eingehalten, kann es für den Steuerzahler also richtig teuer werden.“)

Zur Person:

Vgl.  Wolfgang in der Wasserschlacht. Wie ein Bürger und Stadtwerker gegen eine umstrittene EU-Richtlinie kämpft. In: SWR2 Tandem – Relevant, Sendung vom Donnerstag, 11.7.2013 | 10.05 Uhr.

Texte von Wolfgang Deinlein:

deinlein_2014Wolfgang Deinlein: KOMPENDIUM TRINKWASSER. Zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water und der EU-Konzessionsrichtlinie. (Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Qualitätssicherung Trinkwasser, Stabsstelle Umweltschutz). November 2014. (Website AöW)

Wolfgang Deinlein: Notiz zur öffentlichen Anhörung von Right2Water am 17.02.2014
im Europäischen Parlament, Brüssel (pdf)

 

Human Right to Water and Sanitation must be in the SDGs!

Right2Water

WaterRight_bg Thanks SMALL

24.06.2015

This week negotiations on the final text for the Sustainable Development Goals (SDGs) are taking place in the UN. The outcome should be the final agreement that world leaders will sign for in the Summit in September https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/summit . We want to see an explicit mention of the Human Right to Water and Sanitation in the final text.

The ‘zero-draft’ can be read here: https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/7261Post-2015%20Summit%20-%202%20June%202015.pdf

Paragraph 15 of the Zero Draft calls for “affordable drinking water” rather than the enjoyment of the human right to water and sanitation that encompasses other important principles (including availability, accessibility, acceptability, safety, and sufficiency). As seen with the MDGs, emphasis on one aspect of the normative content of this right leads to inappropriate solutions that neglect the needs of the most vulnerable segments of the population.  We recommend to change this into “full enjoyment of Human Right to water and sanitation”.

Paragraph 26 calls for “efficient” use of water and energy. We recommend to change this into “ equitable and sustainable”.

These details make sense as they make a difference. They are important to keep world leaders to their promises and commitments after September 2015.

As the world water crisis deepens and proliferates, a hierarchy of water use that prioritizes human rights is essential to ensuring equitable and environmentally sustainable use of limited supplies. If the  Post-2015 Development Agenda is to succeed, the text must reflect these essential concerns.

Read the full explanation and amendments from the NGO Mining Working Group here (attached)

We hope to see these seemingly small, but significant changes in the final text and we ask you to lobby your governments to adopt them!

EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org

Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA

Berliner Wassertisch
15. Juni 2015

Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen

Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge

Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.

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Zur pdf (1,1 MB)

Vorwort

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.

Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.

Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.

Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.

Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V

 

Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

Zum Brief

TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

Berliner Wassertisch
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10405 Berlin

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Weitere Links:
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Presseeinladung vom Bündnis
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Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
Aktion Berliner Wassertisch auf Globaltradeday
Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)

Wasser marsch gegen die irische Regierung

Spiegel online
11.12.2014

Wut über neue Gebühren
Wasser marsch gegen die irische Regierung
von Frank Patalong

Zehntausende Iren demonstrierten vor dem Parlament, die Opposition drängt gar auf Neuwahlen: Bislang war das Trinkwasser kostenlos. Doch jetzt will Regierungschef Kenny Zähler einführen – ein Kulturbruch.

Parlament DublinDublin/Hamburg – Das Bündnis Right2Water rief, und Zehntausende kamen: Je nach Schätzung zwischen 30.000 und 100.000 Iren blockierten das Parlament und brachten den Verkehr in Dublin zum Stillstand. Sie wollten in letzter Minute verhindern, dass sie ab 2015 für ihr Trink- und Abwasser bezahlen müssen. Denn bisher war das kostenlos.

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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU

Brüssel, den 15.10.2014

EWSAMitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.

1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.

1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.

1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.

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Referat vor Studierenden der HU-Berlin
zum Stand der politischen Debatte zur Wasser-Privatisierung

Privatisierung des Wassers Input-Referat von Wolfgang Rebel, Berliner-Wassertisch (Muskauer Straße) anlässlich eines Studienkollegs am 6. Juli 2014 an der Humboldt-Universität Berlin Guten Tag. Vielen Dank, dass ich heute zu Ihnen als Vertreter der Bürgerinitiative Berliner-Wassertisch sprechen darf. Thema ist der Stand der politischen Debatte zur Wasser-Privatisierung, wobei in Berlin dazu besondere Erfahrungen gemacht werden konnten. … weiterlesen

Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. … weiterlesen

Dank EBI: EU-Kommission startet Umfrage zum Trinkwasser

Seit dem 23.6.2014 läuft die Umfrage der EU-Kommission zur Trinkwasserqualität in der EU. Die EU-Kommission schreibt hier:

In ihrer Mitteilung zur europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“, COM(2014) 177 final, kündigte die Kommission eine EU-weite öffentliche Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie an, um insbesondere den Zugang zu hochwertigem Trinkwasser in der EU zu verbessern. Gleichzeitig rief sie die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sauberes, sicheres und unbedenkliches Trinkwasser für den menschlichen Verbrauch zu garantieren. […]

Anlässlich dessen hat Right2water am 26.06. eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir als Mitglied dieses breiten Bündnisses bekannt geben möchten.

Right2water lädt ein, bei der Umfrage der EU-Kommission mitzumachen und gibt dabei ein paar Handlungsempfehlungen.

Unter anderem bittet Right2water, die EU-Kommission über  die negativen Folgen der Privatisierungen aus den einzelnen Ländern zu unterrichten [über positive Folgen wird wenig zu berichten sein..] und gegebenenfalls über Beispiele von Rekommunalisierungen [naja, wir könnten da von einer „Schein“-Rekommunalisierung erzählen…]

Was die Trinkwasserqualität betrifft, wünscht sich right2water, dass man auf die Problematik der Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft und Chemie in der Industrie eingeht. Hier könnte man an Verbote von bestimmten Stoffen denken oder zumindest an niedrigere Grenzwerte.

Ein wichtiges Thema sind Sozialtarife. Auch dazu könnte man Forderungen an die EU-Kommission stellen.

Nicht vergessen werden darf unsere zentrale Forderung!

Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dürfen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen!

Die Umfrage endet am 23.9.2014.

Pressemitteilung Right2water

European Commission starts to implement its response to ECI

25.06.2014
The European Commission has launched a consultation on the quality of drinking water supply in response to the ECI right2water, the only successful ECI so far.

We invite the civil society and European citizens to participate in this consultation and to address the human rights aspect of water, the responsibility of governments to provide the service, the fact that it is a “natural monopoly” (there is no market!) and to address that outsourcing or delegation of services do NOT lead to better quality. We would appreciate if you can give examples from your country (failed privatisation or concessions and good examples of remunicipalisation).

For higher quality services governments have to set higher standards, e.g. by putting a ban or maximum on the use of pesticides and chemicals in agriculture and industries. Furthermore we would like to promote progressive and social tariffs (to improve affordability).

The consultation will close on the 23 September and it can be done in all 23 official languages of the European Commission.

The Citizens committee encourages all the partners organisations to contribute to the consultation.

The link of the consultation.

[Die Fragebögen in deutscher Sprache, in englischer Sprache]

In case you want send the European Commission your views, you can submit your position papers on the issues addressed in this questionnaire to the Commission services to: ENV-DRINKING-WATER@ec.europa.eu

Zur Pressemitteilung

 

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Gemeinsame Pressemitteilung Bündnis TTIP unfairhandelbar
24.6.2014

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Von Regine Laroche, Mehr Demokratie e.V.

Forderung: Verhandlungsmandat für TTIP aufheben, CETA nicht abschließen

Das Bündnis TTIPunfairhandelbar bereitet den Start einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die geplanten Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, EU-USA) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, EU-Kanada) vor. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen bzw. das CETA-Abkommen nicht abzuschließen. Der Registrierungsantrag der EBI ist für Juli geplant, der Start der Unterschriftensammlung für September dieses Jahres. Das Bündnis besteht seit Herbst 2013.

Mit einer EBI kann die EU-Kommission zu einem Rechtsakt aufgefordert und eine Anhörung im Europäischen Parlament erzwungen werden. Für eine erfolgreiche EBI werden eine Million Unterschriften benötigt. Gleichzeitig muss in sieben Mitgliedsstaaten das so genannte Länderquorum überwunden werden. In Deutschland sind dies ab Juli 2014 beispielsweise 72.000 Unterschriften, in Frankreich 55.500, im Vereinigten Königreich und in Italien 54.750, in Estland, Malta, Luxemburg und Zypern 4.500 Unterschriften. Die Höhe des Quorums richtet sich nach der Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EU-Parlament. Die bisher bekannteste EBI war „right2water“. Ihr war es gelungen, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie gestrichen wurde.

Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Federführend bereiten derzeit die Organisationen Attac, Campact, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI vor. Europaweit haben bereits über 100 Organisationen aus 17 Ländern ihre Unterstützung zugesagt, Tendenz täglich steigend. In Deutschland gehören dazu beispielsweise Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW.

Weitere Informationen werden auf einer Pressekonferenz Mitte Juli 2014 in Brüssel bekanntgegeben. Eine Einladung hierzu erfolgt separat.

Zum Artikel

 

Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014