Keine Zeit mehr für Untätigkeit – Zivilgesellschaft sieht dringenden Handlungsbedarf in der deutschen Nachhaltigkeitspolitik

Berlin, 03. Juni 2019
Vor fast 4 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die 2030-Agenda mit den Sustainable Development Goals – den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs). Dieses Jahr kommen Staats- und Regierungschefs erneut zusammen, um das erste Mal eine umfassende Bilanz über die bisherige Umsetzung zu ziehen. Eines ist auch vor dem Treffen klar – das bisherige Tempo ist bei weitem nicht ausreichend, um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen eine gemeinsame Erklärung (pdf) an die Bundesregierung erarbeitet, die heute veröffentlicht und mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert wird.

Dazu Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung, Mitinitiator der Erklärung und Mitorganisator des heutigen zivilgesellschaftlichen Gipfels: „Die Bundesregierung kann die Augen nicht länger verschließen vor den Konsequenzen der eigenen Politikentscheidungen. Eine Kurswende hinzu nachhaltiger Entwicklung wird nicht durch einige Schönheitsreparaturen hier und da erreicht. Mit der aktuellen Ausrichtung unserer Wirtschafts- und Handelspolitik, dem ungebremsten Profitstreben in der Agrarpolitik und den Fehlentscheidungen in der Energie- und Verkehrspolitik sind wir auch in 100 Jahren nicht auf dem Pfad in eine nachhaltige Zukunft. Wir kommen heute in Berlin zusammen um deutlich zu machen: Nachhaltige Politik sieht anders aus!“

Die gemeinsame Erklärung, die aktuell von 118 Organisationen aus ganz Deutschland unterzeichnet wurde, zeigt wie selten die Einigkeit in der Zivilgesellschaft über die fehlenden Anstrengungen der Politik im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik. Dabei verbindet sie ein Kerngedanke der Agenda 2030: Nur, wenn ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen zusammen gedacht werden und gesellschaftliche Gruppen gemeinsam an Lösungen arbeiten, können Antworten auf die Krisen und Herausforderungen unserer Zeit gefunden werden. Die Forderung der Erklärung ist klar. Die Bundesregierung muss der Umsetzung der Agenda 2030 oberste Priorität einräumen und Nachhaltigkeit im Sinne globalen (Generationen-)Gerechtigkeit als zentrales Leitbild zu ihren Entscheidungen machen.

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Download der Erklärung: Zivilgesellschaftliche Erklärung zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik (pdf)

Pressemitteilung als PDF

Die gemeinsame Erklärung (pdf) wurde anlässlich des UN-Gipfels im September 2019 zum Umsetzungsstand der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) veröffentlicht

Ibiza-Video: Strache (FPÖ) schlug Teilprivatisierung der österreichischen Wasserversorgung vor

FALTER.at
17. Mai 2019

Das Ibizavideo und Public Private Partnership. Wer rechts wählt, wählt neoliberal

„Auf dem Videomaterial, das der Süddeutschen Zeitung und dem Spiegel übergeben wurde und das vor der Veröffentlichung vom Falter eingesehen werden konnte, plauderten die beiden über Großsponsoren der FPÖ und das Vereinskonstrukt, an das sie spenden. […] Sie dachten laut über eine teilweise Privatisierung der österreichischen Wasserversorgung nach.“
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Kommentar von Sebastian Puschner im Freitag vom 20. Mai 2019: „Merken wir auf, weil da einer die Wasserversorgung an Private mit Profit-Interessen zu geben gedenkt? Wasserprivatisierungen waren in Europa in der jüngsten Vergangenheit doch längst Realität, ganz ohne Nazis. In Berlin etwa war das nur zurückzudrehen, indem ein Volksbegehren, der Wassertisch, sich in seinem langen Kampf von Legislative und Exekutive nicht aufhalten ließ – und indem zum Rückkauf wahnwitzig hohe öffentliche Mittel zur ,Entschädigung‘ der Privaten mit Profit-Interesse eingesetzt wurden.“

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Offener Brief an BÜNDNIS/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein: „Keine Fracking-LNG-Import-Terminals: Schleswig-Holsteins Stimme im Bundesrat zählt“

13. April 2019

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende von Kalben,
sehr geehrter Herr Umweltminister Albrecht,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Heinold,

das Klimabündnis gegen LNG hat in einer detaillierten Stellungnahme (pdf) sowie in mehreren öffentlichen Veranstaltungen auf die signifikanten klimatischen Gefahren sowie die großen ökonomischen Risiken im Zusammenhang mit dem Bau des LNG Terminals in Brunsbüttel deutlich hingewiesen (pdf & pdf)

Trotz aller anderweitiger Bekundungen, steht es zudem eindeutig fest, dass Deutschland bewußt mit direkten und indirekten Subventionen eine Fracking-Gas-Import-Infrastruktur für den Klimawandelleugner Trump aufbauen möchte. Das können weder Sie, noch der Investor, noch die Bundesregierung negieren. Ganz im Gegenteil. Der geopolitische Zusammenhang mit den USA und der gewollte Import von Fracking-Gas wird offen gelebt und kommuniziert.

Zu den indirekten Subventionen zählt die jetzt durch das BMWI vorgelegte Rechtsänderung. Nach einer gemeinsam anberaumten Konferenz mit dem US Vize-Energieminister sowie den größten US LNG Lobby Verbänden hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Februar 2019 entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“ Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Anschlussleitung für das LNG Terminal in Brunsbüttel aus dem Netzentwicklungsplan zu nehmen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Investor die Anschluss- und Betriebskosten hätte zahlen müssen.

Die angestrebte Rechtsänderung wird buchstäblich durchgepeitscht. Der Öffentlichkeit wurde eine Farce-Beteiligungsfrist von de facto 2 1/2 Tagen eingeräumt. Weil uns das Thema extrem wichtig ist, haben wir dennoch – zusammen mit insgesamt 25 Umweltgruppen – eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben), die jedoch vom BMWI und dem Kabinett völlig mißachtet wurde.

Hauptpunkte sind:

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen;
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden;
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler –insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates soll am 2. Mai über den Verordnungsentwurf abstimmen. Wir erwarten, dass der Bundesrat am 17. Mai 2019 final abstimmen soll.

Am 24. März 2019 hat der Landesparteitag von B90/Die Grünen in SH dem Antrag „Vorfahrt beim Klimaschutz, auch beim LNG Terminal Brunsbüttel“ zugestimmt.

Folgende Punkte wurden u.a. festgestellt:

  • Bei der Beurteilung eines möglichen LNG-Terminals müssen die Einhaltung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Pariser Klimaabkommens und dessen fristgerechte Umsetzung Priorität haben. Dabei sind die die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des LNG-Terminals auf das Klima zu berücksichtigen, auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Eine finanzielle Förderung des LNG-Terminals durch das Land lehnen wir ab. Das finanzielle Risiko muss bei den Investoren liegen.
  • Wir verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil des in Deutschland angelandeten LNG-Gases zukünftig durch Fracking in den USA gewonnen werden könnte. Wir lehnen Fracking ab

Ihrem eigenen Landesparteibeschluss folgend sowie mit Verweis auf

a) unsere detaillierten Stellungnahmen,
b) die aktuell vor der Wahl des EU-Parlamentes publizierte Position der europäischen Grünen, dass fossiles Gas keine Zukunft in Europa hat,
c) die klare, wohl begründete Position der Grünen in Niedersachsen gegen LNG Terminals,

fordern wir Sie auf, im Wirtschaftsausschuss sowie Plenum des Bundesrates gegen die geplante Rechtsänderung zu stimmen.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns vorab mitteilen könnten, wie Ihre Entscheidung diesbezüglich ausfällt.

Mit den besten Grüßen

Andy Gheorghiu
– Policy Advisor –
Food & Water Europe
Stechbahn 9
34497 Korbach
Germany

+49 5631 50 69 507

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

SPIEGEL
24.3.2019

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

Noch immer landet über den Dünger zu viel Nitrat im Grundwasser, das schadet Pflanzen und Tieren. Das ärgert die EU – auch die Spannungen zwischen der deutschen Umwelt- und Agrarministerin nehmen zu.
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Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)

 

Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

Pressemitteilung als pdf

Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)

Niederlage für Neoliberale. Zürich stimmt gegen Privatisierung der Wasserversorgung


Kantonale Abstimmung – Zürich schickt das Wassergesetz bachab
Das Nein zum Wassergesetz ist eine Niederlage für die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat. […]
Aktualisiert am Sonntag, 10.02.2019, 19:25 Uhr

„Überraschend deutlich, mit über 54 Prozent Nein-Stimmen, haben die Zürcher Stimmberechtigten das neue Wassergesetz abgelehnt. […] Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob sich Private an der Wasserversorgung beteiligen dürfen. Die bürgerlichen Parteien unterstützten diese Pläne, die Linken waren dagegen. Ihrer Meinung nach gehört die Wasserversorgung in die öffentliche Hand.“

Zum Beitrag

 

Weitere Berichte:

Zürcher Wassergesetz bei Volksabstimmung durchgefallen. Euwid: 11.2.2019.
Volk versenkt Wassergesetz: «Ein guter Tag für den Gewässerschutz» In: Basler Zeitung, 10.2.2019.
„Ein Ja zum Wassergesetz empfahlen die SVP, FDP, CVP und EDU. Nein sagten SP, GLP, Grüne, EVP und AL.“

Der Berliner Wassertisch gratuliert! Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand. Denn:

„Wenn die Privaten hineingehen, dann wollen sie Gewinne machen, und die können sie zunächst einmal kurzfristig dadurch erreichen, dass Preise nach oben gesetzt werden. Und wenn diese Marge ausgereizt ist, was relativ schnell der Fall ist, dann können weitere Profite nur dadurch erfolgen, dass man die Infrastrukturen verkommen lässt, also keine Investitionen tätigt, so wie es eigentlich sein müsste. Am Ende hat man ein sanierungsbedürftiges Netz, und dann wird es so passieren wie jetzt in London, dass die Privaten wieder an den Staat herantreten und sagen, »wir können auch nicht mehr, wir wollen auch nicht mehr. Staat, bitte kauf zurück.«“ (Laskowski)

Erdgassuche in Nordbrandenburg: Bürgerinitiative gegründet

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Zehdenick / Templin

„Gasbohren in der Uckermark und Oberhavel verhindern!“ (gegründet am 31.1.2019 in Templin)

„Das niederländische Unternehmen Jasper Resources B.V. will mit seinem Tochterunternehmen Jasper Resources GmbH in Zehdenick und Gransee bis an die Stadtgrenze zu Templin und Landkreisgrenze zur Uckermark Erdgasbohrungen durchführen. Seismografische Messungen werden bereits durchgeführt.

[KARTE HIER]

In den Niederlanden wurde viele Jahre Erdgas gefördert – ein lukratives Geschäft. Doch nun entschied sich die Regierung, die Erdgasförderung einzustellen.

Warum? Die Erdgasförderung verursachte dort mehr als 1000 Erdbeben, weil in der Tiefe das Erdreich nachgab. Fast 100.000 Schadensmeldungen an Gebäuden wurden dort amtlich registriert.

Nun will dieses niederländische Unternehmen in unserer Region das Geschäft mit dem Erdgas machen.

Quelle: Stadt Templin

Die Bohrungen sollen inmitten von Wasser- und Naturschutzgebieten und nahe bewohnter Ortschaften erfolgen. Das Austreten von giftigen oder radioaktiven Stoffen aus der Tiefe kann nie hundertprozentig ausgeschlossen werden.

Die Stadt Templin hat gegen die geplante Erdgasförderung gestimmt – selbstverständlich. Denn Lebensraum, Natur und vor allem unser höchstes Gut, unser Wasser, stehen auf dem Spiel.

 

 

 

 

Gasbohren in Trinkwasserschutzgebieten ist nach Auffassung aller Parteien zu verbieten.

Dennoch hat die Firma Jasper Resources vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg die Erlaubnis erhalten, zu messen.

Nun gilt es, Probebohrungen zu verhindern. Wir wollen nicht zusehen, wie dieses Unternehmen unsere Region ausbeutet und verseucht und uns dann mit den Altlasten und Spätfolgen, zu denen auch großflächige Erdabsenkungen und Erdbeben gehören, zurücklässt! Wir wollen unsere Häuser und Grundstücke vor Absenkung, Verwerfung, Rissbildungen und Erdbeben bewahren.

Unsere Gesundheit und die unserer Kinder vor vergiftendem Quecksilber, Radioaktivität und hoch krebsauslösendem Benzol schützen.“ Zum Beitrag

Politischer Widerstand. Bürgerinitiative warnt vor Gefahren des Gasbohrens

Templin, 01.02.2019
Ein Unternehmen erkundet bei Zehdnick Erdgasvorkommen. In der Region stoßen die Pläne auf Kritik.
Gegen die Pläne der Firma Jasper Resources, in der Zehdenicker Region Erdgaslagerstätten zu erkunden, formiert sich Widerstand. Am Donnerstagabend hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die eigenen Angaben zufolge gegen diese Pläne vorgehen will.

Zum Artikel von Sigrid Werner im Nordkurier

Erdgasförderung. Erdgas-Investoren rechnen in Zehdenick-Nord mit Milliarden-Gewinnen

04.02.2019, MOZ
Zehdenick (MOZ) Die etwa 20 Investoren der niederländischen Jasper Rescoures BV erhoffen sich durch ihre Beteiligung an einer möglichen Erdgasförderung im Gasfeld Zehdenick eine enorme Rendite, was allerdings auch mit einem hohen Risiko verbunden ist.
Zum [„Jubel“]-Artikel von Martin Risken

Erdgassuche in Nordbrandenburg: Bürgerinitiative gegründet

05.02.2019
Zehdenick (dpa/bb) – Im Norden Brandenburgs laufen Untersuchungen nach Erdgas. Seit dem 14. Januar messen Fahrzeuge zwischen Zehdenick (Landkreis Oberhavel) und Templin (Uckermark) anhand von Vibrationen das Erdgasvorkommen in der Region, wie das Unternehmen Jasper Resources am Dienstag auf Nachfrage mitteilte. Anschließend soll beurteilt werden, ob nach Gas gebohrt wird.
Zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung

Hitzige Diskussion. Abgeordnete gegen auf Erdgasgegner zu.

08.02.2019
Zehdenick (MOZ) Wird die Stadt Zehdenick auf die Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren“ zugehen und mit den Templinern Front gegen die geplante Erdgasförderung machen? Seitens der Abgeordneten gibt es seit Donnerstagabend Signale, die für den offenen Austausch der Argumente sprechen.
Zum Artikel von Martin Risken

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Zehdenick / Templin

„Gasbohren in der Uckermark und Oberhavel verhindern!“ (gegründet am 31.1.2019 in Templin)


Zur Website

 

Karten des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)

unter: http://www.geo.brandenburg.de/lbgr/bergbau

Sulfate in der Spree. 7. März 2019, Anhörung im Braunkohlenausschuss in Cottbus

Steigen Frankfurter Trinkwasserpreise wegen des Braunkohlenabbaus?

Braunkohlenausschuss muss im März Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Frankfurter Wasserbetriebe anhören


Cottbus / Frankfurt(Oder), Januar 2019. Auf Antrag mehrerer Mitglieder wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg am 7. März die Wasserbetriebe Frankfurt (Oder) und Berlin anhören. Geklärt werden soll dabei, ob Wasserkunden auf den Kosten sitzenbleiben, die durch die Sulfatbelastung der Spree aus den Braunkohletagebauen der LEAG verursacht werden.

„Der Bergbaubetreiber muss für die Folgekosten seiner Tagebaue aufkommen, nicht der Trinkwasserkunde. Wir wollen wissen, ob es stimmt, dass die LEAG ihre gegebene Finanzierungszusage für die Maßnahmen in Frankfurt wieder zurückgezogen hat. Dazu sollte sich der Ausschuss aus erster Hand informieren.“ fragt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, Mitglied des Ausschusses und einer der Antragsteller.

Die Stadt Frankfurt (Oder) gewinnt ihr Trinkwasser im Wasserwerk Briesen aus Uferfiltrat der Spree. In den letzten Jahren ist der Sulfatgehalt der Spree so stark angestiegen, dass der Trinkwassergrenzwert nur noch mit millionenschwere Investitionen sicher eingehalten werden kann. Der überwiegende Anteil der Sulfatbelastung der Spree stammt aus den aktiven Braunkohletagebauen der LEAG. Kommt der Bergbaubetrieb nicht für die Kosten auf, droht eine deutliche Steigerung des Wasserpreises in Frankfurt (Oder).

Der Braunkohlenausschuss muss laut seiner Geschäftsordnung Tagesordnungspunkte behandeln, die von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht verlangt wurden. Ein solcher Antrag wurde am Freitag von den Ausschussmitgliedern Sahra Damus , Winfried Böhmer, Thomas Burchardt, Sascha Fussan, Lothar Treder-Schmidt und René Schuster eingereicht.

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Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses

Datum: 07 März 2019, 09:00 Uhr
Ort: Stadthaus, Erich-Kästner-Platz 1, 03046 Cottbus (Openstreetmap)

Von Berlin nach Cottbus mit der Deutschen Bahn

Abfahrt Berlin Hbf
06:32 / Gleis 12 / RE 2 (63962) / Richtung: Cottbus Hbf / Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Ankunft Cottbus Hbf
07:59

Fußweg ca. 20 Minuten

Link zur Website des Braunkohleausschusses

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

10. Januar 2019

Studie zeigt klare Vorteile der öffentlichen Wasserversorgung

Öffentliche Wasserversorgung funktioniert besser als private. Das ist das Fazit einer aktuellen Studie, die die europäische Wasserwirtschaft von sechs Ländern (AT, DE, HU, FR, PT, UK) über einen längeren Zeitraum untersucht und bewertet hat. Durch die bevorstehende Revision der Konzessionsrichtlinie (bis spätestens April 2019) steht auch die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung wieder zur Diskussion. ÖGB, AK, der Österreichische Städtebund und younion _ Die Daseinsgewerkschaft luden daher zwei der Studienautoren nach Brüssel ein, um den europäischen Entscheidungsträgern die Ergebnisse zu präsentieren.

Nach einer Diskussionsrunde mit ParlamentsvertreterInnen unter der Schirmherrschaft des EU-Abgeordneten Josef Weisenholzer (S&D), stellten Dr. Leonhard Plank und Univ.-Prof. Michael Getzner die Studie einem größeren Publikum in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU vor.

Mythos der billigeren Privatversorgung entkräftet

Die Studienautoren zeigten in ihrer Präsentation, dass private Wasserversorgung weder billiger noch wirtschaftlich nachhaltig ist. Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor führen durch die Finanzierung von Regulierungsbehörden und öffentliche Ausschreibungen zu hohen Transaktionskosten. Erwirtschaftete Gewinne werden ausgeschüttet und Kosten für Reinvestitionen durch Fremdkapital finanziert. Der Mythos vom freien Markt in der Wasserwirtschaft und einer damit einhergehenden billigeren und besseren Versorgung der Menschen wird damit widerlegt.

Öffentliche Wasserversorgung in Österreich vorbildhaft

Die öffentliche Wasserversorgung in Österreich punktet im europäischen Vergleich mit sehr guter Effizienz, Qualität und Leistbarkeit für die versorgte Bevölkerung. Die Studienautoren sehen keinerlei dringenden Handlungsbedarf in Hinblick auf eine Liberalisierung oder gar Privatisierung öffentlicher Systeme. ÖGB und AK sehen es daher als dringend notwendig, die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Konzessionsrichtlinie beizubehalten. Langjährig bestehende Systeme einer gut funktionierenden öffentlichen Daseinsvorsorge wie in Österreich oder Deutschland dürfen auch zukünftig nicht gefährdet werden. Dringend zu empfehlen ist hingegen die Umsetzung von Ausnahmen öffentlicher Investitionen in Bezug auf die Verschuldungsgrenzen der öffentlichen Haushalte („goldene Investitionsregel“) zur Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Langfristige Investitionen notwendig

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit weiteren Experten wurde die Ergebnisse der Untersuchung einhellig bestätigt. Walter Kling, Vizechef von „Wiener Wasser“, unterstrich die Bedeutung langfristiger Planung und Investitionen bei der Wasserversorgung. So wurden etwa 1970 in Wien erhöhte Wasserverluste gemessen, ein Investitionsprogramm über 25 Jahre war notwendig um die langfristige Effizienz sicherzustellen.

Aufgrund ihrer Profitorientierung sind privaten Betreibern derartige Aufwendungen nicht zuzutrauen. Die Studie zeigt Beispiele, in denen die Unternehmen 97% der Gewinne an die Gesellschafter ausgezahlt haben. Mittel für langfristig notwendige Aufwendung sind dann nicht mehr vorhanden. In Ungarn etwa wurde aus genau diesem Grund die private Versorgung wieder abgeschafft.

Iris Strutzmann. Referentin in der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK-Wien lobte die öffentliche Wasserversorgung in Wien, die auch in der Bevölkerung starken Rückhalt findet. Tatsächlich liefert die österreichische Wasserwirtschaft im europäischen Vergleich bei den Wasserleitungsverlusten bei der Abwasserentsorgung sowie der operativen Effizienz hervorragende Ergebnisse. So liegt der Wasserleitungsverlust in Österreich bei 11 Prozent und liegt damit an zweiter Stelle nach Deutschland mit 7 Prozent.

Kattnig: „Wasser nicht wie eine Handelware behandeln“

Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe verwies auf mehrere Umfragen, in denen die Bevölkerung verschiedener deutscher Städte (teilweise weit über 90%) sich gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung aussprach.

Marzena Rogalska, zuständige Abteilungsleiterin in der EU-Kommission, zeigte sich beeindruckt von den Forschungsergebnissen und versprach eine „neutrale, ökonomische Bewertung“ der Konzessionsrichtlinie. Die Studie sei dabei sehr hilfreich.

In seinen Schlussbemerkungen forderte Thomas Kattnig, Bereichsleiter Internationales, EU und Daseinsvorsorge bei younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung: „Wasser ist die Grundlage des menschlichen Lebens und muss auch im Binnenmarkt besonders behandelt werden und nicht wie jedes andere Gut.“

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Schleswig-Holstein: Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

(13.12.2018, Kiel) Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist.

Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19
BIC: GENODEF1BDS (bei der VR-Bank)
Verwendungszweck: Klage

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Michel Reimon zur JEFTA-Entscheidung im EU-Parlament: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung


PA Reimon/JEFTA: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung
EU-Handelspolitik weiterhin auf falschen Kurs

Straßburg (OTS) – Eine Mehrheit aus Liberalen und Konservativen hat heute für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. Trotz massiver Bedenken und Proteste der Zivilgesellschaft setzt die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und Teile des Europaparlamentes weiterhin ihre Handelspolitik à la TTIP und CETA fort.

Michel Reimon, Co-Delegationsleiter der Grünen, sagt: “Wenn Dienstleistungen unter JEFTA liberalisiert werden, können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. JEFTA unterläuft somit das Vorsorgeprinzip der EU. Weiters fehlen Umweltschutzregeln wie ein Importstopp für illegal geschlagenes Holz, das Japan im großen Stil importiert. Statt faire und nachhaltige internationale Handelsabkommen abzuschließen, setzen Konservativen und Liberalen lieber weiterhin auf ungebremste Liberalisierung. Dafür opfert die ÖVP, ohne mit der Wimper zu zucken, öffentliche Dienstleistungen wie unsere öffentliche Wasserversorgung.