Altlasten im Vorstand

junge welt
08.03.2014

Altlasten im Vorstand
Von Ben Mendelson

Berlin: Verfilzte Chefetage der Wasserbetriebe soll neues Stadtwerk gründen. Bürgerinitiative ­fordert Rücktritte

Berlins rekommunalisierte Wasserbetriebe wollen sich neuen Aufgaben stellen. Bald soll ein vom SPD-CDU-Senat geplantes Stadtwerk unter der Leitung der Wasserbetriebe gegründet werden, wie das Unternehmen nach der Aufsichtsratssitzung am vergangenen Mittwoch bekannt gab. Doch Bürgerinitiativen und Oppositionspolitiker kritisieren das Vorhaben. Sie sind der Meinung, die Wasserbetriebe sollten zuerst wichtige offene Fragen beantworten und die Altlasten der über 14 Jahre andauernden Teilprivatisierung beseitigen.

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Berliner Wasserpreise sinken 2014

Berliner Morgenpost
25.02.2014

VERBRAUCHER
Berliner Wasserpreise sinken 2014
Von Joachim Fahrun

Kartellamt siegt vor Gericht. Haushalte werden um insgesamt 250 Millionen Euro entlastet

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) müssen ihre Preise senken. Die entsprechende Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012 ist rechtens. Das entschied am Montag der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Eine Klage der BWB, die sowohl den Umfang der Preissenkung als auch die Zuständigkeit der Wettbewerbshüter für die Berliner Wassertarife generell in Frage stellte, wurde abgewiesen.
Die Richter bestätigten, dass die Preiserhöhungen für Frischwasser in Berlin 2012 um 17 Prozent und in den Folgejahren um 18 Prozent zu hoch waren. „Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 insgesamt um zirka 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Montag. Das Gericht teilte mit, im Vergleich zu den Preisen in anderen Millionenstädten seien die Berliner Wasserpreise überdurchschnittlich hoch, die Versorgungsbedingen seien aber sehr günstig.

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Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet

Berliner Zeitung
24.02.2014

BERLIN
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Von Jan Thomsen

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt durfte die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015.

Die Bonner Preiswächter haben vorerst Recht behalten: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Juni 2012 angewiesen, den Trinkwasserpreis für die Berliner Kunden um knapp 15 Prozent senken, weil er „missbräuchlich überhöht“ sei. Die BWB, damals noch teilprivatisiert, wehrten sich gegen diese Verfügung vor Gericht – und verloren jetzt.

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Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

ZEIT-Online
24.02.2014

WASSER
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

Düsseldorf/Berlin (dpa) – Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12).

Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.

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Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Berliner Zeitung
24.02.2014

GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.

„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

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Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück

Berliner Morgenpost
24.02.2014

URTEIL
Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück
Von Joachim Fahrun

Das Kartellamt behält recht: Berlin muss den Wasserpreis um 14 Prozent senken. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Kunden in Berlin hat das konkrete Folgen.

Fast 300 Millionen Euro haben die Berliner Wasserbetriebe zuletzt Jahr für Jahr an Überschüssen erwirtschaftet. Der Großteil davon floss in die Taschen der Anteilseigner, zu denen seit der Teilprivatisierung 1999 neben dem Land Berlin auch die beiden privaten Konzerne RWE und Veolia gehörten.

Das Bundeskartellamt lag nach Auffassung des Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf richtig mit seiner Preissenkungsverfügung von 17 beziehungsweise 18 Prozent. Die landeseigene Berliner Gesellschaft ist nach dem Spruch des für das Bonner Bundeskartellamt zuständigen Gerichtes verpflichtet, die Tarife zu senken und den Wasserkunden das seit 2011 zu viel kassierte Geld zurückzuzahlen.

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Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

rbb-online
24.02.2014

Gericht bestätigt Zuständigkeit des Kartellamts
Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

Die Berliner müssen für die zu hohen Wasserpreise Geld zurück bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass das Bundeskartellamt die Senkung der zu hohen Preise von den Wasserbetrieben fordern durfte. Damit müssen die Vermieter nun zuviel gezahlte Gelder von den Wasserbetrieben zurückfordern und an die Mieter weitergeben.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung angeordnet hatte.

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Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

B.Z.
24.02.2014

GERICHTS-URTEIL
Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

Das OLG Düsseldorf wies eine Klage der Wasserbetriebe zurück. Die Verbraucher sollen nun Geld zurück erhalten.

Die Wasserpreise in Berlin dürfen gesenkt werden. Jetzt sogar mit dem Segen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-2 Kart 4/12). Die Richter wiesen am Montag die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung um 18 Prozent durch das Bundeskartellamtes zurück.

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Mieter bekommen zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet

taz
17.02.2014

WASSERKOSTEN IN DER HAUPTSTADT
Mieter bekommen zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet
(dpa)

Hunderttausende Mieter in Berlin bekommen mit der nächsten Betriebskostenabrechnung zu viel bezahlte Wassergebühren für das Jahr 2012 erstattet. Darauf hat der Berliner Mieterverein hingewiesen. „Der 31. Dezember 2014 ist dafür der späteste Zeitpunkt“, sagte Geschäftsführer Rainer Wild der Nachrichtenagentur dpa. 14 Prozent ihrer Trinkwasserkosten erhalten die Kunden zurück, dazu hatte das Bundeskartellamt die Wasserbetriebe verpflichtet.

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Rissige Kanalisation in Berlin

junge Welt
08.02.2014

Rissige Kanalisation in Berlin
Von Ben Mendelson

Kaum sind die Wasserbetriebe der Hauptstadt rekommunalisiert, tauchen plötzlich Investitionslücken auf

Nach über 14 Jahren Teilprivatisierung tauchen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) immer mehr Altlasten auf. Aktuell machen ihnen Tausende Löcher in den maroden Wasserrohren zu schaffen. Die vor rund zwei Monaten rekommunalisierten größten Wasserbetriebe Deutschlands müssen nun investieren, wo die privaten Konzerne zuvor »darüber entscheiden konnten, wie und wieviel investiert wurde«, sagte Wolfgang Rebel, Pressesprecher der Bürgerinitiative Berliner-Wassertisch.info, am Freitag gegenüber junge Welt. »Der katastrophale Zustand der Abwasserrohre zeigt, daß den Gewinnen zuliebe dringende Investitionen unterblieben.«

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14.000 Löcher in Berliner Wasserrohren

B.Z.
29.01.2014

STUDIE
14.000 Löcher in Berliner Wasserrohren
von Thomas Kittan

Ganz schön löchrig: Nach einer neuen Studie haben die Berliner Wasserrohre rund 14.000 Schadstellen.

Die Berliner Bauwirtschaft schlägt Alarm: Nach einer neuen Studie haben die Berliner Wasserrohre rund 14.000 Schadstellen.

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Materialien vom Symposium „Das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen!“ am 17.1.2014 in Berlin

Webseite der AöW zur Veranstaltung vom 17.01.2014Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin.
Die Organisationen, die dieses Bürgerbegehren unterstützt haben, diskutierten mit WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen, PraktikerInnen und allen am Thema Interessierten.
Auf der Webseite der AöW und hier werden Materialien wie Präsentationen und Reden von der Veranstaltung bereit gestellt.

Hier auch die auf dem Symposium gehaltene Rede von Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens „Unser Wasser“: „Das Beispiel Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und was wir daraus lernen“ zum Download

Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt

Neues Deutschland
18.01.2014

Berlin/Brandenburg
Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt
von Martin Kröger

Finanzsenator soll laut Verbänden übereilt und überteuert von privaten Investoren Anteile für 1,25 Milliarden Euro erworben haben

Der Steuerzahlerbund, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und der Wassertisch wollen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Berlins Finanzsenator ermittelt. Ob das passiert, ist zu bezweifeln.
Die Strafanzeige soll am Montag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler Berlin, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sowie die Initiative Berliner Wassertisch werfen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) darin vor, dass der Senator die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geführt haben, »ohne Not vorschnell« auf den Weg gebracht habe. Dies erfülle aus Sicht der Organisationen den Straftatbestand der Untreue, weil Nußbaum entgegen seines Amtseides nicht seine ganze Kraft dem »Wohl des Volkes« gewidmet habe.

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