Pressespiegel zum Thema CCS – CO2 Verpressung

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck

Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck #CCS

BUND gegen CCS-Endlager

BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land – Ampel darf auch klimaschädlichen Plänen der Industrie für landesweite CO2-Pipelines und Exportinfrastruktur nicht nachgeben

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.
21.12.2022

Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“

Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.

„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.

Hintergrund

Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.

Link zur Pressemitteilung

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

(mehr hier)

Bundesumweltministerin setzt auf CO2-Speicher – Schleswig Holstein nicht!

Kein CO2-Endlager

Pressemitteilung vom 25.02.2019

„Bundesumweltministerin setzt auf CO2-Speicher – Schleswig Holstein nicht

Bundesumweltministerin Schulze möchte eine längst gescheiterte Technik wieder aus der Mottenkiste holen. Statt die Energiewende zukunftsfähig zu gestalten, soll Kohlendioxid aufgefangen und unterirdisch gelagert werden (CCS – Carbon Capture and Storage). Dr. Reinhard Knof, der Vorsitzende der BI gegen CO2-Endlager e.V. fragt Frau Schulze, warum sie trotz der Fakten die verantwortungslose CCS-Technologie wieder zum Leben erwecken möchte:

  1. CCS verursacht einen hohen Energieaufwand. Ca. ein Drittel des im fossilen Kraftwerk produzierten Stroms wird für die Abscheidung, den Transport und die Verpressung des Kohlendioxids benötigt.
  2. CCS birgt die Gefahr einer plötzlichen CO2-Freisetzung. Aufgrund des hohen Drucks bei der Verpressung können Risse und Verwerfungen auftreten und dadurch plötzlich für Mensch und Tier tödliches Kohlendioxid freisetzen.
  3. CCS gefährdet das Grund- und Trinkwasser. Aufgrund der mit hohem Druck erfolgten CO2-Verpressung können Chemikalien und sehr salziges Tiefenwasser bis in die Grundwasserleiter gedrückt werden und unsere Trinkwasserversorgung gefährden.
  4. CCS verursacht hohe Kosten. Das für den CO2-Transport erforderliche Pipelinenetz, geplant sind über 20.000 km, wird Milliarden kosten, die vom Steuerzahler oder dem Stromverbraucher aufzubringen sind.

Da mit CCS die o.g. Gefahren drohen und die Dichtigkeit der unterirdischen Speicher nicht gewährleistet werden kann, bleibt unser seit 10 Jahren erfolgreiche Widerstand ungebrochen!

Statt die Jugendlichen, die weltweit für die Zukunft unseres Planeten auf die Straße gehen endlich ernst zu nehmen, werden sie diffamiert, mit einer zerstörerischen Energiepolitik verhöhnt und sollen in die CCS-Sackgasse geführt werden. Die Kosten müssen sie später auch noch tragen.

Die BI Kein CO2-Endlager fordert statt CCS, LNG, Gaspipelines, Kohleverstromung usw. eine konsequente Umstellung der Energieversorgung zu 100 % Erneuerbare Energien. Das ist billiger als alle fossilen und atomaren Scheinalternativen, sicherer ohnehin, verhindert die Abhängigkeit von anderen Mächten (Energieautonomie) und ist schon mit unserer jetzigen Technik problemlos machbar. Sie muss nur politisch gewollt sein.

Hintergrund:

CCS wurde vor 10 Jahren schon einmal als Antwort auf den Klimawandel beworben und massiv gefördert. Die EU sah 12 Projekte in Europa vor, für die Subventionen von rund 10 Mrd. Euro bereit gestellt wurden. Doch trotz der massiven Förderung wurde kein einziges Projekt verwirklicht.

Dem massiven Widerstand von Bürgern und Kommunen ist es zu verdanken, dass die Pläne zur Errichtung von Kohlendioxidendlagern in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gestoppt werden konnten.

CCS gehört zu den Geoenginering-Techniken, mit denen eine technische Antwort auf die verfehlte weltweite Klimapolitik gegeben werden soll. Alle diese Techniken sind jedoch in hohem Maße riskant, die Auswirkungen nicht vorhersagbar und die finanziellen Dimensionen schwindelerregend.

Weltweit glauben immer noch viele Politiker, dass die Summe aus CCS und andere Formen des Geoenginerings, LNG und Erdgas über Pipelines sowie Atomkraft geeignet seien, eine Brücke zur Energiewende mittels erneuerbarer Energien zu bilden. Wir brauchen aber keine unsicheren Brücken, sondern eine Energiewende.

Dr. Reinhard Knof

Den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz lesen Sie >>> HIER <<<

Informationsblatt zu Carbon, Capture and Storage finden Sie >>> HIER <<<

Zum Originalbeitrag

Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Zur Pressemitteilung

Schleswig-Holstein. Pressemitteilung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers (VI Wasser)

Kiel, den 22.10.2018 Die Überprüfung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat über 28.970 gültige Unterschriften erbracht, die weitere Auszählung der 42.185 eingereichten Unterschriften wurde daraufhin abgebrochen. Damit wurden die notwendigen 20.000 Unterschriften deutlich überschritten. Zudem ist die Volksinitiative nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages (Umdruck 19/1360) von den Themen her zulässig und ausreichend … weiterlesen

Umstrittene Technik CCS. So wird die Kohle nicht sauber

Handelsblatt

7.12.2015

CO2 nicht in die Atmosphäre entlassen, sondern dauerhaft unterirdisch einlagern: Das könnte ein Weg sein, die Klimaerwärmung aufzuhalten. Aber die Technik wird seit Jahren erprobt – mit eher ernüchternden Ergebnissen.

Zum Artikel

Deutsche Welle: Klimaschutz. Neue Chancen für CO2-Abscheidung?

4.12.2015
Die Kohlekraft ist Hauptverursacher von CO2. Mit einer Technik zur CO2-Abscheidung wollte man das Problem lösen. Der Erfolg blieb jedoch aus – es gibt bessere Alternativen. Die Technik wird aber dennoch gebraucht.

Zum Artikel

 

Vgl. dazu:

Christfried Lenz: Informationsblatt zu „Carbon Capture and Storage“ (CCS), 2015.

ccsAbstract: Kohlekraftwerke erzeugen das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) und tragen dadurch maßgeblich zum Klimawandel bei. Die Industrie propagiert, dass durch Abfangen und unterirdische Endlagerung des CO2 (Carbon Capture and Storage = CCS) das Problem gelöst werden könne.
 
Während Lobbyorganisationen wie die „Zero Emissions Platform“ (ZEP) diese Behauptung pseudowissenschaftlich zu untermauern versuchen, warnen unabhängige Wissenschaftler: Mit CCS drohen Grundwasserkontamination und Leckagen, da die Dichtigkeit der unterirdischen Speicher nicht gewährleistet werden kann. Auch die ungeheuren Kosten sprechen gegen diese Technologie, die einzig dazu dient, die Kohleverstromung fortzusetzen. In für Verpressung vorgesehenen Gebieten (Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) machen Bürgerinitiativen mobil. Sie fordern die Versorgung durch erneuerbare Energien, die in Verbindung mit Flexibilisierung und Speicherung die fossilen Energien vollständig ablösen können.

 
Zur pdf

 

Informationsblatt zu „Carbon Capture and Storage“ (CCS)

18. August 2015 (Update 21.8.2015)
erarbeitet von Christfried Lenz
Bürgerinitiative „Kein CO2-Endlager Altmark“

Kohlekraftwerke erzeugen das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) und tragen dadurch maßgeblich zum Klimawandel bei. Die Industrie propagiert, dass durch Abfangen und unterirdische Endlagerung des CO2 (Carbon Capture and Storage = CCS) das Problem gelöst werden könne. Während Lobbyorganisationen wie die „Zero Emissions Platform“ (ZEP) diese Behauptung pseudowissenschaftlich zu untermauern versuchen, warnen unabhängige Wissenschaftler: Mit CCS drohen Grundwasserkontamination und Leckagen, da die Dichtigkeit der unterirdischen Speicher nicht gewährleistet werden kann. Auch die ungeheuren Kosten sprechen gegen diese Technologie, die einzig dazu dient, die Kohleverstromung fortzusetzen. In für Verpressung vorgesehenen Gebieten (Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) machen Bürgerinitiativen mobil. Sie fordern die Versorgung durch erneuerbare Energien, die in Verbindung mit Flexibilisierung und Speicherung die fossilen Energien vollständig ablösen können.

1.) Die Problematik der Speicherdichtigkeit

  1. a) technisch

Der entscheidende Knackpunkt der ganzen CCS-Idee ist die Dichtigkeit der sogenannten „geologischen Speicher“, die laut Weltklimarat für zehntausend Jahre gewährleistet sein müsste, um von einem positiven Klimaeffekt reden zu können. Allein dieses Postulat macht deutlich, dass das ganze Unterfangen von vornherein absurd ist, denn Planung – geschweige denn Gewährleistung – über Tausende von Jahren übersteigt das Menschenmögliche.

  • Speicher sind nicht dicht

Die für CCS arbeitenden Wissenschaftler geben selbst zu, „kein Speicher kann 100%ig dicht
sein“
.[i] Es komme auf die Höhe der Leckage-Rate an. Wie hoch diese sein wird, kann niemand vorhersagen.

Prof. Dr. Wallmann (Geomar, Kiel): „Es gibt keine 100 Prozent geschlossenen geologischen Reservoire. Es ist eher eine Frage, ob die vielleicht, wenn sie gut sind, 99 Prozent zurückhalten. Oder wenn sie schlecht sind, eben vielleicht nur 70 Prozent zurückhalten.“ [ii]

Prof. Dahmke (Uni Kiel): „Es ist der Versuch am lebenden Objekt.“ [iii]

  • Unfälle sind erwartbar

Der Schweizer Forscher Ulf Bossel wird deutlicher: „Die Möglichkeit katastrophaler Unfälle kann keinesfalls ausgeschlossen werden […]. Im Vergleich zur permanenten Entsorgung riesiger Mengen des Klimakillers CO2 ist die für ,nur‘ 25.000 Jahre angesetzte Entsorgung relativ geringer Mengen radioaktiver Stoffe peanuts.“ [iv]

  • „Reagenzglas-Versuche“ ohne Aussagekraft

Verpressungsversuche mit einigen zehntausend Tonnen (Ketzin: 67.000 to) sind ohne jede Aussagekraft, da die Menge vergleichsweise verschwindend ist (ein einziges Kohlekraftwerk stößt mehrere Millionen Tonnen pro Jahr aus). Das Gleiche gilt für den Beobachtungszeitraum, der einige Jahre beträgt und daher keine Voraussagen für Jahrhunderte oder Jahrtausende zulässt.

  • Grundwasser-Kontaminierung

In den Gesteinsporen, die das CO2 aufnehmen sollen, herrscht kein Vakuum. Sie sind vielmehr gefüllt mit stark salzhaltigem Wasser (Saline Aquifere), welches durch das CO2 verdrängt wird und seitlich ausweicht. Hierbei ist mit Ausbreitungsradien von 100 km zu rechnen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die betroffenen riesigen Flächen nicht frei von Brüchen in der Deckschicht, durch die das mit CO2 und weiteren meist giftigen Zusatzstoffen belastete Salzwasser nach oben gedrückt wird, sich mit dem Grundwasser vermischt und dieses kontaminiert.

  • Probleme bereits bei Vorzeigespeichern

Beim „Vorzeigespeicher“ Sleipner (Utsira-Formation in der Nordsee bei Norwegen) kann das eingepresste CO2 nicht nachgewiesen werden:

Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel): „Der Druck steigt nicht an im Reservoir, obwohl schon 14 Mio Tonnen CO2 injiziert wurden. Das ist überraschend. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Erklärungsmöglichkeiten. Die eine Variante ist, dass es einfach rausleckt, die andere Variante ist, dass der Speicher so riesengroß ist und soviele interne Kompressibilität hat, dass der Druck einfach nicht ansteigen kann.“ [v]

Wallman beim Start des Forschungsprojektes „Eco 2“ 2011: „Messungen bei den vorhandenen norwegischen Speicherstätten haben zum Teil gezeigt, dass der Druck trotz CO2-Einlagerungen in den vergangenen 15 Jahren kaum gestiegen ist. Das könnte natürlich darauf hindeuten, dass die Speicher undicht sind und Gase entweichen.“ [vi]

Bei Snöhvit (ebenfalls Nordsee bei Norwegen) ist im Gegensatz zu Sleipner der Druck durch verpresstes CO2 unerwartet stark angestiegen. Das verfügbare Volumen ist also kleiner als angenommen. Durch Bohrungen und Aufbrechen von Gestein versucht man, das Volumen zu erweitern.[vii]

In Salah (Algerien) wurden nach Verpressen von CO2 über einige Jahre Geländehebungen festgestellt:

„Bei einer der größten Pilotanlagen für die Speicherung von CO2 im Untergrund hat das Einpumpen des Gases wahrscheinlich Risse im Gestein verursacht. US-Forscher haben Anzeichen für druckbedingte Schäden im Reservoir als auch im Deckstein gefunden. Solche Veränderungen könnten auch in anderen CCS-Reservoiren auftreten, so die Forscher im Fachmagazin >Proceedings of the National Academy of Sciences<“.[viii]

Allen Beispielen ist gemeinsam, dass die zur Vorbereitung der Verpressungen angefertigten Computer-Simulationen die Realität unzureichend dargestellt haben. Die alte Bergmanns-Erfahrung „Vor der Hacke ist es dunkel“ ist weiterhin aktuell.

 

  1. b) im CCS-Gesetz
  • „Leckagen und erhebliche Unregelmäßigkeiten“

In den 46 Paragraphen des zur Umsetzung der CCS-EU-Richtlinie verabschiedeten deutschen CCS-Gesetzes kommen die Begriffe „Leckagen“ und „erhebliche Unregelmäßigkeiten“ mindestens 20 mal vor. Eine mehr oder minder starke allmähliche Ausgasung findet in jedem Fall statt (s. o.), doch ist auch mit plötzlich auftretenden großen Leckagen zu rechnen.[ix]

  • Maßnahmen nach Leckagen ungeklärt

Nach § 23 (1) 2. CCS-Gesetz „hat der Betreiber unverzüglich […] geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Leckage oder die erhebliche Unregelmäßigkeit vollständig zu beseitigen und weitere Leckagen und erhebliche Unregelmäßigkeiten zu verhüten“. – Worin solche „geeigneten Maßnahmen“ konkret bestehen sollen, bleibt offen. Entsprechende Techniken sind nicht bekannt. (CO2 ist farb- und geruchlos und bei Konzentrationen im Prozentbereich schwerer als Luft. Wenn es sich z. B. in Senken ansammelt, führt es ab einer Konzentration von 7 – 8 % zum Tode.) Als 2008 CO2 aus einer Feuerlöschanlage in Mönchengladbach entwich, wurde dadurch ein ganzes Stadtviertel lahmgelegt. Durch Luftverwirbelung per Hubschrauber konnte das CO2 schließlich verteilt werden. Hier handelte es sich um den Inhalt einiger Gasflaschen. Dies setze man in Relation zu einem Reservoir von Millionen Tonnen!

  • Vorsorge

Die Definition der „Langzeitsicherheit“ eines „Speichers“ (§§ 3, 9.) ist an sich schon erstaunlich: Sie soll zwar ein „Zustand“ sein, „der gewährleistet, dass das gespeicherte Kohlendioxid […] vollständig und auf unbegrenzte Zeit in dem Kohlendioxidspeicher zurückgehalten“ wird, doch wird dies in Abhängigkeit gesetzt von einer „Berücksichtigung der erforderlichen Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt“. – Worin eine solche „Vorsorge“ konkret bestehen soll, bleibt offen.

  • „Langzeitsicherheit“

Die „Gewährleistung“ der so gearteten „Langzeitsicherheit“ ist Voraussetzung für die Plangenehmigung eines Kohlendioxidspeichers (§ 13). Dass Zweifel an der Verlässlichkeit der „Gewährleistung“ aufkommen können, wird daraus ersichtlich, dass anlässlich der Stilllegung eines Speichers (§ 6) und der „Verantwortungsübertragung“ (§ 31) jeweils erneut ein „Nachweis“ der „Langzeitsicherheit“ vorgelegt werden soll.

  1. c) die Konsequenz von Versicherungswirtschaft und CCS-Betreibern/EU
  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat aus all dem den Schluss gezogen, dass die geologische CO2-Speicherung „versicherungstechnisch schlichtweg nicht absicherungsfähig“ ist.[x]
  • Die CCS-Befürworter haben daher dafür gesorgt, dass die Verantwortung für den Speicher auf das Land übertragen wird, das ihn genehmigt hat. Nach § 31 (1) ist diese Übertragung 40 Jahre nach Stilllegung des Speichers vorgesehen. Nach § 31 (2) kann sie bei Erfüllung gewisser – fragwürdiger – Voraussetzungen aber auch zu einem beliebig früheren Zeitpunkt vollzogen werden.
  • Der Umweltausschuss des EU-Parlaments fand es unzumutbar, dass die Betreiber von Speichern überhaupt für ihre Tätigkeit haften sollen. Dies könne „auf Investoren abschreckend wirken“. Vielmehr falle dem Staat dadurch, dass er ein CO2-Speicherprojekt genehmigt habe, die Verantwortung von Anfang an zu. Weiterhin sollen die Betreiber im Leckagefall keine CO2-Zertifikate zurückgeben müssen.

In der am 14.01.2014 vom EU-Parlament mit 2/3-Mehrheit verabschiedeten CCS-Resolution haben sich diese Anliegen folgendermaßen niedergeschlagen:

Das Europäische Parlament […] „24. nimmt die Bedenken einiger potenzieller CCS-Entwickler zur Kenntnis, die die Ansicht vertreten, dass die Anforderungen und Haftungsbedingungen, die ihnen für die geologische CO2-Speicherung in von Mitgliedstaaten genehmigten Speicherstätten auferlegt werden, nicht quantifizierbar und übermäßig seien; […] 28. weist darauf hin, dass bei der Anforderung in der CCS-Richtlinie, nach der die Betreiber im Falle eines CO2-Austritts Zertifikate abgeben müssen, die erforderlichen kostenintensiven Abhilfebemühungen nicht berücksichtigt werden; befürchtet, dass diese Verpflichtung ein weiteres Hindernis für die Weiterentwicklung von CCS darstellt; fordert die Kommission auf, in ihrer Bewertung der CCS-Richtlinie eine Überarbeitung vorzuschlagen.“ [xi]

2.) Wirkungsgrad und Kosten

  • Energieverbrauch

Abscheidung, Transport und Verpressung des CO2 erfordern Energie. Um die Strommenge von zwei Kohlekraftwerken zu produzieren, benötigt man bei CCS-Einsatz ca. ein drittes Kraftwerk mit entsprechend mehr Tagebauen, Wasserverbrauch, Umwelt- und Gesundheitsschäden etc.

Die Stromerzeugungskosten verdoppeln sich annähernd (im Einzelnen abhängig von der Länge des nötigen CO2 -Transportes und anderen Faktoren).

3.) Klimawirkung

  • Wenn gesagt wird, dass CO2-Abscheideraten von über 90 % erreicht werden, ist zu beachten, dass CO2 nur einen Teil der bei der Kohleverstromung freigesetzten Klimagase darstellt. Schon im Tagebau entweicht Methan (25fache Klimaschädlichkeit von CO2). Weiterhin erhöht sich durch CCS der Ausstoß von Stickoxiden (300fache Klimaschädlichkeit von CO[xii] Betrachtet man nicht nur die Reduktion von CO2, sondern die Reduktion der Klimagase im CCS-Gesamtprozess, so vermindert sich die Abscheiderate auf ca. 60%, wobei man unterstellen muss, dass das verpresste CO2 zu 100% im Untergrund verbleibt.[xiii]
  • Wenn das CO2 in Öl- oder Gasfelder gepresst wird, um die Förderung zu verstärken („Enhanced Oil Recovery“ oder „Enhanced Gas Recovery“, EOR bzw. EGR), wird bei der Verbrennung der vermehrt geförderten Kohlenwasserstoffe mehr CO2 freigesetzt, als wenn das CO2 aus dem Kohlekraftwerk direkt in die Atmosphäre gelangen würde. Hierbei verkehrt sich der behauptete Klimaschutzeffekt des CCS also in sein offenkundiges Gegenteil. Eine für EOR verpresste Tonne CO2 führt bei der Verbrennung des dadurch zusätzlich geförderten Erdöls zur Emission von 1,2 to CO2.[xiv]
    Wegen EOR und EGR wurde CCS in den USA entwickelt und wird dort seit den 1990er Jahren in der Öl- und Gasförderung eingesetzt. Die Förderfirmen bezahlen für das CO2, wodurch CCS rentabel wird. Es geht hierbei also ausschließlich um die Erhöhung der Förderquoten, nicht um Klimaschutz. Auch in der Resolution des EUP wird EOR und EGR gefordert: Das Europäische Parlament „ruft die Kommission insbesondere dazu auf, umgehend das Potenzial einer sicheren Nutzung von CO2 für die Verbesserung der Öl- und Gasgewinnung in der EU zu prüfen.“

4.) Grundwasserkontaminierung durch CCS

So unwahrscheinlich die Klimawirksamkeit durch CCS ist, so sicher ist es, dass durch CCS das Grundwasser in großem Stil kontaminiert würde.  Die oben unter 1.a) angeführten Gründe haben denn auch all diejenigen, die Verantwortung für sauberes Trinkwasser tragen, dazu veranlasst, sich gegen CCS zu positionieren.

  • Der Wasserverbandstag e.V. Bremen | Niedersachsen | Sachsen-Anhalt

schreibt in seinem Positionspapier 2014, 2.1 CCS, S. 17f:

„Beim Einlagern sehr großer Mengen CO2 wird das saline Porenwasser aus den Aquiferen verdrängt. Da dieses nicht „nach unten“ ausweichen kann, wird es zur Seite fließen und letztlich an Schwächezonen des Gesteins (Störungszonen) aufsteigen, so dass es dann zu einer Durchmischung mit dem Grundwasser kommen kann. Sichere Lagerungslokalitäten haben zwar die Anforderung hinreichend weit von Störungszonen, die eine derart hohe Durchlässigkeit bis zur Erdoberfläche aufweisen, entfernt zu sein. Aufsteigende saline Wässer stellen jedoch in vielen Regionen Norddeutschlands schon heute eine Gefahr für die öffentliche Trinkwasserversorgung dar. Zudem enthält das einzuspeichernde Fluid auch andere nicht definierte chemische Stoffe, die sich über einen Zeitraum von 40 Jahren auf mehrere hundert Millionen Tonnen aufsummieren können. Auch ist bei den unterirdischen Lagern die Dichtigkeit des Endlagers über die langen Zeiträume letztlich schwer einzuschätzen. Die Gefahr des allmählichen Ausgasens könnte einerseits den klimapolitischen Effekt der CO2-Sequestrierung umkehren, andererseits bestehen auch erhebliche Gefahren für das Grundwasser.
Die genauen Risiken sind derzeit und auch zukünftig nicht kalkulierbar. Selbst umfangreiche geologische Voruntersuchungen zur Bewertung der Risiken können immer nur zu punktuellen Erkenntnissen führen, da die geologischen Verhältnisse in Norddeutschland sehr heterogen sind. Eine Übertragung auf das gesamte norddeutsche Becken ist nicht möglich.
Die Trinkwasserversorgung im gesamten norddeutschen Raum, die aus regional gefördertem Grundwasser erfolgt, wäre durch
CO2-Einlagerung auf Jahrhunderte zusätzlich gefährdet. Hiervon wären sämtliche Wasserversorgungsunternehmen betroffen und damit auch alle versorgten Einwohner.“[xv]

Der Wasserverbandstag hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass in Niedersachsen die „Länderklausel“ des CCS-Gesetzes angewendet wurde und zum landesweiten Verbot von CCS führte. (In Schleswig-Holstein war bereits zuvor ein Landesverbotsgesetz erlassen worden.)

  • Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) forderte bereits in der “Verbändeanhörung” zum CCS-Gesetz am 27.08.2010 die Bundesregierung auf, CCS in Deutschland zu unterbinden, da die Gefährdung des Grundwassers gegen das Menschenrecht auf sauberes Wasser verstoße.

In den Folgejahren beteiligte sich die AöW kontinuierlich und an vorderster Front gemeinsam mit den Bürgerinitiativen am Kampf gegen dieses Gesetz und (nachdem es erlassen war) gegen seine Anwendung.

  • Geschäftsführerin Christa Hecht brachte es immer wieder auf den Punkt: „Wasser hat ein langes Gedächtnis“. Aus ihrem Beitrag zur Anhörung am 07.03.2013 im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Tiefes Grundwasser kann eine Regenerationszeit von bis 1500 Jahren haben. Das bedeutet, dass einmal eingetretene Schäden – zumindest für den Zeithorizont unserer und der nächsten Generationen – irreversibel sind.“

Sie schloss:
„Bei der Nutzung des Untergrundes muss dem Grundwasserschutz und der Trinkwasser­gewinnung Vorrang eingeräumt werden, weil der damit verbundene Grundwasser- und Ressourcenschutz für den Menschen von elementarer Bedeutung ist. Wasser ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Lebensgrundlage.

Fazit:
Deshalb ist ein rechtssicherer Ausschluss der
CO2– Verpressung und unterirdischer Lagerung in Sachsen-Anhalt zu unterstützen.“[xvi]

  • In ihrer Stellungnahme zur konsultativen Mitteilung über die Zukunft von CCS in Europa schrieb Christa Hecht am 27.03.2013:

„Mit der CCS-Technologie wird nicht nur das Grundwasser gefährdet, sondern die Gewässer durch Kühlbedarf für zusätzliche Kohlekraftwerke wegen des erhöhten Energiebedarfs für Kohlendioxid­abscheidung noch stärker beansprucht als dies ohnehin schon der Fall ist. Vergegenwärtigt man sich die Nutzungskonflikte mit der Ressource Wasser weltweit, so würden mit CCS und der Förderung dieser Technologie sicherlich die Konflikte noch weiter verschärft.
Die AöW hält es für wichtiger, die Finanzmittel für Forschung und Förderung in regenerative weniger umweltbelastende Energien zu leiten, als in die CCS-Technologie.
Für einen langfristigen nachhaltigen Gewässerschutz ist nach Ansicht der AöW die Förderung der CCS-Technologie nicht verantwortbar. Deshalb lehnen wir weitere Maßnahmen der EU zur Förderung der CCS-Technologie ab.“[xvii]

5.) Was sind die Argumente der CCS-Befürworter?

  • Die beiden hauptsächlichen Argumente in der Diskussion mit der Bevölkerung sind:

1.) „Von dort, wo das Erdgas über Jahrmillionen sicher eingeschlossen war, kann auch CO2 nicht entweichen.“ Verschwiegen wird hierbei, dass sich die sogenannte „Deckschicht“ nicht mehr im Originalzustand befindet, nachdem sie aufgrund der Erdgasförderung durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse.

2.) „Schauen Sie doch einfach mal in Ihr Bierglas. Dadrin ist auch CO2. Sie trinken das und es schadet Ihnen überhaupt nicht. Daran sehen Sie, dass CO2 ein völlig harmloser Stoff ist.“ – Hierbei wird nicht nur die Frage der Dosis, die für die Wirkung jeglicher Substanz ausschlaggebend ist, ausgeblendet, sondern auch, dass das aus den Rauchgasen von Kohlekraftwerken abgeschiedene CO2 kein Lebensmittel-CO2 ist, sondern zahlreiche giftige Beimengungen enthält.

  • Seitdem mit derartigen Argumenten keine Blumentöpfe mehr zu gewinnen sind, verzichten die CCS-Befürworter ganz auf das Argumentieren und ersetzen es durch bloßes aber gebets­mühlen­artig-hartnäckiges Wiederholen, dass CCS eine Klimaschutzoption und unverzichtbar sei – hoffend auf jenen psychologischen Mechanismus, wonach eine Unwahrheit bei genügend häufiger Wiederholung als Tatsache wahrgenommen wird.
  • Hierbei kommt es immer wieder zum Zirkelschluss: Da CCS eine unverzichtbare Klimaschutzoption sei, müsse es unbedingt erforscht werden. Das, was allenfalls Ergebnis der Forschung sein könnte, wird als Prämisse vorausgesetzt. So wird z. B. Rajendra Pachauri (Mitglied des Weltklimarates IPCC) auf der Website des IZ Klima zitiert:
    „CCS wird äußerst wichtig sein, und es ist unbedingt notwendig, dass die Industrieländer sehr stark in die Schaffung technologischer Lösungen für CO2-Abscheidung und -Speicherung investieren.“

Auch der Titel des CCS-Gesetzes „Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ ist ein Beispiel für diese paradoxe Struktur, indem die „dauerhafte Speicherung“, die nirgends realisiert ist und über deren Realisierbarkeit auch erst nach einem sehr langen Zeitraum befunden werden könnte, als demonstrierbar bezeichnet, mithin als möglich hingestellt wird.

  • Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „Geotechnologien“ bekundete 2012 auf seiner Website ganz offenherzig, dass seine „Forschungen“ nicht etwa ergebnisoffen der CCS-Frage gelten, sondern dem Zweck, „die Akzeptanz für die CCS-Technik zu steigern“.
  • Man verzichtet auch auf die Erörterung der Frage, weshalb die für CCS benötigten immensen Summen nicht besser in den Aufbau einer Versorgung durch Erneuerbare Energien investiert werden sollten.
  • Man behandelt als eine unabänderliche, quasi naturgesetzlich vorgegebene Größe, dass die Kohleverstromung noch viele Jahrzehnte weitergehen wird. Dass wir Menschen es sind, die hierüber zu entscheiden haben, und dass wir daran arbeiten können, diese Entscheidung sinnvoll zu beeinflussen, wird ausgeblendet.

6.) CCS für prozessbedingte Emissionen und Biomasseverbrennung?

  • Die oben skizzierte grundlegende Problematik der dauerhaften Speicher-Dichtheit ist unabhängig davon, ob das CO2 aus Kohlekraftwerken oder anderen Quellen stammt. Da es für Kohlekraftwerke nun mal die Erneuerbaren Energien als Alternative gibt, wird auf industrielle Prozesse (Stahl, Zement, Raffinerien u. a.) verwiesen, bei denen auch CO2 emittiert wird, ohne dass hierfür technische Alternativen verfügbar seien. Tatsächlich gibt es aber auch hier Möglichkeiten, den CO2-Ausstoß an der Quelle zu reduzieren. So kann Stahl ohne Koks und mit Einsatz von Wasserstoff hergestellt werden. U.a. in Indien, Iran, Saudi-Arabien, Mexico wird dieses „Direktreduktion“ genannte Verfahren in zunehmendem Umfang eingesetzt.[xviii] In einem von Siemens gebauten Stahlwerk in Saudi Arabien werden mit dieser Technologie 1,7 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr produziert.[xix]
  • Noch sinnvoller ist es, wenn Stahl- oder Zementherstellung als solche durch Verwendung anderer Materialien (z. B. Holz) reduziert werden.
  • Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) preist das CCS-Verfahren insbeson­dere für Einsatz bei der Verbrennung von Biomasse an, da hierbei der Atmosphäre CO2 entzogen werde. In der Theorie und vorausgesetzt, dass das CO2 100%ig und für alle Zukunft im Untergrund verbleibt, würde das auch stimmen. Wenn man sich allerdings vorstellt, welche Infra­struktur (bestehend aus Stahl) aufgebaut und wieviel Biomasse herangezogen und permanent ersetzt werden müsste, um der Atmosphäre CO2 in einem klimarelevanten Ausmaß zu entziehen, wird schnell deutlich, dass auch diese Idee nur als abwegig bezeichnet werden kann und nicht wahrheitsträchtiger ist als das Argument mit dem Bierglas.
  • Wesentlich für den Klimaschutz wäre sofortiger Stopp jeglicher Waldrodungen und Auffors­tung in großem Maßstab. Damit der dadurch der Atmosphäre entzogene und im Holz (und sonsti­ger Biomasse) festgelegte Kohlenstoff dort verbleibt und nicht wieder in die Luft gelangt, muss dessen anschließende Oxydation (durch Verbrennung oder Verrottung) unterbunden werden.[xx]

7.) Noch ein Wort zum Entstehungsprozess des CCS-Gesetzes:

  • Dieser ist alles andere als glatt verlaufen. Der erste Gesetzesversuch scheiterte im Juni 2009 im Bundestag. Zum hinsichtlich der CO2-Mengen abgespeckten zweiten Entwurf fand Ende August 2010 eine Verbändeanhörung statt. Diese musste seitens der Bürgerinitiativen jedoch als gescheitert erklärt werden, da für die Anhörung von ca. 100 Verbänden lediglich 3 Stunden vorgesehen waren.
  • Hauptergebnis der darauf folgenden öffentlichen Auseinandersetzung war die Einfügung der sog. „Länderklausel“, die es den Bundesländern ermöglichte, mit entsprechender Begründung die CO2-Verpressung auf Teilen ihres Territoriums zu verbieten. Den so geänderten Entwurf verabschiedete die Bundesregierung im April 2011. Ihm verweigerte der Bundesrat im September 2011 die Zustimmung. Die Bundesregierung berief daraufhin den Vermittlungsausschuss ein. Nach langwierigen Verhandlungen einigte sich dieser Ende Juni 2012 mit ganz knapper Mehrheit auf einige geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf (z.B. eine weitere Verringerung der zu verpressenden CO2-Menge), mit denen das Gesetz anschließend Bundesrat und Bundestag passierte.
  • Zwischen den Bürgerinitiativen der betroffenen Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin) hatte sich ein formloses, aber umso engeres und herzlicheres Zusammenwirken entwickelt. Neben vielfältigen sonstigen gemeinsamen Aktionen versorgten sie die Mitglieder des Bundestags und Bundesrates, die Landesregierungen etc. mit Informationen über CCS, die diese dringend benötigten, da ihnen bisher nur die pauschalen Behauptungen der CCS-Lobby bekannt waren. Sämtliche Sitzungen des Vermittlungsausschusses begleiteten sie – gemeinsam mit BUND und Greenpeace – mit Mahnwachen vor dem Bundesratsgebäude in Berlin. Die linke Bundestagsabgeordnete Dagmar Enkelmann versorgte sie mit Informationen und stellte fest, dass der Vermittlungsausschuss – die „Dunkelkammer der Demokratie“ – seit seinem Bestehen noch nie eine derartige öffentliche Aufmerksamkeit erhalten habe. (Die Grünen hielten sich eher fern, da sie nicht grundsätzlich gegen CCS waren, sondern ein „kleines CCS-Gesetz“ forderten.)
  • Die von den Bürgerinitiativen an die Mitglieder des Vermittlungsausschuss herangetragenen Informationen fanden im letztlich verabschiedeten Gesetzestext einigen Niederschlag. So wurde im § 1 „Zweck des Gesetzes“ der „Klimaschutz“ gestrichen – offensichtlich eine Auswirkung des von den Initiativen immer wieder dargelegten Fazits, dass CCS nichts mit Klimaschutz zu tun hat. – Die Parlamentarier wurden darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Streichung des „Klimaschutzes“ der behauptete Sinn und Zweck der ganzen Übung eliminiert war und das Gesetz nun nur noch als ein „absurder Torso“ bezeichnet werden konnte. Die „Abstimmungsmaschine Bundestag“ ließ sich dadurch aber nicht daran hindern, ihr Ding zu tun.
  • Die letzte Station vor Inkrafttreten war nun Bundespräsident Gauck. Die Initiativen wiesen ihn auf einige der inneren Widersprüche und Ungereimtheiten des Gesetzes hin und baten um ein persönliches Gespräch, um diese weiter zu erläutern. Aus einigen Telefonaten mit Mitarbeitern des Präsidialamtes wurde deutlich, dass die Argumente der Initiativen Eindruck machten. Schriftlich wurde aber mitgeteilt, dass der Bundespräsident kein Recht habe, den Inhalt von Gesetzen zu beurteilen, sondern nur deren Verfassungsmäßigkeit und er daher unsere Bitte um ein Gespräch nicht erfüllen könne. Die Bürgerinitiativen legten Gauck daraufhin dar, gegen welche Verfassungsrechte das CCS-Gesetz ihrer Meinung nach verstößt, erhielten hierauf aber keine Antwort mehr.

8.) In welchem Kontext steht CCS?

  • Dass durch die Verpressung von CO2 das Grundwasser kontaminiert würde, wird auch von den Befürwortern kaum noch abgestritten. Doch was schmutzig sei, könne ja wieder sauber gemacht werden: Am Institut von Prof. Dahmke (Uni Kiel) beschäftigt man sich mit der Frage, wie Wasser, das im Zuge des CCS-Prozesses kontaminiert wurde, gereinigt werden kann. – Für die Konzerne wäre eine solche Aufbereitung des Wassers ein neues und äußerst lukratives Geschäftsfeld. Für Bürger und Umwelt käme es entsprechend teuer zu stehen.
  • Der Aufbau und Betrieb einer CCS-Infrastruktur mit neuen Kohlekraftwerken, zehntausen­den Kilometern Pipelines und den Verpressungseinrichtungen[xxi] wäre eine kräftig sprudelnde Profitquelle zusätzlich zu den Gewinnen durch Weiterbetrieb der Kohleverstromung. CCS ist ein Projekt der Konzerne und hat mit Klimaschutz nichts zu tun. Es wäre ja auch erstaunlich, wenn das Herz derjenigen, die sich schon auf das Öl freuen, das sie demnächst in der Arktis zu fördern gedenken, im Zusammenhang der Kohleverstromung auf einmal für den Klimaschutz schlagen würde.
  • CCS wäre ein weiterer Schritt zur Zerstörung der natürlich gegebenen Lebensgrundlagen des Planeten, Teil einer Strategie, unsere Existenz von artifiziellen/industriellen und von Konzernen gesteuerten Strukturen derart abhängig zu machen, dass ein Überleben außerhalb dieser Strukturen gar nicht mehr möglich ist.
  • Wahrzunehmen, dass dieser Prozess schon recht weit fortgeschritten ist und dass es in unserer Hand liegt, eine andere Perspektive zu kreieren, ist angezeigt.

 

Karte: CCS-Optionen
Endnoten:
[i] Dr. Michael Kühn, Koordinator des „CLEAN Altmark“-Projektes, am 23.08.2010 in 3sat.
[ii] DLF 20.05.2011
[iii] http://www.shz.de/rss_feed_top_thema_mobil/der-versuch-am-lebenden-objekt-id649686.html.
[iv] http://www.leibniz-institut.de/archiv/bossel_27_10_09.pdf
[v] Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel) in der Spiegel-TV-Reportage „Der angebohrte Planet“, 25.09.2011)
[vi] Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel). In: Märkische Allgemeine. 2011
[vii] https://sequestration.mit.edu/tools/projects/snohvit.html
[viii] (PNAS, 27.05.2014 – NPO)
[ix] Referentenentwurf vom 14.07.2010, S. 55
[x] Stellungnahme vom 13.04.2011
[xi] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2013-0430+0+DOC+XML+V0//DE
[xii] European Environment Agency, 17.11.2011
[xiii] Stellungnahme zu CCS von Dr. habil. Ralf E. Krupp in der Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 06.06.2011
[xiv] Jeffrey Michel in der Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt am 07.03.2013
[xv] http://www.wasserverbandstag.de/main/Positionspapier_2014_Endversion.pdf
[xvi] www.aoew.de/media/publikatioonen/pdf/AoeW-Stellungnahme_Landesgesetz_zum_Kohlendioxidgesetz_Sachsen-Anhalt_2013-03-06.pdf
[xvii] http://www.aoew.de/media/publikatioonen/AoeW_Antwort_konsultative_Mitteilung_EU-Kommission_CCS_2013-06-17.pdf
[xviii] Vgl. http://www.midrex.com/assets/user/media/MidrexStatsbook20141.pdf
[xix] Vgl. http://www.siemens.com/press/en/presspicture/?press=/en/presspicture/2010/industry_solutions/is09076661-01.htm
[xx] Siehe hierzu den Vorschlag von Prof. Fritz Scholz und Dr. Ullrich Hasse (Uni Greifswald) „Sanierung der Atmosphäre durch Holz“:
http://www.deutschlandradiokultur.de/baeume-als-kohlendioxidspeicher.954.de.html?dram:article_id=143563
[xxi] http://europeanenergyreview.com/site/pagina.php?id=3360 ; http://www.ulrich-jochimsen.de/CO2Politik.html

 

 

Abkürzungen:

BMBF   Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de)

CCS     Carbon Capture and Storage

CO2      Kohlendioxid

EGR     Enhanced Gas Recovery

EOR     Enhanced Oil Recovery

IPCC    Intergovernmental Panel on Climate Change (http://www.ipcc.ch/)

PIK       Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (https://www.pik-potsdam.de/)

ZEP     Zero Emissions Platform (www.zeroemissionsplatform.eu)

 

Websites:

 

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. http://www.kein-co2-endlager.de/

Bürgerinitiative Kein CO2-Endlager Altmark http://www.kein-co2-endlager-altmark.de/

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zum Informationsblatt

AöW: CCS-Entscheidung des Bundesrates begrüßt und Warnung vor den Gefahren von Fracking

AöW e.V.

(28.09.2011) Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt die Entschei­dung des Bundesrates, dem Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) nicht zuzustimmen. „Wir werten dies als einen Teilerfolg in unserem Eintreten für den Grundwasserschutz“, erklärte dazu heute die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft hatte seit Einbringen der ersten Gesetzes­vorlagen auf die Gefahren der Kohlendioxid-Verpressung durch Versalzung des Grundwassers und damit großen negativen Auswirkungen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft hingewiesen. Auch die sogenannte Länderklausel und die Haftungsregelungen im CCS-Gesetzentwurf hat die AöW als ungeeignet für den Schutz der Umwelt und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung bewertet.

„Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag in der nun eintretenden Denkpause auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource >sauberes Wasser< Vorrang vor allen anderen Interessen zur Nutzung des Untergrundes eingeräumt wird. Dies gilt auch für die derzeit diskutierten Regelungen zur unkonventionellen Gasförderung, dem sogenannten Fracking.“ 

Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.

Zum Beitrag

 

Nachlese zu „Fracking – Fluch oder Segen“ in der Sommerkirche Welt

CCSPressemitteilung der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. von 23.07.2015 zu der Veranstaltung „Fracking – Fluch oder Segen“ in der Sommerkirche Welt

Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. ist mit ihrer Aktion anlässlich des Dea-Vortrags über Fracking in der Sommerkirche in Welt zufrieden. Ungefähr 25 Aktivisten säumten mit Transparenten und Plakaten den Weg zur Welter Kirche und verteilten Informationszettel zum Thema Fracking und Risiken.

webmail.1blu.de

Die Kirche war mit über 100 Zuhörern bis auf den letzten Platz besetzt. Pastor Knippenberg begrüßte neben den beiden Referenten Dr. Christian Bücker (Dea) und Dr. Reinhard Knof (1. Vorsitzender der BI) auch Propst Jürgen Jessen-Thiesen, auf dessen Initiative hin die Einladung von Dr. Knof erfolgte, und den ehemaligen Kreispräsidenten Albert Pahl, der sich seinerzeit gegen das in Nordfriesland geplante CO2-Endlager ausgesprochen hat.

Hintergrund / Ablauf der Veranstaltung:

Auf der Veranstaltung „Fracking – Fluch oder Segen“ der Sommerkirche in Welt hat es keinen Schlagabtausch zwischen Dea und der Bürgerinitiative gegeben. Dr. Bücker referierte einen offiziellen Dea-Vortrag, wie dem Firmenlogo auf den Seiten der Power Point Präsentation zu entnehmen war. Der Vortrag war recht allgemein gehalten, verharmloste oder leugnete die Risiken, schönte den Wasserverbrauch und Chemikalieneinsatz. Menschen seien beeinflussbar, meinte er, eine unverständliche Fachsprache schüre nur Ängste. Dr. Bücker warb um Akzeptanz für Fracking, denn „Klimaschutz und Energiewende sind keine Argumente gegen, sondern für Fracking“. Noch bis 2080 sei eine Gasföderung notwendig, da sich die Energiewende verzögere. Seit 1961 würde in Deutschland gefrackt und nie sei etwas passiert. Fracking sei nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik sicher.

Dr. Knof begrenzte seine Ausführungen überwiegend auf Schleswig- Holstein – auf Fracs und Unfälle in der Vergangenheit und Gegenwart, Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen der Suche nach Kohlenwasserstoffen mittels Fracking in der Gegenwart. Er erklärte vorab, dass Schleswig-Holstein überwiegend Erdöl- und weniger Erdgasvorkommen aufweist. Ein Umstand, der bei Dr. Bücker unberücksichtigt blieb. Weiterhin konnte er mit Fotos, Zahlen und alten Versicherungsunterlagen belegen, dass es seit 1955 durchaus Unfälle in Form von Ölaustritten und Salzwasserfontänen in Gebieten mit Frackingbehandlungen gegeben hat. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko bei erneuter Erdölförderung sind die annähernd 1900 Altbohrungen in SH und im Wattenmeer, die nicht mehr vom Bergrecht erfasst sind und aufgrund der damaligen Zementmischungen (Bohrlochverschließungen) zu einem großen Teil nicht mehr gesichert als dicht bezeichnet werden können.

Abschließend wies Dr. Knof darauf hin, dass jeder Bürger das Recht hat, den Zugang zu seinem Grundstück zu verweigern, sollten Unternehmen zwecks seismischer Erkundung nachfragen. Ämter und Gemeinden haben die Möglichkeit, sich mit Resolutionen, Widersprüchen und Klagen gegen Fracking zu wehren. Mit einer charmanten Werbung für eine Mitarbeit in der Bürgerinitiative beendete er seinen Vortag.

In der anschließenden Diskussion wurden überwiegend kritische Fragen an Dr. Bücker gestellt, die er zum großen Teil nicht beantworten konnte (Frage nach der Flexibilität des Zements der Bohrlochummantelung oder der Dichtheit der verwendeten Kunststoffrohre) oder aber als nicht relevant abtat (Frage nach dem Anstieg von Klimakiller Nr. 1, dem Methan, das bei der Gasgewinnung freigesetzt wird).

Auch Propst Jessen-Thiesen ergriff das Wort und wies auf die Positionierung des Kirchenkreises gegen Atomstrom, CO2-Verpressung und Fracking und auf die anstehende Synode zum Thema Klimawandel hin. Er sprach von Schäden an der Natur, die nicht wieder gut zu machen seien und mahnte, die Schöpfung zu bewahren.

Der ehemalige Kreispräsident Albert Pahl stellte die Frage, die sicher in manchen Köpfen rotierte:

Benötigen wir noch Fracking? Die Antwort von Dr. Knof war ein klares Nein, da die dafür notwendigen großen Investitionen verloren seien, an anderer Stelle eingesetzt jedoch zu einem weltweit nutzbaren Erkenntnisgewinn in Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien dienen könnten. Dr. Bücker beantwortete die Frage mit einem Ja [wie zu erwarten war!], da er heimischem Erdgas den Vorrang vor Importen gibt.

PM als pdfLogo_gegen_gasbohren

Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

Vgl. dazu auch den Blogbeitrag:
Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter “objektiv” über Fracking berichten soll?

Kommentar Berliner Wassertisch: Es zeigt sich wieder, wie wichtig aufmerksame und gut informierte BürgerInnen vor Ort sind. Ohne die fleißigen Aktivisten der Bürgerinitiative wären die Sommerkirchenbesucher nicht über die wirklichen Auswirkungen und Folgen von Fracking informiert worden.

Passend dazu eine Umfrage: Would you oppose plans for fracking in your area? Hier zur Umfrage

 

Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter „objektiv“ über Fracking berichten soll?

Berliner Wassertisch
19. Juli 2015

Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe hat die Sommerkirche in der Gemeinde Welt (Husum) für den 20. Juli  als Referenten für einen Fracking-Vortrag den Forschungsleiter beim Öl- und Gasunternehmen RWE-Dea, Professor Christian Bücker, eingeladen. Er soll über die Frage „Fracking – Fluch oder Segen?“ informieren. In einem offenen Brief kritisiert die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager die Wahl des Referenten harsch. Der Veranstalter Henning Röhl weist die Kritik mit der Aussage zurück, dass Bücker ein alter Bekannter in dieser Veranstaltungsreihe sei und außerdem ein ausgewiesener Fachmann. Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager an: Selbstverständlich ist der Mitarbeiter eines Konzerns, der sich von Fracking ein Riesengeschäft verspricht, befangen. Es wird viel von >Segen< und wenig von >Fluch< die Rede sein – der Rest ist Glauben.“

Bildschirmfoto 2015-07-19 um 18.09.30Materialien:

Offener Brief der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (pdf), 29. Juni 2015.
Sommerkirche in Welt. Die weite Welt und Religion. In: Husumer Nachrichten, 6. Juli 2015

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: (Druckvorlage) Flyer „F r a c k i n g –
Weder Fluch noch Segen“ (pdf)
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: Facebook-Eintrag vom 18. Juli 2015.

Zu RWE, dem alten „Partner“ der Berliner Wasserbetriebe:

Klimaretter: RWE: Spitzenreiter im Lobbyismus. 11.09.2014.
Friends of the Earth Europe: Worst EU Lobbying Award. Bekanntgabe der Gewinner: RWE, Goldman Sachs and ISDA. 2010.
Lobbypedia: RWE.
Thomas Leif: Lobbyismus. Rohstoff „Information“. Die CDU-Politiker Arentz und Meyer sind über RWE-Geldtransfers gestürzt. Der Energiekonzern zeigt, wie politisches Lobbying funktionieren kann. In: ZEIT. 12.01.2005.
Diverses Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch hier.

 

Logo_gegen_gasbohrenDie Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

 

Mit Dank an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt für die Materialien!

 

 

CCS ist nicht vom Tisch!

ccs
Aus dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) geht hervor, dass die Bundesregierung langfristig auf Kohlekraftwerke mit CCS setzt.

CCS ist nicht vom Tisch!*

Pressemitteilung von:
Kein CO2-Endlager Altmark
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (Schleswig-Holstein)

(9. Juli 2015) Bundesregierung finanziert weitere Forschung

Laut Weißbuch Ein Strommarkt für die Energiewende fördert das BMWi eine Forschungs- und Entwicklungs-Initiative namens „COORETEC“ (Abkürzung für „CO2-Reduktions-Technologien“). Diese soll konventionelle Kraftwerke zukunftsfähig machen. Die hierfür u. a. erforderliche „Minimierung der Emissionen“ soll durch „Abscheidung und Transport von CO2 mit dem Ziel einer langfristigen und sicheren Speicherung in geologischen Formationen“ erreicht werden. (https://www.cooretec.de/)

In den nächsten zehn Jahren sei nicht mit neuen Kohlekraftwerken zu rechnen, heißt es im Weißbuch. Danach soll der Zubau aber offenbar wieder einsetzen. Moderne konventionelle Kraftwerke seien auch in Zukunft nötig, um die fluktuierenden erneuerbaren Energien auszugleichen. Ein Kohle-Anteil von 20% im Mix sei hierfür erforderlich. Dieser soll über das Jahr 2050 hinaus erhalten bleiben. Einen Zeitpunkt für das Ende der Kohleverstromung nennt das Weißbuch nicht.

Christfried Lenz von der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“ kommentiert: „Das Weißbuch müsste eigentlich Schwarzbuch heißen, denn es ist mit Kohlestift geschrieben. Solange Kohlekraftwerke laufen, wird CO2 emittiert. Daran ändert sich nichts, wenn man es anschließend in den Untergrund verdrängt. Das weiß auch das BMWi und hat sich deswegen nicht getraut, die Buchstaben >CCS< (=Carbon Capture and Storage) offen in sein Buch zu schreiben. Doch alles kommt an den Tag – wie das weggepresste CO2, das aus seinen >geologischen Formationen< ausgast oder sich sogar explosionsartig befreit. Dass der Bundesregierung nichts Besseres einfällt, als diese längst durchschaute Grünbemäntelung aus der Mottenkiste zu holen, macht den ganzen Wahnsinn eines Kohle-Comebacks nur umso deutlicher.“

Die Alternative sieht Lenz in der Speicherung:
„Die Partner zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren sind nicht fossile Kraftwerke, sondern Speichertechnologien. Durch „Power to Gas“ können beliebig große Energiemengen beliebig lange gespeichert werden. Damit diese Technik optimiert und wirtschaftlich zur Verfügung steht, wenn sie im großen Umfang benötigt wird, muss jetzt mit ihrem Aufbau begonnen werden. Dann wird sie eine „Lernkurve“ hinlegen, wie es die Photovoltaik vorgemacht hat.“

Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. (Schleswig-Holstein)
http://www.kein-co2-endlager.de/
Kein CO2-Endlager Altmark
http://www.kein-co2-endlager-altmark.de/

Kontakt:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
Tel.: 039001/90754

Pressemitteilung als pdf
Zum Weißbuch des BMWI

Der Berliner Wassertisch spricht sich in seiner Berliner Wassercharta gegen CCS aus:

„Bergrechtlich relevante Maßnahmen, die die Trinkwasservorräte auch auf lange Sicht gefährden könnten, sind verboten. Insbesondere gilt dies für Hydraulic Fracturing (Fracking), CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS).“

 

* So stand fälschlicherweise am 8.7. im Neuen Deutschland: „Erinnern Sie sich noch an CCS? Die geplante Verpressung von Millionen Tonnen Kohlendioxids im Untergrund sollte das Klima retten. Der heftige Widerstand der Bürgerinitiativen hat die CCS-Projekte in kurzer Zeit lahmgelegt. Dazu kamen technische Probleme und hohe Kosten. Heute redet niemand mehr von CCS.“

 

Die Energiewende ist alternativlos. Ausstieg aus der Kohle!

Unterirdische Nutzungen und Gewässerschutz

Aktuelle ordnungspolitische und technische Fragestellungen rund ums Trinkwasser sind Themen der Wasserfachlichen Aussprachetagung (wat), vom 29. September bis 1. Oktober 2014 in Karlsruhe. Das Leitthema lautet: „Sicherheit und Qualität in der Versorgung zukunftsfähig gestalten“.

Kommentar Wassertisch: Im Zusammenhang mit den Gefahren, die durch Fracking und CCS-Verfahren entstehen, ist uns die Vorweg-Zusammenfassung eines Vortrags des Diplom Geologen Martin Böddeker aufgefallen, die auf der Webseite der Tagung unter dem Titel „Unterirdische Nutzungen und Gewässerschutz – Gefährdungen, Verbreitung, Handlungsmöglichkeiten“ (PDF) zur Verfügung steht. Den Vortrag wird Herr Böddeker am 29. Sept. 2014 auf der Tagung halten.

Hier heißt es unter anderem: „Fraglich ist, ob die nach hydrogeologischen Kriterien ausgewiesenen Wasserschutzgebiete die Wirkreichweiten und Risiken der unterirdischen Nutzungen ausreichend berücksichtigen können.“ Und weiter: „Bislang fehlen allerdings anerkannte Kriterien und Regelungen, wie ein Umgebungsschutz angesichts unterschiedlicher Wirkreichweiten und der geologischen Beschaffenheit des Untergrundes räumlich abgegrenzt werden kann.

Zur Zusammenfassung des Vortrags kommen Sie hier