UPDATE vom 22. Juli 2016
Hintergrundbeitrag von Gegen Gasbohren
Fracking: Campact ruft Irritationen hervor
21.07.2016
„[…] Das Gesetzespaket hat zudem die Rechte der Wasserbehörden beschnitten: So wurde der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes für Fracking ausgehebelt […]“
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UPDATE vom 12. Juli 2016
Zu dem ärgerlichen Artikel der TAZ von Malte Kreuzfeldt und Ingo Arzt „Bundestag beschließt Fracking-Gesetz. Freut euch doch. Jahrelang haben Umweltverbände gegen Fracking gekämpft. Jetzt ist das Gesetz da, aber sie nörgeln weiter.“ hat Oliver Kalusch (Geschäftsführenden Vorstand des BBU) am 26. Juni 2016 zwei passende Kommentare geschrieben: http://www.taz.de/!ku34958/
UPDATE vom 13. Juni 2016
Keine Stimme den Frackern! Hier kann man nachgucken, wer für das Pro-Fracking-Gesetz gestimmt hat und wer dagegen!
Mitteilung Deutscher Bundestag:
Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung (Wasserrecht: 18/4713, 18/4949, 18/8916; Bergrecht: 18/4714, 18/4952, 18/8907) in geänderter Fassung nach zweiter und dritter Beratung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten bei den wasserrechtlichen Regelungen 435 Abgeordnete für und 109 gegen den Entwurf, neun enthielten sich. Bei den bergrechtlichen Regelungen enthielten sich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen die Grünen, Die Linke stimmte dagegen. Entschließungs- und Änderungsanträge der Grünen (18/8925, 18/8926, 18/8927) und Linken (18/8931) scheiterten an der Koalitionsmehrheit. […]
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UPDATE vom 24. Juni 2016
Anlässlich der Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets
BBU: Entscheidung des Deutschen Bundestages für Fracking verlagert die Auseinandersetzung in die betroffenen Regionen
(Bonn, Berlin, 24.06.2016) Als fatalen Schritt in die falsche Richtung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Verabschiedung eines Fracking-Erlaubnis-Rechts durch den Deutschen Bundestag bezeichnet. Danach kann Fracking zur Aufmachung und Gewinnung von Gas, das in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, vorliegt, in jeder Tiefe stattfinden. Die betroffenen Regionen werden damit den Frackinn-Gefahren wie Grundwasserkontamina-tionen, Erdbeben oder einer Zerstörung von Natur und Landschaft ausgesetzt. Der BBU betont, dass die Auseinandersetzung um Fracking damit jedoch nicht beendet ist, sondern in eine neue Phase eintritt. Die Auseinandersetzung wird jetzt bei jedem konkreten Fracking-Vorhaben vor Ort erfolgen.
Oliver Kalusch, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: “Die Fracking-Debatte im Deutschen Bundestag war eine erschreckende Darstellung der Selbstgerechtigkeit der Großen Koalition. Statt Fracking ausnahmslos zu verbieten, klopften sich die Rednerinnen und Redner von SPD und CDU/CSU selbst auf die Schulter. Doch dafür gibt es keinen Grund. Da die Große Koalition Tight-Gas-Fracking nun auf eine rechtssichere Basis gestellt hat, wird eine gigantische Fracking-Welle über Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teile weiterer Bundesländer hereinbrechen. Statt Umwelt- und Gesundheitsschäden durch ein ausnahmsloses Fracking-Verbot auszuschließen, haben sich die Parlamentarier der Großen Koalition zu Erfüllungsgehilfen der Gasindustrie gemacht. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung jetzt in die Regionen und Kommunen, in denen konkrete Fracking-Projekte realisiert werden sollen. Der Kampf gegen Tight-Gas-Fracking wird nun in Genehmigungsverfahren, Erörterungsterminen sowie bei Bürgerversammlungen und Demonstrationen stattfinden. Und die Bürger vor Ort werden sich gut überlegen, ob sie Parteien wählen, die Fracking zugelassen haben.“
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz wird sich weiter gegen Fracking engagieren und die Änderung des Bundesberggesetzes verlangen, in das ein Paragraf mit einem ausnahmslosen Fracking-Verbot aufgenommen werden muss. Den Widerstand gegen Fracking vor Ort wird der BBU aktiv unterstützen.
NABU zur heutigen Entscheidung zum Fracking-Gesetz im Bundestag
Miller: Verschärfte Regeln, aber kein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie
Berlin – Zum heute im Bundestag verabschiedeten Fracking-Gesetz erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Frackings geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ So wird Fracking in dichtem Sandstein im Gesetzespaket nicht ausgeschlossen und soll selbst in Natura-2000-Gebieten möglich sein. Durch die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde immerhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein.
Die große Koalition ist sich einig und will den Bundesländern zukünftig die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Umfang Probebohrungen erfolgen können. An Orten, an denen Probebohrungen durchgeführt werden, soll anschließend eine Expertenkommission ein Erfahrungsbericht erstellen. Mit diesem Bericht will sich dann der Bundestag erneut beschäftigen. Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorgaben mittels Probebohrungen sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, da die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten nicht auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.
Den Einsatz von Fracking-Technologien, mit denen aus tiefliegenden Gesteinsschichten unter erhöhtem Druck und unter Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen wird, lehnt der NABU aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab. „Wir brauchen die Risiko-Technologie Fracking nicht für unseren Energiemix. Der Schutz von Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit muss höchste Priorität haben und darf nicht durch die wirtschaftlichen Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie untergraben werden“, so Miller. Weitere Öl- und Gasvorkommen durch Fracking zu erschließen, widerspräche dem Pariser Klimaschutzabkommen und führe zu einem kontraproduktiven globalen Emissionsanstieg.
Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. +49 (0)30.284984-1510, -1952, -1958,
E-Mail: presse@NABU.de
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Klimaretter: Bundestag gibt Fracking eine Zukunft
Nachdem das Thema Fracking ein Jahr auf Eis gelegen hat, brachten Union und SPD in dieser Woche kurzfristig ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg und setzten es am Freitag mit ihrer Mehrheit in Kraft. Künftig können Gasunternehmen auf neuer Grundlage so genannte Tight-Gas-Vorkommen mit Hilfe der umstrittenen Technologie ausbeuten. Beim Schiefergas-Fracking werden vier Probebohrungen erlaubt, sofern das betroffene Bundesland zustimmt. Diese sollen durch eine Expertenkommission ausgewertet und die Ergebniss dem Bundestag berichtet werden. 2021 soll das Parlament dann erneut über die Zukunft des so genannten unkonventionellen Frackings entscheiden. […]
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Umweltinstitut München: Einschränkungen für Fracking, aber kein Verbot
(24. Juni 2016) Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt. Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen. […]
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Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BUND, Campact, DUH, Robin Wood, Umweltinstitut München, Power Shift, Food & Water Europe, Bürgerinitiative lebenswertes Korbach
Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket
Umweltverbände erwarten lokalen Widerstand bei Wiederaufnahme von Sandstein-Fracking
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BUND Deutschland: Fragen und Antworten zu Fracking in Deutschland
UPDATE vom 22. Juni 2016:
Pressemitteilung vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
BBU zur Fracking-Einigung der Großen Koalition: Mogelpackung statt konsequentes Fracking-Verbot
(Bonn, Berlin, 22.06.2016) Als Mogelpackung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Fracking bezeichnet. Fracking werde keineswegs vollständig verboten. Fracking in bestimmten geologischen Formationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, wird in jeder Tiefe erlaubt. Davor können auch Länderklauseln nicht schützen. Und eine endgültige Entscheidung über Fracking im Schiefergestein wird nicht getroffen, sondern auf das Jahr 2021 verschoben. Der BBU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, das Regelungspaket der Bundesregierung am Freitag abzulehnen und sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen. weiterlesen