Offener Brief an BÜNDNIS/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein: „Keine Fracking-LNG-Import-Terminals: Schleswig-Holsteins Stimme im Bundesrat zählt“

13. April 2019

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende von Kalben,
sehr geehrter Herr Umweltminister Albrecht,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Heinold,

das Klimabündnis gegen LNG hat in einer detaillierten Stellungnahme (pdf) sowie in mehreren öffentlichen Veranstaltungen auf die signifikanten klimatischen Gefahren sowie die großen ökonomischen Risiken im Zusammenhang mit dem Bau des LNG Terminals in Brunsbüttel deutlich hingewiesen (pdf & pdf)

Trotz aller anderweitiger Bekundungen, steht es zudem eindeutig fest, dass Deutschland bewußt mit direkten und indirekten Subventionen eine Fracking-Gas-Import-Infrastruktur für den Klimawandelleugner Trump aufbauen möchte. Das können weder Sie, noch der Investor, noch die Bundesregierung negieren. Ganz im Gegenteil. Der geopolitische Zusammenhang mit den USA und der gewollte Import von Fracking-Gas wird offen gelebt und kommuniziert.

Zu den indirekten Subventionen zählt die jetzt durch das BMWI vorgelegte Rechtsänderung. Nach einer gemeinsam anberaumten Konferenz mit dem US Vize-Energieminister sowie den größten US LNG Lobby Verbänden hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Februar 2019 entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“ Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Anschlussleitung für das LNG Terminal in Brunsbüttel aus dem Netzentwicklungsplan zu nehmen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Investor die Anschluss- und Betriebskosten hätte zahlen müssen.

Die angestrebte Rechtsänderung wird buchstäblich durchgepeitscht. Der Öffentlichkeit wurde eine Farce-Beteiligungsfrist von de facto 2 1/2 Tagen eingeräumt. Weil uns das Thema extrem wichtig ist, haben wir dennoch – zusammen mit insgesamt 25 Umweltgruppen – eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben), die jedoch vom BMWI und dem Kabinett völlig mißachtet wurde.

Hauptpunkte sind:

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen;
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden;
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler –insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates soll am 2. Mai über den Verordnungsentwurf abstimmen. Wir erwarten, dass der Bundesrat am 17. Mai 2019 final abstimmen soll.

Am 24. März 2019 hat der Landesparteitag von B90/Die Grünen in SH dem Antrag „Vorfahrt beim Klimaschutz, auch beim LNG Terminal Brunsbüttel“ zugestimmt.

Folgende Punkte wurden u.a. festgestellt:

  • Bei der Beurteilung eines möglichen LNG-Terminals müssen die Einhaltung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Pariser Klimaabkommens und dessen fristgerechte Umsetzung Priorität haben. Dabei sind die die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des LNG-Terminals auf das Klima zu berücksichtigen, auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Eine finanzielle Förderung des LNG-Terminals durch das Land lehnen wir ab. Das finanzielle Risiko muss bei den Investoren liegen.
  • Wir verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil des in Deutschland angelandeten LNG-Gases zukünftig durch Fracking in den USA gewonnen werden könnte. Wir lehnen Fracking ab

Ihrem eigenen Landesparteibeschluss folgend sowie mit Verweis auf

a) unsere detaillierten Stellungnahmen,
b) die aktuell vor der Wahl des EU-Parlamentes publizierte Position der europäischen Grünen, dass fossiles Gas keine Zukunft in Europa hat,
c) die klare, wohl begründete Position der Grünen in Niedersachsen gegen LNG Terminals,

fordern wir Sie auf, im Wirtschaftsausschuss sowie Plenum des Bundesrates gegen die geplante Rechtsänderung zu stimmen.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns vorab mitteilen könnten, wie Ihre Entscheidung diesbezüglich ausfällt.

Mit den besten Grüßen

Andy Gheorghiu
– Policy Advisor –
Food & Water Europe
Stechbahn 9
34497 Korbach
Germany

+49 5631 50 69 507

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs?

Das Tauziehen um Erdgas-Absatzmärkte zwischen Russland und den USA, die beide künftig so viel wie möglich Erdgas nach Deutschland und Europa liefern wollen, geht vermutlich massiv auf Kosten des Klimas. In einem Fachgespräch diskutierte am Montag die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die umstrittene Frage „Wieviel Erdgas braucht Europa?“ – und vor allem wann und wie lange.

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs? Steht die Verpflichtung aus dem Pariser Klimavertrag nicht ganz oben auf der Agenda, wie uns die FridaysForFuture-SchülerInnen regelmäßig in Erinnerung rufen? Wie bewertet man zusätzliche Gasinfrastruktur an der deutschen Küste aus geo- und sicherheitspolitischen Interessen, brauchen wir Pipelines etwa auch zur Friedenssicherung? Verschiedene Expertinnen und Experten nahmen dazu Stellung.

Dr. Kirsten Westphal, von der Stiftung Wissenschaft und Politik wurde eingeladen, um geo- und versorgungspolitische Aspekte der Debatte aufzuzeigen. Nach Vorstellung der wichtigsten Gas-Pipeline- und Terminal-Projekte und dahinter stehender Interessen bezog sich Frau Westphal auf die Berechnungen, die von einem steigenden Gasimportbedarf in Europa ausgehen, da innereuropäische Quellen zurückgehen. Zudem bräuchte man in bestimmten Situationen im Winter die Gaskorridore. Sie beschrieb die Entscheidungen, die hier getroffen werden müssen, als komplizierten Prozess einer Prinzipien- und Güterabwägung, in dem viele Fragen zu stellen seien zu Abhängigkeiten und geo-, versorgungs-, sicherheits- und klimapolitischen Interessen, die gegeneinander abzuwägen seien.

Auf die Einbeziehung der Klimaziele angesprochen, die eigentlich insgesamt einen Rückgang fossiler Energie in Deutschland und Europa erwarten ließen, beschrieb Kirsten Westphal die Situation auf den Märkten für Erdgas als eine Wette, die Gaskonzerne Ost wie West abgeschlossen haben: eine Wette auf das Verfehlen der Klimaziele.

Prof. Christian von Hirschhausen vom DIW beantwortete die Frage, ob wir zusätzliche Gasinfrastruktur vor dem Hintergrund der Klimaziele eigentlich brauchen, mit einem eindeutigen Nein. Fossiles Erdgas könne keine Brückentechnologie sein. Wer dies fordere, möchte, dass Erdgas noch die kommenden Jahrzehnte eine relevante Rolle spielt. Nordstream 2 sei erstens energiewirtschaftlich unnötig, zweitens betriebswirtschaftlich unrentabel und drittens umweltpolitisch schädlich. Ein privater Investor käme nicht auf die Idee, eine solche Pipeline bauen zu wollen. Auch im Stromsektor brauche man zusätzliches Gas selbst vor dem Hintergrund von Atom- und Kohleausstieg nicht. Das deutsche Stromsystem könne problemlos bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar sein, zusammen mit Speichertechnik. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Klaus Ernst, es sei kaum zu verstehen, weshalb eine Pipeline gebaut werden würde, wenn sie unrentabel sei, antwortete von Hirschhausen: Circa sechs Milliarden Euro würde Nordstream 2 Verlust machen, so habe er errechnet. Die Geschichte der Erdgaspipelines zeige, dass immer politische Interessen dahinter stünden. Heute seien Speicher die Konkurrenz zu Erdgas, weil sie das Erdgas überflüssig machten.

Sebastian Scholz, Klima- und Energieexperte beim NABU Deutschland, brachte verstärkt klimapolitische Argumente in die Debatte. Er räumte mit der Legende auf, LNG würde benötigt, um den Schiffsverkehr zu dekarbonisieren. Auch das Argument, man brauche die Infrastruktur auch für grünes Gas, wies er zurück und bewertete die Debatte um Power-to-Gas als „Nebelkerze“. Man könne gar nicht so viel Strom erzeugen wie man bräuchte, um grünes Gas in großem Stil herzustellen. Da käme man mit dem Zubau an erneuerbaren Energien an die Grenzen ökologischer Verträglichkeit. Daher sei Effizienz im Umgang auch mit erneuerbaren Energien so wichtig. In Hinblick auf Methan warf er das Problem auf, dass über Methanschlupf, also das Austreten von Gas während des Produktions- oder Transportprozesses, noch zu wenig bekannt sein. Ein internationales Monitoring sei hier eigentlich notwendig, um mehr Klarheit über Leckagen und die eigentliche Klimabilanz von Erdgas zu erhalten.

In der Diskussion betonte Lorenz Gösta Beutin, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, dass eine politische Richtungsentscheidung für die Einhaltung der Pariser Klimaziele notwendig sei. Es reiche nicht, den Vertrag unterschrieben zu haben, man müsse nun auch stringent danach handeln. Er verwies auf die Bewegung FridaysForFuture, von denen auch drei Mitglieder anwesend waren, die zusammen mit anderen Teilen der Klimabewegung nicht nachlassen dürften, der Regierung und den Parlamenten Druck zu machen.

Hubertus Zdebel, der in der Fraktion DIE LINKE das Fracking-Thema bearbeitet, fasste die Debatte noch einmal vor dem Hintergrund der Unternehmen zusammen, die hinter den Gas-Projekten stehen. Mächtige transnationale Konzerne drängten auf die europäischen Absatzmärkte. Dass Klimapolitik da unter die Räder gerate, müsse sich ändern. Viele Fragen seien angesprochen, aber neue Fragen aufgeworfen worden, die zu klären sich die Fraktion DIE LINKE weiter zur Aufgabe machen wird.

Beitrag online unter

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?

Stand: 8. April 2019

Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“

4. Mail vom 8. April 2019

Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]

Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration

Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.

Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.

Vermeintliche Diversifizierung:

Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.

Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:

a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.

b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.

c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)

d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).

2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

und

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.

Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

[…] weiterlesen

Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. weiterlesen

Mehr als 700 Teilnehmer!!! Demonstration gegen Gasbohrungen in Zehdenick

RBB, 6.4.2019

„Mehr als 700 Menschen haben am Samstagnachmittag gegen die Pläne der Firma Jasper Resources demonstriert, in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark nach Erdgas zu bohren. […] Immerhin befinden sich im möglichen Gas-Feld auch Trinkwasserschutzgebiete sowie nationale und europäische Naturschutzgebiete wie etwa Teile des Naturschutzgebiets Kleine Schorfheide.Zum Artikel und zum Video hier

Volkmar Ernst: Protest. 750 Menschen bei Demo gegen Erdgassuche. In: MOZ, 6.4.2019.

Aktive vom Berliner Wassertisch, die an der Demo teilgenommen haben, bestätigen, dass es eine sehr schöne Demo war.

Bilder von der Demo hier

Vgl. auch: Susanne Hakenjos: Demo gegen Erdgasförderung. Wie sich Zehdenick gegen ein Erdgas-Feld stemmt. In: RBB, 5.4.2019.

Mehr auf der Website der Bürgerinitiative gegen Gasbohren Zehdenick-Templin-Gransee

Erdgassuche in Nordbrandenburg: Bürgerinitiative gegründet

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen! Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier zu den EU-USA-Verhandlungen

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Bundesminister Peter Altmaier
10119 Berlin

5. April 2019

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen

Offener Brief von zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

als zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten wir mit großer Sorge die Bestrebungen der Europäischen Union, neue Handelsverhandlungen mit den USA zu führen. Die EU-Kommission hat Mandatsentwürfe für Verhandlungen zu Industriezöllen und zu Konformitätsbewertungen zur Abstimmung vorgelegt. Wir möchten Sie bei den Diskussionen über diese Mandate um maximale Transparenz und um einen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bitten. Außerdem kritisieren wir, dass neben den offiziellen Verhandlungen verschiedene Nebenabsprachen getroffen werden, die weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher*innen in Europa und den USA haben.

Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte und Forderungen näher erläutern.

1. Keine Verhandlungen unter Druck

Im März 2018 verhängten die USA Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Weitere Zölle, unter anderem auf Autoimporte, werden seither angedroht. Um diese Bedrohung abzuwenden, bemüht sich die Europäische Kommission um möglichst schnelle Verhandlungsergebnisse. Dies sind keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Wir fordern daher, keine Handelsverhandlungen zu führen, solange die EU durch die Androhung von Strafzöllen unter Druck gesetzt wird. Auch im Europäischen Parlament sind die Verhandlungen sehr umstritten, wie die Abstimmung am 14. März deutlich zeigte. Dort gab es keine Mehrheit der Europaabgeordneten, sie zu unterstützen.

2. Klimaschutz stärken und Umsetzung des Pariser Abkommens vorantreiben

Die USA haben angekündigt, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen. Angesichts der Klimakrise sollte die Europäische Union ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen und keine Handelsverhandlungen mit Ländern führen, die sich nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Auch das Europäische Parlament forderte im Juli 2018, die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens zur Bedingung für künftige Handelsabkommen zu machen. Während der Sondierungsgespräche für die aktuelle Koalition hat auch eine Allianz aus 50 Unternehmen und Unternehmensverbänden stärkere Bemühungen in Sachen Klimaschutz verlangt.

In der „Handel für alle”-Strategie hat die EU-Kommission 2015 zugesagt, dass sie „der Bekämpfung des Klimawandels in Freihandelsabkommen und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen” wird. Diesen schönen Worten müssen nun Taten folgen. Wir fordern, die Ratifizierung und aktive Umsetzung des Pariser Abkommens zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Handelsabkommen zu machen.

Darüber hinaus dürfen auch Nebenabsprachen, die außerhalb der offiziellen Verhandlungsmandate erfolgen, keine Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten. Unsere Sorge gilt insbesondere der Vereinbarung von US-Präsident Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2018, die Importe von klimaschädlichem US-amerikanischem Flüssiggas in die EU auszuweiten.

Es ist kritisch, dass die Bundesregierung hier eine neue Gasinfrastruktur aufbauen will, die den Klimaschutzzielen zuwiderläuft. [LNG-Flyer (pdf)]

3. Altes TTIP-Mandat aufgeben und Landwirtschaft von den Verhandlungen ausschließen

Wir fordern, das alte Mandat für die TTIP-Verhandlungen endgültig aufzugeben. Sonst besteht immer die Gefahr, dass die alten Themen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Besonders kritisch ist hierbei der Landwirtschaftsbereich, der bei den TTIP-Verhandlungen für breite Proteste gesorgt hat. Eine weitere Öffnung von Agrarmärkten erhöht den Druck auf bäuerliche Betriebe, zudem werden bestimmte Praktiken wie die Verwendung von Hormonen in der Rindfleischproduktion, die Nutzung genetisch modifizierter Organismen oder die Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern mit Chlor oder ähnlichen Substanzen von europäischen Konsument*innen klar abgelehnt.

Die US-Regierung drängt darauf, Landwirtschaft auch in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung verneinen dies bisher. Solange das alte Mandat nicht aufgegeben wird, sind diese Versicherungen jedoch unglaubwürdig und es besteht immer die Gefahr, dass die alten TTIP-Themen wieder verhandelt werden. Dies kann auch über Nebenabsprachen passieren; beispielsweise haben sich Trump und Juncker in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom Juli 2018 auf eine Importsteigerung von (meist gentechnisch verändertem) US-Soja verständigt. Auch wenn die Importsteigerungen bisher auf Handelsumlenkungen zurückzuführen sind, stellt sich die Frage, ob und welche Maßnahmen die EU noch vornehmen will, um dieses Versprechen auf Dauer einzuhalten. Beispielsweise hat die EU-Kommission US-Sojabohnen kürzlich im Eilverfahren und ohne ausreichende Prüfung zur Verwendung als Agrosprit zugelassen, was ihre Marktchancen in der EU noch weiter ausbauen wird. Nur wenn das alte TTIP-Mandat ausgelöscht ist, ist sichergestellt, dass in Zukunft nicht über besonders kritische Themen wie beispielsweise Landwirtschaft verhandelt werden kann.

4. Keine undemokratische regulatorische Kooperation

Neben den Verhandlungen über den Abbau von Zöllen will die EU-Kommission mit den USA auch über die Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verhandeln. Konkret heißt das: Europa bzw. die USA verlassen sich bei Importen auf die Prüfberichte der jeweiligen Gegenseite. Doppelprüfungen würden entfallen. In der Vergangenheit sind Skandale jedoch immer wieder durch Doppelprüfungen aufgeflogen. So ist der Dieselskandal nur durch die Prüfung von europäischen Autos durch US-amerikanische Behörden publik geworden. Europäische Behörden schauen im Gegenzug bei Produkten anderer Länder genauer hin. Es ist für den Umwelt- und Verbraucherschutz keine gute Idee, wenn zukünftig Prüfungen nur noch von den Behörden im eigenen Land durchgeführt werden. Im Gegenteil: Der Behinderung eines effektiven Umwelt- und Verbraucherschutzes wird Tür und Tor geöffnet.

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist zudem ein erster Schritt hin zur so genannten regulatorischen Kooperation, die bereits in den TTIP-Verhandlungen sowie in ähnlichen Abkommen wie CETA oder JEFTA scharf kritisiert wurde. Regulatorische Kooperation zielt darauf ab, die Unterschiede bei Regulierungen, die zwischen Handelspartnern bestehen, abzubauen. Was dabei als Handelsbarrieren angesehen werden, sind in Wirklichkeit jedoch oft wichtige Verbraucher- und Umweltschutzstandards, die beispielsweise Luft oder Lebensmittel vor Schadstoffen schützen. Durch regulatorische Kooperation drohen diese Standards aufgeweicht zu werden. Zudem schafft die regulatorische Kooperation zusätzliche Einflussmöglichkeiten von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung, denn diese werden frühzeitig über Regulierungsvorhaben informiert und konsultiert. Wenn überhaupt, muss regulatorische Kooperation unter demokratischer Kontrolle stattfinden.

5. Arbeitnehmer*innenrechte verankern

Die USA haben lediglich zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. Um zu garantieren, dass Wettbewerb nicht über die Schwächung von Arbeitsstandards ausgetragen wird, muss eine verpflichtende Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen in die Mandate aufgenommen werden. Die Kernarbeitsnormen stellen Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten dar. Verstöße gegen diese Normen müssen verfolgt und geahndet werden.

6. Nachhaltigkeitsfolgen streng überwachen

Folgenabschätzungen bilden die Grundlage für handelspolitische Entscheidungen der EU-Kommission und verbessern die Transparenz der EU-Politik. Abschätzungen der Nachhaltigkeitsfolgen von Handelsabkommen (Sustainability Impact Assessment, SIA) „liefern der Kommission eine eingehende Analyse der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen”, schreibt die EU-Kommission auf ihrer Webseite. Deshalb überrascht es, dass beide Mandate mit zum Teil fadenscheinigen und widersprüchlichen Begründungen auf die Durchführung der sonst für Verhandlungen von Handelsverträgen üblichen Folgenabschätzungen verzichten.
Folgenabschätzungen sind, auch wenn sie in der Vergangenheit nicht immer sachgerecht durchgeführt wurden, wichtige Instrumente der Transparenz und im Falle der SIA auch der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Für die angestrebten Verhandlungen der EU mit den USA über Industriezölle wurden inzwischen Ansätze einer ökonomischen Folgenabschätzung veröffentlicht und die Durchführung einer Abschätzung der Nachhaltigkeitsfolgen (SIA) angekündigt. Für die angestrebten Verhandlungen zu Konformitätsbewertungen ist etwas Vergleichbares nicht erfolgt. In der Vergangenheit haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bürgerbeauftragte der EU Versäumnisse bei der Durchführung ordnungsgemäßer Folgenabschätzungen kritisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung von Folgenabschätzungen muss daher bei allen Verhandlungen der EU gewährleistet werden.
Aus den vorgenannten Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, im Ministerrat gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Mandate zu stimmen und in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen. Für einen derartigen Prozess sowie für den weiteren Austausch mit Ihrem Hause stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Janßen (Bundesgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.)
Roland Süß (Mitglied im Attac Koordinierungskreis)
Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch)
Ernst-Christoph Stolper (Stellv. Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND))
Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.)
Jürgen Maier
(Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung)
Stefan Krug (Leiter Politik Greenpeace e.V.
René Schuster (Bundesvorsitzender GRÜNE LIGA e.V.)
Sarah Schulte-Döinghaus Bundesvorsitzende Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.)
Maritta Strasser (Bundesgeschäftsführerin NaturFreunde Deutschlands e.V.)
Peter Fuchs (Geschäftsführender Vorstand PowerShift e.V.)
Sabine Kümmerle (Geschäftsführung SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.)

 

+++

Max Bank: TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA. Lobbycontrol, 26. März 2019

TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

SPIEGEL
24.3.2019

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

Noch immer landet über den Dünger zu viel Nitrat im Grundwasser, das schadet Pflanzen und Tieren. Das ärgert die EU – auch die Spannungen zwischen der deutschen Umwelt- und Agrarministerin nehmen zu.
Zum Artikel

Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)

 

Aktion Weltwassertag: ISDS stoppen! – Wasser schützen!

Freitag, 22.03.2019
11:00 Uhr
Vor dem Deutschen Bundestag, Platz der Republik, 10117 Berlin (Reichstagswiese)

Am 22. März ist der Weltwassertag. Wasser wird immer mehr zur Ware. Vielen Menschen wird das Grundrecht auf Zugang zu sauberem Wasser verwehrt. Laut angaben der UN haben weltweit 2,1 Milliarden Menschen keinen sicheren Zugang zu sauberen Wasser. Das sind fast ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung.

Gemeinsam wollen wir gegen die weitere Wasserprivatisierung und gegen den Zugriff der Konzerne auf die Wasserressourcen demonstrieren. Wir wenden uns gegen die geplanten Investitionsschiedsgerichte und fordern: „ISDS stoppen! – Wasser schützen!“.

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! ruft alle auf, zur gemeinsamen Aktion zu kommen.

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, IG BAU, Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

Pressemitteilung als pdf

PM Breites Klimabündnis gegen LNG kritisiert BMWI scharf für „Umwälzung“ der Kosten einer klimafeindlichen Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur auf die Nutzer_innen

Breites Klimabündnis gegen LNG kritisiert BMWI scharf für „Umwälzung“ der Kosten einer klimafeindlichen Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur auf die Nutzer_innen

Obwohl mittlerweile deutlich feststeht, dass die geplanten LNG Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven darauf ausgelegt sind, das klimafeindliche US Fracking-Gas zu importieren, ignoriert die Bundesregierung – allen voran das BMWI – die vorhandenen gewichtigen klima- und wirtschaftspolitischen Argumente und möchte – zusätzlich zu direkten Subventionen – den bestehenden Rechtsrahmen zugunsten der LNG Lobby ändern.

Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass die Anbindungen von LNG Terminals aus den Netzentwicklungsplan Gas 2018 bis 2028 herausgenommen werden sollen. Somit müsste der Investor – nicht die Endverbraucher – die Kosten in Millionenhöhe für Bau und Betrieb der Fernleitungsnetzanschlüsse zahlen. Dies möchte Bundeswirtschaftsminister Altmaier zugunsten der LNG Industrie ändern. Anschluss- und Betriebskosten sollen auf die Nutzer_innen „umgewälzt“ werden.

25 Umweltverbände, NROs und Bürgerinitiativen kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme (pdf) diese Pläne scharf. Darüber hinaus legen sie Widerspruch gegen die viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahme ein.

Letzten Donnerstag hatte das BMWI offiziell die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Nur per Zufall hat ein Teil der interessierten Öffentlichkeit hiervon erfahren. Die breite Öffentlichkeit hat – trotz der gewichtigen klima- und geopolitischen Dimensionen sowie der Absicht, die Anschluss- und Betriebskosten auf die Öffentlichkeit „umzuwälzen“ – hiervon keinerlei Kenntnis. Das BMWI gibt nun lediglich bis heute, 15 Uhr, Zeit um eine Stellungnahme einzureichen.

Dies bezeichnen die Mitglieder des Klimabündnisses gegen LNG als „Farce-Beteiligungsfrist“. Zudem seien nicht alle relevanten Umweltverbände am Verfahren beteiligt, was einen schweren Fehler darstelle.

Die UnterzeichnerInnen verweisen darauf, dass Erdgas ein weiterer fossiler Energieträger ist, auf den wir auf Grund seiner klimaschädigenden Wirkung bereits in den nächsten 30 Jahren verzichten müssen. Bereits geringe Methanemissionen verleihen Erdgas einen enormen Treibhausgas-Fußabdruck. Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei der Förderung und dem Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere Fracking-Gas – teilweise schlechter als Kohle aus.

Alle existierenden LNG Terminals in der EU haben eine extrem geringe Auslastungsquote von unter 25%. Im Hinblick auf die Pflicht zur vollständigen Dekarboniserung bis 2050 sei der Ausbau von zusätzlicher fossiler Infrastruktur mit einer ökonomischen Laufzeit von 35 – 45 Jahren zu verhindern – damit werde das Entstehen von Lock-In Effekten als auch Fehl-Investitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden.

„Die LNG-Debatte wird nicht von der Klimakrise und vom eigentlichen Bedarf, sondern von den geopolitischen Spannungen zwischen den USA und Russland, der anvisierten Finanzialisierung der Gasmärkte sowie der Schaffung von Derivatemärkten für Spekulationsgeschäfte gelenkt“, sagt Andy Gheorghiu, Initiator der Stellungnahme und Policy Advisor für Food & Water Europe. „Trotz bestehender Fracking-Verbote in Deutschland soll mit klarer Absicht gefracktes US Gas importiert werden. Perspektivisch könnte so auch Schiefergas-Fracking in Deutschland durch die >Hintertür LNG< wieder legalisiert werden.“

Stellungnahme
Stellungnahme als pdf
Pressemitteilung als pdf

 

 

Klimabündnis gegen LNG (KGL): Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Klimabündnis gegen LNG (KGL)
Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Berlin 18. März 2019

Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration in Deutschland (selbsternannte „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland)

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler – insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang der am 12. Februar 2019 in Berlin durchgeführten „deutsch-amerikanischen LNG Lobby Konferenz zur Entwicklung des Fracking-Gas-LNG-Importmarktes“1) hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“2)

Sie sprechen im Entwurf davon, dass „die Verordnung keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger hat“, zeigen dann aber die Kosten auf, die letztendlich über Umlage von uns allen statt den Investoren gezahlt werden müssten:

„Erhöhung der jährlichen Netzkosten der Fernleitungsnetzbetreiber von ca. 9 Millionen Euro

• „Leitung zur Anbindung der LNG-Anlage Brunsbüttel (Leitung Brunsbüttel-Hetlingen) einschließlich der Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) in Hetlingen beträgt 87 Millionen Euro (80 Millionen Euro für die Leitung, somit durchschnittlich 1,6 Millionen Euro pro Leitungskilometer, sowie 7 Millionen Euro für die GDRM). In diesem Fall würde der Betreiber des LNG-Terminals Brunsbüttel somit dadurch, dass der Fernleitungsnetzbetreiber 90 Prozent der Kosten für die Errichtung dieser Infrastruktur trägt, um 78,3 Millionen Euro entlastet.

„Zu den anderen geplanten Standorten Wilhelmshaven und Stade liegen keine belastbaren Angaben für die Länge und damit die Kosten der Anbindungsleitungen vor. Überschlägig wird in Summe von rund 30 Kilometern und Kosten für die beiden GDRM von jeweils 7 Millionen Euro ausgegangen. Das würde in Summe zur Entlastung der beiden weiteren LNGAnlagenbetreiber in Höhe von 55,8 Millionen Euro führen.

„Hinzu kommt die vollständige Entlastung des LNG-Anlagenbetreibers von den Betriebskosten der Leitung…. Bezogen auf das LNG-Terminal bzw. die Anbindungsleitung wären das jährlich rund 700 000 Euro.

Laut BMWI Pressmitteilung vom 12. Februar 2019 nahmen – neben Bundeswirtschaftsminister Altmaier – der US-amerikanische Vize-Energieminister Dan Brouillette, deutsche und US-amerikanische Unternehmen – insbesondere die beiden US-amerikanischen LNG-Lobby-Verbände Center for Liquefied Natural Gas (CLNG) und LNG Allies- aus den Bereichen Gasförderung, Gashandel sowie LNG-Infrastruktur teil.

Obwohl im Referentenentwurf darauf abgestellt wird, dass die Rechtsänderungen „diskriminierungsfrei“ für alle LNG-Anlagen gelten sollen, ist ziemlich eindeutig, dass es sich bei den Standorten Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven um Fracking-Gas-Import-Terminals handeln wird. Bereits im September 2018 hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beim Treffen mit dem Vizepräsidenten der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, bestätigt, dass die Entscheidung für LNG-Terminals in Deutschland vor allem als Geste gegenüber der US-Administration zu verstehen sei.3)

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

Im LNG-Eckpunktepapier (veröffentlicht am 12. Februar 2019) verwies das BMWI darauf, dass es „im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Regelungsvorschlägen geben wird“.

Mit Datum vom 14. März 2019 hat das BMWI offiziell die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Nur per Zufall hat ein Teil der interessierten Öffentlichkeit hiervon erfahren. Die breite Öffentlichkeit hat – trotz der gewichtigen klima- und geopolitischen Dimensionen sowie der Absicht, die Anschluss- und Betriebskosten auf die Öffentlichkeit „umzuwälzen“ – hiervon keinerlei Kenntnis.

Als wiege dies nicht schon schwer genug, hat sich das BMWI dafür entschieden eine Farce-Beteiligungsfrist bis Dienstag, 19.03.19, 15 Uhr, festzusetzen. Damit bleiben – beachtet man den üblichen halben Dienstfreitag sowie das Wochenende – maximal zwei Werktage um eine breite Öffentlichkeit zu informieren und eine sachgerechte Stellungnahme einzureichen. Diese Frist ist unserer Rechtsauffassung nach nicht vereinbar mit den Vorgaben der Aarhus Konvention sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die eine rechtzeitige, umfassende und frühzeitige Beteiligung einer möglichst breiten Öffentlichkeit, vorsehen.4)

Deshalb legen wir Widerspruch/Einspruch gegen diese viel zu kurze Frist zur Einreichung von Stellungnahmen ein.

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden

Nicht alle relevanten Umweltverbände wurden am Verfahren beteiligt (z.B. die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.), obwohl sie als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme hätten eingeladen werden müssen. Damit wurde für diese Umweltverbände die ohnehin viel zu kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme noch einmal weiter verkürzt. Dies stellt einen schweren Verfahrensfehler dar.

c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler – insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen

Trotz dieser bewusst durch das BMWI erschwert geschaffenen Rahmenbedingungen und ohne Anerkennung der gesetzten Frist möchten wir die Gelegenheit nutzen, um uns offiziell gegen den Aufbau einer klimafeindlichen LNG-Infrastruktur klar zu positionieren.

Dies gilt insbesondere da

a) hier bewusst das völkerrechtlich verpflichtende Pariser Abkommen sowie die ebenfalls verpflichtend bis 2050 umzusetzenden Klimaschutzziele torpediert werden;

b) Subventionen sowohl direkt in Form der Gewährung von öffentlichen Fördermitteln (Landes- und Bundesmitteln)5) fließen als auch indirekt durch die geplante Rechtsänderung in Form der „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten auf die Nutzer_innen erfolgen sollen – obwohl die verpflichtende Betrachtung der Auswirkungen der Vorhaben auf das Klima nicht vorab erfolgte;

c) keine frühzeitige und umfassende öffentliche Beteiligung erfolgt. Unsere Stellungnahme begründen wir wie folgt:

Gas dient nicht dem Klimaschutz – Methanemissionen pushen Klimaerwärmung – Klimakosten werden nicht berücksichtigt

• Erdgas ist nur ein weiterer fossiler Energieträger, der signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt. Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport Verwendung und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas sehr schlecht aus.6)

• Bereits bei nicht-gefracktem Erdgas können bis zu rund 4 % der Gesamtleistung aller Erdgasbohrstellen in die Atmosphäre emittieren. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung, der Verwendung und beim Transport zum Abnehmer. Bei Fracking-Gas können Methan-Emissionen – gemäß Feldstudien in den USA – teilweise dreimal so hoch sein, das heißt sie können bis zu 12 % der Gesamtleistung einer Bohrstelle betragen. Bei Leckageraten von über 3 % hat Gas sogar eine schlechtere Klimabilanz als Kohle.7)

• Aufgrund der aufwendigen Produktion, der langen Transportwege und des Regasifizierungsprozesses hat LNG – insbesondere Fracking-Gas – im gesamten Lebenszyklus eine negative Klimabilanz.8)

• Die wesentlichen – durch die Öl-/Gasindustrie verursachten – Klimakosten schlagen immer stärker volkswirtschaftlich zu Buche. Das hat spätestens das Jahr 2018 eindrücklich bewiesen. Gemäß Umweltbundesamt haben allein die deutschen Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2016 Umweltkosten in Höhe von 164 Milliarden Euro verursacht.9 Diese Kosten werden bei dieser Rechtsänderung nicht nur völlig ignoriert, man möchte sogar mit Hilfe von Steuerzahlermitteln diese Kosten bewusst verursachen.

Fehlende Messungen und Verwendung veralteteter Werte verfälscht Klimabilanz von Gas

• Wissenschaftler weisen darauf hin, dass der Mangel an Daten zu Methanemissionen im Gassystem weltweit dazu führt, dass die Gas-Klimabilanzen (in der EU, Russland, USA, Katar und Norwegen) nicht eindeutig sind. Solange die blinden Flecken der „tatsächlichen Emissionen“ nicht identifiziert und beseitigt werden, kann Gas nicht als Übergangsbrennstoff empfohlen werden.10)

• Gemäß den aktuellen Zahlen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist der Treibhauseffekt von Erdgas in den ersten 20 Jahren 87mal stärker und in den ersten 100 Jahren 36mal stärker als der von CO2. Das Umweltbundesamt nutzt jedoch weiterhin den veralteten Faktor 25 um die CO2-Äquivalente von Methanemissionen – die zudem noch lediglich als Schätzwerte von der Industrie geliefert werden – zu berechnen.11)

• Angesichts von Kipppunkten im Klimasystem, die schon in den nächsten 10 bis 30 Jahren zu abrupten und irreversiblen Klimaänderungen führen können, ist es unerlässlich, die aktuellen IPCC-Zahlen für die Erstellung von Klimabilanzen zu verwenden und die extrem schädlichen Klimaeffekte von Methan in den ersten 20 Jahren zu berücksichtigen.

Deutschland ist bereits über das Maß mit Gas versorgt

• Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas und über die viertgrößten weltweit.12)

• Die bestehenden Gasimportkapazitäten sowie die Gasspeicherkapazitäten übersteigen Deutschlands Verbrauch um mehr als das 3-fache. Mit dem Anschluss von Nord Stream 2 würde die Importkapazität sogar um weitere – nicht benötigte – 55 Mrd. m³ pro Jahr erweitert.13) Darüber hinaus kann Deutschland – laut Aussage der Bundesregierung – bereits jetzt zusätzlich über die LNG-Terminals Rotterdam (betrieben von einem der Investoren in Brunsbüttel), Zeebrügge, Swinemünde und Dünkirchen versorgt werden.14) Selbst bei einem Wegfall der Gasimporte aus den Niederlanden ab 2030 ist die bestehende Gasinfrastruktur mehr als ausreichend um den Übergang ins post-fossile Zeitalter abzusichern.

• Die von Prof. Kevin Anderson, University of Manchester & Uppsala University und Dr. John Broderick, University of Manchester & Teesside University, im Oktober 2017 veröffentlichte Studie „Natural Gas and Climate Change“ ist mehr als eindeutig in ihrer Zusammenfassung. Bis 2035 wird der Verbrauch fossiler Brennstoffe inklusive Erdgas in der EU unvereinbar sein mit den Klimaschutzverpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen und der Notwendigkeit, essenzielle Klimakipppunkte auf jeden Fall zu verhindern. Es bleibt uns also keine Zeit um auf Erdgas als vermeintliche Brücke in die post-fossile Zukunft zu setzen.15

Geringe Auslastung existierender LNG Terminals, Lock-In-Effekt & das Generieren von Investitionsruinen

• Alle existierenden LNG Terminals in der EU haben eine extrem geringe Auslastungsquote von unter 25%. Das bestehende Rotterdamer Gate Terminal eines Investors für Brunsbüttel hatte im Zeitraum Januar 2012 – März 2019 eine Auslastungsquote von 7%.16 • Marktanalysten verweisen darauf, dass Millionen deutsche Fördermittel in LNG-Großprojekte fließen sollen, für die es kaum Bedarf gibt und so “Ruinen mit Ansagen” mit Steuermitteln generiert werden.17)

• In Ihrem Entwurf bestätigen Sie, dass heute geschaffene Gasinfrastruktur eine ökonomische Lebenszeit von 35 – 45 Jahren hat. Die anstehenden Investitionsentscheidungen sollen also exakt für die Zeiträume erfolgen, in denen auf Grund des fortschreitenden Klimawandels eine radikale Abkehr von fossilen Brennstoffen unumgänglich ist. Zwar behaupten die Investoren irgendwann irgendwie auf nicht-fossile Energieträger umzustellen, doch gibt es keinerlei konkrete Pläne ab welchem Jahr und in welcher Art und Weise umgestellt werden soll.

• Bis spätestens 2050 müssen Deutschland und Europa vollständig dekarbonisiert sein! Der Ausbau von Infrastrukturen für den Import von Erdgas wie Pipelines oder LNG-Terminals muss deshalb unbedingt verhindert werden. Damit werden sowohl das Entstehen von Lock-In-Effekten18 bei der Nutzung fossiler Energieträger als auch Fehl-Investitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden. Das gilt es besonders dann zu berücksichtigen, wenn zur Finanzierung öffentliche Mittel verwendet werden sollen und darüber hinaus das nachweislich klima- und umweltfeindliche US Frackinggas importiert werden soll.19)

Importe von Fracking-LNG unvereinbar mit Fracking-Verboten in Deutschland

• Die LNG-Debatte wird nicht von der Klimakrise und vom eigentlichen Bedarf, sondern von den geopolitischen Spannungen zwischen den USA und Russland, der anvisierten Finanzialisierung der Gasmärkte sowie der Schaffung von Derivatemärkten für Spekulationsgeschäfte gelenkt.

• Trotz bestehender Fracking-Verbote in Deutschland soll mit klarer Absicht gefracktes US Gas importiert werden. Perspektivisch könnte so auch Schiefergas-Fracking in Deutschland durch die „Hintertür LNG” wieder legalisiert werden.

Angesichts der enormen Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz, der relevanten lokalen Gesundheitsrisiken und Sicherheitsaspekte sowie der Gefahr der Schaffung von „Investitionsruinen“ fordern wir:

a) eine sofortige Neu-Evaluierung der LNG-Projekte unter Einbeziehung aller vorhandenen Klima- /Umwelt-/Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekte;
b) die sofortige Rücknahme der Inaussichtstellung von öffentlichen Fördermitteln sowie die Rücknahme der geplanten Rechtsänderungen;
c) die Eröffnung eines umfangreichen öffentlichen Beteiligungsverfahrens sowie die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung.

Dabei sind die Klimaschutzziele auf europäischer und nationaler Ebene strengstens zu beachten. Zudem muss eine ökonomische Analyse des finanziellen Risikos der Investition öffentlicher Mittel in mögliche „Stranded Assets“ erfolgen.

Das Bundeswirtschaftsministerium fordern wir zudem auf, statt in klimaschädliche fossile Energien zu investieren endlich alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Energiewende zu 100% Erneuerbare Energien konsequent und rapide umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gez.

1. Andy Gheorghiu, Policy Advisor und Campaigner, Food & Water Europe
2. Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group
3. Dr. Reinhard Knof, Vorstandsvorsitzender, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
4. Stephan Klose, Sprecher, BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
5. Norbert Pralow, BUND Landesverband Schleswig-Holstein
6. James Leon Meyer, Fridays for Future Dithmarschen
7. Laura Weis, Senior Germany Campaigner, 350.org Deutschland
8. Sigrun Franzen, Sprecherin, Berliner Wassertisch
9. Wibke Langhorst, Sprecherin, Aktionsbündnis No Moor Fracking
10. Fritz Buhr, Sprecher, Gemeinnütziger Umweltschutzverein Pro Grün e. V. Paderborn
11. Dr. Christfried Lenz, Sprecher, BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
12. Henner Gröschner, Sprecher, BI Fracking freies Hessen n.e.V.
13. Anna Schüler, Campaignerin, PowerShift e.v.
14. Volker H.A. Fritz, Sprecher AK Fracking Braunschweiger Land und BI kein-frack-in-wf
15. Rozenn le Calvez, Sprecherin, IG Schönes Lünne
16. Werner Diedrichs, Sprecher, Bi Fracking Freies Hamburg
17. Sabine Aschenbeck, Sprecherin, BI LK-Oldenburg
18. Petra Kruse-Runge, Wir gegen Fracking – BUND Lüneburg
19. Hilde Lindner-Hausner, Sprecherin, Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
20. Kathrin Otte, Sprecherin, GENUK e.V.
21. Bernd Ebeling, Sprecher, BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
22. Ilona Puhahn, Sprecherin, Bürgerinitiative gegen Bohrungen im Süd-/Brookmerland
23. Ingo Engelmann, Sprecher, BI „Kein Fracking in der Heide“
24. Sabine Holsten, Sprecherin, BI für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
25. Harald Rücker, Vorsitzender, Bi lebenswertes Korbach e.V.

1) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190212-altmaier-veranstaltet-deutsch-amerikanische-konferenz-zur-entwicklung-des-lng-importmarktes.html 2) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/lng-eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile&v=7
3) Czechanowsky, Thorsten. „Entscheidung über deutsches LNG-Terminal soll dieses Jahr fallen“. Energate Messenger. 19.08.18. Link: https://www.energate-messenger.de/news/186198/entscheidung-ueber-deutsches-lng-terminal-soll-dieses-jahr-fallenDe Carbonnel, Alissa. „Germany to build LNG plant in gesture to U.S. drive to sell more“. Reuters. 18.09.18. Link: https://www.reuters.com/article/us-eu-energy-usa-russia/germany-to-build-lng-plant-in-gesture-to-u-s-drive-to-sell-more-idUSKCN1LY25H
4) https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/aarhus.pdf https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/aarhus-konvention/ http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm
5) http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01100/drucksache-19-01137.pdf https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/Haushaltsgesetz_2019_Bundeshaushaltsplan_Gesamt.pdf 6) Oil Change International. „Debunked: The G20 Clean Gas Myth“. 11.06.18. Link: http://priceofoil.org/2018/06/11/debunked-g20-clean-gas-myth/ 7) Howarth (2016) ) „Methan Emissioinen – der Treibhausgas-Fußabdruck von Erdgas“. Link: http://www.eeb.cornell.edu/howarth/images/summary/2030b.jpg https://www.pnas.org/content/109/17/6435 “The Role of Shale Gas Development in the Methane Cycle: New Insights from 13C and 14C Data,” Robert Howarth, PhD, Cornell University, Ithaca, NY, USA. Link: https://www.youtube.com/watch?v=1NPuYr1LGMI
8) Oil Change International. „Jordan Cove LNG and Pacific Connector Pipeline Greenhouse Gas Emissions Briefing“. Link: http://priceofoil.org/content/uploads/2018/01/JCEP_GHG_Final-Screen.pdf
9) https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#textpart-2
10) Cremonese, Lorenzo und Gusev, Alexander. „Die ungewissen Klimakosten von Erdgas“. Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Potsdam, Dezember 2016. Link: https://www.iass-potsdam.de/sites/default/files/files/working_paper_2017_klimakosten_erdgas.pdf 11) IPCC 2013, Chapter 8, Anthropogenic and Natural Radiative Forcing Link: https://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg1/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
12) BMWI Dossier „Konventionelle Energieträger“. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/konventionelle-energietraeger.html
13) BMWI: Versorgungssicherheit bei Erdgas – Monitoring-Bericht nach § 51 EnWG (2016). Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/monitoring-bericht-nach-51-enwg-zur-versorgungssicherheit-bei-erdgas.pdf?__blob=publicationFile&v=5
14) BMWI. „Schriftliche Anfrage an die Bundesregierung im Monat Juli 2018. Frage Nr. 393“. 03.08.18. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2018/07-393.pdf?__blob=publicationFile&v=4
15) Anderson, Kevin and Broderick, John. „Natural Gas and Climate Change“. University of Manchester, Uppsala University, Teeside University. Oktober 2017. Link: http://www.foeeurope.org/sites/default/files/extractive_industries/2017/natural_gas_and_climate_change_anderson_broderick_october 2017.pdf
16) Eigene Kalkulationen, basierend auf GSIE Daten. Link: https://alsi.gie.eu/#/. Bestätigt durch Antwort der Bundesregierung.
17) Kemmer, Stefanie. „Deutschland droht neue Investitionsruine: Ein Großprojekt, für das es kaum Bedarf gibt, soll mit Millionen gefördert werden. Business Insider Deutschland. 29.08.18. Link: https://www.businessinsider.de/deutschland-droht-neue-investitionsruine-ein- grossprojekt-fuer-das-es-kaum-bedarf-gibt-soll-mit-millionen-gefoerdert-werden-2018-8 Reay, David. „Germany doesn’t need Trump’s gas“. Handelsblatt Global. 13.09.18. Link: https://global.handelsblatt.com/opinion/germany- lng-us-natural-gas-trump-pipelines-963019
18) Wirtschaftslehre. „Lock-in-Effekt“. http://www.wirtschafts-lehre.de/lock-in-effekt.html
19) Concerned Health Professionals of New York. „Compendium of Scientific, Medical, and Media Findings Demonstrating Risks and Harms of Fracking (the Compendium)“. 5th Edition. March 2018. Link: http://concernedhealthny.org/compendium/ EU Commission. „Technical workshop on public health impacts and risks resulting from oil and gas extraction“. 8 November 2016. Link: http://ec.europa.eu/environment/integration/energy/pdf/health_impacts_and_risks-from-oil_and_gas_extraction.pdf

Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)