Neu: StopCETA-Argumentationspapier der NaturFreunde Deutschland

Für einen gerechten Welthandel: CETA stoppen!
Argumentationspapier (pdf) zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada
26.07.2018

Was ist CETA?

Die Abkürzung CETA steht für das Handels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Kanada, das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. Bei CETA handelt es sich um ein Abkommen „neuen Typs“, das anders als bisherige Handelsverträge in demokratische Gesetzgebungsprozesse eingreifen und damit Handlungsspielräume für die gewählten demokratischen Parlamente einschränken wird. Mit dem Freihandelsabkommen sollen die Interessen der großen transnationalen Konzerne weiter gestärkt werden. Soziale Gerechtigkeit, Klima- und Verbraucher_innenschutz sowie die Interessen der Arbeitnehmer_innen bleiben bei diesem Abkommen auf der Strecke. Wie die NaturFreunde lehnt deshalb unter anderem auch der Deutsche Gewerkschaftsbund das Freihandelsabkommen ab. […]

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TTIP reloaded: Handels-Deal zwischen EU und USA markiert einen schwarzen Tag für Europa

(26. Juli 2018) Anlässlich der handelspolitischen Verständigung zwischen US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Ernst-Christoph Stolper:

„Die handelspolitische Verständigung zwischen Trump und Juncker markiert einen schwarzen Tag für Europa. Mit der ,Pistole an der Schläfe‘ verhandelt Juncker und gibt auf. Dafür, dass der US-Export spritfressender SUVs vor allem aus Deutschland weiter gesteigert werden kann, setzt Juncker Europas eigenständige politische Handlungsfähigkeit aufs Spiel. Mit den Zielvorgaben, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und staatliche Förderungen komplett abzuschaffen* geht die Verständigung noch über den Verhandlungsrahmen des gescheiterten TTIP hinaus. Mit den Planungen für die Importsteigerungen bei Soja und Flüssiggas setzen Juncker und Trump Gentechnik und Fracking wieder ganz oben auf die transatlantische Agenda. Nicht nur, dass wir von den Automobilkonzernen in den letzten Jahren nach Strich und Faden betrogen worden sind, darüber hinaus sollen wir auch noch gentechnisch veränderte Produkte und amerikanisches Fracking-Gas bekommen. Ein schlechter Deal. Wir werden uns mit allen Kräften gegen ein TTIP Zwei durch die Hintertür wehren.“

*“zero non-tariff barriers“ und „zero subsidies“ in der Erklärung von Juncker

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, Stellvertretender Vorsitzender des BUND,
Mobil: 0172-2903751,
E-Mail: stolper@bund.net bzw.
Annika Natus, BUND-Pressesprecherin,
Tel.: 030-27586-464,
E-Mail: presse@bund.net,
www.bund.net

 

Viele Rechte, keine Pflichten. Wie JEFTA Konzerninteressen vorantreibt. Neue Analyse von Lobbycontrol, Greenpeace und BUND

Viele Rechte, keine Pflichten. Wie JEFTA Konzerninteressen vorantreibt:
Eine kritische Analyse (pdf) des Handelsabkommens zwischen der EU und Japan

„Mit JEFTA soll die größte Handelszone der Welt entstehen. Seit Jahren verhandeln EU und Japan im Geheimen über das Abkommen, bereits am 17. Juli soll es unterzeichnet und anschließend vom EU-Parlament ratifiziert werden. Erst auf öffentlichen Druck hin hat die EU den Inhalt von JEFTA veröffentlicht. PowerShift, LobbyControl, Greenpeace und der BUND haben den Inhalt ausgewertet und in diesem Factsheet (pdf) zusammengefasst.

Das Fazit ist ernüchternd: JEFTA folgt – wie viele andere Handelsabkommen auch – einer eindeutigen Konzernagenda, fällt dabei aber zum Teil hinter positivere Aspekte von CETA (EU-Kanada-Handelsabkommen) zurück. Mit JEFTA bekommen Unternehmen viele Sonderrechte, aber keine Pflichten. Soziale und ökologische Standards spielen nur eine Nebenrolle. Die umstrittene Paralleljustiz für Konzerne, mit der Unternehmen Staaten auf entgangene Profite verklagen können, soll über den Umweg eines gesondert verhandelten Investitionsschutzabkommens durchgesetzt werden. Dadurch hebelt die EU das Vetorecht der nationalen Parlamente aus und kann das Abkommen in seiner jetzigen Form im Alleingang verabschieden. Gleichzeitig würde JEFTA eine Art Schattenparlament für Konzernlobbyist*innen etablieren: Sie erhalten über die “regulatorische Kooperation” das Recht, an Gesetzen mitzuwirken, noch bevor die Parlamente daran beteiligt sind.

Nichtsdestotrotz versucht die EU, JEFTA als eine positive Antwort auf den Protektionismus der USA zu verkaufen. Die folgende Analyse zeigt, weshalb dies nicht der Fall ist und es neben dem öffentlich vorherrschenden Gegensatz von Protektionismus und sogenanntem Freihandel auch eine Debatte über die Alternative einer fairen, demokratisch-stärker legitimierten sowie sozial und ökologisch nachhaltigen Handelspolitik braucht.“

Ausschnitt: Öffentliche Dienstleistungen / Öffentliche Beschaffung (S. 7)

Die EU verfolgt mit zahlreichen Handelsabkommen das Ziel, großen Unternehmen neue Marktzugänge zu bescheren. Das ist auch bei JEFTA der Fall.
So sieht JEFTA vor, dass alle Wirtschaftsbereiche einer Marktöffnung, sprich Privatisierung unterworfen werden sollen, wenn der Vertragspartner nicht explizit einen Vorbehalt dagegen auflistet. Nur die Dienstleistungsbereiche, die nicht liberalisiert werden sollen, werden in einer sogenannten Negativ-Liste aufgeführt. Dienstleistungsbereiche, die geöffnet werden sollen, landen in einer sogenannten Positiv-Liste. Beispiele für Dienstleistungsbereiche sind die Wasser- und Energieversorgung sowie der Gesundheits- oder Bildungssektor. Das Besondere an der „Negativ-Liste“: Liberalisiert werden können auch alle Dienstleistungen, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt und die deshalb nicht gelistet werden können, wie etwa neue Ansätze im Bereich E-Commerce oder klassische Bereiche wie die Wasserversorgung und -entsorgung.

So stellt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) in ihrer Stellungnahme fest: “Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan ist nach dem EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs und Liberalisierungsdruck.“ Nach der AöW ist die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland durch das Abkommen nicht ausreichend abgesichert.

Zur Analyse

Vgl. auch das Interview mit Max Bank (Lobbycontrol) bei Radioeins, 17.7.2018: JEFTA statt TTIP. Beitrag hier

„Nun, gegen Zollsenkung spricht erst einmal nichts… Allerdings geht es in den Handelsabkommen des 21. Jahrhunderts nicht in erster Linie um Zölle, sondern um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen, d.h. um den Abbau von Regulierungen und Standards, bzw. die Harmonisierung von Regulierungen und Standards zwischen zwei Handelsblöcken… Und da kann man sagen, JEFTA ist einseitig von Konzerninteressen dominiert.“

BUND: JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards


JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards
16.07.2018

Berlin/Tokio: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert anlässlich der für morgen in Tokio geplanten Unterzeichnung des Handelsabkommens JEFTA der EU mit Japan dessen Ablehnung durch das Europäische Parlament. Der BUND warnt vor allem davor, dass JEFTA das Vorsorgeprinzip untergräbt sowie vor einer Schwächung des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU.

„Es ist falsch, das Abkommen als eine positive Antwort auf Trumps America-First-Politik zu sehen. JEFTA ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems“, sagt der stellvertretende BUND-Vorsitzende und Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper. „Von einem fairen Handelsabkommen ist JEFTA weit entfernt und wird vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht“, kritisiert der Handelsexperte.

So ist das Vorsorgeprinzip als eine wesentliche Säule des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU nur unzureichend in dem Handelsvertrag verankert. „Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in der EU dürfen nicht abgesenkt werden“, fordert Stolper. „Die EU hat nichts aus den Verhandlungen um die Handelsabkommen TTIP und CETA gelernt, gegen die Hunderttausende auf die Straße gegangen sind. Nun wird versucht, JEFTA fast unbemerkt von der Öffentlichkeit durchzuwinken, obwohl es viel mehr Zeit bräuchte, das Abkommen intensiv zu prüfen“, so Stolper.

Nach der morgigen Unterzeichnung von JEFTA steht nur noch das Votum des Europäischen Parlaments im Dezember [+++ Es könnte schon im Herbst kommen! +++] aus. „Das EU-Parlament muss jetzt klare Haltung gegen JEFTA und für eine faire und nachhaltige Handelspolitik zeigen“, sagt Stolper.

Da während der Verhandlungen der Investitionsteil des Abkommens vom Handelsteil abgespalten wurde, können der Rat der EU und das Europäische Parlament allein und ohne Mitentscheidung der Parlamente der Mitgliedsstaaten über den Handelsteil abstimmen. Die EU plant eine solche Abspaltung nun standardmäßig durchzuführen. Der Investitionsteil wird unterdessen im Geheimen weiterverhandelt. Einmal ausverhandelt, bedürfte dieser Teil der Ratifizierung durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU.

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Pressekontakt: Lia Polotzek, BUND-Expertin für Wirtschaft und Finanzen, Tel.: 030-27586-520,
E-Mail: lia.polotzek@bund.net, bzw. Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-425,
E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Kläranlagen: Schadstoffe in Gewässern

Spiegel
14.07.2018

Schadstoffe in Gewässern. Was ist Ihnen sauberes Wasser wert?
Von Jörg Römer

Das Wasser aus deutschen Kläranlagen könnte Flüsse und Seen sehr viel sauberer machen. Doch viele Betreiber scheuen den Einbau neuer Technik. Auch, weil die Regierung das Thema seit Jahren zu wenig beachtet.
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Im Wassersektor gibt es zunehmend Begehrlichkeiten 
von Finanzinvestoren.


Wasser-Liberalisierung. Wasser als sicherer Hafen für Finanzinvestoren.
Von Leonhard Plank

Im Wassersektor gibt es zunehmend Begehrlichkeiten 
von Finanzinvestoren. Die bisherigen Erfahrungen mit deren Geschäftspraktiken legen nahe, diese lebensnotwendigen, staatlich garantierten Leistungen der Daseinsvorsorge 
vor ihnen zu schützen
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Wasser als Menschenrecht: Marburg wird „Blue Community“

Zeitschrift für kommunale Wirtschaft
12.7.2018

Wasser als Menschenrecht: Marburg wird „Blue Community“
Sicheres, reines Trinkwasser für alle – dafür macht sich die Initiative aus Kanada stark. Nun bekennt sich Marburg als dritte deutsche Stadt zu den Zielen der „Blue Community“.
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Der Berliner Wassertisch gratuliert der Stadt Marburg!!!

 

Hintergrund: Was ist eine Blue Community?

Blue Communities anerkennen Wasser als öffentliches Gut. Sie achten auf einen nachhaltigen Umgang mit Wasser und setzen sich dafür ein, dass Wasserversorgung und -nutzung in der öffentlichen Hand bleiben. Sie unterstützen andere Länder dabei, eine funktionierende öffentliche Trinkwasserversorgung bereitzustellen und einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu erreichen. Dazu pflegen sie einen langfristigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Partnern im In- und Ausland.

Blue Communities regen die Menschen in ihrem Umfeld dazu an, wieder mehr Leitungswasser zu trinken. Innerhalb der eigenen Strukturen und betrieblichen Abläufe bemühen sie sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser und nutzen soweit wie möglich Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wer lokales, nicht abgefülltes und nicht transportiertes Wasser trinkt, schont die Umwelt. Die Bereitstellung von Leitungswasser benötigt tausend Mal weniger Energie als jene von Mineralwasser.

Die Initiative Blue Communities wurde vom Council of Canadians lanciert, einer kanadischen Organisation für soziale und ökologische Gerechtigkeit.“ (Quelle)

Neue EU-Richtlinie: Lokale Wasserversorgung bedroht

MeinBezirk.at
11.07.2018

Eine neue Richtlinie der EU könnte das Aus für viele Gemeindebrunnen bedeuten. Niederösterreichs lokale Wasserversorger sind alarmiert, die Politik setzt erste Gegenmaßnahmen.

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Österreich: Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben


Österreichische Präsidentschaftskanzlei
11.07.2018

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wartet mit CETA-Unterschrift auf EuGH-Entscheid

Bundespräsident: „Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“; CETA-Gutachten von VfGH-Präsident a.D. Ludwig Adamovich als pdf

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird mit seiner Unterschrift unter den Staatsvertrag zu CETA auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten. „Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, sagt der Bundespräsident.

Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte bzw. das im Vertrag verankerte Investitionsgerichtsystem auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Falls der EuGH negativ entscheidet, dann bedeutet dies, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten nichtig sind und das Abkommen neu verhandelt werden muss. Dies bestätigt auch die Bundesregierung, wie dem Ministerratsvortrag der Außenministerin vom 14. Mai 2018 zu entnehmen ist. Dort heißt es wörtlich: „Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen.“

„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA“, so der Bundespräsident.

CETA Gutachten Ludwig Adamovich

Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung des österreichischen Präsidenten, CETA vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Berliner Wassertisch spricht sich jedoch auch unabhängig von dem Ergebnis des anstehenden EuGH-Entscheids gegen CETA aus.

 

11.07.2017

Van der Bellen wartet auf EuGH-Urteil. „Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben – er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie das auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.“ Zum Beitrag


Greenpeace begrüßt die Entscheidung des Bundespräsidenten bei CETA
11.7.2018

Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird abgewartet – Schwarz-blaues Vorpreschen vorerst gestoppt

Wien – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt das Vorgehen des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Sachen CETA. Dieser hatte heute mitgeteilt, dass er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ob das Handelsabkommen CETA EU-Recht widerspricht, abwarten will. Von diesem Urteil will der Bundespräsident seine Unterschrift abhängig machen. Damit geht Van der Bellen den von Greenpeace geforderten vernünftigen Weg.

„Der Bundespräsident beweist, dass er sich nicht von Konzerninteressen beeindrucken lässt. Er handelt vollkommen unabhängig von der Regierung und ausschließlich nach seinem eigenen Gewissen. Statt den Willen der Bevölkerung zu ignorieren, setzt Van der Bellen auf Vernunft und wartet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab“, sagt Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Der Europäische Gerichtshof soll noch dieses Jahr entscheiden, ob die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte nach geltendem Recht überhaupt zulässig sind. Ist dies nicht der Fall, dann müsste das Abkommen neu verhandelt werden. „Das Abkommen CETA schon vor diesem Urteil zu ratifizieren, wie es sich die Bundesregierung wünscht, wäre keine verantwortungsvolle Politik“, sagt Egit.

Ganz abgesehen von den europarechtlichen Bedenken ist in Österreich eine klare Mehrheit der Bevölkerung gegen CETA, wie Umfragen belegen. Auch das Volksbegehren im vergangenen Jänner verdeutlicht diese Ablehnung: Über 560.000 Menschen haben gegen TTIP und CETA unterschrieben.

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ATTAC Österreich

CETA vorerst gestoppt: „Van der Bellen hat weise entschieden“
11.07.2018

Attac begrüßt die Entscheidung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen CETA bis zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zu unterzeichnen. „Der Bundespräsident hat angesichts der zu klärenden Fragen weise entschieden“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Attac kritisiert Regierung und Parlament

Attac kritisiert in diesem Zusammenhang das überhastete Vorgehen von Regierung und Parlament. Attac hat CETA nicht nur grundsätzlich kritisiert sondern Regierung und Parlament mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Sonderklagerechte durch den EuGH auständig ist. „Das Vorgehen der Regierung passt ins Bild. Derzeit vergeht fast kein Tag an dem die Regierung nicht Gesetze vorlegt, die potentiell verfassungs-, menschenrechts-, oder EU-rechtswidrig sind“, kritisiert Strickner.

Der EuGH hat Anfang März entschieden, dass Sonderklagerechte für Konzerne zwischen EU-Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Laut europäischen Rechtsprofessoren lässt dies erwarten, dass der EuGH bei CETA ähnlich entscheidet. Eine Ratifikation würde zum aktuellen Zeitpunkt sogar gegen EU-Recht verstoßen. (pdf) Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird – auf Ansuchen Belgiens – für Anfang 2019 erwartet.

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StopJEFTA-Aktion vor der EU-Vertretung: Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

(Berlin, 6.7.2018) Heute hat der Europäische Rat in einem Umlaufverfahren für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. „Damit haben die EU-Länder durch schweigende Zustimmung dem bisher wirtschaftlich bedeutsamsten EU-Handelsabkommen zugestimmt. Die deutsche Bundesregierung hat damit über 550 000 Unterschriften gegen Jefta überhört“ , so Sven Giegold in einem Gastbeitrag heute in der Frankfurter Rundschau. Anlässlich der Abstimmung hat das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerks „Gerechter Welthandel“ vor der Vertretung der Europäischen Kommission protestiert.

Von wegen Transparenz! Aus TTIP nichts gelernt!

Mit dem Freihandelsabkommen soll ein riesiger Wirtschaftraum geschaffen werden, der etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts umfasst. JEFTA wurde in Geheimverhandlungen erarbeitet. Die Öffentlichkeit erfuhr über die Verhandlungen immer nur dann etwas, wenn einzelne Dokumente über Leaks veröffentlicht wurden.

JEFTA bedroht die Kleinbauern in Japan

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA werden in Japan die kleinbäuerlichen Strukturen gefährdet. Um die Interessen der exportorientierten Landwirtschaftsbetriebe noch mehr zu fördern, werden in Japan die sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte geöffnet. Dadurch werden in Japan hunderttausende Bäuerinnen und Bauern existenziell bedroht. Aber auch die bäuerlichen europäischen Höfe werden durch JEFTA häufig verlieren, da durch die einseitige Exportorientierung der europäischen Landwirtschaftspolitik die Einkommen der Bauernhöfe sinken und dadurch viele Höfe aufgeben müssen.

Der Ausverkauf der Daseinsvorsorge

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA soll die Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge intensiviert werden. Der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, wird sich durch JEFTA noch mehr erhöhen.  [Campact-Appell gegen den Ausverkauf des Wassers hier]. Die Wasserversorgung in Japan ist derzeit noch überwiegend in öffentlicher Hand. Auch sie soll liberalisiert werden. Es verwundert daher nicht, dass der Wasserkonzern Veolia zu den JEFTA-Lobbyisten gehört. Wasser soll unter den Hammer!

Die EU-Kommission in Deutschland sah sich aufgrund der vielen Proteste gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung durch JEFTA zu einer Pressemitteilung genötigt. Sie behauptet, dass das EU-Japan-Abkommen nicht zu Wasserprivatisierung führe. Hierzu lässt sich folgendes sagen: „In der Argumentation der EU-Kommission wird zwar zunächst richtigerweise angegeben, dass in JEFTA wie in CETA ein deutscher Abwasser-Vorbehalt bei Marktzugang für grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr enthalten ist. Der ist aber nicht relevant, denn grenzüberschreitende Abwasserdienstleistungen zwischen der EU und Japan machen herzlich wenig Sinn, wie etwa eine Abwasserpipeline zwischen der EU und Japan. Entscheidend ist also nicht die GATS-Erbringungsart grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (GATS-Erbringungsarten 1, 2), sondern die GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland (GATS-Erbringungsart 3, diese GATS-Erbringungsart wurde früher auch als ,kommerzielle Präsenz‘, inzwischen wird sie als ,Investition‘ bezeichnet). Die eigentlich wichtige GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland/Investition ist in JEFTA gegenüber CETA entfallen. Der Wegfall dieser GATS-Erbringungsart entspricht somit einer Marktzugangsverpflichtung bei Abwasser in Deutschland (Liberalisierung). Diese GATS-Erbringungsart wird in der Meldung der EU-Kommission nicht erwähnt.“

JEFTA gefährdet Klima- und Umweltschutz

Das Freihandelsabkommen JEFTA darf nicht in Kraft treten, da der Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards durch dieses Abkommen gefährdet werden. In dem Freihandelsabkommen ist das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen worden.

Weiterer Ablauf – noch kann JEFTA gestoppt werden!

Was als nächstes passieren soll, beschreibt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung: „As a result EU and Japan leaders will sign the agreement at the EU-Japan summit that will take place on 11 July in Brussels. After next week’s signature, the European Parliament is expected to vote upon it in the autumn. Once procedures are finalised both at the EU level and in Japan, the agreement will enter into force in early 2019.“

Schon im Herbst soll JEFTA also durch das EU-Parlament und bereits 2019 in Kraft treten. Doch das müssen wir gemeinsam verhindern!

Gerechter Welthandel – jetzt!

Unsere Forderung bringt Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung) auf den Punkt: „Das bisherige Modell der neoliberalen Globalisierung und die ihm zugrundeliegenden Handelsverträge haben zu wenige Gewinner und zu viele Verlierer. Der Ausweg aus dieser Sackgasse ist aber nicht mehr Wirtschaftsnationalismus, mehr Protektionismus, sondern eine Neuorientierung an Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens zum Wohle aller Menschen und der Umwelt.“ Hier noch einmal der aktuelle Beitrag von Jürgen Maier und Anna Cavazzini in der Frankfurter Rundschau.

Alle Bilder von Uwe Hiksch

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Aufruf zum bundesweiten dezentralen (Stop-)CETA-Aktionstag am 29. September 2018!

Macht mit beim bundesweiten dezentralen CETA-Aktionstag am 29. September 2018!

(Berlin, 6.7.2018) CETA, das Umfassende Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada, wird seit September 2017 in weiten Teilen vorläufig angewandt. Vollständig in Kraft treten kann es jedoch erst nach der Ratifizierung aller EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat CETA noch zustimmen.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ratifizierung von CETA stoppen!

Denn CETA ist eine Bedrohung für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, bäuerliche Landwirtschaft und öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach, und die Bestimmungen zur regulatorischen Kooperation sowie die Einführung einer Investitionsschutz-Paralleljustiz vergrößern den Einfluss transnationaler Konzerne auf Politikgestaltung und unterhöhlen die Demokratie.

Darum lasst uns am 29. September gemeinsam Druck machen!

Wir wollen bundesweit in möglichst vielen Städten und Gemeinden kreative Aktionen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchführen. Insbesondere in Hessen und Bayern, wo Ende September die Wahlkämpfe für die Landtagswahlen stattfinden werden, wollen wir ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass ein Kurswechsel in der Handelspolitik dringend nötig ist. Vor allem von den GRÜNEN und der Linkspartei, die sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen haben, erwarten wir, dass sie bei einer Regierungsbeteiligung auf Landesebene im Bundesrat sicherstellen, dass das jeweilige Bundesland gegen das Abkommen stimmt oder sich enthält.

Macht daher mit beim CETA-Aktionstag am 29. September!

CETA stoppen – Für einen global gerechten Welthandel!

Neben der Ablehnung von CETA müssen wir gegenüber der EU-Kommission, der Bundesregierung, dem Bundestag und dem EU-Parlament auch deutlich machen, dass wir die geplanten weiteren neoliberalen Handelsabkommen wie JEFTA, EU-Mercosur, EU-Mexiko, EU-Australien, EU-Neuseeland, die Abkommen mit afrikanischen Staaten (EPAs) und ein neues „TTIP light“ ablehnen. Denn seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten erwecken Bundesregierung und EU-Kommission den Eindruck, als gäbe es nur noch die Alternative zwischen radikaler Freihandelspolitik und rechtspopulistischer Abschottung. Dem widersprechen wir klar und deutlich und setzen auf eine gerechte, soziale und ökologische Gestaltung der Weltwirtschaft im Interesse der Menschen, nicht der Konzerne. Handelspolitik muss transparenter und demokratischer werden, Handelsabkommen müssen sicherstellen, dass Umwelt- Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards nach oben geschraubt statt gesenkt werden und dass der schonende Umgang mit Ressourcen, deren gerechte Verteilung sowie die Verringerung des Verbrauchs fossiler Ressourcen aktiv unterstützt wird. Darüber hinaus braucht es verbindliche Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskapitel, in denen geregelt wird, dass Verstößen gegen Verpflichtungen im Bereich der Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards nachzugehen und konsequent Abhilfe zu schaffen ist (unser Forderungskatalog).

Mehr unter: https://www.ceta-aktionstag.de/start/

Zu dem Aktionstag ruft auf:

Informationen zum Netzwerk Gerechter Welthandel gibt es unter www.gerechter-welthandel.org sowie auf Facebook und Twitter.

Weitere Unterstützer des Aktionstags werden ab August ergänzt.

Material zum Download

Material zum Download

Nein zu einem TTIP-light. Ja zu einem gerechten Welthandel!

Frankfurter Rundschau
3.7.2018

Exportweltmeister in der Sackgasse.
Von Jürgen Maier u. Anna Cavazzini

Ein TTIP-light wird den Handelskonflikt zwischen den USA und der EU nicht lösen. Beide Seiten müssen nachhaltig wirtschaften. Der Gastbeitrag.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

3.7.2018 Pressemitteilung

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

„CDU/CSU und SPD halten starr an der Finanzierung der einseitig besetzten Fracking-Kommission fest“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Der Antrag unserer Fraktion auf Streichung der im Haushalt gut versteckten Gelder für Fracking-Forschung, die Fracking-Kommission und den begleitenden Dialogprozess in Höhe von 4,75 Millionen Euro wurde im Haushaltsausschuss abgelehnt.“

Zdebel weiter:

„Es ist bereits ein Skandal, dass öffentliche Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro für die Fracking-Forschung ausgegeben werden sollen. Das ist eine neuerliche Einladung an die Gaskonzerne zum Einstieg ins Schiefergasfracking. Das Verursacherprinzip gebietet es, dass die Konzerne die Erforschung von potentiellen Schäden bei der Anwendung der Fracking-Technik selbst finanzieren.

Doch die Regierungskoalition setzt noch einen drauf. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle einer sechsköpfigen Fracking-Kommission sind 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Aufgrund ihrer einseitigen Besetzung ist vorprogrammiert, dass eine kritische Überprüfung der Folgen der Fracking-Technik nicht erfolgen wird. Vier der sechs Mitglieder haben sich positiv zu Fracking positioniert, sind Mitglieder fracking-freundlicher Stellen oder haben dem Gewässerschutz bei Bergbauvorhaben nur eine untergeordnete Rolle beigemessen.

Hier werden Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.

Der Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE ist als pdf downloadbar.