Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

AöW e.V.AöW-Pressemitteilung Nr. 5/2016

07.12.2016

Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

Berlin. Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert deshalb dringend die Verabschiedung der geplanten Änderung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mit strengen Vorgaben für die landwirtschaftliche Praxis. Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden. weiterlesen

Tweet des Tages 7.12.2016

Dt. Übersetzung „Erklärung von Namur“

– inoffizielle Übersetzung der englischen Fassung durch den Berliner-Wassertisch.info –

namur

Die heftigen Debatten, die in Europa durch die Unterzeichnung des CETA (umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) entstanden sind, haben gezeigt, dass die Art und Weise, wie in der EU internationale Wirtschafts- und Handelsabkommen verhandelt werden, aber auch deren Inhalt, von einem großen Teil der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt wird.
Die Vorschläge in dieser Deklaration zielen darauf ab, die legitimen Anliegen einer wachsenden Zahl von europäischen Bürgern zu erfüllen. Angespornt durch die Werte der Solidarität, der Demokratie und des Fortschritts, welche die Europäische Union ausmachen, müssen diese Vorschläge, wenn es nach den Unterzeichnern geht, zum Standard bei allen Verhandlungen von Handels- und Wirtschaftsabkommen werden, in denen die EU und ihre Mitgliedstaaten als Akteure wirken. Diese Vorschläge werden weiterentwickelt, sobald sich die Diskussionen darüber entfalten.
Dies bedeutet, dass die EU heute nicht in der Lage ist, ein ausgewogenes Abkommen mit den Vereinigten Staaten auszuhandeln angesichts der Asymmetrie zwischen den Partnern insbesondere im Hinblick auf den Grad des Ausbaus ihrer jeweiligen heimischen Märkte und der ungelösten extraterritorialen Fragen des US-Rechts.
Das bedeutet auch, dass die EU zusammen mit ihren Partnern, die bereits an Verhandlungen teilnehmen, in gutem Glauben versuchen muss, Wege zu finden, um in den bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen, wenn nicht sogar in den bereits unterzeichneten Abkommen, im Sinne dieser Deklaration Erfolge zu erzielen.

1. Respekt für demokratische Verfahrensweisen

Um sicherzustellen, dass europäische Wirtschafts- und Handelsabkommens-Verhandlungen den legitimen Forderungen der Zivilgesellschaft nach Transparenz und demokratischen parlamentarischen Kontrollverfahren entsprechen, gilt:

  • Die öffentlichen Analysen und die Auseinandersetzungen über die potenziellen Auswirkungen eines neuen Wirtschafts- und Handelsabkommens sollten vor der Festlegung des Verhandlungsmandats durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass das Abkommen zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Armut und Ungleichheit sowie zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen wird;
  • Die Verhandlungsmandate für gemischte Vereinbarungen sollten Gegenstand einer vorherigen parlamentarischen Debatte in den nationalen und europäischen Gremien sein (sowie in den regionalen Parlamenten mit gleichwertigen Befugnissen) und dabei möglichst viele Vertreter der Zivilgesellschaft mit einbeziehen;
  • Die Zwischenergebnisse der Verhandlungen sollten zu gegebener Zeit veröffentlicht und zugänglich sein, damit die Zivilgesellschaft umfassend informiert ist und eine parlamentarische Debatte vor Abschluss der Verhandlungen stattfinden kann;
  • Die „vorläufige Anwendung“ von Abkommen sollte nicht begünstigt werden, so dass die Parlamente ihre Vollmachten im Zustimmungsverfahren von gemischten Vereinbarungen behalten;

2. Einhaltung der sozioökonomischen, gesundheitlichen und umweltrechtlichen Vorschriften

Um sicherzustellen, dass die sogenannten Wirtschafts- und Handelsabkommen der „neuen Generation“ nicht die Gesetze, die das sozioökonomische, sanitäre und umweltpolitische Modell der EU und ihrer Mitgliedstaaten schützen, in irgendeiner Weise schwächen, und um sicherzustellen, dass sie zur nachhaltigen Entwicklung und zur Reduzierung von Armut und Ungleichheit und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen, gilt:

  • Die Ratifizierung der wichtigsten Instrumente zur Verteidigung der Menschenrechte, die grundlegenden ILO-Arbeitsnormen, die Empfehlungen des BEPS-Projekts (Grunderosion und Gewinnverlagerung) und das Pariser Klimaabkommen sind für die Parteien verbindlich;
  • Quantitative steuerliche und klimatische Anforderungen wie Mindeststeuersätze und nachprüfbare Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen sollten in diese Verträge einbezogen werden;
  • Öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie sie in den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien festgelegt sind, sollten vom Geltungsbereich dieser Verträge ausgeschlossen werden;
  • Die „Negativlisten“-Methode für die Festlegung des Umfangs der für die Liberalisierung zu öffnenden Wirtschaftsaktivitäten sollte generell ausgeschlossen werden und die Verträge sollten systematisch Klauseln enthalten, die es den Vertragsparteien ermöglichen, das öffentliche Eigentum an einem Sektor wiederherzustellen, ohne dabei andere Bedingungen befolgen zu müssen als die, die den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen;
  • Es sollten Stillhalteklauseln aufgenommen werden, um zu verhindern, dass die Vertragsparteien ihre sozialen, gesundheitlichen und umweltbezogenen Normen zur Förderung der Exporte und zur Anziehung von Investitionen verringern. Diese Klauseln sind mit Sanktionsmechanismen abzustimmen, und die Einhaltung der Verpflichtungen der Vertragsparteien kann auf keinen Fall einen Anspruch auf Entschädigung durch Investoren oder andere private Wirtschaftsbeteiligte begründen;
  • Es sollten faire und effektive Kooperationsmechanismen einbezogen werden, insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung multinationaler Unternehmen und Offshore-Gesellschaften;
  • Es sollten unabhängige und regelmäßige sozioökonomische, gesundheits- und umweltbezogene Bewertungsmechanismen dieser Verträge eingerichtet werden. Die Verträge sollten ihre Aussetzung (im Falle einer vorläufigen Anwendung) und ihre regelmäßige Überprüfung ermöglichen, um sicherzustellen, dass sie zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Verringerung der Armut und der Ungleichheit sowie zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen;

3. Gewährleistung der öffentlichen Interessen in Streitbeilegungsmechanismen

Um sicherzustellen, dass die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten oder anderen Vertragsparteien den höchsten gerichtlichen Schutz für die öffentlichen Interessen darstellt, gilt:

  • Der Rückgriff auf nationale und europäische zuständige Gerichte sollte an die erste Stelle rücken. Internationale Streitbeilegungsmechanismen sollten nur insoweit eingeführt werden, als sie bestimmte Vorteile (im Hinblick auf die einheitliche Anwendung der Verträge, die Geschwindigkeit und die Qualifikation der Richter) haben, Transparenzgarantien beinhalten sowie einen Rechtsmittelmechanismus zur Gewährleistung einheitlicher Beschlüsse haben;
  • Die höchsten Standards für internationale Streitbeilegungsmechanismen sollten insbesondere in Bezug auf die Bedingungen für die Ernennung von Richtern, ihre Entlohnung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit während und nach der Ausübung ihres Mandats angewandt werden;
  • Die Richter sollten in vollem Umfang qualifiziert sein, um die Wirtschafts- und Handelsabkommen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts einschließlich der Menschen-, Arbeits- und Umweltgesetze auszulegen und anzuwenden;
  • Gleichberechtigter Zugang zu internationalen Streitbeilegungs-Mechanismen, auch durch Maßnahmen für KMU und Einzelpersonen, um die finanziellen Auswirkungen dieser Mechanismen zu verringern;

Diese Grundsätze sollten es der Europäischen Union ermöglichen, zu zeigen, dass Handel nicht privaten Interessen zum Nachteil des öffentlichen Interesses dienen muss, sondern dass er dazu beiträgt, die Menschen zusammenzubringen, um den Kampf gegen den Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung insbesondere in den am stärksten benachteiligten Regionen zu fördern.

ErstunterzeichnerInnen:

Philippe Aghion, Collège de France
László Andor, Corvinus University of Budapest
Stefano Bartolini, European University Institute, Florence
Francois Bourguignon, EHESS/Paris School of Economics
Ha-Joon Chang, Cambridge University
Olivier Costa, CNRS/Sciences Po Bordeaux
Carlos Closa Montero, Instituto de Políticas y Bienes Públicos, Madrid
Paul Craig, University of Oxford
Marise Cremona, European University Institute, Florence
Jean-Miche De Waele, Université Libre de Bruxelles
Sebastian Dullien, University of Applied Sciences HTW Berlin
Jean-Marc Ferry, Université de Nantes
Jean-Paul Fitoussi, Sciences-po, Paris et LUISS, Rome
Ilene Grabel, University of Denver
Ulrike Guérot, European School of Governance, Berlin
Virginie Guiraudon, CNRS/Sciences-Po Paris
Joseph Jupille, University of Colorado Boulder
Nicolas Levrat, Université de Genève
Paul Magnette, Université Libre de Bruxelles
Raffaele Marchetti, LUISS, Rome
Philippe Maystadt, ARES – Académie de recherche et d’enseignement supérieur
Frédéric Mérand, Université de Montréal
Leonardo Morlino, LUISS, Rome
Henning Meyer, London School of Economics and Political Science
Kalypso Nicolaïdis, Oxford University
Claus Offe, Hertie School of Governance, Berlin
Heikki Patomäki, University of Helsinki
Thomas Piketty, EHESS/ Paris School of Economics
Jean-Philippe Platteau, Université de Namur
Teresa Ribera, Institut du Développement durable et des relations internationales, Paris
Dani Rodrik, Harvard Kennedy School
Georges Ross, Université de Montreal
Vivien Schmidt, Boston University
Andy Smith, Sciences-Po Bordeaux
Philippe Van Parijs, Univeristé Catholique de Louvain
Jean-Pascal van Ypersele, Univeristé Catholique de Louvain
John Weeks, University of London
Anne Weyembergh, Université Libre de Bruxelles

Unterzeichnen können WissenschaftlerInnen hier: http://www.declarationdenamur.eu/

Quellen:

englisch:

Namur declaration (pdf)
List of first signatories (pdf)

französisch:

La Déclaration de Namur (pdf)
Première liste des signataires (pdf)

deutsch (inoffizielle übersetzung durch Berliner Wassertisch):

Die Erklärung von Namur (pdf), (Blogbeitrag)

„Erklärung von Namur“ – Wie sollten EU-Handelsabkommen in Zukunft aussehen?

namur
(Berlin, 5.12.2016) Der Kampf um die Investitionsschutzabkommen CETA und TTIP hat gezeigt, dass eine Abkehr vom Neoliberalismus dringend nötig ist und dass Handelsverträge, die dem nicht Rechnung tragen, nur noch gegen den Willen der Menschen diesseits und jenseits des Atlantiks durchgesetzt werden können. Heute hat der Ministerpräsident der Wallonie Paul Magnette (>Merci Wallonie<) auf einer Pressekonferenz die „Erklärung von Namur“ vorgestellt, in der es um die Frage geht, wie Handelsabkommen der EU in Zukunft aussehen könnten. weiterlesen

Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung

Barcelona En Comú
28.11.2016

Pressemitteilung
Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung
Barcelona aposta per la gestió pública de l’aigua

Der von „Barcelona en Comú“ (Barcelona gemeinsam) auf den Weg gebrachte Antrag zur Rekommunalisierung der städtischen Wasserversorgung wurde jetzt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch den Rat der Stadt beschlossen.

Zum ersten Mal hat eine große Mehrheit des Stadtrates von Barcelona für das Ende der privaten Verwaltung der städtischen Wasserversorgung gestimmt. „Barcelona en Comú“ glaubt, dass Wasser ein Menschenrecht, eine grundlegende Dienstleistung und ein Gemeingut ist, das unter öffentlicher, demokratischer Kontrolle stehen muss.

Am Freitag, den 25. November brachte „Barcelona en Comú“ den Antrag ein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurück in die öffentliche Hand zu bringen, eines der Hauptversprechen unseres Programms. Dieser Antrag war auch einer der von den Bürgern am meisten befürworteten Punkte im partizipatorischen Verfahren zur Festlegung des Städtischen Aktionsplans „Pla d’Actuació Municipal“ (PAM).

Übersetzung bis hierher: Wassertisch

weiter zur vollständigen Pressemitteilung in katalanischer Sprache hier
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Neue Deutsche Fassung der Studie: „Ausverkauf der Landwirtschaft – Agrarkonzerne wollen mit TTIP das Ruder übernehmen“

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Neue Deutsche Fassung der Studie: „Ausverkauf der Landwirtschaft – Agrarkonzerne wollen mit TTIP das Ruder übernehmen“. Am 1. Dezember 2016 veröffentlichten die Studienherausgeber Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirschaft (AbL), Compassion in world farming, Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) und PowerShift die neue transatlantische Studie.

Die 106 Seiten starke Studie untersucht die unterschiedlichen Produktionssysteme in den USA und in Europa, die durch den vermehrten Handel und die neue Generation von Handelsabkommen immer schonungsloser gegeneinander ausgespielt werden. Die Kurzfassung gibt einen Überblick auf 8 Seiten. Autoren der Studie sind Sharon Treat und Shefali Sharma, beide IATP.

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Kurzfassung
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Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Tweet des Tages 2. Dezember 2016

TiSA-Leaks: Freihandel mit Dienstleistungen gefährdet Datenschutz und IT-Sicherheit

NETZPOLITIK.ORG
26.11.2016

TiSA-Leaks im Überblick: Grundrechte sollen für den freien Handel ausgehebelt werden – auch im Internet
von Anna Biselli

Das Freihandelsabkommen TiSA ist eine Bedrohung für das Internet. Das zeigen neue Leaks, die wir gemeinsam mit Greenpeace veröffentlichen. Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit sind in Gefahr, und die USA wollen Zensur privatisieren. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Foto: Christian Natiez BY-NC-ND 2.0

Foto: Christian Natiez BY-NC-ND 2.0

Zusammen mit Greenpeace veröffentlichen wir neue, bislang geheimgehaltene Kapitel aus dem geplanten TiSA-Abkommen. TiSA ist die Abkürzung für „Trade in Services Agreement“, ein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen zwischen 50 Staaten, darunter die EU-Mitgliedstaaten und die USA.

zum vollständigen Artikel hier

Auch wenn die TiSA-Verhandlungen gerade unterbrochen sind, weil noch nicht klar ist, wie sich die neue Trump-Administration zum Dienstleistungs-Freihandel stellen wird: Die neuen TiSA-Leaks, die Greenpeace und Netzpolitik.org veröffentlicht haben, zeigen wohin die Reise gehen soll:

  • der Datenschutz soll dem freien Datenfluss weichen
  • wo Daten gespeichert werden – bisher unter rechtlichen Gesichtspunkten wichtig – soll künftig keine Rolle mehr spielen
  • Quellcode-Offenlegung soll nicht mehr verlangt werden dürfen, eine Gefahr für die IT-Sicherheit, z.B. in Atomkraftwerken

 

Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert: Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) soll CETA ablehnen

AöW e.V.AöW zur INTA-Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des CETA-Abkommens [Dok.Nr. 2016/0205 (NLE) vom 31.10.2016]

An: Mitglieder aus Deutschland im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus den Informationen des Europäischen Parlaments haben wir entnommen, dass Sie am 5. Dezember 2016 [verschoben auf den 23./24. Januar 2017*; Anm. BWT] über die o.g. Empfehlung abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft bitten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist.

Wir appellieren an Sie, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. weiterlesen

LINKE Entschließungsantrag abgelehnt – CDU/CSU und SPD subventionieren Fracking-Forschung mit 4,75 Millionen Euro

DIE LINKE

(28.11.2016) SPD und CDU/CSU wollen weiterhin an Fracking festhalten. Sie haben einen Entschließungsantrag unserer Fraktion zum Forschungsetat des Haushaltsentwurfs 2017 der Bundesregierung abgelehnt, der die Subventionierung der Fracking-Forschung ausgeschlossen hätte“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern. Dies ist eine skandalöse, indirekte Begünstigung der Konzerne.“

Zdebel weiter: „Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. 2017 sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen. Darunter sind auch 250.000 Euro für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzte Expertenkommission, die Fracking-Forschungsprojekte begleiten und den Boden für Fracking in allen Gesteinsschichten bereiten soll.

Für den wissenschaftlichen Begleitprozess im Rahmen eines Forschungsplans sind jetzt im Haushaltsplan für das Jahr 2017 Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro eingestellt. Für den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort sind Gelder in Höhe von etwa 500.000 Euro vorgesehen.

Es ist absehbar, dass diese Gelder eingesetzt werden, um die Akzeptanz von Fracking zu erhöhen. Hier werden also Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren.

Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Streichung der Mittel ist hier zu finden:

 

MdB Hubertus Zdebel
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Sprecher für den Atomausstieg
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/ 227-74332
Fax: 030/ 227-76332
hubertus.zdebel@bundestag.de
www.hubertus-zdebel.de

Zivilgesellschaft aus Europa und Kanada fordert: CETA muss abgelehnt werden!

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November 2016

Wir, die hier unterzeichnenden zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Kanada und Europa [es sind weitaus mehr, da die regionalen Gruppen in Europa und Kanada  aufgrund der Menge nicht aufgenommen werden konnten], sind alarmiert über das Comprehensive Economic and Trade Agreement CETA zwischen der EU und Kanada. Während der langwierigen Verhandlungen und der rechtlichen Überprüfung des Abkommens haben wir mehrfach auf die zahlreichen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die CETA aufwirft. Unsere Kritik war stets verbunden mit konkreten Vorschlägen, wie eine transparentere und demokratischere Handelspolitik zugunsten von Mensch und Umwelt aussehen könnte. Dennoch wurde unsere Kritik an CETA überhört ‒ und das Abkommen im Oktober 2016 unterzeichnet. Wir möchten nun hiermit noch einmal bekräftigen: Die Ratifizierung des CETA-Abkommens lehnen wir ganz klar ab. weiterlesen

„Gutes Essen, gute Arbeit – wegverhandelt?!“ – Vorstellung einer neuen Studie zu den Folgen von CETA und TTIP

Gutes Essen, gute Arbeit – wegverhandelt?!

20161201
Die Folgen regulatorischer Kooperation in CETA und TTIP für BäuerInnen, Arbeitsrechte und Verbraucherschutz

 

 

 

12. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Landesvertretung Bremen
Termin: 01. Dezember 2016, 18 Uhr
Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin

BäuerInnen, Beschäftigte der Lebensmittelwirtschaft und VerbraucherInnen blicken mit Sorge auf die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). In einer neuen Studie zeigt die Expertin Sharon Treat aus den USA, wie mit diesen Abkommen transnational agierende Agrarkonzerne gestärkt würden und der Wettbewerbsdruck auf die europäische Lebensmittelerzeugung weiter steigen würde. Die Studie zeig unter anderem wie der politische Spielraum für besseren Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutz weiter eingeengt würde – insbesondere durch die neuen Mechanismen für die so genannte „regulatorische Zusammenarbeit“.

Droht für viele weitere Höfe das Aus? Werden die Arbeitsbedingungen in der Fleisch- und Lebensmittelmittelwirtschaft noch unmenschlicher? Drohen Gesundheits-, Tier- und VerbraucherInnenschutz im ruinösen Verdrängungswettbewerb geopfert zu werden? Vor welchen Herausforderungen stehen die Verhandlungen um TTIP mit  Donald Trump? Oder ist alles halb so schlimm – und die Politik reagiert besonnen und zukunftsorientiert?

Darum geht es beim 12. zivilgesellschaftlichen Außenwirtschaftsforum in Berlin – informieren Sie sich, diskutieren Sie mit!

Programm:

18:00 Uhr:         Einlass/ Registrierung

Begrüßung Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit

Vorstellung Studie: Shefali Sharma, Handels- und Agrarexpertin IATP Europe

„Ausverkauf der Landwirtschaft: Agrarkonzerne übernehmen das Ruder mit TTIP“

Keynote: Sharon Treat, Beraterin IATP Europe, vormals Abgeordnete im Repräsentantenhaus des US-Bundestaats Maine

Gesprächsrunde mit:

  • Bärbel Höhn, MdB, Vorsitzende des Umweltausschuss und frühere Landwirtschafts- und Umweltministerin NRW (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Karin Thissen, MdB, Berichterstatterin für internationalen Handel in der AG Landwirtschaft und Ernährung (SPD)
  • Kees de Vries, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (CDU)
  • Martin Schulz, Schweineerzeuger und AbL-Bundesvorsitzender

Moderation: Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung

20:30 Uhr:         Empfang

Die Veranstaltung findet teils in englischer Sprache statt. Für Übersetzung ist gesorgt.

Ort: Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin (Openstreetmap)

Anmeldung erbeten an: Marie-Kathrin Siemer (siemer@forumue.de) oder iatp.org/awf

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