Über 100 Juraprofessoren fordern: CETA und TTIP dürfen weder Investitionsschutz noch Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung enthalten

20161017

Juristische Stellungnahme über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen von TTIP und CETA

Als Mitglieder des europäischen Rechtswesens fordern wir, Investitionsschutz und Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) weder in die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union noch in das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada aufzunehmen. Dies begründen wir wie folgt: weiterlesen

CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung

BVerfG

Urteil Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos. Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016.

Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,
– dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,
– dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und
– dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen. []

Vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16 – Rn. (1-73), http://www.bverfg.de/e/rs20161013_2bvr136816.html

Kommentar

Björn Schiffbauer: Vorläufige Anwendung nur unter drei Auflagen – das (erste?) CETA-Urteil des BVerfG vom 13.10.2016.

Statement Campact, foodwatch und Mehr Demokratie

(Karlsruhe, 13. Oktober 2016) Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

„Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.“

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: „Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: „Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.“

Pressekontakte:

Campact: Jörg Haas, haas@campact.de
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 0178/816 30 17; Ansprechpartnerin für Organisatorisches vor Ort: Nicola Quarz, 0157/72389352
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0174/3751689
noceta

Statement Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es vorliegt, nicht in Kraft treten.“

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, BUND-Handelsexperte, Mobil: 0172-2903751 bzw. BUND-Handelsexpertin Maja Volland, 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Statement Deutscher Kulturrat

Deutscher Kulturrat: CETA: Kultur muss jetzt bei vorläufiger Anwendung ausgenommen werden. Bundesregierung werden durch Bundesverfassungsgericht Fesseln bei CETA-Zustimmung angelegt. 13.10.2016.

KMU gegen TTIP

Kommentar „KMU gegen TTIP“ zum CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (pdf). 13.10.2016.
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für den deutschen Mittelstand. CETA bedeutet unfaire Privilegien für ausländische Investoren und setzt ausgerechnet verantwortungsvolle Unternehmer*innen verstärkt unter Druck.“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“: „Auch wenn das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts über CETA noch aussteht: Karlsruhe sendet ein fatales Signal an unsere europäischen Nachbarn. Dort gibt Länder, die den Prozess sehr genau verfolgen und ihre Entscheidung im Rat auch von seinem Ausgang abhängig machen werden.“ (pdf)

Mehr Demokratie e.V.

Mehr Demokratie e.V.: CETA-Urteil aus Karlsruhe: Das hat unsere Bürgerklage schon jetzt erreicht… 13.10.2016.

Reaktion Parteien

Kläger Klaus Ernst (DIE LINKE) bei #Correctiv über die verlorene CETA-Klage vor dem Verfassungsgericht. 13.10.2016.
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: CETA: Die Quittung für unsaubere Arbeit. 13.10.2016.

Pressemitteilung der Piratenpartei: Karlsruhe legt CETA-Abkommen an die Leine, doch stoppen müssen es die Bürger! 13.10.2016.

DIE LINKE im Europaparlament: CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Gabriel auf die Verbindlichkeit seiner Äußerungen verpflichten“. 13.10.2016.

Presseberichterstattung:

Tagesschau: Kommentar zum CETA-Urteil „Solange“ – Karlsruhes Lieblingswort. 13.10.2016.
Tagesschau
Tagesthemen
WDR: CETA-Klägerin: „Das Urteil ist einfach super“. 13.10.2016.
MDR: Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für CETA. 13.10.2016.
MDR: Thüringer Koalition in Ceta-Frage gespalten. 13.10.2016.
Deutschlandfunk: Urteil zum Freihandelsabkommen. Gericht gibt Auflagen für CETA-Zustimmung. 13.10.2016.
FAZ: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Karlsruher Notbremse. 13.10.2016.
ZEIT ONLINE: Karlsruhe weist Eilanträge gegen Ceta ab. 13.10.2016.
FAZ: Die Glaubwürdigkeit entscheidet. 13.10.2016.
SZ: Ceta-Klägerin: „Das ist mindestens ein 70-Prozent-Sieg„. 13.10.2016.
SZ: Die Richter sollen das mal genauer prüfen. 13.10.2016.
Spiegel: Karlsruhes knallharte Bedingungen für Ceta. 13.10.2016.
Freitag: Noch ist nichts entschieden. 13.10.2016.
Der Tagesspiegel: Das Urteil ist nicht das letzte Wort. 13.10.2016.
RP: Ceta-Urteil des Verfassungsgerichts. Vorsicht, Herr Gabriel! 13.10.2016.
correct!v: Verfassungsgericht will demokratischeres CETA. 13.10.2016.
Deutsche Welle: Ceta-Urteil ist Demokratie-Unterricht. 13.10.2016.
SHZ: Ceta vorläufig anzuwenden, findet Robert Habeck „politisch falsch“. 13.10.2016.
Neue Westfälische (Bielefeld): Jura-Professor Fisahn, Rechtsvertreter der CETA-Gegner, fühlt sich nach dem Karlsruher Richterspruch als Sieger. 13.10.2016.

 

Berliner Netzwerk fordert: Berlin muss im Bundesrat gegen CETA stimmen!

Pressemitteilung des Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!                                               netzwerk

Berlin, 12.10.2016

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies – jetzt – im Koalitionsvertrag verankert wird. weiterlesen

Tweet des Tages: Unterschriftenübergabe: 337.000 x NEIN zu CETA!

Mehr dazu unter:
Greenpeace: Auseinandersetzung um CETA geht in entscheidende Phase. 12.10.2016

Europaparlament beschleunigt leider CETA-Verfahren

Quote

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert Investitionsschutz mit TTIP & CETA

Michel Reimon am 9. Oktober bei einer Diskussionsrunde LIVE ORF 2:

Fracking Freies Artland - STOP

„Hier habe ich den Lobbybrief von Chevron. Die wollen, dass Frackingvorkommen, die sie in Europa haben, mit Investitionsschutz gedeckt sind. Bei TTIP & CETA. Die haben EU-weit große Schiefergasvorkommen und haben Angst, dass wir im Europaparlament ein [Fracking-] Verbot beschliessen und hätten gerne diesen Investitionsschutz. Da finde ich dann im EU Parlament [für ein Fracking-Verbot] keine Mehrheit mehr, weil Ihre (ÖVP/SPÖ) Abgeordneten dann sagen: ,Da kömma nicht mitbeschließen, bei den Schadensersatzzahlungen. Das können wir uns nicht leisten.‘ Das ist das Problem. Wir kommen nie zum Gesetzesbeschluss. Ich krieg keine Mehrheiten [für ein Fracking-Verbot] mehr, wenn diese Schadensersatzzahlungen im Raum stehen.“ (Facebook)

Beispiel: Die kanadische Firma Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).

 

Brachte TTIP die EU dazu, die Vorsorge bei endokrinen Disruptoren preiszugeben?

The BEUC blog
14.07.2016

SAFETY TRADE
Did TTIP push the EU to scrap precaution on endocrine disruptors?
Brachte TTIP die EU dazu, die Vorsorge bei endokrinen Disruptoren preiszugeben?
von Pelle Moos

Vor einem Monat brach die EU-Kommission ein Versprechen, das sie Ihnen und allen anderen EU-Bürgern gemacht hatte. Welches Versprechen? Dass die EU das Vorsorgeprinzip nicht wegverhandeln würde, um ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten zu erreichen (bekannt als TTIP).

endokrinen DisruptorenWorin besteht das Vorsorgeprinzip? Es ist als Leitlinie dazu da, auf beste Art und Weise Ihre Gesundheit zu schützen. Dieses Prinzip fordert die politischen Entscheidungsträger dazu auf, schon auf frühe Hinweise zu reagieren, dass eine Chemikalie gefährlich sein könnte und nicht abzuwarten, bis diese tatsächlich Menschen oder der Umwelt schadet.
Aber zurück zum Versprechen. Im Januar versicherte Handelskommissarin Malmström den Teilnehmern einer Verbraucherkonferenz, dass die EU ihr Vorsorgeprinzip niemals aufgeben würde. Seitdem hat sie dieses Versprechen mehrfach bekräftigt.
Am 15. Juni jedoch brach die Kommission ihre Versprechen. Wie das? Indem sie endokrine Disruptoren (Kurzbezeichnung EDCs) in einer Weise definierte, die dem Vorsorgeprinzip widerspricht. [Übersetzung des Artikel-Anfangs: Wassertisch]

zum vollständigen Artikel in englischer Sprache hier

weitere Artikel auf dieser Webseite zum Thema

und englischsprachiger Artikel von EurAktiv.com:
The EU’s confused evidence processes for identifying endocrine disruptors
(Irreführende Nachweisverfahren der EU, um endokrine Disruptoren zu identifizieren)

 

CETA – Investorenklagen gegen Wasserversorgung nicht ausgeschlossen

Spiegel Online
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
Daniel Böcking

ceta_wasser

Trotz Nachbesserungen am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta kann die Bundesregierung nicht ausschließen, dass Investoren künftig gegen öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung klagen. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Zum Artikel

Proteste gegen TTIP und CETA – laut Institut für Protest- und Bewegungsforschung weder Querfront noch Querschnitt

ipbQuerfront oder Querschnitt der Bevölkerung? Die Proteste gegen TTIP und CETA
16. September 2016

„Am 16. September 2016, einen Tag vor den sieben bundesweit organisierten Demonstrationen gegen CETA und TTIP, lud das Institut für Protest- und Bewegungsforschung zu einem Pressegespräch ins Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung ein.“

„Aus unserer Sicht ist also festzuhalten: Die TTIP-Demonstrationen sind weder Querfront-Veranstaltungen noch bilden sie den Querschnitt der Bevölkerung ab. Sie gleichen eher dem Profil anderer Großdemonstrationen: hoch gebildet, sich als links einordnend, deutlich in der Kritik, aber in Loyalität zur liberalen Demokratie. Die Grenze zwischen links und rechts verschwimmt hier nicht. Auch wenn es sehr wohl eine TTIP-Kritik aus beiden politischen Spektren gibt, kommen sie bei den Demonstrationen nicht in einer relevanten Größenordnung zusammen. Vielmehr zeichnen sich die vielfach als überholt bezeichneten Lager in der Abgrenzung deutlicher ab.“

Zur Website

Presseresonanz:

Hans Springstein: Alles Querfront oder was? In: Freitag, 16.09.2016

 

CETA vor dem Bundesverfassungsgericht.
Entscheidung am 13. Oktober

23.09.2016
BVerfG

 

 

 

 
Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 67/2016 vom 23. September 2016
Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.

Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.

Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe eine Entscheidung zu verkünden.

Zur Pressemitteilung

Zur Terminladung

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
weiterlesen

CETA-Ja in Wolfsburg: Gabriels unseriöse Versprechungen

correctiv.org
19.09.2016

SPD-Linke rettet Gabriel
von Justus von Daniels

Protest

>  Protest vor dem SPD-Parteikonvent    Foto: Wassertisch

Die Sozialdemokraten billigen das Handelsabkommen CETA. Die Strippen gezogen hat dabei der linke SPD-Bezirksverband Hannover.

Keine andere Partei arbeitet sich so an den geplanten internationalen Handelsabkommen ab wie die SPD. Sie hatte für Montag extra einen eigenen Parteikonvent für CETA einberufen, zu dem selbst die kanadische Handelsministerin anreiste. Die Mitglieder stimmten am Ende mit großer Mehrheit für CETA – allerdings mit Forderungen.

zum vollständigen Artikel
Hinweis: Der Beschlussantrag des Parteivorstandes zur CETA-Zustimmung wäre wohl durchgefallen, wenn nicht noch ein Änderungsantrag dazu gestellt worden wäre. Dadurch konnten viele Delegierte, die eigentlich CETA ablehnen wollten, ihre dann doch gegebene Zustimmung mit ihrem Gewissen leichter vereinbaren.

 

„CETA, TTIP, TiSA – Die Zivilgesellschaft, die EU und ihre Feinde.“

Redebeitrag des Berliner Wassertischs auf der Demo „StopTTIP StopCETA“ am 17. September 2016 „Als Mitglied des Berliner Wassertisches begrüße ich Euch ganz herzlich. Vielen Dank auch an alle, die diese wichtige Demo ermöglicht haben. Für die, die den Berliner Wassertisch nicht kennen: Wir sind eine Bürgerinitiative, die seit mittlerweile 10 Jahren für den Erhalt der … weiterlesen