Privatisierung nur mit Volksentscheid

Weser-Kurier
30.08.2013

Bürgerschaft verankert Neuregelung in Landesverfassung

Bremen. Nach langer Debatte, in der es im Vorfeld unterschiedliche Tendenzen im rot-grünen Regierungsbündnis gegeben hatte, wurde gestern in der Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken die Privatisierungsbremse in der Landesverfassung verankert. Demnach dürfen wichtige Unternehmen, bei denen Bremen „einen beherrschenden Einfluss“ hat, nur verkauft werden, wenn dazu auch das Votum der Bevölkerung eingeholt und eine Mehrheit dafür ist.
Von WIGBERT GERLING

Konkret betrifft dies in der Stadtgemeinde Bremen die Wohnungsbaugesellschaft Gewoba, den Klinikverbund Gesundheit Nord, die Bremer Straßenbahn AG, die Brepark, die BLG Logistics Group AG, Bremenports und die Theater Bremen GmbH. Für das Bundesland Bremen gilt dies für den Flughafen und die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft.

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