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12.03.2012
JUSTIZ
RWE und Veolia klagen
(dapd)
Berlin. RWE und Veolia legen eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Klage richtet sich nicht gegen die Offenlegung der Wasserverträge. Die Unternehmen streben Rechtssicherheit an.
Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), RWE und Veolia, haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung von Geheimverträgen des Unternehmens eingelegt. Nach ihrer Auffassung schafft die „nicht eindeutige und missverständliche Fassung dieses Gesetzes eine erhebliche Rechtsunsicherheit“.