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Offener Brief zum Thema Post-Brexit-Abkommen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Stärkung demokratischer Kontrolle der UK-EU-Handelsbeziehungen

26. April 2021 von Max Bank
Offener Brief: Europäische Zivilgesellschaft fordert Stärkung demokratischer Kontrolle der UK-EU-Handelsbeziehungen

Köln/Berlin, 26. April 2021 – Am Tag vor der abschließenden Ratifizierung des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien durch das Europäische Parlament am 27.4.21 fordern 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Großbritannien und der EU eine stärkere Kontrolle der EU-UK-Handelsbeziehungen. Zum einen war die unzureichende demokratische Kontrolle der im Abkommen verankerten Gremien zuvor deutlich geworden, zum anderen waren bereits bei der Ratifizierung die Parlamente unzureichend eingebunden worden. In einem offenen Brief fordern die Organisationen deshalb die Abgeordneten dazu auf, eine größere Rolle der Parlamente einzufordern.

Max Bank, Sprecher von LobbyControl, kommentiert:
„Bereits bei der Ratifizierung des Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Großbritannien waren die Parlamente unzureichend eingebunden. Demokratiedefizite zeigen sich jetzt auch im Abkommen selbst. Wir fordern deshalb mit 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Großbritannien und der EU Nachbesserungen bei der demokratischen Kontrolle der Handelsbeziehungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals.“

Unzureichende demokratische Kontrolle: Der Partnerschaftsrat

Im EU-UK Handels-und Partnerschaftsabkommen sind zahlreiche neue Entscheidungsgremien vorgesehen. Ganz oben thront der sogenannte “Partnerschaftsrat”, der aus Regierungsbeamten aus Großbritannien und der EU besteht. Der Rat kann eigenständig Änderungen am Handelsabkommen vornehmen und auch neue Gremien für die Umsetzung des Abkommens schaffen. Zu den Gremien gehört auch ein Handelssonderausschuss für Regulierungsfragen, der Zusammenarbeit bei Regulierungen anstößt und jederzeit Lobbyisten zu seinen Sitzungen einladen kann. Diese sogenannte regulatorische Kooperation war bereits in vergangenen Handelsabkommen äußerst umstritten. Man spricht deshalb insgesamt von einem lebendigen Abkommen, was bedeutet, dass es konstant verändert werden kann. Für Mitglieder des Europäischen und des Britischen Parlaments ist zwar eine sogenannte “parlamentarische Versammlung” (Parliamentary Assembly) vorgesehen, diese kann aber lediglich Empfehlungen aussprechen und keine Entscheidungen herbeiführen. Somit bleibt der Partnerschaftsrat samt den damit verbundenen neuen Gremien außerhalb der parlamentarischen Kontrolle.

Nelly Grotefendt, Sprecherin von Forum Umwelt- und Entwicklung:
„Wenn das Abkommen ständig verändert werden kann, dann müssen die dafür vorgesehen Entscheidungsgremien auch der parlamentarischen Kontrolle durch das Europäische und Britische Parlament unterliegen. Andernfalls wird mit dem ausgehandelten Deal die Demokratie ausgehebelt, auf beiden Seiten. Wir bestärken die Abgeordneten des Europäischen Parlaments darin, mehr Mitspracherechte für die Parlamente einzufordern.”

Hintergrund
Weihnachten 2020 einigten sich die EU und Großbritannien in letzter Minute auf ein Partnerschaftsabkommen. Damit wurden ein ungeordneter Brexit vermieden und die künftigen Beziehungen geregelt. Schon während der Verhandlungen war die Einbindung des Europäischen Parlaments unzureichend, wie zahlreiche Abgeordnete monierten, darunter auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments Bernd Lange. Das Parlament steht erheblich unter Druck, den Deal schnellstmöglich zu ratifizieren – trotz unzureichend verankerter demokratischer Kontrolle.

In einem offenen Brief bestärken 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Großbritannien und der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments, mehr demokratische Kontrolle im Abkommen einzufordern. Den Brief finden Sie hier (PDF).

Mehr Informationen zur unzureichenden demokratischen Kontrolle hier.

Zum Blogbeitrag

Der Berliner Wassertisch ist Mitunterzeichner des offenen Briefes.

 

 

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen CETA am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 5/2021 vom 19. Januar 2021

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.“

Text unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-005.html

Wird die Ratifizierung von CETA zu Fall gebracht! Wir hoffen sehr!

Deutscher Bundestag. Wirtschaft und Energie/Ausschuss
13. Januar 2021

CETA-Vorstoß der FDP umstritten
Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). […]

Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die CETA-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.

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Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

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Lobbycontrol warnt: Friedrich Merz. Ein Top-Lobbyist als Parteivorstand?

Lobbycontrol
11. Januar 2021

Friedrich Merz: Ein Top-Lobbyist als Parteivorstand?

Tag der Entscheidung bei der CDU: Die größte Partei Deutschlands wählt ihren Parteivorsitzenden auf dem anstehenden digitalen Parteitag. Mit Friedrich Merz drängt erstmals ein Top-Lobbyist in das politische Spitzenamt. Das ist problematisch, weil Merz‘ Lobbytätigkeit seine Unabhängigkeit gefährdet. Politiker:innen, die Spitzenämter in der Politik übernehmen wollen, müssen frei von Lobbyverpflichtungen sein und klar auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein. […]

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BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung


(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.