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Schlagwort-Archive: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Klimawandel/ Nutzungskonkurrenzen: Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, 05.08.2021
Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder„Der klimaresiliente Umbau der Strukturen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vernetztes Denken und nachhaltige Konzepte braucht. Wir bringen die Erfahrung der Wasserwirtschaft aktiv mit ein.“
Zentrale Aspekte aus Sicht Schröders sind: Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung konsequent durchsetzen – Gemeinwohlorientierung als Chance stärken – Förderprogramme für resiliente Infrastrukturentwicklung schaffen
Berlin/Peine – Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Die Bemühungen im Hessischen Ried, die Diskussionen um Wasser aus der Lüneburger Heide für Städte im Norden oder neue Coca-Cola-Förderbrunnen in Niedersachsen sind nur einige der jüngsten Beispiele, die öffentliches Interesse fanden. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich solche Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource weiter verschärfen – wie immer in der Wasserversorgung mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Dazu AöW-Vizepräsident Olaf Schröder im Interview:
Die Folgen des Klimawandels sind auch in der öffentlichen Wasserwirtschaft angekommen. Welche Weichenstellungen und Prioritäten müssen jetzt bei der Nutzung von Wasserressourcen gesetzt werden?
Wir sprechen uns für den konsequenten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung aus und fordern die Politik auf, auch in anderen Sektoren den sparsamen und sorgsamen Umgang mit Wasser mit geeigneten Anreizen voranzubringen. Die Forderung nach Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung ist keine neue Forderung und bereits rechtlich verankert, allerdings wurde sie bisher noch nicht konsequent genug durchgesetzt. Das haben die trockenen, heißen Sommer der letzten Jahre gezeigt: Versorger mussten die Bürger zu sparsamem Gebrauch aufrufen und bei Überschreitung der genehmigten Mengen zu temporär begrenzten Spitzenzeiten selbst empfindliche Bußgelder zahlen. Gleichzeitig wurde etwa in Niedersachsen der Bemessungszeitraum für die Kontingente der Feldberegnung für die Landwirtschaft verlängert und damit entsprechend höhere Entnahmen in einem Jahr möglich – aus Sicht der Wasserversorger eine unfaire Ausgestaltung. Statt Effizienzen in der Technik und damit Einsparpotenziale in anderen Sektoren wie der Landwirtschaft oder der Industrie weiter zu heben, wird Mehrmengen-Bedarf angemeldet. Zudem entwickelt das Wasserentnahmeentgelt, so es denn in den Ländern erhoben wird, keine ökologische Lenkungswirkung, da die Nutzung durch Großverbraucher wie die landwirtschaftliche Feldberegnung oder die Entnahme zur Kraftwerkskühlung sehr günstige Konditionen erhalten – auch und gerade im Vergleich zur öffentlichen Wasserversorgung, die etwa in Niedersachsen bis zum Zehnfachen pro Kubikmeter im Vergleich zur landwirtschaftlichen Entnahme für Beregnungszwecke bezahlen muss. So eine Ausgestaltung regt nicht zu sparsamem Wassereinsatz an.
Was sind Ihre politischen Erwartungen an die Entscheidungsträger?
Die Diskussionen zur Nationalen Wasserstrategie des BMU sowie die Beratungen in den Bundesländern in den letzten Monaten haben erneut gezeigt, dass der Vorrang für die öffentliche Versorgung noch nicht konsequent genug über alle Ebenen gedacht wird. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und zunehmender Konkurrenz um die lebensnotwendige Ressource gilt es also, den Vorrang nicht nur gesetzlich klar zu regeln, sondern diesen Vorrang auch wirksam durchzusetzen: mit klaren Vorgaben, mit konsequenten Kontrollen und mit spürbaren Sanktionen bei Verstößen. Hier erwartet die öffentliche Wasserwirtschaft deutlich mehr politischen Einsatz und Vollzug durch die entsprechenden Behörden. Dazu gehören klare Rahmenbedingungen, wirksame Kontrollen und spürbare Sanktionen.
Die Daseinsvorsorge ist nach wie vor Motor für die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. Die öffentliche Wasserwirtschaft braucht als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge gerade jetzt für ihre nachhaltigen Strategien Verlässlichkeit, Planungssicherheit und die politische Unterstützung für ihre gemeinwohlorientierte Aufgabe: Das betrifft die Weiterentwicklung von Wasserrechten und die Auflösung von Nutzungskonkurrenzen genauso wie die finanzielle Förderung zum Erhalt der Infrastruktur in der Fläche. Nur so kann das Ziel einer sicheren und bezahlbaren Trinkwasserversorgung angesichts der klimatischen Herausforderungen weiter flächendeckend in Deutschland umgesetzt werden.
Bisher waren Infrastrukturhilfen – wie aktuell auch im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) – für den Ausbau der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung des öffentlichen Sektors nicht vorgesehen. Hier sollte die Politik den Weg frei machen – zum direkten Wohl des Bürgers. Denn mit dem fortschreitenden Klimawandel entfaltet das Wasser noch einmal neue Herausforderungen: von punktuell zu viel Wasser (Starkregen, Hochwasser) bis zu wenig Wasser (Dürreperioden, Nutzungskonkurrenzen) gilt es, ein intelligentes Wassermanagement aufzubauen und die Infrastruktur klimaresilient aufzustellen. Die Finanzierung für den Erhalt und Umbau solch komplexer Infrastruktursysteme wird nicht mehr allein über den Wasserkunden erfolgen können – und der Aufwand für den Substanzerhalt wird steigen. Der klimaresiliente Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie dient vielen Nutzergruppen auf ganz unterschiedliche Weise. Sie öffentlich zu fördern ist lohnenswert: Fördermittel sichern eine gut ausgebaute Infrastruktur in der Fläche und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wie sehen Sie die Rolle der öffentlichen Wasserwirtschaft, wenn es um Klimafolgenanpassung, Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung oder Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie geht?
Die öffentliche Wasserwirtschaft übernimmt weiter Verantwortung. Sie wird auch künftig ein engagierter und zielorientierter Partner für mögliche Lösungsstrategien bei diesen Themen sein. Es muss darum gehen, die bewährten Instanzen, von den Versorgern über die Behörden bis zu den Wassernutzern, intelligent in einem integrativen Ansatz zusammenzuführen und so die Stärken jedes Fachbereichs zu nutzen und etwaige Doppelstrukturen in Projekten zu vermeiden. Eine einfache Verlagerung von weiteren Aufgaben und Zuständigkeiten von Behörden hin zur öffentlichen Wasserwirtschaft, wie es in einigen Ideen der Nationalen Wasserstrategie immer wieder aufblitzt, ist zu kurz gesprungen. Deshalb sollte die öffentliche Wasserwirtschaft früh in solche Entwicklungsprojekte rund ums Wasser eingebunden werden.
Mit ihrer Fachexpertise, ihrer langjährigen Erfahrung vor Ort und ihren regionalen, auf Nachhaltigkeit angelegten Konzepten ist gerade die öffentliche Wasserwirtschaft der bewährte Partner für die politischen Entscheidungsträger, die Nationale Wasserstrategie auszugestalten und weiterzuentwickeln und so die Daseinsvorsorge zu stärken. Wir sind in den kommunalen Strukturen bestens vernetzt und mit unseren Leistungen immer ganz nah bei den Bürgerinnen und Bürgern und an deren Bedürfnissen orientiert.
Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung sind bereits fester Bestandteil unserer DNA – erfolgreiche Grundlage, um auch die Weiterentwicklung des Wassermanagements ökonomisch wie ökologisch effizient voranzutreiben. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft der natürliche Partner für intelligente und regional passende Lösungen, um die Bewirtschaftung der begrenzten Ressource auch künftig verantwortungsvoll und engagiert auszugestalten.
Die Aufgabenfülle, der sich die öffentliche Wasserwirtschaft widmet, nimmt weiter zu: Neben der anspruchsvoller werdenden Sicherung der Trinkwasser-Versorgung rund um die Uhr, Stichwort Nutzungskonkurrenzen und Qualitätssicherung mit Blick auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel, über die politischen Forderungen an die Abwasser-Reinigung, von der 4. Reinigungsstufe über die Klärschlamm-Entsorgung bis zur Abwasser-Abgabe, bis zur Ausgestaltung und Umsetzung von Wassermanagement-Konzepten mit regionaler Wasserrückhaltung, Abflusssteuerungen, Hochwasserschutz-Projekten usw. wird unsere Fachkompetenz für regional stimmige Konzepte unerlässlich sein – zugleich aber auch unser Aufgabenportfolio in den kommenden Jahren erweitern.
Wir als Unternehmen der öffentlichen Wasserwirtschaft denken bereits in Kreisläufen, in nachhaltigen, integrierten Szenarios – anders könnten wir die Versorgungssicherheit gar nicht gewährleisten. Mehr denn je benötigen wir im Umgang mit der knappen Ressource Wasser auch das integrale Denken in anderen Sektoren und letztendlich bei den politischen Entscheidern in Bund, Land und in den Kommunen, die diese verschiedenen Bereiche konsequent vernetzt denken müssen. Dafür sind erste Schritte mit dem Entwurf der Nationalen Wasserstrategie des BMU gemacht. Dieses vernetzte Denken muss die Politik weiter vertiefen und aktiv ausgestalten, damit gut gemeinte Initiativen auf der einen Seite, nicht die Probleme beim Wasser auf der anderen Seite erst schaffen und etwa noch verschärfen, wie das Beispiel der Biogas-Anlagen-Förderung deutlich macht: Hier hat die Idee regionaler Energieerzeugung über den damit verbundenen Energiemaisanbau zu deutlichen Nitrateinträgen geführt – ein Qualitätsproblem für die Trinkwasserversorgung in manchen Regionen. Solche Fehlanreize gilt es mit einer integralen Betrachtungsweise künftig zu vermeiden.
Welche Vorteile vereinen die öffentlichen Unternehmen in der Wasserwirtschaft?
Während bei privaten Beteiligungen zwingend Profit erwirtschaftet werden muss, dient die gemeinwohlorientierte öffentliche Wasserversorgung nur einem Zweck: der Versorgungssicherheit – und das in der Fläche, hier gibt es keine betriebswirtschaftlich lohnenswerte „Rosinenpickerei“, keine abgehängten Regionen.
Gerade diese Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist der Garant dafür, dass ressourcenschonend und mit Langfristperspektive gearbeitet wird – sowohl bei der Wasserverwendung als auch dem Einsatz der Finanzmittel. Investitionen kommen voll der Gemeinschaft zugute. Die eingesetzten Finanzmittel dienen komplett der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, im ländlichen wie im urbanen Raum gleichermaßen. Die gemeinwohlorientierte Wasserwirtschaft, die bereits in vielen Benchmarks bewiesen hat, wie effizient sie arbeitet, ist der ideale Partner für nachhaltigen Infrastrukturerhalt und die Weiterentwicklung von Wassermanagement-Konzepten sowie den klimaresilienten Ausbau, der zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.
Die öffentliche Wasserwirtschaft setzt sich aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten Prägung auch weiter für Wasser in kommunaler Hand ein – die Wasserwirtschaft darf nicht privatisiert oder liberalisiert werden, damit würde man die Vorteile der Gemeinwohlorientierung, und damit den Kern des Vorteils der öffentlichen Hand, aufgeben.
Die AöW – als die wasserpolitische Interessenvertretung – baut auf eine starke Unterstützung, Vernetzung und Mitwirkung der öffentlichen Wasserwirtschaft sowie der Kommunen und fördert den Dialog in Sachen nachhaltiger Entwicklung, um die Bedeutung der gemeinwohlorientierten Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand gegenüber Politik und Gesellschaft für die anstehenden Herausforderungen deutlich zu machen sowie die Chancen und Potenziale aktiv zu nutzen – zum Wohl unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger.
Das Gespräch führte Dr. Durmuş Ünlü
Weiterführende Informationen:
AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen [PDF]: https://aoew.de/wp-content/uploads/AoeW-Position_Nutzungskonkurrenz-ueber-Wasserressourcen_final.pdf
AöW-Position, „Von Starkregen bis Hitzestress: Know-how und Potentiale der öffentlichen Wasserwirtschaft für Klimafolgenanpassung nutzen!“ [PDF]: https://aoew.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Klimafolgenanpassung_final-Einzelseiten.pdf
Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab
Deutscher Bundestag
13. Januar 2021
Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]
,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“
https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994
Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:
„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Wasserverbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwasserschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“
(mehr hier)
Athens Wasser soll unter den Hammer! AöW kritisiert Pläne der griechischen Regierung
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)* kritisiert die Pläne der griechischen Regierung zum Verkauf der Athener Wasserbetriebe. Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sei in Gefahr. Die EU-Institutionen müssen den Verkauf stoppen, so AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.
(Berlin, 11. August) In Athen könnten die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Luxusgut werden. Denn, wenn es nach den EU-Staats- und Regierungschefs geht, steht das für die Stadt zuständige Wasserunternehmen EYDAP bald zum Verkauf. Es soll der Regierung helfen, die unrealistischen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro zu erzielen. Dies ist erstaunlich, denn eigentlich hatte das griechische Verwaltungsgericht die EYDAP-Privatisierung schon im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt und untersagt.
Christa Hecht befürchtet, dass die Regierung privaten Inverstoren ein Gewinnversprechen gibt, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. „Dies würde zwangsläufig zu unbezahlbaren Preisen für viele Verbraucher führen“, erklärt sie. Schlechte Erfahrungen haben Europäische Staaten mit solchen Verfahren schon und die EU-Kommission erachtet das für rechtens. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurden privaten Anteilseignern ebenfalls Gewinne versprochen. Der Preis für die Berliner Wasserversorgung stieg so stark an, dass der Berliner Senat die Anteile wieder zurückkaufte. Auch in Portugal wurden zur Rückzahlung von Staatsschulden Wasserversorgungsunternehmen privatisiert. Preiserhöhungen von bis zu 400% waren das Resultat.
Dieses Schicksal droht nun auch der krisengeschüttelten Athener Bevölkerung. „Immer weniger Athener werden sich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung leisten können“, prognostiziert Hecht. „Schon jetzt können 23 Prozent des gelieferten Wassers von den Menschen nicht bezahlt werden.“ Sollte Europa das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ernst nehmen, dann müsse es auf solche Privatisierungspläne verzichten. Die AöW fordert deshalb, dass Wasser nicht zur reinen Ware verkommen darf und die Wasserwirtschaft in der öffentlichen Hand bleiben muss.
Kontakt:
Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
Zum Beitrag
Der Berliner Wassertisch teilt die Auffassung der AöW und schließt sich der Forderung an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung!
*Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
Rezeption der PM:
EUWID: AöW kritisiert Pläne zum Verkauf der Athener Wasserversorgung. 12.08.2015.
UPDATE:
Zum Leak vom Asset Development Plan
Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA
Berliner Wassertisch
15. Juni 2015
Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen
Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge
Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.
Zur pdf (1,1 MB)
Vorwort
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.
Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.
Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.
Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.
Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V
Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.
Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.
Was die AöW zum Frackinggesetz sagt
Brief vom 4. Juni 2014 an die Bundestagsfraktionen sowie die Mitglieder des Umweltausschusses im Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. begrüßt als Interessenvertreterin der Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und des Gewässermanagements, die in öffentlicher Hand sind, dass nach der Zielsetzung der Gesetzentwürfe die allgemeinen Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung für bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten werden sollen.
Wir begrüßen auch, dass in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einige Forderungen von uns und anderen wasserwirtschaftlichen Verbänden berücksichtigt wurden. Um dem Vorsorgeprinzip und dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz wirksam gerecht zu werden, halten wir die Regelungen jedoch noch nicht für ausreichend. Denn nach diesem Prinzip sind Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
Sofern das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend Berücksichtigung findet, entsteht ein Zielkonflikt zwischen den im Gesetzentwurf vorgesehen Regelungen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie der diese ergänzenden Tochterrichtlinien. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und den in § 6 WHG festgelegten Zielen der Gewässerbewirtschaftung ist das Verschlechterungsverbot für den Gewässerzustand einzuhalten. Außerdem soll in den Bewirtschaftungszyklen für die Gewässer durch Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in den EU-Mitgliedsstaaten ein guter Zustand aller Gewässer erreicht werden und ein langfristiger Schutz der vorhandenen Ressourcen erfolgen.
Die für uns wesentlichsten Forderungen sind weiterhin:
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Zu § 13 a Abs. 1 Geschützte Gebiete
- Der Ausschluss von Fracking muss für die gesamten Einzugsgebiete zu den geschützten Gebieten nach Satz 1 Nr. 2 a bis e gelten, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können. Somit muss eine ausreichende Schutzzone vorhanden sein, mit der sichergestellt werden kann, dass nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sind. Dieser wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz sollte mit an dieser Stelle ausdrücklich im Gesetzestext verankert werden.
- Für die nicht geschützten Gebiete müssen beim Auftreten von Gewässerschäden auch vorläufige Anordnungen und behördliche Verbote nach § 52 WHG zum Schutz dieser Gewässer vor Fracking-Maßnahmen wie in Wasserschutzgebieten getroffen werden können.
- Für künftige Nutzungskonflikte, wenn die Wassernutzung im Interesse der Allgemeinheit ausgeweitet werden müsste, muss der Wasserversorgung ein Vorrang eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere für Vorbehaltsgebiete nach § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ROG und für Vorranggebiete der Trinkwasserversorgung.
Zu § 13 a Abs. 2 Erprobungsmaßnahmen
- Auch für Erprobungsmaßnahmen muss umfassend sichergestellt werden, dass keine wasser-, umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe entstehen und freigesetzt werden.
- Erprobungsmaßnahmen nur von staatlichen Stellen. Wenn dies nicht so geregelt wird, muss ausdrücklich geregelt werden, dass durch Erprobungsmaßnahmen kein Vertrauensschutz für die Vorhabenträger im Hinblick auf die kommerzielle Nutzung entsteht.
- Das Ausmaß, der Umfang, die Finanzierung der Maßnahmen und die Haftung durch die Vorhabenträger bei Erprobungsmaßnahmen müssen vorab festgelegt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Wasserwirtschaft durch dafür notwendig werdende Vorsorgemaßnahmen entstehen.
Zu § 13 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 Erteilung einer Erlaubnis
- Nach dem Besorgnisgrundsatz müssen nachteilige Veränderungen der
Wasserbeschaffenheit sowohl bei den Erprobungsmaßnahmen als auch in den übrigen Fällen ausgeschlossen werden. Deshalb sollten die Punkte 1. und 2. (Entwurf) in einem Satz zusammengefasst werden und die Worte „schwach wassergefährdend eingestuft“ gestrichen werden. - In einem neuen Satz 2 ist zu regeln, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn die in § 9 Absatz 2 Nr. 3 und 4 WHG genannten Maßnahmen für alle Gewässer nicht zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes führen.
Begründung: Es muss ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Behörden und alle an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Beteiligten in einen Zielkonflikt geraten. Durch die Auswirkungen von Frackingmaßnahmen darf nicht die Situation eintreten, dass die Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, sowohl eine Verschlechterung des Zustandes der Gewässer zu vermeiden und spätestens bis 2027 eine guten Zustand aller Gewässer zu erreichen, unterlaufen werden. - Sofern nach den Erkenntnissen aus den Erprobungsmaßnahmen schädliche Auswirkungen der Fracking-Technologie erkennbar sind, müssen Erlaubnisse in den übrigen Fällen zurückgenommen werden können.
Zu § 13 a Abs. 5 (in Verbindung mit § 22c ABBergV) Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser
Wir begrüßen, dass die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein soll und nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen ist.
- Wir kritisieren jedoch, dass Lagerstättenwasser, auch nach Aufbereitung, noch 0,1 Prozent wassergefährdende Stoffe enthalten darf. Auch wenn nach den vorgesehenen Regelungen der Eindruck entsteht, dass damit einer Gefährdung der Wasserressourcen und der Trinkwassergewinnung vorgebeugt würde, sehen wir darin keinen weitergehenden Schutz.
Zu § 13 a Abs. 6 Expertenkommission
- Dieser Absatz sollte gestrichen werden. Eine Expertenkommission ist nicht einzusetzen.
Eine solche Empfehlung der Expertenkommission wird das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis beeinflussen. Das ist im verwaltungsrechtlichen Sinne problematisch. Der Gesetzgeber verschiebt mit diesen Verfahren seine Verantwortung.
Expertenkommissionen sind in der Vorbereitung von Gesetzen hingegen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking muss jedoch der Gesetzgeber selbst treffen und mit gesetzlichen Regelungen die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, Entscheidungen in der Anwendung der Gesetze zu treffen.
Sollte auf die Einsetzung einer Expertenkommission nicht verzichtet werden, fordern wir als Voraussetzung für eine Empfehlung die Einstimmigkeit.
Weitere Regelungen:
- Weiterhin fordern wir für derzeit bereits begonnene Fracking-Vorhaben völlige
Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen. - Die AöW fordert eine Pflicht zur Nachholung einer UVP für bereits erteilte Zulassungen.
- Wir kritisieren die neu vorgesehene Regelung in Satz 2 des § 104a WHG, nach der eine Ausnahme für die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser durch Rechtsverordnung in Wasserschutzgebieten III möglich wird. Wir lehnen dies ab.
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Wir hoffen, dass Sie unsere Forderungen im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen berücksichtigen.
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83
Zum Brief
Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments
AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.
Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.
Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.
Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.
Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.
Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“
Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.
„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.
Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.
Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83
Zum Brief
Breite Kritik am Fracking-Regelungspaket
Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet
23.03.2015
Berlin – Verbände und Organisationen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft haben heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking scharf kritisiert.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), darunter die Umweltverbände BUND und NABU, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AÖW), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fracking „Gegen Gasbohren“, das Umweltinstitut München und die Entwicklungsorganisation Power-Shift mahnen, dass mit den vorgelegten Regelungsentwürfen der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet wird. Obwohl CDU/CSU und SPD in Bezug auf das Fracking-Regelungspaket betonen, den Wasser- und Gesundheitsschutz als oberste Priorität zu berücksichtigen, widersprechen die Vorschläge der Bundesregierung diesen Zielen.
Im Regelungspaket erlaubt die Bundesregierung, grundsätzlich in weiten Teilen des Landes zu fracken. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas-Vorkommen oberhalb einer Tiefe von 3000 Meter ist dabei die Befürwortung durch eine Expertenkommission erforderlich, die jedoch überwiegend Fracking-freundlich besetzt ist.
Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass es zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommt und der Schutzstatus sensibler Gebiete ad absurdum geführt wird. Enormer Flächen- und Wasserverbrauch, Erdbebengefahr, Austritt klima- und gesundheitsschädlicher Gase sowie Boden- und Wasserverschmutzung sind reale Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.
Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft, Kirchen, Gewerkschaft, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gefährdet das Fracking-Regelungspaket zudem die Bemühungen für den Klimaschutz. Das ist gerade im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris das falsche Signal. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss ein Großteil der noch vorhandenen fossilen Ressourcen in der Erde verbleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien ausdrücklich darauf verständigt, „den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft voranzutreiben und damit die Energiewende zu unterstützen“ (Zitat S. 34).
Statt weitere fossile Energieträger zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik mit umweltschädlichen Methoden und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten –, ist eine entschlossene und konsequente Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung erforderlich. Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen – das ist das Gebot der Stunde.
Statements beteiligter Organisationen:
Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW: „Da die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik nicht endgültig geklärt ist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Anwendung unterlassen werden. Das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und an Seen und Talsperren, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reicht zur Vorsorge nicht aus.“
Liselotte Unseld, DNR-Generalsekretärin: „Die Fracking-Gesetzesvorschläge der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Placebo. Mittel- bis langfristig ist Fracking damit nicht zu verhindern. Damit konterkarieren die Regierungsentwürfe sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Das können und wollen wir uns nicht leisten!“
Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“: „Die Bundesregierung will ein Fracking-Recht schaffen, das maßgeschneidert für die Gasindustrie ist. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen in ganz Deutschland. Es ist nicht akzeptabel, eine Technik einzusetzen, die das Grundwasser gefährdet und Erdbeben auslöst. Dringend erforderlich ist hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben wird.“
Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wenn mit Fracking unkonventionelle Erdgaslagerstätten ausgebeutet werden, ist dies ein völlig falsches Signal für die im Dezember in Paris stattfindende UN-Klimakonferenz. Deutschland sollte diese Gasreserven für kommende Generationen im Boden belassen und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen und konsequent Strategien der Energieeffizienz und Suffizienz ausbauen.“
Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): „Sauberes Trinkwasser, saubere Luft und lebendige Böden sind die unverzichtbaren Grundlagen der Produkte der Betriebe, in denen die NGG-Mitglieder arbeiten. Nicht nur aus Naturschutzaspekten, sondern auch mit Blick auf die in diesen Branchen beschäftigten Menschen und deren Arbeitsplätze ist der Verzicht auf Fracking unumgänglich.“
Pressemitteilung auch als pdf
Für Rückfragen:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Geschäftsführerin,
Tel. 030 / 39743619, E-Mail: hecht@aoew.de
Liselotte Unseld, Deutscher Naturschutzring (DNR), Generalsekretärin, Tel. 030 / 678177599,
E-Mail: liselotte.unseld@dnr.de
Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“, Tel. 0157 / 85754298, E-Mail: oliver.kalusch@bbu-bonn.de
Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Leiter Hauptstadtbüro,
Tel. 030 / 288849690, E-Mail: micha.heilmann@ngg.net
Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Mitglied im Vorstand, Tel. 0176-10396477,
E-Mail: gudrun.kordecki@kircheundgesellschaft.de
Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik an. Er fordert seit Jahren ein ausnahmsloses Verbot von Fracking!
Weitere Artikel zum Thema:
WDR: Kritik an Fracking-Plänen: Die große Sorge ums Trinkwasser. 23.3.2015.
Nicht neu, aber weiterhin lesenswert:
Silvia Liebrich: Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln. In: Süddeutsche Zeitung, 3.6.2014.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet. […] »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,« warnt Deters [Vorstandschef von Gelsenwasser]. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können.