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AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW zum Motto des Weltwassertages 2023 „Accelerating Change“ (Den Wandel beschleunigen): Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer:

„Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen.

Für Deutschland hat sich dafür die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen und öffentlichen Strukturen sehr gut bewährt. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Bundesregierung, wie auch in der aktuellen Nationalen Wasserstrategie angekündigt, nun die Interkommunale Zusammenarbeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker ermöglichen und sich für die Beseitigung der finanziellen und bürokratischen Hindernisse einsetzen.“

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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt

EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA):
AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt. Es ist zu erwarten, dass dies sich in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden.

Hinsichtlich des nun relevanten Investitionsschutzes bezweifeln wir weiterhin, ob das Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreichen kann oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.

Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“ weiterlesen

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Stellungnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag [Link]. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 [Link] hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert.

Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Aus Sicht der AöW hat sich an unserer kritischen Position aus dem Jahr 2016 nichts geändert – hierzu auch unsere aktuelle Position gegenüber des BMWK [PDF].

Uns ist bewusst, dass das Ratifizierungsverfahren in Deutschland sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben hat. Wir bezweifeln auch, ob der Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.

Im Folgenden werden die aus unserer Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Hier müssen klarstellende Maßnahmen auch von Deutschland getroffen werden, sowohl für die Auslegung von CETA als auch für zukünftige Mandate für andere Handelsabkommen.

1. Wasserrechte als „Konzessionen“ (Artikel 8.1 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf))
Das geplante CETA-Abkommen stuft Wasserrechte grundsätzlich als „Investitionen“ ein (vgl. CETA- Text, S. 30 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf) „einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“ oder L11/52), die somit vom CETA-Investitionsschutz erfasst wären. Während Investor-Staat-Investitionsschutz dem Eigentumsschutz dient, soll aber Wasser gem. Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig sein.

Wasser(entnahme)rechte von Investoren – im Anwendungsbereich von CETA – unterliegen mit dem Investorenschutz einem besonderen Schutz, der bei direkten Nutzungskonkurrenzen in die Waagschale geworfen werden kann. Der öffentliche Wasserversorger mit Sitz im Inland hätte diese Möglichkeit jedenfalls nicht und wäre bei der rechtlichen Verfolgung seiner Interessen benachteiligt. Dies kann bei direkten Nutzungskonkurrenzen ausschlaggebend sein – auch wenn der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt wurde.

Gleiches gilt für (Schadstoff-)Einleitgenehmigungen der Industrie (Gewässerbenutzung gem. WHG). Rechtlich ist eine strengere Regelung von Einleitgenehmigungen bereits heute schwierig. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Einbeziehung von Investorenschutz eine Beschränkung von Einleitgenehmigungen (z.B. Verkürzung der Geltungsdauer) gänzlich vereiteln würde. Ein Investor – im Anwendungsbereich von CETA – mit Einleitgenehmigung in Deutschland würde sich gegen eine Verschärfung rechtlich anhand des Investorenschutzes zur Wehr setzen können. Ein Industriebetrieb aus Deutschland hätte im Übrigen hingegen keinen Zugriff auf den Investorenschutz.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Zu Artikel 8.1 (Begriffsbestimmungen) (pdf) zur Formulierung „f) ein Interesse, das sich ergibt aus i) einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“

Es wird davon ausgegangen, dass Wasserrechte (Entnahme, Ableitung, Einleitung und sonstige Nutzung) nicht unter das Beispiel fallen.

2. Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf)
Weiterhin muss insbesondere der Art. 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) beachtet werden. In Abs. 3 heißt es:

„Erlaubt eine Vertragspartei die kommerzielle Nutzung eines bestimmten Wasservorkommens, so verfährt sie dabei in einer mit diesem Abkommen vereinbaren Weise.“

Ob die Nutzung für die öffentliche Wasserversorgung eine kommerzielle Nutzung ist (wegen der Entgeltlichkeit) oder ob sogar die Abwasserentsorgung hinsichtlich Einleitungsrechten auch darunter fällt, ist völlig offen und kann sogar zu Investitionsschutzklagen führen. Ein Gutachten von Prof. Laskowski [PDF] für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2016 greift diesen Aspekt auf.

Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung für/durch die öffentliche Wasserwirtschaft nicht als kommerzielle Nutzung im Sinne von Artikel 1.9 Absatz 3 CETA  (pdf) zu verstehen ist.

Zu Artikel 1.9 CETA (pdf) gibt es eine Zusatzerklärung (pdf) von der EU-Kommission zu Wasser (Nr. 8) (pdf), die aber das oben genannte Problem um Investitionsschutz, öffentliche Wasserwirtschaft und Nutzungskonkurrenzen nicht klarstellt. Die Erklärung von Slowenien (Nr. 23) (pdf) ist dagegen weitgehender. Es ist allerdings unklar inwieweit die Erklärung verbindlich ist bzw. sein kann.

Auch das Gemeinsame Auslegungsinstrument (pdf) greift zwar in Nr. 11 (pdf) das Thema auf, klärt aber nicht was kommerzielle Nutzung ist. Auch hier ist die Verbindlichkeit der Erklärung noch sehr offen.

Politisch sollte jedoch deutlich sein, dass Artikel 1.9 (pdf) nicht nur für Slowenien relevant ist. Hier muss – wenn überhaupt möglich – im gemeinsamen Ausschuss des CETA (Joint Committee) Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die öffentliche Wasserwirtschaft und die Wassernutzung vor Investitionsschutzklagen geschützt sind.

Der Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) darf im Hinblick auf zukünftige Nutzungskonkurrenzen und der Beachtung des Vorrangs der Wasserversorgung nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee [angelehnt an die Erklärung von Slowenien]:
Es wird davon ausgegangen, dass für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Wasserressourcen (einschließlich der sowohl für die öffentliche Wasserversorgung als auch für andere öffentliche Zwecke – wie öffentliche Abwasserbeseitigung – verwendeten Wasserressourcen) nicht als kommerzielle Nutzung unter Artikel 1.9 Absatz 3 (pdf) fallen.

In Bezug auf Wasser wird davon ausgegangen, dass dieses Abkommen nicht die Verpflichtung auferlegt, über das EU-Recht hinauszugehen, oder das Recht jeder Partei einschränkt, Maßnahmen zur Bewirtschaftung, zum Schutz und zur Erhaltung seiner Wasserressourcen (sei es für kommerzielle Zwecke, zur Nutzung als Trinkwasser, zur gemischten oder einer anderen Verwendung) zu ergreifen oder beizubehalten, wozu auch das Recht jeder Partei gehört, die gewährten Wasserrechte zu beschränken oder zu entziehen.

3. Absicherung der Leistungen der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Investitionsstreitigkeit
Eine umfassende Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist in CETA nicht zu sehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaanpassungsmaßnahmen werden die Einrichtungen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft über Ihre Kernaufgaben hinaus weitere Aufgaben in Kooperation mit Kommunen und Ländern übernehmen bzw. erfüllen – Klimaanpassung, Klimaschutz, Wasserwiederwendung, Ressourcenschutz um nur einige Stichworte zu nennen. Viele dieser Aufgaben werden durch den Negativlistenansatz nicht geschützt und allenfalls als Daseinsvorsorge nur geschützt, wenn die Dienstleistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllt wird, aber nicht in einem integrierten System von unterschiedlichen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, wo der (Leistungs-)Austausch untereinander durch Koordinierung, Planung und Kooperation erfolgt. Und gerade der Klimawandel erfordert integrierte Maßnahmen auf unterschiedlichen kommunalen und staatlichen Ebenen.

Der Vorbehalt für die „Wasserentnahme, -aufbereitung und –verteilung“ (S. 900 oder L 11/922) (pdf) bezieht sich lediglich auf Marktzugang und Inländerbehandlung und lediglich in der „Beschreibung“ ist ein Bezug zu Investitionen enthalten.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Streitigkeiten in Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung und deren Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

Der Vorbehalt „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ (S. 957 oder L 11/979) (pdf), bezieht sich zwar auf Abwasser ist aber beschränkt auf den Marktzugang. Der Vorbehalt für Deutschland erwähnt nur in der Beschreibung „Investitionen“.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Tätigkeiten der öffentlichen Abwasserwirtschaft und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

Der Vorbehalt für die „public-utilities“-Klausel (S. 898 oder L 11/920) (pdf) bezieht sich nur auf Marktzugang und die Beschreibung enthält in der Beschreibung im Titel „Investitionen“.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird klargestellt, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

In Erwägungsgrund 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Dieser Grundsatz bedeutet aus unserer Sicht, dass die oben genannten Wasserthemen nicht nur von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeklammert sein müssen, sondern auch, dass sie nicht Gegenstand von Handelsabkommen sein dürfen.

Berlin, den 16.08.2022

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Link zur Stellungnahme (pdf)

Klimawandel/ Nutzungskonkurrenzen: Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, 05.08.2021

AöW-Vizepräsident Olaf Schröder [Foto: Wasserverband Peine]

Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder
„Der klimaresiliente Umbau der Strukturen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vernetztes Denken und nachhaltige Konzepte braucht. Wir bringen die Erfahrung der Wasserwirtschaft aktiv mit ein.“

Zentrale Aspekte aus Sicht Schröders sind: Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung konsequent durchsetzen – Gemeinwohlorientierung als Chance stärken – Förderprogramme für resiliente Infrastrukturentwicklung schaffen

Berlin/Peine – Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Die Bemühungen im Hessischen Ried, die Diskussionen um Wasser aus der Lüneburger Heide für Städte im Norden oder neue Coca-Cola-Förderbrunnen in Niedersachsen sind nur einige der jüngsten Beispiele, die öffentliches Interesse fanden. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich solche Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource weiter verschärfen – wie immer in der Wasserversorgung mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Dazu AöW-Vizepräsident Olaf Schröder im Interview:

Die Folgen des Klimawandels sind auch in der öffentlichen Wasserwirtschaft angekommen. Welche Weichenstellungen und Prioritäten müssen jetzt bei der Nutzung von Wasserressourcen gesetzt werden?

Wir sprechen uns für den konsequenten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung aus und fordern die Politik auf, auch in anderen Sektoren den sparsamen und sorgsamen Umgang mit Wasser mit geeigneten Anreizen voranzubringen. Die Forderung nach Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung ist keine neue Forderung und bereits rechtlich verankert, allerdings wurde sie bisher noch nicht konsequent genug durchgesetzt. Das haben die trockenen, heißen Sommer der letzten Jahre gezeigt: Versorger mussten die Bürger zu sparsamem Gebrauch aufrufen und bei Überschreitung der genehmigten Mengen zu temporär begrenzten Spitzenzeiten selbst empfindliche Bußgelder zahlen. Gleichzeitig wurde etwa in Niedersachsen der Bemessungszeitraum für die Kontingente der Feldberegnung für die Landwirtschaft verlängert und damit entsprechend höhere Entnahmen in einem Jahr möglich – aus Sicht der Wasserversorger eine unfaire Ausgestaltung. Statt Effizienzen in der Technik und damit Einsparpotenziale in anderen Sektoren wie der Landwirtschaft oder der Industrie weiter zu heben, wird Mehrmengen-Bedarf angemeldet. Zudem entwickelt das Wasserentnahmeentgelt, so es denn in den Ländern erhoben wird, keine ökologische Lenkungswirkung, da die Nutzung durch Großverbraucher wie die landwirtschaftliche Feldberegnung oder die Entnahme zur Kraftwerkskühlung sehr günstige Konditionen erhalten – auch und gerade im Vergleich zur öffentlichen Wasserversorgung, die etwa in Niedersachsen bis zum Zehnfachen pro Kubikmeter im Vergleich zur landwirtschaftlichen Entnahme für Beregnungszwecke bezahlen muss. So eine Ausgestaltung regt nicht zu sparsamem Wassereinsatz an.

Was sind Ihre politischen Erwartungen an die Entscheidungsträger?

Die Diskussionen zur Nationalen Wasserstrategie des BMU sowie die Beratungen in den Bundesländern in den letzten Monaten haben erneut gezeigt, dass der Vorrang für die öffentliche Versorgung noch nicht konsequent genug über alle Ebenen gedacht wird. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und zunehmender Konkurrenz um die lebensnotwendige Ressource gilt es also, den Vorrang nicht nur gesetzlich klar zu regeln, sondern diesen Vorrang auch wirksam durchzusetzen: mit klaren Vorgaben, mit konsequenten Kontrollen und mit spürbaren Sanktionen bei Verstößen. Hier erwartet die öffentliche Wasserwirtschaft deutlich mehr politischen Einsatz und Vollzug durch die entsprechenden Behörden. Dazu gehören klare Rahmenbedingungen, wirksame Kontrollen und spürbare Sanktionen.

Die Daseinsvorsorge ist nach wie vor Motor für die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. Die öffentliche Wasserwirtschaft braucht als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge gerade jetzt für ihre nachhaltigen Strategien Verlässlichkeit, Planungssicherheit und die politische Unterstützung für ihre gemeinwohlorientierte Aufgabe: Das betrifft die Weiterentwicklung von Wasserrechten und die Auflösung von Nutzungskonkurrenzen genauso wie die finanzielle Förderung zum Erhalt der Infrastruktur in der Fläche. Nur so kann das Ziel einer sicheren und bezahlbaren Trinkwasserversorgung angesichts der klimatischen Herausforderungen weiter flächendeckend in Deutschland umgesetzt werden.

Bisher waren Infrastrukturhilfen – wie aktuell auch im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) – für den Ausbau der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung des öffentlichen Sektors nicht vorgesehen. Hier sollte die Politik den Weg frei machen – zum direkten Wohl des Bürgers. Denn mit dem fortschreitenden Klimawandel entfaltet das Wasser noch einmal neue Herausforderungen: von punktuell zu viel Wasser (Starkregen, Hochwasser) bis zu wenig Wasser (Dürreperioden, Nutzungskonkurrenzen) gilt es, ein intelligentes Wassermanagement aufzubauen und die Infrastruktur klimaresilient aufzustellen. Die Finanzierung für den Erhalt und Umbau solch komplexer Infrastruktursysteme wird nicht mehr allein über den Wasserkunden erfolgen können – und der Aufwand für den Substanzerhalt wird steigen. Der klimaresiliente Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie dient vielen Nutzergruppen auf ganz unterschiedliche Weise. Sie öffentlich zu fördern ist lohnenswert: Fördermittel sichern eine gut ausgebaute Infrastruktur in der Fläche und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wie sehen Sie die Rolle der öffentlichen Wasserwirtschaft, wenn es um Klimafolgenanpassung, Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung oder Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie geht?

Die öffentliche Wasserwirtschaft übernimmt weiter Verantwortung. Sie wird auch künftig ein engagierter und zielorientierter Partner für mögliche Lösungsstrategien bei diesen Themen sein. Es muss darum gehen, die bewährten Instanzen, von den Versorgern über die Behörden bis zu den Wassernutzern, intelligent in einem integrativen Ansatz zusammenzuführen und so die Stärken jedes Fachbereichs zu nutzen und etwaige Doppelstrukturen in Projekten zu vermeiden. Eine einfache Verlagerung von weiteren Aufgaben und Zuständigkeiten von Behörden hin zur öffentlichen Wasserwirtschaft, wie es in einigen Ideen der Nationalen Wasserstrategie immer wieder aufblitzt, ist zu kurz gesprungen. Deshalb sollte die öffentliche Wasserwirtschaft früh in solche Entwicklungsprojekte rund ums Wasser eingebunden werden.

Mit ihrer Fachexpertise, ihrer langjährigen Erfahrung vor Ort und ihren regionalen, auf Nachhaltigkeit angelegten Konzepten ist gerade die öffentliche Wasserwirtschaft der bewährte Partner für die politischen Entscheidungsträger, die Nationale Wasserstrategie auszugestalten und weiterzuentwickeln und so die Daseinsvorsorge zu stärken. Wir sind in den kommunalen Strukturen bestens vernetzt und mit unseren Leistungen immer ganz nah bei den Bürgerinnen und Bürgern und an deren Bedürfnissen orientiert.

Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung sind bereits fester Bestandteil unserer DNA – erfolgreiche Grundlage, um auch die Weiterentwicklung des Wassermanagements ökonomisch wie ökologisch effizient voranzutreiben. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft der natürliche Partner für intelligente und regional passende Lösungen, um die Bewirtschaftung der begrenzten Ressource auch künftig verantwortungsvoll und engagiert auszugestalten.

Die Aufgabenfülle, der sich die öffentliche Wasserwirtschaft widmet, nimmt weiter zu: Neben der anspruchsvoller werdenden Sicherung der Trinkwasser-Versorgung rund um die Uhr, Stichwort Nutzungskonkurrenzen und Qualitätssicherung mit Blick auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel, über die politischen Forderungen an die Abwasser-Reinigung, von der 4. Reinigungsstufe über die Klärschlamm-Entsorgung bis zur Abwasser-Abgabe, bis zur Ausgestaltung und Umsetzung von Wassermanagement-Konzepten mit regionaler Wasserrückhaltung, Abflusssteuerungen, Hochwasserschutz-Projekten usw. wird unsere Fachkompetenz für regional stimmige Konzepte unerlässlich sein – zugleich aber auch unser Aufgabenportfolio in den kommenden Jahren erweitern.

Wir als Unternehmen der öffentlichen Wasserwirtschaft denken bereits in Kreisläufen, in nachhaltigen, integrierten Szenarios – anders könnten wir die Versorgungssicherheit gar nicht gewährleisten. Mehr denn je benötigen wir im Umgang mit der knappen Ressource Wasser auch das integrale Denken in anderen Sektoren und letztendlich bei den politischen Entscheidern in Bund, Land und in den Kommunen, die diese verschiedenen Bereiche konsequent vernetzt denken müssen. Dafür sind erste Schritte mit dem Entwurf der Nationalen Wasserstrategie des BMU gemacht. Dieses vernetzte Denken muss die Politik weiter vertiefen und aktiv ausgestalten, damit gut gemeinte Initiativen auf der einen Seite, nicht die Probleme beim Wasser auf der anderen Seite erst schaffen und etwa noch verschärfen, wie das Beispiel der Biogas-Anlagen-Förderung deutlich macht: Hier hat die Idee regionaler Energieerzeugung über den damit verbundenen Energiemaisanbau zu deutlichen Nitrateinträgen geführt – ein Qualitätsproblem für die Trinkwasserversorgung in manchen Regionen. Solche Fehlanreize gilt es mit einer integralen Betrachtungsweise künftig zu vermeiden.

Welche Vorteile vereinen die öffentlichen Unternehmen in der Wasserwirtschaft?

Während bei privaten Beteiligungen zwingend Profit erwirtschaftet werden muss, dient die gemeinwohlorientierte öffentliche Wasserversorgung nur einem Zweck: der Versorgungssicherheit – und das in der Fläche, hier gibt es keine betriebswirtschaftlich lohnenswerte „Rosinenpickerei“, keine abgehängten Regionen.

Gerade diese Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist der Garant dafür, dass ressourcenschonend und mit Langfristperspektive gearbeitet wird – sowohl bei der Wasserverwendung als auch dem Einsatz der Finanzmittel. Investitionen kommen voll der Gemeinschaft zugute. Die eingesetzten Finanzmittel dienen komplett der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, im ländlichen wie im urbanen Raum gleichermaßen. Die gemeinwohlorientierte Wasserwirtschaft, die bereits in vielen Benchmarks bewiesen hat, wie effizient sie arbeitet, ist der ideale Partner für nachhaltigen Infrastrukturerhalt und die Weiterentwicklung von Wassermanagement-Konzepten sowie den klimaresilienten Ausbau, der zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Die öffentliche Wasserwirtschaft setzt sich aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten Prägung auch weiter für Wasser in kommunaler Hand ein – die Wasserwirtschaft darf nicht privatisiert oder liberalisiert werden, damit würde man die Vorteile der Gemeinwohlorientierung, und damit den Kern des Vorteils der öffentlichen Hand, aufgeben.

Die AöW – als die wasserpolitische Interessenvertretung – baut auf eine starke Unterstützung, Vernetzung und Mitwirkung der öffentlichen Wasserwirtschaft sowie der Kommunen und fördert den Dialog in Sachen nachhaltiger Entwicklung, um die Bedeutung der gemeinwohlorientierten Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand gegenüber Politik und Gesellschaft für die anstehenden Herausforderungen deutlich zu machen sowie die Chancen und Potenziale aktiv zu nutzen – zum Wohl unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger.

Das Gespräch führte Dr. Durmuş Ünlü

Weiterführende Informationen:

AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen [PDF]: https://aoew.de/wp-content/uploads/AoeW-Position_Nutzungskonkurrenz-ueber-Wasserressourcen_final.pdf

AöW-Position, „Von Starkregen bis Hitzestress: Know-how und Potentiale der öffentlichen Wasserwirtschaft für Klimafolgenanpassung nutzen!“ [PDF]: https://aoew.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Klimafolgenanpassung_final-Einzelseiten.pdf

 

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Tag der Daseinsvorsorge

Nr. 6/2021
22.06.2021

Am 23. Juni ist Tag der Daseinsvorsorge:

Die kommunale, öffentliche Wasserwirtschaft

Berlin. Anlässlich des Tags der Daseinsvorsorge (United Nations Public Service Day am 23. Juni) kommentiert Claudia Ehrensberger, kaufmännische Werkleiterin der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und Vize-Präsidentin der AöW:

„Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand Verlass ist. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, in der Stadt und auf dem Land, sicher, gut und bezahlbar leistet sie Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. Die kommunale Wasserwirtschaft versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser, entsorgt ihr Abwasser umweltgerecht, entwickelt lebendige Gewässer und schützt uns vor Hochwasser. Für die Gesellschaft ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein hohes Gut, das dafür Wertschätzung und Priorität verdient.

Wir wollen uns in gleicher Weise für die zukünftigen Herausforderungen bestens aufstellen. Die öffentliche Verantwortung in kommunalen oder verbandlichen Strukturen ist dafür bewährt und akzeptiert. Sie bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die zukünftigen Herausforderungen – wie insbesondere durch den Klimawandel – zu bewältigen.

Nur der öffentliche Sektor ist in der Lage Infrastrukturen zu errichten und zu erhalten, die nicht primär an betriebswirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Durch die Gemeinwohlorientierung und den Verzicht auf Renditen können die knappen Finanzmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft eingesetzt werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Gesamtheit der Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft in den Blick zu nehmen und die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken. Dies kommt vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

AöW veröffentlicht Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“

Berlin. Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft heute das Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“ veröffentlicht. Nach AöW-Ansicht muss die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt, Wasserstress vermieden und Vorrang für die Wasserversorgung als Daseinsvorsorge gewährt werden. In Knappheitssituation ist gemeinwohlorientiertes Handeln erforderlich.

Hierzu erklärte AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer:

„Durch den Klimawandel zeigen sich mögliche Nutzungskonflikte, die wir vermeiden möchten. Die Folgen des Klimawandels merken wir jetzt schon, allerdings regional unterschiedlich und es kam bisher nur in seltenen Fällen zu einer Wasserknappheit. Wir können uns deshalb aber nicht zurücklehnen und die Herausforderungen durch den Klimawandel müssen jetzt angegangen werden. Es müssen vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden. Je früher und vorausschauender die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, umso nachhaltiger können die öffentlichen Wasserversorger ihre Aufgabe – die der ,Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung‘ – gewährleisten.

Dabei geht es nicht allein darum, sparsam mit Wasser umzugehen, sondern sorgsam damit zu sein. Wir müssen alles daransetzen, dass der Wasserkreislauf intakt bleibt und verhindern, dass zum Beispiel durch Verschmutzungen oder Übernutzungen das so benötigte und lebenswichtige Wasser nicht mehr zu nutzen ist. Durch die Folgen des Klimawandels werden solche Probleme weiter verstärkt.“

Olaf Schröder, Vizepräsident der AöW betont: „Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Vom Hessischen Ried, über die Lüneburger Heide bis zur jüngsten Autoindustrieansiedlung in Brandenburg gibt es viele Beispiele. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource allerdings weiter verschärfen – mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Deshalb gilt es, den Vorrang der öffentlichen Wasserwirtschaft auch und gerade in Zeiten des fortscheitenden Klimawandels endlich konsequent durchzusetzen. Hier sind die politischen Entscheider in der Pflicht. Wir werden uns als engagierter und zielorientierter Partner möglicher Lösungsstrategien weiter mit einbringen.“

Terminhinweis: Online-Veranstaltung der AöW am 22.06.2021 

Am 22.06.2021 führt die AöW eine Online-Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Auch das Thema Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen wird Teil der Diskussion sein.

Näheres:

•       AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, „Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung“

•       AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen (pdf)

Pressemitteilung AöW: „Wasserpolitik für die nächsten Generationen ambitioniert und gemeinwohlorientiert angehen“

Zum heute veröffentlichten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie des BMU und UBA:

Gummersbach/Berlin. Das BMU und das UBA haben heute am 8.6.2021 den Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgestellt. Vorangegangen war ein Dialogprozess – bestehend insbesondere aus Vertretern von Bund, Ländern, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Verbraucher- und Naturschutz sowie der Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürger.

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer erklärt hierzu: „Mit der Nationalen Wasserstrategie wird ein Grundstein für einen guten Zustand der Gewässer geschaffen. Die beiden Grundsätze Vorsorge und die integrative Betrachtung werden unterstützt ebenso wir die Herstellerverantwortung und die Stärkung von regionalen Strukturen bei der Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel. Das BMU und UBA müssen noch weitere Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse mit Ländern und Ministerien durchführen, bevor umfassende und ressortübergreifende Maßnahmen angegangen werden können. Es bleibt offen, inwieweit die Nationale Wasserstrategie von den zukünftigen Bundesregierungen mitgetragen wird. Nicht zuletzt hat aber die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz eindrucksvoll aufgezeigt, dass die Aufgaben, die die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen betreffen, ambitioniert angegangen werden müssen. Das betrifft auch unser Wasser. Aus AöW-Sicht ist zur Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben von zentraler Bedeutung, Gewässer zu schützen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern – langfristig und auf breiter gesellschaftlicher Basis im Sinne des Gemeinwohls und nicht einzelner wirtschaftlicher Interessen. Dies setzt einen ausreichenden Zeitkorridor voraus. Dabei hat die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand eine zentrale Rolle, zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen sind dabei ganzheitliche Strategien notwendig. Es wird themenübergreifend deutlich, dass die Vermeidung und die Vorsorge sowie das Verursacherprinzip in der Wasserpolitik viel stärker Beachtung finden muss – hierfür wird sich die AöW weiterhin stark machen.“

Weiter erklärte AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die AöW unterstützt die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie und hat sich an dem vorangegangenen Wasserdialog aktiv beteiligt. Positiv aus dem Wasserdialog haben wir vor allem mitgenommen: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Kernbestandteile kommunaler Daseinsvorsorge, die Organisationsstrukturen in der öffentlichen Wasserwirtschaft sind anerkannt und die Potenziale durch öffentliche Kooperationen müssen stärker gefördert werden.“

Die AöW setzt sich für die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein. Sie positioniert sich zu Themen, die auch im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie – insbesondere im Rahmen des Wasserdialogs – von wichtiger Bedeutung sind:

  • Am 22.06.2021 führt die AöW eine Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Kernanliegen der AöW zu dem Thema ist: Die öffentliche Wasserwirtschaft muss konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft ist dabei kompetenter, verlässlicher und gemeinwohlorientierter Partner der Städte und Gemeinden sowie weiterer Akteure.
  • Auch die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung bei wachsenden Nutzungskonkurrenzen ist ein wichtiges Thema, wozu sich die AöW positionieren wird.

Näheres:

  • AöW-Position, Von Starkregen bis Hitzestress: Know-how und Potentiale der öffentlichen Wasserwirtschaft für Klimafolgenanpassung nutzen (pdf)
  • AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung, Link

Dr. Durmuş Ünlü wird neuer Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung. AöW-Geschäftsführung: Dr. Durmuş Ünlü folgt auf Kirsten Arp

Berlin, 24. März 2021) Im Rahmen der AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 hat AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer bekanntgegeben, dass Geschäftsführerin Kirsten Arp die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Ende Juni 2021 auf eigenen Wunsch verlassen wird. […]

Dr. Durmuş Ünlü (Foto: Frederic Schweizer)

Zum 1. Juli 2021 hat das AöW-Präsidium Dr. Durmuş Ünlü zum Geschäftsführer bestellt. Dr. Ünlü ist in der Branche und insbesondere der AöW kein Unbekannter. Bereits seit knapp 11 Jahren ist der promovierte Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Er hat sich insbesondere bei der Kritik an Handelsabkommen einen Namen gemacht und ist ein überzeugter Verfechter der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Scheuer freut sich auf die weitere Zusammenarbeit und dass er einen erfahrenen Mann aus dem eigenen Verband für die Nachfolge gewinnen konnte.

Der Berliner gratuliert der AöW zu dieser Entscheidung und freut sich auf den neuen Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü!

Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung! AöW zum WWT am 22. März 2021

Pressemitteilung vom 19.03.2021 zum Weltwassertag am 22. März:

„Wir gestalten heute mit der Wasserstrategie unsere Zukunftschancen. Dabei muss Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung gelten – damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas wirbt für solidarische, gesamtgesellschaftliche Weichenstellung


AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas
Fotoquelle: Gerhard Weber

Lengede/Berlin. „Ob heißer Sommertag oder wochenlanges Homeoffice: Auf die Wasserversorgung ist Verlass – zu jeder Tages- und Nachtzeit kommt unser Trinkwasser verlässlich aus der Leitung. Eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge, die wir uns gerade am Weltwassertag am 22. März ins Bewusstsein rufen sollten. Denn dieser Service ist ein wahrer Luxus unseres täglichen Lebens, um den uns andere Regionen der Welt beneiden. Dieses hohe Gut gilt es zu bewahren und zukunftsfest auszugestalten. Wir müssen jetzt mit einer nachhaltigen, integrierten Wasserstrategie und Nutzungskonzepten die Weichen stellen, um das öffentliche Interesse deutlich zu stärken – mit einer Priorisierung für das Trinkwasser“, sagt Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) aus Berlin und langjähriger Vorsteher des Wasserverbands Peine. Baas hat sich jahrzehntelang für die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland eingesetzt und ist ein vehementer Verfechter der guten kommunalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum als wichtigem Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Er warnt davor zu glauben, dass markt- und profitorientierte Mechanismen den Sektor Wasser zukunftssicher und gerecht gestalten können. „Hier ist öffentliche Verantwortung gefragt – und damit sind die politischen Entscheider*innen in der Pflicht, diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung mit klaren und fairen Regeln auszugestalten. Damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

Öffentliches Interesse muss stärker gewichtet werden

„Wasser wertschätzen“ ist das Thema, das die UN in diesem Jahr für den Weltwassertag ausgegeben haben. „Der Wert des Lebensmittels Nummer eins ist uns in der täglichen Nutzung oft gar nicht mehr bewusst, was vermutlich auch daran liegt, dass Trinkwasser vergleichsweise sehr günstig ist“, gibt Baas zu bedenken. „Doch spätestens mit den langen, heißen Sommern der letzten Jahre ist klar geworden, wie kostbar die Ressource auch im wasserreichen Deutschland ist und es umso mehr um bewusste und nachhaltige Wassernutzung gehen muss. Dennoch oder gerade deshalb erleben wir in den letzten Jahren steigende Bedarfsmeldungen aus Industrie und Landwirtschaft, Nutzungskonkurrenzen haben spürbar zugenommen.“ Hier brauche es klare Ziele und die Konzentration auf das gesellschaftliche Gesamtwohl, mahnt Baas. Das sei bislang noch nicht ausreichend erfolgt. „Mehrmengen für alle werden nicht leistbar sein. Wir müssen effiziente Technik fördern, Einsparpotenziale in allen Sektoren prüfen und uns auf die zentralen Interessen der Gesellschaft und ihrer sicheren Trinkwasserversorgung konzentrieren, bevor andere Nutzergruppen weitere Rechte erhalten. Jeder und jede Einzelne ist ganz direkt und jeden Tag von einer guten kommunalen Trinkwasserversorgung und umweltschonenden Abwasserbeseitigung abhängig. Deshalb muss hier die erste Priorität liegen. Diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher und bezahlbar erhalten werden.“ weiterlesen

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

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AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), 17. Oktober 2019

AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Berlin/Kempten. Kirsten Arp, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), gratulierte am vergangenen Dienstag der Stadt Kempten (Allgäu) sowie ihrem Tochterunternehmen und AöW-Mitglied Kemptener Kommunalunternehmen (KKU) vor Ort zum Beitritt zur Blue Community-Initiative und dem Kampagnenstart „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“. „Die Stadt Kempten setzt in vorbildlicher Weise bereits heute die vier Prinzipien der internationalen Blue Community-Bewegung um: Sie erkennt Wasser als Menschenrecht und öffentliches Gut an, das nachhaltig genutzt wird und steht dafür ein, dass die Wasserversorgung auch zukünftig in öffentlicher Hand bleibt. Kempten und das KKU machen sich durch ihre Selbstverpflichtung und die Kampagne auf den Weg, ihr Engagement noch zu verstärken. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen und uns viel Erfolg, unsere gemeinsamen Themen voranzubringen“, so Kirsten Arp.

Oberbürgermeister Thomas Kiechle nahm im Rathaus das offizielle Blue Community-Zertifikat entgegen und erklärte zu diesem Anlass: „Die öffentliche Wasserversorgung ist ein nicht-verhandelbares Gut für die Stadt Kempten. Das Allgäu ist bekannt für seine hervorragende Trinkwasserqualität und diese wollen wir auch weiterhin bewahren.“

Thomas Siedersberger, Geschäftsführer des Kemptener Kommunalunternehmens (KKU), dessen Kernkompetenz die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Kempten ist, stellte dar, wie die Stadt Kempten als neue Blue Community ihre Bürger sensibilisieren will, welche Vorteile Leitungswasser gegenüber abgepacktem Wasser mitbringt: „Die Kampagne ,TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER‘ informiert anschaulich und ansprechend, dass Leitungswasser und umso mehr in Kempten von hoher Qualität, preiswert und plastikfrei ist. Der Transport durch die Wasserleitung spart zudem im Vergleich zu Flaschenwasser CO2.“ Darüber hinaus wird im Kemptener Rathaus ein Trinkwasserspender installiert, wie es ihn bereits in zahlreichen städtischen Verwaltungsgebäuden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Auch alle Sitzungen wie beispielsweise des Stadtrats werden nun mit Leitungswasser aus Karaffen versorgt.

Auch das AöW-Mitglied Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (FVOA), im Jahr 1969 u.a. von der Stadt Kempten zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung gegründet, trägt maßgeblich zur Umsetzung der Blue Community Grundsätze bei. Verbandsvorsitzender Herbert Seger erläuterte, wie der Zweckverband seit 15 Jahren Projekte des Vereins „Wasser für Senegal“ (Oberstdorf Allgäu) unterstützt. Dabei gehe es vor allem um die Finanzierung und Beratung beim Bau von Brunnenanlagen und kleinen Fernwasserversor­gungsanlagen für mehrere Dörfer.

Hintergrund zu Blue Communities

Die Mitglieder der Blue Community Initiative verpflichten sich selbst, vier Prinzipien umzusetzen:

– Anerkennung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung

– Wasserdienstleistungen bleiben auch zukünftig in öffentlicher Hand

– Leitungswasser anstelle von abgepacktem Wasser trinken

– Pflege von internationalen Partnerschaften, um obengenannte Ziel weltweit weiter zu verbreiten

Der internationalen, in Kanada gegründeten Initiative der Blue Communities gehören in Deutschland bereits Augsburg, Berlin, Marburg und München an.

Weitere Informationen:

Die Blue Communities in Deutschland: www.blue-community-deutschland.com/

Kampagne „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“: www.kku-kempten.de/trinkwasser/

Berichterstattung zur Zertifikatsübergabe auf der Homepage der Stadt Kempten: www.kempten.de/18513.html

Auch der Berliner Wassertisch gratuliert Kempten zu dieser klugen Entscheidung!

StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

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Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)

Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin

Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!

Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!

Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.

Zum Blogbeitrag

Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)

Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf