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Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau. AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

22.04.2016AöW e.V.

AöW-Pressemitteilung

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau

AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

Berlin. Nach dem Bericht der Tagesschau24 über den Skandal der Grundwasserverunreinigung mit Radium-226 und anderen Schadstoffen aus einer Bohrschlammgrube bei Brüchau in Sachsen-Anhalt fordert die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ein Umdenken in den Bergämtern und bei Wirtschaftsunternehmen. Die bewusste jahrelange Verseuchung des Grundwassers rund um die Bohrschlammgrube unter Berufung auf Betriebspläne zeige, dass es eine Lücke zwischen den bergrechtlichen Genehmigungen und dem Gewässerschutz gibt, stellte die Geschäftsführerin fest.

Wenn eine wasserrechtliche Genehmigung ausdrücklich, wie in diesem Fall richtig geschehen, durch das zuständige Bergamt im Jahr 2002 untersagt war, eine Verunreinigung und der Weiterbetrieb der undichten Deponie dennoch über mehr als zehn Jahre durch das Landesbergamt geduldet wurde, ist das sonst so strenge Wasserrecht bewusst umgangen worden. Aber selbst wenn ein genehmigter Betriebsplan vorliegt, ist es nach Auffassung der AöW unverständlich wie ein Unternehmen wie Gaz de France Suez (heute ENGIE E&P) hochgiftige Stoffe im Untergrund deponiert und eine Verseuchung des Grundwassers in Kauf nimmt, um Entsorgungskosten so niedrig wie möglich zu halten und hohe Gewinne einzufahren. Aus der Tagesschaureportage geht sogar hervor, dass auch Bohrschlämme aus anderen Bundesländern aus der Öl- und Gasindustrie in Sachsen-Anhalt entsorgt wurden. Die Lebensgrundlage der Bevölkerung in dieser Region wurde damit für Generationen zerstört, denn Radium-226 zum Beispiel hat eine Halbwertzeit von über 1500 Jahren.

Nun drohen hohe Kosten zur Sanierung des Grundwassers auf die Allgemeinheit zuzukommen, wenn es denn überhaupt technisch machbare Verfahren dafür gibt. Die Grundwasserverschmutzung ist ein nicht zu unterschätzendes unverantwortliches Verhalten, denn das Grundwasser allein hat ein langes „Gedächtnis“, weil seine Regenerationszeiten sehr lang sind, wenn die Halbwertzeiten radioaktiver Stoffe dabei noch nicht berücksichtigt sind.

Abgesehen von den Problemen, die durch die Grundwasserverunreinigung auf die Wasserversorger in der Region zukommen können, weil sie es nicht mehr als Rohwasser zur Trinkwasserversorgung nutzen können oder mit immensem kostspieligem Aufwand reinigen müssten, ist das Ausmaß der Grundwasserschäden in Sachsen-Anhalt und in Deutschland wahrscheinlich noch gar nicht voll erfasst. Denn es gibt circa 1400 Deponien für Bohrschlämme in Deutschland, ob die alle dicht sind, ist unklar. Welche Probleme erst bei Fracking auf die Allgemeinheit zukommen, lässt sich nur erahnen. Deshalb warnt die AöW seit Jahren vor den Risiken von Fracking.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft versteht sich als Hüterin des Wasserschatzes und kämpft für einen Vorrang für den Gewässerschutz. „Die AöW fordert, dass wirtschaftliche Interessen nicht vor dem Schutz der Gewässer stehen dürfen. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden, die eine wichtige Genehmigungs- und Überwachungsfunktion haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Kontakt:
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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag

pm

„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz

(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.

„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.

Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“

Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.

Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de

Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de

Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com

Hai

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Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion

pressenza.com
01.11.2015

Veranstaltungsbericht vom 29.10.2015
Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion
von Reto Thumiger

Podium mit Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth

Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth | Foto: Reto Thumiger

Eine von der UN-Vollversammlung im September im Rahmen des UN-Nachhaltigkeitsgipfels verabschiedete Vereinbarung legt unter anderem fest, dass alle Menschen bis spätestens 2030 Zugang zu sauberem Wasser und ausreichender sanitären Versorgung erhalten sollen.

Die Veranstaltung zum Thema „Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion“, organisiert von der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Bund Freunde der Erde, Forum Umwelt und Entwicklung, Grüne Liga und Welfriedensdient soll der Frage nachgehen, ob die Annahme der UN-Resolution 64/292 der Beginn einer neuen Ära weltweiter Wasserpolitik oder ein zahnloser Tiger ist. Haben 1,7 Mio. Bürger und Bürgerinnen 2013 mit ihrer Unterschrift unter „right2water“ der europäischen Wasserpolitik eine neue Richtung gegeben? Ist die Vision in der Einleitung der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 bis 2030, in der dieses Menschenrecht erwähnt wird, eine ernstzunehmende Verpflichtung?

zum Artikel

Nachlese Berliner Wassertisch:
Der Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Thomas Stratenwerth, benannte die Bundesregierung als starken Akteur im Prozess für die Verabschiedung der SDGs (Sustainable Development Goals) durch die UN in diesem Jahr, speziell im Hinblick auf Gewässerschutz und Wasser-Ressourcen. Neben dem Entwicklungsziel 6 (Wasser) seien auch die wasserbezogenen Querbezüge in den Zielen 3 (Gesundheit), 11 (Stadtentwicklung), 12 (nachhaltiges Konsumverhalten, nachhaltige Produktion) und 15 (Ökosysteme, Wälder, Boden) wichtig. Er erläuterte außerdem, dass es nun nach der Verabschiedung der SDGs um die Festlegung der Indikatoren zur Kontrolle ihrer Umsetzung gehe, die bis Frühjahr 2016 unter der Federführung der statistischen Kommission der UNO bestimmt werden sollen. Zur eigentlichen Fragestellung, ob die Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser Vision oder Illusion sei, trug er nichts Substantielles bei.

Jorge Jurado, Botschafter der Republik Ecuador in Deutschland und ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft Ecuadors, beleuchtete die Bedeutung der Wasserpolitik aus der Perspektive des Landes Ecuador. Seit 2008 ist Wasser in der Verfassung so verankert, dass nicht nur das Menschenrecht auf Wasser, sondern auch die Rechte der Natur berücksichtigt werden. Er betonte, dass Wasser keine Ware sei und nicht privatisiert werden dürfe.

Jurado warnte außerdem vor der Gefährlichkeit des in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA integrierten Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte.

Herr Stratenwerth behauptete, dass die Abkommen die Souveränität Deutschlands, was seine Wasserwirtschaft angeht, nicht negativ verändern werde. Nach kritischen Nachfragen musste er allerdings einräumen, dass sein Ministerium das zurzeit nicht definitiv bestätigen könne.

Die Veranstaltung schloss mit Kurzstatements von AöW, Forum Umwelt u. Entwicklung, Grüne Liga sowie BUND und Weltfriedensdienst.

Nachtrag: Interview: Eine Wasser-Vision aus Ecuador. 8.12.2015

Veranstaltung: Das Menschenrecht auf Wasser – Vision oder Illusion?

2015102929.10.2015, 17:30–21:00 Uhr, Ort: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Konferenzraum 1, (openstreetmap)
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HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Heute im EU-Parlament: Wasser als Ware oder Wasser als Menschenrecht?

 

Heute, 8. September 2015 (irgendwann zwischen 12-14 Uhr) stimmt das EU-Parlament über #right2water ab:

Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser
Bericht:  Lynn Boylan (A8-0228/2015)
Bericht über die Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser [2014/2239(INI)]
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Punkte der Tagesordnung: 12:00 – 14:00 ABSTIMMUNG gefolgt von Erklärungen zur Abstimmung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AGENDA&reference=20150908&secondRef=SIT&language=DE#TF3

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#Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!

Pressemitteilung der AöW:

AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den Initiativbericht des Umweltsauschusses unverändert anzunehmen.

Berlin, 4. September. Am kommenden Montag droht im Europäischen Parlament ein Debakel. Mitte Juli hatte der Umweltausschuss des Parlaments einen Bericht (A8-0228/2015) zu Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser beschlossen. Darin wurden konkrete Forderungen an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und zu sanitärer Grundversorgung formuliert. Der Bericht enthält zudem auch klare Positionen gegen Privatisierung und Liberalisierung im Wasserbereich und gegen die geplanten Freihandelsabkommen in Bezug auf den Wassersektor. Für die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ und viele Organisationen, die für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser kämpfen, war der Beschluss des Umweltausschusses eine Genugtuung und wichtig, denn die Antwort der Europäischen Kommission in 2014 hatte nicht überzeugt. Der Bericht liegt nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Entschließung am 08.09.2015 vor, und der Kampf geht los.

Erstaunlich ist, dass aus der Fraktion der EVP einzelne Abgeordnete mit Änderungsanträgen genau die klaren Aussagen aus dem Bericht eliminieren wollen und damit eine Verwässerung der Position des Europäischen Parlaments droht. Die Fraktionen der Europäischen Volkspartei – EVP (Christdemokraten) und die Europäischen Konservativen und Reformisten – ECR versuchen mit einem weiteren Schachzug und einer gänzlich neuen Resolution den gesamten Bericht vom Tisch zu fegen. Darin finden sich dann nur noch allgemeine Aussagen zur europäischen Wasserpolitik wieder.

Erstaunlich ist dieser Vorgang, als ja in den Ausschüssen des Parlaments die Fraktionen entsprechend ihrem Anteil im Parlament vertreten sind. Der im Ausschuss erzielte Kompromiss droht damit im Plenum zunichte gemacht zu werden. „Wir fragen uns, was angesichts solcher Vorgänge die Ausschussarbeit für die Abgeordneten bedeutet und wer wirklich für eine an den Interessen der Menschen in Europa orientierte Wasserpolitik kämpft“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW.

Die Allianz der öffentlichen Wasserpolitik hat in einem Brief, alle deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament aufgefordert, den ursprünglichen Bericht zu verabschieden. Sie fordert die Abgeordneten auf, die Aussagen im Bericht, dass Wasser keine Ware ist, sondern öffentliches Gut und für das Leben und die Würde der Menschen unabdingbar ist sowie die Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung aus den Binnenmarktvorschriften und allen künftigen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA…] auszunehmen, beizubehalten. Denn das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürger in Europa.


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#Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!

ebi

Für uns ist der 8. September ein wichtiger Tag! Im EU-Parlament soll über das Menschenrecht auf Wasser abgestimmt werden! Leider gibt es Parlamentarier, die das Menschenrecht Wasser nicht verankert sehen wollen und die Privatisierung der Wasserver- und -entsorgung vorantreiben möchten. Sie haben Änderungsanträge und eine „Alternativresolution“ eingebracht, die unsere Forderungen nicht nur aushöhlen, sondern geradezu konterkarieren.
Darum brauchen wir die Unterstützung der europäischen BürgerInnen:

Bitten Sie HIER Ihre Abgeordneten, das Recht auf Wasser zu unterstützen! weiterlesen

Düngeverordnung: Öffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer

Pressemitteilung Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

aoew

KOWA MVÖffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer. Die Verzögerungen bei der Düngeverordnung und der Verordnung zu Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen belasten die Wasserwirtschaft. 

(25.08.2015) In Deutschland wird zu viel gedüngt, das stellen seit Jahren das Umweltbundesamt und verschiedene Sachverständige fest. Doch konsequente Regelungen werden ständig hinausgezögert. Die zuständigen Bundesministerien können sich offenbar nicht einigen und so verstärken sich die Probleme von Jahr zu Jahr.

In einer Pressekonferenz informierten Vertreter der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) über die Hintergründe der zunehmenden Nitratbelastung der Flüsse, Seen, Meere und des Grundwassers sowie über die Situation in Mecklenburg-Vorpommern und die Auswirkungen auch auf die Ostsee. Die neueste Idee, durch mehr Messstellen, womöglich nur die Statistik zu verbessern, wird abgelehnt.

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Informationsblatt zu „Carbon Capture and Storage“ (CCS)

18. August 2015 (Update 21.8.2015)
erarbeitet von Christfried Lenz
Bürgerinitiative „Kein CO2-Endlager Altmark“

Kohlekraftwerke erzeugen das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) und tragen dadurch maßgeblich zum Klimawandel bei. Die Industrie propagiert, dass durch Abfangen und unterirdische Endlagerung des CO2 (Carbon Capture and Storage = CCS) das Problem gelöst werden könne. Während Lobbyorganisationen wie die „Zero Emissions Platform“ (ZEP) diese Behauptung pseudowissenschaftlich zu untermauern versuchen, warnen unabhängige Wissenschaftler: Mit CCS drohen Grundwasserkontamination und Leckagen, da die Dichtigkeit der unterirdischen Speicher nicht gewährleistet werden kann. Auch die ungeheuren Kosten sprechen gegen diese Technologie, die einzig dazu dient, die Kohleverstromung fortzusetzen. In für Verpressung vorgesehenen Gebieten (Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) machen Bürgerinitiativen mobil. Sie fordern die Versorgung durch erneuerbare Energien, die in Verbindung mit Flexibilisierung und Speicherung die fossilen Energien vollständig ablösen können.

1.) Die Problematik der Speicherdichtigkeit

  1. a) technisch

Der entscheidende Knackpunkt der ganzen CCS-Idee ist die Dichtigkeit der sogenannten „geologischen Speicher“, die laut Weltklimarat für zehntausend Jahre gewährleistet sein müsste, um von einem positiven Klimaeffekt reden zu können. Allein dieses Postulat macht deutlich, dass das ganze Unterfangen von vornherein absurd ist, denn Planung – geschweige denn Gewährleistung – über Tausende von Jahren übersteigt das Menschenmögliche.

  • Speicher sind nicht dicht

Die für CCS arbeitenden Wissenschaftler geben selbst zu, „kein Speicher kann 100%ig dicht
sein“
.[i] Es komme auf die Höhe der Leckage-Rate an. Wie hoch diese sein wird, kann niemand vorhersagen.

Prof. Dr. Wallmann (Geomar, Kiel): „Es gibt keine 100 Prozent geschlossenen geologischen Reservoire. Es ist eher eine Frage, ob die vielleicht, wenn sie gut sind, 99 Prozent zurückhalten. Oder wenn sie schlecht sind, eben vielleicht nur 70 Prozent zurückhalten.“ [ii]

Prof. Dahmke (Uni Kiel): „Es ist der Versuch am lebenden Objekt.“ [iii]

  • Unfälle sind erwartbar

Der Schweizer Forscher Ulf Bossel wird deutlicher: „Die Möglichkeit katastrophaler Unfälle kann keinesfalls ausgeschlossen werden […]. Im Vergleich zur permanenten Entsorgung riesiger Mengen des Klimakillers CO2 ist die für ,nur‘ 25.000 Jahre angesetzte Entsorgung relativ geringer Mengen radioaktiver Stoffe peanuts.“ [iv]

  • „Reagenzglas-Versuche“ ohne Aussagekraft

Verpressungsversuche mit einigen zehntausend Tonnen (Ketzin: 67.000 to) sind ohne jede Aussagekraft, da die Menge vergleichsweise verschwindend ist (ein einziges Kohlekraftwerk stößt mehrere Millionen Tonnen pro Jahr aus). Das Gleiche gilt für den Beobachtungszeitraum, der einige Jahre beträgt und daher keine Voraussagen für Jahrhunderte oder Jahrtausende zulässt.

  • Grundwasser-Kontaminierung

In den Gesteinsporen, die das CO2 aufnehmen sollen, herrscht kein Vakuum. Sie sind vielmehr gefüllt mit stark salzhaltigem Wasser (Saline Aquifere), welches durch das CO2 verdrängt wird und seitlich ausweicht. Hierbei ist mit Ausbreitungsradien von 100 km zu rechnen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die betroffenen riesigen Flächen nicht frei von Brüchen in der Deckschicht, durch die das mit CO2 und weiteren meist giftigen Zusatzstoffen belastete Salzwasser nach oben gedrückt wird, sich mit dem Grundwasser vermischt und dieses kontaminiert.

  • Probleme bereits bei Vorzeigespeichern

Beim „Vorzeigespeicher“ Sleipner (Utsira-Formation in der Nordsee bei Norwegen) kann das eingepresste CO2 nicht nachgewiesen werden:

Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel): „Der Druck steigt nicht an im Reservoir, obwohl schon 14 Mio Tonnen CO2 injiziert wurden. Das ist überraschend. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Erklärungsmöglichkeiten. Die eine Variante ist, dass es einfach rausleckt, die andere Variante ist, dass der Speicher so riesengroß ist und soviele interne Kompressibilität hat, dass der Druck einfach nicht ansteigen kann.“ [v]

Wallman beim Start des Forschungsprojektes „Eco 2“ 2011: „Messungen bei den vorhandenen norwegischen Speicherstätten haben zum Teil gezeigt, dass der Druck trotz CO2-Einlagerungen in den vergangenen 15 Jahren kaum gestiegen ist. Das könnte natürlich darauf hindeuten, dass die Speicher undicht sind und Gase entweichen.“ [vi]

Bei Snöhvit (ebenfalls Nordsee bei Norwegen) ist im Gegensatz zu Sleipner der Druck durch verpresstes CO2 unerwartet stark angestiegen. Das verfügbare Volumen ist also kleiner als angenommen. Durch Bohrungen und Aufbrechen von Gestein versucht man, das Volumen zu erweitern.[vii]

In Salah (Algerien) wurden nach Verpressen von CO2 über einige Jahre Geländehebungen festgestellt:

„Bei einer der größten Pilotanlagen für die Speicherung von CO2 im Untergrund hat das Einpumpen des Gases wahrscheinlich Risse im Gestein verursacht. US-Forscher haben Anzeichen für druckbedingte Schäden im Reservoir als auch im Deckstein gefunden. Solche Veränderungen könnten auch in anderen CCS-Reservoiren auftreten, so die Forscher im Fachmagazin >Proceedings of the National Academy of Sciences<“.[viii]

Allen Beispielen ist gemeinsam, dass die zur Vorbereitung der Verpressungen angefertigten Computer-Simulationen die Realität unzureichend dargestellt haben. Die alte Bergmanns-Erfahrung „Vor der Hacke ist es dunkel“ ist weiterhin aktuell.

 

  1. b) im CCS-Gesetz
  • „Leckagen und erhebliche Unregelmäßigkeiten“

In den 46 Paragraphen des zur Umsetzung der CCS-EU-Richtlinie verabschiedeten deutschen CCS-Gesetzes kommen die Begriffe „Leckagen“ und „erhebliche Unregelmäßigkeiten“ mindestens 20 mal vor. Eine mehr oder minder starke allmähliche Ausgasung findet in jedem Fall statt (s. o.), doch ist auch mit plötzlich auftretenden großen Leckagen zu rechnen.[ix]

  • Maßnahmen nach Leckagen ungeklärt

Nach § 23 (1) 2. CCS-Gesetz „hat der Betreiber unverzüglich […] geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Leckage oder die erhebliche Unregelmäßigkeit vollständig zu beseitigen und weitere Leckagen und erhebliche Unregelmäßigkeiten zu verhüten“. – Worin solche „geeigneten Maßnahmen“ konkret bestehen sollen, bleibt offen. Entsprechende Techniken sind nicht bekannt. (CO2 ist farb- und geruchlos und bei Konzentrationen im Prozentbereich schwerer als Luft. Wenn es sich z. B. in Senken ansammelt, führt es ab einer Konzentration von 7 – 8 % zum Tode.) Als 2008 CO2 aus einer Feuerlöschanlage in Mönchengladbach entwich, wurde dadurch ein ganzes Stadtviertel lahmgelegt. Durch Luftverwirbelung per Hubschrauber konnte das CO2 schließlich verteilt werden. Hier handelte es sich um den Inhalt einiger Gasflaschen. Dies setze man in Relation zu einem Reservoir von Millionen Tonnen!

  • Vorsorge

Die Definition der „Langzeitsicherheit“ eines „Speichers“ (§§ 3, 9.) ist an sich schon erstaunlich: Sie soll zwar ein „Zustand“ sein, „der gewährleistet, dass das gespeicherte Kohlendioxid […] vollständig und auf unbegrenzte Zeit in dem Kohlendioxidspeicher zurückgehalten“ wird, doch wird dies in Abhängigkeit gesetzt von einer „Berücksichtigung der erforderlichen Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt“. – Worin eine solche „Vorsorge“ konkret bestehen soll, bleibt offen.

  • „Langzeitsicherheit“

Die „Gewährleistung“ der so gearteten „Langzeitsicherheit“ ist Voraussetzung für die Plangenehmigung eines Kohlendioxidspeichers (§ 13). Dass Zweifel an der Verlässlichkeit der „Gewährleistung“ aufkommen können, wird daraus ersichtlich, dass anlässlich der Stilllegung eines Speichers (§ 6) und der „Verantwortungsübertragung“ (§ 31) jeweils erneut ein „Nachweis“ der „Langzeitsicherheit“ vorgelegt werden soll.

  1. c) die Konsequenz von Versicherungswirtschaft und CCS-Betreibern/EU
  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat aus all dem den Schluss gezogen, dass die geologische CO2-Speicherung „versicherungstechnisch schlichtweg nicht absicherungsfähig“ ist.[x]
  • Die CCS-Befürworter haben daher dafür gesorgt, dass die Verantwortung für den Speicher auf das Land übertragen wird, das ihn genehmigt hat. Nach § 31 (1) ist diese Übertragung 40 Jahre nach Stilllegung des Speichers vorgesehen. Nach § 31 (2) kann sie bei Erfüllung gewisser – fragwürdiger – Voraussetzungen aber auch zu einem beliebig früheren Zeitpunkt vollzogen werden.
  • Der Umweltausschuss des EU-Parlaments fand es unzumutbar, dass die Betreiber von Speichern überhaupt für ihre Tätigkeit haften sollen. Dies könne „auf Investoren abschreckend wirken“. Vielmehr falle dem Staat dadurch, dass er ein CO2-Speicherprojekt genehmigt habe, die Verantwortung von Anfang an zu. Weiterhin sollen die Betreiber im Leckagefall keine CO2-Zertifikate zurückgeben müssen.

In der am 14.01.2014 vom EU-Parlament mit 2/3-Mehrheit verabschiedeten CCS-Resolution haben sich diese Anliegen folgendermaßen niedergeschlagen:

Das Europäische Parlament […] „24. nimmt die Bedenken einiger potenzieller CCS-Entwickler zur Kenntnis, die die Ansicht vertreten, dass die Anforderungen und Haftungsbedingungen, die ihnen für die geologische CO2-Speicherung in von Mitgliedstaaten genehmigten Speicherstätten auferlegt werden, nicht quantifizierbar und übermäßig seien; […] 28. weist darauf hin, dass bei der Anforderung in der CCS-Richtlinie, nach der die Betreiber im Falle eines CO2-Austritts Zertifikate abgeben müssen, die erforderlichen kostenintensiven Abhilfebemühungen nicht berücksichtigt werden; befürchtet, dass diese Verpflichtung ein weiteres Hindernis für die Weiterentwicklung von CCS darstellt; fordert die Kommission auf, in ihrer Bewertung der CCS-Richtlinie eine Überarbeitung vorzuschlagen.“ [xi]

2.) Wirkungsgrad und Kosten

  • Energieverbrauch

Abscheidung, Transport und Verpressung des CO2 erfordern Energie. Um die Strommenge von zwei Kohlekraftwerken zu produzieren, benötigt man bei CCS-Einsatz ca. ein drittes Kraftwerk mit entsprechend mehr Tagebauen, Wasserverbrauch, Umwelt- und Gesundheitsschäden etc.

Die Stromerzeugungskosten verdoppeln sich annähernd (im Einzelnen abhängig von der Länge des nötigen CO2 -Transportes und anderen Faktoren).

3.) Klimawirkung

  • Wenn gesagt wird, dass CO2-Abscheideraten von über 90 % erreicht werden, ist zu beachten, dass CO2 nur einen Teil der bei der Kohleverstromung freigesetzten Klimagase darstellt. Schon im Tagebau entweicht Methan (25fache Klimaschädlichkeit von CO2). Weiterhin erhöht sich durch CCS der Ausstoß von Stickoxiden (300fache Klimaschädlichkeit von CO[xii] Betrachtet man nicht nur die Reduktion von CO2, sondern die Reduktion der Klimagase im CCS-Gesamtprozess, so vermindert sich die Abscheiderate auf ca. 60%, wobei man unterstellen muss, dass das verpresste CO2 zu 100% im Untergrund verbleibt.[xiii]
  • Wenn das CO2 in Öl- oder Gasfelder gepresst wird, um die Förderung zu verstärken („Enhanced Oil Recovery“ oder „Enhanced Gas Recovery“, EOR bzw. EGR), wird bei der Verbrennung der vermehrt geförderten Kohlenwasserstoffe mehr CO2 freigesetzt, als wenn das CO2 aus dem Kohlekraftwerk direkt in die Atmosphäre gelangen würde. Hierbei verkehrt sich der behauptete Klimaschutzeffekt des CCS also in sein offenkundiges Gegenteil. Eine für EOR verpresste Tonne CO2 führt bei der Verbrennung des dadurch zusätzlich geförderten Erdöls zur Emission von 1,2 to CO2.[xiv]
    Wegen EOR und EGR wurde CCS in den USA entwickelt und wird dort seit den 1990er Jahren in der Öl- und Gasförderung eingesetzt. Die Förderfirmen bezahlen für das CO2, wodurch CCS rentabel wird. Es geht hierbei also ausschließlich um die Erhöhung der Förderquoten, nicht um Klimaschutz. Auch in der Resolution des EUP wird EOR und EGR gefordert: Das Europäische Parlament „ruft die Kommission insbesondere dazu auf, umgehend das Potenzial einer sicheren Nutzung von CO2 für die Verbesserung der Öl- und Gasgewinnung in der EU zu prüfen.“

4.) Grundwasserkontaminierung durch CCS

So unwahrscheinlich die Klimawirksamkeit durch CCS ist, so sicher ist es, dass durch CCS das Grundwasser in großem Stil kontaminiert würde.  Die oben unter 1.a) angeführten Gründe haben denn auch all diejenigen, die Verantwortung für sauberes Trinkwasser tragen, dazu veranlasst, sich gegen CCS zu positionieren.

  • Der Wasserverbandstag e.V. Bremen | Niedersachsen | Sachsen-Anhalt

schreibt in seinem Positionspapier 2014, 2.1 CCS, S. 17f:

„Beim Einlagern sehr großer Mengen CO2 wird das saline Porenwasser aus den Aquiferen verdrängt. Da dieses nicht „nach unten“ ausweichen kann, wird es zur Seite fließen und letztlich an Schwächezonen des Gesteins (Störungszonen) aufsteigen, so dass es dann zu einer Durchmischung mit dem Grundwasser kommen kann. Sichere Lagerungslokalitäten haben zwar die Anforderung hinreichend weit von Störungszonen, die eine derart hohe Durchlässigkeit bis zur Erdoberfläche aufweisen, entfernt zu sein. Aufsteigende saline Wässer stellen jedoch in vielen Regionen Norddeutschlands schon heute eine Gefahr für die öffentliche Trinkwasserversorgung dar. Zudem enthält das einzuspeichernde Fluid auch andere nicht definierte chemische Stoffe, die sich über einen Zeitraum von 40 Jahren auf mehrere hundert Millionen Tonnen aufsummieren können. Auch ist bei den unterirdischen Lagern die Dichtigkeit des Endlagers über die langen Zeiträume letztlich schwer einzuschätzen. Die Gefahr des allmählichen Ausgasens könnte einerseits den klimapolitischen Effekt der CO2-Sequestrierung umkehren, andererseits bestehen auch erhebliche Gefahren für das Grundwasser.
Die genauen Risiken sind derzeit und auch zukünftig nicht kalkulierbar. Selbst umfangreiche geologische Voruntersuchungen zur Bewertung der Risiken können immer nur zu punktuellen Erkenntnissen führen, da die geologischen Verhältnisse in Norddeutschland sehr heterogen sind. Eine Übertragung auf das gesamte norddeutsche Becken ist nicht möglich.
Die Trinkwasserversorgung im gesamten norddeutschen Raum, die aus regional gefördertem Grundwasser erfolgt, wäre durch
CO2-Einlagerung auf Jahrhunderte zusätzlich gefährdet. Hiervon wären sämtliche Wasserversorgungsunternehmen betroffen und damit auch alle versorgten Einwohner.“[xv]

Der Wasserverbandstag hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass in Niedersachsen die „Länderklausel“ des CCS-Gesetzes angewendet wurde und zum landesweiten Verbot von CCS führte. (In Schleswig-Holstein war bereits zuvor ein Landesverbotsgesetz erlassen worden.)

  • Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) forderte bereits in der “Verbändeanhörung” zum CCS-Gesetz am 27.08.2010 die Bundesregierung auf, CCS in Deutschland zu unterbinden, da die Gefährdung des Grundwassers gegen das Menschenrecht auf sauberes Wasser verstoße.

In den Folgejahren beteiligte sich die AöW kontinuierlich und an vorderster Front gemeinsam mit den Bürgerinitiativen am Kampf gegen dieses Gesetz und (nachdem es erlassen war) gegen seine Anwendung.

  • Geschäftsführerin Christa Hecht brachte es immer wieder auf den Punkt: „Wasser hat ein langes Gedächtnis“. Aus ihrem Beitrag zur Anhörung am 07.03.2013 im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Tiefes Grundwasser kann eine Regenerationszeit von bis 1500 Jahren haben. Das bedeutet, dass einmal eingetretene Schäden – zumindest für den Zeithorizont unserer und der nächsten Generationen – irreversibel sind.“

Sie schloss:
„Bei der Nutzung des Untergrundes muss dem Grundwasserschutz und der Trinkwasser­gewinnung Vorrang eingeräumt werden, weil der damit verbundene Grundwasser- und Ressourcenschutz für den Menschen von elementarer Bedeutung ist. Wasser ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Lebensgrundlage.

Fazit:
Deshalb ist ein rechtssicherer Ausschluss der
CO2– Verpressung und unterirdischer Lagerung in Sachsen-Anhalt zu unterstützen.“[xvi]

  • In ihrer Stellungnahme zur konsultativen Mitteilung über die Zukunft von CCS in Europa schrieb Christa Hecht am 27.03.2013:

„Mit der CCS-Technologie wird nicht nur das Grundwasser gefährdet, sondern die Gewässer durch Kühlbedarf für zusätzliche Kohlekraftwerke wegen des erhöhten Energiebedarfs für Kohlendioxid­abscheidung noch stärker beansprucht als dies ohnehin schon der Fall ist. Vergegenwärtigt man sich die Nutzungskonflikte mit der Ressource Wasser weltweit, so würden mit CCS und der Förderung dieser Technologie sicherlich die Konflikte noch weiter verschärft.
Die AöW hält es für wichtiger, die Finanzmittel für Forschung und Förderung in regenerative weniger umweltbelastende Energien zu leiten, als in die CCS-Technologie.
Für einen langfristigen nachhaltigen Gewässerschutz ist nach Ansicht der AöW die Förderung der CCS-Technologie nicht verantwortbar. Deshalb lehnen wir weitere Maßnahmen der EU zur Förderung der CCS-Technologie ab.“[xvii]

5.) Was sind die Argumente der CCS-Befürworter?

  • Die beiden hauptsächlichen Argumente in der Diskussion mit der Bevölkerung sind:

1.) „Von dort, wo das Erdgas über Jahrmillionen sicher eingeschlossen war, kann auch CO2 nicht entweichen.“ Verschwiegen wird hierbei, dass sich die sogenannte „Deckschicht“ nicht mehr im Originalzustand befindet, nachdem sie aufgrund der Erdgasförderung durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse.

2.) „Schauen Sie doch einfach mal in Ihr Bierglas. Dadrin ist auch CO2. Sie trinken das und es schadet Ihnen überhaupt nicht. Daran sehen Sie, dass CO2 ein völlig harmloser Stoff ist.“ – Hierbei wird nicht nur die Frage der Dosis, die für die Wirkung jeglicher Substanz ausschlaggebend ist, ausgeblendet, sondern auch, dass das aus den Rauchgasen von Kohlekraftwerken abgeschiedene CO2 kein Lebensmittel-CO2 ist, sondern zahlreiche giftige Beimengungen enthält.

  • Seitdem mit derartigen Argumenten keine Blumentöpfe mehr zu gewinnen sind, verzichten die CCS-Befürworter ganz auf das Argumentieren und ersetzen es durch bloßes aber gebets­mühlen­artig-hartnäckiges Wiederholen, dass CCS eine Klimaschutzoption und unverzichtbar sei – hoffend auf jenen psychologischen Mechanismus, wonach eine Unwahrheit bei genügend häufiger Wiederholung als Tatsache wahrgenommen wird.
  • Hierbei kommt es immer wieder zum Zirkelschluss: Da CCS eine unverzichtbare Klimaschutzoption sei, müsse es unbedingt erforscht werden. Das, was allenfalls Ergebnis der Forschung sein könnte, wird als Prämisse vorausgesetzt. So wird z. B. Rajendra Pachauri (Mitglied des Weltklimarates IPCC) auf der Website des IZ Klima zitiert:
    „CCS wird äußerst wichtig sein, und es ist unbedingt notwendig, dass die Industrieländer sehr stark in die Schaffung technologischer Lösungen für CO2-Abscheidung und -Speicherung investieren.“

Auch der Titel des CCS-Gesetzes „Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ ist ein Beispiel für diese paradoxe Struktur, indem die „dauerhafte Speicherung“, die nirgends realisiert ist und über deren Realisierbarkeit auch erst nach einem sehr langen Zeitraum befunden werden könnte, als demonstrierbar bezeichnet, mithin als möglich hingestellt wird.

  • Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „Geotechnologien“ bekundete 2012 auf seiner Website ganz offenherzig, dass seine „Forschungen“ nicht etwa ergebnisoffen der CCS-Frage gelten, sondern dem Zweck, „die Akzeptanz für die CCS-Technik zu steigern“.
  • Man verzichtet auch auf die Erörterung der Frage, weshalb die für CCS benötigten immensen Summen nicht besser in den Aufbau einer Versorgung durch Erneuerbare Energien investiert werden sollten.
  • Man behandelt als eine unabänderliche, quasi naturgesetzlich vorgegebene Größe, dass die Kohleverstromung noch viele Jahrzehnte weitergehen wird. Dass wir Menschen es sind, die hierüber zu entscheiden haben, und dass wir daran arbeiten können, diese Entscheidung sinnvoll zu beeinflussen, wird ausgeblendet.

6.) CCS für prozessbedingte Emissionen und Biomasseverbrennung?

  • Die oben skizzierte grundlegende Problematik der dauerhaften Speicher-Dichtheit ist unabhängig davon, ob das CO2 aus Kohlekraftwerken oder anderen Quellen stammt. Da es für Kohlekraftwerke nun mal die Erneuerbaren Energien als Alternative gibt, wird auf industrielle Prozesse (Stahl, Zement, Raffinerien u. a.) verwiesen, bei denen auch CO2 emittiert wird, ohne dass hierfür technische Alternativen verfügbar seien. Tatsächlich gibt es aber auch hier Möglichkeiten, den CO2-Ausstoß an der Quelle zu reduzieren. So kann Stahl ohne Koks und mit Einsatz von Wasserstoff hergestellt werden. U.a. in Indien, Iran, Saudi-Arabien, Mexico wird dieses „Direktreduktion“ genannte Verfahren in zunehmendem Umfang eingesetzt.[xviii] In einem von Siemens gebauten Stahlwerk in Saudi Arabien werden mit dieser Technologie 1,7 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr produziert.[xix]
  • Noch sinnvoller ist es, wenn Stahl- oder Zementherstellung als solche durch Verwendung anderer Materialien (z. B. Holz) reduziert werden.
  • Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) preist das CCS-Verfahren insbeson­dere für Einsatz bei der Verbrennung von Biomasse an, da hierbei der Atmosphäre CO2 entzogen werde. In der Theorie und vorausgesetzt, dass das CO2 100%ig und für alle Zukunft im Untergrund verbleibt, würde das auch stimmen. Wenn man sich allerdings vorstellt, welche Infra­struktur (bestehend aus Stahl) aufgebaut und wieviel Biomasse herangezogen und permanent ersetzt werden müsste, um der Atmosphäre CO2 in einem klimarelevanten Ausmaß zu entziehen, wird schnell deutlich, dass auch diese Idee nur als abwegig bezeichnet werden kann und nicht wahrheitsträchtiger ist als das Argument mit dem Bierglas.
  • Wesentlich für den Klimaschutz wäre sofortiger Stopp jeglicher Waldrodungen und Auffors­tung in großem Maßstab. Damit der dadurch der Atmosphäre entzogene und im Holz (und sonsti­ger Biomasse) festgelegte Kohlenstoff dort verbleibt und nicht wieder in die Luft gelangt, muss dessen anschließende Oxydation (durch Verbrennung oder Verrottung) unterbunden werden.[xx]

7.) Noch ein Wort zum Entstehungsprozess des CCS-Gesetzes:

  • Dieser ist alles andere als glatt verlaufen. Der erste Gesetzesversuch scheiterte im Juni 2009 im Bundestag. Zum hinsichtlich der CO2-Mengen abgespeckten zweiten Entwurf fand Ende August 2010 eine Verbändeanhörung statt. Diese musste seitens der Bürgerinitiativen jedoch als gescheitert erklärt werden, da für die Anhörung von ca. 100 Verbänden lediglich 3 Stunden vorgesehen waren.
  • Hauptergebnis der darauf folgenden öffentlichen Auseinandersetzung war die Einfügung der sog. „Länderklausel“, die es den Bundesländern ermöglichte, mit entsprechender Begründung die CO2-Verpressung auf Teilen ihres Territoriums zu verbieten. Den so geänderten Entwurf verabschiedete die Bundesregierung im April 2011. Ihm verweigerte der Bundesrat im September 2011 die Zustimmung. Die Bundesregierung berief daraufhin den Vermittlungsausschuss ein. Nach langwierigen Verhandlungen einigte sich dieser Ende Juni 2012 mit ganz knapper Mehrheit auf einige geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf (z.B. eine weitere Verringerung der zu verpressenden CO2-Menge), mit denen das Gesetz anschließend Bundesrat und Bundestag passierte.
  • Zwischen den Bürgerinitiativen der betroffenen Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin) hatte sich ein formloses, aber umso engeres und herzlicheres Zusammenwirken entwickelt. Neben vielfältigen sonstigen gemeinsamen Aktionen versorgten sie die Mitglieder des Bundestags und Bundesrates, die Landesregierungen etc. mit Informationen über CCS, die diese dringend benötigten, da ihnen bisher nur die pauschalen Behauptungen der CCS-Lobby bekannt waren. Sämtliche Sitzungen des Vermittlungsausschusses begleiteten sie – gemeinsam mit BUND und Greenpeace – mit Mahnwachen vor dem Bundesratsgebäude in Berlin. Die linke Bundestagsabgeordnete Dagmar Enkelmann versorgte sie mit Informationen und stellte fest, dass der Vermittlungsausschuss – die „Dunkelkammer der Demokratie“ – seit seinem Bestehen noch nie eine derartige öffentliche Aufmerksamkeit erhalten habe. (Die Grünen hielten sich eher fern, da sie nicht grundsätzlich gegen CCS waren, sondern ein „kleines CCS-Gesetz“ forderten.)
  • Die von den Bürgerinitiativen an die Mitglieder des Vermittlungsausschuss herangetragenen Informationen fanden im letztlich verabschiedeten Gesetzestext einigen Niederschlag. So wurde im § 1 „Zweck des Gesetzes“ der „Klimaschutz“ gestrichen – offensichtlich eine Auswirkung des von den Initiativen immer wieder dargelegten Fazits, dass CCS nichts mit Klimaschutz zu tun hat. – Die Parlamentarier wurden darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Streichung des „Klimaschutzes“ der behauptete Sinn und Zweck der ganzen Übung eliminiert war und das Gesetz nun nur noch als ein „absurder Torso“ bezeichnet werden konnte. Die „Abstimmungsmaschine Bundestag“ ließ sich dadurch aber nicht daran hindern, ihr Ding zu tun.
  • Die letzte Station vor Inkrafttreten war nun Bundespräsident Gauck. Die Initiativen wiesen ihn auf einige der inneren Widersprüche und Ungereimtheiten des Gesetzes hin und baten um ein persönliches Gespräch, um diese weiter zu erläutern. Aus einigen Telefonaten mit Mitarbeitern des Präsidialamtes wurde deutlich, dass die Argumente der Initiativen Eindruck machten. Schriftlich wurde aber mitgeteilt, dass der Bundespräsident kein Recht habe, den Inhalt von Gesetzen zu beurteilen, sondern nur deren Verfassungsmäßigkeit und er daher unsere Bitte um ein Gespräch nicht erfüllen könne. Die Bürgerinitiativen legten Gauck daraufhin dar, gegen welche Verfassungsrechte das CCS-Gesetz ihrer Meinung nach verstößt, erhielten hierauf aber keine Antwort mehr.

8.) In welchem Kontext steht CCS?

  • Dass durch die Verpressung von CO2 das Grundwasser kontaminiert würde, wird auch von den Befürwortern kaum noch abgestritten. Doch was schmutzig sei, könne ja wieder sauber gemacht werden: Am Institut von Prof. Dahmke (Uni Kiel) beschäftigt man sich mit der Frage, wie Wasser, das im Zuge des CCS-Prozesses kontaminiert wurde, gereinigt werden kann. – Für die Konzerne wäre eine solche Aufbereitung des Wassers ein neues und äußerst lukratives Geschäftsfeld. Für Bürger und Umwelt käme es entsprechend teuer zu stehen.
  • Der Aufbau und Betrieb einer CCS-Infrastruktur mit neuen Kohlekraftwerken, zehntausen­den Kilometern Pipelines und den Verpressungseinrichtungen[xxi] wäre eine kräftig sprudelnde Profitquelle zusätzlich zu den Gewinnen durch Weiterbetrieb der Kohleverstromung. CCS ist ein Projekt der Konzerne und hat mit Klimaschutz nichts zu tun. Es wäre ja auch erstaunlich, wenn das Herz derjenigen, die sich schon auf das Öl freuen, das sie demnächst in der Arktis zu fördern gedenken, im Zusammenhang der Kohleverstromung auf einmal für den Klimaschutz schlagen würde.
  • CCS wäre ein weiterer Schritt zur Zerstörung der natürlich gegebenen Lebensgrundlagen des Planeten, Teil einer Strategie, unsere Existenz von artifiziellen/industriellen und von Konzernen gesteuerten Strukturen derart abhängig zu machen, dass ein Überleben außerhalb dieser Strukturen gar nicht mehr möglich ist.
  • Wahrzunehmen, dass dieser Prozess schon recht weit fortgeschritten ist und dass es in unserer Hand liegt, eine andere Perspektive zu kreieren, ist angezeigt.

 

Karte: CCS-Optionen
Endnoten:
[i] Dr. Michael Kühn, Koordinator des „CLEAN Altmark“-Projektes, am 23.08.2010 in 3sat.
[ii] DLF 20.05.2011
[iii] http://www.shz.de/rss_feed_top_thema_mobil/der-versuch-am-lebenden-objekt-id649686.html.
[iv] http://www.leibniz-institut.de/archiv/bossel_27_10_09.pdf
[v] Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel) in der Spiegel-TV-Reportage „Der angebohrte Planet“, 25.09.2011)
[vi] Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel). In: Märkische Allgemeine. 2011
[vii] https://sequestration.mit.edu/tools/projects/snohvit.html
[viii] (PNAS, 27.05.2014 – NPO)
[ix] Referentenentwurf vom 14.07.2010, S. 55
[x] Stellungnahme vom 13.04.2011
[xi] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2013-0430+0+DOC+XML+V0//DE
[xii] European Environment Agency, 17.11.2011
[xiii] Stellungnahme zu CCS von Dr. habil. Ralf E. Krupp in der Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 06.06.2011
[xiv] Jeffrey Michel in der Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt am 07.03.2013
[xv] http://www.wasserverbandstag.de/main/Positionspapier_2014_Endversion.pdf
[xvi] www.aoew.de/media/publikatioonen/pdf/AoeW-Stellungnahme_Landesgesetz_zum_Kohlendioxidgesetz_Sachsen-Anhalt_2013-03-06.pdf
[xvii] http://www.aoew.de/media/publikatioonen/AoeW_Antwort_konsultative_Mitteilung_EU-Kommission_CCS_2013-06-17.pdf
[xviii] Vgl. http://www.midrex.com/assets/user/media/MidrexStatsbook20141.pdf
[xix] Vgl. http://www.siemens.com/press/en/presspicture/?press=/en/presspicture/2010/industry_solutions/is09076661-01.htm
[xx] Siehe hierzu den Vorschlag von Prof. Fritz Scholz und Dr. Ullrich Hasse (Uni Greifswald) „Sanierung der Atmosphäre durch Holz“:
http://www.deutschlandradiokultur.de/baeume-als-kohlendioxidspeicher.954.de.html?dram:article_id=143563
[xxi] http://europeanenergyreview.com/site/pagina.php?id=3360 ; http://www.ulrich-jochimsen.de/CO2Politik.html

 

 

Abkürzungen:

BMBF   Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de)

CCS     Carbon Capture and Storage

CO2      Kohlendioxid

EGR     Enhanced Gas Recovery

EOR     Enhanced Oil Recovery

IPCC    Intergovernmental Panel on Climate Change (http://www.ipcc.ch/)

PIK       Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (https://www.pik-potsdam.de/)

ZEP     Zero Emissions Platform (www.zeroemissionsplatform.eu)

 

Websites:

 

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. http://www.kein-co2-endlager.de/

Bürgerinitiative Kein CO2-Endlager Altmark http://www.kein-co2-endlager-altmark.de/

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Athens Wasser soll unter den Hammer! AöW kritisiert Pläne der griechischen Regierung

AöW e.V.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)* kritisiert die Pläne der griechischen Regierung zum Verkauf der Athener Wasserbetriebe. Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sei in Gefahr. Die EU-Institutionen müssen den Verkauf stoppen, so AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

(Berlin, 11. August) In Athen könnten die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Luxusgut werden. Denn, wenn es nach den EU-Staats- und Regierungschefs geht, steht das für die Stadt zuständige Wasserunternehmen EYDAP bald zum Verkauf. Es soll der Regierung helfen, die unrealistischen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro zu erzielen. Dies ist erstaunlich, denn eigentlich hatte das griechische Verwaltungsgericht die EYDAP-Privatisierung schon im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt und untersagt.

Foto: Bernhardt Link


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Christa Hecht befürchtet, dass die Regierung privaten Inverstoren ein Gewinnversprechen gibt, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. „Dies würde zwangsläufig zu unbezahlbaren Preisen für viele Verbraucher führen“, erklärt sie. Schlechte Erfahrungen haben Europäische Staaten mit solchen Verfahren schon und die EU-Kommission erachtet das für rechtens. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurden privaten Anteilseignern ebenfalls Gewinne versprochen. Der Preis für die Berliner Wasserversorgung stieg so stark an, dass der Berliner Senat die Anteile wieder zurückkaufte. Auch in Portugal wurden zur Rückzahlung von Staatsschulden Wasserversorgungsunternehmen privatisiert. Preiserhöhungen von bis zu 400% waren das Resultat.

Dieses Schicksal droht nun auch der krisengeschüttelten Athener Bevölkerung. „Immer weniger Athener werden sich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung leisten können“, prognostiziert Hecht. „Schon jetzt können 23 Prozent des gelieferten Wassers von den Menschen nicht bezahlt werden.“ Sollte Europa das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ernst nehmen, dann müsse es auf solche Privatisierungspläne verzichten. Die AöW fordert deshalb, dass Wasser nicht zur reinen Ware verkommen darf und die Wasserwirtschaft in der öffentlichen Hand bleiben muss.

Kontakt:

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Zum Beitrag

Der Berliner Wassertisch teilt die Auffassung der AöW und schließt sich der Forderung an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung!

*Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Rezeption der PM:

EUWID: AöW kritisiert Pläne zum Verkauf der Athener Wasserversorgung. 12.08.2015.

UPDATE:

greece

Zum Leak vom Asset Development Plan

 

AöW: CCS-Entscheidung des Bundesrates begrüßt und Warnung vor den Gefahren von Fracking

AöW e.V.

(28.09.2011) Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt die Entschei­dung des Bundesrates, dem Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) nicht zuzustimmen. „Wir werten dies als einen Teilerfolg in unserem Eintreten für den Grundwasserschutz“, erklärte dazu heute die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Foto: Bernhardt Link

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Die öffentliche Wasserwirtschaft hatte seit Einbringen der ersten Gesetzes­vorlagen auf die Gefahren der Kohlendioxid-Verpressung durch Versalzung des Grundwassers und damit großen negativen Auswirkungen für die Umwelt, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft hingewiesen. Auch die sogenannte Länderklausel und die Haftungsregelungen im CCS-Gesetzentwurf hat die AöW als ungeeignet für den Schutz der Umwelt und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung bewertet.

„Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag in der nun eintretenden Denkpause auf, dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource >sauberes Wasser< Vorrang vor allen anderen Interessen zur Nutzung des Untergrundes eingeräumt wird. Dies gilt auch für die derzeit diskutierten Regelungen zur unkonventionellen Gasförderung, dem sogenannten Fracking.“ 

Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.

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Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch

Allianz der öffentlichen WasserwirtschaftAöW e.V.

 

Rekommunalisierung als globaler Trend – Deutsch

Privatisierung ist auf dem Rückzug – ein neues Buch zeigt auf, wie immer mehr Städte die Wasserversorgung wieder in die eigenen Hände nehmen.

Viele Organisationen arbeiten seit Jahren für die Zukunft der öffentlichen Wasserwirtschaft zusammen. Gegenüber dem Weltwasserforum in Südkorea (12.- 17.04.2015) wurde das neue Buch Our public future – The global experience with remunicipalisation präsentiert. Damit kommt es fast zeitgleich mit der letzten spektakulärsten Beendigung der Privatisierung von Wasserwirtschaft in Jakarta heraus. Am 24. März hat das Gericht von Jakarta der Klage einer Koalition von Bürgern gegen die Privatisierung stattgegeben. Damit wurden nach 17 Jahren die Privatisierungsverträge wegen Verletzung des Menschenrechts auf Wasser und einer unzureichenden Versorgung mit Wasser für nichtig erklärt. 9,9 Millionen Menschen in der indonesischen Metropole können nun bei Rückholung der Kontrolle in öffentliche Hand auf eine gute Versorgung hoffen.

rekommunalisierung

Die wichtigsten Ergebnisse des Buches:

Mit Rekommunalisierung werden zuvor privatisierte Wasserversorgung und Abwasserdienstleistungen von Kommunen in ihre Verantwortung zurückgeholt. Je nach der vorhandenen Struktur gibt es auch die Rückholung in öffentliche Verantwortung auf eine regionale oder nationale Ebene. Zwischen März 2000 und März 2015 können festgestellt werden:

  • 235 Beispiele in 37 Staaten für 100 Millionen Menschen
  • Rekommunalisierungen verdoppelten sich in 2010 bis 2015 gegenüber 2000 bis 2010
  • Die Fälle konzentrieren sich auf Staaten mit hohen Einkommen (184) gegenüber Staaten mit niedrigen und mittleren Einkommen (51)
  • Die Mehrzahl ist in zwei Staaten zu finden: Frankreich (94) und USA (58)
  • Öffentliche Wasserversorger bündeln ihre Kräfte dafür

Von Jakarta über Paris und Deutschland bis zu den Vereinigten Staaten zeigt das Buch die Lehren aus der Privatisierung und der wachsenden Bewegung dagegen auf. Die Autoren berichten wie Rekommunalisierung die Möglichkeiten für  eine soziale, ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft verbessert und heutige und künftige Generationen davon profitieren können.  Die Erfahrungen von Bürgern, Arbeitnehmern und politischen Entscheidungsträgern werden darin ebenso aufgegriffen.

Herausgeber des Buches sind das Transnational Institut (TNI), die Public Services International Research Unit (PSIRU), das Multinationals Observatory, der European Public Services Union (EPSU) und das Municipal Services Project (MSP).

Weitere Informationen dazu 

Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto (Transnational Institute)

PDF-Download: Übersetzung von „Rekommunalisierung als globaler Trend“ von Satoko Kishimoto
Weiterführende Informationen auf der Homepage des Transnational Institute (englisch)

Darstellung betroffener Städte auf Weltkarte

Externer PDF-Download: Artikel  „Stopp des Ausverkaufs“, S. 4, Rundbrief, Forum Umwelt & Entwicklung, 01/2014 von AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht

Externer PDF-Download: Rekommunalisierungen weltweit (Stand November 2013)

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Fracking bedroht unser Wasser

17. Juni 2015 Gemeinsame Presseerklärung vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.: Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? Wasserversorger, Abwasserbetriebe, Wasserverbände, Heilbäder und Kurorte, Kur- und Badeärzte sowie Wissenschaftler aus dem Heilbäderwesen appellieren erstmals gemeinsam an die Bundestagsabgeordneten, die Wasserressourcen wirksam vor Verunreinigungen durch Fracking … weiterlesen