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ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

12. Dez. 2018, 10:29

ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaft ist ein Abkommen für Großkonzerne

Wien (OTS/ÖGB) – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die umfassende Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan (JEFTA) kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, den unverändert wirtschaftsliberalen Kurs in der Handelspolitik: „Trotz der großen Proteste um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wurde offensichtlich nichts gelernt. JEFTA schafft keine fairen Rahmenbedingungen, um Dumping im internationalen Handel zu verhindern, und ist damit ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und Umwelt. Deshalb müssen die EU-Abgeordneten gegen JEFTA stimmen.“

Die Befürworter locken mit falschen Versprechungen über wirtschaftliche Vorteile. Achitz: „JEFTA schafft keine Arbeitsplätze, sondern dient nur den Interessen der Großkonzerne.“ Es ist ein Abkommen, das weit über klassische Handelsabkommen hinausgeht, denn es ist ein umfassendes Liberalisierungsabkommen, das Deregulierung ohne Ausnahmen zum Ziel hat.

Während Deregulierung im Mittelpunkt steht, hat der Schutz der ArbeitnehmerInnen überhaupt keinen Stellenwert. Die gewerkschaftlichen Minimalanforderungen an moderne Handelsabkommen nach einer verbindlichen Aufnahme und Durchsetzung von Arbeitsrechten samt einem Sanktionsmechanismus zur Vermeidung internationalen Sozial- und Lohndumpings finden sich nicht in JEFTA. Ebenso wurde darauf verzichtet, das in der EU wichtige Vorsorgeprinzip zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Umwelt und der KonsumentInnen im Abkommen festzuschreiben.

Achitz appelliert daher an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, gegen JEFTA zu stimmen und die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. „Wir setzen uns für fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt. Keinesfalls dürfen durch Handelsabkommen demokratische Strukturen der Vertragsparteien ausgehöhlt werden.“

Abstimmung im Europaparlament am 15.2.2017 – Europäische Gewerkschaftsverbände fordern #StopCETA

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Gemeinsames Briefing der europäischen Gewerkschaftsverbände für die Abstimmung im EP-Plenum über CETA am 15. Februar.
Gemeinsame Kritikpunkte der europäischen Gewerkschaftsverbände (EGV)
Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben eine Reihe gemeinsamer Kritikpunkte an dem Freihandelsabkommen CETA, wie es jetzt dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Das Gemeinsame Auslegungsinstrument (JII = Joint Interpretative Instrument) trägt nicht in ausreichender Weise zur Klärung oder adäquaten Thematisierung dieser Kritik bei. Aus diesen Gründen bitten wir euch, der CETA-Ratifizierung in der Abstimmung im Plenum am 15. Februar nicht zuzustimmen. weiterlesen

„Gefahr für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte“ – IG Metall warnt eindrücklich vor CETA

IG Metall

Freihandel zwischen der EU und Kanada. Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr

Pressemitteilung IG-Metall

(03.08.2015) Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr.

Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf.

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Der Protest gegen TTIP kommt nicht von ungefähr: Das Abkommen enthält in seiner geplanten Form zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards untergraben könnten.

Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. TTIP wird voraussichtlich in weiten Teilen CETA entsprechen. Und: Es ist nahezu ausverhandelt. Ende des Jahres soll es ratifiziert werden.

Schlupfloch für US-Konzerne

Besonders tückisch sind die Kapitel zum Schutz ausländischer Investoren. Wie bei TTIP sollen Investoren die Möglichkeit bekommen, vor sogenannten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite beeinträchtigt sehen.

Beispiel: Ein EU-Staat erlässt ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlte Fortbildungen einräumt. Ein Konzern könnte dadurch seine Gewinne geschmälert sehen und den EU-Staat auf Schadenersatz verklagen – sofern eine Klagemöglichkeit für einen solchen Fall im Investitionsschutzkapitel nicht explizit ausgeschlossen wird.

Einen Vorgeschmack auf die Tragweite des Investorenschutzes zeigt der Fall Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern hat gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel geklagt. Wegen entgangener Gewinne fordert Vattenfall von der Bundesrepublik 4,7 Milliarden Euro. Schon jetzt hat Deutschland mehrere Millionen Euro für Anwaltskosten bezahlt.

Auf solche Fälle müssten sich Deutschland und andere EU-Staaten vermehrt einstellen, sollte CETA in Kraft treten. Das Fatale: Nicht nur kanadische Unternehmen könnten klagen. CETA könnte auch zum Einfallstor für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus anderen Staaten werden. Sie bräuchten dazu lediglich einen Standort in Kanada. Dann stünde ihnen der Klageweg offen. US-Konzerne könnten diesen Umweg nutzen, sollte TTIP, das geplante Abkommen zwischen EU und den Vereinigten Staaten, keine Klauseln zum Investorenschutz enthalten.

 

Kein Schutz von Menschenrechten

Neben dem Schutz ausländischer Investoren gibt es bei CETA noch eine Reihe anderer kritischer Punkte:

  • Das Abkommen enthält keine klaren und durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten.
  • Das Abkommen gefährdet sinnvolle Regulierungen. Für den Dienstleistungsbereich sieht es eine sogenannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden liberalisiert. Wurde ein Bereich liberalisiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden („Rachet Clause“; deutsch: Stillstandsklausel).
  • Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Handelsabkommen enthält CETA keine sogenannte Menschenrechtsklausel. Eine solche Klausel würde es ermöglichen, das Abkommen bei Menschenrechtsverstößen außer Kraft zu setzen.

Fazit: CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab

Zur Pressemitteilung

IG-Metall ist im Trägerkreis der TTIP-Demo am 10. Oktober 2015

trägerkreis

 

Investorenschutz. Profit [unter anderem für Veolia] als höchstes Rechtsgut.

Le Monde diplomatique
13.06.2014

Profit als höchstes Rechtsgut
Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den [TTIP-]Tafta-Regeln wird es alle treffen. Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

zum Artikel…


Ein weiterführender Link:
Cases and Regulatory Impacts
„Foreign investors have sued governments in numerous cases under investment treaties and investment contracts. These lawsuits give rise to debate because of their potential impacts on government decision-making, their cost, and the manner in which they are decided.

Known cases, up to May 2010, can be searched in the IIAPP database. The database provides descriptive information and points to avenues for further research on particular cases. Information in the database is not comprehensive because international investment arbitration in some forums is highly confidential and because the database does not include arbitrations under investment contracts. […]“