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TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt

Logo_KMU_gegen_TTIP_webPressemitteilung: TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt | Risiko für europäische Maschinenbauer | Kritik an Investorenschutz
Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP während 12. Verhandlungsrunde vor Ort / Unternehmen weisen auf die Gefahren des geplanten Freihandelsabkommens hin

(Brüssel, 24. Februar 2016): Im Rahmen des von der Europäischen Kommission organisierten Stakeholder Events weist Melanie Eck von der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP heute auf die Risiken hin, die von TTIP für den Mittelstand ausgehen. Anlass ist die 12. Verhandlungsrunde zur Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). „TTIP kann zu einem einseitigen Handelsvorteil für Unternehmen aus den USA führen“, warnt Eck die europäischen und amerikanischen Verhandlungsführer. Die Initiative spricht sich weiterhin grundsätzlich gegen Investorenschutzinstrumente in TTIP aus und lehnt auch den eingebrachten ICS-Vorschlag ab.

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Bielefelder Professor will Freihandelsabkommen CETA verhindern

Neue Westfälische
23.02.2016

Bielefelder Professor will Freihandelsabkommen CETA verhindern
Andreas Fisahn: „CETA schafft eine Nebenverfassung“
Von Johannes Hülstrung

ceta

Der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn bereitet die größte Verfassungsklage vor, die es in Deutschland je gab. Er will das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA verhindern. Im Interview spricht Fisahn über die Gründe.

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Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP

Gus van Harten: Zentrale Schwachstellen in den Vorschlägen der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP. (dt. Übersetzun, Februar 2016)

Abstract:
Im November 2015 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für den Investitionsschutz im Abkommen zur EU-US Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission weist jedoch eine Reihe von Schwachstellen im Hinblick auf das System des Investitionsschutzes auf. Diese Schwachstellen lassen insbesondere die Behauptung der Europäischen Kommission zweifelhaft erscheinen, sie habe das System der Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-state dispute settlement, ISDS) reformiert und biete nun einen ausreichenden Schutz für die staatliche Regulierungsfreiheit. Gleichzeitig verweisen diese Schwachstellen auf grundsätzliche Defizite in den Vorschlägen der Kommission zum Investitionsschutz in Abkommen wie dem TTIP.

English Abstract:
In November 2015, the European Commission released a proposed text on foreign investor protection in the EU-US Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). In this paper, I outline key flaws in this proposal, including language buried in the text that significantly undermines the EC’s proposed provisions on the investment court system (ICS) and on the right to regulate.

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„Druck machen für Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“

„Druck machen für Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“ – Zdebel (DIE LINKE) begrüßt Beschlüsse der Anti-Fracking-Bewegung

 

12651321_502123866642232_5942454801485210107_n(23. Februar 2016) „Angesichts der offenbar wiederbelebten Pro-Fracking-Pläne der Bundesregierung ist es umso wichtiger, breiten Widerstand dagegen zu zeigen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, zu den Entscheidungen des Zusammenschlusses Gegen Gasbohren vom vergangenen Wochenende. „DIE LINKE setzt sich für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein und hat dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht“, so der Abgeordnete.

Zdebel weiter: „Nach Informationen aus den BürgerInneninitiativen sind nach den Landtagswahlen am 13.3.2016 neue Gespräche der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU über die Einführung eines Pro-Fracking-Rechts geplant. Die Anti-Fracking-Bewegung hat dazu wichtige Beschlüsse gefasst. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den bundesweiten Aktionstagen der Anti-Fracking-Bewegung vom 1. bis 10. April 2016 zu beteiligen sowie weitere Aktivitäten gegen Fracking zu unterstützen und zu initiieren. Mit konsequentem Widerstand können die Fracking-Pläne der Großen Koalition verhindert werden.

DIE LINKE hat bereits vor einem Jahr deutlich gemacht, dass sie an der Seite der BürgerInneninitiativen gegen Fracking steht. Am 5.5.2015 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf für ein Fracking-Verbot vorzulegen. Dieser Antrag befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. Zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Änderung des Bundes-Berggesetzes, durch die sichergestellt wird, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking ohne Ausnahmen verboten wird. Egal ob Gas, Öl oder Metalle – Fracking muss für jeden Bodenschatz, für jede Lagerstätte und in jeder Tiefe verboten werden. Der Schutz des Grundwassers und die Gesundheit der Menschen müssen Vorrang vor den Profitinteressen der Konzerne haben. Das werde ich auch bei der Fracking-Debatte im Bundestag am kommenden Freitag (26.2.2016) deutlich machen.“

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TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren

Foodwatch
TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können. […]

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Bundestag: Grüne für Fracking-Verbot

Diese Woche im Plenum des Bundestages:

Freitag, 26. Februar

Fracking-Verbot: Für ein eindeutiges Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang einen Gesetzentwurf der Fraktion (18/7551), der ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vorsieht. Zugleich soll der Entwurf nach den Vorstellungen der Grünen zur „Beendigung des politischen Stillstandes und der Rechtsunsicherheit bezüglich des Einsatzes der umwelt- und gesundheitsgefährdenden sowie energie- und klimapolitisch kontraproduktiven Fracking-Technik“ dienen.

gesetzentwurf

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CETA versus Arbeitsrechte

verdiEinfach ausgetrickst. In dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gibt es zwar ein Kapitel zu Arbeitsrechten, aber eines mit trickreichen Täuschungen
Von Werner Rügemer

Wie eine Krake will das Freihandelsabkommen CETA Rechte vor allem der Beschäftigten schlucken. Der Widerstand wächst

ceta

Mit einer Serie von „Freihandelsverträgen“ wollen die führenden Konzerne und die Regierungen des Westens ihre Vorherrschaft noch weiter ausbauen. Zwischen den USA und elf pazifischen Staaten wurde TPP (Trans-Pacific Partnership), die Transpazifische Partnerschaft zu Ende verhandelt, seit Mitte November 2015 ist der Vertrag in der rechtlichen Prüfung. Auch das Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, ist ausverhandelt. Die Verhandlungen über TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, zwischen der EU und den USA laufen noch.

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Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

GEGEN GASBOHREN fordert: Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

gegengasbohren

Am 20/21. Februar 2016 fand das Bündnistreffen vom Netzwerk „Gegen Gasbohren“ in Osnabrück statt.


(Osnabrück, 21.02.2016) Mit Empörung haben die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen auf ihrem Bundestreffen am 20./21.2.2016 in Osnabrück auf die Fracking-Pläne der Fraktionen von SPD und CDU/CSU im Bundestag reagiert. Beide Fraktionen wollen erneut über die Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts verhandeln. Die Verhandlungen sollen nach den drei Landtagswahlen am 13.3.2016 stattfinden. GEGEN GASBOHREN fordert SPD und CDU/CSU auf, die Gespräche abzusagen und einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen. Dafür wird sich die Anti-Fracking-Bewegung in den nächsten Wochen verstärkt mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen einsetzen. Dazu gehören auch bundesweite Aktionstage vom 01. bis 10.04.2016.
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Neue Schriftenreihe: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen

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(Berlin, 13. Februar 2016) Anlässlich des 5. Jahrestags des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Wasser“ präsentiert der Berliner Wassertisch eine neue Schriftenreihe:

Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF)

Die erste Ausgabe bestreitet der Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß.

Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016 (pdf)

Freihandel mit Nebenwirkungen

3sat | nano
Sendung vom 10.02.2016

Wohin Freihandelsabkommen mit den USA führen können, wissen Mexikos Maisbauern: Ihre Produkte sind durch billigen Importmais aus den USA nicht mehr wettbewerbsfähig. Vielen Farmern droht wegen NAFTA das Aus.

Anti-TTIP-Demo am 10.10.2015In einer Freihandelszone vereinigen sich Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbe­schränkungen zwischen ihnen soll die Wirtschaft beleben.
Außenzölle zu Drittstaaten bleiben aber bestehen. Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten.
zum vollständigen Text auf der Glossar-Seite von 3sat link_icon

Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen oder hier

 

Regulatorische Zusammenarbeit – schon länger schlimmer als gedacht!

Studie über Regulatorische Zusammenarbeit„Regulatorische Zusammenarbeit“ auch „Regulatorische Kooperation“ genannt ist gegenwärtig ein vieldiskutiertes Thema im Rahmen der Diskussion über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP.

Die Regulatorische Zusammenarbeit ist kein neues Instrument. Es ist vielmehr eine seit 1995 zwischen den USA und der EU bestehende Praxis, die im Rahmen des TTIP allerdings massiv ausgeweitet werden soll und einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen würde. Die Idee des transatlantischen Freihandelsabkommens ist aus dem Wunsch heraus entstanden, die bereits bestehende Regulatorische Zusammenarbeit mithilfe dieses Instrumentes „Freihandel“ für die großen internationalen Unternehmen weiter zu öffnen, ihren Anwendungsbereich zu vergrößern und sie vor allen Dingen obligatorisch zu machen.

Die neue Studie von Corporate Europe Observatory (CEO) und Lobby Control, die im Januar 2016 auch in deutscher Sprache erschienen ist, widmet sich jetzt dieser etwas anderen historischen Sicht auf die regulatorische Zusammenarbeit – unbedingt lesenswert: PDF

 

TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

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Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende Berlin, 04. Februar 2016. Die geplanten Sonderklagerechte für Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA gefährden den Klimaschutz. Dies ist das Fazit einer neuen von PowerShift e.V., Corporate Europe Observatory (CEO) und weiteren europäischen NGOs veröffentlichten Studie mit dem Titel: „Ein Paradies für Umweltsünder – Wie Investorenrechte … weiterlesen