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Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018
Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018
7. März 2018, 12:00 – 16:00 Uhr
Brot für die Welt, Raum Christian Berg 0.K.06
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin
Vom 17. bis 22. März 2018 veranstalten Nichtregierungsorganisationen in Brasilia/Brasilien das internationale Alternative Weltwasserforum FAMA 2018 (Fórum Alternativo Mundial da Água). Das Alternative Weltwasserforum versteht sich als eine Gegenbewegung zum Weltwasserforum 2018 des Weltwasserrats, das von internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen und Privatwirtschaft ebenfalls in Brasilia stattfindet. Mit einer eigenen Vorkonferenz in Deutschland möchten wir einen Blick auf die für uns wichtigen Wasserthemen werfen.
Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verpflichtet und will sich stark in die internationalen Anstrengungen einbringen. Das Wasserziel ist dabei nach unserer Auffassung von grundlegender Bedeutung.
Unser Konsumverhalten hat Auswirkungen auf die Wasserressourcen weltweit und betrifft damit die Lebensgrundlagen von Menschen andernorts. Deutschland ist einer der weltweit größten Importeure von sogenanntem virtuellem Wasser. Insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungs- und Futtermittel sowie Industrierohstoffe, wie Ölsaaten oder Zellulose, sind wasserintensive Güter. Allein vom Jahr 2000 bis 2010 wurden die Agrarflächen, die für Exporte nach Deutschland genutzt werden, um 38 Prozent erweitert. Bietet die Nachhaltigkeitsagenda nun die nötigen Lösungen, um eine gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der weltweiten Wasserressourcen voranzubringen?
Geht es um Gemeinwohlorientierung, so ist in Deutschland die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge ein Erfolgsmodell. Erfährt der internationale Erfahrungsaustausch mit entsprechenden kommunalen und öffentlichen Strukturen sowie Gemeinwohlorientierung heute durch die SDGs Aufwind? An welcher Stelle können geeignete gemeinwohlorientierte Strukturen diskutiert werden?
Auf dem internationalen Alternativen Weltwasserforum FAMA 2018 wird es auch um den Schutz von Wasserquellen, Wasserkraft und Staudämme und den Kampf gegen Privatisierungen gehen. Auf unserer Vorkonferenz geben Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Deutschland einen Einblick aus ihrer Arbeit zu diesen Themen.
Programm als pdf
Veranstalter: Brot für die Welt | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)
und weitere Partnerorganisationen aus Forum Umwelt und Entwicklung.
Ihre Anmeldung zur Veranstaltung senden Sie bitte an: info@aoew.de.
Friedensaktivisten protestieren in Berlin gegen Atomwaffen
Menschenkette für Atomwaffenverbot in Berlin
(18. November 2017)
Rund 700 Menschen verbinden die Botschaften der USA und Nordkoreas
Mit einer ein Kilometer langen Menschenkette zwischen den Botschaften der USA und Nordkoreas haben rund 700 Menschen heute in Berlin ein Zeichen gegen atomare Aufrüstung und die Gefahr eines Atomkrieges gesetzt. Dabei haben als Donald Trump und Kim Jong-un verkleidete Friedensaktivisten zwei nachgebaute Atombomben in Originalgröße die Strecke entlang geschoben. Mit der Aktion verbindet ein breites Bündnis von Friedens-, Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen die Forderung an die künftige Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten und die US-Atombomben aus Deutschland abzuziehen.
Netzwerk Gerechter Welthandel und Trägerkreis des Aktionstages am 8. September 2017
Gemeinsame Pressemitteilung, 8.9.2017
Netzwerk Gerechter Welthandel und Trägerkreis des Aktionstages am 8. September 2017
* Aktionen gegen CETA in Berlin und fast 40 weiteren Städten *
* Breites Bündnis fordert Ablehnung des Abkommens und gerechte Handelspolitik *
Zwei Wochen vor der Bundestagswahl werden Bürgerinnen und Bürger am morgigen Samstag in mindestens 38 Städten den Protest gegen CETA und Co. in den Wahlkampf tragen. Zu dem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „CETA stoppen – JEFTA und TiSA stoppen – TTIP endlich entsorgen – Für einen gerechten Welthandel“ aufgerufen hat das Netzwerk Gerechter Welthandel. An Infoständen und mit kreativen Aktionen von Lesungen (Wuppertal) bis zum CETA-Kabarett (Köln) werden die Aktiven über die drohenden Gefahren durch die geplanten Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA) und den USA (TTIP) sowie durch das Dienstleistungsabkommen TiSA aufklären.
Heute: Überdimensionaler CETA-Vertrag vor dem Bundestag
Bereits am heutigen Freitag brachte das Netzwerk Gerechter Welthandel mit einem zwei Meter großen „CETA-Vertrag“ seine Ablehnung des EU-Kanada-Abkommens vor dem Deutschen Bundestag zum Ausdruck und forderte die Parteien auf, den Vertrag nicht zu ratifizieren.
Roland Süß vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac sagt: „Diese Abkommen sind symptomatisch für eine falsche Wirtschafts- und Handelspolitik, die durch einseitige Orientierung an kurzfristigen Profiten für Investoren Hunger und Kriege, Umweltzerstörung und eine wachsende Ungleichheit zwischen Arm und Reich auch in den Industriestaaten fördert. Ökologische und Verbraucherschutzstandards sowie Arbeitnehmerrechte werden untergraben und Interessen von Konzerne untergeordnet. Deshalb fordern wir die Parteien auf, im neuen Bundestag gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.“
„Die EU-Handelspolitik muss transparenter und demokratischer gestaltet werden, Sonderklagerechte für Investoren darf es nicht geben. Gerade die Länder des globalen Südens werden durch bilaterale Handelsabkommen ausgegrenzt“, so Christoph von Lieven, Handelsexperte von Greenpeace. Zur kommenden vorläufigen Anwendung von CETA sagt er: „Das Vorsorgeprinzip in Europa schützt uns – Nahrungsmittel sind hier gekennzeichnet und wir wissen, wie sie angebaut wurden. Die vorläufige Anwendung gefährdet diese Vorsorge bereits. Gentechnisch veränderte Produkte und Tiere aus Kanada, wie aktuell ein gentechnisch veränderter Lachs, können mit CETA auch hier auf den Tisch kommen – ohne, dass dies Konsumierende erkennen können. Die Regierung und die Aufsichtsbehörden müssen nachprüfbar dafür sorgen, dass keine genmanipulierten Produkte ungekennzeichnet auf den Markt kommen und die Verbraucher, wie in Kanada, unbewusst zu Testzwecken missbraucht werden.“
CETA wurde im Februar vom Europäischen Parlament beschlossen und soll am 21. September zum größten Teil vorläufig in Kraft treten. In den meisten EU-Staaten steht die Ratifizierung jedoch noch aus.
Der Aktionstag reiht sich ein in die massenhaften Proteste gegen TTIP und CETA in den vergangenen Jahren. Zuletzt demonstrierten im September letzten Jahres 320.000 Menschen in insgesamt sieben Städten gegen die Freihandelsabkommen und für einen gerechten Welthandel.
Bilder von der Aktion vor dem Bundestag sowie den dezentralen Aktionen finden Sie in Kürze unter: www.ceta-aktionstag.de/fotos
Verzeichnis aller lokalen Aktionen: www.ceta-aktionstag.de/aktionskarte/aktionen
Aufruf zum Aktionstag: www.ceta-aktionstag.de/start
Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „TTIP unfairHandelbar“ mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstrationen „CETA & TTIP STOPPEN! Für einen gerechten Welthandel!“ entstanden. Zu den über 100 Mitgliedsorganisationen gehören unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Attac, Brot für die Welt, Campact, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Kulturrat, die Naturfreunde Deutschlands, das Umweltinstitut München e.V. sowie alle großen Natur- und Umweltverbände von BUND und NABU bis Greenpeace und WWF.
Weitere Träger des Aktionstages sind: Der Paritätische Gesamtverband, Greenteam Schwabenpower
Positionspapiere und weitere Informationen zum Netzwerk Gerechter Welthandel: www.gerechter-welthandel.org
[Fotos von Uwe Hiksch]
Notwendige Reformen bei CETA versäumt. Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“
Sven Hilbig: (7.2.2017) Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi herausgegeben wurde, weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.
Die EU tritt mit dem Versprechen an, die Liberalisierung des Handels erzeuge Wohlstandsgewinne. Dieses Versprechen soll aber nicht nur für die EU gelten, sondern auch für die Vertragspartnerstaaten und deren Bevölkerungen. Ein solches Versprechen kann nur dann eingelöst werden, wenn in den Handelsabkommen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dass Freihandel per se nicht zum Wohlstand aller beiträgt, wissen wir seit langem. Vielmehr kann sich Freihandel mitunter sogar sehr negativ auf Kleinbauern und andere Bevölkerungsgruppen auswirken. So kann die Reduzierung von Importzöllen in Entwicklungsländern, jene Sektoren schwer treffen, die international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Das ist auch der Grund, warum sich Brot für die Welt mit seinen Partnerorganisationen im globalen Süden seit Jahrzenten mit Handelsfragen und speziell mit den Abkommen der EU beschäftigt.
EU-Vertrag verpflichtet Brüssel zu menschenrechtsgeleiteter Handelspolitik
Um die negativen Folgen von Handelspolitik zu verhindern oder zumindest zu minimieren, hat die EU in der Vergangenheit verschiedene Instrumentarien entwickelt. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass aus einem freien ein fairer Handel wird. Eines der wichtigsten Instrumente für die Integration sozialer und ökologischer Aspekte in die europäische Handelspolitik ist die Verwendung einer sog. Menschenrechtsklausel in ihren Handelsabkommen. Darüber hinaus hat die EU sich 2009 explizit, im Lissabon-Vertrag, dazu verpflichtet ihre gesamte Außenwirtschaftspolitik und damit auch die Handelspolitik menschenrechtsgeleitet auszurichten. Für die EU ist die Achtung der Menschenrechte in Handelsabkommen also keine Frage des Goodwill, sondern Bestandteil des EU-Vertrages, und damit bindendes Recht.
Konkret bedeutet dies zweierlei: Zum einen darf der Abbau von Handelshemmnissen nicht zur Konsequenz haben, dass bei den Vertragspartnern soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, verletzt werden. Zum anderen dürfen Handelsabkommen nicht die politischen Spielräume einschränken, welche die Staaten benötigen, um ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Territorium wahrnehmen zu können. Soweit die Theorie.
Kohärente Menschenrechtspolitik? Fehlanzeige!
In unserer Studie haben wir die europäische Handelspolitik einem Praxis-Check unterzogen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Sie zeigen sehr deutlich, dass die EU weit davon entfernt ist, in ihren Handelsabkommen Goldene Standards zu setzen, wie sie es gerne behauptet. Zwar verfolgt die EU schon seit über 20 Jahren einen menschenrechtlichen Ansatz in ihrer Handelspolitik, indem sie die Menschenrechtsklausel zu einem „wesentlichen“ Bestandteil ihrer Verträge erklärt. Diese Menschenrechtsklauseln sind jedoch, wie unsere Studie aufzeigt, in mehrfacher Hinsicht mangelhaft, und in einem Punkt sogar ungenügend:
Die wesentlichen Kritikpunkte sind:
- Erstens: Die Klausel ist uneinheitlich ausgestaltet. Sie wird nicht in allen Abkommen verwendet und ihre Inhalte variieren ebenfalls von Vertrag zu Vertrag. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist beispielsweise in einigen Abkommen aufgenommen, in anderen hingegen nicht. Und teilweise fehlt die Klausel sogar.
- Zweitens erfolgt ihre Anwendung sehr selektiv. In der Vergangenheit ist sie (fast) ausschließlich nur gegen Staaten angewandt worden, die für die EU ökonomisch nicht so bedeutende waren, und dass auch nur bei Ereignisse wie Staatsstreich oder Wahlmanipulationen; Kein Anwendung fand sie hingegen auf Staaten in denen landesweit und systematische die Menschenrecht schwer verletzt wurden, wie zum Beispiel im Falle von Mexiko, einem sehr wichtigen Wirtschaftspartner Deutschlands, mit dem die EU 1997 ein Abkommen unterzeichnet hat, über dass gegenwärtig neu verhandelt wird. Die EU muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen doppelte Standards anzuwenden.
- Drittens wird ihre selektive Anwendung dadurch noch weiter unterstützt, dass es keine oder nur ungenügende Monitoring- und Beschwerdeinstanzen gibt. Es stellt sich die Frage: Wie kann eine solche Klausel wirksam sein, wenn die Menschenrechtslage gar nicht systematisch und kontinuierlich beobachtet wird?
- Und Viertens – und das ist vielleicht ihr größter Mangel – findet sie überhaupt keine Anwendung auf jene Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund der in den Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen auftreten. Also dem bereits zu Beginn genannten Fall, dass ein forcierter Marktzugang von Milchpulver oder Geflügelfleisch aus der EU nach Bangladesch oder nach Ghana, einen so starken Druck auf die Erzeugerpreise der lokalen Märkten in den Entwicklungsländern ausüben, dass die Kleinbauernfamilien nicht nur Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, sondern vom Markt gedrängt werden.
Vielmehr kann die Klausel überhaupt nur dann angewandt werden, wenn die Vertragsstaaten selbst für die Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten verantwortlich gemacht werden können. Damit ist aber das eigentliche Ziel des EU-Vertrages – nämlich die Handelspolitik und deren Auswirkungen und Menschenfrage miteinander zu verbinden, wie es in den Artikel 3 und 21 des EU-Vertrages gefordert wird,– verfehlt! In diesem Punkt müssen wir der EU die Schulnote 6 erteilen!
Notwendige Reformen bei CETA versäumt
Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass im CETA-Abkommen – welches EU und Kanada als ein Strategisches Partnerschaftsabkommen betrachten, dass die Blaupause für zukünftige Abkommen bilden soll – die Aktivierung der Suspensionsklausel sogar explizit auf außergewöhnliche Ereignisse wie Staatsstreiche oder Verbrechen, die die internationale Sicherheit beeinträchtigen, beschränkt wird. Damit werden an die Anwendung der Klausel noch höhere Anforderungen gestellt als in der Vergangenheit.
Welche Reformen sind notwendig?
Die EU müsste dringend die Menschenrechtsklausel grundlegend reformieren und stärken.
Folgende Reformen sollten im Mittelpunkt stehen:
• Zunächst muss es zukünftig möglichen sein, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder zu ändern, die nachweislich die Menschenrechte gefährden.
• Außerdem muss in solchen Abkommen ein unabhängiger transparenter Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der das Handeln der Vertragsparteien auf Menschenrechtskonformität überprüft.
• Und diese Beschwerdeinstanz sollte von Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen oder staatlichen Akteuren angerufen werden können.
Brot für die Welt: Nachhaltige Handelspolitik statt TTIP
Das EU-USA-Freihandelsabkommen birgt Gefahren für den SüdenVon Sven Hilbig, Berlin, Mai 2014 „Wenn europäische Unternehmen billiges Hühnerfleisch nach Afrika exportieren, gefährden sie damit den Markt der afrikanischen Bäuerinnen und Bauern. Umgekehrt kann auch der schlechte Zugang afrikanischer Firmen und Händler zu den Märkten des Nordens die Entwicklung im Süden behindern. Die Handelspolitik ist deshalb seit … weiterlesen
Brot für die Welt: TTIP birgt Gefahren für den Süden
Brot für die Welt
05.05.2014
TTIP birgt Gefahren für den Süden
Von Sven Hilbig
Die heute erschienene Publikation von Brot für die Welt „Nachhaltige Handelspolitik statt TTIP“ zeigt hingegen potentielle Risiken auf, die das transatlantische Abkommen auf den Süden haben könnte. Die Publikation gliedert sich in drei Abschnitte. Zunächst werden die TTIP-Verhandlungen in den Kontext der WTO und deren Verhandlungen über den Abschluss der sog. Doha-Entwicklungsrunde sowie der europäischen Freihandelsstrategie gestellt. Bei den anschließenden Auswirkungen auf den globalen Süden liegt der Schwerpunkt auf dem Investitionsschutz. Schließlich werden Anforderungen an eine ökologische und solidarische Handelspolitik formuliert – und daraus Konsequenzen für die TTIP-Verhandlungen gezogen.
Die Broschüre ist HIER downloadbar.