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Aktion des BUND: Rette unser Wasser!

Rette unser Wasser!

Unserem Wasser geht es dreckig

Der Zustand der deutschen Gewässer ist beängstigend. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse sind in einem erbärmlichen Zustand. Vor allem unsichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle: zu viel Nitrat und Pestizide aus der Landwirtschaft, Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik aus Shampoo, Peeling oder Seife. Auch bauliche Veränderungen schaden dem Leben im Fluss. Begradigte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter und Frösche. Die Auen mit ihrer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt verschwinden. Der Artenrückgang ist dramatisch. Hier hat das Leben keine Chance.

Der große Skandal: Alle Mitgliedsstaaten der EU hatten sich geeinigt, bis 2015 für alle Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen. Doch passiert ist kaum etwas. Die Frist wurde verlängert – die Länder bekamen Aufschub bis 2027. Unseren Flüssen, Bächen und Seen geht es weiterhin miserabel. Und auch Deutschland hinkt beim Wasserschutz massiv hinterher. Das Ziel sind gesunde Flüsse und Seen voller Leben. Fische, Muscheln, Krebse und Wasserpflanzen brauchen endlich eine neue Hoffnung.

Doch für das Leben in den Flüssen, Seen und Bächen bahnt sich eine Katastrophe an. Die EU stellt die Gesetze zum Schutz unseres Wassers auf den Prüfstand. Das Ziel ist eindeutig: Die Fristen für die Umsetzung der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie sollen noch weiter verschoben und verschleppt werden. Starke Lobby-Verbände setzen alles daran, die Standards beim Wasserschutz sogar zu lockern!

Am 20./21. September hat Deutschland eine entscheidende Stimme. Bleibt der Wasserschutz so stark wie er ist? Oder gewinnen die mächtigen Konzerne und Industrien, die unser Wasser als Kloake benutzen und es seit Jahrzehnten skrupellos verschmutzen?

Schreiben Sie Frau Schulze sofort, denn jede*r Unterstützer*in zählt! Zeigen Sie der Bundesumweltministerin jetzt, dass Sie von Deutschland ein klares JA zum Erhalt des europäischen Wasserschutzes fordern!
Hier gehts zur Aktion des BUND!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++

logoleisteIm Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

Kommentar Ernst-Christoph Stolper zum Achmea-Urteil

Euractiv, 16. März 2018

Ernst-Christoph Stolper: „Das >Achmea-Urteil< des EuGH sorgt derzeit für Furore in der handelspolitischen Community. Seinen Namen verdankt es einem niederländischen Unternehmen, das nach der Liberalisierung des Gesundheitswesens in der Slowakei private Krankenversicherungen verkauft und in der Folge vor einem Schiedsgericht Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro erstritten hat. […]“ Mehr hier

In dem Kommentar geht Stolper auch auf CETA und das Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall II“ ein.

Ernst-Christoph Stolper ist ehemaliger Staatssekretär, stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel.

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Brief als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Kommt am 2.7. zur #G20Protestwelle nach Hamburg! Aktion vor dem Brandenburger Tor

Reaktionen auf das wegweisende EU-Gutachten Singapur-EU

(16.5.2017) Das Gutachten der EU zum Freihandelsabkommen Singapur–EU kommt zum Ergebnis, dass es sich hier um ein „gemischtes Abkommen“ handelt: „Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten [ISDS] fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann“

Reaktionen:

NGOs

Umweltschützer loben EuGH-Urteil zu Handelsabkommen

Brüssel/Berlin/Luxemburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reagierte erfreut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Beteiligung nationaler Parlamente beim Aushandeln von Freihandelsabkommen. „Erneut stärkt ein EU-Gericht demokratische Rechte bei der Aushandlung von Freihandelsverträgen, das ist ein großer Erfolg für die Demokratie in Europa. Dass nationale und regionale Parlamente künftig über Abkommen à la Ceta und TTIP abstimmen werden, lässt uns hoffen, dass ökologisch und sozial fragwürdige Handelsverträge zu Fall gebracht werden können. Der Versuch der Kommission, die Parlamente der Mitgliedstaaten auszubooten, endete in einer Bauchlandung. Es ist gut, dass der anmaßende Hochmut von EU-Handelspolitikern einen deutlichen Dämpfer erhalten hat“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper.

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, stellv. BUND-Vorsitzender, Tel. 0049-172-2903751 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Greenpeace: Greenpeace bewertet EuGH-Entscheid zum EU-Singapur-Abkommen als Sieg der Demokratie. 16.05.2017

Attac Österreich: EuGH-Urteil: Kommission scheitert erneut bei Demokratieabbau. Nationale Parlamente müssen bei Konzernklagerechten mitentscheiden können. 16.05.2017

Mehr Demokratie e.V.: Wegweisendes EuGH-Gutachten: EU-Mitgliedstaaten dürfen Veto bei Handelsabkommen einlegen! 16.05.2017

Medien:

Deutschlandfunk: EugH-Urteil. Veto-Recht nationaler Parlamente bei Freihandelsabkommen möglich. 16.05.2017.
Silvia Liebrich: Das Freihandels-Urteil stärkt die Demokratie. In: Süddeutsche Zeitung, 16.05.2017.
Erich Möchel: EuGH: Mitsprache der EU-Mitglieder bei Investorenschutzklauseln. In: ORF, 16.05.2017.
ZEIT: Europäischer Gerichtshof: Parlamente von EU-Staaten haben Veto-Recht bei Handelsabkommen. 16.05.2017.
EURACTIV: EuGH-Urteil: EU darf Handelsabkommen mit Singapur nicht im Alleingang abschließen. 16.05.2017.
Wiener Zeitung: EU-Singapur. Handelsverträge mit Hürden. 16.05.2017.
Tagesspiegel: Was das EuGH-Urteil für Ceta, TTIP und Co. bedeutet. 16.05.2017.
Neues Deutschland: Parlamente haben Vetorecht bei EU-Handelsverträgen. 17.05.2017.

Parteien:

DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus: EU-Gerichtshof stärkt nationale Parlamente bei Handelsabkommen der EU. 16.05.2017.

Zur Pressemitteilung des EuGH vom 16.05.2017.
Zum Gutachten

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! auf dem 3. Berliner Klimatag

Am Sonntag, 23. April 2017, fand der dritte Berliner Klimatag statt. Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! hat sich mit zwei Ständen beteiligt. Trotz des wechselhaften Wetters kamen viele interessierte Gäste. „Don’t mention the CETA? Nicht mit uns! Wir haben unter anderem Postkarten verteilt, die an die Parteivorstände von SPD, Grüne, Linke … weiterlesen

In Schleswig-Holstein startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Stoppt CO2-Endlager

Heute, am 1. März 2017 startet die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Bündnispartner sind der Bundesverband der Bürgerinitiaven Umweltschutz (BBU), BI Hände weg von Schwedeneck, BI Stop-Fracking-Kiel, BI Unterelbe/Brunsbüttel, BUND Schleswig-Holstein, Bündnis KielwasserPiratenpartei Schleswig-Holstein, Schutzstation Wattenmeer und der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Panker – Giekau

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

  1. Schutz unseres Wassers
    Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
  2. Meeres- und Küstenschutz
    Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
    Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
  3. Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
    Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
    Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
    Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

  • Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
  • Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben wird aufs Spiel gesetzt.
  • Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
  • Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere im Tourismus.
  • Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

MATERIAL wie Unterschriftenlisten, Flyer und Hintergrundinfos finden Sie >>> HIER <<<

Zum Beitrag

Vgl. auch:

BUND unterstützt Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein unterstützt die neue Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Ziel der Initiative ist eine Änderung des Landeswasser- und Landesverwaltungsgesetzes in Schleswig-Holstein, um die Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher zu verbieten sowie die Haftung von Förderunternehmen eindeutig zu regeln. […]

Zur Pressemitteilung

Berichterstattung:

Shz: Volksinitiative gegen Fracking in Schleswig-Holstein gestartet, 1.3.2017

 

Der Berliner Wassertisch wünscht der Volksinitiative viel Erfolg!

Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.

Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring

Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.

Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net

Zur Pressemitteilung


Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)

Was hat CETA mit Fracking zu tun?

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.

 

Neue Aktion: „Nein zu CETA – weder vorläufig noch endgültig!“

Foodwatch
CETA: „vorläufige“ Anwendung kann Dauerzustand werden

(22.08.2016) Die Europäische Kommission plant, das CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada „vorläufig“ in Kraft zu setzen – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten. Ein neues Rechtsgutachten zeigt, welche gravierenden Folgen dies haben könnte.

Mehr hier

Foodwatch hat heute gemeinsam mit dem BUND, Campact, Greenpeace und Mehr Demokratie eine E-Mail-Petition an Sigmar Gabriel gestartet. Die Forderung an den Wirtschaftsminister lautet, dass er einem entsprechenden Beschluss zur vorläufigen Anwendung im EU-Ministerrat nicht zustimmen darf!

aktion–ceta

Zur Aktion

Flashmob – Nachlese

Berliner Netzwerk (Foto: BUNDjugend Berlin)

Berliner Netzwerk (Foto: BUNDjugend Berlin)

 

Fotos von der BUNDjugend Berlin: https://www.flickr.com/photos/bundjugendberlin/sets/72157671784649632/with/29052824151/

Fotos von Uwe Hiksch (NaturFreunde): https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/sets/72157669675407683 ; https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157671596123870

RBB-Abendschau ab 0.28min.

ZoominTV: Kurz vor knapp. (Beitraglänge: 1:12 Min)

Freie-Radio-net: 5 vor CETA – Protest gegen neoliberales Freihandelsabkommen in Berlin  (Audio: 11:29 min, 16 MB, mp3; zunächst Redebeitrag Uwe Hiksch (NaturFreunde), ab Minute 6:50 Redebeitrag von Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch))

Tagesschau: Freihandelsabkommen: Bedenken in der SPD gegen CETA und TTIP; 21.08.2016

SPD-Delegierte stimmen auf Bundesparteitag pro TTIP und CETA

11.12. Aktion des Berliner Netzwerks gegen TTIP | CETA | TiSA vor dem Bundesparteitag der SPD (Foto: Wassertisch)

11.12. Aktion des Berliner Netzwerks gegen TTIP | CETA | TiSA vor dem Bundesparteitag der SPD

Vom 10.–12. Dezember 2015 fand in der Messe Berlin der Bundesparteitag der SPD statt.* Da die Tagesordnung für den Samstag, 12.12., eine Abstimmung zum Thema TTIP & CETA vorgab, wollte das Berliner Netzwerk gegen TTIP | CETA | TiSA an diesem Morgen die Delegierten mit einer Aktion empfangen. Nachdem Campact am Donnerstag eine Eilmeldung mit dem Hinweis, dass das Thema schon am Freitag, 11. Dezember aufgerufen werde, herumgeschickt hatte, hat das Netzwerk schnell umdisponiert und die Aktion vorverlegt. Doch leider haben viele die Nachricht nicht mehr bekommen; so mussten wir zum Beispiel auf ein Symbol unseres Netzwerks – die Menschenrechtsfee von FIAN – verzichten. Andere konnten sich so spontan nicht mehr freinehmen. Man traf sich am Freitag um 8 Uhr bei Kälte und Regen vor der Messehalle und versuchte, die Delegierten auf die Gefahren für Demokratie & Rechtsstaat durch TTIP & CETA aufmerksam zu machen. Unser Berliner Bündnis hatte ein gemeinsames Banner aufgespannt, um ganz besonders auf die oft unterschätzte Gefährlichkeit von CETA hinzuweisen. (unser herzlicher Dank gilt Toni & Kathrin von Greenpeace Berlin, die das Banner vorbereitet haben):

„Mit CETA ist TTIP schon da.
Stoppt den Ausverkauf der Demokratie

Wie verabredet trugen die Netzwerk-Aktiven zusätzlich Schilder, die auf unterschiedliche Problematiken von TTIP & CETA hinweisen sollten. Anlässlich des Klimagipfels in Paris (COP21) haben wir vom Berliner Wassertisch das klimaschädliche Öl aus Teersanden thematisiert, da wir befürchten, dass mit CETA „das umstrittene Öl aus kanadischen Teersanden in europäischen Kraftstoffen landen könnte.Außerdem könnte es sein, dass die auf dem Klimagipfel getroffenen Vereinbarungen in Zukunft durch die Abkommen CETA und TTIP in der Praxis ausgehebelt werden! Investitionsschutzabkommen betrachten Klimaschutz grundsätzlich als Handelshemmnis. Auch aus Gründen des Klimaschutzes ist TTIP und CETA unfairhandelbar

wt

Letztendlich fand die Abstimmung Chancen und Risiken des transatlantischen Freihandels dann doch am Samstag statt. Gegen alle Vernunft, aber von uns durchaus erwartet, stimmten die Delegierten der SPD für den Kurs von Vizekanzler Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) und damit für den Abbau von Demokratie und Rechtsstaat. Im Vorfeld hatte es immer wieder Stimmen gegeben, die versicherten, dass die Mehrheit der Delegierten „auf unserer Seite“ wäre und es eine Chance gäbe, eine Ablehnung von TTIP & CETA zu erreichen. Doch die SPD handelte, wie sie immer handelt („Links blinken, rechts abbiegen“). Die SPD spielt gleichzeitig Regierung, Opposition und NGO, um alle Kräfte einzufangen und keine echte Opposition entstehen zu lassen. Und am Ende „biegt sie rechts ab“. Das war auch am 12.12.2015 der Fall. weiterlesen

Kein Fracking-Erlaubnisgesetzespaket vor den Sommerferien

ZEIT online
30.06.2015

Koalition verschiebt Fracking-Entscheidung

Berlin (dpa) – Die große Koalition hat die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das umstrittene Gas-Fracking auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Eigentlich hätte der Bundestag das Gesetzespaket am Freitag auf den Weg bringen sollen.
Links zum Thema:

Positionspapier des SPD-Netzwerks zum Fracking
Gesetzentwurf 1
Gestzentwurf 2
Umweltbundesamt zum Fracking
Fragen und Antworten der Bundesregierung
BGR-Fracking-Studie
Rechtsgutachten

Zum Artikel

Dazu:

Pressemitteilung von Greenpeace: Bundestag gibt vorerst kein Gas

Pressemitteilung vom BUND: Nach dem Scheitern der Verhandlungen über das Frackinggesetz: BUND fordert gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland

Pressemitteilung der Linksfraktion: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Pressemitteilung der Grünen: Fracking verhindern – aus Erlaubnispaket jetzt Verbotsgesetz machen

Fracking aus der Perspektive der öffentlichen Wasserwirtschaft: Unser Wasser – wie lange noch Quelle des Lebens und der Gesundheit? (17.06.2015)

Vom BUND empfohlene Links.

Nichts kann die Gefährdung des lebenswichtigen Guts Wasser rechtfertigen! Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein absolutes Fracking-Verbot aus!

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!