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DIE LINKE beantragt Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Abstimmung im Bundestag: DIE LINKE beantragt Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. hat ihren Antrag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten“ auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages setzen lassen. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes wird der Antrag am Donnerstag, den 24. Juni abgestimmt.

Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied des Bundestages und für die Fraktion DIE LINKE. im Umweltausschuss erklärt hierzu: „Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen. Sich einerseits verbal für Klimaschutz auszusprechen, andererseits aber Fracking in Tight-Gas-Reservoirs weiter zuzulassen, ist eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Fracking-Gas als fossiler Energieträger führt nicht nur bei seiner Verbrennung zur Emission des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids. Hinzu kommt die Freisetzung von Methan über Bohrlöcher oder defekte Transportleitungen. Methan ist dabei deutlich klimaschädlicher als Kohlenstoffdioxid.

Ich fordere SPD und CDU/CSU auf, Fracking endgültig ohne Ausnahmen zu verbieten und unserem Antrag zuzustimmen.“

Keinen Rückenwind bekommt die Fracking-Lobby auch durch den Entwurf des Jahresberichts 2021 der Expertenkommission Fracking. Die Fracking-Kommission hatte den Auftrag, die Vorarbeiten für die Entscheidung des Bundestags in 2021 zu leisten, ob das Fracking-Verbot in Schiefer-, Ton, Mergel- und Kohleflözgestein bestehen bleibt. Doch selbst diese Kommission, die mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Institutionen besetzt ist, konnte kein positives Votum für Fracking abgeben. Stattdessen verweist sie auf ein „Restrisiko“. Ihre Aufgabe, vier Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt zu begleiten, konnte die Kommission nicht erfüllen. Denn während des gesamten Zeitraums ihrer Arbeit wurden keine Anträge für Erprobungsbohrungen gestellt. Und auch die Ermittlung des Standes der Technik, für die drei Gutachten in Auftrag gegeben wurden, ist gescheitert. So wird beispielsweise im Gutachten zum Grundwassermonitoring hinsichtlich der technischen Anforderungen an den Bohrlochbergbau pauschal auf das bestehende gesetzliche Regelwerk verwiesen, Dieses enthält aber keine detaillierten Anforderungen und ist damit für einen Gefahrenausschluss nicht geeignet. Ebenso sind die unverbindlichen Empfehlungen der EU vage. Und auch der pauschale Hinweis auf Dokumente des Verbands der Öl- und Gasindustrie BVEG stellt keine eigenständige Prüfung dar. Nachfolgend dann lediglich auf die von den Bergbehörden zuzulassenden Betriebspläne der Bergbehörden zu verweisen, leistet keinen Beitrag zur Ermittlung des Standes der Technik.

Hubertus Zdebel stellt daher eine klare Forderung: „Es ist an der Zeit, dass dem Fracking-Spuk endlich ein Ende gesetzt wird. Die Arbeit der Fracking-Kommission hat gezeigt, dass die Gefahren von Fracking weiter bestehen. Die von der Kommission aufgezeigten Erkenntnislücken und der erhebliche Forschungsbedarf müssen bereits aus Vorsorgegründen dazu führen, dass die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz zur Überprüfung des Verbots von Fracking in verschiedenen Gesteinsschichten ersatzlos gestrichen wird.“

Den Antrag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten“ finden Sie auf Bundestagsdrucksache 19/482 oder hier direkt als pdf.

Den Entwurf des Jahresberichts 2021 der Expertenkommission Fracking finden Sie hier (pdf)

Die drei Gutachten, die die Expertenkommission Fracking beauftragen hat lassen, finden Sie hier unter „Studien“.

Deutscher Angelfischer Verband e.V.: Bundestag beschließt schwere Eingriffe in Fließgewässer

Deutscher Angelfischer Verband e.V.
19. Januar 2021

Bundestag beschließt schwere Eingriffe in Fließgewässer
„Wir fragen uns wie Deutschland jemals die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen will. Nach 20 Jahren Umsetzung sind immer noch weniger als 10% der Fließgewässer in Deutschland in einem ,guten ökologischen Zustand‘ und wir sehen auch keine ernstzunehmenden Anstrengungen der Bundesregierung dies in absehbarer Zeit zu ändern.

Deutschland ist nicht Norwegen, wo tosende Wassermassen in artenarmen Gewässern die Berge herunterstürzen. Wir haben exzellente Ingenieure, aber Deutschland ist kein nachhaltiger Standort für Wasserkraft.“

Zum Beitrag

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

(mehr hier)

Freitag, 2. März: Protest vor dem Bundestag: Nein zur Ratifizierung von CETA!

Am Freitag, 02.03.2018 debattiert der Deutsche Bundestag über den eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten andererseits“ der Fraktion der FDP, die in dem Entwurf die Ratifizierung des neoliberalen Freihandelsabkommen CETA fordert. Gleichzeitig liegt ein Antrag (pdf) der Fraktion DIE LINKE mit dem TitelDen Rechtstaat stärken – Multilateralen Investitionsgerichtshof ablehnen und Paralleljustiz für Konzerne stoppen vor.*

Wir wollen vor dem Deutschen Bundestag zeigen, dass wir das vorgelegte Freihandelsabkommen CETA ablehnen und die Fraktionen auffordern, dieses Freihandelsabkommen nicht zu ratifizieren.

Wir fordern:

Nein zu neoliberalen Freihandelsabkommen! Für eine gerechte Weltwirtschaft!
Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifizieren!
Paralleljustiz verhindern, Internationale Schiedsgerichtshöfe ablehnen!

Wir treffen uns:
Freitag, 02.03.2018
Zeit: 9.30 Uhr

Vor dem Bundestag, Platz der Republik (Reichstagswiese, befestigter Bereich)

Es laden ein:
NaturFreunde Berlin
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

* Protokolle hier nachlesbar https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle

Deutscher Bundestag

„Liveübertragung (LINK): Freitag, 2. März, 10.30 Uhr

In verbundener Beratung debattiert der Bundestag am Freitag, 2. März 2018, über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/97), in dem diese einen eigenen Gerichtshof auf europäischer Ebene für Konflikte zwischen Investoren, Unternehmen und Staaten ablehnt. 45 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen. Danach sollen beide Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.

„Undurchsichtige Exklusivrechte“ befürchtet

Hintergrund des Antrags der Linksfraktion ist, dass die EU-Kommission derzeit ein Konzept für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) entwickelt; sie hat dazu einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen vorgelegt. Dieser MIC soll die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mitgeteilt, sie erwarte, dass der Gerichtshof auch die bilateralen Investitionsgerichte ersetzt. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der bei MIC eingesetzten Richter durch geeignete Regelungen gewährleistet wird.

Die Fraktion Die Linke hingegen befürchtet, dass durch die Einrichtung eines MIC ausländischen Investoren und Konzernen undurchsichtige Exklusivrechte gewährt würden. „Im Ergebnis stärkt und zementiert der MIC eine Paralleljustiz zu Lasten normaler rechtsstaatlicher Verfahren, der öffentlichen Haushalte und demokratischer Entscheidungen“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Die Fraktion fordert daher, einen entsprechenden Entwurf der EU-Kommission zurückzuweisen. Außerdem solle die Bundesregierung belastbare Fakten vorlegen, die eine Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes von ausländischen Investoren und Unternehmen belegen. (nal/pez/26.02.2018)“

23.3.2017 – Protest vor dem Bundestag: Nein zum vorgelegten Endlagersuchgesetz

Protest vor dem Bundestag: Nein zum vorgelegten Endlagersuchgesetz

Am Donnerstag stimmt der Deutsche Bundestag über das „Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ ab. Damit soll der zukünftige Weg zur Suche eines Atommülllagers eingeleitet werden. Trotz der Forderung der Anti-Atom-Initiativen und der Umweltverbände, Gorleben aus der Suche auszuschließen, wurde der Standort Gorleben ausdrücklich „im Topf gelassen“. weiterlesen

Fracking-Expertenkommission. Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen


Zur pdf pdf (S. 49)

LINKSFRAKTION im Bundestag erhebt Organklage & Verfassungsbeschwerden gegen CETA

Linksfraktion07.07.2016 Dietmar Bartsch, Klaus Ernst, Sahra Wagenknecht:

CETA ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig

DIE LINKE will auch weiterhin die politische Auseinandersetzung um das Freihandelsabkommen CETA führen. Darüber hinaus werden die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Abgeordneten gegen die Ratifizierung von CETA Organklage und Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Das Freihandelsabkommen nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Über Hintergründe, Inhalt und Stand der Klagevorbereitung informieren die Fraktionsvorsitzenden, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, Fraktionsvize Klaus Ernst sowie der Verfahrensbevollmächtigte Professor Andreas Fischer-Lescano.

Zum Video (Youtube)

Handout Klage CETA Linksfraktion pdf

Klageschrift (pdf)

Vgl. auch: Rede 06.07.2016 – Klaus Ernst: Schluss mit den Tricksereien um CETA

Medienresonanz:

Ceta-Abkommen: Die Linke zieht vor Gericht. Der Unmut über das Ceta-Abkommen wächst: Die Linke klagt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Und in Bayern sammelten Ceta-Gegner mehr als 50 000 Unterschriften. In: Südwestpresse, 19.07.2016
Handelsabkommen Ceta. Linke reicht in Karlsruhe Verfassungsklage ein. In: Deutschlandfunk, 18.07.2016.
„Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada eingereicht.“

Ceta: Linke klagt in Karlsruhe gegen Freihandelsabkommen mit Kanada. In: Fokus. 18.07.2016

Außerdem:
Bundestag; 182. Sitzung vom 06.07.2016
Ernst, Klaus (Die Linke), Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
Keine CETA-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Zeitleiste:
07.07.2016 Linksfraktion Bundestag stellt in einer Pressekonferenz die CETA-Klage vor
15.07.2016 Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano reicht die Klageschrift ein
18.07.2016 Pressemitteilung der Linksfraktion

Freitag, 13. Mai 2016: Bundestag und EU befassen sich mit CETA

Deutscher Bundestag

„Die Gestaltung des Handels zwischen Ländern und Kontinenten gehört zu den am stärksten umstrittenen Themen in Deutschland. Auch der Deutsche Bundestag befasst sich erneut mit dem Thema Handel und geplanten Erleichterungen. Am Freitag, 13. Mai 2016, steht das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ab 10.05 Uhr für eine Stunde auf der Tagesordnung.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Beilegung von Handelsstreitigkeiten

Dabei dürfte die Regelung über Beilegung von Handelsstreitigkeiten ein Schwerpunkt der Debatte sein. Diskutiert werden dürfte auch die Frage der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens vor Abschluss des offiziellen Regulierungsverfahrens.

Die Oppositionsfraktionen haben dazu drei Anträge eingebracht. So fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag, die vorläufige Anwendung des Ceta-Abkommens zu verweigern. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. In einem weiteren Antrag setzt sich die Fraktion für eine „lebendige Demokratie“ und für fairen Handel statt TTIP und CETA“ ein. Über diesen Antrag wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8128) abgestimmt.

Grüne fordern Ablehnung von Ceta

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Bundestag CETA in der aktuellen Form nicht zustimmen soll. In dem Antrag (18/6201), über den der Deutsche Bundestag abstimmen wird, wird verlangt, dass die Bundesregierung schnellstmöglichst eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.

Außerdem wird gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen aus dem Abkommen entfernt werden.

Kein Druck auf kommunale Dienstleistungen

Es müsse auch sichergestellt werden, dass durch das Abkommen kein Druck in Richtung einer Liberalisierung kommunaler Dienstleistungen ausgeübt werde. Auch die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden. Die kulturelle Vielfalt werde im derzeitigen Ceta-Entwurf nicht umfassend genug geschützt.

„Es muss sichergestellt sein, dass Subventionen und staatliche Unterstützung für den gesamten Kulturbereich, nicht nur den der audiovisuellen Medien, auch auf europäischer Seite vor einer Handelsliberalisierung ausgenommen wird“, wird gefordert. (hle/09.05.2016)“

Dokumente:

Antrag Fraktion DIE LINKE: Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).
Antrag Fraktion DIE LINKE: Antrag: Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern (LINK fehlt noch).
Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen (pdf).
Vgl. außerdem die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Probleme der vorläufigen Anwendung von CETA (pdf)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jan van Aken, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6818 – Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).

Vgl. Klaus Ernst: »Die nationalen Parlamente sollen ausgeschaltet werden«

BRÜSSEL PROBT DEN CETA-SKANDAL:

20160501

Ebenfalls am 13. Mai passiert folgendes, wie Petra Pinzler in der ZEIT schreibt: „Am kommenden Freitag wird in Brüssel ein Skandal geprobt. Dann werden Vertreter der europäischen Regierungen gemeinsam mit der EU-Kommission über das CETA-Abkommen beraten. Sie werden diskutieren, wie …“ (Mehr hier)

 

 

 

 

 

Anlässlich der Bundestagsabstimmungen rufen die NaturFreunde auf:

Protest vor dem Bundestag: TTIP und CETA stoppen!

naturfreunde

„Am Freitag, den 13.05. stehen drei Anträge zu den geplanten TTIP-und CETA-Abkommen auf der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag wird über die Anträge der Fraktion DIE LINKE „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ und den Antrag „Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ diskutieren.

Die EU-Kommission und die Bundesregierung wollen die Freihandelsabkommen in diesem Jahr voranbringen. Die EU-Kommission möchte CETA schon in diesem Jahr beschließen. Deshalb werden wir am Freitag bei einer Unterstützungsaktion vor dem Bundestag deutlich machen: Wir sagen Nein zu TTIP und CETA!

Wir fordern:

  • Für einen gerechten Welthandel! Freihandelsabkommen stoppen!
  • Veröffentlichung aller bisherigen Verhandlungsdokumente!
  • Geheimverhandlungen beenden! TTIP und CETA stoppen!

Wir treffen uns

Freitag, 13.05.2016

9.00 Uhr

Platz der Republik, vor dem Deutschen Bundestag

NaturFreunde Berlin“

P.S. Schon mal vormerken: 17. September 2016

Großdemos in 7 Städten:

 

Wie sich die EU-Kommission die Ratifizierung von CETA und TTIP vorstellt

Frankfurter Rundschau
26.02.2016

Demokratie wird zur Seifenoper
Von Klaus Ernst

Freihandelsabkommen stoppenDas Freihandelsabkommen TTIP könnte in der EU rechtskräftig werden, bevor Abgeordnete zugestimmt haben. Das darf nicht geschehen. Der Gastbeitrag.

Wer stimmt in Europa über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) ab? Dies ist bis heute nicht geklärt, obwohl es dabei um fast alle Bereiche des alltäglichen Lebens von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern geht. Und damit nicht genug: Noch bevor die Demokratiefrage beantwortet wird, droht eine Inkraftsetzung der Abkommen. Die EU-Regierungen planen den Freihandel im closed-shop Verfahren.

zum vollständigen Artikel

 

Bundestag: Grüne für Fracking-Verbot

Diese Woche im Plenum des Bundestages:

Freitag, 26. Februar

Fracking-Verbot: Für ein eindeutiges Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang einen Gesetzentwurf der Fraktion (18/7551), der ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vorsieht. Zugleich soll der Entwurf nach den Vorstellungen der Grünen zur „Beendigung des politischen Stillstandes und der Rechtsunsicherheit bezüglich des Einsatzes der umwelt- und gesundheitsgefährdenden sowie energie- und klimapolitisch kontraproduktiven Fracking-Technik“ dienen.

gesetzentwurf

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Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

hibHubertus Zdebel (Mitglied des Deutschen Bundestages, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)

Pressemitteilung
23.11.2015

Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

„Das Abstimmungsergebnis im Forschungsausschuss des Bundestages zur Subventionierung der Fracking-Forschung zeigt, dass die Große Koalition weiterhin an Fracking festhält. So haben ihre Vertreter einen Änderungsantrag der Linksfraktion für den Forschungsetat des Haushaltsplanentwurfs der Bundesregierung abgelehnt, der derartige Subventionen ausgeschlossen hätte.“ erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss.
„Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern, die an die Gaskonzerne fließen.“

Zdebel weiter:fracking
„Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde klar, dass die Bundesregierung beim Thema Fracking-Forschung nicht mit offenen Karten spielt. Erst aufgrund einer schriftlichen Frage von mir musste sie zugeben, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Doch ein Haushaltsposten hierfür war nicht zu identifizieren. Auf eine weitere Nachfrage musste das Forschungsministerium einräumen, dass die Millionen im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 68541 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung–Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Offensichtlich wollte die Bundesregierung die Bereitstellung dieser Mittel verschleiern, um einer Debatte aus dem Weg zu gehen. Dies ist vollständig gescheitert.“

 

Abschließend führt Hubertus Zdebel aus: „Das demonstrative Bekenntnis der Großen Koalition zur Subventionierung der Fracking-Forschung ist umso mehr ein Skandal als in zwei Wochen der Klimagipfel in Paris beginnt. Gefracktes Erdgas hat eine katastrophale Klimabilanz und konterkariert die Bemühungen zum Klimaschutz.“

 

 

Pressemitteilung

Beitrag auf der Website von Zdebel

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bundestag soll CETA ablehnen

hib

Bündnis 90/ Die Grünen

2. Oktober 2015
Bundestag soll CETA ablehnen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Bundestag dem von der Europäischen Union und Kanada geplanten Freihandelsabkommen CETA in der aktuellen Form nicht zustimmen soll. In einem Antrag (18/6201) wird verlangt, dass die Bundesregierung schnellstmöglichst eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden. Außerdem wird gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen aus dem Abkommen entfernt werden. Es müsse auch sichergestellt werden, dass durch das Abkommen kein Druck in Richtung einer Liberalisierung kommunaler Dienstleistungen [z.B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung] ausgeübt werde. Auch die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden. Die kulturelle Vielfalt werde im derzeitigen CETA-Entwurf nicht umfassend genug geschützt. „Es muss sichergestellt sein, dass Subventionen und staatliche Unterstützung für den gesamten Kulturbereich, nicht nur den der audiovisuellen Medien, auch auf europäischer Seite vor einer Handelsliberalisierung ausgenommen wird“, wird gefordert.

 

Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

 

DIE LINKE

 

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

 

(25.09.2015) „Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

 

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

 

Link zur Kleinen Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806024.pdf