Privatsphäre stärkt, Überwachung schwächt! #StopScanningMe
Suche
Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
-
Letzte Beiträge
- AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
- Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee
- Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
- BUND gegen CCS-Endlager
- Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)
- Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte
- TAZ: Hamburger Abgeordneter über Olympia-Gedankenspiele: „Es kommt zu Vertreibungen“
- NDR: Bewirbt sich Hamburg noch einmal um Olympische Spiele?
- NGO-Bündnis fordert mit gemeinsamen Appell die Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
RSS-Feeds
Schlagwort-Archive: CETA
Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)
Leserbrief zu folgenden Beiträgen in der Süddeutschen Zeitung
- Michael Bauchmüller: „CETA ist eine Basis für weitere Verträge“ (Bezahlschranke),* Kommentar vom 1. Dezember
- SZ / dpa: „Bundestag stimmt Ceta zu“, 2. Dezember
- Nikolaus Piper: „FREIHANDEL – Europa braucht ein neues TTIP“ (Bezahlschranke), Kommentar vom 6. Dezember
CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft
Als im Oktober 2016 nach massiven europaweiten Protesten und mehr als 3 Millionen Unterschriften gegen TTIP und CETA die Zustimmung über das CETA-Handelsabkommen im Rat der Europäischen Union auf der Kippe stand, sorgte erst ein „Gemeinsames Auslegungsinstrument zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten“ dafür, dass die notwendige Einstimmigkeit bei der Abstimmung erzielt werden konnte. Am 1. Dezember 2020 wiederholte sich das Spiel. Der Bundestag nahm den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta)… vom 30. Oktober 2016“ an. Damit es jedoch dazu und zu einer Zustimmung der Grünen kommen konnte, war wiederum eine Interpretationserklärung notwendig. Mit dieser Interpretationserklärung sollte zwei gewichtige Einwände gegen das Abkommen – zum Investitionsschutz und zu regulatorischen Kooperation – entkräftet werden, die zuvor im Parlament wie in der öffentlichen Diskussion auch von den Grünen massiv vertreten wurden. Doch ihre Ablehnung von CETA hatte die grüne Parteispitze spätestens mit dem Koalitionsvertrag aufgegeben.
Mit dieser Interpretationserklärung, die in dem vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht enthalten war, sollten die grünen MdBs nun auch formal zur Zustimmung gebracht werden. Dies gelang bis auf drei Ausnahmen. Die Erklärung soll eine bindende Auslegung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards in CETA ermöglichen und dadurch eine missbräuchliche Anwendung dieser Standards wirksam begrenzen. Ferner soll sie eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlamentes im Rahmen der regulatorischen Kooperation bewirken. Am Abkommen selbst wurde nichts geändert, und die Interpretationserklärungen muss noch von der kanadischen Seite akzeptiert werden, wie auch von den Parlamenten der 11 EU-Mitgliedstaaten, die CETA bisher noch nicht ratifiziert haben.
In der Bundestagsdebatte wurde von Seiten der Grünen stolz verkündet, das die Ratifizierung des CETA-Freihandelsabkommens zusammen mit dem tags zuvor beschlossenen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag der EU ein „neues Kapitel der Handelspolitik“ einläute, das „Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt“. Das stimmt für den Ausstieg aus der Energiecharta. CETA jedoch als Aufbruch und Vorbild als einen neuen Handel zu deklarieren, geht an den Tatsachen vorbei. Denn die kürzlich von der EU vorgelegten Verbesserungen bei den Nachhaltigkeitskapiteln der Handelsabkommen gelten nur für neue Abkommen, nicht jedoch für das seit September 2017 vorläufig angewandte CETA. Gewichtiger sind jedoch die Aussagen einiger jüngst veröffentlichter Studien. Laut der Hans-Böckler-Stiftung des DGB ist eine CETA-Ratifizierung für einen intensiven Handel mit Kanada unnötig, dagegen für eine staatliche Handlungsfähigkeit und Klimapolitik brandgefährlich. Letzteres zeigen auch Untersuchungen von Greenpeace und PowerShift auf, nach denen CETA eine Gefahr für die Energiewende in Deutschland ist, denn auch trotz der neuen CETA-Interpretationserklärung sind Klagefälle gegen Klimaschutzmaßnahmen oder gegen andere ökologische Maßnahmen möglich. Für foodwatch stellt CETA stellt eine erhebliche Bedrohung für Verbraucher- und Umweltschutzstandards und die Demokratie in Europa dar. Selbst über weitreichende Fragen wie etwa zu Pestizidrückständen oder Importregeln für gentechnisch veränderte Produkte würden in Zukunft geheim tagende „CETA-Ausschüsse“ entscheiden – ohne dass der Bundestag oder das Europäische Parlament ein Mitspracherecht hätten. Der Beschluss des Bundestages ist eine trügerische Wette auf die Zukunft und missachtet wesentliche Kritikpunkte der Zivilgesellschaft.
Jürgen Knirsch, Hamburg
8. Dezember 2022
Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung (per E-Mail an forum@sz.de)
* In der Printfassung lautete die Überschrift: „HANDELSABKOMMEN MIT KANADA: So muss es sein“ (1. Dezember 2022, Seite 4 Meinung)
#CETA, #stopCETA, #GerechterWelthandel
Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Wichtige Dokumente
Draft Decision of the CETA Joint Committee (pdf)
Debatte im Bundestag (1. Dezember 2022) und Gesetzesvorlage
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt Handelsabkommen mit Kanada zu
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (9. Ausschuss)
Wirtschaftsausschuss gibt grünes Licht für Ceta-Ratifikation
Wirtschaft/Ausschuss – 30.11.2022 (hib 705/2022)
Die hib-Meldung zur Anhörung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung
Debatte im Bundesrat (16.12.2022)
Bundesrat – Tagesordnungen & Termine – 1029. Sitzung des Bundesrates (TOP 26)
Bundesrat, Sitzung vom 16. Dezember 2022, TOP 26
639/22 Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 (Link)
26: Ausführlicher Inhalt
Ausschusszuweisung: Wi (fdf) – EU
Gesetzeskategorie: Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Beschlusstenor: Zustimmung
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 26 (PDF, 87KB)
Vorgang in DIP: Link
Drucksachen
- BT 639/22 Grunddrucksache (PDF, 93KB)
- BT zu639/22 Grunddrucksache (PDF, 319KB)
- BR 639/22(B) Beschlussdrucksache (PDF, 89KB)
Vorgang Gesetzgebung – 20. Wahlperiode
Wichtige Drucksachen
- 05.08.2022 BR-Drucksache 379/22 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 19.09.2022 BT-Drucksache 20/3443 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- 30.11.2022 BT-Drucksache 20/4731 (Gesetzentwurf Bundesregierung)
- Letzter Schritt im Vorgangsablauf: 16.12.2022
- Beratungsstand: Bundesrat hat zugestimmt
Plenum
-
16.09.2022: 1. Durchgang BR-Plenarprotokoll 1024, S. 335-335, TOP 33
-
22.09.2022: 1. Beratung BT-Plenarprotokoll 20/54, S. 5834D-5835D
-
01.12.2022: 2. Beratung und Schlussabstimmung BT-Plenarprotokoll 20/73, S. 8491A-8510A
-
16.12.2022: 2. Durchgang BR-Plenarprotokoll 1029, TOP 26
Pressemitteilungen
attac & Netzwerk Gerechter Welthandel: CETA-Ratifizierung: Breites Bündnis warnt vor neuen Klageprivilegien für Konzerne und Bedrohung für die Klimaschutzpolitik
Bund Naturschutz:Heutige Entscheidung des Bundestags öffnet Tür für klimaschädliche Konzernklagen
NaturFreunde Deutschland: CETA-Ratifizierung: Ein schwarzer Tag für Klima und Umwelt
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
Gastkommentare
Anne Bundschuh: Wirtschaftsabkommen EU–Kanada: Ceta bleibt falsch – taz.de, in: taz, 28. November 2022.
Anne Bundschuh: CETA steht nicht für Fairness und Klimaschutz, 8. Dezember 2022.
Roland Süß: Ceta darf nicht ratifiziert werden!, in: Frankfurter Rundschau, 30. September 2022.
Karl Bär: Freihandelsabkommen mit Kanada. Weshalb Ceta scheitern muss, in: Spiegel, 22. August 2022.
„Artikel 20.30 legt zum Beispiel fest, dass Unterlagen, die Chemiefirmen bei der Zulassung eines Pestizids einreichen, zehn Jahre unter Datenschutz stehen. Derartige Regeln haben mit Freihandel nichts zu tun.“ (Karl Bär)
Homepage- und Blog-Beiträge
Netzwerk gerechter Welthandel: LEAK: Interpretationserklärung zu CETA schützt nicht vor Klagen gegen Klimaschutz / Versprechen der Handelsagenda nicht erfüllt, 10. September 2022.
Thomas Köhler: Demokratie in der Supra-EU in: Verfassungsblog, 1. Dezember 2022.
BUND: CETA: Renaissance der Freihandelsabkommen, 6. Dezember 2022.
Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen, 26. November 2022
Neue(re) Reports zu CETA
Umweltinstitut München e. V.: Kurzstellungnahme zur von der Bundesregierung angekündigten Interpretationserklärung zur Beschränkung des CETA-Investitionsschutzes auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen (PDF)
Hans Böckler: CETA-RATIFIZIERUNG: Für intensiven Handel mit Kanada unnötig, für staatliche Handlungsfähigkeit und Klimapolitik riskant.
Greenpeace: CETA – Eine Gefahr für die Energiewende in Deutschland
foodwatch-Report: CETA ist eine Gefahr für die Demokratie
PowerShift: CETA-Gutachten: Konzernklagen gegen Energiewende weiter möglich
Stellungnahmen, Briefe und Flyer an die Grünen:
15. September 2022: Stellungnahme der lokalen freihandelskritischen Bündnisse und Initiativen im Netzwerk Gerechter Welthandel zur angekündigten Ratifizierung des Handels- und Investitionsabkommen CETA
Weitere Materialien
Netzwerk Gerechter Welthandel: Materialien zu CETA
Glyn Moody: „The EU-Canada Trade Agreement CETA Still Isn’t Done, And May Be Partially Undone Because Of Its Corporate Sovereignty Provisions“, in: techdirt, 9. Dezember 2022.
[zuletzt aktualisiert am: 21.12.2022]
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA):
AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt. Es ist zu erwarten, dass dies sich in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden.
Hinsichtlich des nun relevanten Investitionsschutzes bezweifeln wir weiterhin, ob das Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreichen kann oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.
Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“ weiterlesen
Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen
26. November 2022
Das CETA-Abkommen (Handels und Investitionsabkommen) ist seit 2017 vorläufig in Kraft und soll im Dezember vom Bundestag ohne nennenswerte Debatte verabschiedet werden.
Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen
Die staatliche Handlungsfähigkeit bei der Regulierung von Chemikalien muss inzwischen als außerordentlich schwach und völlig unzureichend erachtet werden. Dem Verbot einer Einzelsubstanz geht ein jahre- teils jahrzehntelanges Ringen voraus, an dessen Ende nicht selten ein Scheitern des Verbotsverfahrens steht. Dass diese enorme Schieflage durch Freihandelsabkommen verstärkt wird, räumt auch die Bundesregierung ein (https://www.bmuv.de/faq/weshalb-sind-noch-nicht-alle-pfas-verboten) und nennt als einer der Gründe, warum PFAS kaum verboten sind, auch die „Anforderungen der internationalen Handelsbestimmungen, nach denen nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen erhebliche Anforderungen an den Nachweis der Umwelt- und Gesundheitsgefährlichkeit stellen“. Insbesondere das CETA-Abkommen nimmt als erstes „Abkommen der neuen Generation“ von Freihandelsabkommen eine Sonderstellung ein: Weitreichende Befugnisse intransparenter CETA-Ausschüsse zur Weiterentwicklung des Abkommens mit dem Ziel des „Abbaus nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ (unter die auch Bestimmungen zum Gesundheits- und Umweltschutz fallen, das ist das Problem) werden voraussichtlich zu einer weiteren Verdrängung des für die Chemikalienregulierung entscheidenden Vorsorgeprinzips führen und in Kombination mit neuartigen Klagebefugnissen für Investoren, mit denen allein die bloße Androhung einer Klage ausreichend Einschüchterung entfalten kann, ein Verbotverfahren einer Substanz weitgehend aussichtslos machen (vgl. IAWR-CETA-Stellungnahme). weiterlesen
Kritik an CETA-Ratifizierung: Verfahren ist undemokratisch und intransparent
25.11.2022
In weniger als einer Woche stimmt der Bundestag über CETA, das umstrittene Handelsabkommen der EU mit Kanada, ab. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Verfahren bis zur Ratifizierung als undemokratisch und intransparent.
Das Abkommen wird seit 2017 vorläufig angewendet. Der handelspolitische Teil ist überwiegend in Kraft, 98 Prozent der Zölle sind weggefallen. Ausgenommen ist bisher der Investitionsschutz. Damit das Abkommen in Kraft tritt, müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren vor allem den Investitionsschutz, weil er einseitige Klagemöglichkeiten ausländischer Investoren und globaler Konzerne gegen staatliche Regulierungen vorsieht. Nun will die Bundesregierung den Vertrag offenbar im Eilverfahren ratifizieren und behält dabei der Öffentlichkeit wichtige Informationen vor.
“Das Verfahren zur Ratifizierung des CETA-Abkommens ist von Intransparenz geprägt. Bei so weitreichenden Entscheidungen bedarf es einer öffentlichen Debatte”, sagt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Unter diesen Umständen darf CETA nächste Woche nicht dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Wir halten es für untragbar, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung die Abgeordneten und die Öffentlichkeit unzureichend informiert. Handelspolitik muss transparent und demokratisch gestaltet und an den Leitplanken einer sozial-gerechten und ökologischen Außenwirtschaftspolitk ausgerichtet werden. Die Ratifizierung von CETA muss gestoppt werden.”
Die Kritikpunkte im Einzelnen:
-
Zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden im Vorfeld der ersten Lesung nicht einmal 24 Stunden zur Anhörung eingeräumt. Auch bei der Expert:innenanhörung waren sie im Gegensatz zu Industrievertretern nicht eingeladen.
-
Um der Kritik an der Inkraftsetzung des Investitionsschutzkapitels mit Sonderklagerechten für Konzerne entgegenzuwirken, ließ die Bundesregierung im Juni eine Interpretationserklärung für den Gemeinsamen CETA-Ausschuss (aus Vertreter:innen der EU Kommission und der kanadischen Regierung) erarbeiten, die laut Handelsagenda der Ampelkoalition vom 24. Juni den “Missbrauch des Investitionsschutzes rechtssicher ausschließen” sollte. Nachdem eine erste Version der Interpretationserklärung Gegenstand kritischer Gutachten und der Expert:innenanhörung war, wurde in der weiterentwickelten Handelsagenda vom 11. November mitgeteilt, die Bundesregierung habe ihre Initiative zu einer “Interpretationserklärung im EU-Kreis finalisiert”; in Gesprächen mit der kanadischen Regierung bereite die EU die Interpretationserklärung für den Gemeinsamen Ausschuss vor. Obwohl die Interpretationserklärung zum Investitionsschutz als Voraussetzung für die zweite und dritte Lesung des Ratifizierungsgesetzes angekündigt worden war, ist die finalisierte Fassung eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung weder der Öffentlichkeit noch den Bundestagsabgeordneten bekannt.
-
Auch das Begleitgesetz zur demokratischen Legitimierung des Gemeinsamen Ausschusses ist bisher nicht öffentlich .
-
Der angekündigte Unterausschuss für Handelsfragen im Bundestag wartet noch immer auf die konkrete Ausgestaltung und Einsetzung.
Das ist eine gemeinsame Pressemitteilung von Attac Deutschland, Naturfreunde Deutschland und dem Umweltinstitut München.
Link zur PM
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! 21. September, 9 Uhr: Nein zu CETA – Zombie-Vertrag verhindern
Am 21. September jährt sich die vorläufige Anwendung von Teilen des CETA-Abkommens zum fünften Mal. Ebenfalls Ende September könnte der Bundestag in der 2. und 3. Lesung bereits über die vollständige Ratifizierung von CETA entscheiden.
Das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA steht wieder auf der politischen Agenda: Die Ampelparteien haben angekündigt, CETA nach der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Die weltweiten ökologischen und sozialen Krisen verschärfen sich – nicht zuletzt wegen einer rücksichtslosen Außenwirtschafts- und Investitionspolitik. Ausgerechnet jetzt soll CETA durch den Bundestag gepeitscht werden. Das nehmen wir nicht hin. Unser Ziel ist klar:
Wir wollen die Ratifizierung von CETA stoppen!
CETA ist eine Bedrohung für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, bäuerliche Landwirtschaft, Sozialstandards und soziale Daseinsvorsorge, Kultureinrichtungen und die Indigenen in Kanada. Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse vergrößern schon heute den Lobby-Einfluss transnationaler Konzerne und engen demokratische Politikgestaltung ein. Mit der vollständigen Ratifizierung von CETA tritt die Paralleljustiz mit Sonderklagerechten für Konzerne in Kraft – das ist brandgefährlich und zutiefst unverantwortlich! Konzerne könnten Arbeitnehmer*innen- oder Klimaschutzgesetze verhindern, verwässern oder an horrende Schadensersatzzahlungen koppeln, weil diese ihre erhofften Profite schmälern. Angesichts der multiplen Krisen können wir es nicht zulassen, dass Konzerne die Handlungsspielräume unserer Parlamente und Regierungen beschneiden!
Um die Parteien und Fraktionen an ihre Versprechen während der großen Demonstrationen gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu erinnern, organisiert das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!” eine Aktion vor dem Bundestag.
Wir treffen uns
Mittwoch, 21.09.2022
09.00 Uhr
Befestigter Bereich vor dem Deutschen Bundestag (Reichstagswiese)
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!
Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, PowerShift, BUND Berlin, FIAN Berlin
Aufruf zu den CETA-Aktionstagen vom 19. bis 24. September 2022
Aufruf zu den CETA-Aktionstagen
Macht mit bei den bundesweiten dezentralen CETA-Aktionstagen in der Woche vom 19. – 24. September 2022!
Das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA steht wieder auf der politischen Agenda: Die Ampelparteien haben angekündigt, CETA nach der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Die weltweiten ökologischen und sozialen Krisen verschärfen sich – nicht zuletzt wegen einer rücksichtslosen Außenwirtschafts- und Investitionspolitik. Ausgerechnet jetzt soll CETA durch den Bundestag gepeitscht werden. Das nehmen wir nicht hin. Unser Ziel ist klar:
Wir wollen die Ratifizierung von CETA stoppen!
CETA ist eine Bedrohung für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, bäuerliche Landwirtschaft, Sozialstandards und soziale Daseinsvorsorge sowie Kultureinrichtungen in beiden Ländern und bedroht zudem die Lebensgrundlagen und Rechte indigener Communities in Kanada..
Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse vergrößern schon heute den politischen Einfluss transnationaler Konzerne und engen demokratische Politikgestaltung ein. Mit der vollständigen Ratifizierung von CETA tritt die Paralleljustiz mit Sonderklagerechten für Konzerne in Kraft – das ist brandgefährlich und unverantwortlich! Konzerne können damit Arbeitnehmer:innen- oder Klimaschutzgesetze verhindern, verwässern oder an horrende Schadensersatzzahlungen koppeln, weil diese ihre erhofften Profite schmälern.
Angesichts der multiplen Krisen können wir es nicht zulassen, dass Konzerne die Handlungsspielräume unserer Parlamente und Regierungen beschneiden!
Durch unsere vielfältigen Proteste in den vergangenen Jahren haben wir erreicht, dass CETA bisher erst vorläufig und nicht in vollem Umfang angewendet wird. Jetzt gilt es wieder zusammenzukommen und gemeinsam die Ratifizierung von CETA zu stoppen!
Darum lasst uns jetzt gemeinsam Druck machen!
Am 21. September jährt sich die vorläufige Anwendung von Vertragsbestandsteilen des CETA-Abkommens zum fünften Mal. Für die Industrie ist dies ein Anlass zu feiern, wir sagen: StopCETA!
Ebenfalls Ende September könnte der Bundestag in der 2. und 3. Lesung bereits über die vollständige Ratifizierung von CETA entscheiden.
Die kurze Zeit, die uns bis dahin verbleibt, wollen wir nutzen, um bundesweit in möglichst vielen Städten und Gemeinden kreative Aktionen gegen CETA durchzuführen.
Zu Zeiten der großen Demos gegen TTIP und CETA waren Sozialdemokrat:innen und Grüne ganz vorne mit dabei. Davon wollen sie jetzt in der Ampelkoalition nichts mehr wissen.
CETA, ein Handelsabkommen, das den Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz mit Füßen tritt und demokratische Entscheidungen aushebelt, abgesegnet von Grünen und Sozialdemokraten? Nicht mit uns! Denn: Die Inhalte von CETA sind über die Jahre nicht besser geworden, die Folgen des Abkommens erweisen sich aber in Anbetracht der fortschreitenden Klimakatastrophe als zerstörerischer denn je zuvor.
Wir werden CETA stoppen!
In und vor möglichst vielen Partei-, Abgeordnetenbüros und Veranstaltungen der Grünen und der SPD soll unsere Botschaft in den nächsten Wochen unübersehbar sein. CETA muss vom Bundestag und vom Bundesrat gestoppt werden.
Keine Paralleljustiz für Konzerne: CETA stoppen! Demokratie ist nicht verhandelbar
Wir brauchen dringend eine neue und gerechte Handelspolitik, die nicht Profite, sondern Menschen und den Planeten schützt! Keine Ratifizierung von CETA!
Was Ihr jetzt tun könnt:
EILT: Der Bundesrat soll am 16.09.2022 über CETA beraten.
Bundesrat: „Freihandelsabkommen mit Kanada“ (Link)
Was könnt ihr tun?
Kontaktiert die Landtagsabgeordneten oder die Mitglieder des Bundesrates von SPD und Grünen in Eurem Bundesland: die Länder müssen gegen die die geplante CETA-Ratifzierung Einwand erheben, denn damit würden exklusive Schiedsgerichte für Investor*innen geschaffen.
Liste aller Mitglieder des Bundesrats: Link
- Werdet vor Ort aktiv und vernetzt euch.
- Informiert bei Bewegungstreffen und Demos über die drohende Ratifzierung von CETA.
- Schreibt an eure Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen, dass sie CETA nicht ratifzieren dürfen.
- Führt Protest-Aktionen vor den lokalen Parteibüros durch. Informiert die Presse darüber. Teilt Fotos davon auf den Sozialen Medien. Hashtag #STOPCETA
- Informiert öffentlich über CETA: verteilt Flyer, ladet Referent:innen ein, meldet einen Infostand an; räumt die Ratifizierung ab (Dosenwerfen), sprüht CETA stoppen, geht zu Demos, verteilt Flyer und redet dort. …
- Informiert eure örtliche Presse über die drohende Ratifzierung von CETA und den gesellschaftlichen Widerstand dagegen.
Kampagnen-Materialien:
Downloads:
Info-Flyer (pdf)
Musterbrief an Abgeordnete (docx)
Muster-Pressemitteilung Word PDF
Druckgrafiken für Banner, Poster, Social Media (Dateien)
Bestellt unser kostenloses Aktionspaket: https://www.gerechter-welthandel.org/bestellformular-ceta/
100 Flyer CETA Ratifizierung stoppen
1 Banner 60 X 80 Aufschrift: CETA Ratifizierung stoppen
1 Vorlage Muster-Pressemitteilung
Nützliche Links für Hintergrund und Argumente
Aktuelle Pressemitteilung der kanadischen und deutschen Zivilgesellschaft gegen die geplante Ratifizierung von CETA
Kurzgutachten von August 2022 (pdf) des Umweltinstituts „CETA-Interpretationserklärung unwirksam!“. (Presseerklärung)
Lasst uns Druck machen für eine andere Handelspolitik:
CETA stoppen – Für einen global gerechten Welthandel!
Caroline Brouillette: Flüssiggas aus Kanada. Nicht auf unsere Kosten
26. August 2022
t-online
„Wer in Deutschland an Kanada denkt, hat die Rocky Mountains, die Niagarafälle oder Eisbären im hohen Norden vor Augen. Fragt man uns Kanadier, dominieren oft andere Bilder: Verkohlte Wälder, schmelzende Gletscher, verwüstete Städte, zerstörte Autobahnen. Von Küste zu Küste trägt das Land schon jetzt die Narben der Klimakrise. Wir sind schockiert, dass Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz die Ursachen hierfür weiter befeuern will.“
Zum Kommentar von Caroline Brouillette
Juristische Untersuchung ergibt: CETA-Interpretationserklärung unwirksam
25. August 2022
Anfang dieser Woche reiste Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen mit Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Kanada. Neben LNG, Wasserstoff und kritischen Rohstoffen ging es wie erwartet auch um CETA. Wenn es nach der deutschen Bundesregierung geht, soll das völlig veraltete Abkommen noch dieses Jahr ratifiziert werden. Um den öffentlichen Druck zu besänftigen, hat sie dafür eine Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel (Kap. 8) angekündigt, die das Klagerecht auf Fälle der direkten Enteignung und den Diskriminierungsschutz beschränken sollen. Eine neue juristische Untersuchung im Auftrag des Umweltinstituts zeigt: Dieser Plan funktioniert nicht! …
Zur Meldung
Zur Untersuchung (pdf)
Presseecho:
Anja Krüger (taz): „Europäisch-kanadischer Handelspakt CETA: So geht’s nicht. Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte würden bleiben.“ Zum Artikel
Klimareporter: Kanzler zum Gas-Shopping in Kanada erwartet
Klimareporter
20. August 2022
Mit einer Wirtschaftsdelegation reisen Kanzler Scholz und Wirtschaftsminister Habeck am Sonntag nach Kanada. Sie könnten dem Werben der kanadischen Öl- und Gasindustrie nachgeben, Flüssigerdgas nach Deutschland zu liefern, befürchten Umweltschützer diesseits und jenseits des Atlantiks.
Von Jörg Staude
Zum Artikel
AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland
Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.
Stellungnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag [Link]. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 [Link] hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert.
Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.
Aus Sicht der AöW hat sich an unserer kritischen Position aus dem Jahr 2016 nichts geändert – hierzu auch unsere aktuelle Position gegenüber des BMWK [PDF].
Uns ist bewusst, dass das Ratifizierungsverfahren in Deutschland sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben hat. Wir bezweifeln auch, ob der Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.
Im Folgenden werden die aus unserer Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Hier müssen klarstellende Maßnahmen auch von Deutschland getroffen werden, sowohl für die Auslegung von CETA als auch für zukünftige Mandate für andere Handelsabkommen.
1. Wasserrechte als „Konzessionen“ (Artikel 8.1 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf))
Das geplante CETA-Abkommen stuft Wasserrechte grundsätzlich als „Investitionen“ ein (vgl. CETA- Text, S. 30 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf) „einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“ oder L11/52), die somit vom CETA-Investitionsschutz erfasst wären. Während Investor-Staat-Investitionsschutz dem Eigentumsschutz dient, soll aber Wasser gem. Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig sein.
Wasser(entnahme)rechte von Investoren – im Anwendungsbereich von CETA – unterliegen mit dem Investorenschutz einem besonderen Schutz, der bei direkten Nutzungskonkurrenzen in die Waagschale geworfen werden kann. Der öffentliche Wasserversorger mit Sitz im Inland hätte diese Möglichkeit jedenfalls nicht und wäre bei der rechtlichen Verfolgung seiner Interessen benachteiligt. Dies kann bei direkten Nutzungskonkurrenzen ausschlaggebend sein – auch wenn der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt wurde.
Gleiches gilt für (Schadstoff-)Einleitgenehmigungen der Industrie (Gewässerbenutzung gem. WHG). Rechtlich ist eine strengere Regelung von Einleitgenehmigungen bereits heute schwierig. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Einbeziehung von Investorenschutz eine Beschränkung von Einleitgenehmigungen (z.B. Verkürzung der Geltungsdauer) gänzlich vereiteln würde. Ein Investor – im Anwendungsbereich von CETA – mit Einleitgenehmigung in Deutschland würde sich gegen eine Verschärfung rechtlich anhand des Investorenschutzes zur Wehr setzen können. Ein Industriebetrieb aus Deutschland hätte im Übrigen hingegen keinen Zugriff auf den Investorenschutz.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Zu Artikel 8.1 (Begriffsbestimmungen) (pdf) zur Formulierung „f) ein Interesse, das sich ergibt aus i) einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“
Es wird davon ausgegangen, dass Wasserrechte (Entnahme, Ableitung, Einleitung und sonstige Nutzung) nicht unter das Beispiel fallen.
2. Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf)
Weiterhin muss insbesondere der Art. 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) beachtet werden. In Abs. 3 heißt es:
„Erlaubt eine Vertragspartei die kommerzielle Nutzung eines bestimmten Wasservorkommens, so verfährt sie dabei in einer mit diesem Abkommen vereinbaren Weise.“
Ob die Nutzung für die öffentliche Wasserversorgung eine kommerzielle Nutzung ist (wegen der Entgeltlichkeit) oder ob sogar die Abwasserentsorgung hinsichtlich Einleitungsrechten auch darunter fällt, ist völlig offen und kann sogar zu Investitionsschutzklagen führen. Ein Gutachten von Prof. Laskowski [PDF] für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2016 greift diesen Aspekt auf.
Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung für/durch die öffentliche Wasserwirtschaft nicht als kommerzielle Nutzung im Sinne von Artikel 1.9 Absatz 3 CETA (pdf) zu verstehen ist.
Zu Artikel 1.9 CETA (pdf) gibt es eine Zusatzerklärung (pdf) von der EU-Kommission zu Wasser (Nr. 8) (pdf), die aber das oben genannte Problem um Investitionsschutz, öffentliche Wasserwirtschaft und Nutzungskonkurrenzen nicht klarstellt. Die Erklärung von Slowenien (Nr. 23) (pdf) ist dagegen weitgehender. Es ist allerdings unklar inwieweit die Erklärung verbindlich ist bzw. sein kann.
Auch das Gemeinsame Auslegungsinstrument (pdf) greift zwar in Nr. 11 (pdf) das Thema auf, klärt aber nicht was kommerzielle Nutzung ist. Auch hier ist die Verbindlichkeit der Erklärung noch sehr offen.
Politisch sollte jedoch deutlich sein, dass Artikel 1.9 (pdf) nicht nur für Slowenien relevant ist. Hier muss – wenn überhaupt möglich – im gemeinsamen Ausschuss des CETA (Joint Committee) Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die öffentliche Wasserwirtschaft und die Wassernutzung vor Investitionsschutzklagen geschützt sind.
Der Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) darf im Hinblick auf zukünftige Nutzungskonkurrenzen und der Beachtung des Vorrangs der Wasserversorgung nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee [angelehnt an die Erklärung von Slowenien]:
Es wird davon ausgegangen, dass für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Wasserressourcen (einschließlich der sowohl für die öffentliche Wasserversorgung als auch für andere öffentliche Zwecke – wie öffentliche Abwasserbeseitigung – verwendeten Wasserressourcen) nicht als kommerzielle Nutzung unter Artikel 1.9 Absatz 3 (pdf) fallen.
In Bezug auf Wasser wird davon ausgegangen, dass dieses Abkommen nicht die Verpflichtung auferlegt, über das EU-Recht hinauszugehen, oder das Recht jeder Partei einschränkt, Maßnahmen zur Bewirtschaftung, zum Schutz und zur Erhaltung seiner Wasserressourcen (sei es für kommerzielle Zwecke, zur Nutzung als Trinkwasser, zur gemischten oder einer anderen Verwendung) zu ergreifen oder beizubehalten, wozu auch das Recht jeder Partei gehört, die gewährten Wasserrechte zu beschränken oder zu entziehen.
3. Absicherung der Leistungen der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Investitionsstreitigkeit
Eine umfassende Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist in CETA nicht zu sehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaanpassungsmaßnahmen werden die Einrichtungen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft über Ihre Kernaufgaben hinaus weitere Aufgaben in Kooperation mit Kommunen und Ländern übernehmen bzw. erfüllen – Klimaanpassung, Klimaschutz, Wasserwiederwendung, Ressourcenschutz um nur einige Stichworte zu nennen. Viele dieser Aufgaben werden durch den Negativlistenansatz nicht geschützt und allenfalls als Daseinsvorsorge nur geschützt, wenn die Dienstleistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllt wird, aber nicht in einem integrierten System von unterschiedlichen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, wo der (Leistungs-)Austausch untereinander durch Koordinierung, Planung und Kooperation erfolgt. Und gerade der Klimawandel erfordert integrierte Maßnahmen auf unterschiedlichen kommunalen und staatlichen Ebenen.
Der Vorbehalt für die „Wasserentnahme, -aufbereitung und –verteilung“ (S. 900 oder L 11/922) (pdf) bezieht sich lediglich auf Marktzugang und Inländerbehandlung und lediglich in der „Beschreibung“ ist ein Bezug zu Investitionen enthalten.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Streitigkeiten in Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung und deren Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.
Der Vorbehalt „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ (S. 957 oder L 11/979) (pdf), bezieht sich zwar auf Abwasser ist aber beschränkt auf den Marktzugang. Der Vorbehalt für Deutschland erwähnt nur in der Beschreibung „Investitionen“.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Tätigkeiten der öffentlichen Abwasserwirtschaft und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.
Der Vorbehalt für die „public-utilities“-Klausel (S. 898 oder L 11/920) (pdf) bezieht sich nur auf Marktzugang und die Beschreibung enthält in der Beschreibung im Titel „Investitionen“.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird klargestellt, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.
In Erwägungsgrund 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Dieser Grundsatz bedeutet aus unserer Sicht, dass die oben genannten Wasserthemen nicht nur von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeklammert sein müssen, sondern auch, dass sie nicht Gegenstand von Handelsabkommen sein dürfen.
Berlin, den 16.08.2022
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Link zur Stellungnahme (pdf)
NaturFreunde: CETA darf nicht ratifiziert werden!
Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands:
CETA darf nicht ratifiziert werden!
Neoliberale Freihandelsabkommen haben keine Zukunft
Berlin, 24. Juni 2022 – Zur aktuellen Ankündigung der Bundesregierung, CETA im Deutschen Bundestag noch vor der Sommerpause ratifizieren zu wollen, erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:
Die Verabschiedung von CETA schadet der Umwelt und behindert die Durchsetzung von sozialen Standards. Die NaturFreunde Deutschlands appellieren an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, das neoliberale Freihandelsabkommen CETA nicht zu verabschieden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärt, dass die Fraktionen „nach intensiven Verhandlungen die Grundlage für eine neue Handelspolitik geschaffen haben, die fairer und nachhaltiger sein wird“, und gleichzeitig das neoliberale Freihandelsabkommen CETA verabschieden wollen. Bündnis 90/Die Grünen haben den Protest gegen TTIP und CETA über viele Jahre unterstützt und sich an den Großdemonstrationen mit hunderttausenden Teilnehmer*innen beteiligt.
Die NaturFreunde Deutschlands treten für eine nachhaltige Entwicklung als Alternative zu CETA ein. Die NaturFreunde wollen mithelfen, die marktkonforme Weltordnung zu beenden und in eine sozial-ökologische Transformation hin zu einer solidarischen und fairen Weltordnung einzutreten. Das Freihandelsabkommen CETA bleibt dagegen in der Ideologie des Neoliberalismus, die seit den 1980er-Jahren die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zwischen Markt und Demokratie verschiebt, verhaftet.
Das Freihandelsabkommen CETA trägt in keiner Weise zu einer nachhaltigeren und sozialeren internationalen Handelspolitik bei:
Abbau der Demokratie
Die NaturFreunde wehren sich gegen die immer weiter fortschreitende Ökonomisierung der Gesellschaft. Für die Verwirklichung der Interessen von international agierenden Großunternehmen wird hingenommen, dass die Rechte der Parlamente und der Gerichte immer weiter eingeschränkt werden.
Internationale Schiedsgerichte schränken demokratische Gerichtsbarkeit ein
Mit der Schaffung von internationalen Schiedsgerichten wird die demokratische Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und Gerichten untergraben, die Gerichtsbarkeit wird ausgehebelt und nationale Gesetze werden unterlaufen.
Regulatorische Kooperation behindert demokratische Willensbildung
Durch die Regulatorische Kooperation werden internationale Konzerne in die Lage versetzt, bereits im Vorfeld von parlamentarischen Beratungen auf die Regierungen Druck auszuüben, um unliebsame Vorhaben der Parlamente zu verhindern. Die regulatorische Kooperation wird dazu führen, dass große Unternehmen noch mehr als bisher an neuen Gesetzen mitwirken werden und ihre Forderungen durchsetzen können. Arbeitnehmer*innenschutzrechte, Umwelt- und Verbraucher*innenschutz bleiben so auf der Strecke.
Gentechnik und Fracking können leichter durchgesetzt werden
Aufgrund des Zusammenspieles von internationalen Schiedsgerichten, gegenseitiger Anerkennung von Standards, fehlender Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht von Produkten und der fehlenden Festschreibung des Vorsorgeprinzips als festem Grundbestandteil für die Zulassung neuer Produkte, können risikoreiche Technologien wie gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Fracking in den Staaten der EU einfacher durchgesetzt werden.