Schlagwort-Archive: CETA

TTIP und Fracking im Schatten der WM

 

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

FAZ
14.06.2014

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

Chlorhühnchen, Genmais und Geheimverhandlungen [und Privatisierung der Daseinsvorsorge, Zwangs-Fracking… und geheime Schieds“gerichte“, kurz: die Aushöhlung der Demokratie]: Dem geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika wird vieles vorgeworfen [UND ZWAR ZU RECHT!!!]. SPD-Justizminister Heiko Maas fordert jetzt, die nationalen Parlamente sollten darüber abstimmen […auf unser GroKo-Parlament setzen wir zwar nicht, aber vielleicht siehts in den anderen Ländern besser aus…]

zum Artikel…

Und zur Aussage: „Die Bundesregierung werde nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag habe.“

kann man hierauf verweisen:

 

Neuer TTIP-Leak zeigt, dass kommunale Daseinsvorsorge nicht aus dem Freihandelsabkommen herausgenommen wurde

Es wurden weitere TTIP-Unterlagen geleakt. Dazu erschienen einige Beiträge:

COMPUTERWORLD UK
13.06.2014

TTIP Update XXVIII
Von Glyn Moody

The big news this week is an important leak detailing what the European Commission will offer the US in the fields of services and investment. It’s super fresh: the document is currently being circulated to the governments of the EU’s Member States, and comments remain open until 30 June, so we are gaining important insights into real-time discussions that have hitherto been completely hidden from us.

[…]
It turns out that TISA forms a kind of unholy trinity together with TTIP and the Trans-Pacific Partnership agreement (TPP). Between the three of them, they aim to define the terms for world trade for the coming years: TTIP covers transatlantic trade and investment, TPP the transpacific trade, and TISA global trade in services. TISA involves around 50 countries including the European Union. What TTIP, TPP and TISA have in common is the US, which seeks to use these three treaties to cement its position as they key player in trade and services. The idea is obviously to set the terms for those before China takes over as the world’s biggest economy.

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Auch

European Federation of Public Service Unions (EPSU) hat am 13. Juni einen Beitrag dazu verfasst:

Leaked documents TTIP reveal substantial EU commitments, public services not excluded


zum Artikel

Hier ist außerdem eine Zusammenfassung mit weiterführenden Links von Liese Müller.

 

Investorenschutz. Profit [unter anderem für Veolia] als höchstes Rechtsgut.

Le Monde diplomatique
13.06.2014

Profit als höchstes Rechtsgut
Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den [TTIP-]Tafta-Regeln wird es alle treffen. Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

zum Artikel…


Ein weiterführender Link:
Cases and Regulatory Impacts
„Foreign investors have sued governments in numerous cases under investment treaties and investment contracts. These lawsuits give rise to debate because of their potential impacts on government decision-making, their cost, and the manner in which they are decided.

Known cases, up to May 2010, can be searched in the IIAPP database. The database provides descriptive information and points to avenues for further research on particular cases. Information in the database is not comprehensive because international investment arbitration in some forums is highly confidential and because the database does not include arbitrations under investment contracts. […]“

 

Prausmüller: Öffentliche Dienstleistungen in der Handelspolitik der EU: von GATS über TiSA zu TTIP

Am 20. Mai fand eine Veranstaltung zu TTIP statt.

3. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

 

Mit dem EU-USA Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) drohen essentielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge – z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr. Diese müssen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und hohen qualitativen, sozialen und umweltpolitischen Standards genügen. Diese Dienstleistungen sind am Gemeinwohl orientiert und sollen nicht der Gewinnmaximierung privater Interessen dienen. Den dazu nötigen Gestaltungsspielraum auf nationaler und kommunaler Ebene drohen die TTIP Verhandlungen weiter zu beschneiden –mehr Druck in Richtung Privatisierung ist zu erwarten. Dies gilt zum Beispiel für die öffentliche Trinkwasserversorgung, deren Privatisierung von der deutschen Bevölkerung in großer Mehrheit strikt abgelehnt wird. Die negativen Folgen von Privatisierung wie Preissteigerungen, der Verlust lokaler Einflussmöglichkeiten und die Herauslösung aus der kommunalen Daseinsvorsorge könnten Wasser zu einer herkömmlichen Handelsware machen. Das Gleiche droht Bildung und Gesundheit. Auch die Kreis- und Stadtsparkassen könnten ihrem öffentlichen Auftrag, der Bereitstellung von flächendeckenden Finanzdienstleistungen für die Bürger und von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen in der Region nicht mehr nachkommen.

Sehr interessant war der Vortrag von Oliver Prausmüller (Arbeitskammer Wien): Öffentliche Dienstleistungen in der Handelspolitik der EU: von GATS über TiSA zu TTIP (Oliver Prausmüller, Arbeiterkammer Wien (tbc)). Dankenswerterweise wurden uns heute die Vortragsfolien zugeschickt.

HIER kann man ihn als pdf herunterladen.

Bayerische Staatsregierung: Die Daseinsvorsorge darf durch TTIP nicht gefährdet werden

Bayerische Staatsregierung
Juni 2014

Freihandelsabkommen mit den USA. Bayern sagt „ja“ zu einer ausgewogenen Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
[also sagt sie NEIN, denn bekanntlich ist TTIP alles andere als ausgewogen]

[…] Kommunale Daseinsvorsorge: Die Daseinsvorsorge darf nicht gefährdet werden. Es bestehen Befürchtungen, dass die TTIP-Verhandlungen zu einer Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge und hier insbesondere der Wasserversorgung führen könnte.
Die EU-Kommission hat zugesichert, dass die Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Wege sogenannter Vorbehalte vom Anwendungsbereich des Abkommen ausgenommen sein werden. Die Bayerische Staatsregierung wird ein Augenmerk darauf haben, dass die EU-Kommission dies auch so umsetzt. […]

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John Hilary: TTIP ist ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie

Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen. Freibrief zur Deregulierung. Angriff auf Arbeitsplätze. Ende der Demokratie.

TTIP ist (daher) nicht als Verhandlung zwischen zwei konkurrierenden Handelspartnern zu verstehen, sondern als Angriff gegen die europäischen und US-amerikanischen Gesellschaften seitens transnationaler Unternehmen.
Deren Ziel ist die Beseitigung regulatorischer Hindernisse für ihre Geschäfte beiderseits des Atlantiks.

TTIP: Ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie. Von John Hilary, veröffentlicht Mai 2014 von dem RLS-Büro Brüssel

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen, das gegenwärtig – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Die Absicht zur Aufnahme von TTIP-Verhandlungen wurde erstmalig im Februar 2013 von Präsident Barack Obama in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt. Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission und ihren US-amerikanischen VerhandlungspartnerInnen fand im Juli desselben Jahres statt. Die Gespräche sollen möglichst rasch durchgeführt werden, ohne dass Details an die Öffentlichkeit dringen, in der Hoffnung sie abzuschließen, bevor die Menschen in Europa und den USA das Ausmaß der Bedrohung durch TTIP erkennen.

zur Broschüre (pdf)

zum Artikel… (pdf)

* John Hilary ist Direktor von War on Want. Er hat in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Beiträge zum Thema Handel und Investitionen veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde er zum Honorarprofessor am Institut für Politik und internationale Beziehungen der University of Nottingham berufen. Sein neues Buch „The Poverty of Capitalism: Economic Meltdown and
the Struggle for What Comes Next“ erschien im Oktober 2013 bei Pluto Press


 

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten

ZEIT ONLINE
05.06.2014

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten
Von Zacharias Zacharakis

EU und USA planen offenbar ein Supergremium, das Industrievertretern exklusiven Zugang zu Gesetzesvorhaben einräumen soll. Kritiker des Freihandelsabkommens sind empört.

[…]

Mehr als 170 internationale Organisationen – darunter Attac, LobbyControl, Transparency International und der Umweltschutzverband Nabu [und der Berliner Wassertisch 🙂 ] – kritisieren die Pläne in einem gemeinsamen Brief (pdf) an die Brüsseler EU-Kommission und die US-Regierung.

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TTIP: Gespenstische Vorgänge

Ver.di
06.06.2014

TTIP: Gespenstische Vorgänge
Von Maria Kniesburges

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) droht eine neue Dimension der Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. In streng geheimen Verhandlungen soll das und mehr auf den Weg gebracht werden

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Umweltinstitut München: Aktion gegen TTIP und CETA

Unsere Meinung ist nicht gefragt – Wir sagen sie trotzdem!

Um Dampf aus der Debatte über das TTIP zu nehmen, kündigte EU-Handelskommissar Karel de Gucht an, „die europäische Öffentlichkeit“ zu „konsultieren“. Die Grundfrage, ob die Bürgerinnen und Bürger in Europa das Abkommen überhaupt wollen, wird in diesem Konsultationsverfahren nicht gestellt. Mit unserer Onlineaktion haben wir für Sie eine Möglichkeit geschaffen, sich einfach daran zu beteiligen und das Konsultationsverfahren zum Protest zu nutzen.

Hinter verschlossenen Türen verhandelt die Europäische Union seit Juli 2013 über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP), um „Handelshemmnisse“ dies- und jenseits des Atlantiks abzubauen. Unter den Tisch fallen die Interessen der Umwelt und der Menschen. Ein Teil des Abkommens sollen Investitionsschutzklauseln sein, die es Konzernen erlauben würden, bei Gesetzesänderungen, die ihre Gewinnchancen mindern, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen. Diese Streitfälle werden vor geheim tagenden Schiedsstellen aus drei ad hoc bestellten RichterInnen verhandelt. Demokratie sieht anders aus!

Um diese Investitionsschutzklauseln geht es im Konsultationsverfahren zur Bürgerbeteiligung. Doch in den Erläuterungen zu den Fragen stellt die EU lediglich dar, welche angeblichen Verhandlungserfolge im Bereich des Investitionsschutzes bei europäisch-kanadischen Abkommen CETA erreicht wurden, und fragt, wie sich Details verbessern ließen. Gegner und Gegnerinnen von Investitionsschutzabkommen sollen nicht zu Wort kommen.

Das Verfahren enthält zynische Formulierungen, in denen Investitionsschutzrechte für Konzerne mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf eine Ebene gestellt wird. Die Erläuterungen zu den Fragen triefen vor Eigenlob. Komplizierte, detailreiche Fragen mit Bezug auf einen juristischen Referenztext in ausschließlich englischer Sprache machen eine breite Bürgerbeteiligung unmöglich. Die Befragung richtet sich nicht an die gesamte Öffentlichkeit, sondern an ein juristisches Fachpublikum und Unternehmen mit Interesse an Investitionen in den USA.

Diese Mischung aus Eigenlob und Zynismus lassen wir der Kommission nicht durchgehen! Wir funktionieren das Konsultationsverfahren in ein Protestinstrument um.

Das Umweltinstitut München hat für Sie Antwortvorlagen erstellt, mit der Sie einfach am Konsultationsverfahren mitmachen und der Kommission ihre Meinung sagen können. Machen Sie bei unserer Aktion mit und nutzen Sie den Fragebogen der EU, um gegen Sonderrechte für Konzerne und die Abkommen TTIP und CETA zu protestieren.

Wir wollen:

  • Einen Abbruch der TTIP-Verhandlungen.
  • Die Ratifizierung des europäisch-kanadischen Abkommens CETA verhindern.
  • Die Investitionsschutzklauseln in der Europäische Energiecharta auflösen, auf deren Basis Vattenfall gegen den Atomausstieg klagt.
  • Keine bilateralen Investitionsabkommen, die die Länder des Südens zur Beute europäischer und amerikanischer Konzerne machen.

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

BVÖD zu TTIP: Öffentliche Dienstleistungen müssen rausgenommen werden!

Pressemitteilung Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen* (bvöd):

05.06.2014

„TTIP muss Qualität und Vielfalt der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren“

Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft positionieren sich zu geplanter transatlantischer Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP

Berlin, 05.06.2014. Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier zur Rolle der öffentlichen Daseinsvorsorge in der geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA geäußert. Gegenüber der Bundesregierung bringen sie darin zum Ausdruck, dass in dem Verhandlungsmandat der EU die Rolle der öffentlichen Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge nicht ausreichend beachtet wird. Für Deutschland bedeutet das eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Vielfalt bei der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistungen.

„Es ist Konsens in der Europäischen Union, dass öffentliche Dienstleistungen als fundamentale Grundlage der Gesellschaft eine besondere Aufgabe erfüllen und nicht im selben Umfang den Wettbewerbs- und Marktregeln unterliegen wie andere Dienstleistungen“
, sagt Hans-Joachim Reck, Präsident des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen (bvöd).

„Der Vertrag von Lissabon ermöglicht den nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie öffentliche Dienstleistungen organisiert werden, einen weiten Ermessensspielraum. Wir fordern daher, dass diese Gestaltungsfreiheit und die Vielfalt der Erbringungsformen nicht durch den im TTIP angestrebten unbegrenzten Marktzugang gefährdet wird.“

Grundsätzlich begrüße man das Abkommen als Chance für Wachstum und Wohlstand durch eine vertiefte ökonomische Zusammenarbeit, eine verbesserte internationale Arbeitsteilung und die Verbesserung internationaler Wertschöpfungsketten durch Angleichung und Harmonisierung technischer Normen und Standards. Jedoch muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich eines transatlantischen Marktzugangs ausgenommen werden, um die hohe Qualität dieser Dienstleistungen in Deutschland weiter zu garantieren, so Reck.

Auch die Möglichkeit der örtlichen Behörden zur Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungen dürfe nicht als Handelshemmnis angesehen und über internationale Schiedsgerichte von Unternehmen angegangen werden.

Positionen und Forderungen des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP) (pdf)

Zum Artikel

*Der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (bvöd) ist ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung.

 

Veranstaltung Bündnis 90/Die Grünen: TTIP, CETA … und der Rest der Welt?

Bündnis 90/Die Grünen 03.06.2014 TTIP, CETA … und der Rest der Welt? 120 TeilnehmerInnen diskutierten am 19. Mai auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion die Auswirkungen der geplanten Freihandelsabkommen auf die Umwelt- und Entwicklungsagenda. Mit VertreterInnen aus Entwicklungsorganisationen, Umweltverbänden, Forschungseinrichtungen, globalisierungskritischen Netzwerken, aber auch Wirtschaftsverbänden waren Stakeholder aus vielen Bereichen am Tisch und leuchteten die mit … weiterlesen