Schlagwort-Archive: Demokratie

TTIP: Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand

Süddeutsche Zeitung
17.08.2014

Freihandelsabkommen TTIP. Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Von Silvia Liebrich

Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet.

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Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Foto: Uwe Hiksch

Schluss mit der Verarmung – Podiumsgespräch auf dem Friedensfestival Berlin

Am 15.08.2014 fand zum Thema der strukturellen Verarmung auf dem Friedensfestival ein Podiumsgespräch mit Prof. Riccardo Petrella statt, an dem auch Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch teilnahm. Professor Petrella stellte die Initiative „Banning Poverty“ – „Schluss mit der Verarmung“* vor, die zum Ziel hat, im Jahr 2018 eine Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu erreichen, in der die Gesetzeswidrigkeit der Ursachen der strukturellen Verarmungsprozesse auf der Welt festgestellt und gebrandmarkt werden sollen. Wolfgang Rebel berichtete in diesem Zusammenhang über die anstehenden Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA, mit denen nicht nur die Demokratie ausgehebelt wird, sondern zudem der strukturellen Verarmung weiter Vorschub geleistet wird.** Rebel erläuterte, warum eine Initiative wie der Berliner Wassertisch den Kampf gegen diese Freihandelsabkommen sowohl aus lokalen als auch aus globalen Gründen für zentral hält und bewarb die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA, die im September mit ihrer Unterschriftenaktion starten wird.

  

*Die Initiative „Banning Poverty“ hat ihren Ausgangspunkt in Italien. Aktivitäten gibt es außerdem in Belgien, Quebec, Argentinien, den Philippinen, in Malaysia. Gesucht werden Menschen, die sich auch in Deutschland dafür engagieren.

Die Ziele der Initiative in deutscher Sprache als PDF
Das Plakat: „Schluss mit der Verarmung“ als PDF

** Vgl. Brot für die Welt: TTIP verschärft globale Hunger-Krise und zuletzt: Karin Janker: TTIP. Verlieren werden die Ärmsten. In: Süddeutsche Zeitung, 15.08.2014.

Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie

Telepolis
10.8.2014

„Das [TTIP] ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Interview mit Heribert Prantl

Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie.

Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.

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Handelsabkommen mit Kanada:
Regierung will Bundestag abstimmen lassen

spiegel.de
06.08.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
sun/dpa/AFP

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA

Berlin – Die Bundesregierung pocht darauf, dass das Handelsabkommen Ceta zwischen Europa und Kanada die Zustimmung des Bundestags braucht. „Wir gehen davon aus, dass die Parlamente zustimmen müssen“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zuvor hatten die EU-Kommission und die kanadische Regierung mitgeteilt, dass nach monatelangen Verhandlungen ein abschließender Entwurf für Ceta vorliege. Ceta gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA. Bis der Ratifizierungsprozess losgehen könne, müsse diese Fassung aber noch in 23 Sprachen übersetzt und von Juristen überprüft werden. Dies könne bis zu zwei Jahre dauern.

zum Artikel…

 

Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
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Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

Bundesregierung täuscht bei Tisa

TAZ
04.07.2014

Freihandel im Hinterzimmer
Bundesregierung täuscht bei Tisa
von Andreas Zumach

Die Bundesregierung verhandelt über Tisa und rückt auf eine parlamentarische Anfrage nicht mit der Wahrheit raus. Was wird aus der Daseinsvorsorge?

GENF taz | Die Bundesregierung täuscht den Bundestag mit falschen, irreführenden und widersprüchlichen Angaben zu Inhalten, Zielsetzung und Geheimhaltungsgrad der seit März 2013 in Genf geführten Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen zur Liberalisierung von Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TISA). In einer letzte Woche veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt die Regierung mehrfach, es sei „nicht Ziel oder Inhalt der TISA-Verhandlungen, öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren“. Diese Aussage ist falsch.

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Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen. (Berlin, 3. Juli 2014) … weiterlesen

Christoph Butterwegge: TTIP und CETA: Wie Freihandelsabkommen das europäische Sozialmodell angreifen

Focus 23.06.2014 TTIP und CETA: Wie Freihandelsabkommen das europäische Sozialmodell angreifen Christoph Butterwegge Transparenz? Fehlanzeige! Dafür gibt es viel Kritik von Verbraucherschützern. Das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA sorgt in der EU für Unmut. Doch nicht nur die häufig genannten Chlorhühnchen erregen europäische Gemüter. Auch in sozialpolitischer Hinsicht droht Ungemach. Zum Artikel

Wasserwirtschaft warnt vor Rückschlag in der Gewässerschutzpolitik und weiteren Nitratbelastungen

BDEW Pressemitteilung
20.06.2014

Wasserwirtschaft warnt vor Rückschlag in der Gewässerschutzpolitik und weiteren Nitratbelastungen

Für Gewässerschutz wichtige Regelungen drohen am Widerstand der Landwirtschaft zu scheitern / Novelle der Düngeverordnung erforderlich

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt vor einem Scheitern der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). „Ein Scheitern der Verordnung wäre angesichts regional deutlich steigender Belastungen des Grundwassers mit Nitratrückständen ein herber Rückschlag für den Gewässerschutz“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.

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Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
[/expand]

Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/

TTIP: Investorenschutzrechte. Draft FFII submission on ISDS

FFII – Acta Blog
Juni 2014

Draft FFII submission on ISDS

The European Commission opened a consultation on investor-to-state dispute settlement (ISDS), the most controversial element of proposed EU trade agreements.

ISDS gives foreign investors, usually multinationals, the right to circumvent domestic courts and challenge decisions of states for international investment tribunals if decisions may lead to lower profits than expected. Multinationals can challenge reform of copyright and patent law, challenge privacy measures, challenge environmental and health policies. The cases are decided by for-profit arbitrators, they can overturn decisions of our supreme courts and our human rights court. For an introduction see Nobel laureate Joseph Stiglitz or Vrijschrift.

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TTIP und Fracking im Schatten der WM

 

John Hilary: TTIP ist ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie

Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen. Freibrief zur Deregulierung. Angriff auf Arbeitsplätze. Ende der Demokratie.

TTIP ist (daher) nicht als Verhandlung zwischen zwei konkurrierenden Handelspartnern zu verstehen, sondern als Angriff gegen die europäischen und US-amerikanischen Gesellschaften seitens transnationaler Unternehmen.
Deren Ziel ist die Beseitigung regulatorischer Hindernisse für ihre Geschäfte beiderseits des Atlantiks.

TTIP: Ein Freibrief zur Deregulierung, ein Angriff auf Arbeitsplätze, das Ende der Demokratie. Von John Hilary, veröffentlicht Mai 2014 von dem RLS-Büro Brüssel

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen, das gegenwärtig – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Die Absicht zur Aufnahme von TTIP-Verhandlungen wurde erstmalig im Februar 2013 von Präsident Barack Obama in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt. Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission und ihren US-amerikanischen VerhandlungspartnerInnen fand im Juli desselben Jahres statt. Die Gespräche sollen möglichst rasch durchgeführt werden, ohne dass Details an die Öffentlichkeit dringen, in der Hoffnung sie abzuschließen, bevor die Menschen in Europa und den USA das Ausmaß der Bedrohung durch TTIP erkennen.

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* John Hilary ist Direktor von War on Want. Er hat in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Beiträge zum Thema Handel und Investitionen veröffentlicht. Im Jahr 2013 wurde er zum Honorarprofessor am Institut für Politik und internationale Beziehungen der University of Nottingham berufen. Sein neues Buch „The Poverty of Capitalism: Economic Meltdown and
the Struggle for What Comes Next“ erschien im Oktober 2013 bei Pluto Press