Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen.

(Berlin, 3. Juli 2014) Die Organklage, die vom Berliner Wassertisch vorbereitet worden war, hatten die Piraten als einzige Oppositionspartei eingereicht, weil sie das Budgetrecht der Abgeordneten durch die Gewinngarantie als verletzt ansahen. Ob der Konsortialvertrag in dieser Hinsicht nun verfassungskonform ist oder nicht – damit hat sich das Verfassungsgericht gar nicht befasst. „Das Verfassungsgericht hat die Klage allein aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen,“ sagt Wassertisch-Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass die demokratischen Rechte des Parlaments durch die Gewinngarantie beschnitten wurden und der Senat dafür verantwortlich ist.“
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2011, mit dem die damals noch geheimen Wasserverträge veröffentlicht wurden, hätte man innerhalb einer Frist von einem halben Jahr gegen die Verträge juristisch vorgehen müssen, um bei der Antragsfrist auf der sicheren Seite zu sein. Im Sonderausschuss Wasserverträge, der aufgrund des Volksentscheid-Gesetzes tagte, verhinderte die Mehrheit von SPD und CDU die eingehende Prüfung der Verträge. Finanzielle Mittel für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger wurden verweigert.
Um eine Aufarbeitung und damit eine öffentliche Debatte über Umstände und Verantwortlichkeiten bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhindern, begann der Senat Rückkaufsverhandlungen mit RWE und später mit Veolia. Diese mündeten zwar in eine formale Rekommunalisierung, die aber mit der vom Volksentscheid geforderten kostengünstigen und bürgernahen Rekommunalisierung nichts zu tun hat: Nicht nur die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände sind mit neuen Verträgen weiter im Amt, auch die komplizierte gesellschaftsrechtliche Holding-Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags ist noch in Kraft. Der vom Kartellamt für das Frischwasser festgestellte Preismissbrauch bleibt für das Abwasser weiter bestehen. Mit der „Sondersteuer: Hohe Wasserpreise“ müssen die Rückkauf-Darlehen 30 Jahre lang von den Bürgerinnen und Bürgern abbezahlt werden.
Der Wassertisch wird trotz dieser Niederlage weiterkämpfen, denn die Gefahr einer erneuten Wasserprivatisierung ist nicht gebannt. Dazu Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die internationalen Wasserkonzerne stehen auf dem Sprung, über die Abkommen TTIP und TISA mit der Privatisierung von Wasser wieder hohe Monopolgewinne zu machen. Das muss unbedingt verhindert werden.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
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