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FORUM UMWELT & ENTWICKLUNG: Neue Lektüre zu TTIP

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Das Forum Umwelt und Entwicklung veröffentlicht heute den
TTIP Reader – eine Sammlung von Texten und Positionen (2. Auflage).

Der Reader vereint Beiträge zu aktuellen und spannenden Themen der geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP.  Die Autorinnen und Autoren analysieren aktuelle Verhandlungspositionen,  zeigen die Konsequenzen von CETA und TTIP für die Landwirtschaft auf, beleuchten CETA aus Perspektive der kanadischen Zivilgesellschaft, machen auf die Gefahren der geplanten regulatorischen Kooperation aufmerksam  – und vieles mehr.

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Zusätzlich haben wir für Sie und Euch eine interessante Auswahl verschiedener Positionspapiere  zivilgesellschaftlicher Akteure von beiden Seiten des Atlantiks zusammengestellt.

Der Reader befindet sich im Anhang und kann auf unserer Homepage unter http://www.forumue.de/wp-content/uploads/2015/06/TTIP-Reader_forumue.pdf

sowie auf „TTIP-unfairhandelbar“ unter http://www.ttip-unfairhandelbar.de/fileadmin/download/dokumente/TTIP-Reader_forumue.pdf kostenfrei heruntergeladen werden.

Wir wünschen eine anregende Lektüre!

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Forum Umwelt und Entwicklung
Marienstraße 19–20
10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 678 1775 75
Email: info@forumue.de
Web: www.forumue.de

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung. Pressemitteilung zum Weltwassertag 2015

Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2015 „Wasser und nachhaltige Entwicklung“pm

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung

Zum Weltwassertag fordern Vertreter von NGOs, Initiativen und der öffentlichen Wasserwirtschaft ein Verbot der Kommerzialisierung von Wasser sowie den sicheren Ausschluss von Wasser aus den TTIP-Verhandlungen

(Berlin, 19.03.2015) Das Motto des diesjährigen Weltwassertages lautet „Wasser und nachhaltige Entwicklung“. Da vieles darauf hindeutet, dass die weltweiten Interessenkonflikte in Verbindung mit Wasser in der Welt nicht ab-, sondern zunehmen, ist Wasser einer von zahlreichen Aspekten der „UN-Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Bemühungen zur Schaffung und zur Umsetzung eines Ziels einer nachhaltigen Wassernutzung, eines Menschenrechts auf Wasser und Möglichkeiten gegen Kommerzialisierung von Wasser werden jedoch von Freihandelsabkommen wie TTIP verhindert. Weltweit muss gelten: Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht!

„Trink- und Abwasserversorgung dürfen nicht unter die fortschreitenden Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung fallen. Mechanismen wie die Regulatorische Kooperation, die diese Prozesse festschreibt, lehnen wir daher strikt ab. Wasser ist ein Gemeingut und muss unter demokratisch legitimierter Kontrolle bleiben. Daher muss es explizit von den Verhandlungen der derzeitigen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co sicher ausgeschlossen werden“, sagt Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Anti-TTIP-Netzwerks TTIP unfairHandelbar.

Auch in den Verhandlungen zur Post-2015-Agenda nimmt Wasser mit einem eigenen Ziel einen großen Stellenwert ein. „Bei der Post-2015-Agenda muss darauf geachtet werden, dass einerseits ein eigenständiges Ziel zu Wasser und sanitärer Grundversorgung erhalten bleibt, andererseits kein Einfallstor für Gewinnmaximierungsinteressen privater Investoren geschaffen wird“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). „Bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen kommt der öffentlich organisierten Wasserwirtschaft eine wichtige Rolle zu, denn sie ist am Gemeinwohl orientiert. Die öffentlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft sollten deutlicher als bisher auch weltweit unterstützt werden“, hebt sie hervor.

Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser, fügt dem hinzu: „Wir unterstützen den bisherigen Wasserziel-Vorschlag in der Post-2015-Agenda als einen wichtigen Schritt, zentrale Aspekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der Post-2015-Agenda zu verankern. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, die dahingehende Verantwortung der EU auch im Zuge der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht Wasser einzufordern.“ Dem stimmt auch Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, zu: „Ohne den Zugang zu und das Recht auf sauberes Wasser und gesunde Wasserökosysteme kann es weltweit keine Armutsreduktion geben. Wasser muss als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden.“

„Wasser und nachhaltige Entwicklung“ kann somit nur verwirklicht werden, wenn der weltweite Trend zur Privatisierung von Wasser gestoppt wird. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches, erklärt: „Unternehmen der Daseinsvorsorge, zu denen die Wasserversorgung gehört, müssen nachhaltig geführt werden. Ihr größter Feind ist das kurzfristige Profitdenken kommerzieller Unternehmen. Alle Formen der Privatisierung müssen effektiv verhindert werden. Es bedarf einer demokratischen Verwaltung für die Gewährleistung des Grundrechts auf Wasser“.

Gesunde Flussökosysteme und die sozialverträgliche Nutzung natürlicher Wasserressourcen werden auch durch einen neuen Staudammboom bedroht. Weltweit sind mehr als 3000 neue Staudammprojekte geplant – hauptsächlich in den Ländern des globalen Südens. An vielen Projekten sind Unternehmen und Finanzinstitute aus Deutschland und anderen Industrienationen beteiligt. „Große Wasserkraftprojekte auf dem Balkan, am Amazonas oder dem Mekong werden von Regierungen und Unternehmen nach wie vor als ‚grüne und nachhaltige‘ Energiequellen dargestellt. In der Realität führen sie zu Umweltzerstörung und gefährden die Lebensgrundlagen zehntausender Menschen. Wirklich nachhaltige Wasserkraftprojekte müssen internationale Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und zuerst der lokalen Bevölkerung zu Gute kommen“, sagt David Vollrath von der Initiative GegenStrömung.

Pressekontakt:
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung/TTIP unfairHandelbar, 030 678 17 7593, grotefendt@forumue.de
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., 030 3974 3619, hecht@aoew.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA, 030 4039 3530, wasser@grueneliga.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, 0152-57 23 34 84, webmaster@berliner-wassertisch.info
David Vollrath, GegenStrömung, 0152 5418 3289, david.vollrath@gegenstroemung.org

Pressemitteilung als pdf

Brief im Wortlaut

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

am 21.März waren wir in Konstanz gemeinsam bei der Veranstaltung zu TTIP in der Fachhochschule.

Sie haben damals erklärt, die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament habe nach kontroverser Diskussion beschlossen, weder dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) noch dem geplanten TTIP zuzustimmen, solange diese eine Klagemöglichkeit von Investoren gegen Staaten (ISDS) vorsehen. Dafür haben Sie viel Beifall bekommen, auch von mir.

Nun hat aber das Europaparlament bei seiner letzten Sitzung vor der Wahl sogenannte „Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ beschlossen. Die neue Verordnung regelt die Zuständigkeit in einem ISDS-Verfahren – einem Verfahren, dass es nach den Beschlusslagen Ihrer Fraktion gar nicht geben dürfte.

Die taz schreibt dazu: „Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu.

Dagegen gestimmt haben nur die Grünen und die Linken. Es gab zudem Klagen einer Reihe von Abgeordneten, der Präsident des Europaparlaments Martin Schulz, Mitglied Ihrer Fraktion, habe den Tagesordnungspunkt so gut versteckt, dass viele Abgeordnete erst sehr kurz vor der Sitzung gemerkt haben, dass dieser Tagesordnungspunkt ansteht.

Sehr geehrte Frau Gebhard, Sie werden verstehen, dass diese Abstimmung die Glaubwürdigkeit Ihrer Fraktion in Frage stellt. Ich habe vor der Europawahl noch eine ganze Reihe TTIP-Veranstaltungen. Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir baldmöglichst erklären könnten, welches Spiel die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament hier spielt und warum sie diesen Beschluss mitgetragen hat, statt dem Antrag der Linken und Grünen auf Vertagung zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüssen

[Jürgen Maier, Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung]

 

Die Antwort von Evelyne Gebhardt (SPD) v. 12. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. April.

Gerne nehme ich zu Ihrer Behauptung Stellung, die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen hätten am 16. April bei der Abstimmung  über die „Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten“ den Weg für Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im Rahmen des TTIP geebnet. Leider wurde dies – im Wahlkampfgetöse – von einigen Protagonisten fälschlicherweise suggeriert und leider auch von mehreren Leitmedien, darunter auch der Süddeutschen Zeitung oder der taz, aufgegriffen.

Worum geht es bei der genannten Verordnung genau? Die Verordnung regelt die finanzielle Zuständigkeit bei Investitionsstreitigkeiten auf Grund von Abkommen, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist, und legt die generellen Verantwortlichkeiten der internen Kostenübernahme zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren fest. Es geht in der Verordnung also um Fragen, wer solche Verfahren wann bezahlen muss und wer Partei vor der Schiedsstelle ist. Diese Regelungen stellen in keiner Weise eine Vorabentscheidung bezüglich der zu Recht umstrittenen Frage des Investorenschutzes im geplanten TTIP dar. Vielmehr sind diese internen Regelungen unerlässlich geworden, da Investitionsabkommen seit dem Lissabon-Vertrag im Jahr 2009 in die Kompetenz der Europäischen Union verlagert wurden. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchten wir eine solche Regelung. Denn leider haben wir bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Die verabschiedete Verordnung ist also aufgrund bestehender Abkommen dringend notwendig. Schließlich kann die EU auf Grundlage der Energie-Charta für Verstöße von Mitgliedstaaten verklagt werden, selbst wenn sie die streitgegenständliche Regelung nicht erlassen hat. Ohne die o.g. Verordnung müsste der Unionshaushalt unter Umständen dafür gerade stehen. Das kann aber nicht sein und musste daher geregelt werden.

Außerdem ist nicht auszuschließen, dass diese Regelungen über die finanzielle Zuständigkeit im Zusammenhang mit Investor-Staat-Streitigkeiten, die sich aus Investitionsschutzabkommen der einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union ergeben, relevant werden. Bis Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahre 2009 waren die  Mitgliedsländer selbst für die Ratifizierung von Investitionsschutzabkommen zuständig. Allein Deutschland hat insgesamt 131 solcher Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, deren Verhandlung übrigens weitgehend unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit erfolgte.

In den Verhandlungen der Verordnung zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten konnten wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ein Mehr an Transparenz durchsetzen und das Recht der Gesetzgebung im Interesse der Bürger und Bürgerinnen („right to regulate“) prioritär vor allen ISDS-Verabredungen verankern. Andere Parteien, die jetzt lautstark Halbwahrheiten verbreiten, haben sich an den Verhandlungen gar nicht beteiligt und damit die Interessen der Bürger und Bürgerinnen vernachlässigt.

Unabhängig von der allgemeinen Verfahrensregelung haben wir SPD-Abgeordneten vor dem Hintergrund der laufenden TTIP-Verhandlungen eine klare Position zu Investor-Staat-Schiedsverfahren. Wir lehnen ein solches Verfahren ab. Ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus würde es Investoren ermöglichen, die EU oder Mitgliedsstaaten – außerhalb  der ordentlichen Gerichtsbarkeit – vor internationalen Schiedsgerichten auf Entschädigung für entgangene Gewinne zu verklagen. Unter Umgehung eines funktionierenden Rechtssystems wäre es privaten Investoren möglich, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung auch in den wichtigen Bereichen Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorzugehen. Das Beispiel von Vattenfall mit dem Versuch einer Klage gegen Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs sollte warnendes Beispiel sein. Oft reicht allein die Androhung einer Klage vor einem Schiedsgericht, um Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern. Zudem besteht die Gefahr, dass Investoren aus den USA, die in der EU tätig sind, auf diesem Wege größere Rechte eingeräumt werden, als sie europäischen Unternehmen gewährt sind.

Für uns steht deshalb fest: Einem Abkommen, das einen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, werden wir nicht zustimmen. Ein solcher Mechanismus ist nicht notwendig zwischen zwei Regionen mit zuverlässigen und entwickelten Rechtssystemen. Er hätte bedenkliche Konsequenzen für die Rechtssetzung gerade im Sozial-, Umwelt und Gesundheitsrecht. Ich hoffe deshalb, dass nach den Europawahlen eine progressive Mehrheit im Parlament unsere Bedenken teilt.

Grundsätzlich haben wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine differenzierte, aber dennoch klare Position in Sachen TTIP. Nach den bisherigen Verlautbarungen zum Verhandlungstand sehen wir das geplante Abkommen sehr kritisch. In den laufenden Verhandlungen fordern wir mehr Transparenz und Allgemeinwohlorientierung. Keinesfalls darf das TTIP unsere hart erkämpften Errungenschaften im Arbeitsrecht oder in der Sozialgesetzgebung in Frage stellen. Ich werde auch keinem Abkommen zustimmen, das unser hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau oder die Lebensmittelsicherheit in Europa gefährdet, unter dem der Umweltschutz leidet oder der grünen Gentechnik Tür und Tor geöffnet wird. Schließlich dürfen wir künftigen Generationen nicht den Handlungsspielraum für die Gestaltung eines sozial gerechten und nachhaltigen Europas beschneiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt (SPD)

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Evelyne Gebhardt, MdEP
Europäisches Parlament
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Evelyne Gebhardt auf Facebook

Frage an Evelyne Gebhardt (MdEP, SPD)

Am 26. April 2014 schrieb Jürgen Maier (Geschäftsführer v. Forum Umwelt und Entwicklung) an Evelyne Gebhardt (MdEP, SPD):

Mail v. 26.4.2014 an Evelyne Gebhardt (SPD)

Eine Antwort von „UNSERER FRAU IN EUROPA“ (Zitat: SPD) steht noch aus (Stand: 3. Mai 2014).

WIR SIND SEHR GESPANNT!

Der Brief [und die Antwort] als Text

[Der Wassertisch dankt Jürgen Maier für die Erlaubnis, die Mail zu veröffentlichen!]

Update: Die Antwort von Evelyne Gebhardt ist heute, 12. Mai 2014, eingegangen und wurde auch (s. „Text“ oben) eingestellt.

TTIP – Ausverkauf öffentlicher Dienstleistungen

Der Berliner Wassertisch empfiehlt folgende Veranstaltung:

3. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum in Berlin

 

„Mit dem EU-USA Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) drohen essentielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge – z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr. Diese müssen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und hohen qualitativen, sozialen und umweltpolitischen Standards genügen. Diese Dienstleistungen sind am Gemeinwohl orientiert und sollen nicht der Gewinnmaximierung privater Interessen dienen. Den dazu nötigen Gestaltungsspielraum auf nationaler und kommunaler Ebene drohen die TTIP Verhandlungen weiter zu beschneiden –mehr Druck in Richtung Privatisierung ist zu erwarten. Dies gilt zum Beispiel für die öffentliche Trinkwasserversorgung, deren Privatisierung von der deutschen Bevölkerung in großer Mehrheit strikt abgelehnt wird. Die negativen Folgen von Privatisierung wie Preissteigerungen, der Verlust lokaler Einflussmöglichkeiten und die Herauslösung aus der kommunalen Daseinsvorsorge könnten Wasser zu einer herkömmlichen Handelsware machen. Das Gleiche droht Bildung und Gesundheit. Auch die Kreis- und Stadtsparkassen könnten ihrem öffentlichen Auftrag, der Bereitstellung von flächendeckenden Finanzdienstleistungen für die Bürger und von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen in der Region nicht mehr nachkommen.

Aus diesem Anlass soll auf dem 3. zivilgesellschaftlichen Außenwirtschaftsforum in Berlin eine Diskussion zwischen NGOs und handelspolitischen Entscheidungsträgern ermöglicht werden.“

PROGRAMM:
18:00 UHR EINLASS/ REGISTRIERUNG
18.30 UHR BEGRÜßUNG: Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung
18:45 UHR KEYNOTE: VON GATS ÜBER TISA ZU TTIP: DIE DIENSTLEISTUNGSAGENDA DER EU (Oliver Prausmüller, Arbeiterkammer Wien (tbc))
Keynote: Privatisierung durch die Hintertür? Ein kritischer Blick auf das TTIP (Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetags)

19:30 UHR PODIUMSDISKUSSION
· Martin Beckmann, ver.di
· Bernhard Daldrup, MdB SPD
· Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)
· Oliver Prausmüller, Arbeiterkammer Wien (tbc)
· Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetags

21:00−22:00 UHR ÖKO-FAIRER EMPFANG

ANMELDUNG ERBETEN unter: bruck@forumue.de