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Schiefergas-Fracking in Deutschland? Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking

Volker H.A. Fritz 38302 Wolfenbüttel, den 09.06.2021
Elbinger Straße 19

Mitglied im bundesweiten
Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Offener Brief (per Mail vorab)
per Einschreiben

An Geschäftsstelle
Expertenkommission Fracking
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

Betreff: Stellungnahme des Arbeitskreises Fracking Braunschweiger Land zum Entwurf des Abschlussberichtes der Expertenkommission Fracking, veröffentlicht am 20.05.2021

Sehr geehrte Mitglieder der Expertenkommission,

Ihr Berichtsentwurf (pdf) wurde von uns durchgearbeitet, ebenso wie Ihre Zwischenberichte in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf unsere Stellungnahme zu Ihrem Entwurf des Jahresberichtes 2020 vom 14.06.2020. Auch jetzt wieder fanden wir gravierende Unstimmigkeiten, die uns zu dem Gesamturteil geführt haben, dass dieser Berichtsentwurf dem Bundestag als Entscheidungshilfe bezüglich einer eventuellen Aufhebung des teilweisen Fracking-Verbotes gemäß §13 a WHG in dieser Form nicht vorgelegt werden darf.

Gemäß §13 Abs. 6 WHG war Ihr Auftrag, Erkenntnisse aus den dafür erlaubten 4 Versuchsbohrungen in Deutschland, durch deren wissenschaftliche Begleitung, zu erarbeiten und daraus dann eine Empfehlung für den Bundestag zu begründen, ob das teilweise Fracking-Verbot gemäß § 13 a Abs. 7 WHG ab 2021 aufgehoben werden könnte, oder nicht.

Ihre gesetzlich gestellte Aufgabe haben Sie nicht erfüllt. Bis zum Berichtstermin sind keine Anträge von Bohrfirmen auf Genehmigung für eine der Versuchsbohrungen bei den zuständigen Behörden gestellt worden.

Der von Ihnen eingeschlagene Weg, ersatzweise auf die Erfahrungen mit Fracking-Förderung in anderen Erdregionen zurückzugreifen, konterkariert direkt den Sinn der erlaubten 4 Versuchsbohrungen gemäß WHG. Denn es ging ja gerade darum, spezifisch deutsche Bedingungen zu untersuchen, um eben hier bei uns auch den speziellen Gefährdungsfaktor zu erkunden und entsprechend zu berücksichtigen.

Deshalb sind die drei eingeholten Gutachten schon vom Prinzip her ungeeignet.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass deren Aussagen auch nicht sachgerecht sind, weil offenbar wesentliche Sachkenntnisse und Informationen, die allgemein verfügbar sind, nicht Eingang gefunden haben und folglich auch unberücksichtigt blieben.

Insbesondere ist uns aufgefallen, dass in Ihrem Bericht die zur Zeit wesentlichste Quelle über Auswirkungen der Fracking-Förderung auf die menschliche Gesundheit, auf die Umwelt und auf das Erdklima gänzlich fehlt und auch in keinem der drei von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten herangezogen wurde. Dies, obwohl wir Sie in unserer Stellungnahme vom 14.06.2020 ausführlich auf diese öffentlich zugängliche Quelle hingewiesen hatten.

In diese Sammlung von Berichten, Untersuchungen und Schadensmeldungen aus den nordamerikanischen Fracking-Fördergebieten, die unter dem Titel „COMPENDIUM“ veröffentlicht ist, sind bis Ende 2020 in die 7. Auflage fast 2.000 Einzelunterlagen aufgenommen worden, die allermeisten aus den letzten 5 Jahren.

Diese Sammlung wurde seit 2014 von CONCERNED HEALTH PROFESSIONALS, New York (CHPNY) und PHYSICIANS for SOCIAL RESPONSIBILITY (PSR) begonnen, weil US-Behörden und die Gesundheitsbehörden einzelner Förderbundesstaaten der USA – und ebenso die Förderunternehmen – sich weigerten, ihnen vorliegende Informationen herauszugeben, mittels derer Ärzte den Ursachen für bestimmte Erkrankungen in Fördergebieten auf die Spur kommen wollten. (www.concernedhealthny.org) (www.psr.org)

Der schon mehrfach vorgebrachte Einwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ der Inhalte des COMPENDIUMs hat sich längst durch die schiere Masse der Einzelinformationen als unhaltbar erwiesen, weil bestimmte Ereignisse über die Zeit immer wieder auftraten und die Ursachen dafür sich als systembedingt herausstellten.

Die Redakteure von Fachzeitschriften und von CHP waren sich seit 2019 dann sicher, die folgende Aussage in den USA in der zusammenfassenden Bewertung abgeben zu können:

„Wir konnten nicht feststellen, dass eine Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen möglich ist, ohne die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beeinträchtigen. Obendrein schadet die Fracking-Förderung auch dem globalen Klima, von dem auch die menschliche Gesundheit abhängt“.

„Die einzige Möglichkeit, diese Schädigung zu verringern, ist die sofortige und nachhaltige Beendigung der Fracking-Förderung“.

Im COMPENDIUM werden einzelne Berichte zu Schadensgruppen zusammengefasst und dann auch diese Schadensgruppen bewertet.

Teilbereiche sind unter anderen:

  • Luftverschmutzung
  • Wasserverschmutzung
  • Konstruktionsschwächen, die über die Dauer zu erhöhten Problemen führen
  • Radioaktive Freisetzungen
  • Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz und Sicherheitsmängel
  • direkte Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit
  • Lärmbelastung, Lichtbelastung und Stress
  • Erdbeben und seismische Aktivitäten
  • aufgegebene und aktive Bohrungen als Aufstiegsmöglichkeiten für Gase und für die Migration von Flüssigkeiten
  • Belastungen für das Klimasystem

Die Summe dieser Einzelbewertungen hat dann zu dem vorstehenden Gesamturteil des Bewerter-Teams geführt. Da die Berichte aus Nordamerika letztendlich die Erfahrungen von vielen hunderttausend Fracking-Förderbohrungen wiedergeben, können wir am Gehalt der Gesamtbewertung der 7. Auflage des COMPENDIUMs nicht zweifeln.

Viele der beschriebenen Mängel und gesundheitlichen Belastungen haben wir bei unseren Recherchen in Deutschland ebenso feststellen müssen. Und auch hier wurde uns von den zuständigen Aufsichtsbehörden und den Förderunternehmen an Informationen nur das Wenige herausgegeben, was nicht mehr zu verbergen war. Und sehr häufig wurde, auf unsere Anfragen zu bestimmten Themen, erstaunt geantwortet, dass man so etwas noch nie gehört habe. Da waren die ersten 5 Jahre breiter Fracking-Förderung in den USA und in Kanada schon längst vorbei.

Aus den USA sind gesundheitliche Belastungen durch die Fracking-Förderung belegt. Hier in Deutschland will man uns, trotz belegter Emissionen rund um Erdgasförderplätze, noch immer weismachen, dass es keine gesundheitlichen Belastungen für die Anwohner gibt und weigert sich hartnäckig, doch einfach mal messtechnisch zu erfassen, was aus den Abluftkaminen der einzelnen Fackel- und Aufbereitungsstationen ins Freie tritt. Mit der Entscheidung unseres Verfassungsgerichtes Anfang 2021 (Leitsätze zum Beschluss fügen wir als Link bei), durch welche der Erhalt eines erträglichen Klimas für die Zukunft Verfassungsrang bekommen hat, gerät die geplante Fracking-Erdgasförderung aus Schiefergestein in erhebliche Schwierigkeiten, denn die hohen Methan-Emissionen belasten unser Klima in besonderem Maße.

Ihre Überlegungen, zukünftig in Deutschland nur beste und modernste Technik zu erlauben und zu verwenden, zur Minimierung der Emissionen, kranken an einem zentralen Punkt: wer soll die Förderfirmen kontrollieren?

Die dafür zuständigen Bergaufsichtsämter können dieser Aufgabe schon heute nicht gerecht werden und sind darauf angewiesen, dass die Förderfirmen, die sich selbst kontrollieren und überwachen, entstandene Schäden an Umwelt, Grundwasser und Menschen melden. Eigene Untersuchungen der Behörden erfolgen nur im Ausnahmefall. Allein schon diese bisher geübte Praxis ist ein unglaublicher Skandal! Die zahlreichen „Vorfälle“ der verschiedensten Art bei der Erdöl- und Erdgasförderung und den begleitenden Prozessschritten – bis hin zur Entsorgung der hochbelasteten Lagerstättenwässer, die bei der Förderung in großen Mengen mit heraufgefördert werden, zeigen, dass die „Sicherheit“ bei diesen Prozessen nur scheinbar gegeben ist.

Deutliche Hinweise auf Emissionen von Giftstoffen um Förder- und Aufbereitungsplätze sind gefunden worden. Die Sicherheits-Mindestabstände von Wohngebäuden zu Förderbohrungen betragen nach Bergrecht min 100 m. Das ist völlig inakzeptabel, denn die Auswirkungen von Emissions-Schleppen sind in den USA noch bei Entfernungen von 10 Meilen von den Quellen statistisch belegt worden.

Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch auf die bis heute ungeklärten Häufungen seltener Blutkrebsarten bei Bewohnern um die Förderschwerpunkte Rodewald (bei Steimbke), Rotenburg/Wümme und Hemslingen/Söhlingen (östlich von Rotenburg gelegen) hinweisen, die seit 2013 bis heute andauern. Viele der an Krebsen erkrankten Anwohner wohnten weniger als 1 km von der nächsten Emissionsquelle entfernt, einige sogar weniger als 500 m. Bis heute konnte der Verdacht, dass die Kohlenwasserstoffförderung hier die Ursache ist, nicht bewiesen werden, aber die Förderindustrie kann andererseits auch nicht von diesem Verdacht befreit werden, denn die bisherigen Versuche zur Aufklärung wurden von ihr nicht unterstützt. Andererseits wissen wir aus Berichten in den USA und Kanada von ebenfalls gehäuften Meldungen des Auftretens gleichartiger seltener Blutkrebsarten in Gebieten gehäufter Förderung und Gebieten mit mehreren Aufbereitungsanlagen. Die Anwohner weisen eine Krebshäufigkeit weit über dem Landesdurchschnitt von Gebieten ohne Kohlenwasserstoffförderung auf.

Wer also soll die deutsche Förderindustrie künftig überwachen, wenn die geplanten umfangreichen Bohr- und Frackarbeiten durchgeführt würden, um Erdgas aus Schieferlagen zu fördern?

Die hoch technischen Verfahren zur Überwachung der Fracking-Verläufe und Druckausbreitungen lassen sich noch schwieriger, praktisch gar nicht, kontrollieren. Und noch ein anderer Aspekt spielt mit hinein:

Bei der Vielzahl der künftig geplanten Bohrungen von mehreren 10.000 werden die Förderkonzerne mit Sicherheit nicht eigene Ausrüstungen und Bohrteams dafür bereitstellen. Vielmehr werden sie „Contractors“ aus dem Ausland heranholen, die ihre Ausrüstung selbst mitbringen und bei uns dann die Bohr- und Frackarbeiten durchführen. Und die „Standards“, die dann von diesen Firmen angewendet werden, sind nicht die von Ihnen ins Auge gefassten höchsten und sichersten, sondern die, mit denen man am schnellsten 1.500 m tief bohren, ablenken und fracken kann.

Das sogenannte Freihandelsabkommen CETA mit Kanada würde dafür dann die rechtliche Grundlage hergeben, dass diese Firmen auch bei uns so arbeiten können, wie sie das „international“ gewohnt sind, ohne Berücksichtigung deutscher Vorschriften.

Sie lassen in Ihrer abschließenden Stellungnahme eine klare Aussage vermissen und überlassen es dem Bundestag, eine Entscheidung dazu zu finden, ob das teilweise Fracking-Verbot in § 13 a Abs.1 S 1 Nr. 1 WHG aufgehoben werden sollte, oder nicht.

Die International Energy Agency (IEA) hat in ihrer neuesten Veröffentlichung vom 18. Mai 2021 die herausragende Aufgabe zur Bewältigung der Verringerung der Aufheizung
der Erdatmosphäre benannt und empfohlen, alle Massnahmen zu ergreifen, um 2050 mit den CO2-Emissionen global klimaneutral zu werden. Dazu empfiehlt sie unter anderen: “sofortige weltweite Einstellung jeglicher Aufsuchung und Erschließung neuer Erdöl-und Erdgasvorkommen“.

Das Irish Center for Human Rights (IHCR) hat in einer im Mai 2021 veröffentlichten Untersuchung (pdf) überprüft, ob sich Fracking-Aktivitäten mit den Internationalen Menschenrechten – Recht auf Leben, auf Wasser, auf Nahrung, auf Wohnen, auf Zugang zu Informationen, auf eine gesunde Umwelt – in Einklang bringen lassen.

Da das nicht der Fall ist, fordert das IHCR die Beendigung der Anwendung von Fracking und die Einführung eines vollständigen und nachhaltigen Verbotes. Bei sorgfältigster Abwägung aller zugänglichen Informationen kann es nur eine sachgemäße Entscheidung geben: das teilweise Fracking-Verbot muss dauerhaft verankert werden.

Und mehr noch, die bisherige Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen in Deutschland muss ebenfalls vollständig gesetzlich verboten werden, denn auch sie gefährdet in unserem sehr dicht besiedelten Land die Anwohner und natürlich auch unser Grundwasser, das erkennbar immer knapper wird.

Der Kunstgriff, für tiefe Sandsteinvorkommen „konventionelles Fracking“ als Sonderform einzuführen, der von der Förderindustrie angewendet wurde, um die laufende Fracking-Erdgasförderung aus möglichen Restriktionen herauszuhalten, ist sachlich durch nichts begründbar. Der Unterschied liegt in den Vorkommen, nicht in unterschiedlich benannten Fracking-Anwendungen. Das bestätigt sogar die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Raumordnung (BGR) in Hannover.

Im Hauptförderland Niedersachsen werden über 85% des kommunal erzeugten Trinkwassers aus Grundwasservorkommen durch Abpumpen gewonnen.
Ein großer Teil dieses Grundwassers wird durch die Kohlenwasserstoffförderung direkt bedroht, trotz aller Schwüre der Förderunternehmen. Die sinkenden Grundwasserspiegel sind deutliche Signale, dass unsere Trinkwasserversorgung gefährdet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Fritz

für den Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Anhang: Link zum COMPENDIUM 7. Auflage
https://www.psr.org/wp-content/uploads/2020/12/fracking-science-compendium-7.pdf
Link zum IEA-Statement: Net Zero by 2050: https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050
Link zum IHCR-Report vom Mai 2021 :International Human Rights Impacts of Fracking
https://osur.org.ar/wp-content/uploads/2021/05/Informe-IHCR-Report-International-Human-Rights- Impacts-of-Fracking.pdf

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

weitere Mitzeichner:
Berliner Wassertisch
BI Saubere Umwelt & Energie Altmark
BI LK Oldenburg gegen Fracking
BI Rote Hand, Thedinghausen/Achim
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI Mensch und Umwelt Sulinger Land
BI „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün Paderborn e.V.
BI NaLaKiZu Bürgerstark, Aichstetten
Wir gegen Fracking BUND Lüneburg
BIGG Hamm gegen Gasbohren
BI Kein Fracking in der Heide
BI Frackingfreies Hessen
BI No Fracking Bodensee-Oberschwaben
IG Fracking-freies Artland e.V.
BI Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
IG Schönes Lünne
BI „Inofrack“ Inde-Rur-Wurm, NRW
BI Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
BI Walle gegen Gasbohren
BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
IG Tecklenburger Land gegen Fracking
BI gegen CO2-Endlager e.V.
BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
WUG Initiative Wittorfer Bürger für Umwelt und Gesundheit
BI Walsrode gegen Gasbohren und Lagerstättenwasserverpressung
IG Hamminkeln gegen Gasbohren/Niederrhein
AG Post-Fossil, Kassel
GENUK e.V., Hamburg
BI Wesermarsch ohne Bohrtürme
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
UBI Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen

Brief als pdf

Klima der Gerechtigkeit: Fracking-Verbote: Irland klar dafür aber Deutschland zeigt sich unentschlossen!

10. Juni 2021
Ein Gastbeitrag von Andy Gheorghiu


Während das Irish Centre For Human Rights auf die schwerwiegenden negative Auswirkungen von Fracking hinweist, sieht die deutsche Expert*innenkommission zu Fracking keinen Grund, ein umfassendes Verbot zu empfehlen. Andy Gheorghiu stellt die Debattenschwerpunkte dar und erklärt, warum es wichtig ist, dass die Öffentlichkeit den Berichtsentwurf der deutschen Experten*innenkommission Fracking kommentiert.

Fracking ist eine höchst umstrittene Technik zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Öl und Gas) aus geologischen Schichten. Der rechtliche Rahmen für Fracking in Europa ist von Land zu Land unterschiedlich, aber die Technik als solche ist entweder ganz verboten oder ihr Einsatz eingeschränkt. Irland hat den strengsten Rechtsrahmen und erwägt sogar, die Einfuhr von Fracking-Gas zu verbieten. Deutschland hingegen hat Fracking nur in Schieferschichten verboten, lässt aber die Tür für Operationen in Sandsteinschichten und mögliche Forschungsprojekte für Schieferfracking offen. [….]

Zum Beitrag

Protestaktion #SaveTheOkavangoDelta: 4. Juni 2021, Berlin. ReconAfrica’s Öl- und Gasbohrungen in der Kavangoregion stoppen!

„Die kanadische Firma ReconAfrica gefährdet mit ihren Bohrungen nach Öl und Gas das größte grenzüberschreitende Naturschutzgebiet der Erde (KAZA – Kavango-Zambezi Transfrontier Conservation Area, Weltnaturerbe), zu dem auch das einzigartige Okavango-Delta gehört. Obwohl der Konzern dies öffentlich bestreitet, wird, so befürchten Experten, u.a. Fracking zur Öl- und Gasförderung eingesetzt werden. Fracking hat verheerende Auswirkungen auf die Wasser- und Luftqualität, auf die Landwirtschaft, auf die mentale und körperliche Gesundheit und ist ein inhärent ungerechtes Unterfangen: Indigene Nationen, schwangere Frauen, Kinder und verarmte Gemeinden sind besonders stark von den Konsequenzen betroffen.

Die Bohrungen von ReconAfrica drohen, das Ökosystem eines der größten und biodiversitätsreichsten Feuchtgebiete Afrikas zu zerstören und wirken sich unmittelbar auf das Leben der dort lebenden San aus. Der Konzern erwartet 120 Milliarden Ölbarrel, deren Verbrennung ⅙ des weltweit verbleibenden CO2-Budgets verbrauchen würde, das nicht überschritten werden darf, sofern die globale Temperatur unter 1,5°C gehalten werden soll. ReconAfrica setzt ein koloniales, menschen- und mitweltfeindliches Extraktionsregime fort, welches einer gerechten Transformation grundlegend im Weg steht.

Unser Protest findet in Solidarität mit dem internationalen Widerstand gegen ReconAfrica statt. Wir unterstützen die Forderungen an die Kanadische Regierung und andere Mitglieder der G7-Staaten, sich vehement dafür einzusetzen, das Projekt umgehend zu stoppen und sich für die Erhaltung der Lebensgrundlage aller Lebewesen sowie eine selbstbestimmte Lebensweise in KAZA, dem Okavango-Delta und der umgebenden Gebiete einzusetzen.

Testbohrungen in der Region haben bereits begonnen. Es muss JETZT gehandelt werden. Wir können nicht zulassen, dass Menschen und ihre Mitwelten weiterhin der Profitgier von Konzernen unterworfen werden. Weder hier, noch anderswo. Kommt dazu, um den Druck zu erhöhen und diesen Irrsinn zu stoppen:

Wann: Freitag, 4 Juni 2021, 12 Uhr

Wo: Kanadische Botschaft Berlin, Leipziger Platz 17, 10117 Berlin“ (openstreetmap)

The Globe and Mail: Während Calgarys ReconAfrica nach namibischem Öl bohrt, wächst der weltweite Protest über bedrohte Elefanten

29. Mai 2021
Ein bislang eher unbekanntes kanadisches Unternehmen steht im Mittelpunkt eines Streits um das tierreiche Okavango-Delta
Von Emma Graney

„Kritiker warnen, dass die Erschließung des Ölvorkommens die empfindliche Umwelt schädigen, die Kultur der Ureinwohner bedrohen und die Flüsse eines Wassereinzugsgebiets gefährden könnte, das in das sagenumwobene Okavango-Delta und seine riesigen Ansammlungen von Wildtieren mündet.“

Zum Arikel (englisch)

Öl- und Gasbohren im Okavango-Delta. Hat die kanadische Firma ReconAfrica Investoren getäuscht?

National Geographic
21. Mai 2021
A whistleblower complaint to the U.S. Securities and Exchange Commission cites “egregious” violations by ReconAfrica and executives.

von Laurel Neme und Jeffrey Barbee

Das kanadische Unternehmen ReconAfrica, das in der Nähe des UNESCO Weltnaturerbe Okavango Delta in Afrika nach Öl und Gas sucht, hat „möglicherweise in betrügerischer Absicht Investoren getäuscht, indem es seine Arbeit an dem Projekt falsch darstellte, so die Aussagen mehrerer Experten und Behauptungen in einer Whistleblower-Beschwerde, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde.“

Zum Beitrag (engl.)

Le Monde diplomatique: Der Kampf um Europas Gasmarkt

13.05.2021
Mathias Reymond

Die USA wollen russische Erdgaslieferungen einschränken, um ihren eigenen Zugang zum europäischen Markt auszuweiten. Dabei bekommt Washington tatkräftige Unterstützung aus Brüssel. Russland orientiert sich energiepolitisch derweil immer stärker nach Osten.

Zum Artikel

#SaveTheOkavangoDelta. National Geographic: Ölunternehmen [ReconAfrica], das im sensiblen Lebensraum von Elefanten bohrt, ignoriert Bedenken der Gemeinde

11.5.2021
Jeffrey Barbee und Laurel Neme

Namibier werfen ReconAfrica vor, Abwässer unsicher und ohne Genehmigung zu entsorgen und Bedenken über mögliche Auswirkungen der Ölbohrungen auf Wasser und Tierwelt zu ignorieren.

ReconAfrica, ein kanadisches Unternehmen, das in Namibia nach Öl und Gas sucht, und zwar flussaufwärts von einer weltberühmten UNESCO-Welterbestätte, die Heimat von Elefanten und anderen Wildtieren ist, entsorgt laut eines Regierungsministers Abwässer ohne Genehmigung. Das Unternehmen ignoriert auch lokale Bedenken über die Auswirkungen der Exploration und der Bohrungen auf die Wasserversorgung, Häuser und Tiere, wie aus Interviews und offiziellen Kommentaren von Mitgliedern der Öffentlichkeit hervorgeht. […]

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Zum Artikel (englisch)

Offener Brief fordert komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

11.05.2021
Offener Brief per eMail

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
z. Hd. Herrn Minister Scholz
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

-> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,

aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 24.03.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese
Legislaturperiode ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).

Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.

Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1

Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet.2

CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12–15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.

Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.

Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle. Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.3 Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methanfreisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.

Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegsfahrplan versehen werden.

Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.

Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.4

Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.

§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonventionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.

§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:

  1. eine Überprüfung der Angemessenheit des Frackingverbotes auf Basis des Gutachtens der Expertenkommission nicht mehr erfolgt.
  2. ein komplettes sowie zeitenunabhängiges Frackingverbot in allen geologischen Schichten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen dort verankert wird.
  3. Die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission von ihrer Aufgabe entbunden wird.

Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.

§ 13b ist entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastrukturmaßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
Andy Gheorghiu Consulting
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Berliner Wassertisch
BUND Kreisgruppe Rotenburg
BUND Kreisgruppe Verden
BUND-Regionalgruppe Münsterland
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bürgerinitiative „Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren am Schwielochsee“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Zehdenick-Gransee-Templin“
Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“
Bürgerinitiative „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Fahner Höhe
Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve
Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
Bürgerinitiative kein-frack-in-wf
Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren
Bürgerinitiative LK Oldenburg
Bürgerinitiative Mensch & Umwelt Sudenburger Land
Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim
Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark
Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren
Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)
BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
FEBID e.V.
GasExit Berlin
Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
IG Fracking-freies Artland e.V., Quakenbrück
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
IG Schönes Lünne
Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)
Kampagne #TschuessKohle, Hamburg
Kein CO2 Endlager
NABU Kreisverband Rotenburg
NABU Landesverband Niedersachsen
NaLaKiZu Bürgerstark
NoFracking Bodensee-Oberschwaben
Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)
WikiStade e.V.
„Wir gegen Fracking“ Lüneburg – AG BUND Lüneburg

1 https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf
2 https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
3 Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf
4 https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

DUH: 100.000 Stimmen gegen Fracking und Ölförderung an den Zuflüssen des Okavango-Deltas

Entwicklungsminister Müller muss sich für Stopp der Ölbohrungen einsetzen
Mittwoch, 05.05.2021

• Biodiversität, Natur und Lebensgrundlage vieler Menschen werden zerstört, wenn das kanadische Öl- und Gasunternehmen ReconAfrica seine Ölförderpläne in der Kavango Zambezi Conservation Area umsetzen kann

Zur Pressemitteilung

#SaveTheOkavangoDelta

 

Kein Schiefergas-Fracking in Deutschland! Änderungsantrag zur Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen

46. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
11. – 13. Juni 2021

Bundesdelegierten Konferenz (Programm)
Änderungsantrag: PB.L-01-255-2: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Von Zeile 254 bis 260:
„Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 – auch aus geopolitischen Gründen gestoppt werden.“
„Es sollen keine zusätzlichen Erdgas-Lagerstätten durch Fracking erschlossen werden. Nach Auslaufen des zur Zeit noch bundesweit geltenden Fracking-Regelungspaketes soll der weitere Einsatz der Fracking-Technik untersagt werden. Fossile Energieträger sollen nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 sowie LNG-Terminals (Häfen zum Import von Flüssig-Erdgas, das gegenwärtig fast ausschließlich aus Fracking-Förderung auf dem Markt ist) zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 oder dem LNG-Terminal Brunsbüttel – gestoppt werden. Damit stärken wir unsere energiepolitische Souveränität.

a) Das „Fracking-Moratorium“ läuft dieses Jahr aus. Wir wollen unsere Ablehnung des extrem umwelt- und klimaschädlichen Fracking-Verfahrens auch in diesem Wahlprogramm bekräftigen.

b) Die Sätze: „Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. “ sind in sich widersprüchlich, denn ein LNG-Terminal „zementiert“ genauso auf Jahrzehnte die Abhängigkeit z.B. von LNG wie eine Pipeline. Unser Eintreten gegen LNG-Terminals stützt sich auf die LDK-Beschlüsse (Nds.) „Für den Klimaschutz auch die Gaswende einleiten – vom 30.11.19/1.12.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/fuer-den-klimaschutz-auch-die-gaswende-einleiten und: „Erneuerbare Energien und Energiesparen statt Fossile Infrastruktur – Power to X statt LNG-Terminal!“ vom 4./5.5.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/6458-2/ sowie LDK Schleswig-H. vom 31.10.2020: „Ablehnungen LNG-Terminal in Brunsbüttel“ https://sh-gruene.de/ablehnungen-lng-terminal-in-brunsbuettel-und-der-leistungstrasse-bis-hetlingen-stade/

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Konkret geht es um § 13a des „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

Union und SPD haben im Schatten der Europameisterschaft 2016 ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg gebracht und es am 24. Juni 2016 in Kraft gesetzt.* Seither können Explorationsunternehmen sogenannte Tight-Gas-Vorkommen mithilfe der Fracking-Technologie ausbeuten, auch in Natura-2000-Gebieten. Beim Schiefergas-Fracking wurden insgesamt vier Probebohrungen erlaubt. Diese sollen durch eine sogenannte Expertenkommission wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ergebnisberichte müssen jährlich bis zum 30. Juni erstellt werden. 2021 soll das Parlament erneut über die Zukunft des Schiefergas-Frackings entscheiden.***

* Vgl. Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht, Sammlung Berliner Wassertisch

** Zur Expertenkommission vgl. http://berliner-wassertisch.info/?s=Expertenkommission

*** „Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.“ (§ 13a Abs. 1)

Wir fordern: Keine Erlaubnis des Schiefergas-Fracking! Verbot von Sandstein-Fracking!

Energiezukunft: USA. Kalifornien verbietet Fracking

30. April

Ab 2024 dürfen in Kalifornien keine neuen Fracking-Projekte mehr gestartet werden. Damit steht die umstrittene Methode zur Gewinnung von Erdgas in dem US-Bundesstaat vor dem Aus. Auch die Förderung von Erdöl soll bald ein Ende finden.

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Deutsche Welle: Kanadisches Unternehmen sucht in Namibia nach Erdöl

5.April 2021
von Carl Holm

Das kanadische Unternehmen ReconAfrica sucht in Namibias Okavango-Region nach Öl. Dort vermutet die Firma eines der größten Ölfelder der Welt. Aber die Bewohner fürchten, dass eine großflächige Ölförderung massive Umweltschäden verursachen könnte.

Zum Video Dauer 01:51 Min.

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe: Ölkonzern bedroht mit Fracking das Weltnaturerbe Okavango-Delta: DUH fordert Entwicklungsminister Müller zum Handeln auf

• Natur, Biodiversität und Lebensgrundlage vieler Menschen werden zerstört, wenn Ölförderpläne des kanadischen Konzerns ReconAfrica umgesetzt werden

• Deutschland unterstützt seit Jahrzehnten den Erhalt des Naturschutzgebiets in Namibia, Angola und Botswana mit Millionenbeträgen

• DUH startet mit Umweltaktivistin Ina-Maria Shikongo aus Namibia Petition an die Bundesregierung, sich für neutrale Umweltverträglichkeitsprüfung einzusetzen

Berlin, 07.4.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor der Zerstörung eines Naturparadieses. Der kanadische Konzern ReconAfrica bedroht mit Öl- und Gasförderplänen in Namibia und Botswana eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt sowie die Lebensräume und Wasserressourcen der Menschen. Davon betroffen ist das größte Naturschutzgebiet der Region, die Kavango Zambezi Conservation Area (Kaza), zu welcher auch das Weltnaturerbe Okavango-Delta gehört. Laut örtlichen Naturschützern ist es sehr wahrscheinlich, dass die besonders umweltschädliche Fördermethode Fracking zum Einsatz kommt. Durch die Ölbohrungen und den damit verbundenen Schwerlastverkehr sind eine erhebliche Belastung der Gewässer und massive Schäden am Ökosystem und der Tierwelt zu erwarten. Obwohl Probebohrungen bereits Ende 2020 begonnen haben, fehlt bis heute eine neutrale, länderübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Deutschland kommt in diesem Fall eine besondere Rolle zu. Denn im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Kaza-Region seit vielen Jahren in Millionenhöhe. Nach eigenen Angaben sollen vor allem Naturschutz und Tourismus gefördert werden. Das Okavango-Delta hat den Welterbe-Schutzstatus ebenfalls mit Unterstützung der Bundesregierung und auch der DUH erhalten. Der deutsche Umweltschutzverband engagiert sich seit mehr als zehn Jahren für Region. Deshalb appelliert die DUH jetzt gemeinsam mit der örtlichen Aktivistin Ina-Maria Shikongo mit einer Online-Petition an Bundesentwicklungsminister Müller. Er soll sich für Natur und Menschen stark machen – und mindestens eine unabhängige länderübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung erwirken.

„Die Menschen vor Ort kämpfen gegen den kanadischen Ölriesen und die drohende Zerstörung der Natur und ihrer Lebensgrundlage. Wir unterstützen diese Menschen und wollen gemeinsam mit ihnen Entwicklungsminister Müller dazu bringen, sich für Naturschutz und Welterbe einzusetzen. Deutschland hat nach vielen Jahren der Förderung eine besondere Verantwortung für die Kavango-Region. Darüber hinaus ist es ein völliger Irrsinn, dieses Naturparadies wegen der Förderung eines fossilen Energieträgers zu zerstören. Selbst wenn Öl in großen Mengen in der Region zu finden ist, muss alles dafür getan werden, dass es im Boden bleibt und den Klimawandel nicht weiter anheizt“, fordert Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Ina-Maria Shikongo, Aktivistin von Fridays for Future Windhoek: „Die lokale Bevölkerung wurde nicht ausreichend über die Pläne in Kenntnis gesetzt und Informationen zu öffentlichen Konsultationen wurden erst nach massivem Widerstand breiter gestreut. Auch dort, wo die Bohrstellen in unmittelbarer Nähe zu Hütten stattfinden, wurden die Leute nicht wirklich informiert, was da auf sie zukommt. Jetzt erkennen sie das enorme Ausmaß eines industriellen Bohrplatzes in einer fast unberührten Landschaft. Wenn die Firma Öl oder Gas findet, könnten Hunderte solcher Bohrplätze folgen – mit irreparablen Schäden für Klima, Umwelt und die indigene Bevölkerung.“

„Bis zu dem Zeitpunkt, an dem öffentlich über die Pläne berichtet wurde, hat die kanadische Firma ReconAfrica in etlichen Präsentationen, Interviews und Berichten klar dargelegt, dass sie an die Schieferölvorkommen im Untergrund ran will und eine Produktionsphase mittels Fracking von mindestens 25 Jahren anstrebt“,
sagt Andy Gheorghiu, langjähriger Anti-Fracking-Aktivist und Campaigner für das Bündnis Saving Okavango’s Unique Life (SOUL): „Auch auf die dafür benötigten enormen Wassermengen in einer stark ariden Gegend weist die Firma explizit in 2020 hin, behauptet nun aber, dass Fracking plötzlich keine Rolle mehr spielen würde.“

Hintergrund:

Die kanadische Firma ReconAfrica hat sich die Rechte zur Erkundung einer Ölförderung gesichert. Wenn sie erfolgreich ist, will der Konzern 25 Jahre lang auf namibischer und botswanischer Seite Öl fördern. ReconAfrica vermutet Ölvorkommen von mehr als 120 Milliarden Barrel – genug, um die USA für 16 Jahre mit Öl zu versorgen. Nach Protesten von Umweltschützern wie Fridays for Future Windhoek und der Initiative SOUL (Saving Okavangos Unique Life) dementierte der Konzern ReconAfrica, dass die Fracking-Methode zum Einsatz kommen soll. Aus den Dokumenten des Konzerns wird jedoch klar, dass die Öl- und Gasförderung aus Schieferschichten kaum ohne das extrem umweltschädliche Verfahren möglich wäre.

Fracking stellt für Grund- und Oberflächengewässer eine erhebliche Gefahr dar. Diese laufen durch den Einsatz und die Lagerung von wassergefährdenden Chemikalien und die Bohrungen selbst Gefahr, verschmutzt zu werden. Auch bei der Entsorgung des Wasser-Sand-Chemikaliengemisches bestehen Risiken. Das Lagerstättenwasser, welches durch Fracking zutage tritt, enthält Kohlenwasserstoffe und teilweise radioaktive Bestandteile. Ferner werden pro durchgeführter Bohrung im Schnitt 19 Millionen Liter Süßwasser benötigt, welche der umliegenden Landwirtschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt fehlen würden. Zudem besteht durch den Fracking-Prozess eine erhöhte Erdbebengefahr.

Namibische Gruppen haben darüber informiert, dass ReconAfrica die Umweltschutzprüfung von nicht-neutralen Gutachtern durchführen lässt und lokale Gruppen nicht in öffentliche Konsultationsprozesse eingebunden werden. Stattdessen wird versucht, internationale Organisationen fernzuhalten. Mehrere lokale Aktivisten haben Drohungen erhalten. Zudem gibt es Hinweise, dass die bisherigen Testbohrungen ohne die Sicherung der Wasserrechte durchgeführt werden. Die toxischen Abwässer der Probebohrstellen werden ungesichert gelagert und drohen daher schon jetzt in die Umwelt zu gelangen.

Die DUH engagiert sich seit vielen Jahren für das Okavango-Delta, hat 2010 seine Aufnahme in die Liste der Welterbestätten angestoßen und den Nominierungsprozess finanziell und inhaltlich unterstützt. Im Jahr 2014 erfolgte dann die Aufnahme des Binnendeltas in die Liste der UNESCO als 1.000 Welterbe der Menschheit. Die DUH hatte bereits im Dezember gemeinsam mit anderen Organisationen und Aktivisten wie Andy Gheorghiu einen offenen Brief geschrieben an Namibias Minister für Bergbau und Energie, Tom Alweendo und an Pohamba Shifeta, Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus.

Links:

Zur Petition: https://www.change.org/stoppt-oelbohrungen-im-okavango-delta

Zur Seite der KfW: https://www.kfw.de/stories/umwelt/naturschutz/kaza-nationalpark/

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