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Juristische Untersuchung ergibt: CETA-Interpretationserklärung unwirksam


25. August 2022

Anfang dieser Woche reiste Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen mit Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Kanada. Neben LNG, Wasserstoff und kritischen Rohstoffen ging es wie erwartet auch um CETA. Wenn es nach der deutschen Bundesregierung geht, soll das völlig veraltete Abkommen noch dieses Jahr ratifiziert werden. Um den öffentlichen Druck zu besänftigen, hat sie dafür eine Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel (Kap. 8) angekündigt, die das Klagerecht auf Fälle der direkten Enteignung und den Diskriminierungsschutz beschränken sollen. Eine neue juristische Untersuchung im Auftrag des Umweltinstituts zeigt: Dieser Plan funktioniert nicht! …

Zur Meldung

Zur Untersuchung (pdf)

Presseecho:

Anja Krüger (taz): „Europäisch-kanadischer Handelspakt CETA: So geht’s nicht. Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte würden bleiben.“ Zum Artikel

 

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Stellungnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag [Link]. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 [Link] hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert.

Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Aus Sicht der AöW hat sich an unserer kritischen Position aus dem Jahr 2016 nichts geändert – hierzu auch unsere aktuelle Position gegenüber des BMWK [PDF].

Uns ist bewusst, dass das Ratifizierungsverfahren in Deutschland sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben hat. Wir bezweifeln auch, ob der Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.

Im Folgenden werden die aus unserer Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Hier müssen klarstellende Maßnahmen auch von Deutschland getroffen werden, sowohl für die Auslegung von CETA als auch für zukünftige Mandate für andere Handelsabkommen.

1. Wasserrechte als „Konzessionen“ (Artikel 8.1 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf))
Das geplante CETA-Abkommen stuft Wasserrechte grundsätzlich als „Investitionen“ ein (vgl. CETA- Text, S. 30 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf) „einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“ oder L11/52), die somit vom CETA-Investitionsschutz erfasst wären. Während Investor-Staat-Investitionsschutz dem Eigentumsschutz dient, soll aber Wasser gem. Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig sein.

Wasser(entnahme)rechte von Investoren – im Anwendungsbereich von CETA – unterliegen mit dem Investorenschutz einem besonderen Schutz, der bei direkten Nutzungskonkurrenzen in die Waagschale geworfen werden kann. Der öffentliche Wasserversorger mit Sitz im Inland hätte diese Möglichkeit jedenfalls nicht und wäre bei der rechtlichen Verfolgung seiner Interessen benachteiligt. Dies kann bei direkten Nutzungskonkurrenzen ausschlaggebend sein – auch wenn der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt wurde.

Gleiches gilt für (Schadstoff-)Einleitgenehmigungen der Industrie (Gewässerbenutzung gem. WHG). Rechtlich ist eine strengere Regelung von Einleitgenehmigungen bereits heute schwierig. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Einbeziehung von Investorenschutz eine Beschränkung von Einleitgenehmigungen (z.B. Verkürzung der Geltungsdauer) gänzlich vereiteln würde. Ein Investor – im Anwendungsbereich von CETA – mit Einleitgenehmigung in Deutschland würde sich gegen eine Verschärfung rechtlich anhand des Investorenschutzes zur Wehr setzen können. Ein Industriebetrieb aus Deutschland hätte im Übrigen hingegen keinen Zugriff auf den Investorenschutz.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Zu Artikel 8.1 (Begriffsbestimmungen) (pdf) zur Formulierung „f) ein Interesse, das sich ergibt aus i) einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“

Es wird davon ausgegangen, dass Wasserrechte (Entnahme, Ableitung, Einleitung und sonstige Nutzung) nicht unter das Beispiel fallen.

2. Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf)
Weiterhin muss insbesondere der Art. 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) beachtet werden. In Abs. 3 heißt es:

„Erlaubt eine Vertragspartei die kommerzielle Nutzung eines bestimmten Wasservorkommens, so verfährt sie dabei in einer mit diesem Abkommen vereinbaren Weise.“

Ob die Nutzung für die öffentliche Wasserversorgung eine kommerzielle Nutzung ist (wegen der Entgeltlichkeit) oder ob sogar die Abwasserentsorgung hinsichtlich Einleitungsrechten auch darunter fällt, ist völlig offen und kann sogar zu Investitionsschutzklagen führen. Ein Gutachten von Prof. Laskowski [PDF] für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2016 greift diesen Aspekt auf.

Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung für/durch die öffentliche Wasserwirtschaft nicht als kommerzielle Nutzung im Sinne von Artikel 1.9 Absatz 3 CETA  (pdf) zu verstehen ist.

Zu Artikel 1.9 CETA (pdf) gibt es eine Zusatzerklärung (pdf) von der EU-Kommission zu Wasser (Nr. 8) (pdf), die aber das oben genannte Problem um Investitionsschutz, öffentliche Wasserwirtschaft und Nutzungskonkurrenzen nicht klarstellt. Die Erklärung von Slowenien (Nr. 23) (pdf) ist dagegen weitgehender. Es ist allerdings unklar inwieweit die Erklärung verbindlich ist bzw. sein kann.

Auch das Gemeinsame Auslegungsinstrument (pdf) greift zwar in Nr. 11 (pdf) das Thema auf, klärt aber nicht was kommerzielle Nutzung ist. Auch hier ist die Verbindlichkeit der Erklärung noch sehr offen.

Politisch sollte jedoch deutlich sein, dass Artikel 1.9 (pdf) nicht nur für Slowenien relevant ist. Hier muss – wenn überhaupt möglich – im gemeinsamen Ausschuss des CETA (Joint Committee) Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die öffentliche Wasserwirtschaft und die Wassernutzung vor Investitionsschutzklagen geschützt sind.

Der Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) darf im Hinblick auf zukünftige Nutzungskonkurrenzen und der Beachtung des Vorrangs der Wasserversorgung nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee [angelehnt an die Erklärung von Slowenien]:
Es wird davon ausgegangen, dass für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Wasserressourcen (einschließlich der sowohl für die öffentliche Wasserversorgung als auch für andere öffentliche Zwecke – wie öffentliche Abwasserbeseitigung – verwendeten Wasserressourcen) nicht als kommerzielle Nutzung unter Artikel 1.9 Absatz 3 (pdf) fallen.

In Bezug auf Wasser wird davon ausgegangen, dass dieses Abkommen nicht die Verpflichtung auferlegt, über das EU-Recht hinauszugehen, oder das Recht jeder Partei einschränkt, Maßnahmen zur Bewirtschaftung, zum Schutz und zur Erhaltung seiner Wasserressourcen (sei es für kommerzielle Zwecke, zur Nutzung als Trinkwasser, zur gemischten oder einer anderen Verwendung) zu ergreifen oder beizubehalten, wozu auch das Recht jeder Partei gehört, die gewährten Wasserrechte zu beschränken oder zu entziehen.

3. Absicherung der Leistungen der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Investitionsstreitigkeit
Eine umfassende Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist in CETA nicht zu sehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaanpassungsmaßnahmen werden die Einrichtungen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft über Ihre Kernaufgaben hinaus weitere Aufgaben in Kooperation mit Kommunen und Ländern übernehmen bzw. erfüllen – Klimaanpassung, Klimaschutz, Wasserwiederwendung, Ressourcenschutz um nur einige Stichworte zu nennen. Viele dieser Aufgaben werden durch den Negativlistenansatz nicht geschützt und allenfalls als Daseinsvorsorge nur geschützt, wenn die Dienstleistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllt wird, aber nicht in einem integrierten System von unterschiedlichen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, wo der (Leistungs-)Austausch untereinander durch Koordinierung, Planung und Kooperation erfolgt. Und gerade der Klimawandel erfordert integrierte Maßnahmen auf unterschiedlichen kommunalen und staatlichen Ebenen.

Der Vorbehalt für die „Wasserentnahme, -aufbereitung und –verteilung“ (S. 900 oder L 11/922) (pdf) bezieht sich lediglich auf Marktzugang und Inländerbehandlung und lediglich in der „Beschreibung“ ist ein Bezug zu Investitionen enthalten.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Streitigkeiten in Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung und deren Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

Der Vorbehalt „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ (S. 957 oder L 11/979) (pdf), bezieht sich zwar auf Abwasser ist aber beschränkt auf den Marktzugang. Der Vorbehalt für Deutschland erwähnt nur in der Beschreibung „Investitionen“.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Tätigkeiten der öffentlichen Abwasserwirtschaft und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

Der Vorbehalt für die „public-utilities“-Klausel (S. 898 oder L 11/920) (pdf) bezieht sich nur auf Marktzugang und die Beschreibung enthält in der Beschreibung im Titel „Investitionen“.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird klargestellt, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

In Erwägungsgrund 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Dieser Grundsatz bedeutet aus unserer Sicht, dass die oben genannten Wasserthemen nicht nur von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeklammert sein müssen, sondern auch, dass sie nicht Gegenstand von Handelsabkommen sein dürfen.

Berlin, den 16.08.2022

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Link zur Stellungnahme (pdf)

Offener Brief zum Thema Post-Brexit-Abkommen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Stärkung demokratischer Kontrolle der UK-EU-Handelsbeziehungen

26. April 2021 von Max Bank
Offener Brief: Europäische Zivilgesellschaft fordert Stärkung demokratischer Kontrolle der UK-EU-Handelsbeziehungen

Köln/Berlin, 26. April 2021 – Am Tag vor der abschließenden Ratifizierung des Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien durch das Europäische Parlament am 27.4.21 fordern 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Großbritannien und der EU eine stärkere Kontrolle der EU-UK-Handelsbeziehungen. Zum einen war die unzureichende demokratische Kontrolle der im Abkommen verankerten Gremien zuvor deutlich geworden, zum anderen waren bereits bei der Ratifizierung die Parlamente unzureichend eingebunden worden. In einem offenen Brief fordern die Organisationen deshalb die Abgeordneten dazu auf, eine größere Rolle der Parlamente einzufordern.

Max Bank, Sprecher von LobbyControl, kommentiert:
„Bereits bei der Ratifizierung des Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Großbritannien waren die Parlamente unzureichend eingebunden. Demokratiedefizite zeigen sich jetzt auch im Abkommen selbst. Wir fordern deshalb mit 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Großbritannien und der EU Nachbesserungen bei der demokratischen Kontrolle der Handelsbeziehungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals.“

Unzureichende demokratische Kontrolle: Der Partnerschaftsrat

Im EU-UK Handels-und Partnerschaftsabkommen sind zahlreiche neue Entscheidungsgremien vorgesehen. Ganz oben thront der sogenannte “Partnerschaftsrat”, der aus Regierungsbeamten aus Großbritannien und der EU besteht. Der Rat kann eigenständig Änderungen am Handelsabkommen vornehmen und auch neue Gremien für die Umsetzung des Abkommens schaffen. Zu den Gremien gehört auch ein Handelssonderausschuss für Regulierungsfragen, der Zusammenarbeit bei Regulierungen anstößt und jederzeit Lobbyisten zu seinen Sitzungen einladen kann. Diese sogenannte regulatorische Kooperation war bereits in vergangenen Handelsabkommen äußerst umstritten. Man spricht deshalb insgesamt von einem lebendigen Abkommen, was bedeutet, dass es konstant verändert werden kann. Für Mitglieder des Europäischen und des Britischen Parlaments ist zwar eine sogenannte “parlamentarische Versammlung” (Parliamentary Assembly) vorgesehen, diese kann aber lediglich Empfehlungen aussprechen und keine Entscheidungen herbeiführen. Somit bleibt der Partnerschaftsrat samt den damit verbundenen neuen Gremien außerhalb der parlamentarischen Kontrolle.

Nelly Grotefendt, Sprecherin von Forum Umwelt- und Entwicklung:
„Wenn das Abkommen ständig verändert werden kann, dann müssen die dafür vorgesehen Entscheidungsgremien auch der parlamentarischen Kontrolle durch das Europäische und Britische Parlament unterliegen. Andernfalls wird mit dem ausgehandelten Deal die Demokratie ausgehebelt, auf beiden Seiten. Wir bestärken die Abgeordneten des Europäischen Parlaments darin, mehr Mitspracherechte für die Parlamente einzufordern.”

Hintergrund
Weihnachten 2020 einigten sich die EU und Großbritannien in letzter Minute auf ein Partnerschaftsabkommen. Damit wurden ein ungeordneter Brexit vermieden und die künftigen Beziehungen geregelt. Schon während der Verhandlungen war die Einbindung des Europäischen Parlaments unzureichend, wie zahlreiche Abgeordnete monierten, darunter auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments Bernd Lange. Das Parlament steht erheblich unter Druck, den Deal schnellstmöglich zu ratifizieren – trotz unzureichend verankerter demokratischer Kontrolle.

In einem offenen Brief bestärken 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Großbritannien und der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments, mehr demokratische Kontrolle im Abkommen einzufordern. Den Brief finden Sie hier (PDF).

Mehr Informationen zur unzureichenden demokratischen Kontrolle hier.

Zum Blogbeitrag

Der Berliner Wassertisch ist Mitunterzeichner des offenen Briefes.

 

 

Gerechter Welthandel: Appell an die Grünen: Wort halten – CETA stoppen!

Aus dem Newsletter vom 20. April 2021:

Mitte März veröffentlichten die Grünen ihren Entwurf für das Bundestagswahlprogramm. Darin heißt es: „Am Ceta-Abkommen haben wir erhebliche Kritik. Wir wollen daher das Ceta-Abkommen in seiner derzeitigen Fassung nicht ratifizieren, sondern es bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen.“
Mit dieser Formulierung verabschiedet sich die Partei von ihrem klaren Nein gegen das EU-Kanada- Abkommen – dabei hatten die Grünen die breiten Proteste 2015 und 2016 stark unterstützt, ein Großteil der Basis lehnt CETA bis heute ab.

Sollte die Formulierung im endgültigen Wahlprogramm übernommen werden, unterstützen die Grünen somit ein Abkommen, das die parlamentarische Kontrolle umgeht und Konzerninteressen freie Bahn lässt. Denn schon jetzt tagen sogenannte CETA-Ausschüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die weitreichende Entscheidungen über Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherstandards treffen können. Erst kürzlich kritisierte ein Rechtsgutachten  im Auftrag von Foodwatch die demokratischen Defizite dieser Ausschüsse.

Als Reaktion auf das Grünen-Wahlprogramm starteten Foodwatch und Mehr Demokratie Anfang April eine Protestaktion: In einer Petition an die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck fordern sie: „Sorgen Sie dafür, dass das finale Wahlprogramm ein klares und unmissverständliches NEIN zu CETA enthält.“ Die Petition kann hier unterzeichnet werden: www.ceta-stoppen.foodwatch.de 

Auch in Baden-Württemberg regt sich weiterer Protest gegen die Linie der Grünen in Sachen CETA: Am gestrigen Montag veröffentlichten 18 Organisationen einen Appell  zu den laufenden grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen. Darin fordern sie, eine Ablehnung von CETA im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Die Stuttgarter Zeitung berichtete.

Foodwatch: E-Mail-Aktion Grüne: Wort halten – CETA stoppen!


„2015 demonstrierten die Grünen noch Seite an Seite mit hunderttausenden Menschen gegen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Sechs Jahre später ist diese Haltung Geschichte. Im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl findet sich kein Nein zu CETA mehr. Stattdessen befürworten die Grünen jetzt die vorläufige Anwendung von CETA. Das Problem: Auch die vorläufige Anwendung schafft Fakten und umgeht die parlamentarische Kontrolle. Schon jetzt tagen sogenannte CETA-Vertragskomitees unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die weitreichende Entscheidungen über Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherstandards treffen können. Wir fordern vom Grünen-Bundesvorstand ein klares Nein zu CETA im Wahlprogramm! Dieses Abkommen gefährdet unsere Demokratie und muss gestoppt werden. Unterzeichnen Sie jetzt unsere E-Mail-Aktion!“

Zur Aktion

Start des neuen transatlantischen Bündnisses #StopEUMercosur

Stopp EU-Mercosur Erklärung

15. März 2021) Wir, die unterzeichnenden Organisationen, rufen die politisch Verantwortlichen auf beiden Seiten des Atlantiks auf, das EU-Mercosur-Handelsabkommen zu stoppen.

Das EU-Mercosur-Abkommen gehört zu einer überholten Handelspolitik des 20. Jahrhunderts, das den Planeten zerstört: Es dient Konzerninteressen auf Kosten der planetarischen Grenzen, unhaltbarer sozialer Ungleichheiten und des Tierschutzes.

Die Ziele und Kernelemente dieses Abkommens stehen in direktem Widerspruch zu Klimaschutz, Ernährungssouveränität und der Wahrung von Menschenrechten und Tierschutz. Das Freihandelsabkommen wird die Zerstörung und den Zusammenbruch der Artenvielfalt des Amazonas, des Cerrado und des Gran Chaco durch die Ausweitung von Viehzucht- und Ethanolquoten weiter fördern und ein extraktives Landwirtschaftsmodell fortführen, das durch Überweidung, die Ausweitung von Mastbetrieben und chemisch intensive Monokulturen gekennzeichnet ist. Es wäre ein verheerendes politisches Signal, dass schreckliche Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Lieferketten, die in diesem Abkommen angelegt sind, akzeptabel sind.

Das Handelsabkommen wird sowohl in Europa als auch in Südamerika Lebensgrundlagen zerstören und Kleinbauernfamilien und Arbeiter in die Knie zwingen. Es erhöht den Handel mit Agrarrohstoffen auf der einen und den Handel mit umweltschädlichen Autos auf der anderen Seite, und stellt daher eine unmittelbare Bedrohung für Arbeitsplätze in den Mercosur-Ländern dar. Es führt die Pfadabhängigkeit der südamerikanischen Volkswirtschaften als billige Exporteure von Rohstoffen fort, die durch die Zerstörung lebenswichtiger natürlicher Ressourcen gewonnen werden, anstatt die Entwicklung gesunder, diversifizierter und widerstandsfähiger Ökonomien zu fördern.

Für eine gute Zukunft muss ein Handelsmodell des 21. Jahrhunderts den Anstrengungen dienen, sozial gerechte und ökologisch widerstandsfähige Gesellschaften zu schaffen, die auf den Prinzipien der Solidarität, des Schutzes der Menschenrechte und unserer planetarischen Grenzen basieren, anstatt sie zu untergraben. In ganz Europa und Südamerika schließen sich Bürger*innen gegen das EU-Mercosur-Abkommen zusammen und setzen sich für eine bessere Zukunft ein. Wir, die unterzeichnenden Organisationen, sind Teil dieser Bewegung, die von den Regierungen den Stopp des EU-Mercosur-Abkommens fordert! weiterlesen

NaturFreunde fordern: EU-Mercosur-Abkommen stoppen!

Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands


Berlin, 10. März 2021 – Zur aktuellen Diskussion über das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Gegen das EU-Mercosur-Handelsabkommen hat sich in den letzten Jahren immer mehr Widerstand gebildet. Es befindet sich derzeit in der Phase der Übersetzung und rechtlichen Überprüfung zwischen den Verhandlungspartnern, nachdem es im Juni 2019 nach über 20 Jahren ausverhandelt worden war.

Zwischenzeitlich haben allerdings Regierungen und Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Ablehnung gegenüber dem Abkommen signalisiert. Unter anderem hat die österreichische Regierung deutlich gemacht, dass sie dem EU-Mercosur-Abkommen nicht zustimmen wird.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Unterstützung des Abkommens aufgibt und sich innerhalb des Europäischen Rates klar gegen die Verabschiedung des EU-Mercosur-Abkommens ausspricht. Auch vom Europäischen Parlament erwarten die NaturFreunde, dass es das Abkommen ablehnt.

Das EU-Mercosur-Abkommen fördert den Handel mit klimaschädlichen Produkten. Auch fördert es den weltweiten Fleischexport sowie die Exporte von Pestiziden und Autos. Mit dem Abkommen wir zudem ein Beitrag zur Abholzung des Amazonas-Regenwaldes geleistet. Der Anbau von landwirtschaftlichen Produkten in riesigen Monokulturen zerstört die Artenvielfalt, schädigt das Klima und trägt zur großflächigen Vergiftung des Grundwassers und der Menschen durch den hohen Einsatz von Pestiziden bei.

NaturFreunde begrüßen Initiative des österreichischen Vizekanzlers

Die NaturFreunde Deutschlands begrüßen die Initiative des österreichischen Vizekanzlers Werner Kogler zur Ablehnung des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens. Sie erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich dieser Initiative anschließt und sich gegenüber der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft deutlich gegen dieses Abkommen ausspricht. Es reicht nicht aus, wenn die Bundesregierung halbherzige Bedenken gegen das Abkommen formuliert, auf europäischer Ebene jedoch die weitere Vorbereitung zur Ratifizierung unterstützt.

Werner Kogler hat in einem Brief an den amtierenden EU-Ratspräsidenten Antonio Costa sein Veto gegen das EU-Mercosur-Abkommen bekräftigt. Ausdrücklich unterstützen die NaturFreunde Deutschlands den Hinweis Koglers, dass eine unverbindliche Zusatzvereinbarung, wie sie von Seiten der portugiesischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagen wird, in keiner Weise die negativen Auswirkungen dieses neoliberalen Freihandelsabkommens entschärfen würde. Auch der Versuch, das Abkommen in mehrere Teile zu zerlegen, wie es von der aktuellen Ratspräsidentschaft angedacht wird, ist nicht akzeptabel.

Neoliberale Freihandelsabkommen stoppen

Das neoliberale Freihandelsabkommen EU-Mercosur ist völlig inakzeptabel und wird den Export von industriell produzierten Landwirtschaftsprodukten weiter vorantreiben. Durch das Abkommen werden die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele torpediert und die Zerstörung des Amazonas-Regenwaldes weiter vorangetrieben. Die EU-Staaten tragen mit ihrem hohen Anteil an agrarischen und mineralischen Rohstoffimporten unmittelbar zu dieser Zerstörung bei. Allein die Soja-Anbaufläche beträgt in den Mercosur-Staaten mehr als 13 Millionen Hektar. Die im Handelsabkommen vorgesehene Erhöhung der Bioethanolquote auf insgesamt 650.000 Tonnen bedeutet eine Versechsfachung im Verbleich zu den bisherigen Importmengen und wird damit zu einer weiteren Steigerung des Anbaus beitragen.

Das Abkommen unterstützt zudem die weitere Förderung des Exportes von industriell und unter massiver Umweltzerstörung produzierten landwirtschaftlichen Produkten wie Soja und Rindfleisch. In dem Abkommen wird auch die menschenrechtsfeindliche und umweltzerstörende Politik der brasilianischen Bolsonaro-Regierung hingenommen und die Politik der Abholzung des Regenwaldes in keinerlei Weise eingeschränkt. Die Regierung Bolsonaro hat zur Beschleunigung der Vertreibung indigener Gemeinschaften beitragen. Schon heute haben die Morde an Umweltschützer*innen und indigenen Anführer*innen im Amazonas-Gebiet einen traurigen Höchststand erreicht.

Das Handelsabkommen unterstützt insbesondere die Exporte der großen EU-Konzerne in der Automobilwirtschaft, dem Elektro­ und Maschinenbau sowie der Chemie­ und Pharmaindustrie. Sie werden noch einfacher ihre Produkte in die Region exportieren können. In den Jahren 2015 bis 2019 haben die großen Chemieunternehmen der EU-Mitgliedstaaten jährlich mehr als 56.000 Tonnen Pestizide mit einem Wert von über 900 Millionen Euro in den Mercosur exportiert. In dem Handelsabkommen ist zum Beispiel vorgesehen, mehr als 90 Prozent der Chemieexporte aus der EU von Zöllen zu befreien. Im Gegenzug sollen dafür die Zölle auf Mercosur-Agrarprodukte wie Rindfleisch, Zucker, Bioethanol und Hühnerfleisch gesenkt werden. Durch die weitere Exportorientierung der Landwirtschaft wird sich der Pestizid-Einsatz in der Region weiter erhöhen und Urwälder werden noch schneller zerstört werden.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern:

> die sofortige Beendigung aller Bestrebungen, das Freihandelsabkommen EU-Mercosur zu verabschieden;

> die Bundesregierung muss sich gegenüber der EU-Kommission und der portugiesischen Ratspräsidentschaft gegen das EU-Mercosur-Abkommen aussprechen;

> die portugiesische Ratspräsidentschaft muss ihre Versuche, durch eine nichtssagende Zusatzerklärung des EU-Mercosur-Abkommen voranzutreiben, sofort beenden.

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Greenpeace: Schütze den Amazonas! Klimakiller-Deal stoppen! #StopEUMercosur

(Februar 2021) Das Handelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay steht kurz vor dem Abschluss. Der Deal soll Zölle auf Agrarprodukte wie Rindfleisch senken. Für diese Produkte wird in am Amazonas immer weiter Regenwald zerstört – häufig durch Brandrodung. Die riesige Artenvielfalt im Amazonas-Regenwald wird dadurch bedroht: Jaguare, Faultiere und viele andere Tierarten werden verdrängt oder sterben in den Feuern.

Umweltschutz bedeutet auch kluge Handelspolitik!!

Der Mensch rückt immer weiter in die verbliebenen Wälder und Wildnisgebiete vor. Wir zerstören und bedrohen wichtige Naturräume und CO2-Speicher. Einzigartige Lebensräume wie der Amazonas-Regenwald sind gefährdet, und durch rücksichtslose Politik fühlen sich die Landräuber zusätzlich ermutigt. Dadurch brennen in Amazonien so viele Feuer wie seit Jahren nicht mehr. Die Waldzerstörung gefährdet auch unsere eigene Gesundheit: Wir kommen so in engeren Kontakt mit Wildtieren und deren Viren oder anderen Erregern, die für uns gefährlich sein können. Konsequenter Naturschutz und eine Ausweitung von Schutzgebieten sind eine Lebensversicherung für Mensch und Tier. Denn das Wohlergehen des Menschen ist mit dem Wohlergehen anderer Lebewesen und ganzer Ökosysteme verbunden.

Wir müssen uns als Teil der Natur begreifen, statt sie immer weiter zu zerstören!

Begegnen wir unseren Mitlebewesen, den Wäldern und noch unberührten Wildnisgebieten mit Respekt! Erhalten wir mit konsequentem Naturschutz unsere Lebensgrundlagen: Klima, Artenvielfalt und Gesundheit.

Internationaler Handel muss Mensch und Natur in den Mittelpunkt stellen. Werden mit EU-Mercosur Zölle auf Agrarprodukte wie Rind- und Geflügelfleisch sowie Pestizide, Autos und Autoteile gesenkt, feuert das Abkommen die Naturzerstörung weiter an. Das darf nicht passieren! Greenpeace setzt sich daher dafür ein, dass der Deal nicht zustande kommt. Bitte hilf auch du mit und unterzeichne unsere Petition!

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Neuer Film von Powershift: Hochgefährliche Pestizide für Südamerika – das EU-Mercosur-Abkommen

Bettina Müller, Powershift
6. November 2020

Hochgefährliche Pestizide für Südamerika – das EU-Mercosur-Abkommen

„Eine der Folgen des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens wäre der Anstieg des Exportes hochgefährlicher Pestizide aus der EU nach Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay – Pestizide, die zum Teil auf Grund ihrer Schädlichkeit in der EU nicht einmal zugelassen sind. Zölle, die der Mercosur derzeit noch auf den Import von Pestiziden erhebt, fallen mit dem Abkommen weg. Dadurch werden diese günstiger. Profitieren werden davon vor allem große Pestizidhersteller, wie Bayer und BASF. Deswegen sagen wir von PowerShift e.V. #StopEUMercosur!“

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Berliner Wassertisch zu den Nachhaltigkeitszielen der UN: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

(Berlin, 19. September 2019) Heute erschien der Rundbrief-special von Forum Umwelt & Entwicklung (III/2019). Das Themenheft beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN): „Grosse Ziele, aber kein Plan. Wo steht die Agenda für Nachhaltige Entwicklung?“

„Am 24. und 25. September kommen die Staats- und Regierungschef dieser Welt in New York zusammen, um erstmals eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsagenda zu ziehen. Ein weiterer UN-Gipfel also, bei dem sich unsere Regierenden treffen – um zu reden und sich bestenfalls Verantwortlichkeiten hin und her schieben oder schlimmer noch, die Missstände klein- und schönreden. Aber sie lassen sich nun mal nicht weglächeln. Auch ohne Gipfel wissen wir bereits, dass die Zahl der Hungernden wieder steigt, die Ärmsten immer ärmer und Reichen absurderweise immer reicher werden, die Artenvielfalt dramatisch abnimmt und die Klimakrise unvermindert voranschreitet – mit einem Wort, wir entwickeln uns nicht hin zu einem nachhaltig gerechten Miteinander in dieser Welt, sondern eher davon weg. Dabei steht genau das hinter den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), denen sich die 193 UN-Staaten im Jahr 2015 verschrieben haben: die Sicherstellung einer gerechten gesellschaftlichen Entwicklung auf sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. Vorrangig geht es dabei um die Verringerung von ungleichen Lebensstandards in und zwischen den Staaten, die Schaffung von Chancengleichheit aller Menschen und den Erhalt von Ökosystemen. Bis 2030 soll jedes Land eigene Maßnahmen umgesetzt haben, die zur Erfüllung dieser Ziele führen.

In dieser Sonderausgabe des Rundbriefs reflektieren unsere AutorInnen die 17 SDGs in 17 Artikeln aus sehr unterschiedlichen Perspektiven. Sie schauen dabei nicht nur darauf, was die SDGs weltweit bisher gebracht oder eben nicht gebracht haben, sondern auch, welchen Beitrag Deutschland hierzulande aktiv leistet, die massiven Defizite strukturell aufzubrechen. Um es vorwegzunehmen: leider nicht allzu viel. Denn den SDGs fehlt es an einem konsistenten Umsetzungsplan. Hehre Ziele an sich können gegen die vorherrschende Profitmaximierungslogik und mächtige Wirtschaftslobby schließlich nicht viel ausrichten. An vielen Stellen dieser Ausgabe wird deutlich, wie im Namen der SDGs Unternehmensprofite steigen, kaum aber Verbesserungen für die Allgemeinheit geschaffen werden, weder in Deutschland noch anderswo. Die neoliberale Ökonomie, die trotz der weitreichenden Ziele für nachhaltige Entwicklung, aber gerade wegen einer zu abstrakten Agenda ohne verbindliche Strukturmaßnahmen weiter Fahrt aufnimmt, führt die SDGs teils sogar ad absurdum. Egal ob im Bereich Städte, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wasser, Meere oder Wälder.

Überall sind unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeitsziele Privatisierungen und zweifelhafte Kooperationen mit der Privatwirtschaft an der Tagesordnung, die vor allem eben jenen Unternehmen nutzen, nicht aber den Menschen und der Umwelt. Nicht zuletzt das irrsinnige Festhalten an einem unbegrenzten Wirtschaftswachstum, das dem SDG 8 explizit eingeschrieben ist, zeigt, dass es auch schon Fehler in der Zielkonzeption gibt. Doch einen Plan, wie die großen, doch zumeist richtigen Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda durchzusetzen sind, ohne die Macht der Großkonzerne strukturell anzutasten und bestehende Widersprüche zu reproduzieren, gibt es nicht. Wie auch. In unzähligen lokalen Initiativen, Sozial- und Umweltbewegungen zeigen Menschen, wie es besser laufen kann und muss. Die BürgerInnen sind da längst viel weiter als die Politik. Am 20. September, kurz vor dem SDG-Gipfel, werden sie das wiederholt zum Ausdruck bringen und weltweit streiken für eine solidarische, nachhaltige und klimafreundliche Zukunft.

Eine gute Lektüre wünscht Ihnen
Josephine Koch“

Der Berliner Wassertisch hat sich mit einem Beitrag zum Thema Nachhaltigkeitsziel 6 = Wasser beteiligt

 

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

 

Dieser Beitrag ist hier downloadbar.

Das vollständige Heft ist hier downloadbar.

„Neoliberale EU-Handelpolitik stoppen” – Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ auf der Demo am 19. Mai in Berlin

Ein Europa für Alle:
Deine Stimme gegen Nationalismus!

Sonntag, 19. Mai 2019: Großdemos in den Städten Europas

Die Europawahl am 26. Mai 2019 ist eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union. Nationalisten und Rechtsextreme wollen mit ihr das Ende der EU einläuten und Nationalismus wieder groß schreiben. Ihr Ziel: Mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Wir alle sind gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern!

Wir halten dagegen, wenn Menschenverachtung und Rassismus gesellschaftsfähig gemacht, Hass und Ressentiments gegen Flüchtlinge und Minderheiten geschürt werden. Wir lassen nicht zu, wenn Rechtsstaat und unabhängige Gerichte angegriffen, Menschen- und Freiheitsrechte eingeschränkt und das Asylrecht abgeschafft werden sollen. Deshalb appellieren wir an alle Bürger*innen Europas: Geht am 26. Mai wählen – tretet ein gegen Nationalismus und Rassismus: Für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa!

In Zeiten nationaler Alleingänge ist es wichtiger denn je, dass wir uns als solidarische Gesellschaft für ein Europa einsetzen, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit über Grenzen hinweg verwirklicht und sich über Nationalismus und Abschottung hinwegsetzt. Gemeinsam sagen wir: Die EU muss sich ändern, wenn sie eine Zukunft haben will. Wir streiten gemeinsam für unsere Vision eines anderen Europas.

Unser Europa der Zukunft…

  • verteidigt Humanität und Menschenrechte. Statt seine Grenzen zur Festung auszubauen und Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen, garantiert es sichere Fluchtwege, das Recht auf Asyl und faire Asylverfahren für Schutzsuchende.
  • steht für Demokratie, Vielfalt und Meinungsfreiheit. Statt vor allem auf mächtige Wirtschaftslobbys hört es auf die Stimmen seiner Bürger*innen. Es verteidigt den Rechtsstaat, wird demokratischer und gibt dem Europaparlament mehr Einfluss. Es fördert Toleranz und gewährleistet die Vielfalt an Lebensentwürfen, Geschlechtergerechtigkeit, die Freiheit von Kunst, Kultur und Presse sowie eine lebendige Zivilgesellschaft.
  • garantiert soziale Gerechtigkeit. ​Statt Privatisierung, Deregulierung und neoliberale Handelsabkommen voranzutreiben, wird es ein Gegengewicht zum massiven Einfluss der Konzerne. Es baut auf Solidarität und sichert Arbeitnehmer*innenrechte. Allen Menschen wird das Recht auf Bildung, Wohnen, medizinische Versorgung und soziale Absicherung sowie ein Leben frei von Armut garantiert. Europa muss hier seiner Verantwortung gerecht werden – bei uns und weltweit.
  • treibt einen grundlegenden ökologischen Wandel und die Lösung der Klimakrise voran. ​Statt auf fossile und nukleare Energien setzt es auf erneuerbare Energien. Es ermöglicht eine bäuerliche, klimagerechte Landwirtschaft. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass der Wandel sozial abgefedert und gute Arbeit geschaffen wird.

Am Sonntag, den 19. Mai 2019 gehen europaweit zehntausende Menschen gleichzeitig auf die Straße! Für die Zukunft Europas, gegen Nationalismus!

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! wird am Sonntag auf der Demo in Berlin mit dem Banner “Neoliberale EU-Handelpolitik stoppen!” dabei sein.

Treffpunkt ist der Lautsprecherwagen der Naturfreunde zum Themenbereich: Umwelt, Landwirtschaft und Handelspolitik.
Standort: Karl-Liebknecht-Straße /Alexanderplatz um 12 Uhr

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Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. weiterlesen

Aktionstag gegen CETA in Berlin und 40 weiteren Städten


Pressemitteilung, 1. Oktober 2018

* Breites Bündnis forderte Nicht-Ratifizierung des Abkommens und gerechte Handelspolitik *

* Weitere Proteste am kommenden Samstag in Baden-Württemberg und Bayern *

In Berlin und etwa 40 weiteren Städten bundesweit haben am Wochenende Aktive aus regionalen Initiativen, Verbänden und Gewerkschaften gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) protestiert. Die Aktionen fanden im Rahmen des bundesweiten Aktionstags gegen CETA statt, zu dem das Netzwerk Gerechter Welthandel aufgerufen hatte.

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wurden insbesondere die Landesverbände von Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei dazu aufgefordert, im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür zu sorgen, dass das jeweilige Bundesland im Bundesrat gegen CETA stimmt oder sich enthält. Beide Parteien haben sich auf Bundesebene klar gegen das Abkommen ausgesprochen. Lokale Bündnisse aus zehn bayerischen und sechs hessischen Städten haben sich mit Infoständen, Kundgebungen, Demonstrationen und kreativen Aktionen am Aktionstag beteiligt. So wurde in Nürnberg eine Anti-CETA Theater-Performance aufgeführt und in Frankfurt/Main wurden die Statuen bekannter Persönlichkeiten mit Botschaften gegen CETA ausgestattet.

Auch in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein fanden Aktionen statt. In Karlsruhe zog eine Demonstration durch die Innenstadt, gefolgt von Kundgebungen und Live-Musik.

Berlin: Demonstration vor den Landesvertretungen

Am Sonntag demonstrierten über 150 Personen im Berliner Regierungsviertel. Dazu erklärt Uwe Hiksch von den NaturFreunde Deutschlands: „Gemeinsam sind wir mit Pauken und Trompeten zu den Landesvertretungen der Bundesländer gezogen, in denen Bündnis 90/Die Grünen regieren und bisher keine klare Aussage zur Ablehnung von CETA im Bundesrat getätigt haben. Wir erwarten von diesen Landesregierungen, dass sie im Bundesrat dem CETA-Vertrag nicht zustimmen. Deshalb haben wir mit unserer Lärmdemo einen hörbaren Weckruf an die Grünen geschickt.”

Baden-Württemberg: Protest beim Grünen-Delegiertenkongress

Weitere Aktionen gegen CETA wird es am kommenden Samstag geben. In München beteiligen sich Aktivist*innen an der „Mia ham`s Satt“-Demonstration für bäuerliche Landwirtschaft. In Konstanz, wo die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen stattfindet, wird eine Kundgebung mit Unterschriftenübergabe an die Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand stattfinden. Dazu Ludwig Essig vom Greenteam Schwabenpower: „Unser Ziel ist es, die Grünen von Baden-Württemberg freundlich aber bestimmt an ihr Versprechen zu CETA zu erinnern. Wir fordern sie dazu auf, auch in Regierungsverantwortung zu ihren Positionen zu stehen. CETA ist eine Gefahr für unsere Demokratie, unsere Umwelt und den Rechtsstaat; damit ist CETA ein umfassendes Abkommen, das sicher vieles ist – aber nicht grün!“

CETA trat am 21. September 2017 zu großen Teilen vorläufig in Kraft, für die vollständige Ratifizierung ist jedoch die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten notwendig. weiterlesen